Anmerkungen zur Untersuchung Alterssicherung in Deutschland 1
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- Bernhard Feld
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1 Prof. Dr. Richard Hauser Johann Wolfgang Goethe-Universität, Frankfurt am Main Anmerkungen zur Untersuchung Alterssicherung in Deutschland 1 Heute wurde die Untersuchung Altersvorsorge in Deutschland 2005 (AVID- Untersuchung) der Deutschen Rentenversicherung Bund und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf dieser Tagung zur Diskussion gestellt. Hierzu möchte ich einen Beitrag leisten. Derart komplexe Studien beruhen auf einer Vielzahl von Annahmen, die letztlich das Ergebnis bestimmen. Ich beschäftige mich daher zunächst mit grundlegenden Annahmen. 1. Zum Erhebungsdesign: Die Erhebung wurde nur bei Deutschen der Geburtsjahre 1942 bis 1961 sowie ihren Ehepartnern unabhängig von deren Nationalität durchgeführt. Die hochgerechnete Anzahl der auf diese Weise erfassten Ausländer beträgt rund Dies bedeutet, dass der größte Teil der Ausländer aus diesen Altersjahrgängen nicht erfasst wurde. Diese Studie ist also nicht repräsentativ für die gesamten Altersjahrgänge. Da gerade bei der Gruppe der Ausländer unterdurchschnittliche Anwartschaften zu vermuten sind, werden also die künftigen durchschnittlichen Nettoeinkommen der Alten und auch die Altersarmut unterschätzt; denn es ist kaum zu erwarten, dass diese Personen wieder alle zurückwandern. Es ist für einen Außenstehenden nicht abzuschätzen, ob das von Infratest zur Stichprobenauswahl verwendete Access-Panel befragungsbereiter Haushalte auch nur 1 Vortrag gehalten auf der Tagung der Hans-Böckler-Stiftung und des Deutschen Gewerkschaftsbundes zum Thema Sozialpolitische Herausforderungen in der Alterssicherung gestalten im Workshop I. AVID im Detail in Berlin am
2 2 für die Deutschen repräsentativ ist. Ich habe jedenfalls keinen Repräsentativitätstest gefunden. Dieser Punkt muss also offen bleiben. 2. Zu den methodischen Annahmen bei den Modellrechnungen Es wird unterstellt, dass alle Personen erst mit 65 in Rente gehen. Außerdem gibt es eine Alternativrechnung für einen allgemeinen Renteneintritt mit 67 Jahren. Es gibt in dem Modell neben den Altersrenten nur Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Dieses Risiko, das auch nicht manipulationsfrei ist, ist besonders schwer über lange Zeiträume abzuschätzen. Vorgezogene Renten mit Abschlägen, die insbesondere für Hartz IV-Empfänger zu befürchten sind, lassen ebenfalls die durchschnittlichen Nettorenten als zu hoch erscheinen. Hiermit wird auch das Risiko der Altersarmut unterschätzt. Die im Zeitablauf zunehmende Rentenbesteuerung nach dem Alterseinkommenssteuergesetz wird vernachlässigt. Daher werden die durchschnittlichen Nettorenten zu hoch ausgewiesen. Dies kann auch nicht damit begründet werden, dass die wegen der nachgelagerten Besteuerung während der Erwerbsphase eintretende Steuerersparnis ebenfalls nicht berücksichtigt wird. Denn dies würde unterstellen, dass diese Steuerersparnis privat angespart wird, um dann zur Deckung der zusätzlichen Steuerlast im Alter zu dienen. Die Beiträge zur Gesetzlichen Krankenversicherung und insbesondere zur Gesetzlichen Pflegeversicherung werden auf dem gegenwärtigen Niveau konstant gehalten. Diese Annahme ist angesichts der steigenden Gesundheits- und Pflegeausgaben unrealistisch. Bei realistischeren Annahmen würden die künftigen Nettorenten niedriger ausgewiesen. Wohnen im eigenen Haus oder in der eigenen Wohnung sowie mietfreies Wohnen bei Verwandten wird nicht berücksichtigt. Da die Hausbesitzerquote bei der alten Bevölkerung weit über 50 % liegt und die jüngeren Jahrgänge in absehbarer Zeit durch eigenen Hauserwerb und durch Erbschaft zusätzlich in den Besitz von Immobilien kommen werden, wird durch diese Vernachlässigung das künftige Nettoeinkommen
