Miet Service Fassadenbühne Hans-Joachim Rensing Xanten. Gebrauchsanleitung für Kletterer mit festem Sitz nach EN 1808

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1 Gebrauchsanleitung für Kletterer mit festem Sitz nach EN 1808 Stand: 2/2003

2 Gebrauchsanweisung für Kletterer mit festem Sitz Typ Inhaltsverzeichnis 2 1) Maschinenkennzeichnung 3 2) Allgemeines 3 3) Bestimmungsgemäße Verwendung 3 3.1) Warnhinweise 4 4) Geltende Bestimmungen 4 5) Maschinenbeschreibung 5 6) Technische Daten 7 7) Bedienung 7 8) Wartung 8 9) Reparaturhinweise 8 10) Zeichnungen 9 11) EG Baumuster Prüfbescheinigung 10

3 1) Maschienenkennzeichnung - Name und Hersteller : Gebr. Wahlefeld Baumuster Prüfbescheinigung Typ Maximale Hublast (Nutzlast + Eigengewicht) 2) Allgemeines Diese Bedienungsanleitung gilt ausschließlich für Kletterer TYP mit festem Sitz und manuellem Antrieb in Verbindung mit einer Zweiseil Treibscheibenwinde WTW 375. Der Kletterer wird zur vertikalen Beförderung von Personen an Gebäuden, Kaminen und ähnlichen Bauten eingesetzt und unterliegt somit den Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahme-mittel Druckschrift ZH 1/461, Ausgabe Okt Im Zusammenhang mit einer Winde WTW 375 ist der Kletterer von der Berufsgenossenschaft bauartgeprüft und zugelassen worden.

4 3) Bestimmungsgemäße Verwendung Das Gerät ist nur im technisch einwandfreiem Zustand sowie bestimmungsgemäß, sicherheits- und gefahrenbewusst unter Beachtung der Gebrauchsanleitung zu benutzen. Störungen, die die Sicherheit beeinträchtigen, sind umgehend zu beseitigen. Der Kletterer mit festem Sitz Typ dient zur vertikalen Befahrenvon Gebäuden, Kaminen oder ähnlichen Bauten, z.b. für kleine Reparaturen, Kontrollarbeiten oder Montagen. Das Gerät ist ausgelegt für eine Person mit Werkzeug, wobei die Nutzlast von 140 Kg nicht überschritten werden darf. Für Schäden aus nicht bestimmungsgemäßer Verwendung des Gerätes haftet der Lieferant bzw. Hersteller nicht. Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören auch das Beachten des Gebrauchsanleitung und die Einhaltung der Inspektions- und Wartungsbedingungen. 3.1) Warnhinweise Hier geht es um Menschenleben! Die angegebene Hublast darf nicht überschritten werden. Die Hubseile dürfen nicht als elektrische Leitungen missbraucht werden (z.b. bei Schweißarbeiten). Schrägzug zur Aufhängung ist verboten. Ein Verhaken oder Aufsetzen des Personenaufnahmemittels (PAM) bei Auf- und Abwärtsbewegungen an Hindernissen, Vorsprüngen etc. muß vermieden werden. Die Benutzung des Gerätes unter Einfluß von Alkohol, Medikamenten oder sonstigen, den Bediener beeinflussenden Mittel ist verboten und zu untersagen.

5 Bei Sturm, Gewitter oder starken Windböen (Windstärke 5,= 10 m m/sec.) ist der Betrieb des Kletterers einzustellen. 4) Geltende Bestimmungen Der Einsatz des Kletterers ist immer im Zusammenhang mir Zweiseil-Treibscheibenwinden WTW 375 zu sehen und gehört zum Prüfumfang der PAM, Druckschrift ZH I / 461 der gewerblichen Berufsgenossenschaft. 5.) Maschinenbeschreibung Der Kletterer mit festem Sitz besteht aus einer selbsttragenden, verschweißten Stahlkonstruktion (Pos. 1 und 2), einer Zweiseil- Treibscheibenwinde WTW 375 mit Handbetrieb (Pos. 7) und einem aufgeschraubten Sitz. (Pos. 3) Ein Sicherheitsgurt mit verbreitertem Rückenteil (Pos. 4) Ist fest mit dem Tragrohr (Pos. 1) verbunden. Die zwischen den Seilblechen (Pos. 2) angebrachten Umlenkrollen sind voll verkleidet. Eine Zwangsseileinführung erleichtert das Einführen der Drahtseile über die Umlenkrollen. Ergänzend zur Gebrauchsanleitung sind alle allgemeingültigen, gesetzlichen und sonstigen verbindlichen Regelungen zur Unfallverhütung zu beachten.

