Leistungskatalog. DEKRA Akademie GmbH Bereich Industrie und Aviation. 1. Grundlagenvermittlung und Luftfahrzeugtechnik
|
|
- Max Winter
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 DEKRA Akademie GmbH Leistungskatalog Leistungskatalog DEKRA Akademie GmbH Bereich Industrie und Aviation 1. Grundlagenvermittlung und Luftfahrzeugtechnik 1.4 EASA Regulations für die Allgemeine Luftfahrt Vereinsvorsitzende, Eigner und Halter von Luftfahrzeugen, Geschäftsführer, Verantwortliche in der Luftfahrzeugtechnik Erwerb des Grundlagenwissens, besonders VO (EG) 2042/2003 Part M, um entsprechend die Voraussetzungen für den Betrieb zu erfüllen. Vorbereitung der Teilnehmer der Allgemeinen Luftfahrt auf die Änderungen, die sich mit Inkrafttreten der VO (EG) 2042/2003 am 28. September 2008 ergeben. Fit for EASA der Allgemeinen Luftfahrt Änderungen zum 28. September 2008 VO (EG) 2042/2003 Teil M Instandhaltungsprogramm Komplexe Instandhaltungsaufgaben Eingeschränkte Instandhaltung durch den Piloten Besonderheiten für einen Luftsportverein Prüfung der Lufttüchtigkeit die CAMO und CAMOplus Musterzulassung 2 Tage Max. Teilnehmerzahl: 15 Frau Meyer 300,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 1 von 49
2 1.6 PART 145 (Basic) Geschäftsführer von Luftfahrtunternehmen mit LFz über 5,7 t, Betriebsstättenleiter aus der Luftfahrzeugtechnik, Grundlagenvermittlung für den Betrieb eines Unternehmens nach Teil 145 (Anhang 2) der VO (EG) 2042/2003 Besonderheiten des Handbuchs 145 Instandhaltung von Luftfahrzeugen und Komponenten EASA Teil 145 Zweck und Aufgaben EASA Teil 145 Vorgaben für das Unternehmen Anforderungen an die Betriebsstätte Anforderungen an das personal Ausrüstung, Werkzeuge und Material Instandhaltungsunterlagen Instandhaltungsbescheinigungen Meldung besonderer Ereignisse Verstöße EASA Formblätter 1 Tag Max. Teilnehmerzahl: 15 Frau Meyer Rechtl. Grundlage: Teil 145 (Anhang 2) der VO (EG) 2042/ ,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 2 von 49
3 1.7 Part M (Basic) Eigentümer von Luftfahrzeugen, Vereinsvorsitzende, Betreiber von Luftfahrzeugen, Geschäftsführer von Instandhaltungsbetrieben Kenntnis und Verständnis der Grundlagen des Teil M (Anhang 1) der VO (EG) 2042/2003 Grundlagen über die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit Technische Anforderungen Meldung besonderer Ereignisse Aufgaben zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit Instandhaltungsprogramm Lufttüchtigkeitsanweisungen Unterlagen für Veränderungen und Reparaturen Kategorien von Genehmigungen Komplexe Instandhaltungsaufgaben Eingeschränkte Instandhaltung EASA Formulare 1 Tag Max. Teilnehmerzahl: 15 Frau Meyer Rechtl. Grundlage: Teil M (Anhang 1) der VO (EG) 2042/ ,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 3 von 49
4 1.8 PART 66 (Basic) Verantwortliche in der Luftfahrzeugtechnik, Piloten, Halter und Eigner von Luftfahrzeugen unter 5,7 t, Geschäftsführer von Luftfahrtunternehmen Erkennen der Zusammenhänge der Ausbildung zur Tätigkeit als Freigabeberechtigtes Personal gem. VO (EG) 2042/2003 nach Teil 145 und Teil M Freigabeberechtigtes Personal Flugzeuge und Hubschrauber, Feststellung der Lufttüchtigkeit für Lfz über und unter 5,7 t Freigabeberechtigungen nach Teil 66 Gefordertes Grundwissen Geforderte praktische Erfahrung Muster- und Aufgabenbezogene Ausbildung Überführung bestehender Lizenzen in Teil 66 Berechtigungen Grundprüfungsstandard Musterlehrgang und Prüfungsstandard 1 Tag Frau Meyer Rechtl. Grundlage: Teil 145 und Teil M der VO (EG) 2042/ ,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 4 von 49
5 1.9 Part 147 (Basic) Verantwortliche in der Luftfahrzeugtechnik, Piloten, Halter und Eigner von Luftfahrzeugen unter 5,7 t, Geschäftsführer von Luftfahrtunternehmen, Verantwortliche von Bildungsträgern, Arbeitsagentur, Berufsförderungsdienst der BW Verständnis für die Aus- und Weiterbildungskriterien des Freigabeberechtigten Personals nach VO (EG) 2042/2003 Voraussetzungen für die Erteilung der Ausbildungsgenehmigung Rechte und Pflichten des Ausbildungsbetriebs Der anerkannte Lehrgang für die Grundausbildung Der Musterlehrgang Die EASA Form Aufbau eines Handbuches für den Ausbildungsbetrieb Musterauditplan 1 Tag Max. Teilnehmerzahl: 15 Frau Meyer Rechtl. Grundlage: VO (EG) 2042/ ,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 5 von 49
6 1.10 PART-21 (Basic) Manager, Geschäftsführer von Herstellungs- und Entwicklungsbetrieben, Abteilungsleiter, Verantwortliche in der Wartung und Instandsetzung Verständnis für die Durchführungsbestimmungen und Berechtigungen VO (EG) 1702/2003, des Guidance Materials und der Certification Specifications der EASA Allgemeine Bestimmungen Musterzulassung und eingeschränkte Musterzulassung Änderungen Ergänzende Musterzulassungen Genehmigung als Herstellungsbetrieb Lufttüchtigkeitszeugnis Genehmigung als Entwicklungsbetrieb EASA Formblätter und Dokumente Giudance Materials Certication Specifications 1 Tag Max. Teilnehmerzahl: 15 Rechtl. Grundlage: Frau Meyer VO (EG) 1702/2003, Guidance Material und Certification Specifications der EASA 250,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 6 von 49
7 2. Auditoren Aus- und Weiterbildung 2.1 Interner Auditor gemäß ISO für 9100-Systeme Bewerber für die Tätigkeit als Luftfahrtauditor Erlernen der Grundwissens gem. Vorgaben des BDLI, um das Auditieren von Qualitätsmanagement-Systemen in der Luftfahrt durchführen zu können. Durchführen von Audits gemäß EN ISO Gesprächstechnik für Auditoren DIN EN ISO 9001:2000 EN 9100:2003, das QM-System der Luftfahrt Hilfsmittel für die Durchführung von Audits: - Auditplan - Prüflisten - Korrekturberichte - Abschlußbericht OASIS Datenbank Praktische Übungen Prüfung 4 Tage inkl. Prüfung Max. Teilnehmerzahl: 15 Frau Meyer Rechtl. Grundlage: EN ISO ,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 7 von 49
8 2.2 QM-Fachkräfteausbildung Bewerber für die Tätigkeit als Luftfahrtauditor Erlernen der Grundwissens gem. Vorgaben des BDLI, um das Auditieren von Qualitätsmanagement-Systemen in der Luftfahrt durchführen zu können. Durchführen von Audits gemäß EN ISO Gesprächstechnik für Auditoren DIN EN ISO 9001:2000 EN 9100:2003, das QM-System der Luftfahrt Hilfsmittel für die Durchführung von Audits: - Auditplan - Prüflisten - Korrekturberichte - Abschlußbericht OASIS Datenbank Praktische Übungen Prüfung 4 Tage inkl. Prüfung Max. Teilnehmerzahl: 15 Frau Meyer 500,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 8 von 49
9 2.4 Quality System Assessment Bewerber für die Tätigkeit als Quaslitätsauditor in der Luftfahrt Grundlagenvermittlung und Training als Qualitätsauditor Einführung in den Lehrgang Grundlagen des Qualitätsmanagement Kommunikation Aufbau und Organisation des Luftrechts VO (EG) 8/2008 OPS 1 Qualitätssysteme aus der Sicht der OPS Qualifikation und Verhalten des/als Auditor Formales Qualitätsaudit Praktisches Training des Qualitätsaudits 5 Tage Max. Teilnehmerzahl: 12 Frau Meyer 600,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 9 von 49
10 2.5 Quality System Internal Auditor Training Bewerber für die Tätigkeit als interne Auditleiter in der Luftfahrt Selbständiges Vorbereiten und Durchführen des QM Audits als Auditleiter Einführung in den Lehrgang Qualitätssysteme Qualitätsmanagement Audit eines Qualitätssystems Flugsicherheit Kommunikation Praktisches Training 5 Tage Max. Teilnehmerzahl: 12 Frau Meyer 600,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 10 von 49
11 2.6 Aircraft Accident Investigation (Basic) Interessierte Bewerber zur Flugunfallverhütung aus Luftfahrtunternehmen Befähigung zum Ergreifen von Flugunfallverhütungsmaßnahmen Zusammenwirken und Aufgaben der Mitglieder des Untersuchungsausschuss Internationale, europäische und nationale Gesetze und Verordnungen Grundlagen zur Flugunfallverhütung Untersuchungstechniken Untersuchungen der Umwelt- und technischen Einflüsse Unternehmenstechnische und Flugbetriebstechnische Faktoren Human Factors Laboruntersuchungen Berichtswesen Empfehlungen Fallstudien 5 Tage Max. Teilnehmerzahl: 12 Rechtl. Grundlage: Frau Meyer Flugunfallverhütungs-VO 600,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 11 von 49
12 2.7 Accident Prevention Programme Vereinsangehörige von Luftsportvereinen, Mitarbeiter von Luftfahrtunternehmen und Instandhaltungsbetrieben Verhütung von Flugunfällen Erstellen von Unfallverhütungsprogrammen Unfallverhütung im Unternehmen und am Arbeitsplatz Unfallverhütungspolitik im Unternehmen Unternehmensspezifische Berücksichtigungen Unfallverhütung in der Instandsetzung Human Factors FOD Qualifikation und Training 3 Tage Max. Teilnehmerzahl: 12 Rechtl. Grundlage: Frau Meyer Flugunfallverhütungs-VO 400,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 12 von 49
