Ferienordnung für die Schuljahre 2009/10 bis 2016/17
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- Regina Hartmann
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1 Ferienordnung für die Schuljahre 2009/10 bis 2016/17 RdErl. d. MK v VORIS Bezug: a) RdErl. Ferienordnung für die Schuljahre 2003/04 bis 2009/10 d. MK v (SVBl. S. 343), geändert d. RdErl. v (SVBl. S.410) - VORIS b) RdErl. Unterrichtsorganisation d. MK v (SVBl. 10/2005 S.525), geändert durch RdErl. v (SVBl. 1/2006 S.12) VORIS c) RdErl. Unterricht an kirchlichen Feiertagen und Teilnahme an kirchlichen Veranstaltungen d. MK v (SVBl. 12/2005 S. 621) VORIS Die Schulferien werden wie folgt festgelegt: 1.1 Ferientermine im Schuljahr 2009/10 (unverändert) Sommer 2009 Do Mi Tage Herbst 2009 Mo Sa Tage Weihnachten 2009/10 Mi Mi Tage Halbjahreswechsel 2010 Mo Di Tage Ostern 2010 Fr Di Tage Tag nach Himmelfahrt 2010 Fr Tag Pfingsten 2010 Di Tag 1.2 Ferientermine im Schuljahr 2010/11 Sommer 2010 Do Mi Tage Herbst 2010 Sa Sa Tage Weihnachten 2010/11 Mi Mi Tage Halbjahreswechsel 2011 Mo Di Tage Ostern 2011 Sa Sa Tage Tag nach Himmelfahrt 2011 Fr Tag Pfingsten 2011 Di Tag 1.3 Ferientermine im Schuljahr 2011/12 Sommer 2011 Do Mi Tage Herbst 2011 Mo Sa Tage Weihnachten 2011/12 Fr Mi Tage Halbjahreswechsel 2012 Mo Di Tage Ostern 2012 Mo Mi Tage Tag vor dem 1. Mai 2012 Mo Tag Tag nach Himmelfahrt 2012 Fr Tag Pfingsten 2012 Di Tag Ausgleich mit Schuljahr 2015/16 76 Ferientage 1
2 1.4 Ferientermine im Schuljahr 2012/13 Sommer 2012 Mo Fr Tage Herbst 2012 Mo Sa Tage Weihnachten 2012/13 Mo Sa Tage Halbjahreswechsel 2013 Do Fr Tage Ostern 2013 Sa Di Tage Tag nach Himmelfahrt 2013 Fr Tag Pfingsten 2013 Di Tag Ausgleich mit Schuljahr 2013/14 73 Ferientage 1.5 Ferientermine im Schuljahr 2013/14 Sommer 2013 Do Mi Tage Herbst 2013 Fr Fr Tage Weihnachten 2013/14 Mo Fr Tage Halbjahreswechsel 2014 Do Fr Tage Ostern 2014 Do Di Tage Tag nach dem 1. Mai 2014 Fr Tag Tag nach Himmelfahrt 2014 Fr Tag Pfingsten 2014 Di Tag Ausgleich mit Schuljahr 2012/13 77 Ferientage 1.6 Ferientermine im Schuljahr 2014/15 Sommer 2014 Do Mi Tage Herbst 2014 Mo Sa Tage Weihnachten 2014/15 Mo Mo Tage Halbjahreswechsel 2015 Mo Di Tage Ostern 2015 Mi Fr Tage Tag nach Himmelfahrt 2015 Fr Tag Pfingsten 2015 Di Tag 1.7 Ferientermine im Schuljahr 2015/16 Sommer 2015 Do Mi Tage Herbst 2015 Mo Sa Tage Weihnachten 2015/16 Mi Mi Tage Halbjahreswechsel 2016 Do Fr Tage Ostern 2016 Fr Sa Tage Tag nach Himmelfahrt 2016 Fr Tag Pfingsten 2016 Di Tag Ausgleich mit Schuljahr 2011/12 74 Ferientage 2
3 1.8 Ferientermine im Schuljahr 2016/17 Sommer 2016 Do Mi Tage Herbst 2016 Di Sa Tage Weihnachten 2016/17 Mi Fr Tage Halbjahreswechsel 2017 Mo Di Tage Ostern 2017 Mo Sa Tage Tag nach Himmelfahrt 2017 Fr Tag Pfingsten 2017 Di Tag 1.9 Ferientermine im Schuljahr 2017/18 Sommer 2017 Do Mi Tage 2. Unterrichtsfreie Samstage Für diejenigen Schulen, die nicht die Fünftagewoche gemäß Bezugserlass zu b eingeführt haben, werden als unterrichtsfreie Samstage festgesetzt: 2.1 im Schuljahr 2009/10 (unverändert): 15. und 29. August und 26. September Oktober und 28. November Dezember und 30. Januar und 27. Februar März und 24. April und 22. Mai und 12. Juni im Schuljahr 2010/11: 14. und 28. August und 25. September und 27. November Dezember und 29. Januar und 26. Februar und 26. März April und 28. Mai , 11. und 25. Juni im Schuljahr 2011/12: 27. August und 24. September und 15. Oktober und 26. November Dezember und 28. Januar und 25. Februar und 24. März April , 19. und 26. Mai
4 09. und 23. Juni und 21. Juli im Schuljahr 2012/13: 08. und 22. September und 20. Oktober und 24. November und 22. Dezember Januar und 16. Februar März und 27. April und 18. Mai und 15. Juni im Schuljahr 2013/14: 17. und 31. August und 28. September Oktober und 23. November und 21. Dezember und 18. Januar und 15. Februar und 22. März , 17. und 31. Mai und 21. Juni und 26. Juli im Schuljahr 2014/15: 20. September und 25. Oktober und 29. November und 20. Dezember und 31. Januar und 28. Februar März und 25. April , 16. und 23. Mai und 27. Juni Juli im Schuljahr 2015/16: 12. und 26. September Oktober und 28. November Dezember und 30. Januar und 27. Februar März und 23. April , 14. und 28. Mai Juni im Schuljahr 2016/17: 13. und 27. August und 24. September und 29. Oktober und 26. November Dezember
