Unsichere Produkte und die rechtlichen Konsequenzen
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- Gudrun Lang
- vor 8 Jahren
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1 1. Worum geht es? Produkte, besonders Elektrogeräte, Telekommunikationsgeräte, aber auch Sportboote, Spielwaren, Druckbehälter, Schutzausrüstungen etc. pp. 2. Wer ist betroffen? Hersteller Importeur Bevollmächtigte 3. Wann wird es kritisch? Mit dem Inverkehrbringen Reparatur, Anlagen, Systeme Fehler auch schon bei der Entwicklung möglich
2 1. Warum neu? Bisher: Jetzt: Gesetzliche Vorgabe zur Beschaffenheit von Produkten, technische Normen dienen der Ergänzung. Gesetzliche Vorgabe der wesentlichen Anforderungen, technische Normen führen zu einer Vermutung. 2. Grundsätze des neuen Konzeptes Harmonisierung der wesentlichen Anforderungen Beschränkung des Inverkehrbringens und des Betreibens Vermutung bei Einhaltung der harmonisierten Normen Anwendung der Normen ist freiwillig Wahl des s möglich
3 1. Neuer Ansatz Bisher: Jetzt: Schutz vor unsicheren Produkten wird die Festlegung der Beschaffenheit gewährleistet Schon bei der Entwicklung neuer Produkte wird Einfluss genommen 2. Konformitätsverfahren tsverfahren Zusammengesetzt aus acht Grundmodulen (mit Unterdifferenzierungen) Bezug auf Produktentwicklung, -Herstellung, interne und externe Prüfung Wahl zwischen harmonisierten Normen und eigenen Risikoanalysen Technische Dokumentation Überwachung der Fertigung Ziel: CE-Kennzeichen, überall dort wo es vorgeschrieben ist.
4 1. Neuer Ansatz Bisher: Freigabe hoheitlichen Akt, Sanktion Jetzt: Strafen tung, Sanktion Haftung für unsichere Produkte Neue Freiheit Neue Risiken, Belastung der Bilanz Rückstellungen, persönliche Verantwortung der Organe
5 1. Anlassunabhängig: ngig: - Test von Geräten, Systemen und Anlagen - Prüfung auf Messen und Ausstellungen 2. Aus gegebenem Anlass: - Nachbesserungsanordnung mit Fristsetzung - Vertriebsverbot, Außerbetriebnahme, Einziehung - Auskunft, Betreten und Durchsuchen von Räumen - Beteiligung bei der Abhilfe und Aufklärung 3. skosten und Bußgeld - Bis zu ,00 - skosten eher gering
6 Haftung für f r das Integritätsinteresse tsinteresse BGB (allgemeine Produkthaftung): - Voraussetzung: Verschulden bei - Produktüberwachung und beobachtung - Beschwerdebuch und nachverfolgung - Herstellungsüberwachung - Weiterfressende Schäden 2. Produkthaftungsgesetz: - Verschuldensunabhängig - Schäden an Leib, Leben, Gesundheit und Sachgütern - Nicht an dem Produkt selbst - Fehler: Allgemein anerkannte Regeln in der Technik, Stand der Technik, Stand von Wissenschaft und Technik
7 Haftung für f r das Äquivalenzinteresse 3. Gewährleistung: - Voraussetzung: mit Verschulden oder ohne Verschulden - - Nachbesserung, Nacherfüllung - Rückabwicklung, Minderung - Schadensersatz - Mangel: Allgemein anerkannte Regeln in der Technik, Stand der Technik, Stand von Wissenschaft und Technik Problem: Nichteinhaltung der CE-Konformität als Mangel - Weiterveräußerung - Risiko der Außerbetriebnahme, Einziehung
8 : - Vorsicht - Dokumentation, Überwachung, Risikoanalyse - Rückrufmanagement - Vertragliche Bindung von Zulieferern - Haftungsausschluss oder begrenzung im Vertrieb
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