Öffentlich-rechtliche Kennzeichnungsregeln für Agrarprodukte
|
|
- Michaela Gehrig
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Öffentlich-rechtliche Kennzeichnungsregeln für Agrarprodukte Patrik Aebi, Leiter Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung BLW 23. April 2013, Gurten Referenz/Aktenzeichen: /3
2 Inhalt 1. Argumente und Gesetzliche Grundlagen 2. Qualitätsstrategie 3. GUB-GGA, Bio, Berg/Alp, Geflügelkennzeichung 4. Kennzeichnung verbotener Produktionsmethoden 5. Exkurs 1: Verzicht auf Gentechnik 6. Exkurs 2: Swissness-Vorlage 7. Nachhaltigkeitskennzeichung 2
3 Argumente Requisit bei der Umsetzung der verfassungsrechtlichen Aufgaben einer multifunktionalen Landwirtschaft; Antwort auf die zunehmende Öffnung der Agrarmärkte; Bessere Profilierung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf den Weltmärkten und höhere Wertschöpfung; Element der nachhaltigen ländlichen Entwicklung und der Qualitätsstrategie; Schutz für Konsumenten und Produzenten; Parlamentarische Beschlüsse. 3
4 Gesetzliche Grundlagen Bundesverfassung: [ ] Art. 104 Landwirtschaft 3 Er richtet die Massnahmen so aus, dass die Landwirtschaft ihre multifunktionalen Aufgaben erfüllt. Er hat insbesondere folgende Befugnisse und Aufgaben: [ ] c. Er erlässt Vorschriften zur Deklaration von Herkunft, Qualität, Produktionsmethode und Verarbeitungsverfahren für Lebensmittel. [ ] 4
5 Gesetzliche Grundlagen Landwirtschaftsgesetz: Art : Vorschriften über die Kennzeichnung von landw. Erzeugnissen, die: a. nach bestimmten Verfahren hergestellt werden; b. andere spezifische Eigenschaften aufweisen; c. aus dem Berggebiet stammen; d. sich aufgrund ihrer Herkunft auszeichnen; e. unter Verzicht auf bestimmte Verfahren hergestellt werden oder spezifische Eigenschaften nicht aufweisen; f. (neu) nach besonderen Kriterien der nachhaltigen Entwicklung hergestellt werden 5
6 Qualitätsstrategie Besondere Produktions verfahren (BIO, IP, etc.) Spezifische Eigenschaften Berg- und Alpprodukte Herkunft AOP / IGP ohne Gentechnik hergestellt Ökologischer Leistungsnachweis Swissness Tier- und Umweltschutzgesetzgebung Lebensmittelsicherheit (für in- und ausländische Erzeugnisse) 6
7 GUB/GGA-Verordnung Schutz von Ursprungsbezeichnungen, geografischen Angaben und traditionellen Namen (z.b. Gruyère, St. Galler Bratwurst, Sbrinz) Regelt qualifizierte Herkunftsangaben («lien au terroir») Registrierung durch eine repräsentative Gruppierung notwendig Eintrag im Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen (Register umfasst zur Zeit gesamthaft 28 Dossiers) Eingetragen wird eine Bezeichnung und ein Pflichtenheft, in welchem die Herstellungsvorschriften geregelt werden 7
8 Bio-Verordnung Schutz der Bezeichnung «biologisch» Regelt die Mindestanforderungen für: Landwirtschaftliche Produktion Verarbeitung Kennzeichnung Kontrolle und Zertifizierung Import Wo Bio draufsteht, ist Bio drin! 8
9 Die Bio-Verordnung ist international verankert Codex Alimentarius Gl Guidelines for the production, processing, labelling and marketing of organically produced foods IFOAM Guidelines International Federation of Organic Agriculture Movements EG Bio-Verordnung VERORDNUNG (EG) Nr. 834/2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen Bio-Verordnung SR Verordnung über die biologische Landwirtschaft Die Schweizer Bio- Verordnung ist mit der EU Bio- Verordnung äquivalent (Agrararbkommen CH-EU) Bilaterale Abkommen (CAN, US, JAP) zum Abbau technischer Handels-hemmnisse Private Richtlinien Bio Suisse (Knospe) inkl. Migros Bio, demeter, kagfreiland, delinat etc. 9
10 Berg- und Alpverordnung BAlV Schutz der Begriffe «Berg» und «Alp», sowie von abgeleiteten Bezeichnungen oder Übersetzungen, für in der Schweiz produzierte landw. Erzeugnisse und daraus hergestellte Lebensmittel; Regelt Anforderungen betreffend Herkunft der Erzeugnisse, Fütterung und Haltung von Schlachttieren, Zutaten und Ort der Herstellung Kontrolle und Zertifizierung. Der Bund kann ein offizielles Zeichen festlegen. Partizipativer Prozess abgeschlossen, Anhörung noch dieses Jahr geplant. 10