13 3. Human Factors Seminare 3.1 Human Factors in Flight Operations & CRM Führungspersonal in der Luftfahrt Erkennen der Human Factors am Arbeitsplatz, um Unfälle in der Luftfahrt zu vermeiden Sozialpsychologie Physikalische Umgebung Aufgaben Kommunikation Gefahren am Arbeitsplatz Persönlichkeit Allgemeine gesundheitliche Aspekte Menschliche Leistungen und Einschränkungen Leistungsbeeinflussende Faktoren Menschliche Fehler 2 Tage Max. Teilnehmerzahl: 15 Frau Meyer Rechtl. Grundlage: OPS 1, 3 300,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 13 von 49
14 3.2 Human Factors in Maintenance Mitarbeiter in Technischen Betrieben nach VO (EG) 2042/2003 Teil 145 Kenntnisse der Grundsätze der menschlichen Faktoren und menschlichen Fehlern und ihre Bedeutung in der Luftfahrzeugtechnik. Sehen Hören Informationsverarbeitung Aufmerksamkeit und Wahrnehmung Gedächtnis Klaustrophobie und Zugänglichkeit Fitness / Gesundheit Stress (Häuslich und arbeitsbezogen) Zeitdruck und Termine Arbeitsbelastungen / Über-/ Unterforderung Schlaf und Müdigkeit Schichtarbeit Alkohol, Medikamente Drogenmissbrauch Verantwortung Einzelner und Gruppe Motivation und Demotivation Gruppendruck Kulturelle Belange Teamarbeit Management, Überwachung, Führung 2 Tage Max. Teilnehmerzahl: 15 Frau Meyer Rechtl. Grundlage: VO (EG) 2042/2003 Teil ,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 14 von 49
15 4. Aviation Management Seminare 4.1 Crisis Management Geschäftsführer, Manager und führende Sachbearbeiter der Luftfahrt Kenntnisse des Aufbaus und Implementieren eines Krisenmanagementkonzepts im Unternehmen Grundlagen Krisenmanagement Notfall- und Krisenplanung Technische Lösungen Ablaufpläne Brandalarm / Brandausbruch Evakuierung Checklisten Krisensituation Bombendrohung Medienmanagement Personal Unterstützungskräfte 5 Tage Max. Teilnehmerzahl: 12 Frau Meyer Rechtl. Grundlage: ICAO Annex ,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 15 von 49
16 4.2 Aviation Safety Management Geschäftsführer, Manager und führende Sachbearbeiter der Luftfahrt Vermeidung von Flugunfällen, Aufbau des Safety Management Systems, Handbucherstellung Unfälle in der Zivilluftfahrt Management des menschlichen Leistungsvermögens und des menschlichen Versagens Management der Flugunfalluntersuchungen Risk-Management Überprüfung möglicher Fehler der Lufttüchtigkeit Flugsicherheitsprogramme Kommunikation im Rahmen der Flugsicherheit Flugsicherungstraining in der Wartung, Instandsetzung und im Flugbetrieb Implementierung eines Aviation SMS 5 Tage Max. Teilnehmerzahl: 12 Frau Meyer Rechtl. Grundlage: ICAO Annex 6 600,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 16 von 49
17 5. Sonstige Seminare 5.1 ICAO Language Proficiency Requirements Piloten und Controller Beherrschen der englischen Sprache gem. Vorgaben der ICAO, mind. Level 4 Aussprache Struktur Wortschatz Sprachfluss Verständnis Dialogfähigkeit ab 5 Tage (je nach Vorkenntnissen) Max. Teilnehmerzahl: 12 Rechtl. Grundlage: Frau Meyer ICAO 600,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 17 von 49
18 5.2 English in Maintenance Technisches Personal in Instandhaltungsbetrieben gem. VO (EG) 2042/2003 Teil 145, 66 und M Die Teilnehmer beherrschen in ausreichendem Maße die Sprache, in denen die für die Ausstellung von Freigabebescheinigungen erforderlichen Dokumentationen und Verfahren abgefasst sind d.h. in Wort und Schrift aktiv und passiv gem. 66A.20 Rechte b.)3 der VO (EG) 2042/2003 Grundlagen Luftfahrt Grundlagen Luftfahrzeugtechnik Umgangsenglisch in der Luftfahrzeugtechnik Luftfahrzeug-Dokumentationen und Verfahren in Wort aktiv und passiv Luftfahrzeug-Dokumentationen und Verfahren in Schrift aktiv und passiv ab 5 Tage (je nach Vorkenntnissen) Max. Teilnehmerzahl: 12 Frau Meyer Rechtl. Grundlage: 66A.20 Rechte b.) 3 der VO (EG) 2042/ ,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 18 von 49
19 5.3 International Aviation Legislation Angehörige und Mitarbeiter aus allen Bereichen der zivilen Luftfahrt Zusammenhänge, Abhängigkeiten und Zusammenwirken des Luftrechts verstehen Allgemeine Grundlagen des Luftrechts Internationale Organisationen Internationale Verträge und Standards Freiheit des Fliegens Flugsicherung und open skies Luftfahrtunternehmen Flugplätze Security EASA 3 Tage Max. Teilnehmerzahl: 12 Frau Meyer 400,- p.p. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 19 von 49
20 6. Ramp Agent Ausbildung Ramp Agent Ausbildung Bewerber für die Tätigkeit als Ramp Agent auf Flugplätzen Sichere Tätigkeiten beim Be- und Entladen sowie Ver- und Entsorgung der Luftfahrzeuge Aircraft towing and pushback Aircraft deicing (Grundlagen) Aircraft deicing (Fortbildung) Apron driver license Airside supervision Brandschutz Cargo door Operation Erste Hilfe Forklift Flurförderzeugschein Arbeitsmedizinische Untersuchung IATA PK 7/8 GSE DIN EN 9001:2000 DIN EN Ramp Safety Safety Instruction Security Awareness ULD Build Up Aufbau und Weiterführung (Vertiefung) 30 Tage Theorie, 47 Tage praktische Einweisung Max. Teilnehmerzahl: 12 Frau Meyer DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 20 von 49
21 7. Security Seminare 7.1 Grundausbildung Abschluss: Luftsicherheitsassistent/in Personen, die an Sicherheitskontrollstellen auf den Flughäfen tätig werden wollen und eine gültige 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung besitzen Qualifizierung des Sicherheitspersonals gem. 5 Luftsicherheitsgesetz i.v.m. BMI Musterlehrplan Organisation der Luftfahrt und Luftsicherheit einschl. Überblick zum Thema Terrorismus sowie andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins geeignet sind Allgemeines Recht Waffen und Sprengstoffrecht Organisation / Sicherheitsvorschriften auf den örtlichen Flughäfen einschl. Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle, Sicherheit am Boden und während des Fluges, Kontrollen vor dem an Bord gehen sowie Sicherheit von Gepäck und Fracht Grundlagen für Kontrollabläufe Waffen und Sprengstoffkunde einschl. Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände Durchführung von Kontrollen Praktische Einweisung an der Kontrollstelle Auswertung von Röntgenbildern an computergestützten Trainingssystemen Umgang mit Fluggästen Behördliche Prüfung 160 Stunden + 4 Stunden Prüfung Max. Teilnehmerzahl: Rechtl. Grundlage: Voraussetzungen: 5 LuftsIG in Verbindung mit BMI Musterlehrplan 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung und Überprüfung der körperlichen Tauglichkeit 2.750,- p.p. Standort Mörfelden/ 1.750,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 21 von 49
22 Abschluss: Luftsicherheitskontrollkraft Personal- und Warenkontrollen Personen, die an Sicherheitskontrollstellen von Flugplatzbetreibern oder Luftfahrtunternehmen tätig werden wollen und eine gültige 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung besitzen Qualifizierung des Sicherheitspersonals gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Luftsicherheitsgesetz und VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang Kap i.v.m. BMI Musterlehrplan Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit Waffen- und Sprengstoffrecht Vertiefung von Kontrollabläufen, auch bei der Fahrzeugkontrolle Auswertung von Röntgenbildern Durchführung von Kontrollen einschl. Abläufe und Zuständigkeiten in einer Kontrollstelle, insbesondere bei Feststellung von verbotenen Gegenständen Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und techniken Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle Kontrollen vor dem an Bord gehen Sicherheit von Gepäck und Fracht Sicherheit des Luftfahrzeugs und Durchsuchungen Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände Überblick zum Thema Terrorismus Andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins geeignet sind Behördliche Prüfung 140 Stunden + 4 Stunden Prüfung Max. Teilnehmerzahl: Rechtl. Grundlage: Voraussetzung: 8 und 9 LuftsIG und VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang Kap in Verbindung mit BMI Musterlehrplan 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung und Überprüfung der körperlichen Tauglichkeit 2.450,- p.p. Standort Mörfelden/ 1.600,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 22 von 49
