Informationen. für Hundehalter in der Kreis- u. Hochschulstadt Meschede. Auszüge aus dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) und der
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- Klara Franke
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1 Informationen für Hundehalter in der Kreis- u. Hochschulstadt Meschede Auszüge aus dem Landeshundegesetz (LHundG NRW) und der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den
2 Verkehrsflächen und Anlagen der Stadt Meschede 3 Landeshundegesetz NRW Gefährliche Hunde Gefährliche Hunde sind Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier Pittbull Terrier American Staffordshire Terrier Staffordshire Bullterrier Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Voraussetzungen für die Haltung eines gefährlichen Hundes: der Halter des Hundes muss volljährig sein, das heißt mindestens 18 Jahre alt sein der Halter des Hundes muss einen Sachkundenachweis vorlegen. Dieser Nachweis kann nur beim zuständigen Veterinäramt abgelegt werden. der Halter des Hundes muss ein Führungszeugnis vorlegen der Halter des Hundes muss sicherstellen, dass der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht ist der Halter des Hundes muss eine Haftpflichtversicherung ( Personenund Sachschäden) für den Hund nachweisen der Halter des Hundes muss den Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates oder öffentliches Interesse nachgewiesen wird.
3 Allgemeine Pflichten für die Haltung eines gefährlichen Hundes: Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin/des Halters nicht verlassen können. Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhaus sind gefährliche Hunde an einer geeigneten Leine zu führen (Anleinpflicht). Ebenfalls müssen diese einen Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung (z. B. Halti) tragen, die das Beißen des Hundes wirksam verhindert (Maulkorbpflicht). Ausnahmen von der Anlein- und Maulkorbpflicht können beim Ordnungsamt beantragt werden, wenn der Hundehalter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Verhaltensprüfungen können beim Veterinäramt des Hochsauerlandkreises durchgeführt werden. Änderungen (Wohnsitz, Tod oder Abgabe des Hundes, Wechsel der Haftpflichtversicherung) sind dem Ordnungsamt unverzüglich mitzuteilen. Der Halter des Hundes hat die Erlaubnis bzw. den Hundehalterausweis beim Ausführen mitzuführen und bei Verlangen (Ordnungsamt, Polizei) vorzuzeigen. Die Zucht mit den oben aufgeführten Hunden ist verboten! Gefährliche Hunde dürfen nur solchen Personen überlassen werden oder von diesen ausgeführt werden, die Gewähr dafür bieten, dass sie als Aufsichtsperson geeignet sind. Die Aufsichtsperson muss persönlich zuverlässig sein, dass 18. Lebensjahr vollendet haben und von der körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen. Pro Person darf nur ein gefährlicher Hund ausgeführt werden. Bullterrier
4 10 Landeshundegesetz NRW Hunde bestimmter Rassen Hunde bestimmter Rassen sind Hunde der Rassen Mastiff Alano American Bulldog Bullmastiff Mastiff Mastino Espanol Mastino Napoletano Fila Brasileiro Dogo Argentino Rottweiler Tosa Inu und deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Wer einen dieser Hunde halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Voraussetzungen für die Haltung eines Hundes bestimmter Rassen: der Halter des Hundes muss volljährig sein, das heißt mindestens 18 Jahre alt sein der Halter des Hundes muss einen Sachkundenachweis vorlegen. Dieser Nachweis kann nur beim zuständigen Veterinäramt abgelegt werden. der Halter des Hundes muss ein Führungszeugnis vorlegen der Halter des Hundes muss sicherstellen, dass der Hund ausbruchsicher und verhaltensgerecht untergebracht ist der Halter des Hundes muss eine Haftpflichtversicherung ( Personenund Sachschäden) für den Hund nachweisen der Halter des Hundes muss den Hund mit einem Mikrochip kennzeichnen lassen. Dogo Argentino
5 Rottweiler Allgemeine Pflichten für die Haltung Hunde bestimmter Rassen: Innerhalb eines befriedeten Besitztums sind Hunde bestimmter Rassen so zu halten, dass sie dieses gegen den Willen der Halterin/des Halters nicht verlassen können. Außerhalb eines befriedeten Besitztums sowie in Fluren, Aufzügen, Treppenhäusern und auf Zuwegen von Mehrfamilienhaus sind Hunde bestimmter Rassen an einer geeigneten Leine zu führen (Anleinpflicht). Ebenfalls müssen diese einen Maulkorb oder eine in der Wirkung gleichstehende Vorrichtung (z. B. Halti) tragen, die das Beißen des Hundes wirksam verhindert (Maulkorbpflicht). Ausnahmen von der Anlein- und Maulkorbpflicht können beim Ordnungsamt beantragt werden, wenn der Hundehalter nachweist, dass eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Verhaltensprüfungen können beim Veterinäramt des Hochsauerlandkreises durchgeführt werden. Änderungen (Wohnsitz, Tod oder Abgabe des Hundes, Wechsel der Haftpflichtversicherung) sind dem Ordnungsamt unverzüglich mitzuteilen. Der Halter des Hundes hat die Erlaubnis bzw. den Hundehalterausweis beim Ausführen mitzuführen und bei Verlangen (Ordnungsamt, Polizei) vorzuzeigen. Hunde bestimmter Rassen dürfen nur solchen Personen überlassen werden oder von diesen ausgeführt werden, die Gewähr dafür bieten, dass sie als Aufsichtsperson geeignet sind. Die Aufsichtsperson muss persönlich zuverlässig sein, dass 18. Lebensjahr vollendet haben und von der körperlichen Konstitution her in der Lage sein, den Hund sicher an der Leine zu führen.