11 Wirkung z.b. McDonald's Werbung mit «Alpkäse» verboten 11
12 Geflügelkennzeichnungsverordnung Regelt die Vorschriften zur Kennzeichnung mit der Angabe der Haltungsform (z.b. «Freilandhaltung») Kontrolle und Zertifizierung 12
13 Kennzeichnung von in der Schweiz verbotenen Produktionsmethoden Art. 18 LwG: Unter der Voraussetzung, dass internationale Verpflichtungen nicht verletzt werden, erlässt der Bundesrat für Erzeugnisse, die nach Methoden produziert werden, die in der Schweiz verboten sind, Vorschriften über die Deklaration; Antibiotika / AML bei Fleisch «Käfig-Eier» «Käfig»-Kaninchen 13
14 Kennzeichnung bei Verzicht auf GVO - Handlungsbedarf Mehrkosten für tierische Produktion durch GVO-Verzicht heute ca. 25 Mio CHF, (8-10 CHF/Tonne Futtermittel) Verzicht auf GVO auch auf nachgelagerter Stufe (z.b. gewerbliche Käsefabrikation) Differenzierung am Markt und Unterstützung einer «informierten Wahl» durch Konsumenten nicht möglich Regelung in CH ist viel restriktiver als jene in D, AT, F, etc., wo entsprechend ausgelobte Produkte erfolgreich auf dem Markt sind. Es besteht also Handlungsbedarf! 14
15 Swissness Ziel : Schutz der Bezeichnung Schweiz und des Schweizerkreuzes auch bei Lebensmitteln Naturprodukte: Die Herkunft eines Naturprodukts entspricht dem Ort der Ernte bzw. dem Ort der Tierhaltung Lebensmittel: Herkunft entspricht dem Ort, wo mindestens 80 Gewichtsprozent der Rohstoffe herkommen (NR fordert bei Milch 100%), sowie wo Produkt mit der Verarbeitung seine wesentlichen Eigenschaften erhält Ausnahmen aufgrund natürlicher Gegebenheiten und Mangelsituationen sowie Modulation aufgrund Selbstversorgungsgrad Und: Auch Ovo und Toblerone können Swissness erfüllen! 15
16 Nachhaltigkeitskennzeichnung Art. 14 Abs.1 Bst. f (neu) Kriterienkatalog: Schlüsselindikatoren in den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit Ökologie Soziales Ökonomie Biodiversität Boden Wasser Klima / Luft Energie Arbeitsbedingungen Soziale Integration Gerechtigkeit / Fairness Arbeitsverdienst Rohleistung / ha Finanzielle Stabilität Verteilung des Mehrwertes Schutz der Bezeichnung nachhaltig? Offizielles Zeichen? Landwirtschaft oder gesamte Wertschöpfungskette? Schweiz oder international? 16
17 Nachhaltigkeitskennzeichnung - Fokus 17
18 Nachhaltigkeitskennzeichung - Prozess Partizipativer Prozess Multi-Stakeholder-Prozess: Bundesämter, Produzenten, Verarbeiter, Konsumenten Vermeidung von Doppelspurigkeiten Bedürfnisabklärung und gemeinsame Zielsetzung Harmonisierung mit (künftigen) internationalen Entwicklungen 18
19 Schlussbemerkung Klare Kennzeichnungsregeln bieten Schutz Transparenz Glaubwürdigkeit Wertschöpfung Sie sind damit ein wichtiges Instrument für die Differenzierung von Produkten aus der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft 19
20 Beachtung der Produkteherkunft Telefonische Befragung Frage 2: Filter: Wie häufig achten Sie beim Einkauf dieser Produkte darauf, aus welchem Land sie stammen? Wenn Produkt gekauft (F1) Basis: Zahlen in Klammern 20
21 Beachtung der Produkteherkunft Frage 3: Filter: Sagen Sie mir bitte jeweils, wie häufig Sie beim Kauf dieser Produkte Schweizer Produkte den ausländischen Produkten vorziehen? Wenn Produkt gekauft (F1) Telefonische Befragung Basis: Zahlen in Klammern 21
22 Bevorzugung von Schweizer Produkten im Jahresvergleich Frage 3: Filter: Sagen Sie mir bitte jeweils, wie häufig Sie beim Kauf dieser Produkte Schweizer Produkte den ausländischen Produkten vorziehen? Wenn Produkt gekauft (F1) Anteil: immer /fast immer Teil 1: Telefonische Frühstück Befragung Basis: Zahlen in Klammern 22
23 Danke für Ihre Aufmerksamkeit 23
Schutz der Bezeichnungen Berg und Alp in der Schweiz
Eidgenössisches Volkswirtschaftsdepartement EVD Bundesamt für Landwirtschaft BLW Schutz der Bezeichnungen Berg und Alp in der Schweiz Alpenkonvention / Plattform Berglandwirtschaft Patrik Aebi Dipl. Ing.