23 Abschluss: Luftsicherheitskontrollkraft Personalkontrollen Personen, die an Sicherheitskontrollstellen für Personal von Flugplatzbetreibern oder Luftfahrtunternehmen tätig werden wollen und eine gültige 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung besitzen Qualifizierung des Sicherheitspersonals gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Luftsicherheitsgesetz und VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang Kap i.v.m. BMI Musterlehrplan Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit Waffen- und Sprengstoffrecht Vertiefung von Kontrollabläufen, auch bei der Fahrzeugkontrolle Durchführung von Kontrollen einschl. Abläufe und Zuständigkeiten in einer Kontrollstelle, insbesondere bei Feststellung von verbotenen Gegenständen Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und techniken Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle Kontrollen vor dem an Bord gehen Sicherheit von Gepäck und Fracht Sicherheit des Luftfahrzeugs und Durchsuchungen Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände Überblick zum Thema Terrorismus Andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins geeignet sind Behördliche Prüfung 80 Stunden + 2 Stunden 10 Minuten Prüfung Max. Teilnehmerzahl: Rechtl. Grundlage: Voraussetzung: 8 und 9 LuftsIG und VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang Kap in Verbindung mit BMI Musterlehrplan 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung und Überprüfung der körperlichen Tauglichkeit 1.500,- p.p. Standort Mörfelden/ 1.100,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 23 von 49
24 Abschluss: Luftsicherheitskontrollkraft Waren- und Frachtkontrollen Personen, die an Sicherheitskontrollstellen von Flugplatzbetreibern oder Luftfahrtunternehmen oder Reglementierten Beauftragten tätig werden wollen und eine gültige 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung besitzen Qualifizierung des Sicherheitspersonals gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Luftsicherheitsgesetz und VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang Kap i.v.m. BMI Musterlehrplan Rechtsgrundlagen der Luftsicherheit Waffen- und Sprengstoffrecht Vertiefung von Kontrollabläufen, auch bei der Fahrzeugkontrolle Auswertung von Röntgenbildern Durchführung von Kontrollen einschl. Abläufe und Zuständigkeiten in einer Kontrollstelle, insbesondere bei Feststellung von verbotenen Gegenständen Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und techniken Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle Kontrollen vor dem an Bord gehen Sicherheit von Gepäck und Fracht Sicherheit des Luftfahrzeugs und Durchsuchungen Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände Überblick zum Thema Terrorismus Andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins geeignet sind Behördliche Prüfung 100 Stunden + 2 Stunden 40 Minuten Prüfung Max. Teilnehmerzahl: Rechtl. Grundlage: Voraussetzung: 8 und 9 LuftsIG und VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang Kap in Verbindung mit BMI Musterlehrplan 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung und Überprüfung der körperlichen Tauglichkeit 1.850,- p.p. Standort Mörfelden/ 1.250,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 24 von 49
25 7.2 Zusatzschulungen Abschluss: Zusatzschulung - Frachtkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personal- und Warenkontrollen Personal, das bereits ein Befähigungszeugnis als Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- / Warenkontrollen besitzt. Qualifizierung für die Durchführung von Frachtkontrollen Auswertung von Röntgenbildern im Bereich Fracht und Post Behördliche Prüfung 20 Stunden + 1 Stunde Prüfung Max. Teilnehmerzahl: 20 Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Befähigungsnachweis als Luftsicherheitskontrollkraft für Personal- /Warenkontrollen 350,- p.p. Standort Mörfelden/ 300,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 25 von 49
26 Abschluss: Zusatzschulung Frachtkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen Personal, das bereits ein Befähigungszeugnis als Luftsicherheitskontrollkraft für Personalkontrollen besitzt. Qualifizierung für die Durchführung von Frachtkontrollen Grundlagen für Kontrollabläufe im Hinblick auf den Einsatz von Röntgen- und Sprengstoffspürgeräten Durchführung von Fracht- und Postkontrollen Auswertung von Röntgenbildern im Bereich Fracht und Post Praktische Einweisung an einer Kontrollstelle für Fracht und Post Behördliche Prüfung 20 Stunden + 1 Stunde Prüfung Max. Teilnehmerzahl: 20 Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Befähigungsnachweis als Luftsicherheitskontrollkraft für Personalkontrollen 350,- p.p. Standort Mörfelden/ 300,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 26 von 49
27 Abschluss: Zusatzschulung Personal-/Warenkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen Personal, das bereits ein Befähigungszeugnis als Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen besitzt. Qualifizierung für die Durchführung von Personal-/Warenkontrollen Grundlagen für Kontrollabläufe im Hinblick auf Personenund Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen Durchführung von Personen- und Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen Auswertung von Röntgenbildern mitgeführter Gegenstände Praktische Einweisung an einer Kontrollstelle Behördliche Prüfung 40 Stunden + 1 Stunde Prüfung Max. Teilnehmerzahl: 20 Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Befähigungsnachweis als Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen 600,- p.p. Standort Mörfelden/ 450,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 27 von 49
28 Abschluss: Zusatzschulung Warenkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Personalkontrollen Personal, das bereits ein Befähigungszeugnis als Luftsicherheitskontrollkraft für Personalkontrollen besitzt. Qualifizierung für die Durchführung von Warenkontrollen Grundlagen für Kontrollabläufe im Hinblick auf den Einsatz von Röntgen- und Sprengstoffspürgeräten Durchführung von Kontrollen mitgeführter Gegenstände Auswertung von Röntgenbildern mitgeführter Gegenstände Praktische Einweisung an einer Kontrollstelle Behördliche Prüfung 60 Stunden + 1 Stunde Prüfung Max. Teilnehmerzahl: 20 Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Befähigungsnachweis als Luftsicherheitskontrollkraft für Personalkontrollen 900,- p.p. Standort Mörfelden/ 600,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 28 von 49
29 Abschluss: Zusatzschulung Personalkontrollen für Luftsicherheitskontrollkräfte für Frachtkontrollen Personal, das bereits ein Befähigungszeugnis als Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen besitzt. Qualifizierung für die Durchführung von Personalkontrollen Grundlagen für Kontrollabläufe im Hinblick auf Personenund Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen Durchführung von Personen- und Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen Praktische Einweisung an einer Kontrollstelle Behördliche Prüfung 32 Stunden + 1 Stunde Prüfung Max. Teilnehmerzahl: 20 Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Befähigungsnachweis als Luftsicherheitskontrollkraft für Frachtkontrollen 500,- p.p. Standort Mörfelden/ 400,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 29 von 49
30 Abschluss: Zusatzschulung Personal-Warenkontrollen für Luftsicherheitsassistenten/innen Personal, das bereits erfolgreich gem. 5 Abs. 1 Satz 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitsassistenten/innen) Qualifizierung für die Durchführung von Personal-/Warenkontrollen Grundlagen für Kontrollabläufe im Hinblick auf Personenund Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen Durchführung von Personen- und Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen Praktische Einweisung für Kfz-Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen Behördliche Prüfung 16 Stunden + 1 Stunde Prüfung Max. Teilnehmerzahl: 20 Rechtl. Grundlage:: LuftSiSchulV 300,- p.p. Standort Mörfelden/ 250,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 30 von 49
31 Abschluss: Zusatzschulung - Frachtkontrollen für Luftsicherheitsassistenten/innen Personal, das bereits erfolgreich gem. 5 Abs. 1 Satz 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitsassistenten/innen) Qualifizierung für die Durchführung von Frachtkontrollen Auswertung von Röntgenbildern im Bereich Fracht und Post Behördliche Prüfung 20 Stunden + 1 Stunde Prüfung Max. Teilnehmerzahl: 20 Rechtl. Grundlage:: LuftSiSchulV 350,- p.p. Standort Mörfelden/ 300,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 31 von 49
32 7.3 Fortbildungen Fortbildung für Luftsicherheitsassistenten/innen Personal, das bereits erfolgreich gem. 5 Abs. 1 Satz 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitsassistenten/innen) Aufrechterhaltung der Befähigung Modul I: 6 Stunden Max. Teilnehmerzahl: 20 Theorie Modul I: Grundlagenvermittlung zur Aktualisierung der in der Ausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten Modul III: Verbesserung der stressreduzierten Situationsbewältigung und des individuellen Kommunikationsverhaltens Praxis Modul II: Röntgenbildauswertung Modul III: 6 Stunden sowie 8 Stunden, die nach Bedarf verteilt werden Modul II: mind. 1 Stunde/mtl. jedoch 20 Stunden/jährl. Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: 5 in Verbindung mit BMI-Vorgaben Erfolgreiche Prüfung gem. 5 Abs. 1 Satz 1 LuftSiG 350,- p.p. Standort Mörfelden/ 300,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 32 von 49