6 11 Landeshundegesetz NRW Große Hunde Labrador Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40cm oder ein Gewicht von mindestens 20kg erreichen, sind sogenannte große Hunde. Große Hunde dürfen nur gehalten werden, wenn die Halterin/der Halter die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt den Hund fälschungssicher mit einem Mikrochip kennzeichnen lässt für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Schäferhund Wie kann ich die erforderliche Sachkunde nachweisen? Der Nachweis der Sachkunde kann durch die Sachkundebescheinigung einer oder eines anerkannten Sachverständigen, einer anerkannten sachverständigen Stelle oder durch einen benannten Tierarzt erteilt werden. Erklärung des Hundehalter, dass er seit mehr als 3 Jahren Hunde über 20kg Körpergewicht oder 40cm Widerristhöhe hält und es dabei zu keinen tierschutzoder ordnungsbehördlich erfassten Vorkommnissen gekommen ist. Als sachkundig gelten weiterhin: Tierärzte, anerkannte Sachverständige, Jagdscheininhaber, Polizeihundeführer, Personen mit einer Erlaubnis zur Zucht und Haltung von Hunden. Allgemeine Pflichten für die Haltung von großen Hunden: Große Hunde sind so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder Tieren ausgeht. Große Hunde sind außerhalb eines befriedeten Besitztums innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angeleint zu führen. Labrador Münsterländer
7 Auszüge aus der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Verkehrsflächen und Anlagen der Kreis- und Hochschulstadt Meschede Für jeden Hundehalter gilt: Hunde dürfen nur von Personen mitgenommen werden, die von ihrer körperlichen Konstitution her ausreichend auf diese einwirken können. Hundehalter und diejenigen, denen die Aufsicht über die Hunde übertragen ist, haben dafür zu sorgen, dass diese nicht aufsichtslos umherlaufen, keine Personen gefährden, ängstigen oder schädigen, Sachen nicht beschädigen und die Verkehrsflächen und Anlagen nicht beschmutzen (Hundekot). Dennoch erfolgte Verunreinigungen (Hundekot) sind von den Verantwortlichen unverzüglich zu beseitigen. Auf Verkehrsflächen und in Anlagen innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile sind Hunde an einer kurzen Leine zu führen. Die Leine muss so beschaffen sein, dass der Hund sicher gehalten werden kann. Für alle Hunde gilt an folgende Flächen im Stadtgebiet Meschede auch außerhalb bebauter Ortsteile Anleinzwang: auf allen Rad- und Gehwegen außerhalb bebauter Ortsteile, die als solche gem. 41 Abs. 2 Nr. 5 Straßenverkehrsordnung mit dem Zeichen 237,240 und 241 gekennzeichnet sind, im Naherholungsgebiet Hennesee auf allen Wegen und sonstigen Flächen im Bereich des Hennesees, begrenzt durch den Vordamm im Süden, den Randweg im Osten, dem Hauptdamm und den Verbindungsweg zur B55 im Norden und der B55 im Westen, auf dem Rundweg um den Schlossberg in Meschede-Eversberg, im Kohlweddertal zwischen Meschede und Eversberg, beginnend ab Abzweig K45 unterhalb der Autobahnbrücke Trimmpfad und Abzweig K45 gegenüber Soldatenfriedhof/Kramwinkel auf allen Wegen bis zum Ortseingang Eversberg.
8 Kreis- und Hochschulstadt Meschede Fachbereich Ordnung Franz-Stahlmecke-Platz Meschede Ihr Ansprechpartner: Frau Diana Wilmesmeier Tel: 0291 / Fax: 0291/ diana.wilmesmeier@meschede.de
Stadt Werl Der Bürgermeister
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