MehrGentechnikrechtliche Kennzeichnungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union
Gentechnikrechtliche Kennzeichnungsvorschriften des Bundes und der Europäischen Union Dr. Gisela Günter, Referat Neue Technologien, BMELV Veranstaltung des MULEWF Rheinland-Pfalz am 28.05.2014 in Mainz
MehrGeografische Herkunftsangaben
Geografische Herkunftsangaben - Absatzförderung oder erzwungene Transparenz? Prof. Dr. Michael Loschelder GRUR-Jahrestagung 2015 Gliederung I. Einführung und Problemstellung Die Regelungen der geografischen
MehrGentechnikfreie Futtermittel. Ein Erfolgsrezept für die Zukunft
Gentechnikfreie Futtermittel Ein Erfolgsrezept für die Zukunft Raiffeisen Kraftfutterwerk GmbH 1963 gegründet Kehl am Rhein, Baden-Württemberg 110 Mitarbeiter Herstellung von Mischfuttermittel - ausschließlich
MehrMit einem Vorwort von. Warum sie wirklich gesünder sind
D R. A N D R E A F L E M M E R Mit einem Vorwort von Warum sie wirklich gesünder sind Gesetzliche Vorschriften 19 weit ein. 1999 kamen tierische Produkte hinzu. Damit gibt es für die Mitglieder der EU
MehrVernehmlassungsantwort zum Entwurf der Futtermittelverordnung
Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Futtermittelverordnung Murbacherstrasse 34 Postfach 205 4013 Basel Grundsätzliches Der Basler Appell gegen Gentechnologie setzt sich schon seit langem ein gegen die
MehrErnährungssouveränität
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Alpenkonvention: Plattform Landwirtschaft Ein Diskussionsbeitrag seitens Schweiz zum Thema Ernährungssouveränität
MehrRückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern
Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln Erfahrungen aus den Ländern Untersuchung und Erfassung lebensmittelbedingter Ausbrüche Informationsveranstaltung des Bundesinstituts für Risikobewertung am 25. Januar
MehrAuf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel
Auf einen Blick: Informationen zum Bio-Siegel Klarheit für Verbraucher Auf einen Blick Eine Vielzahl unterschiedlicher Öko-Kennzeichen machte es noch vor wenigen Jahren den Verbrauchern schwer, den Überblick
MehrOrientierungsverhalten der Konsumenten bei gesunden Lebensmitteln April 2008
Orientierungsverhalten der Konsumenten bei gesunden Lebensmitteln April 2008 OGM Österreichische Gesellschaft für Marketing +43 1 50 650-0; Fax - 26 marketing@ogm.at www.ogm.at Zur Untersuchung Auftraggeber:
MehrThema 1: Obst und Gemüse große Auswahl von nah und fern
Thema 1: Obst und Gemüse große Auswahl von nah und fern Obst und Gemüse sind gesund. Das wissen bereits die meisten Kinder. Wo und wann aber wächst welches Obst und Gemüse? Woher kommen die Früchte, die
MehrGentechnisch verändert?
Gentechnisch verändert? So wird gekennzeichnet! VERBRAUCHERSCHUTZ ERNÄHRUNG LANDWIRTSCHAFT Gentechnik in Lebensmitteln gibt es das schon? In Europa und Deutschland wurden bislang kaum gentechnisch veränderte
MehrKriterienkatalog 09001 22. Nov. 2012 Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft
Kriterienkatalog 09001 22. Nov. 2012 Lebensmittel sowie Erzeugnisse aus biologischer Landwirtschaft ÖkoKauf Wien Arbeitsgruppe 09 Lebensmittel Arbeitsgruppenleiter: Dr. Bernhard Kromp MA 49 - Bio Forschung
MehrFrisch vom Land! Wir bringen den Wochenmarkt ins Internet.
Frisch vom Land! Wir bringen den Wochenmarkt ins Internet. PRESSKIT 01.2015 Was ist Bonativos Mission? Bonativo bringt den Wochenmarkt ins Internet. Bonativo sammelt die einzigartigen, frisch erzeugten
MehrDas Mühlviertel macht sich auf den Weg zur BioRegion. Wir sind Betroffene und Beteiligte in diesem Prozess.
