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1 Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Abteilung Mitglieder und Beitrag Mannheim Sehr geehrte Unternehmerin, sehr geehrter Unternehmer, bitte drucken Sie zur Anzeige einer Unternehmenseröffnung den Fragebogen aus und übersenden Sie uns diesen vollständig ausgefüllt, gerne auch per Fax ( ). Vielen Dank für Ihre Mithilfe! Noch Fragen? Rufen Sie uns an! Fon: Mit freundlichen Grüßen Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Betriebsbeschreibung (Bitte nur in Druckschrift ausfüllen!) 1. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Name des Unternehmens Telefon Telefax Internet 1.1 Ist das Unternehmen in die Handwerksrolle eingetragen?, bei der Handwerkskammer 2. Angaben zum Einzelunternehmer/GbR-Gesellschafter/OHG-Gesellschafter a) Name Vorname Seite 1 von 6

2 b) Name Vorname c) Name Vorname Bitte geben Sie weitere Personen in gleicher Weise auf einem gesonderten Blatt an. 2.1 Eintrag im Handelsregister Amtsgericht Handelsregisternummer 2.2 Mitarbeit von Ehegatten Ist Ihr Ehegatte im Unternehmen tätig? Die folgenden Fragen sind nur zu beantworten, wenn der Ehegatte im Unternehmen tätig ist. Persönliche Daten des Ehegatten Name Vorname Art de rtätigkeit Haben Sie mit Ihrem Ehegatten einen Arbeitsvertrag geschlossen? Wie hoch ist das vereinbarte monatliche Bruttoarbeitsentgelt?, EUR Seite 2 von 6

3 Führen Sie für den Ehegatten Lohn- bzw. Einkommenssteuer ab? Werden Sozialversicherungsbeiträge abgeführt? Besteht Anspruch auf bezahlten Urlaub? Hat Ihr Ehegatte Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Seit wann ist Ihr Ehegatte im Unternehmen tätig? Ist Ihr Ehegatte unmittelbar am Gewinn und Verlust des Unternehmens beteiligt? Hat Ihr Ehegatte im Unternehmen ein Weisungsrecht? 3. Eröffnung Bei welchem Gewerbeamt wurde das Unternehmen angemeldet? Wann wurde das Unternehmen eröffnet? Wie viele Arbeitnehmer beschäftigen Sie durchschnittlich in Ihrem Unternehmen? Anzahl: Seit wann werden Arbeitnehmer in Ihrem Unternehmen beschäftigt? Seit 4. Übernahme 4.1 Wurde Unternehmen übernommen? Wenn ja, geben Sie bitte den Namen des Betriebsvorgängers mit vollständiger Anschrift und das Übernahmedatum an. Name Übernahmedatum Seite 3 von 6

4 4.2 Das Unternehmen wird weiter betrieben mit allen Rechten und Pflichten mit der überwiegenden Anzahl der bisherigen Arbeitnehmer mit der überwiegenden Anzahl der bisherigen Kunden mit der überwiegenden Anzahl der bisherigen Betriebseinrichtungen Welcher Berufsgenossenschaft gehörte Ihr Vorgänger an? Berufsgenossenschaft Aktenzeichen 5. Art des Unternehmens a) Gewerbezweige (z. B. Bäckerei, Konditorei, Gaststätte, Hotel, Herstellung von ) Anzahl der hresarbeitsstunden des/der Unternehmer/s und des/ der ohne Arbeitsvertrag mittätigen Ehegatten Anzahl der durchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer (einschl. der Aushilfskräfte) Geschätztes jährliches Bruttoarbeitsentgelt einschl. der Aushilfslöhne in EUR (voraussichtlicher) Anteil am hresumsatz in Prozent b) c) d) e) f) Geben Sie bitte die Buchstaben der Gewerbezweige an, in denen eine räumlich (baulich) getrennte Gewerbeausübung erfolgt. Geben Sie bitte die Buchstaben der Gewerbezweige an, in denen ein eigener Personalstamm vorhanden ist. Geben Sie für jeden Buchstaben die Gewerbezweige an, für die getrennte Arbeitsentgeltaufzeichnungen geführt werden. 6. Bürobereich Besteht in Ihrem Unternehmen ein Bürobereich, 6.1 der räumlich (baulich) von den anderen Unternehmensteilen getrennt ist? 6.2 der ausschließlich mit typischen Büroeinrichtungen und Bürogeräten ausgestattet ist? 6.3 in dem ein eigener Personalstamm vorhanden ist? 6.4 dessen Aufgaben allein der internen Verwaltung dienen? 6.5 für den getrennte Arbeitsentgeltaufzeichnungen geführt werden? 7. Zweigniederlassungen/Filialen/Weitere Betriebsstätten Betreibt das Unternehmen Zweigniederlassungen bzw. weitere Betriebsstätten (z. B. Filialen)? Wenn ja, geben Sie für alle Zweigniederlassungen die folgenden Daten an. Seite 4 von 6