3 3 der Rentner unterschätzt. Dies betrifft aber eher die besser situierten Rentner. Auf die Altersarmutsquote dürfte es kaum Einfluss haben. 3. Zur Interpretation der Studie Die in den Vordergrund gerückte und als Standardperspektive (oder Basisvariante) gekennzeichnete Variante entspricht - entgegen dem, was der Name sagt - nicht der gegenwärtig gültigen Rechtslage, weil sie den Nachhaltigkeitsfaktor nicht berücksichtigt. Sie daher eine Reformrückgängigmachungsvariante. Ergebnisse dieser Standardperspektive nehmen jedoch den weitaus größten Raum in dieser Studie ein. Diese Ergebnisse können nicht als Vorausschätzung der tatsächlichen durchschnittlichen Rentenhöhen und Nettoeinkommen der betrachteten Kohorten angesehen werden. Es besteht daher die Gefahr, dass diese Variante die öffentliche Diskussion dominiert. Die Presse hat auf Basis der gestrigen Pressekonferenz der deutschen Rentenversicherung Bund nur über diese irrelevante Variante geschrieben. Außerdem werden sich Politiker, die diese so genannte Basisvariante ihren Aussagen über die künftige Entwicklung der Alterssicherung zugrunde legen, dem Vorwurf eines bewussten Täuschungsversuchs aussetzen. Auch kann diese Variante nicht als Informationsgrundlage für künftige Eingriffe in das Gesetzliche Rentensystem dienen z. B. für die bereits öffentlich geforderte weitere Hinausschiebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters. Vergleiche sind nur mit einem Entwicklungspfad sinnvoll, der die heute bereits eingeführten Regelungen grundsätzlich berücksichtigt. Dies ist die so genannte Teilhabeperspektive der Anwartschaftsberechnung in Kapitel 10. Bei ihr werden die erwarteten Rentenwerte der tatsächlichen Zugangsjahre unter Berücksichtigung des Nachhaltigkeitsfaktors und der dadurch verursachten Senkung des Rentenniveaus zugrunde gelegt. Dabei wird auch die wirkungsgleiche Übertragung dieser Kürzung auf die anderen Alterssicherungssysteme unterstellt. Es muss auch darauf hingewiesen werden, dass bei Sensitivitätsrechnungen für einzelne Parameter, die nicht genau abzuschätzen sind, der Vergleichspfad die Teilhabevariante verwendet werden muss.
4 4 In der Studie werden in Abschnitt 3.1. bis 3.5. vielfältige Ergebnisse über Rentenhöhe und Nettoeinkommen der verschiedenen Kohorten präsentiert. Die in den Abbildungen präsentierten Ergebnisse beruhen jedoch auf der Standardperspektive, bei der zum Vergleich der gegenwärtige Rentenwert mit den zur Zeit bestehenden Unterschieden zwischen West- und Ostdeutschland als Multiplikator für die erworbenen Entgeltpunkte unterstellt wird. Dies bedeutet, dass der in Zukunft wegen des Nachhaltigkeitsfaktors von Kohorte zu Kohorte relativ sinkende Rentenwert nicht einbezogen wird. Damit werden die Unterschiede zwischen den Kohorten die jüngeren Kohorten werden jeweils schlechter gestellt als die älteren verwischt. Auch die Unterschiede im Rentenniveau zwischen West und Ost werden als konstant unterstellt. Insgesamt gesehen werden also die Ergebnisse zu günstig ausgewiesen, und zwar umso mehr je jünger die Kohorten sind. Auch bei dieser zu günstigen Variante ist bei den Männern bereits ein relativer Rückgang ihres Nettoalterseinkommens um 6 % zu erwarten (Abb. 3-10), während bei den Frauen ein Aufwärtstrend von 7 % vorhergesagt wird. Der Hauptgrund für diesen Rückgang sind die Zeiten der Arbeitslosigkeit. Da sich die Simulation der Arbeitslosigkeit auf die Stützperiode von 1991 bis 2002 bezieht, in der eine besonders hohe Arbeitslosigkeit herrschte - insbesondere im Osten könnten diese Ergebnisse etwas zu ungünstig sein. Einige Hinweise hierzu finden sich in der Studie. Daher wird zusätzlich eine Alternativrechnung mit einer günstigeren Arbeitsentwicklung durchgeführt. In einer weiteren Alternativrechnung (3.5.2) wird die Rente mit 67 simuliert. Dabei steigen die Renten natürlich etwas an. Dies gilt aber nur, weil unterstellt wird, dass alle bis zu 67. Lebensjahr arbeiten und daher abschlagsfrei in Rente gehen können. Dies ist wenig realistisch. Nach dem vorher Gesagten sollte klar sein, dass alle diese Ergebnisse unbrauchbar sind, sofern man eine Rückgängigmachung der Rentenreformen ausschließt. Denn der Nachhaltigkeitsfaktor und die so genannten Riesterabschläge müssen einbezogen werden. Dies geschieht in der Teilhabeperspektive, die nur in Kapitel 10 auf 6 Seiten von insgesamt 276 Seiten diskutiert wird, aber eigentlich das gesamte Gutachten dominieren sollte. Um dies zu zeigen, zitiere ich das Hauptergebnis aus der Zusammenfassung sinngemäß: (S. 62)