BIO- INFORMATION FÜR DIE GEMEINDEN IN DER BIOREGION MÜHLVIERTEL Das Mühlviertel macht sich auf den Weg zur BioRegion. Wir sind Betroffene und Beteiligte in diesem Prozess. 52,8 % aller landwirtschaftlichen
MehrVerordnung des EDI vom 23. November 2005 über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL; SR 817.022.51)
Eidgenössisches Departement des Innern EDI Bundesamt für Gesundheit BAG Direktionsbereich Verbraucherschutz Verordnung des EDI vom 23. November 2005 über gentechnisch veränderte Lebensmittel (VGVL; SR
MehrVernehmlassungsantwort zum Entwurf der Lebensmittelverordnung
Vernehmlassungsantwort zum Entwurf der Lebensmittelverordnung Murbacherstrasse 34 Postfach 205 4013 Basel Grundsätzliches Der Basler Appell gegen Gentechnologie setzt sich schon seit langem ein gegen die
MehrCharakteristika: VO (EG) 852/2004
VO (EG) 852/2004 Charakteristika: Ziel: ein hohes Maß an Schutz für Leben und Gesundheit ist Basis des Lebensmittelrechts. HACCP bildet das Herzstück der Steuerung der Lebensmittelsicherheit (ausgenommen
MehrÖffentlich-rechtliche Bezeichnungen, insb. AOP-IGP und Berg/Alp sowie deren Verteidigung im In- und Ausland
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Öffentlich-rechtliche Bezeichnungen, insb. AOP-IGP und Berg/Alp sowie deren Verteidigung im In- und
MehrLebensmittelkennzeichnung - Drin ist, was drauf steht, oder?
Lebensmittelkennzeichnung - Drin ist, was drauf steht, oder? Was ist Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Kennzeichnung von Lebensmitteln wichtig und worauf achten sie beim Einkauf? Diesen Fragen
MehrCorinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH. 39. Seminar über Versuchstiere und Tierversuche
Corinna Böhland Spreenhagener Vermehrungsbetrieb für Legehennen GmbH Rechtliche Anforderungen an das Halten von Legehennen als Nutztiere unter dem Aspekt Tierschutz Europäische Union Deutschland unter
MehrStaatliche und kollektive Kennzeichnung
Staatliche und kollektive Kennzeichnung Anforderungen und Möglichkeiten im Lebensmittelrecht Dr. Michael Beer Abteilung Lebensmittelsicherheit 1 Inhalt Rechtliche Basis Vorgeschriebene Kennzeichnung Freiwillige
MehrNachhaltige Beschaffung führt zu Wettbewerbsvorteilen
Nachhaltige Beschaffung führt zu Wettbewerbsvorteilen Kerkhoff Consulting GmbH 22. November 2011 Jens Hornstein Kerkhoff Consulting ist Mitglied im BME, BDU und BDI Förderkreis. Einleitung Weltweite Ressourcen
Mehr24.09.2014. Auslobung Ohne Gentechnik Marktbedeutung und Mitwirkungsmöglichkeiten
Auslobung Ohne Gentechnik Marktbedeutung und Mitwirkungsmöglichkeiten Was versteht man unter Ohne Gentechnik? Pflanzliches, Tierisches, Auslobung Christoph Zimmer Verband Lebensmittel ohne Gentechnik e.v.
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrDie neue «Swissness»-Gesetzgebung: Hintergrund und Ziel
Bern, 2. September 2015 Die neue «Swissness»-Gesetzgebung: Hintergrund und Ziel 1. Die «Marke Schweiz» hat weltweit einen exzellenten Ruf und wird zunehmend genutzt Konsumenten und Konsumentinnen schätzen
Mehrswissness muss praxistauglich sein
www.elections.ch faktenblatt: MARKENSCHUTZ swissness muss praxistauglich sein Die Marke «Schweiz» ist ein wichtiger Verkaufsfaktor: Sie macht bis zu 20 Prozent des Verkaufspreises aus. Um diesen Wert nachhaltig
MehrEuropäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss STELLUNGNAHME
Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss NAT/506 "Produktion und Kennzeichnung von Bio- Erzeugnissen" Brüssel, den 4. Mai 2011 STELLUNGNAHME des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu
MehrZulassungspflichten. Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014
Zulassungspflichten Informationstagung «neue GHS-Kennzeichnung neue Pflichten» Kantone BS / BL, 31. Oktober 2014 Dr. M. Hofmann, Bundesamt für Gesundheit,, Abteilung Chemikalien Inhalt Schnittstelle ChemV
MehrGentechnikfreiheit in Österreich. Kontrolle der landwirtschaftlichen Produktion
Gentechnikfreiheit in Österreich Kontrolle der landwirtschaftlichen Produktion, agrovet GmbH Vortrag, am ecoplus., Campus Tulln Themen Wer ist die agrovet GmbH? Anbau von gentechnisch veränderten Kulturen
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
MehrREACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender
REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen Eine Anleitung für nachgeschaltete Anwender REACH 15 Fragen, die auch Sie betreffen 1. WAS HAT REACH MIT MIR ZU TUN? Verwenden Sie Chemikalien, Metalle, Kunststoffe
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrSäuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt?