33 Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personal- /Warenkontrollen Personal, das bereits erfolgreich gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitskontrollkräfte) Aufrechterhaltung der Befähigung Theorie: 24 Stunden Max. Teilnehmerzahl: 20 Theorie Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz Auffinden verbotener Gegenstände Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs Praxis Röntgenbildauswertung Praxis: mind. 1 Stunde/mtl. (12 Stunden) Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG 400,- p.p. Standort Mörfelden/ 350,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 33 von 49
34 Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personalkontrollen Personal, das bereits erfolgreich gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitskontrollkräfte) Aufrechterhaltung der Befähigung Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz Auffinden verbotener Gegenstände Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs 16 Stunden Max. Teilnehmerzahl: 20 Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG 300,- p.p. Standort Mörfelden/ 250,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 34 von 49
35 Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Frachtkontrollen Personal, das bereits erfolgreich gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitskontrollkräfte) Aufrechterhaltung der Befähigung Theorie: 16 Stunden Max. Teilnehmerzahl: 20 Theorie Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz Auffinden verbotener Gegenstände Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs Praxis Röntgenbildauswertung Praxis: mind. 1 Stunde/mtl. (12 Stunden) Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG 300,- p.p. Standort Mörfelden/ 250,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 35 von 49
36 Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personal- /Warenkontrollen mit Zusatzbefähigung Frachtkontrollen Personal, das bereits erfolgreich gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitskontrollkräfte) Aufrechterhaltung der Befähigung Theorie: 28 Stunden Max. Teilnehmerzahl: 20 Theorie Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz Auffinden verbotener Gegenstände Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit des Luftverkehrs Besondere Bedrohungen im Bereich Fracht und Post Praxis Röntgenbildauswertung Praxis: mind. 2 Stunde/mtl. (24 Stunden) Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG 450,- p.p. Standort Mörfelden/ 370,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 36 von 49
37 Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personalkontrollen mit Zusatzbefähigung Warenkontrollen Personal, das bereits erfolgreich gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitskontrollkräfte) Aufrechterhaltung der Befähigung Theorie: 20 Stunden Max. Teilnehmerzahl: 20 Theorie Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz Besondere Bedrohungen verbotener Gegenstände Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit es Luftverkehrs Praxis Röntgenbildauswertung Praxis: mind. 1 Stunde/mtl. jedoch 16 Stunden/jährl. Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG 350,- p.p. Standort Mörfelden/ 300,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 37 von 49
38 Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Personalkontrollen mit Zusatzbefähigung Frachtkontrollen Personal, das bereits erfolgreich gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitskontrollkräfte) Aufrechterhaltung der Befähigung Theorie: 20 Stunden Max. Teilnehmerzahl: 20 Theorie Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz Auffinden verbotener Gegenstände Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit es Luftverkehrs Bedrohungen im Bereich Fracht und Post Praxis Röntgenbildauswertung Praxis: mind. 1 Stunde/mtl. jedoch 16 Stunden/jährl. Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG 350,- p.p. Standort Mörfelden/ 300,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 38 von 49
39 Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Frachtkontrollen mit Zusatzbefähigung Personal- /Warenkontrollen Personal, das bereits erfolgreich gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitskontrollkräfte) Aufrechterhaltung der Befähigung Theorie: 28 Stunden Max. Teilnehmerzahl: 20 Theorie Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz Auffinden verbotener Gegenstände Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit es Luftverkehrs Bedrohungen im Bereich Fracht und Post Praxis Röntgenbildauswertung Praxis: mind. 2 Stunde/mtl. (24 Stunden) Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG 450,- p.p. Standort Mörfelden/ 370,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 39 von 49
40 Fortbildung für Luftsicherheitskontrollkräfte Frachtkontrollen mit Zusatzbefähigung Personalkontrollen Personal, das bereits erfolgreich gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitskontrollkräfte) Aufrechterhaltung der Befähigung Theorie: 24 Stunden Max. Teilnehmerzahl: 20 Theorie Vermittlung aktueller Verfahrensweisen am Arbeitsplatz Auffinden verbotener Gegenstände Kennenlernen neuer Bedrohungen für die Sicherheit es Luftverkehrs Bedrohungen im Bereich Fracht und Post Personen- und Kfz-Kontrollen sowie Plausibilitätsprüfungen Praxis Röntgenbildauswertung Praxis: mind. 1 Stunde/mtl. (12 Stunden) Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: LuftSiSchulV Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG 400,- p.p. Standort Mörfelden/ 350,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 40 von 49
41 Fortbildung für Luftsicherheitsassistenten/innen mit Zusatzbefähigung Personal-/Warenkontrollen Personal, das bereits erfolgreich gem. 5 Abs.1 Satz 1 sowie entweder 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitskontrollkräfte) Aufrechterhaltung der Befähigung Modul I: 6 Stunden Max. Teilnehmerzahl: 20 Theorie Modul I: Grundlagenvermittlung zur Aktualisierung der in der Ausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten Modul III: Verbesserung der stressreduzierten Situationsbewältigung und des individuellen Kommunikationsverhaltens Kfz-Kontrollen und Plausibilitätsprüfungen Praxis Modul II: Röntgenbildauswertung Modul III: 6 Stunden sowie 8 Stunden, die nach Bedarf verteilt werden sowie für Zusatzbefähigung 4 Stunden Modul II: mind. 1 Stunde/mtl. jedoch 20 Stunden/jährl. Voraussetzung: Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG 350,- p.p. Standort Mörfelden/ 300,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 41 von 49
42 Fortbildung für Luftsicherheitsassistenten/innen mit Zusatzbefähigung Frachtkontrollen Personal, das bereits erfolgreich gem. 5 Abs.1 Satz 1 sowie entweder 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG geprüft wurde (Luftsicherheitskontrollkräfte) Aufrechterhaltung der Befähigung Modul I: 6 Stunden Max. Teilnehmerzahl: 20 Theorie Modul I: Grundlagenvermittlung zur Aktualisierung der in der Ausbildung vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten Modul III: Verbesserung der stressreduzierten Situationsbewältigung und des individuellen Kommunikationsverhaltens Besondere Bedrohungen im Bereich von Fracht und Post Praxis Modul II: Röntgenbildauswertung, auch im Bereich von Fracht und Post Modul III: 6 Stunden sowie 8 Stunden, die nach Bedarf verteilt werden sowie für Zusatzbefähigung 4 Stunden Modul II: mind. 2 Stunde/mtl. jedoch 32 Stunden/jährl. Rechtl. Grundlage: Voraussetzung: LuftSiSchulV Erfolgreiche Prüfung gem. 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 LuftSiG oder 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 LuftSiG 350,- p.p. Standort Mörfelden/ 300,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 42 von 49
43 7.4 Sonstige Schulungen Sicherheitspersonal Personen, die auf Flughäfen oder bei Luftfahrtunternehmen Sicherungsmaßnahmen wahrnehmen wollen und eine gültige 7 Luft- SiG Zuverlässigkeitsüberprüfung besitzen Qualifikation zur Wahrnehmung von Sicherungsmaßnahmen nach 8 oder 9 LuftSiG Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -techniken Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle Sicherheit am Boden und während des Fluges Kontrollen vor dem an Bord gehen Sicherheit von Gepäck und Fracht Sicherheit des Luftfahrzeuges und Durchsuchung Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände Überblick zum Thema Terrorismus Andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins geeignet sind 34 Stunden + 1 Stunde Lernzielkontrolle Max. Teilnehmerzahl: 20 Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: 8 und 9 LuftSiG Gültige 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung 1. Person: 1.450,- / ab 2. Person: 1.300,- Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 43 von 49
