Abmahnung, einstweilige Verfügung und Hauptsacheklage Abwehr- und Angriffsstrategien

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1 Abmahnung, einstweilige Verfügung und Hauptsacheklage Abwehr- und Angriffsstrategien Dr. Stefan Engels Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Partner Bird & Bird LLP Großer Grasbrook Hamburg Tel: +49 (40) stefan.engels@twobirds.com

2 Table of contents Verhalten bei Abmahnungen Abmahnung, einstweilige Verfügung und Hauptsacheklage Schadensersatz, Unterlassung und Berichtigung Page 2

3 Abwehr- und Angriffsstrategien Verhalten bei Abmahnungen

4 Was tun, wenn man abgemahnt wurde? (1) Wer hat abgemahnt? Konkurrent, professioneller Abmahner oder Verbaucherschutzorganisation? Ist der Abmahner überhaupt aktivlegitimiert? (-) etwa, wenn Wettbewerber nur räumlich begrenzt an einem anderen Ort tätig Ist der Vorwurf zutreffend? Sachverhalt ermitteln Rechtliche Prüfung Page 4

5 Was tun, wenn man abgemahnt wurde? (2) Faktoren für das weitere Vorgehen: Verteidigungsaussichten Bedeutung des abgemahnten Verhaltens für das eigene Unternehmen (Kosten-Nutzen-Analyse) Ggf. öffentliche Wahrnehmung einer Auseinandersetzung Person des Abmahners Page 5

6 Was tun, wenn man abgemahnt wurde? (3) Reaktionsmöglichkeiten Verteidigung: - Ansprüche zurückweisen - Kosten für unberechtigte Abmahnung fordern? - Gegenabmahnung aussprechen? Anerkenntnis: Page 6 - ohne/geringerer Kostenerstattung - mit Kostenerstattung

7 Wie richtig abmahnen? Sachverhalt genau prüfen - Ist man aktivlegitimiert? - Ist Gegenseite passivlegitimiert (insb. Verantwortlichkeit im Online-Bereich) Beweise sichern (Screenshots, Belege zu Testkäufen etc.) Vorsorglich auch eigenes Verhalten prüfen (Gegenabmahnung!) Dringlichkeitsfrist beachten Abmahnung sicher zustellen Ggf. bereits vor Fristablauf Antrag auf einstweilige Verfügung vorbereiten Antwort des Gegners prüfen und danach weitere (gerichtliche) Schritte abwägen Page 7

8 Abwehr- und Angriffsstrategien Abmahnung, einstweilige Verfügung und Hauptsacheklage

9 Von der Abmahnung bis zur einstweiligen Verfügung... Zurückweisung Gegner gibt auf Gegner verfolgt die Sache weiter Sache erledigt Gegenschlag? Gegenabmahnung Schutzschrift Gegenabmahnung Kostenerstattung bei unberechtigter Abmahnung Antrag auf einstw. Verfügung Erlass und Zustellung Zurückweisung Widerspruch Bestätigung Aufhebung Page 9

10 und danach... das Hauptsacheverfahren! Dem Abschlussschreiben des Gegners zuvorkommen Aufforderung Hauptsacheklage zu erheben ( 926 ZPO) Klagerhebung, ggf. Berufung und Revision Bei Obsiegen in der Hauptsache Gegner zum Verzicht aus der ev auffordern, da diese anderenfalls immer noch in der Welt (Kostenerstattung!) Page 10

11 Abwehr- und Angriffsstrategien Schadensersatz, Unterlassung und Berichtigung

12 Schadensersatz (1) Schadensersatz setzt Verschulden voraus (siehe etwa 97 II UrhG), d.h. Fahrlässigkeit oder Vorsatz insb. beim geistigen Eigentum gelten hohe Sorgfaltspflichten, daher zumindest Fahrlässigkeit i.d.r. (+) I.d.R. ist konkrete Höhe des Schadens schwer nachzuweisen, aber Darlegungsund Beweiserleichterung nach 287 ZPO Bei Verletzung von geistigem Eigentum drei Berechnungsarten: konkreter Schaden nach 249 ff. BGB Verletzergewinn Lizenzanalogie Page 12

13 Schadensersatz (2) Stufenklage: Feststellungs- und Auskunftsklage Leistungsklage Kosten der Rechtsverfolgung: erstattungsfähiger Schadensersatzposten Eigenständige Anspruchsgrundlage (Abmahnung: GoA, 97a UrhG, 12 I UWG; Kosten des Gerichtsverfahrens: 91 ZPO) Page 13

14 Unterlassung Verschuldensunabhängig, setzt neben Rechtsverletzung nur Erstoder Wiederholungsgefahr voraus Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung notwendig Unterlassungserklärung muss richtig verfasst sein zu eng = Erst-oder Wiederholungsgefahr bleibt hinsichtl. des nicht umfassten Teils bestehen zu weit = unnötige Einschränkung der eigenen Handlungsfreiheit Page 14

15 Berichtigung Voraussetzungen: Aufstellung oder Verbreitung einer unwahren Tatsachenbehauptung Fortwirkende rechtswidrige Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts geeignetes Mittel zur Aufhebung der Beeinträchtigung Arten: Widerruf = Äußerung entspricht nicht den Tatsachen) Qualifizierter Widerruf = tatsächlicher Sachverhalt wird kurz mitgeteilt Richtigstellung (= Einschränkung ohne vollständigen Widerruf der Erstmitteilung) Ferner: Ggf. Gegendarstellung nach 56 Rundfunkstaatsvertrag Page 15

16 Thank you Dr. Stefan Engels Großer Grasbrook Hamburg Bird & Bird is an international legal practice comprising Bird & Bird LLP and its affiliated and associated businesses. Bird & Bird LLP is a limited liability partnership, registered in England and Wales with registered number OC and is regulated by the Solicitors Regulation Authority. Its registered office and principal place of business is at 15 Fetter Lane, London EC4A 1JP. A list of members ofbird & Bird LLP and of any non-members who are designated as partners, and of their respective professional qualifications, is open to inspection at that address.

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