Säuglingsanfangsnahrung und Folgenahrung Was ändert sich? Was bleibt? Begleitinformationen: Handout für das Verkaufspersonal im Handel Bei Rückfragen sprechen Sie uns bitte gerne an: DIÄTVERBAND e. V.
MehrCheckliste. zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch. Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt
Checkliste zur Gesprächsvorbereitung Mitarbeitergespräch Aktivität / Frage Handlungsbedarf erledigt Wissen des Mitarbeiters zu Führen mit Zielen Reicht es aus? Nein? Was muß vorbereitend getan werden?
MehrVerordnung über die Weiterbildung
Dieser Text ist ein Vorabdruck. Verbindlich ist die Version, welche in der Amtlichen Sammlung veröffentlicht wird. Verordnung über die Weiterbildung (WeBiV) vom 24. Februar 2016 Der Schweizerische Bundesrat,
MehrDie GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung
Die GAP ist... Die GAP ist nicht... Europäische Kommission Landwirtschaft und ländliche Entwicklung Die GAP ist mit der Zeit gegangen Manche loben die GAP, andere kritisieren sie. Die GAP war ein Erfolg,
Mehr9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71
9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels
MehrVermarktung. 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend?
Vermarktung 1. Warum ist der Begriff Ambush Marketing, der eine bestimmte Form der Werbung beschreibt, ungenau oder sogar irreführend? Vermarktung 2. Wie können sich Unternehmen, die nicht zum Kreis der
MehrGVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung?
GVO-Kennzeichnung tierischer Lebensmittel: Transparenz oder Täuschung? Parlamentarischer Abend des Grain Club am 13. November 2007 in Berlin Dr. Claudia Döring Deutscher Raiffeisenverband e. V., Berlin
MehrEssig (z.b. Apfelessig) Obstart muss angegeben werden
Essig (z.b. Apfelessig) Obstart muss angegeben werden Reiner Gärungsessig, 5% Säure 0,5 l Nettofüllmenge Gefördert aus Mitteln der EU, Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, Juni 2007 des Bundes
MehrZur Kennzeichnung des Einsatzes von gentechnisch veränderten Organismen in der Lebensmittelproduktion
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1931 17. Wahlperiode 07. 06. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Elvira Drobinski-Weiß, Dr. Wilhelm Priesmeier, Ulrich Kelber, weiterer
MehrBundesamt für Landwirtschaft Online-Umfrage zur Bedeutung der Herkunft von Landwirtschaftsprodukten mit Regionallabel Auswertung nach Region
Bundesamt für Landwirtschaft Online-Umfrage zur Bedeutung der Herkunft von Landwirtschaftsprodukten mit Regionallabel Auswertung nach Region Berichterstattung Technischer Bericht Zielgruppe: Stichprobe:
MehrES GIBT EINFACHERE WEGE, UM ZUM SCHUTZ DER UMWELT BEIZUTRAGEN. Ihre Wahl hat Gewicht
ES GIBT EINFACHERE WEGE, UM ZUM SCHUTZ DER UMWELT BEIZUTRAGEN Ihre Wahl hat Gewicht Es gibt viele verschiedene Umweltzeichen. Mit dieser Broschüre möchten wir Sie über die verschiedenen Umweltzeichen informieren.
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrBio-Gütesiegel. I. KONTROLLZEICHEN / Grundzeichen
Mit freundlicher Genehmigung von Bio-Gütesiegel I. KONTROLLZEICHEN / Grundzeichen Mit Abstand den größten Bekanntheits- und Akzeptanzgrad unter den Biosiegeln Österreichs hat das AMA-Biozeichen. Das AMA-Biozeichen
MehrMerkblatt. Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik
Merkblatt Häufige Fragen hinsichtlich der Anforderungen für Hersteller bzw. Inverkehrbringer von Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Keramik Was sind Lebensmittelbedarfsgegenstände? Lebensmittelbedarfsgegenstände
MehrDer Gabelstapler: Wie? Was? Wer? Wo?