5 Art des Unternehmens (z. B. Gaststätte, Café, Verkaufsfiliale, Herstellung von ) Vollständige Anschrift (,, ) Eröffnungsdatum Bitte geben Sie weitere Zweigniederlassungen/Filialen/Betriebsstätten in gleicher Weise auf einem gesonderten Blatt an. 8. Zugehörigkeit Bestand oder besteht bereits eine Zugehörigkeit zu unserer Berufsgenossenschaft? Wenn ja, geben Sie bitte das Aktenzeichen an. Aktenzeichen Hat sich für Ihr Unternehmen bereits eine andere Berufsgenossenschaft für zuständig erklärt? Wenn ja, geben Sie bitte die Berufsgenossenschaft, das Aktenzeichen und die erfassten Unternehmensteile an. Name der Berufsgenossenschaft Sitz Aktenzeichen Gewerbezweige 9. Bemerkungen/Ergänzungen Ich versichere/wir versichern, dass die Angaben zur Betriebsbeschreibung richtig und vollständig sind. Die Verwendung personenbezogener Daten erfolgt unter Beachtung der Datenschutzvorschrift 199 Sozialgesetzbuch (SGB) VII. Datum Unterschrift Seite 5 von 6

6 Antrag auf freiwillige Versicherung (Bitte beachten Sie das beigefügte Merkblatt) Name des Unternehmens a) Name Vorname Versicherungssumme Beginn der Versicherung EUR Die freiwillige Versicherung beginnt am Tag nach Antragseingang bei der BGN, sofern nicht ein späterer Versicherungsbeginn gewünscht wird. Die Versicherung soll beginnen am: Unterschrift des Antragstellers b) Name Vorname Versicherungssumme Beginn der Versicherung EUR Die freiwillige Versicherung beginnt am Tag nach Antragseingang bei der BGN, sofern nicht ein späterer Versicherungsbeginn gewünscht wird. Die Versicherung soll beginnen am: Unterschrift des Antragstellers Weitere Anträge stellen Sie bitte in gleicher Weise auf einem gesonderten Blatt. Seite 6 von 6

