Informationen zur Masterarbeit
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- Heinrich Biermann
- vor 8 Jahren
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1 Informationen zur Masterarbeit Stand 2012 International Supply Chain Management
2 Inhaltsverzeichnis 1. Zeitraum der Masterarbeit Zulassungsvoraussetzungen zur Masterarbeit Anmeldung zur Masterarbeit Erst- und Zweitprüfer suchen Thema und Ausgabetermin abstimmen Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit einreichen Erstellung des Themenblattes Vergabe der Abschlussarbeit Themenwechsel nach Anmeldung Formalia zur Masterarbeit Verlängerung der Bearbeitungszeit Krankheit während der Bearbeitungszeit Dauer der Abschlussarbeit bis ins Folgesemester/Entstehung von zusätzlichen Kosten 6 9. Abgabe der Masterarbeit Bewertung der Abschlussarbeit/Kolloquium Ermittlung der Note der Masterarbeit Einverständnis zur Veröffentlichung Abschlussnote des Studiums Abschlusszeugnis Ansprechpartner Anhang... 9 Formulare... 9 Abkürzungsverzeichnis BTPO ISCM = Besonderer Teil der Prüfungsordnung für den MBA-Studiengang International Supply Chain Management in der aktuell gültigen Fassung ATPO = Allgemeiner Teil der Prüfungsordnung der Hochschule Osnabrück in der aktuell gültigen Fassung
3 1. Zeitraum der Masterarbeit Zeitlich ist für die Anfertigung der Masterarbeit in der Regel das 5. Semester vorgesehen, d. h. die Monate März - August des entsprechenden Sommersemesters bzw. die Monate September - Februar des entsprechenden Wintersemesters. 1 Bei erfolgter Anrechnung von Vorqualifikationen ist die Anfertigung der Masterarbeit entsprechend früher möglich. Abweichende Zeiten für die Bearbeitung der Masterarbeit sind mit der Geschäftsstelle abzustimmen. Bitte beachten: Da die reguläre Bearbeitungszeit für die Masterarbeit vier Monate beträgt (evtl. plus Verlängerungszeiten) wird empfohlen, spätestens Anfang April bzw. Anfang Oktober mit der Arbeit zu beginnen. Werden Masterarbeit und Kolloquium nach Vorlesungsbeginn des folgenden Semesters abgeschlossen, müssen die Studiengebühren und der Semesterbeitrag für ein weiteres Semester bezahlt werden. 2. Zulassungsvoraussetzungen zur Masterarbeit Zur Bearbeitung der Masterarbeit wird zugelassen, wer neben den im Allgemeinen Teil der Prüfungsordnung der Hochschule Osnabrück festgelegten Voraussetzungen mindestens 50 Leistungspunkte erworben hat. Bitte beachten: Vor der Anmeldung zur Masterarbeit sollte jeder Studierende eine entsprechende Überprüfung seines Leistungsstandes im OSCA-Portal vornehmen. 3. Anmeldung zur Masterarbeit Die Anmeldung zur Masterarbeit vollzieht sich in folgenden Schritten: 3.1. Erst- und Zweitprüfer suchen Das Thema der Masterarbeit Arbeit kann von jedem/jeder Professor/-in der Stiftung Hochschule Osnabrück, Fachhochschule Münster oder der Saxion Universities of Applied Sciences benannt werden. Die Masterarbeit kann eine betriebliche Projekt- oder aber eine Literaturarbeit sein. Sie wird von einer/einem Erst- und einer/einem Zweitgutachter/in betreut und bewertet. Die Prüflinge können ihre Erst- und Zweitprüfer/-innen selbst wählen unter der Voraussetzung, dass die ausgewählten Prüfer/-innen der Wahl zustimmen. Es können auch andere Prüfer oder Prüferinnen als Gutachter benannt werden, wenn die Begutachtung durch mindestens ein/e Professor/-in der Hochschule Osnabrück, der Fachhochschule Münster oder der Saxion Universities of Applied Sciences erfolgt. Ein externer Prüfer muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom- oder Masterabschluss) nachweisen und darf nicht der/die direkte Vorgesetzte des Studierenden sein. Bei Prüfern, die nicht der Hochschule