Schreibkompetenz 16: schlusszeichen (Fragezeichen) sprechen zeichen Um eine Frage zu kennzeichnen, wird ein Fragezeichen (?) gesetzt. Fragewörter (zum Beispiel wo, wer, was, wie) zeigen an, dass ein Fragezeichen
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrDialego Market Research Online For Better Decisions
Dialego Market Research Online For Better Decisions Genmanipulierte Nahrungsmittel Eine Befragung der Dialego AG März 2009 April 2004 Übergewicht 1 Bei Veröffentlichung durch Dritte Belegexemplar erbeten
MehrQualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!
Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt
MehrBeschäftigte in der BioBranche
Beschäftigte in der BioBranche A. Umfrage zur Arbeitsplatzentwicklung von 1993 bis 2003 (prozentuale Entwicklung) B. Analyse der Beschäftigtenzahl in der BioBranche für das Jahr 2003 (absolute Zahlen)
MehrWelches Übersetzungsbüro passt zu mir?
1 Welches Übersetzungsbüro passt zu mir? 2 9 Kriterien für Ihre Suche mit Checkliste! Wenn Sie auf der Suche nach einem passenden Übersetzungsbüro das Internet befragen, werden Sie ganz schnell feststellen,
MehrDie Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen
Die Richtlinie 2006/126/EG Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität 24.9.2012 1 Besonderheiten der Klassen BE
MehrKartoffeln. Qualität produzieren und Mehrwert generieren mit regionalen Projekten. 2. Nationale Ackerbautagung Murten, 03.02.2014
Kartoffeln Qualität produzieren und Mehrwert generieren mit regionalen Projekten 2. Nationale Ackerbautagung Murten, 03.02.2014 Inhalt 1. Qualitäts-Labels 2. Regionale Produkte Nische oder Trend 3. DACH-Konsumenten
MehrÜberblick: Direktzahlungen an Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe. Bern, Januar 2015
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Direktionsbereich Direktzahlungen und ländliche Entwicklung Bern, Januar 2015 Überblick: Direktzahlungen
MehrZulassung nach MID (Measurement Instruments Directive)
Anwender - I n f o MID-Zulassung H 00.01 / 12.08 Zulassung nach MID (Measurement Instruments Directive) Inhaltsverzeichnis 1. Hinweis 2. Gesetzesgrundlage 3. Inhalte 4. Zählerkennzeichnung/Zulassungszeichen
MehrNatürlich geniessen. Wissen was gut ist. Alle Informationen zu einer gesunden Ernährung.
Ökologisch betrachtet leben wir in der Schweiz weit über unsere Verhältnisse: Wir verbrauchen im Durchschnitt 2,4-mal mehr Ressourcen als auf dem Planeten verfügbar sind. Warum? Unser hoher Lebensstandard
MehrWIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER
02040203 WIR MACHEN SIE ZUM BEKANNTEN VERSENDER Ein Mehrwert für Ihr Unternehmen 1 SCHAFFEN SIE EINEN MEHRWERT DURCH SICHERHEIT IN DER LIEFERKETTE Die Sicherheit der Lieferkette wird damit zu einem wichtigen
MehrAGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b
AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität
Mehr1. TEIL (3 5 Fragen) Freizeit, Unterhaltung 2,5 Min.
EINFÜHRUNG 0,5 Min. THEMEN: Freizeit, Unterhaltung (T1), Einkaufen (T2), Ausbildung, Beruf (T3), Multikulturelle Gesellschaft (T4) Hallo/Guten Tag. (Nehmen Sie bitte Platz. Können Sie mir bitte die Nummer
MehrWas gibt s zum Frühstück?
Was gibt s zum Frühstück? Natürlich dm! Um fit und vital in den Tag starten zu können, hält dm viele Leckereien bereit, die jedes Frühstücksherz höher schlagen lassen. Ob Beeren Müsli, Chiasamen, Mandel
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrUmfrage unter Jugendlichen zum Thema»Bio«
Umfrage unter Jugendlichen zum Thema»Bio«Ausgangsfrage: Sind jugendliche Verbraucher der Bio-Markt der Zukunft? Hintergrund Hypothese: Um Jugendliche für Biowaren zu begeistern brauchen sie Beratung aber
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrBundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben
Bundesgesetz über den Schutz von Marken und Herkunftsangaben (Markenschutzgesetz, MSchG) Vorentwurf Änderung vom... Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, nach Einsicht in die Botschaft
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrStammtisch Recklinghausen. Datenschutz gestern heute - morgen. Mark Spangenberg mark.spangenberg@googlemail.com
Stammtisch Recklinghausen Datenschutz gestern heute - morgen mark.spangenberg@googlemail.com Agenda 1. Was ist Datenschutz 2. Entstehung des Datenschutzes in Deutschland 3. Umsetzung / Organisation 4.