7 BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Begriffserläuterungen Für eine gesonderte Veranlagung von Unternehmensteilen müssen alle im Gefahrtarif geforderten Voraussetzungen vorliegen. Diese werden nachfolgend erläutert. Räumliche (bauliche) Trennung: Der Unternehmens-/Bürobereich muss von den übrigen Unternehmensteilen durch vom Boden bis zur Decke reichende, fest eingebaute bauliche Abtrennungen, wie Mauern und Wände, abgegrenzt sein. Nicht erforderlich ist ein separater Zugang von außen. Türöffnungen zwischen den Unternehmensbereichen dürfen jedoch verkehrsübliche Ausmaße nicht überschreiten. Lose Vorhänge, optische Sichtschutzmaßnahmen, mobile Trennwände, Regale stellen keine eingebauten baulichen Abtrennungen dar. Für den Bürobereich gilt zusätzlich: Ausschließlich mit typischen Büroeinrichtungen und Bürogeräten ausgestattet: Der Bürobereich darf nur mit Einrichtungen und Geräten ausgestattet sein, die für einen solchen kennzeichnend sind. Befinden sich im Bürobereich auch andere Einrichtungsgegenstände (z. B. Werkbank, Wäscheregal, Zeichenbrett), ist diese Voraussetzung nicht erfüllt. Eigener Personalstamm: Es muss in einem baulich von den anderen Unternehmensteilen abgegrenzten Unternehmens-/Bürobereich mindestens ein Arbeitnehmer vorhanden sein, der ständig und auf Dauer gesehen ausschließlich dort tätig wird. Der andere Unternehmensteil (Nebenunternehmen) muss einen vom Hauptunternehmen abweichenden Unternehmenszweck verfolgen. Zusätzlich darf der Personalstamm ausschließlich gewerbezweigspezifische Produkte des Nebenunternehmens herstellen. Für den Bürobereich gilt, dass der eigene Personalstamm nur Aufgaben der internen Verwaltung wahrnehmen darf. Dem Bürobereich werden nur die klassischen Verwaltungsbereiche eines Unternehmens zugerechnet. Hierbei handelt es sich um Organisation, Rechnungswesen, Finanzwirtschaft, Personal- und Sachverwaltung, Verkaufsinnendienst. Nicht zum Bürobereich zählen z. B. die ausdrücklich im Gefahrtarif genannten Schulungs-, Empfangs-/Rezeptionsund Kassierbereiche. Werden daneben noch Personen in dem gesondert zu veranlagenden Unternehmens-/Bürobereich tätig, die auch Arbeiten in anderen Unternehmensteilen ausüben, ist dies für das Vorliegen eines eigenen Personalstammes unschädlich. Getrennte Arbeitsentgeltaufzeichnungen: Der Unternehmer muss Unterlagen führen, die getrennt für den Unternehmens-/Bürobereich folgende Angaben enthalten: die Namen der ausschließlich dort eingesetzten Arbeitnehmer, die geleisteten Arbeitsstunden und die angefallenen Arbeitsentgelte. Standortbezug: Für jeden Betriebsstandort (Werk, Filiale, Niederlassung) unter einer postalischen Anschrift müssen alle für eine gesonderte Veranlagung erforderlichen Voraussetzungen gegeben sein. M1398_INTERNET_ Seite 1 von 1