6 Folgende wichtige Aussage aus der Druckschrift ZH 1/461 sind hier wiederholt: Der Unternehmer hat die erste Inbetriebnahme des hochziehbaren Personenaufnahmemittels der zuständigen Berufsgenossenschaft schriftlich anzuzeigen, auf Verlangen auch die Inbetriebnahme nach längerer Arbeitspausen und nach Standortwechsel Für die einwandfreie Durchführung des Betriebes hat der Unternehmer einen Aufsichtführenden zu bestimmen Mit dem selbständigen Betreiben und Warten von Personenaufnahmemittel darf der Unternehmer nur solche Personen beauftragen, die mit diesen Aufgaben vertraut sind Gleichzeitig mit dem Personenaufnahmemittel dürfen am Tragseil des Hebezeuges keine weiteren Lasten angeschlagen werden Die Benutzer müssen sich am Arbeitssitz oder an einem von der Aufhängung des Personenaufnahmemittels unabhängigen Anschlagspunkt mit einem Sicherheitsgeschirr anschlagen Vor der ersten Inbetriebnahme ist am Aufstellort in Gegenwart des Aufsichtsführenden eine Probefahrt mit der Nutzlast des Personenaufnahmemittels in allen Fahrbewegungen vorzunehmen.

7 6) Technische Daten Abmessungen: Länge : 670 mm Breite : 440 mm Höhe : 950 mm Eigengewicht : 38 kg Nutzlast : 140 kg Anzahl Tragseile : 2 Seildurchmesser : 6,2 mm Windentyp WTW 375 Antriebsart: Handbetrieb 7) Bedienung Befugtes Personal Achtung! Inbetriebnahme Bedienung nur durch fachkundiges Personal, welches vom Betreiber bestimmt wird. Beachten Sie auch die mit geltenden Gebrauchsanleitungen und überprüfen Sie vor jeder Inbetriebnahme die Kletterer-Elemente auf Mängel und Vollständigkeit. Die Seile werden mit dem Karabinerhaken in den Ausgleichbügel (Pos. 5) eingehängt und zu Boden gelassen. Der Festpunkt für den Ausgleichsbügel kann der Wahlefeld-Dachwagen Typ WD 1 sein. Schieben Sie die Enden der Seile von oben in die Zwangsführung (Pos. 6) bis sie neben der Treibscheibenwinde WTW 375 (Pos. 7)

8 herauskommen. Ortsfeste Anschlagpunkte sind für mindestens 375 kg zu bemessen. Das Einlegen der Seile in die Winde entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung für die WTW 375. Hängen Sie die Seilgewichte (Pos. 8) unter der Winde ein. Außerbetriebsetzen Der Kletterer ist auf dem Boden in Parkposition abzusetzen. Die Seile müssen leicht gespannt bleiben. 8) Wartung Der Betreiber der Anlage hat für die Durchführung der Wartung und gegebenenfallsnotwendigen Reparaturen zu sorgen. Die Berufsgenossenschaft schreibt jährlich mindestens eine Revision des Kletterers, einschließlich der für den Betrieb erforderlichen Winden vor. Die Revision ist im Herstellerwerk, von einer autorisierten Servicestelle oder einem Sachkundigen in allen Teilen auf Betriebssicherheit durchzuführen. Neben diesem gesetzlich vorgeschriebenem Intervall ist der Kletterer vor jeder Inbetriebnahme auf evtl. Beschädigungen hin zu überprüfen und entsprechend zu warten. Nach Schadensfällen oder besonderen Ereignissen, welche die Tragfähigkeit beeinflussen können, sowie nach durchgeführten Instandsetzungsarbeiten ist das PAM einer außerordentlichen Prüfung durch einen Sachkundigen zu unterziehen.

9 11 Miet Service Fassadenbühne 9) Reparatur Etwaige Reparaturen sind nur im Herstellerwerk oder von einer autorisierten Revisionsstelle (Kundendienst) durchzuführen. Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die vom Hersteller mitgelieferten Gebrauchsanleitungen immer vorhanden und dem Bediener des Gerätes zugänglich sind. Veränderungen am Gerät führen zum Erlöschen der Bauartprüfung und entbinden den Lieferanten bzw. Hersteller von jeglichen Gewährleistungs- und Schadenersatzleistungen.

10 10) Zeichnungen

11 11) Baumusterbescheinigung 9

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