Pflegeberufegesetz: Finanzierung und Betrachtung aus der Sicht des Freistaats

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1 Pflegeberufegesetz: Finanzierung und Betrachtung aus der Sicht des Freistaats Präsentation am 24. November 2015 zur Veranstaltung der Krankenhausgesellschaft Sachsen: Pflegeberufegesetz Chancen und Risiken

2 Finanzierungsgrundsätze Überwindung der unterschiedlichen Finanzierungsstrukturen Krankenpflege/Altenpflege Beteiligung nicht ausbildender Einrichtungen an der Ausbildungsfinanzierung Einführung eines Fondssystems Schulgeldfreiheit für Pflegeschülerinnen und schüler Keine Deckelung der Ausbildungsplätze 24. November 2015 Jürgen Hommel 2

3 Kostenblöcke Schulkosten (Personalkosten, Sachkosten, Praxisbegleitung) Kosten der Ausbildungsvergütung Kosten der Praxisanleitung: Qualifizierung und Freistellung der Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter 24. November 2015 Jürgen Hommel 3

4 Kostenschätzung Gesamtkosten (status quo): 2,414 Mio EURO Altenpflege (status quo): 1, 059 Mio EURO Krankenpflege (status quo): 1,356 Mio EURO Gesamtkosten zukünftig: 2,72 Mio EURO 24. November 2015 Jürgen Hommel 4

5 Zu erwartende Mehrkosten Ca. 305 Mio EURO Durch Verbesserungen im Bereich der Lehrerqualifikationen, Praxisanleitung und Praxisbegleitung Durch Ausschluss von Schulgeldzahlungen noch unklar: Finanzierung von Teilen der hochschulischen Ausbildung (Praxisanleitung) 24. November 2015 Jürgen Hommel 5

6 Kostenverteilung nach SGB V zugelassene Krankenhäuser 57,24% nach SGB XI zugelassene Einrichtungen 32,02% Land 8,94 % Pflegeversicherung direkt 1,8 % 24. November 2015 Jürgen Hommel 6

7 Finanzierungsmodell Gleiche Belastung aller bisherigen Kostenträger (Land, Krankenkassen, Pflegeeinrichtungen bzw. neu Pflegekassen) Aushandlung von Budgets oder Pauschalen Einzahlung fester prozentualer Anteile in den Fonds (z.t. durch Umlageverfahren erhoben) Kostenerstattung aus dem Fonds Jährliche Gesamtabrechnung evtl. mit Ausgleich oder Rückzahlung 24. November 2015 Jürgen Hommel 7

8 Fonds auf Landesebene (1) Ermittlung der Gesamtkosten Kostenverteilung á la Gutachten Je Kostenträger in Prozent (wie in Grafik dargestellt) Umlageverfahren a) Krankenhäuser b) Pflegeeinrichtungen 24. November 2015 Jürgen Hommel 8

9 Fonds auf Landesebene (2) Vorteile aus Sicht des Bundes Verwaltung durch die Länder Vorteile aus Sicht anderer Bundesländer Nutzung bereits bestehender Umlageverfahren ggf. länderspezifische Anpassungsmöglichkeiten 24. November 2015 Jürgen Hommel 9

10 Fonds auf Landesebene (3) Nachteile aus sächsischer Perspektive: enormer Verwaltungsmehraufwand Überproportionale Belastung der Pflegebedürftigen in Ländern mit hoher Ausbildungsquote in der Altenpflege 24. November 2015 Jürgen Hommel 10

11 Fonds auf Bundesebene (1) Sächsischer Vorschlag: Schulkosten separat, wie bisher durch das Land Übrige Kosten direkt durch Pflege- und Krankenversicherung eingezahlt 24. November 2015 Jürgen Hommel 11

12 Fonds auf Bundesebene (2) Fondsverwaltung zentral beim Bund Zentrale Kostenermittlung für Ausbildungsbudgets oder -pauschalen 24. November 2015 Jürgen Hommel 12

13 Fonds auf Bundesebene (3) Ausgleich für unterschiedliche Ausbildungsquoten in den Bundesländern Sicherstellung einheitlicher Ausbildungsvergütungen > Tarifbindung 24. November 2015 Jürgen Hommel 13

14 Fonds auf Bundesebene (4) Grundlegende Beteiligungsmöglichkeit für den Bund, z.b.: Finanzierung der Rahmenlehrplankommission aus dem Fonds Anbindung an die Berufsbildungsforschung / Evaluation der Ausbildung 24. November 2015 Jürgen Hommel 14

15 Offene Fragen fachliche Differenzierung von Wertschöpfungsanteil / Anrechnungsschlüssel Ohne Anrechnung bei ambulanten Diensten und kurzen Einsätzen? Vereinbarkeit unterschiedlicher Schulfinanzierungssysteme in den Bundesländern Anteilige Finanzierung der akademischen Pflegeausbildung? bes. Praxisbegleitung und Praxisanleitung 24. November 2015 Jürgen Hommel 15

16 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

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