8 BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten Merkblatt zur freiwilligen Unternehmerversicherung 1. Allgemeines Nach der Satzung der Berufsgenossenschaft können sich Unternehmer, die im Unternehmen mitarbeitenden und nicht bereits als Arbeitnehmer versicherten Ehegatten und Personen, die in Kapital- oder Personenhandelsgesellschaften regelmäßig wie Unternehmer selbstständig tätig sind (unternehmerähnliche Personen), freiwillig gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichern. 2. Versicherung 2.1 Antrag Den Antrag auf freiwillige Versicherung müssen Sie schriftlich stellen und selbst unterschreiben. Geben Sie bitte Ihre persönlichen Daten (Name, ggf. Geburtsname, Vorname,, Anschrift) sowie die Höhe der gewünschten Versicherungssumme an. 2.2 Versicherungssumme Die Mindestversicherungssumme liegt bei 80 % der jeweils gültigen Bezugsgröße (West) im Sinne von 18 Sozialgesetzbuch (SGB) IV. Ist dieser Betrag nicht durch teilbar, gilt der nächst höhere durch teilbare Betrag. Derzeit beträgt die Mindestversicherungssumme EUR. Falls die Geldleistungen nach der Mindestversicherungssumme im Einzelfall nicht ausreichen, um Ihre Einkommenseinbußen zu decken, können Sie Ihre Versicherungssumme bis auf einen Betrag von EUR erhöhen. Bitte beachten Sie, dass die Versicherungssumme durch die Zahl teilbar sein muss. Ist der angegebene Betrag nicht durch diese Zahl teilbar, gilt als Versicherungssumme der nächst höhere durch die Zahl teilbare Betrag. Wird auf dem Antrag die Versicherungssumme nicht angegeben, gilt die Mindestversicherungssumme. Wir empfehlen Ihnen, die Versicherungssumme regelmäßig Ihrem Arbeitseinkommen anzupassen. Die Höhe der Versicherungssumme können Sie jederzeit mit einem Antrag zum Ende eines Monats ändern. Nach Eintritt des Versicherungsfalles berechnen sich die Geldleistungen nach der Höhe der Versicherungssumme. 2.3 Beginn und Änderung der Versicherung Ihre Versicherung beginnt mit dem Tag nach Eingang des schriftlichen Antrags bei der Berufsgenossenschaft, sofern nicht ein späterer Zeitpunkt beantragt wird. Eine Umstellung auf eine andere Versicherungssumme erfolgt mit Ablauf des Monats, in dem der schriftliche Änderungsantrag bei der Berufsgenossenschaft eingegangen ist, wenn nicht ausdrücklich ein späterer Zeitpunkt bestimmt wird. 2.4 Ende der Versicherung Ihre Versicherung endet mit Ablauf des Monats, in dem Ihr schriftlicher Antrag bei der Hauptverwaltung der Berufsgenossenschaft eingegangen ist, sofern nicht eine Beendigung zu einem späteren Monatsende beantragt wird. Bitte beachten Sie auch, dass Ihre freiwillige Versicherung erlischt, wenn Sie die festgesetzten Beiträge oder Beitragsvorschüsse nicht innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit bezahlen. Eine erneut beantragte Versicherung können wir erst eintragen, wenn Sie das Beitragskonto ausgeglichen haben. Bei Einstellung des Unternehmens und bei Ihrem Ausscheiden aus dem Unternehmen erlischt die freiwillige Versicherung mit dem Tag des Ereignisses. Dies gilt auch dann, wenn von Ihnen nahtlos an einem anderen ein anderes Unternehmen eröffnet wird. 2.5 Versicherungskonto Wir führen für Sie ein eigenes Beitragskonto unter einem eigenen Aktenzeichen. Da nur Sie persönlich für die Beiträge haften, werden diese nicht über das Unternehmen abgerechnet, sondern von Ihnen selbst gefordert. Sie erhalten von uns einen gesonderten Beitrags-/Vorschussbescheid, dem Sie die Höhe unserer Forderungen sowie den Fälligkeitstermin entnehmen können. In diesem Zusammenhang haben wir eine besondere Bitte: Geben Sie in Ihren Schreiben, bei Telefonaten und Zahlungen (hier insbesondere um Fehlbuchungen zu vermeiden) immer Ihr Aktenzeichen an. 3. Versicherungsgegenstand und Versicherungsleistungen Bei Eintritt eines Versicherungsfalles gewähren wir Ihnen gesetzlich festgelegte Leistungen. Zu diesen gehören insbesondere Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und am Leben in der Gemeinschaft, Leistungen bei Pflegebedürftigkeit, Verletztengeld, Verletztenrente und Leistungen an Hinterbliebene. Sachschäden sind nicht in den gesetzlichen Leistungen enthalten. Versicherungsfälle sind Arbeitsunfälle (3.1), Wegeunfälle (3.2) und Berufskrankheiten (3.3). Zu den wichtigsten Versicherungsleistungen gehören Heilbehandlung (3.4), Verletztengeld (3.7) und Renten (3.8). 3.1 Arbeitsunfälle Arbeitsunfälle sind Unfälle, die eine versicherte Person infolge einer Betriebstätigkeit erleidet. Unfälle infolge persönlicher Interessen oder bei Tätigkeiten, die zum privaten Bereich der versicherten Person gehören, sind nicht versichert. 3.2 Wegeunfälle Wegeunfälle sind Unfälle auf einem mit der Betriebstätigkeit zusammenhängenden direkten Weg nach und von dem der Betriebstätigkeit. M1260_INTERNET_ Seite 1 von 2

