Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen
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- Arwed Bachmeier
- vor 8 Jahren
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1 Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Anerkennung von ausländischen Berufsqualifikationen Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung (ZEA) Joachim Dellbrück GFBM ggmbh +49-(0) Das Netzwerk IQ wird gefördert durch: Das IQ Netzwerk Berlin wird koordiniert durch: Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung wird durchgeführt von: 1
2 Anerkennung von Berufsqualifikationen und Beratung im IQ Netzwerk 2
3 Anerkennungsberatung im IQ-Netzwerk Berlin Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung GFBM ggmbh / OBS e. V. Deutsch, Englisch, Spanisch, Russisch, Französisch Coachingprojekte Club Dialog e.v. Deutsch, Russisch, Polnisch Türkischer Bund Berlin-Brandenburg e.v. Beratung auf Deutsch, Türkisch, Arabisch, Kurdisch, ggf. Englisch Life e. V. Deutsch, Englisch, Spanisch, Italienisch, Polnisch Die Beratung ist unabhängig und kostenlos! 3
4 Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Anerkennungsgesetz Ab 1. April 2012 in Kraft getreten Rechtsgrundlage für bundesrechtlich geregelte Berufe Begleitend zur Einführung - IQ - Beratungsangebote in jedem Bundesland diverse Internetportale Zentrale Ziele: Sicherung der Fachkräftebasis Bessere Integration von Migranten und Zuwanderern Beförderung von Landes - Anerkennungsgesetzen 4
5 Das BQFG- Was ist neu? Rechtsanspruch auf Verfahren einer Gleichwertigkeitsprüfung in 350 Ausbildungsberufen bzw. vielen reglementierten Berufen (Arzt, Krankenpfleger/in etc.) Einheitliche Kriterien und Verfahren Feststellung der Unterschiede Berufserfahrung wird berücksichtigt 3 Monate Entscheidungsfrist Unabhängigkeit von Staatsangehörigkeit Vergleichbarkeit der Berufsqualifikation Anträge aus In- und Ausland möglich Unabhängig vom Aufenthaltsstatus 5
6 Vorteile einer Anerkennung bzw. Zeugnisbewertung 6
7 Reglementierte und nicht reglementierte Berufe Reglementierte Beruf - brauchen eine staatliche Anerkennung Achtung! Arbeiten in reglementierten Berufen ist nur mit staatlicher Anerkennung möglich! Bei nicht reglementierten Berufen ist die Anerkennung des Abschlusses freiwillig. Reglementierte Berufe: Arzt/Ärztin, Psychotherapeut/in, Rechtsanwalt/Rechtsanwältin Erzieher/in, Fahrlehrer/in, Gesundheits- und Krankenpfleger/in Nicht reglementierte Berufe: Sozialwissenschaftler/in, Ökonom/in, Biologe/in Friseur/in, Tischler/in, Bäcker/in, Kaufmann/ -frau 7
8 Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen - mögliche Rechtsgrundlagen EU-Bürger/innen Spätaussiedler/innen Personen mit Qualifikationen aus Drittstaaten EU Richtlinie 2005/36/EG Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Bundesvertriebenengesetz (BVFG) Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) 8
9 Ablauf der Beratungsleistung Telefonische Terminvereinbarung Beratung Klärung des Anliegens Sichten der Dokumente - Verfahren und Kosten Recherche zur Berufsqualifikationen des dt. Referenzberufs Anspruch auf Gleichwertigkeit? - Information über rechtliche Grundlagen Zuständige Stelle - Unterstützung bei der Vorbereitung des Antrags Weiterführende Beratung Oder : Klärung von Alternativen/ Bildungsangeboten/ Weiterleitung Mitzubringende Unterlagen: Ausweis, Nachweis der Berufsqualifikation, Arbeitszeugnisse, Lebenslauf, Schreiben der Anerkennungsstelle (falls vorhanden), Übersetzungen (falls vorhanden) 9
10 Anerkennungsberatung ZEA Erstinformation und Beratung Antrag nur bei zuständiger Stelle Coaching Verfahrensbegleitung Anerkennung möglich? Hilfe bei Antragsvorbereitung IHK, HWK, Senatsverwaltung etc. Begleitung und Nachberatung 10
11 Zuständige Anerkennungs- und Zeugnisbewertungsstellen Bei Ausbildungsabschlüssen im reglementierten und nicht reglementierten Bereich Industrie- und Handelskammern bzw. die IHK Fosa in Nürnberg Handwerkskammern Berufsverbände bzw. Berufskammern Landesbehörden oder andere Ebenen der Landesverwaltung U.v.m. Bei Hochschulabschlüssen im reglementierten Bereich die jeweiligen Berufskammern Bei Hochschulqualifikationen im nicht reglementierten Bereich Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen bei der Kultusministerkonferenz (ZAB) Bei akademischer Anerkennung (Ziel: Schule oder Studium) Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Die Universitäten Ein sehr nützliches Tool ist der Anerkennungsfinder der Seite 11
12 Festlegung Referenzberufs Max. 3 Monate Gleichwertigkeitsprüfung Gibt es wesentliche Unterschiede? keine wesentl. Unterschiede Unterschiede Nicht reglementierte Berufe Berufserfahrung (ergänzend) Reglementierte Berufe ja nein nein Gleichwertigkeitsbescheid Keine Gleichwertigkeit Darstellung vorhandener (Teil-)Qualifikationen Ausgleichsmaßnahmen Individuelle Weiterqualifizierung Weiterbildungsmarkt Kenntnisprüfung Eignungsprüfung Anpassungslehrgang 12
13 Statistik für Januar bis Juli 2013 Beratene Personen (Beratungsgespräche) ZEA: 584 (647) Club Dialog e.v.: 184 (282) Life e.v.: 68 (162) TBB e.v.: 89 (160) Gesamt: 925 (1.251) Abschluss Akademiker: 616 Nicht-Akademiker: 378 Gesamt: 994 Geschlecht Männer: 339 Frauen: 585 Gesamt:
14 Wie viel kostet ein Anerkennungsverfahren? Kosten vor dem Anerkennungsverfahren Übersetzungen Beglaubigungen Evtl. Beschaffen der Zeugnisse aus Heimatland Kosten während des Anerkennungsverfahrens Gebühren für Antragstellung Sonstige Verfahren Kosten nach dem Anerkennungsverfahren Anpassungsqualifizierungen Eignungsprüfungen Kenntnisstandprüfungen Weiterbildung 14
15 Informationen im Internet Hotline +49 (0) (IQ Netzwerk Berlin) (Bundesministerium für Bildung und Forschung) (BMWi) (ZAB - Zeugnisbewertung) (Datenbank zu im Ausland erworbenen Abschlüssen) (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) 15
16 IQ Beratungsstellen Berlin Netzwerk Integration durch Qualifizierung (IQ) Zentrale Erstanlaufstelle Anerkennung Gesellschaft für berufsbildende Maßnahmen ggmbh / Otto Benecke Stiftung e.v. Lützowstr. 106, Berlin zea-berlin@gfbm.de Tel: 030 / und Türkischer Bund in Berlin-Brandenburg e.v. Oranienstr. 53, Berlin diploma@tbb-berlin.de Tel: 030 / Club Dialog e.v. Friedrichstraße , Berlin anerkennung@club-dialog.de Tel: 030 / LIFE e.v. Rheinstraße 45/46, Berlin-Schöneberg anerkennung@life-online.de Tel: 030 / und 16
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