Osnabrück, der Fachhochschule Münster oder der Saxion Universities of Applied Sciences angehören, ist das Formular Personalblatt externer Prüfer von diesem auszufüllen und samt Kopie des Hochschulabschlusses der Anmeldung beizufügen Thema und Ausgabetermin abstimmen Inhaltlich soll das Thema neben einer hohen Anwendungsorientierung auch eine theoretische Fundierung aufweisen. Zur Bearbeitung bieten sich beispielsweise komplexere Problem- bzw. Fragestellungen aus dem eigenen Arbeitsumfeld oder aus einer anderen Einrichtung des Hochschul- und Wissenschaftssystems an. 1 Falls die Voraussetzungen für die Zulassung zur Masterarbeit erfüllt sind, kann ggf. auch früher mit der Arbeit begonnen werden. 02/2011 1
4 Das Thema und der Ausgabetermin (= Bearbeitungsbeginn) der Masterarbeit werden zwischen dem Erstprüfer und dem Studierenden vereinbart Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit einreichen Das Anmeldeformular für die Abschlussarbeit sowie alle weiteren Unterlagen, die Studierende für die Anmeldung zur Abschlussarbeit benötigen, können im Internet unter dem entsprechenden Studienprogramm abgerufen werden. Für den Antrag auf Zulassung zur Abschlussarbeit ist das entsprechende Formblatt auszufüllen und spätestens vierzehn Tage vor dem jeweiligen Ausgabetermin per an den/die entsprechende/n Ansprechpartner/in im Studierendensekretariat zu senden. Bitte beachten: Bei externen Prüfer/innen muss die vollständige Anschrift (mit Telefonnummer/Mail) angegeben werden! Bitte geben Sie auch an, ob die Arbeit als Einzel- oder Gruppenarbeit angefertigt wird! Nach Eingang des Antrags prüft das Studierendensekretariat, ob die Studierenden die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit erfüllen. Ab dem Ausgabetermin läuft die Bearbeitungszeit von vier Monaten. Bitte reichen Sie außerdem das Anmeldeformular für die Geschäftsstelle (siehe Anhang) per Post, Fax oder ein Erstellung des Themenblattes Wenn die Voraussetzungen für die Zulassung zur Abschlussarbeit erfüllt sind, erhält die/der Erstprüfer/in vom Studierendensekretariat eine Mail, in der das konkrete Thema der Abschlussarbeit abgefragt wird Vergabe der Abschlussarbeit Nachdem das Studierendensekretariat das Thema von den Prüfenden erhalten hat, erstellt die/der zuständige Mitarbeiter/in das Themenblatt und schickt es per (am Vergabetermin) an die Studierenden. Die/der Studierende muss das Themenblatt ausdrucken, unterschreiben und es persönlich zum Studierendensekretariat bringen oder es per Post/per Fax an das Studierendensekretariat schicken. Der Beginn der Bearbeitungszeit und der Zeitpunkt der Abgabe der Arbeit werden aktenkundig gemacht. 4. Themenwechsel nach Anmeldung Das Thema der Arbeit kann nur einmal innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. Studierende müssen sich in diesem Fall rechtzeitig mit den Prüfer/ innen und dem Studierendensekretariat in Verbindung setzen. Die einmalige Rückgabe gilt nicht als Fehlversuch. 5. Formalia zur Masterarbeit Bei der Anfertigung der Masterarbeit sind folgende Formalia zu beachten: 02/2011 2
5 Das Deckblatt der Arbeit sollte die aus dem beigefügtem Muster (siehe S. 5) ersichtlichen Angaben enthalten. Alle Blätter sind nur einseitig zu beschriften. Zitate sollten nach einer der gängigen wissenschaftlichen Zitierweisen gehandhabt werden. Wichtig ist die Konsistenz aller Zitate (keine Mischformen) in der gesamten Arbeit.. Der Zeilenabstand soll 1,5 betragen. Für die Randbreiten gelten folgende Empfehlungen: oben (bis zur Seitenzahl) oben (bis zur ersten Textzeile) unten links rechts ca. 2,5 cm ca. 4 cm ca. 2,5 cm ca. 4 cm ca. 1,5 cm Der Arbeit ist eine schriftliche