MehrUNTERNEHMENSLEITBILD DER WERNSING FOOD FAMILY LEITBILD UND LEITIDEE
UNTERNEHMENSLEITBILD DER WERNSING FOOD FAMILY LEITBILD UND LEITIDEE STAND 02/2013 LEITIDEE Die Wernsing Food Family ist eine europaweit tätige und verantwortungsbewußte Unternehmensfamilie, die gute Lebensmittel
MehrOrdentliche Prüfung nach OR Art. 727
Ordentliche Prüfung nach OR Art. 727 Publikumsgesellschaften, d.h., wenn Beteiligungspapiere kotiert sind wenn Anleihensobligationen ausstehend sind wenn Gesellschaften mind. 20% der Aktiven oder des Umsatzes
MehrDatenbanken Microsoft Access 2010
Datenbanken Microsoft Access 2010 Abfragen Mithilfe von Abfragen kann ich bestimmte Informationen aus einer/mehrerer Tabellen auswählen und nur diese anzeigen lassen die Daten einer/mehrerer Tabellen sortieren
MehrÜbersicht zum Rechtsrahmen der Grünen Gentechnik*
Übersicht zum Rechtsrahmen der Grünen Gentechnik* 12. April 2005 Zulassungsverfahren Freisetzung/Inverkehrbringung von GVO Zulassung von GVO-Saatgut Zulassung von GVO-Lebens- und Futtermitteln Umgangsverfahren
MehrWelchen Markt brauchen Bauer und Bäuerin? Prof. Dr. Mathias Binswanger
Welchen Markt brauchen Bauer und Bäuerin? Prof. Dr. Mathias Binswanger 1. Die Entwicklung der Landwirtschaft in der Schweiz seit dem 19. Jahrhundert 2. Warum finden Ökonomen Freihandel gut? Das Argument
MehrMehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen.
Mehr Transparenz für optimalen Durchblick. Mit dem TÜV Rheinland Prüfzeichen. Immer schon ein gutes Zeichen. Das TÜV Rheinland Prüfzeichen. Es steht für Sicherheit und Qualität. Bei Herstellern, Handel
MehrWo stehen wir bei der Initiative Tierwohl in Deutschland, in Europa und in der Welt
Interessengemeinschaft der Erzeugerzusammenschlüsse in Sachsen e.v. Limbach-Oberfrohna, 14.02.2014 Wo stehen wir bei der Initiative Tierwohl in Deutschland, in Europa und in der Welt Roger Fechler Deutscher
MehrLebensmittelkennzeichnung in der Schweiz
Lebensmittelkennzeichnung in der Schweiz Grundlagen, Bedeutung und Ziele E. Nellen-Regli, dipl. pharm. Leiterin der Sektion Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände 1 Aufbau des Referats Rechtliche Grundlagen
MehrLernaufgabe Industriekauffrau/Industriekaufmann Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung
Angebot und Auftrag: Arbeitsblatt I Auftragsbeschreibung Ein Kunde hat Interesse an einem von Ihrem Unternehmen hergestellten Produkt gezeigt. Es handelt sich dabei um einen batteriebetriebenen tragbaren
MehrRisikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland
Verein PPP Schweiz Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Veranstaltung des Verein PPP Schweiz am14.05.2014 in Bern Vortrag von Peter Walter Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrKommunikation als kreativer Prozess: Im Dialog mit dem Kunden
VOM MARKETING ZUR AKQUISITON Kommunikation als kreativer Prozess: Im Dialog mit dem Kunden Riklef Rambow Die Kommunikation mit dem Bauherren [1] ist ein wesentlicher Teil des Entwurfsprozesses in der Architektur.
MehrEntscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind
Entscheidung der Kommission vom 20-4-1999 zur Feststellung, daß die Einfuhrabgaben in einem bestimmten Fall nachzuerheben sind (von Deutschland vorgelegter Antrag) Bezug: REC : 4/98 --------------------
MehrVertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone?
Vertragsärztliche Tätigkeit eine berufsrechtsfreie Zone? Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht e. V. Symposium am 14.04.2015 Prof. Dr. med. Frank Ulrich Montgomery Präsident der Bundesärztekammer 1.
