Zu TOP 5. Antrag des Stadtrates auf Beschlussfassung der Finanzierung der Fassade, des Plattenaustausches und Klimagerätes in der Hans- Sachs-Schule

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1 Gemeinderatsbeschlüsse vom : Zu TOP 5. Antrag des Stadtrates auf Beschlussfassung der Finanzierung der Fassade, des Plattenaustausches und Klimagerätes in der Hans- Sachs-Schule Der Beschluss des Gemeinderates vom wird aufgehoben. Ad I) Die Adaptierungsarbeiten und die notwendige Budgetüberschreitung werden genehmigt. Ad II) Die zur Optimierung des Wintergartenraumangebotes notwendigen baulichen Maßnahmen und deren Finanzierung im Wege der Einrechnung in die laufende Leasingrate werden genehmigt. Die Bedeckung erfolgt aus der Rücklage. Zu TOP 6. Antrag des Sportausschusses auf Vergabe von Arbeiten für die Erweiterung des Mehrzwecksportplatzes Schwaz-Ost Die Stadtgemeinde Schwaz beauftragt die Firma Josef Danler GmbH mit der Durchführung der Baumeisterarbeiten mit einer vorläufigen Auftragssumme von ,46 inkl. MWSt., die Firma Axima Kältetechnik GmbH mit der Lieferung und Montage der Kältetechnik mit einer vorläufigen Auftragssumme von ,64 inkl. MWSt. und die Firma AST Eis- u. Solartechnik GmbH & Co KG mit der Lieferung und Montage der Eishockeybanden mit einer vorläufigen Auftragssumme von ,69. Zu TOP 7. Antrag des Finanzausschusses auf Aufnahme von Darlehen Zu 1. Die Stadtgemeinde Schwaz nimmt zur Finanzierung der Sanierungs- und Verbesserungsarbeiten in der Freiheitssiedlung und Dr. Hans Seewald-Straße folgende Darlehen auf: bei der Bank Austria ein Darlehen in der Höhe von ,17, Laufzeit 15 Jahre, Bindung an den 6-Monats-Euribor mit Aufschlag von 0,075 %, Zinssatz derzeit 2,279 %. Bei der Landeshypothekenbank Tirol die Darlehen in der Höhe von ,88 sowie ,00 und ,92, mit jeweils Laufzeit 15 Jahre, Bindung an 6-Monats-Euribor mit Aufschlag von 0,10 %, Zinssatz dzt. 2,304 %. Bei der Landeshypothekenbank Tirol ein Darlehen in der Höhe von ,09, Laufzeit 15 Jahre, Bindung an den 6-Monats-Euribor mit Aufschlag von 0,19 %, Zinssatz dzt. 2,394 %. Bei der Landeshypothekenbank Tirol ein Darlehen in der Höhe von ,50, Laufzeit 10 Jahre, Bindung an 6-Monats-Euribor mit Aufschlag von 0,19 %,