5 5 Die jüngste Kohorte (geboren 1957 bis 1961) der Männer in den alten Ländern verfügt unter Berücksichtigung der GRV-Niveausenkung und auf Basis der empirischen Riesterquoten nur über 88 % des Nettoeinkommens der ältesten Kohorte( ). Wenn man eine günstigere Arbeitsmarktentwicklung unterstellt, sind es 90 %. Dies sind nochmals 6 Prozentpunkte weniger als in der Basisperspektive. Wenn ein Verbreitungsgrad der Riesterrente von 50 % und der von Lebensversicherungen mindestens zu leistende Zinssatz von 2,75 % unterstellt wird, liegt der Anteil der jüngsten Kohorte im Vergleich zur ältesten um 3 Prozentpunkte höher. Nur bei der völlig unrealistischen Annahme einer 100 %igen Verbreitung der Riester-Rente würden die Unterschiede zwischen den Kohorten ungefähr ausgeglichen. Bei den Frauen verschwinden die Unterschiede zwischen den Kohorten infolge der von Kohorte zu Kohorte steigenden Erwerbsbeteiligung weitgehend. In den neuen Ländern ist wegen der größeren Bedeutung der GRV-Renten sogar eine noch etwas stärkere Wirkung der Niveausenkung zu erwarten. Hiermit habe ich die wichtigsten auf Durchschnitte bezogene Ergebnisse referiert. Viele der Detailergebnisse, die für die Standardvariante berechnet wurden, sind für die Teilhabevariante nicht verfügbar, obwohl dies eigentlich der relevante Bezugspunkt ist. Die Schlussfolgerung muss lauten: Alle Detailberechnungen müssen auf Basis der Teilhabeperspektive ebenfalls durchgeführt werden. 4. Zur Problematik der Altersarmut Armut muss relativ gesehen werden, und zwar als eine zu große Abweichung nach unten vom mittleren Lebensstandard. Andernfalls ist eine minimale Teilhabe an der Gesellschaft nicht möglich. Dies wird auch durch die von der EU festgelegte Armutsgrenze von 60 % des Medians der Nettoäquivalenzeinkommen zum Ausdruck gebracht. Gleichzeitig bedeutet dies, dass die Armutsgrenze ungefähr in gleichem Maße wie die Nettoeinkommen ansteigt, während die Renten wegen des Nachhaltigkeitsfaktors schrittweise immer weiter zurückbleiben. Wenn die relative Senkung der GRV-Renten nicht voll durch die Riester-Rente und andere zusätzliche Altersein-
6 6 kommen ausgeglichen wird, muss die Altersarmut ansteigen. Bei der so genannten Teilhabevariante sinken die Nettoeinkommen der Alten aber relativ, selbst wenn man in einer optimistischen Variante einen Verbreitungsgrad der Riester-Rente von 50 % unterstellt. Eine 100 %-Inanspruchnahme ist ohne Obligatorium völlig unrealistisch. Hinzu kommen alle die genannten Punkte, die generell zeigen, dass die Ergebnisse auf zu günstigen Annahmen beruhen. Daher muss man mit höchster Wahrscheinlichkeit erwarten, dass es zu einem beträchtlichen Anstieg der Altersarmut kommen wird. In dem Gutachten gibt es keine direkten Aussagen zur Entwicklung der Altersarmut auf Basis der EU-Armutsgrenze. Man findet nur Aussagen nach Einkommensklassen (Tab. 6.1 ff) und in Bezug auf das unterste Quintil. Aber das unterste Quintil enthält immer 20 % aller Personen. Wer davon arm ist oder mit zunehmendem Wirksamwerden in Armut fällt, kann damit nicht festgestellt werden. Eine Veränderung der Armutsquote und eine zunehmende Inanspruchnahme der bedarfsorientierten Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung lässt sich also nicht ableiten. Außerdem beziehen sich diese Analysen wieder auf die Standardperspektive mit den Rentenwerten des Jahres 2005 für alle Kohorten. Für die einzig relevante Teilhabeperspektive gibt es diese Analyse der Einkommensschichtung und des untersten Quintils nicht, so dass man keine klaren Hinweise auf Altersarmut erhält. Dabei ist die Vermeidung von Altersarmut eines der Hauptziele eines fast flächendeckenden Pflichtalterssicherungssystems. Wenn es das nicht mehr leistet, wird es ganz schnell seine Legitimation verlieren.
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