5 07. und 28. Januar und 25. Februar und 25. März und 29. April und 27. Mai Juni Weitere unterrichtsfreie Tage Gesetzliche Feiertage sind in Niedersachsen: Neujahrstag, Karfreitag, Ostermontag, der 1. Mai, Himmelfahrtstag, Pfingstmontag, der 3. Oktober (Tag der Deutschen Einheit), 1. und 2. Weihnachtstag. Die Unterrichtsbefreiung aus Anlass kirchlicher Feiertage und Veranstaltungen ist im Bezugserlass zu c geregelt. 4. Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler Die Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler erfolgt am Sonnabend nach dem ersten Schultag eines neuen Schuljahres und zwar im Schuljahr 2009/10 am ; im Schuljahr 2010/11 am ; im Schuljahr 2011/12 am ; im Schuljahr 2013/14 am ; im Schuljahr 2014/15 am ; im Schuljahr 2015/16 am ; im Schuljahr 2016/17 am Abweichend von Satz 1 sowie von Nr. 5.4 des Erl. d. MK Ergänzende Bestimmungen zur Schulpflicht und zum Rechtsverhältnis zur Schule vom (SVBl. S. 223), zuletzt geändert mit Erl. d. MK v (SVBl. S. 109), erfolgt die Einschulung der Erstklässlerinnen und Erstklässler im Schuljahr 2012/13 in der Zeit vom bis Ausgabe der Halbjahreszeugnisse Die Halbjahreszeugnisse werden ausgegeben: im Schuljahr 2009/10 am Freitag, ; im Schuljahr 2010/11 am Freitag, ; im Schuljahr 2011/12 am Freitag, ; im Schuljahr 2012/13 am Mittwoch, ; im Schuljahr 2013/14 am Mittwoch, ; im Schuljahr 2014/15 am Freitag, ; im Schuljahr 2015/16 am Mittwoch, ; im Schuljahr 2016/17 am Freitag, Abweichend von Satz 1 werden die Studienbücher in der Qualifikationsphase der Gymnasien, Gesamtschulen, Abendgymnasien, Kollegs und Fachgymnasien im Schuljahr 2009/2010 bereits am Dienstag, , im Schuljahr 2010/2011 bereits am Dienstag, und im Schuljahr 2016/2017 bereits am Dienstag, , ausgegeben. 6. Beendigung des Unterrichts am letzten Schultag vor den Ferien Am letzten Tag vor den Ferien innerhalb eines Schuljahres schließt der Unterricht nach der letzten stundenplanmäßigen Unterrichtsstunde. Am letzten Schultag vor den Sommerferien ist Unterrichtsschluss nach der 3. Unterrichtsstunde; für die allgemein bildenden Schulen gilt dies auch am Tage der Aushändigung der Halbjahreszeugnisse. Die Schülerbeförderung muss gewährleistet sein. 5
6 7. Entlassungstermin für Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I Der Termin für die Ausgabe der Abschlusszeugnisse im Sekundarbereich I wird vom Kultusministerium festgesetzt. Im Übrigen darf der Entlassungstermin für die Schulabgängerinnen und Schulabgänger im Sekundarbereich I von den Schulen frühestens eine Woche vor Sommerferienbeginn angesetzt werden. Beginnen die Sommerferien nach dem 15. Juli, so ist der Entlassungstermin so festzusetzen, dass die entlassenen Schülerinnen und Schüler bis zum 1. August drei Wochen Ferien haben. 8. Abweichende Regelungen Die Ferien für die Schulen auf den Ostfriesischen Inseln, für die Landesbildungszentren für Hörgeschädigte in Braunschweig, Hildesheim, Osnabrück und Oldenburg sowie für das Landesbildungszentrum für Blinde in Hannover, für die Deutsche Müllerschule in Braunschweig, die Steinmetzschule in Königslutter und die Auszubildenden zur Augenoptikerin / zum Augenoptiker und zur Verfahrenstechnologin / zum Verfahrenstechnologen in der Mühlen- und Futtermittelwirtschaft an den Berufsbildenden Schulen II in Gifhorn werden durch diesen Erlass nicht berührt; sie werden gesondert festgelegt. 9. Inkrafttreten Dieser Erlass tritt am in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass zu a aufgehoben. 6
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