2 Zinssatz dzt. 2,394 %. Zu 2. Zur Vorfinanzierung des Erweiterungsbaues der Bundesschulen nimmt die Stadtgemeinde Schwaz bei der Landeshypothekenbank Tirol ein Darlehen in der Höhe von ,00 auf, Laufzeit 10 Jahre, Bindung an 6-Monats-Euribor mit Aufschlag von 0,05 %, Zinssatz dzt. 2,254 %. Zu TOP 8. Antrag des Kulturausschusses betreffend die Verwendung von Bedarfszuweisung für Dachsanierung Schloss Freundsberg Das Schreiben von Frau LR Dr. Anna Hosp vom , Zl. SHO-GD-310/8, mit dem der Stadtgemeinde Schwaz ,-- an Bedarfszuweisungen für die Dachsanierung des Burgturms von Schloss Freundsberg zugesagt werden, wird zur Kenntnis genommen. Die Zuführung dieser Mittel zum Zwecke der Dachsanierung von Schloss Freundsberg wird genehmigt. Zu TOP 9. Antrag des Seniorenausschusses betreffend Kneipp-Anlage Die Stadtgemeinde Schwaz stimmt der Umgestaltung der bisherigen Saunaanlage in ein Verwaltungsbüro, der damit verbundenen Erweiterung um ein Bewohnerzimmer auf damit insgesamt 35 Betten und der behindertengerechten Erschließung des Cafés lt. beiliegendem Plan zu. Die Investition lt. Schätzung im Ausmaß von ca ,-- wird genehmigt. Die Bedeckung erfolgt aus der für das Marienheim gebildeten Rücklage, die von der Stadt durch die laufenden Beiträge gebildet wurde. Die Leistungen des Bauhofes werden genehmigt und sind in das Budget 2005 aufzunehmen. Zu TOP 10. Antrag des Bauausschusses auf Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich Zellnergrund und Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes für den Zellnergrund a) Umwidmungen im Bereich des Zellner-Areals Es ist beabsichtigt, den Flächenwidmungsplan im Bereich der nachfolgend aufgelisteten Grundstücke von den derzeit angeführten Widmungen in die ebenso tabellarisch angeführten Widmungskategorien abzuändern. Umwidmung: Gst. bzw. Bfl. Betroffener Anteil best. Widmung in Neuwidmung WLASAK-STRASSE ostseitig: 792/8 Teilfläche Wohngebiet Verkehrsfläche 782/1 Teilfläche Verkehrsfläche Wohngebiet 782/1 Teilfläche Verkehrsfläche Landw. Mischgebiet

3 789/1 Teilfläche Landw. Mischgebiet Verkehrsfläche 789/2 Teilfläche Landw. Mischgebiet Verkehrsfläche 788/1 Teilfläche Wohngebiet Landw. Mischgebiet 788/1 Teilfläche Wohngebiet Verkehrsfläche 787 Teilfläche Wohngebiet Verkehrsfläche 785/1 Teilfläche Wohngebiet Verkehrsfläche *580 Teilfläche Wohngebiet Verkehrsfläche WLASAK-STRASSE westseitig: 782/3 Teilfläche SIDB *) Verkehrsfläche GRUNDSTÜCK-ZELLNER: Grundtausch Leitner: 782/5 Teilfläche Verkehrsfläche Wohngebiet 779 Teilfläche SIDB *) Wohngebiet 782/6 Teilfläche SIDB *) Verkehrsfläche *907 Teilfläche SIDB *) Verkehrsfläche Zufahrt Rodler: 777/13 Teilfläche Mischgebiet Verkehrsfläche 777/13 Teilfläche Mischgebiet SIDB *) Neue Straße: 782/2 Teilfläche SIDB *) Verkehrsfläche *572 Teilfläche SIDB *) Verkehrsfläche 2366/2 Teilfläche Verkehrsfläche SIDB *) ROTES KREUZ: 781/6 Teilfläche STa *) Verkehrsfläche 2366/2 Teilfläche Verkehrsfläche STa *) 2366/2 Teilfläche Verkehrsfläche Mischgebiet 782/2 Teilfläche SIDB *) STa *) 782/2 Teilfläche SIDB *) Mischgebiet *940/1 Teilfläche Mischgebiet Verkehrsfläche 781/6 Teilfläche STa *) Mischgebiet *) Anmerkung: STa... Sonderfläche Tankstelle SIDB... Sonderfläche Impuls- und Dienstleistungszentrum mit Beherbergungsbetrieb Der Planentwurf wird ab 25. Oktober 2004 für 4 Wochen im Stadtbauamt des Rathauses während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Zugleich wird diese Änderung gemäß 68 Abs. 1 lit. a TROG 2001 beschlossen, wobei dieser Beschluss nur rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgeben wird. b) Erlassung eines allgemeinen und ergänzenden Bebauungsplanes für den Bereich Impuls- und Dienstleistungszentrum mit Beherbergungsbetrieb im Bereich des Zellner-Areals Es ist beabsichtigt, für den Bereich des Zellner-Areals einen allgemeinen