44 Sicherheitsbeauftragter beim Reglementierten Beauftragten Personen, die bei Reglementierten Beauftragten Sicherungsmaßnahmen wahrnehmen wollen und eine gültige 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung besitzen Qualifizierung zur Wahrnehmung von Sicherungsmaßnahmen nach 9 LuftSiG i.v.m. LBA-Musterlehrplan Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -techniken Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle Sicherheit am Boden und während des Fluges Kontrollen vor dem an Bord gehen Sicherheit von Gepäck und Fracht Sicherheit des Luftfahrzeuges und Durchsuchung Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände Überblick zum Thema Terrorismus Andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins geeignet sind Bekannte und unbekannte Versender / Großkundenversender Behandlung der Luftfracht einschl. Umgang mit unsicherer Luftfracht Sicherheit Betriebsgelände / Lager Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms 34 Stunden + 1 Stunde Lernzielkontrolle Max. Teilnehmerzahl: 20 Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: 9 LuftSiG i.v.m. LBA- Musterlehrplan Gültige 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung 1. Person: 1.450,- / ab 2. Person: 1.300,- Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 44 von 49
45 Stellvertr. Sicherheitsbeauftragter oder NL- Verantwortlicher beim Reglementierten Beauftragten Personen, die bei Reglementierten Beauftragten Sicherungsmaßnahmen wahrnehmen wollen oder vertreten und eine gültige 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung besitzen Qualifizierung zur Wahrnehmung von Sicherungsmaßnahmen als Stellvertreter oder Niederlassungsverantwortlicher nach 9 Luft- SiG i.v.m. LBA-Musterlehrplan Durchleuchtungs- und Kontrollgeräte und -techniken Tätigkeiten an Sicherheitskontrollstellen Durchsuchungstechniken für Handgepäck und aufgegebenes Gepäck Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle Sicherheit am Boden und während des Fluges Kontrollen vor dem an Bord gehen Sicherheit von Gepäck und Fracht Sicherheit des Luftfahrzeuges und Durchsuchung Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände Überblick zum Thema Terrorismus Andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins geeignet sind Bekannte und unbekannte Versender / Großkundenversender Behandlung der Luftfracht einschl. Umgang mit unsicherer Luftfracht Sicherheit Betriebsgelände / Lager Erstellung des Luftfracht-Sicherheitsprogramms 22 Stunden Max. Teilnehmerzahl: 20 Rechtl. Grundlage:: Voraussetzung: 9 LuftSiG i.v.m. LBA- Musterlehrplan Gültige 7 LuftSiG Zuverlässigkeitsüberprüfung 1. Person: 650,- / ab 2. Person: 585,- Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 45 von 49
46 Max. Teilnehmerzahl: Rechtl. Grundlage:: Sonstiges Personal LU/Flughafen Alle Personen, die Zutritt zu nicht allgemein zugänglichen Bereiches eines Flugplatzes haben und Einfluss auf die Luftsicherheit nehmen können Sensibilisierung bzw. Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins des sonstigen Personals gem. 9 Abs. 1 Nr. 3 Luftsicherheitsgesetz und VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang Kap i.v.m. BMI Musterlehrplan Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle Sicherheit am Boden und während des Fluges Kontrollen vor dem an Bord gehen Sicherheit von Gepäck und Fracht Sicherheit des Luftfahrzeuges und Durchsuchung Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände Überblick zum Thema Terrorismus Andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins geeignet sind 4 Stunden + 1 Stunde Lernzielkontrolle keine Vorgabe LuftSiSchulV 85,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 46 von 49
47 Max. Teilnehmerzahl: Rechtl. Grundlage:: Sonstiges Personal RegB/ Unterauftragnehmer/ Versender Alle Personen, die Einfluss auf die Luftsicherheit nehmen können Sensibilisierung bzw. Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins des sonstigen Personals gem. 9 Abs. 1 Nr. 3 Luftsicherheitsgesetz und VO (EG) Nr. 2320/2002 Anhang Kap i.v.m. LBA Musterlehrplan Die Inhalte sind geeignet, dem Personal einen Gesamtüberblick über die Erfordernisse der Luftfrachtsicherheit zu geben und somit eine Sensibilisierung im Hinblick auf den täglichen Umgang in ihrem jeweiligen Betätigungsfeld, bezogen auf die Sicherheit von Luftfracht, herbeizuführen. Individuelle Besonderheiten des Unternehmens finden dabei Berücksichtigung. Sicherheitssysteme und Zugangskontrolle Sicherheit am Boden und während des Fluges Kontrollen vor dem an Bord gehen Sicherheit von Gepäck und Fracht Sicherheit des Luftfahrzeuges und Durchsuchung Waffen und nicht allgemein zugelassene Gegenstände Überblick zum Thema Terrorismus Andere sicherheitsbezogene Bereiche und Maßnahmen, die zur Erhöhung des Sicherheitsbewusstseins geeignet sind 4 Stunden keine Vorgabe LBA- Musterlehrplan 60-70,- p.p. Inhouse zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 47 von 49
48 8. Beratungsleistungen 11.1 Unterstützung bei der Erstellung des Luftsicherheitsplans Luftfahrtunternehmen 120,- p. Std. zzgl. RK 11.2 Unterstützung bei der Erstellung des Luftfracht- Sicherheitsprogramms Reglementierte Beauftragte 120,- p. Std. zzgl. RK 11.3 Unterstützung bei der Erstellung des Sicherheitsprogramms für Stellen Luftfahrtunternehmen, Flughäfen und weitere 120,- p. Std. zzgl. RK 11.4 Erstellung von Schulungsprogrammen für Sicherheitsund sonstiges Personal Luftfahrtunternehmen und Reglementierte Beauftragte 120,- p. Std. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 48 von 49
49 11.5 Standortbewertungen (Security) Luftfahrtunternehmen und Reglementierte Beauftragte 120,- p. Std. zzgl. RK 11.6 Unterauftragnehmerberatungen Speditions-, Logistik-, Transport, Verpackungsunternehmen 120,- p. Std. zzgl. RK 11.7 Versenderberatungen Industrieunternehmen, die Luftfracht versenden 120,- p. Std. zzgl. RK 11.8 Workshops / Vorträge / Medienarbeit Auf Anfrage 120,- p. Std. zzgl. RK DEKRA Akademie GmbH 2008 Seite 49 von 49
Aviation Safety und Security
DEKRA Akademie GmbH Industrie und Aviation Aviation Safety und Security Training und Beratung /Vorwort Navigation Safety Seite 4 Security Seite 18 Operative Sicherheit Training und Beratung Seite 6 Technische
MehrFreigabeberechtigtes Personal in der Luftfahrttechnik.
AKademie Berufsbegleitend zur Aircraft Maintenance Licence (AML). Freigabeberechtigtes Personal in der Luftfahrttechnik. CAT A, CAT B1, CAT B2 in Köln/Bonn. In Kooperation mit: ausbildung Für den beruflichen
MehrLuftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV)
Luftsicherheits-Schulungsverordnung (LuftSiSchulV) LuftSiSchulV Ausfertigungsdatum: 02.04.2008 Vollzitat: "Luftsicherheits-Schulungsverordnung vom 2. April 2008 (BGBl. I S. 647)" Fußnote (+++ Textnachweis
MehrSicherheitsmaßnahmen in der Luftfrachtlogistik Harald Zielinski Head of Security and Environmental Management Lufthansa Cargo
Sicherheitsmaßnahmen in der Luftfrachtlogistik Harald Zielinski Head of Security and Environmental Management Lufthansa Cargo Die Situation 1 Die Situation Nach 9/11 haben sich diese wesentlichen Prinzipien
MehrSichere Lieferkette im Luftverkehr - Einführung. Fachgebiet Flugführung und Luftverkehr Forschungsstelle Sicherheit
- Einführung Hintergrund Einführung (EU) der Begriffe: Reglementierter Beauftragter (regb) Unternehmen verantwortlich für den Transport (und ggf. die Lagerung und Verpackung) von Luftfracht zum Flughafen
MehrLuftsicherheitsgebührenverordnung (LuftSiGebV)
Luftsicherheitsgebührenverordnung (ebv) ebv Ausfertigungsdatum: 23.05.2007 Vollzitat: "Luftsicherheitsgebührenverordnung vom 23. Mai 2007 (BGBl. I S. 944), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 181 des Gesetzes
MehrSchulungsprogramm. STI Präsenzschulungen. www.sti-training.
Schulungsprogramm STI Präsenzschulungen www.sti-training. Wissenstransfer auf höchstem Niveau Je praxisorientierter die Lösung, desto sicherer der Erfolg. Gerade in der Sicherheitsbranche spielen Know-how
MehrInstandhaltung durch den Piloten/Eigentümer?!
Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer?! Dominik Stephani März 2010 1 Schulungsinformation Kurs / Schulung Instandhaltung durch den Piloten/Eigentümer?! Instruktor / Author Dominik Stephani Beschreibung
MehrSeminare und Termine 2015 (Stand 01.03.2015)
Seminare und Termine 2015 (Stand 01.03.2015) Zusätzlich bieten wir Ihnen auf Anfrage für alle unsere Seminare individuelle Ausbildungslösungen, angepasst an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens, an. SMS
MehrDer Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn
Der Weg zum bekannten Versender STRENGE FORUM - Gütersloh, 25. April 2013 Referat S 4 Zulassung bekannte Versender Referent: Bernd Pickahn 05.03.2012 Folie 0 Themen Luftfahrt-Bundesamt 1. Verfahren der
MehrNewsletter: Februar 2016
1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.
MehrIm Punkt 4) erhalten Sie eine Übersicht über die einzelnen Neuerungen und Antworten zu den wichtigsten Fragen.