Erklärung beizufügen, die in jedem eingereichten Exemplar handschriftlich (nach dem Kopieren) mit Orts- und Datumsangabe und mit Vor- und Nachnamen zu unterzeichnen ist: Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe; die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. Ort, Datum Unterschrift Bei Gruppenarbeiten sind die von den einzelnen Bearbeitern erstellten Teile entsprechend zu kennzeichnen. Andernfalls ist eine gerechte Beurteilung nicht möglich. Für eine Gruppenarbeit ist daher folgende Erklärung zu verwenden: Ich erkläre hiermit an Eides statt, dass ich meinen Beitrag zur vorliegenden Gruppenarbeit (Kapitel...) selbständig und ohne Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe; das gleiche gilt für die von den auf dem Titelblatt der Arbeit genannten Autoren gemeinsam verfassten Teile (Kapitel...). Die aus fremden Quellen direkt oder indirekt übernommenen Gedanken sind als solche kenntlich gemacht. Die Arbeit wurde bisher in gleicher oder ähnlicher Form keiner anderen Prüfungsbehörde vorgelegt und auch noch nicht veröffentlicht. Ort, Datum Unterschrift Für die einzelnen Gliederungsteile der Arbeit sowie für die Seitenzählung und -angabe gilt folgende.richtlinie: A. Nichtausführungen zum Thema 1. Deckblatt X + 2. Vorbemerkung/Vorwort (X) + 3. Inhaltsverzeichnis X R 4. Abkürzungsverzeichnis (X) R 5. Tabellenverzeichnis (X) R 6. Abbildungsverzeichnis (X) R 7. Literaturverzeichnis X a (nach dem Haupttext, sonst R) B. Ausführungen zum Thema X a C. Anhang X a Schlussblatt (schriftliche Erklärung) X a 02/2011 3
6 Legende: X = muss die Arbeit enthalten (X) = kann die Arbeit enthalten R = römische Ziffer a = arabische Ziffer + = Seite ist zwar mitzuzählen, aber nicht mit einer Seitenzahl zu versehen Für den Seitenumfang der Arbeit (ohne Anhang) gelten folgende grobe Richtwerte: Einzelarbeit Seiten Gruppenarbeit Seiten Weitere oder hiervon abweichende Formalia sollten jeweils vorab mit dem Erstprüfer geklärt werden Hingewiesen wird ferner auf 9 ATPO 02/2011 4
7 HOCHSCHULE OSNABRÜCK FAKULTÄT WIRTSCHAFTS- UND SOZIALWISSENSCHAFTEN FACHHOCHSCHULE MÜNSTER FACHBEREICH WIRTSCHAFT SAXION HOGESCHOOL ENSCHEDE ACADEMIE BEDRIJFSKUNDE EN ONDERNEMEN International Supply Chain Management Masterarbeit Thema: Erstprüfer/in (Themensteller/in): Zweitprüfer/in: Bearbeiter/in: (Vor- und Zuname) Matrikelnr.: Ausgabedatum: Abgabedatum: 02/2011 5
8 6. Verlängerung der Bearbeitungszeit Der Bearbeitungszeitraum der Masterarbeit beträgt vier Monate. Sollte eine Verlängerung der Bearbeitungszeit notwendig werden, ist diese lt. AT-PO in begründeten Ausnahmefällen möglich (max. Verlängerung um 4 Wochen). Ein formloser Antrag ist spätestens 14 Tage vor dem regulären Abgabetermin, unter Angabe der Gründe für die Verlängerung sowie mit der Einverständniserklärung des Erstprüfers an das Studierendensekretariat zu richten. Eine Verlängerung der Bearbeitungszeit auf bis zu sechs Monate insgesamt ist in der Regel nur möglich, wenn vor Ausgabe des Themas der Masterarbeit der dafür erforderliche Arbeitsaufwand mit einem entsprechenden Arbeits- und Zeitplan nachgewiesen und vom Studiendekan akzeptiert wird ( 9 III ATPO). 7. Krankheit während der Bearbeitungszeit Bei Krankheit verlängert sich die Bearbeitungszeit der Masterarbeit automatisch um die Dauer der Prüfungsunfähigkeit. Dazu ist die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus!) zusammen mit einem formlosen Anschreiben direkt an das Studierendensekretariat zu richten. Eine Einverständniserklärung des Erstprüfers ist nicht erforderlich. 