9 3.3 Berufskrankheiten Berufskrankheiten sind Krankheiten, die Versicherte infolge von Betriebstätigkeiten erlitten haben und die nach der Berufskrankheiten-Verordnung als solche bezeichnet sind. Berufskrankheiten werden nicht entschädigt, wenn deren medizinische Voraussetzungen vor Beginn der freiwilligen Versicherung vorlagen. 3.4 Heilbehandlung Die Heilbehandlung umfasst Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z. B. ambulante und stationäre Behandlung). 3.5 Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben Wenn trotz aller Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation der bisherige Beruf oder die bisherige Tätigkeit nicht mehr ausgeübt werden kann, prüft die BGN, mit welchen Maßnahmen das Ziel der Wiedereingliederung erreicht werden kann. Ggf. werden die Kosten übernommen, um den Arbeitsplatz zu erhalten, einen neuen zu finden oder einen neuen Beruf zu erlernen. 3.6 Maßnahmen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft Verschiedene Maßnahmen unterstützen sowohl die berufliche als auch die soziale Wiedereingliederung. So erhalten Betroffene zum Beispiel Unterstützung beim Umbau der Wohnung und beim Umbau oder Kauf von speziell ausgestatteten PKW. 3.7 Verletztengeld Während der infolge eines Versicherungsfalles bestehenden Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf Verletztengeld. Das Verletztengeld wird ab dem ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit und in der Regel längstens bis zum Ablauf der 78. Woche gezahlt. Es beträgt kalendertäglich den 450. Teil der Versicherungssumme. 3.8 Renten Sie erhalten eine Rente, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit infolge eines Versicherungsfalles länger als 26 Wochen um mindestens 20 v. H. gemindert ist. Die Rente beginnt in der Regel mit dem Tag nach Ende des Verletztengeldanspruchs. Hinterbliebene erhalten Hinterbliebenenrente, Sterbegeld sowie die Kosten der Überführung an den der Bestattung. 4. Versicherungsbeiträge Die Beiträge und Beitragsvorschüsse berechnen wir aus der Versicherungssumme, der Gefahrklasse und dem für das jeweilige hr gültigen Beitragsfuß. Übersicht Beiträge und Geldleistungen (Stand ) Versicherungssumme hresbeitrag * Leistungen (Arbeitsunfall, Wegeunfall, Berufskrankheit) kalendertägliches monatliche Witwen- bzw. monatliche Verletztengeld monatliche Verletztenrente Witwenrente Halbwaisenrente 100 % 20 % 30 % 40 % 1 Kind EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR ,74 56, ,00 280,00 630,00 840,00 420, ,08 66, ,67 333,33 750, ,00 500, ,50 80, ,00 400,00 900, ,00 600, ,91 93, ,33 466, , ,00 700, ,33 106, ,67 533, , ,00 800, ,74 120, ,00 600, , ,00 900, ,16 133, ,33 666, , , , ,33 138, ,67 693, , , ,00 * Die hresbeiträge errechnen sich auf Basis der Beitragsfüße für das hr 2008 und können künftig davon abweichen. Zwischen Mindest- und Höchstversicherungssumme ist jeder Betrag wählbar, der durch teilbar ist. Wie hoch der Beitrag und die zu erwartenden Geldleistungen bei einer anderen Versicherungssumme sind, können Sie mit einem Berechnungsmodul im Internet unter ausrechnen. MERKBLATT ZUR FREIWILLIGEN UNTERNEHMERVERSICHERUNG_INTERNET Seite 2 von 2

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