1. Vorbemerkung Mit Veröffentlichung der Verordnung (EU) 2015/1088 am 07.07.2015 ergeben sich Neuerungen für Instandhaltungsbetriebe. Für die allgemeine Luftfahrt, speziell für die ELA1- und ELA2- Luftfahrzeuge
MehrAntrag auf Ausstellung eines Zeugnisses als zugelassene Ausbildungsorganisation
Kontaktdaten der Ausbildungsorganisation Name, unter dem die Ausbildungsorganisation betrieben wird Straße, Haus-Nr Telefon Fax Regierungspräsidium Kassel Luftverkehr Steinweg 6 34119 Kassel E-Mail Vertretungsberechtigte
MehrI. K. Hofmann GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz
I. K. Hofmann GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz I. K. Hofmann GmbH Arbeits- und Gesundheitsschutz 2 Wir machen unsere Prozesse im Arbeits- und Gesundheitsschutz transparent, die auf arbeitsschutzrechtlichen
MehrLandesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) - Luftfahrtbehörde - Mercatorstraße 9 24106 Kiel
LBV-SH Kontaktdaten der Ausbildungsorganisation, unter dem die Ausbildungsorganisation betrieben wird Telefon Fax Landesbetrieb Straßenbau Verkehr Schleswig-Holstein (LBV-SH) - Luftfahrtbehörde - Mercatorstraße
MehrWann sollten die bereits Bekannten Versender den Antrag auf behördliche Zulassung als Bekannter Versender stellen?
MERKBLATT Standortpolitik NEUREGELUNGEN FÜR LUFTFRACHTVERSENDER: LUFTSICHERHEITSVORSCHRIFT (VO (EG) NR. 300/2008) TRITT AB 29. APRIL 2010 IN KRAFT Luftfrachtsendungen werden seit dem 11. September 2001
MehrFlughafenlieferungen FAQ / Häufig gestellte Fragen
1. Warum sollte sich ein Lieferant als bekannter Lieferant von Flughafenlieferungen anerkennen lassen? Mit der Einführung des bekannten Lieferanten von Flughafenlieferungen zum 29.04.2010 hat der Gesetzgeber
MehrE02. In welchem Gesetzesteil werden die für Ballone relevanten Continuous Airworthiness Tasks geregelt?
E01. In welchem Gesetzesteil wird die Musterzulassung geregelt? a) Teil M b) Teil 21 c) Teil 145 d) Teil 147 E02. In welchem Gesetzesteil werden die für Ballone relevanten Continuous Airworthiness Tasks
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525
MehrE-Mail. Name Art der Lizenz (z. B. PPL(A) gem. Teil-FCL) Lizenznummer. Name Art der Lizenz (z. B. PPL(A) gem. Teil-FCL) Lizenznummer
Kontaktdaten der Ausbildungsorganisation, unter dem die Ausbildungsorganisation betrieben wird Telefon Fax Regierung von Oberbayern - Luftamt Südbayern - 80534 München E-Mail Vertretungsberechtigte Person
MehrKieler Prozessmanagementforum 2013 Prozessmanager der Zukunft Referent: Dr. Klaus Thoms, IHK zu Kiel 20. Dezember 2013
Kieler Prozessmanagementforum 2013 Prozessmanager der Zukunft Referent: Dr. Klaus Thoms, IHK zu Kiel 20. Dezember 2013 Regionalkreis Schleswig-Holstein Was ich erzählen will Prozessmanager der Zukunft
MehrFragebogen zur Beantragung einer Erlaubnis nach 5 Abs. 1 LuftVG zur Ausbildung von fliegendem Personal
Fragebogen zur Beantragung einer Erlaubnis nach 5 Abs. 1 LuftVG zur Ausbildung von fliegendem Personal Beantragung der Erlaubnis gemäß 5 Abs. 1 LuftVG für die Ausbildung i. V. m. Zeugnis nach VO (EU) 1178/2011
MehrInhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 Behörden und Organisationen 3 Regelwerke und Zulassungen 4 Entwicklung
Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung............................................................ 1 2 Behörden und Organisationen......................................... 5 2.1 Europäische Agentur für Flugsicherheit
MehrQualitätsbeauftragter / interner Auditor und Qualitätsmanager. DGQ Prüfung zum Qualitätsmanager. Wege zum umfassenden Qualitätsmanagement
Qualitätsbeauftragter / interner Auditor und Qualitätsmanager Eine gute Tradition in der gemeinsamen Sache DGQ Prüfung zum Qualitätsmanager (1 (2 Tag) Tage) Wege zum umfassenden Qualitätsmanagement (5
MehrZertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV. Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten
Zertifizierungsverfahren für Träger und Maßnahmen nach der AZWV Beantragung, Schritte, Dauer, Kosten AgenturQZert Ist die Zertifizierungsstelle der AgenturQ. Wir sind seit 2007 unter dem Dach des DAR akkreditiert.
MehrInstandhaltungsprogramm - Individuell für Luftfahrzeuge die nicht in Luftfahrtunternehmen verwendet werden
Instandhaltungsprogramm - Individuell für Luftfahrzeuge die nicht in Luftfahrtunternehmen verwendet werden Dokument: IHP - - Rev.: Ausgabedatum: 1 Der Halter (Antragsteller) beantragt die Genehmigung für
MehrCheckliste für die Auswahl von Flugschulen
Checkliste für die Auswahl von Flugschulen Einführung Dieser Fragebogen soll dem an einer Ausbildung zum Flugzeugführer interessierten Nachwuchspiloten als Leitfaden bei der Bewertung von Flugschulen dienen.
MehrVerordnung des VBS über den Flugdienst der Gruppe Rüstung
Verordnung des VBS über den Flugdienst der Gruppe Rüstung 510.211.3 vom 15. Mai 2003 (Stand am 3. Juni 2003) Das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS), gestützt
MehrDas Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
2016 Das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG) Die Fahrschule Stratmann ist seit 35 Jahren erfolgreich im Bereich der Aus-, Fort- und Weiterbildung in Sachen Führerschein für Kraftfahrzeuge und
MehrIhr Logo. Was ist ein Audit? Audit. Auditnachweise. Auditkriterien
Grundlagen Was ist ein Audit? Audit systematischer, unabhängiger und dokumentierter Prozess zur Erlangung von Auditnachweisen und zu deren objektiver Auswertung, um zu ermitteln, inwieweit Auditkriterien
MehrDrei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders
Drei Wege zur sicheren Luftfracht Alternativen nach Einführung des zertifizierten bekannten Versenders 1/ 6.12.2011, Abteilung Industrie und Verkehr Gliederung Überblick über die 3 Wege und die laufende
MehrIndustrielles Luftfahrtmanagement
Martin Hinsch Industrielles Luftfahrtmanagement Technik und Organisation luftfahrttechnischer Betriebe fya Springer Inhaltsverzeichnis Vorwort Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis
MehrBezirkstagung BWLV. Nord-/Südbaden, 29.03.2014 Karlsruhe/Grötzingen. Jürgen Niedecker, Referat 46 Luftfahrt Stand: 28.03.2014
Bezirkstagung BWLV Nord-/Südbaden, 29.03.2014 Karlsruhe/Grötzingen Jürgen Niedecker, Referat 46 Luftfahrt Stand: 28.03.2014 Vorstellung meiner Person: Jürgen Niedecker geb.: 01.08.1960 wohne in Filderstadt/Plattenhardt
MehrFlugsicherheit. Der Faktor Mensch / Human Factors... die andere Seite. Flugsicherheit, Vorlesung CFAC/HSG, am 28.11.06
Flugsicherheit Der Faktor Mensch / Human Factors... die andere Seite 1 Sicherheit: Das Beispiel Eisenbahn British Rail 2 Fliegerische Vorfälle,... einige Bilder 3 4 5 6 7 Auch bei der Airforce passiert
MehrTrainingsprogramm 2016
Trainingsprogramm 2016 ISO 9001:2015 Update-Training für QM-Beauftragte und interne Auditoren Die ISO 9001 wurde grundlegend überarbeitet und ist im November 2015 offiziell erschienen. Die Norm enthält
MehrGrundlagen Qualitätsmanagement
Grundlagen Qualitätsmanagement Modul 1 Hans-Peter Bösiger 510.47581.01.0 1 Tag Im Rahmen des Aufbaus und der Weiterentwicklung eines prozessorientierten Qualitätsmanagementsystems hat der Qualitätsleiter/die
MehrBeratung Managementsysteme UNSER SELBSTVERSTÄNDNIS UNSERE LEISTUNGEN UNSER VORGEHEN EINE INFORMATION DER IHR ANSPRECHPARTNER:
UNSER SELBSTVERSTÄNDNIS UNSERE LEISTUNGEN UNSER VORGEHEN EINE INFORMATION DER Holstenwall 12 20355 Hamburg Tel.: (040) 35 905-270 Fax: (040) 35 905-44 - 270 Web: www.beratung-managementsysteme.de Email:
MehrKunde. Verantwortung der Leitung - Zusammenwirken. Q-Politik. Q-Ziele. Q-Planung. Bewertung. Organisation. Mittel. Verbesserungs- Maßnahmen.