8. Dauer der Abschlussarbeit bis ins Folgesemester/Entstehung von zusätzlichen Kosten Sollte die Abschlussarbeit in dem Semester, in dem sie begonnen wurde, noch nicht abgeschlossen sein, müssen Studierende sich in jedem Fall für das neue Semester zurückmelden. Die Rückmeldung muss regulär durch Zahlung des aktuellen Semesterbeitrags und der Studiengebühren (Stichtag 15. Januar bzw. 15. Juli) erfolgen. Bei Abschluss des Studiums vor Vorlesungsbeginn des neuen Semesters werden die Beiträge in voller Höhe zurückerstattet. Wenn das Kolloquium bis spätestens einen Monat nach Vorlesungsbeginn des neuen Semesters stattfindet, werden die Studiengebühren erstattet, die Semesterbeiträge werden fällig, weil die Beträge dann schon an die Begünstigten abgeführt sind. Wenn das Kolloquium später als einen Monat nach Vorlesungsbeginn des neuen Semesters stattfindet, werden die Studiengebühren abhängig von der Dauer anteilig pro Monat zurückerstattet. 9. Abgabe der Masterarbeit Die Masterarbeit ist fristgerecht (zum festgelegten Abgabetermin) in drei (bei Gruppenarbeiten in vier) gebundenen Exemplaren mit einer elektronischen Form (CD-ROM; WORD-Datei) und mit einer Zusammenfassung in deutscher UND englischer Sprache im Umfang von jeweils ca. einer halben DIN-A 4 Seite im Studierendensekretariat abzugeben bzw. per Post einzusenden. Bei Postversand der Masterarbeit gilt für die Einhaltung der Frist der Eingangstempel der FH Osnabrück. 02/2011 6
9 10. Bewertung der Abschlussarbeit/Kolloquium Zunächst wird die Masterarbeit von dem Erst- und dem Zweitprüfer anhand eines schriftlichen Gutachtens vorläufig bewertet. Dabei soll das Bewertungsverfahren vier Wochen nicht überschreiten ( 9 V ATPO). Ist die Masterarbeit von mindestens einem Prüfer mit mindestens ausreichend bewertet worden, setzt der Erstprüfer nach Absprache mit dem Zweitprüfer und dem Studierenden einen Termin (Datum, Uhrzeit, Ort) für das Kolloquium (= mündliche Abschlussprüfung) fest. Im Kolloquium hat der Studierende auf der Grundlage einer Auseinandersetzung über die schriftliche Arbeit nachzuweisen, fächerübergreifend und problembezogen Fragestellungen aus dem Bereich der Fachrichtung selbständig auf wissenschaftlicher Grundlage zu behandeln ( 9 VI ATPO). Das Kolloquium wird von beiden Prüfern unter Vorsitz des Erstprüfers durchgeführt und besteht aus Fragen zur Masterarbeit und zum angrenzenden Fachgebiet, die der Studierende zu beantworten hat. Eine Präsentation bzw. ein Vortrag über die Masterarbeit ist nicht üblich, kann aber im Einzelfall von den Prüfern verlangt werden. Die Dauer des Kolloquiums beträgt für jeden Prüfling in der Regel 30 Minuten. Die Exmatrikulation erfolgt automatisch nach dem bestandenen Kolloquiums mit Datum des Kolloquiums. 11. Ermittlung der Note der Masterarbeit Im Anschluss an das Kolloquium bildet jeder Prüfer aus seiner vorläufigen Note der schriftlichen Arbeit und seiner Bewertung des Kolloquiums eine Endnote. Der Durchschnitt der Endnoten des Erst- und des Zweitprüfers bildet die Gesamtnote für die Masterarbeit. Beispiel: Prüfer vorläufige Note Masterarbeit endgültige Note Masterarbeit inkl. Kolloquium Erstprüfer 2,3 2,7 Zweitprüfer 3,0 3,0 Gesamtnote 2,85 Die Unterlagen des Kolloquiums, einschließlich der Gutachten, können nach Abschluss der Prüfung im Studierendensekretariat eingesehen werden. 12. Einverständnis zur Veröffentlichung Die Einverständniserklärung für die Veröffentlichung der Masterarbeit wird auf dem Protokollblatt der mündlichen Abschlussprüfung gegeben. Sofern die Arbeit gesperrt werden soll, ist der entsprechende Passus zu streichen. Der Hinweis Sperrvermerk auf dem Deckblatt der Masterarbeit ist ungültig. 13. Abschlussnote des Studiums Die Gesamtnote für die Masterprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der Module, des Praxisprojekts und der Masterarbeit gewichtet nach den dafür vergebenen Leistungspunkten (Credits). 02/2011 7