4 Bebauungsplan und einen ergänzenden Bebauungsplan nach den vorliegenden Entwürfen zu erlassen. Die Entwürfe werden am dem 25. Oktober 2004 gemäß 65 Abs. 1 TROG 2001 über einen Zeitraum von 4 Wochen im Stadtbauamt des Rathauses während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht aufgelegt. Zugleich werden gemäß 65 Abs. 2 TROG 2001 diese Bebauungspläne erlassen, wobei dieser Beschluss nur rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsfrist keine Stellungnahme zu den Entwürfen von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird. c) Änderung der Gemeindestraße im Bereich Zellner-Areal 1.) Gemäß 15 Abs. 1 des Tiroler Straßengesetzes, LGBl. 13/1989 i.d.g.f., wird verordnet, dass das im beiliegenden Lageplan gelb gekennzeichnete Teilstück der bestehenden öffentlichen Gemeindestraße, GStNr. 2366/2, zwischen der Bundesstraße und der Wlasak-Straße aufgelassen und dessen Widmung als Gemeindestraße aufgehoben wird. Weiters wird verordnet, dass als Ersatz dafür Teilflächen der Grundstücke Nr. *572, 782/2, 782/3, *940/1, 782/6, *907, 799 und 777/13, die im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet sind, zur Verbindung des öffentlichen Weges, GStNr (Bundesstraße) mit dem weiteren Verlauf der Wlasak-Straße, GStNr. 2366/2 und die Zufahrt zu den Objekten Münchner Straße 10-16a Gst. 777/13 gemäß 13 Abs. 2 lit. c des Tiroler Straßengesetzes, LGBl. 13/1989 i.d.g.f., zur Gemeindestraße erklärt wird. Und weiters für den östlichen Verlauf der Wlasak-Straße 2.) Gemäß 15 Abs. 1 des Tiroler Straßengesetzes, LGBl. 13/1989 i.d.g.f., wird verordnet, dass das im beiliegenden Lageplan gelb gekennzeichnete Teilstück der bestehenden öffentlichen Gemeindestraße, GStNr. 782/1, entlang des östlichen Fahrbahnrandes der Wlasak-Straße aufgelassen und dessen Widmung als Gemeindestraße aufgehoben wird. Weiters wird verordnet, dass als Ersatz dafür Teilflächen der Grundstücke Nr. 789/1, 789/2, 788/1, 787, 785/1 und Bfl. *580 die im beiliegenden Lageplan rot gekennzeichnet sind, zur Verbindung des öffentlichen Weges, GStNr (Straßenverbindung zur Gendarmerie) mit dem weiteren Verlauf der Wlasak- Straße, GStNr. 2366/2 gemäß 13 Abs. 2 lit. c des Tiroler Straßengesetzes, LGBl. 13/1989 i.d.g.f., zur Gemeindestraße erklärt wird. d) Die vorliegende Erklärung der Fa. CC Investment AG, unterzeichnet am , innerhalb derer die Gültigkeit des Bebauungsplanes auf das Hotelprojekt bezogen wird, wird angenommen.

5 Zu TOP 11. Antrag des Kulturausschusses auf Vergabe der Leitung der städtischen Galerie Die Stadtgemeinde Schwaz betraut ab Frau Karin Pernegger, Pazmanitengasse 14/2/67, 1020 Wien, mit der Leitung der städtischen Galerie. Der Stadtrat wird ermächtigt, einen Dreijahresvertrag abzuschließen, wobei eine probeweise Führung von einem halben Jahr vorzusehen ist. Im Übrigen ist der Vertrag an Bedingungen zu knüpfen, wie sie auch im Vertrag mit dem bestehenden Verein Galerie der Stadt Schwaz enthalten sind.

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