Verantwortung der Leitung - Zusammenwirken Kunde Q-Politik Q-Ziele Q-Planung Organisation Mittel Bewertung Verantwortung der Leitung Prozesse Verbesserungs- Maßnahmen Audit Abb. 1 Die Leitung des Unternehmens
MehrDie Rolle des Bekannten Versenders in der sicheren Lieferkette Ulrich Dünnes Geschäftsführender Gesellschafter
Die Rolle des Bekannten Versenders in der sicheren Lieferkette Ulrich Dünnes Geschäftsführender Gesellschafter STI GmbH 1 Ulrich Dünnes Beruflicher Werdegang 10/72-12/87 Polizeibeamter in Hessen in unterschiedlichen
MehrBenötigen wir einen Certified Maintainer?
Benötigen wir einen Certified Maintainer? Stefan Opferkuch Universität Stuttgart Institut für technologie, Abteilung Engineering Bestehende Qualifizierungsprogramme Qualifizierungsprogramme existieren
MehrAusbildungsangebot der Flughafen Hamburg GmbH. Elektroniker /-in Betriebstechnik
Ausbildungsangebot der Flughafen Hamburg GmbH Elektroniker /-in Betriebstechnik Wir über uns Hamburg Airport ist mit rund 13 Millionen Passagieren der fünftgrößte deutsche Flughafen. Rund 60 Airlines sind
MehrKompetente Beratung und Schulungen rund um die Themen:
Luftsicherheit h i Wir bieten Ihnen: Kompetente Beratung und Schulungen rund um die Themen: - Security / Luftsicherheit h it (z.b. Reglementierter Beauftragter / Lieferant, Bekannter Versender) - Qualitätsmanagement
MehrKriterien und Verfahren für die Anerkennung von QM-Systemen von Messgeräteherstellern nach den MID-Modulen D und H1
PTB QM-Anerkennungsverfahren (MID) Kriterien und Verfahren für die Anerkennung von QM-Systemen von Messgeräteherstellern nach den MID-Modulen D und H1 Dr. Harry Stolz PTB Braunschweig Arbeitsgruppe Q.32
MehrGanz sicher oben arbeiten!
www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns
MehrMaksim Samasiuk - Fotolia.com. Masterprogramm Traffic Accident Research. aviation Safety LIFE LONG LEARNING
Maksim Samasiuk - Fotolia.com Masterprogramm Traffic Accident Research aviation Safety LIFE LONG LEARNING Unfälle passieren nicht, Die Luftfahrt nimmt national wie auch global im System Verkehr einen immer
MehrLuftfrachtsicherheit im Wandel der Zeit
Luftfrachtsicherheit im Wandel der Zeit Roland Mandel Teamleiter Luftsicherheit Lufthansa Cargo Sicherheit und Umweltmanagement Frankfurt, 9. Mai 2014 Grundlagen der Luftfrachtsicherheit Fracht und Post
MehrInitiative für nachhaltige Sicherheit im Luftverkehr und zur Vermeidung von Luftverkehrsunfällen - die Gewährleistung der hohen Sicherheitsstandards
Initiative für nachhaltige Sicherheit im Luftverkehr und zur Vermeidung von Luftverkehrsunfällen - die Gewährleistung der hohen Sicherheitsstandards (Security und Safety) durch den Flugzeugabfertiger 1
MehrNeue Regelungen zur obligatorischen Qualifizierung von Fahrpersonal im Güter- und Personenverkehr
Handelskammer Bremen Postfach 105107 28051 Bremen Ihr Ansprechpartner Jörg Albertzard Telefon 0421 3637-275 Telefax 0421 3637-274 E-Mail albertzard @handelskammer-bremen.de Neue Regelungen zur obligatorischen
MehrZertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P)
Zertifizierter GmbH-Geschäftsführer (S&P) Das S&P Unternehmerforum führt die Ausbildung zum Zertifizierten GmbH-Geschäftsführer (S&P) durch. Durch hochkarätige Referenten aus der Praxis bietet dieses zertifizierte
MehrSCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV.
SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. DER DATENSCHUTZMANAGER IST DIE ALL-IN-ONE-LÖSUNG FÜR EINE EFFEKTIVE DATENSCHUTZ ORGANISATION. IN EINER ZENTRALEN PLATTFORM HABEN WIR ALLE FUNKTIONEN
MehrBETTER.SECURITY AWARENESS FÜR INFORMATIONSSICHERHEIT
FÜR INFORMATIONSSICHERHEIT FÜR INFORMATIONSSICHERHEIT Informationssicherheit bedingt höhere Anforderungen und mehr Verantwortung für Mitarbeiter und Management in Unternehmen und Organisationen. Awareness-Trainings
MehrSEMINARE 2014. Schulungszentrum Franke Aquarotter / Ludwigsfelde
SEMINARE 2014 Schulungszentrum Franke Aquarotter / Ludwigsfelde ANMELDUNG / EMPFANG Doris Kastrup Tel. 03378 818-383 Fax 03378 818-385 ws-far-schulung.de@ franke.com HERZLICH WILLKOMMEN! Wir freuen uns
MehrKURZINFO Präsenzlehrgang zur geprüften Schutz- und Sicherheitskraft
Der Lehrgang zur der Akademie für Sicherheit bereitet Sie fundiert auf Ihre schriftliche und mündliche Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer vor. Alle erforderlichen Kenntnisse werden Ihnen umfassend
MehrSeminarangebot DEKRA Aviation Services. Aviation Security - Schulungen. Aviation Security - Fortbildungen. Dangerous Goods - Grundkurs
DEKRA Aviation Services angebot 2018 Aviation Security - Schulungen Aviation Security - Fortbildungen Dangerous Goods - Grundkurs Dangerous Goods - Refresher Aviation Safety - Initial Aviation Safety -Recurrent
MehrIPMA Level B / Certified Senior Project Manager
IPMA Level C / Certified Project Manager Zertifizierter Projektmanager GPM IPMA Level B / Certified Senior Project Manager Zertifizierter Senior Projektmanager GPM IPMA_Level_CB_Beschreibung_V080.docx
MehrSachkundeseminar nach ChemKlimaSchutzV Seminar Nr.: 8218. Klimatechnik
Sachkundeseminar nach ChemKlimaSchutzV Seminar Nr.: 8218 Klimatechnik Der kleine Kälteschein Bildungs- und Technologiezentrum für Elektro- und Informationstechnik e.v. 36341 Lauterbach Ausgangslage Seit
MehrSicherheit in der Luftfracht-Lieferkette
Sicherheit in der Luftfracht-Lieferkette Bekannter Versender - kurzfristige Sicherheitsanforderungen an Unternehmen Bernd Rütgers, Leiter Vertrieb Kaba GmbH Security 2012 Kaba AG (2011/2012) > Umsatz:
MehrIch beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für
An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
MehrServicekraft für Schutz und Sicherheit Ausbildungsrahmenplan
Servicekraft für Schutz und Sicherheit Zu vermittelnde Fähigkeiten und Kenntnisse Abschnitt A: Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten Lfd. Nr. Teil des Ausbildungsberufsbildes Zu
MehrTechnische Mitteilung Revision 1 TM 201-40, TM 205-27 TM 206-26, TM 303-25 TM 304-12, TM 401-30 TM 501-10, TM 604-11
Blatt: 01 von 05 Gegenstand: Höhenruder-Stoßstange in der Seitenflosse: Teile-Nr.:205-46-9, 401-46-24, 501-46-11 und 604-46-13,-15,-16 Betroffen: Standard Libelle 201b, Werk-Nr. 169 Standard Libelle 203,
MehrGATEWAY Consultants Unternehmensberatungs- und Beteiligungsgesellschaft mbh
Der Weg zum Bekannten Versender Vortrag im Rahmen der Informationsveranstaltung der IHK München und Oberbayern am 16.10.2012 in München Agenda / Leitfragen 1. Rechtliche Grundlagen des Bekannten Versenders
MehrHome Care Berlin e.v. Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV)
Beratung und Förderung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) Home Care e.v. Brabanter Straße 21 10713 Berlin http://www.homecare.berlin Aufgaben von Home Care Berlin e. V. Finanzierung
MehrUmschulung zum/zur Fluggerätmechaniker/in FR: Fertigungstechnik inkl. EASA Part.66 CAT A Ausbildung
FR: Fertigungstechnik inkl. EASA Part.66 CAT A Ausbildung Sie sind überwiegend in der Herstellung von Fluggeräten tätig und arbeiten hauptsächlich in luftfahrttechnischen Betrieben. Für die Luftfahrt typische
MehrBG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung
BG ETEM - 7. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Prüfung des Explosionsschutzes an Gasanlagen nach TRBS Dipl.-Ing. Peter Warszewski Rheinsberg, 16.09.2014 1 Agenda Europäische
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
MehrProf. Dr. Werner Fresenius / Vorsitzender AG AAMP. Tierarzneimittelbereich: Dr. Heinrich Bottermann / Vorsitzender AG AfAM. <Oberste Landesbehörde>
Dokumenten-Nr.: 07110702 Verfahrensanweisung Gültig ab: Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimiteln und Medizinprodukten 1/5 Titel: Site Master File (SMF) Geltungsbereich: Inspektorat
MehrKirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)
Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015
MehrErläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen
Zentrale Erläuterungen zur Untervergabe von Instandhaltungsfunktionen Gemäß Artikel 4 der Verordnung (EU) 445/2011 umfasst das Instandhaltungssystem der ECM die a) Managementfunktion b) Instandhaltungsentwicklungsfunktion
MehrBÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie
BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Zertifizierungsstelle für Managementsysteme der Baustoffindustrie BÜV-ZERT NORD-OST GMBH Paradiesstraße 208 12526 Berlin Tel.: 030/616957-0 Fax: 030/616957-40 ANTRAG AUF AUDITIERUNG
MehrSCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV.