10 14. Abschlusszeugnis Gemäß 25 I ATPO werden in dem Abschlusszeugnis des Studiengangs alle Module mit Bewertung, die mit Leistungsnachweis abgeschlossenen Fächer, das Thema und die Bewertung der Masterarbeit sowie die Gesamtnote ausgewiesen. Bitte beachten: Wenn Prüfungsleistungen in zusätzlichen/optionalen Modulen erbracht wurden, werden diese im Abschlusszeugnis aufgeführt und in die Gesamtbewertung aufgenommen! Neben dem Zeugnis erhält der Absolvent ein englischsprachiges Diploma Supplement, das detaillierte Angaben zum Studienprogramm und den absolvierten Modulen beinhaltet. Über den verliehenen Hochschulgrad stellt die Hochschule eine Urkunde aus. 15. Ansprechpartner Für die Abwicklung der Masterarbeiten ist das Studierendensekretariat zuständig. Ansprechpartnerin Studierendensekretariat: Dennis Placke Raum AF 0009 Albrechtstraße 30 Tel.: 0541 / Osnabrück Fax: 0541 / d.placke@hs-osnabrueck.de Sprech- und Öffnungszeiten des Studierendensekretariats: Info-Tresen Mo.-Do.: 09:00 16:00 Uhr Fr.: 09:00 14:00 Uhr Angaben zu aktuelle Sprechzeiten der Sachbearbeitung finden Sie unter folgendem Link: Die Geschäftsstelle des MBA-Studiengangs International Supply Chain Management steht für die studienbegleitende Beratung und Betreuung zur Verfügung. Geschäftsstelle Master International Supply Chain Management Maria Kiebert Raum: CN 207 Caprivistr. 30 A Telefon: 0541 / Osnabrück Fax: 0541 / kiebert@wi.hs-osnabrueck.de 02/2011 8
11 16. Anhang Formulare 1. Merkblatt Externe Prüfer / Personalblatt (3 Seiten) 2. Anmeldeformular zur Masterarbeit für die Geschäftsstelle 02/2011 9
12 HOCHSCHULE OSNABRÜCK Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Frau Maria Kiebert Caprivistr. 30 A Osnabrück Merkblatt Externe/r Prüfer/in Einzureichende Personalunterlagen bei Prüfertätigkeit im Rahmen einer Masterarbeit 1. Personalblatt 2. Nachweis über ein abgeschlossenes Hochschulstudium (Kopie) Bitte senden Sie Ihre Unterlagen spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Ausgabetermin (Beginn der Masterarbeit) an die oben angegebene Anschrift, damit rechtzeitig über Ihre Prüfungstätigkeit entschieden werden kann. 02/
13 An: Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Herrn Dennis Placke Caprivistr. 30 A Osnabrück PERSONALBLATT EXTERNE PRÜFER Name, Vorname Studierende/r Studierende/r Anschrift/Tel. Vergabetermin der Masterarbeit Studiengang: International Supply Chain Management 1. Prüfer/in 2. Prüfer/in Name, Vorname externe/r Prüfer/in Geburtsdatum, Geburtsort Anschrift Tel. Nr./ Bankverbindung (Kto. Nr./Bank/BLZ) zuletzt/derzeit ausgeübter Beruf Arbeitgeber 02/
14 von - bis Ausbildungsgang Art der Ausbildung (Schule/Lehre/Hochschule) Abschluss Beruflicher Werdegang von - bis Arbeitgeber/Behörde Tätigkeit von - bis Lehrtätigkeiten Bitte legen Sie noch eine Kopie Ihres Hochschulabschlusses bei. Hiermit bestätige ich die Richtigkeit vorstehender Angaben: (Ort/Datum) (Unterschrift) 02/
15 Hochschule Osnabrück Fakultät Wirtschafts- und Sozialwissenschaften Geschäftsstelle Master ISCM Maria Kiebert Caprivistr. 30a Osnabrück Anmeldeformular zur Masterarbeit International Supply Chain Management Name: Telefonnr.: Vorname: Matrikel-Nr.: Mobil: Zeitraum von: bis: Thema der Masterarbeit: Prüferin/Prüfer: Prüferin/Prüfer:... Ort der Anfertigung (Firma etc):... Die Arbeit soll angefertigt Einzelarbeit Gruppenarbeit mit nachfolgend werden als angegebenen Studenten: Datum, Unterschrift Student
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