MehrWeiterbildungen 2014/15
Weiterbildungen 2014/15 Kurs 1 Das Konzept Lebensqualität In den letzten Jahren hat sich die Lebensqualität im Behinderten-, Alten-, Sozial- und Gesundheitswesen als übergreifendes Konzept etabliert. Aber
MehrMade in Germany Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds
Referent: Rechtsanwalt Andreas Kammholz Geschäftsführer des TÜV Markenverbunds 06.02.2013 RA Andreas Kammholz 1 Vom Schandsiegel zum Gütesiegel 06.02.2013 RA Andreas Kammholz 2 Wo ist die Aussage über
MehrInVo. Information zu Verordnungen in der GKV. Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen. Stand: Februar 2010
Nr. 1 2010 InVo Information zu Verordnungen in der GKV Stand: Februar 2010 Herstellung von Arzneimitteln durch Ärzte Anzeigepflicht bei Bezirksregierungen Bisher konnten Sie als Arzt Arzneimittel (z. B.
Mehr1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR
1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR 3/09 1 MIO ÖSTERREICHISCHE SKIFAHRER SCHÜTZEN SICH BEREITS MIT HELM - UM 370.000 MEHR ALS IM VORJAHR Mehr
MehrRichtlinien zum Internationalen Sponsern. 01. April 2015 Amway
Richtlinien zum Internationalen Sponsern 01. April 2015 Amway Richtlinie zum Internationalen Sponsern Diese Richtlinie gilt ab dem 01. April 2015 in allen europäischen Märkten (Belgien, Bulgarien, Dänemark,
MehrAssoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften und Unfallkassen Januar 2009-1- Befragung von Arbeitnehmern Abbildung 1 Assoziationen zum Begriff Berufsgenossenschaften Damit verbinden... Arbeitsschutz, Sicherheit am Arbeitsplatz
MehrNEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER
MERKBLATT NEUREGELUNGEN FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND BERATER Die Vorschrift zur Erlaubnis und Registrierung von Versicherungsvermittlern, 34 d GewO, sowie die Verordnung über die Versicherungsvermittlung
MehrGrünes Wahlprogramm in leichter Sprache
Grünes Wahlprogramm in leichter Sprache Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, Baden-Württemberg ist heute besser als früher. Baden-Württemberg ist modern. Und lebendig. Tragen wir Grünen die Verantwortung?
MehrEU-Zulassung für Großküchen
DE EV 9999999 EG EU-Zulassung für Großküchen Strengere Auflagen für das Hygienemanagement Jetzt Klarheit über Zulassungspflicht verschaffen! Rechtliche Grundlagen der EU-Zulassung Welche Betriebe benötigen
MehrInformationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache
Informationen zum Ambulant Betreuten Wohnen in leichter Sprache Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Siegen - Wittgenstein/ Olpe 1 Diese Information hat geschrieben: Arbeiterwohlfahrt Stephanie Schür Koblenzer
MehrWas ist das Tekla Warehouse
TEKLA WAREHOUSE Was ist das Tekla Warehouse https://warehouse.tekla.com Tekla Warehouse 2 Das Tekla Warehouse ist eine von Tekla geschaffene Online-Plattform, auf der Modellierer Tekla spezifische Daten
MehrLIEFERANTENERKLÄRUNG. Praktische Tipps. Gerhard Stöger. April 2015 ALLES UNTERNEHMEN.
LIEFERANTENERKLÄRUNG Praktische Tipps Gerhard Stöger April 2015 ALLES UNTERNEHMEN. LIEFERANTENERKLÄRUNG Praktische Tipps Gerhard Stöger April 2015 Dieses Dokument ist im WKO-Shop der WKO Oberösterreich
MehrVermarktung regionaler Lebensmittel
Vermarktung regionaler Lebensmittel Katharina von Plocki Marketinggesellschaft Baden-Württemberg.03.01 Chart 1 MBW Marketinggesellschaft 1994 gegründet zur Durchführung von Absatzförderungsmaßnahmen für
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrRevision im Bereich Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände: Anhörung bis 15.03.2013
Stellungnahme von / Organisation : NGO-Allianz Ernährung, Bewegung und Körpergewicht Abkürzung der Firma / Organisation : Adresse : c/o CardioVasc Suisse Kontaktperson : Andy Biedermann Telefon : E-Mail
MehrPRÜFMODUL D UND CD. 1 Zweck. 2 Durchführung. 2.1 Allgemeines. 2.2 Antrag
1 Zweck PRÜFMODUL D UND CD Diese Anweisung dient als Basis für unsere Kunden zur Information des Ablaufes der folgenden EG-Prüfung nach folgenden Prüfmodulen: D CD Es beschreibt die Aufgabe der benannten
Mehr