SCHALTEN SIE DEN DATENSCHUTZ EIN. EINFACH & EFFEKTIV. DER DATENSCHUTZMANAGER IST DIE ALL-IN-ONE-LÖSUNG FÜR EINE EFFEKTIVE DATENSCHUTZ ORGANISATION. IN EINER ZENTRALEN PLATTFORM HABEN WIR ALLE FUNKTIONEN
MehrAusfüllen eines Überweisungsträgers zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (Unterweisung IT-Systemkaufmann / -kauffrau)
Ausbildung Thomas Sabel Ausfüllen eines Überweisungsträgers zum bargeldlosen Zahlungsverkehr (Unterweisung IT-Systemkaufmann / -kauffrau) Unterweisung / Unterweisungsentwurf Unterweisung im Rahmen der
MehrZertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen
Zertifizierungsrichtlinie der Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster für die Zertifizierung von Personen 1. Zertifizierungsstelle Die Mitgliedsinnungen des Bundesinnungsverbands des deutschen Kälteanlagenbauerhandwerks
MehrIBC - Ausbildungsordnung
IBC - Ausbildungsordnung Inhaltsverzeichnis: 1. Vorbemerkungen 2. Die Organisation der Ausbildung 3. Anforderungsprofil/ Qualität 4. Aus- und Weiterbildung 5. Durchführung der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen
MehrBerufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) und Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV) Das BKrFQG dient zur Umsetzung der Richtlinie 2003/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG TEAM MANAGER INBOUND
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
Mehrkiwiw::qm Software-basiertes Qualitätsmanagement System auf Basis der Norm DIN EN ISO 9001:2015.
kiwiw::qm Software-basiertes Qualitätsmanagement System auf Basis der Norm DIN EN ISO 9001:2015. kiwiw::qm ist ein software-basiertes Qualitätsmanagementsystem (QM System), mit dem die Anforderungen der
MehrWie Menschen in abhängigen Betreuungsverhältnissen Verantwortung für sich selbst übernehmen. FORTBILDUNG für LEITUNGEN 1
AKS trainingen www.kleineschaars.com Die nachhaltige Implementierung des WKS MODELL Wie Menschen in abhängigen Betreuungsverhältnissen Verantwortung für sich selbst übernehmen FORTBILDUNG für LEITUNGEN
MehrDIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement. David Prochnow 10.12.2010
DIN EN ISO 9000 ff. Qualitätsmanagement David Prochnow 10.12.2010 Inhalt 1. Was bedeutet DIN 2. DIN EN ISO 9000 ff. und Qualitätsmanagement 3. DIN EN ISO 9000 ff. 3.1 DIN EN ISO 9000 3.2 DIN EN ISO 9001
MehrHandbuch Luftsicherheit
Elmar M. Giemulla Bastian R. Rothe Herausgeber Handbuch Luftsicherheit Universitätsverlag der TU Berlin Inhaltsverzeichnis 1 Luftsicherheit im Kontext 1 1.1 Vorbemerkungen 1 1.1.1 Sicherheitsbegriff 2
MehrSicherheit in der Zivilluftfahrt
Sicherheit in der Zivilluftfahrt Luftfracht Bekannter Versender / Reglementierter Beauftragter STRENGE FORUM 25.04.2013 Neue Sicherheitsbestimmungen in der Luftfracht 1 von 33 Gliederung 1) Bekannter Versender
MehrMense Dienstleistung Exportverpackung & Logistik GmbH. Reglementierter Beauftragter
Mense Dienstleistung Exportverpackung & Logistik GmbH Reglementierter Beauftragter Mense ist Reglementierter Beauftragter Zulassungsnummer DE/RA/01036-01/1117 Die sichere Lieferkette = alle Akteure und
MehrSicherer Umgang mit Gefahrgut
Sicherer Umgang mit Gefahrgut Die Idee hinter der LSU Akademie Rainer Kiene Gefahrgutbeauftragter 12. November 2012 Wer wir sind Name: LSU-Schäberle Logistik+Spedition Rechtsform: GmbH+Co.KG Sitz: Motorstr.
MehrInformationsblatt Luftfrachtsicherheit
Seite 1 von 5 Informationsblatt Luftfrachtsicherheit Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Sicherheitskonzeptionen
MehrSonstige, Stabsfunktion / Assistenz, Team-/Projekt-/Abteilungsleitung Anstellungsart
NR. 7696 Gewünschte Position Quality Assurance Manager / Security Manager Schwerpunkt Luftfracht, Fluggesellschaft, Lager- und Beschaffungslogistik, Office / Administration / Sonstige, Handels- / Industrielogistik
MehrAnmeldung zur Qualifizierung und Prüfung von Zertifizierungsauditoren. für ISO/TS 16949 zugelassene Zertifizierungsgesellschaften
Vorbemerkung Die offizielle Kontaktperson einer zugelassenen Zertifizierungsgesellschaft ist die einzige Person, die autorisiert ist, angehende Auditoren für Ihre Zertifizierungsgesellschaft zur Schulung
MehrBeispielfragen L4(3) Systemauditor nach AS/EN9100 (1st,2nd party)
Allgemeine Hinweise: Es wird von den Teilnehmern erwartet, dass ausreichende Kenntnisse vorhanden sind, um die Fragen 1.1 bis 1.10 unter Verwendung der EN 9100 und ISO 19011 innerhalb von 20 Minuten zu
MehrFinanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung
Finanzierung von UK-Beratungsleistung durch die gesetzliche Krankenversicherung DVfR-BKOM-Symposium Frankfurt, 29. November 2013 Carla Grienberger GKV-Spitzenverband Abteilung Gesundheit-Hilfsmittel Kommunikation
MehrZusatz-Betriebsanleitung nach ATEX
1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage
MehrVoraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Versorgung
Anlage 1, Seite 1 Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Versorgung Anlage 1 Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Versorgung Produktgruppe
MehrDer Ausbildungsvertrag Überblick
Folie 1 von 6 Der Ausbildungsvertrag Überblick private Unternehmen öffentliche Unternehmen Ausbildungsplatz-Anbieter Auszubildender Ziel: Erlernen eines anerkannten Ausbildungsberufs Ausbildungsvertrag
MehrUnsichere Produkte und die rechtlichen Konsequenzen
1. Worum geht es? Produkte, besonders Elektrogeräte, Telekommunikationsgeräte, aber auch Sportboote, Spielwaren, Druckbehälter, Schutzausrüstungen etc. pp. 2. Wer ist betroffen? Hersteller Importeur Bevollmächtigte
MehrWas ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen?
Was ist zu beachten, damit Jugendliche unter 18 Jahren zu Ausbildungszwecken zum Steuern von Flurförderzeugen beauftragt werden dürfen? 1 Betrieblicher Arbeitsschutz muss in unternehmerischer Eigenverantwortung
MehrPinch-Hitter. Sicherheitsschulung für Ehe-, Lebenspartner oder Vielmitflieger:
Pinch-Hitter Sicherheitsschulung für Ehe-, Lebenspartner oder Vielmitflieger: Lerne die Vorgänge beim Fliegen kennen und unterstütze bei der Cockpitarbeit! pinch hitter (Am.) - der Vertreter [ugs.] Bei
MehrErnährungsberatung in der Apotheke
Leitlinie der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung Stand der Revision: 24.04.2007 Inhaltsübersicht I II III IV IV-1 IV-2 Zweckbestimmung und Geltungsbereich Regulatorische Anforderungen Zuständigkeiten
MehrSchnupperflug-Events
Schnupperflug-Events Flugbetrieb Aero-Beta GmbH & Co. Flughafen Stuttgart General Aviation Terminal (GAT) 70629 Stuttgart Telefon: 0711 / 79 68 58 / Telefax: 0711 / 7 94 22 75 Info@aero-beta.de Information
MehrManagementsysteme und Arbeitssicherheit
Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz
MehrWie werde ich. Atemschutzgeräteträger
Wie werde ich Atemschutzgeräteträger Inhalt 1. Bedeutung des Atemschutzes 2. Anfoderungen an den Atemschutzgeräteträger 3. Ausbildung zum Atemschutzgeräteträger 4. Ausbildungstermine und Anmeldung 5. Grundsätze
MehrBundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK)
Bundesanstalt für Straßenwesen V4z - lf (ANERK) Merkblatt für die Anerkennung als Prüfstelle zur Messung verkehrstechnischer und anderer Eigenschaften von Fahrbahnmarkierungen gemäß ZTV M 13 (Stand 12/2014)
Mehr