N I E D E R S C H R I F T. (Nr. 02/2011) 24. März 2011

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1 MARKT ERGOLDSBACH E-026/8 N I E D E R S C H R I F T (Nr. 02/2011) über die Sitzung des Bauausschusses Ergoldsbach am 24. März 2011 im Rathaus-Sitzungssaal. Anwesend: Erster Bürgermeister Ludwig Robold, Vorsitzender die Mitglieder des Bauausschusses Franz Deinhart Karl-Heinz Böhm Josef Rosenwirth Alfred Mittermeier Johann Hummel Georg Eichstetter Maximilian Wittmann Josef Paintner Abwesend: MGR Helmuth Radlmeier (beruflich verhindert) Sonstige Anwesende: keine Schriftführer: VFA Franz Kerscher Beginn: 19:00 Uhr Ende: 21:25 Uhr Zuhörer: 5 Presse: keine Die Beschlussfähigkeit im Sinne des Art. 47 Abs. 1 und 2 der Gemeindeordnung war gegeben.

2 Tagesordnung: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom P. 2 Bauantrag von Herrn Andreas Valta auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Ergoldsbach, Amselweg 5 P. 3 Bauantrag des Tennis-Club Ergoldsbach 70 e.v. auf Errichtung einer Tennishalle mit zwei Spielfeldern und Anbau eines Sanitärgebäudes auf dem Grundstück Badstr. 20 hinter der Goldbachhalle P. 4 Bauantrag von Herrn Martin Steininger auf Neubau eines Mehrfamilienhauses in Ergoldsbach, Am Kapellenberg 2 P. 5 Bauantrag der Eheleute Christoph und Beate Aschenbrenner auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Ergoldsbach, Muldenstr. 26 P. 6 Bauantrag des Ersten Holledauer Waldkindergarten e.v. auf Aufstellung eines Bauwagens sowie Errichtung einer Holzhütte für einen Waldkindergarten auf dem Grundstück Flst.Nr. 908, Gemarkung Langenhettenbach, Einkreut P. 7 Bauantrag von Herrn Andreas Krammer auf Anbau eines Wintergartens in Ergoldsbach, Eschenstr. 4 P. 8 Bauantrag der Firma LVM Servicebüro, Herr Markus Neumüller, auf Anbringung einer Werbeanlage beim Anwesen Leonhardshaun 104 P. 9 Bauvoranfrage der Firma LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein a. G., Herr Richard Heindl auf Anbringung einer Werbeanlage beim Anwesen Langenhettenbach 222 P. 10 Bauantrag der Eheleute Hans-Günther und Beatrice Struve auf Neubau eines Einfamilienhauses in Ergoldsbach, Am Kapellenberg 17 P. 11 Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges Lohberg, Flst.Nr. 1273, Gemarkung Oberergoldsbach, gemäß Art. 8 Bayer. Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) P. 12 Mitteilungen, Berichte und Anfrage B) Nichtöffentlicher Teil: -2-

3 Sitzungsverlauf: A) Öffentlicher Teil: P. 1 Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom Mit 9 : 0 Stimmen wurde die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Bauausschusses vom genehmigt. P. 2 Bauantrag von Herrn Andreas Valta auf Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage in Ergoldsbach, Amselweg 5 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich das geplante Bauvorhaben von Herrn Andreas Valta im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 Kapellenberg befindet und wegen der geplanten Baugrenzüberschreitung bei der Garage um 1,24 m in Richtung Südosten, beim Wohnhaus um 0,375 m in Richtung Südwesten, der Wandhöhe beim Wohnhaus (gepl. 6,26 m; zulässig 6,00 m) und der Firsthöhe beim Wohnhaus (gepl. ca. 8,59 m; zulässig 8,00 m) nicht den Festsetzungen entspricht Vom Bauantrag von Herrn Andreas Valta auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage in Ergoldsbach, Amselweg 5, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der geplanten Baugrenzüberschreitung mit der Garage in Richtung Südosten um 1,24 m, beim Wohnhaus um 0,375 m in Richtung Südwesten, der Überschreitung der Wandhöhe beim Wohnhaus um 0,26 m und der Firsthöhe beim Wohnhaus um 0,59 m wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 Kapellenberg gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. P. 3 Bauantrag des Tennis-Club Ergoldsbach 70 e.v. auf Errichtung einer Tennishalle mit zwei Spielfeldern und Anbau eines Sanitärgebäudes auf dem Grundstück Badstr. 20 hinter der Goldbachhalle Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich das geplante Bauvorhaben des Tennis- Clubs Ergoldsbach 70 e.v. im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Sport- und Freizeitan- -3-

4 lagen an der Badstraße befindet und wegen der geplanten Baugrenzüberschreitung mit der Tennishalle und dem Sanitärgebäude nicht den Festsetzungen entspricht. Vom Antrag des Tennis-Clubs Ergoldsbach 70 e.v. auf Errichtung einer Tennishalle mit 2 Spielfeldern und Anbau eines Sanitärgebäudes auf dem Grundstück Badstr. 20 hinter der Goldbach-Halle wurde Kenntnis genommen. Wegen der geplanten Baugrenzüberschreitung mit der Tennishalle und dem Sanitärgebäude wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Sport- und Freizeitanlagen an der Badstraße gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. Im Pachtvertrag ist aufzunehmen, dass der Tennisclub als Verursacher bei dieser Baumaßnahme alle an den bestehenden Einrichtungen und Wegen entstandenen Schäden übernehmen muss. -4-

5 P. 4 Bauantrag von Herrn Martin Steininger auf Neubau eines Mehrfamilienhauses in Ergoldsbach, Am Kapellenberg 2 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass Herr Martin Steininger ein 8-Familien-Wohnhaus beim Grundstück Am Kapellenberg 2 errichten möchte. Es wurden zwei Varianten vorgelegt, für die Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 33 Kapellenberg nötig sind. Bei Variante 1 ist eine Befreiung bei der Wandhöhe (gepl. 8,00 m; zulässig 6,00 m), der Firsthöhe (gepl. 10,10 m; zulässig 8,00 m) und der Baugrenze nötig. Es sind noch zwei Zwerchgiebel geplant, welche im Bebauungsplan nicht zulässig sind. Bei Variante 2 ist eine Befreiung bei der Wandhöhe (gepl. 7,50 m; zulässig 6,00 m), der Firsthöhe (gepl. 11,50 m; zulässig 8,00 m) und der Baugrenze nötig. Auch hier sind zwei Zwerchgiebel geplant. Von der Bauvoranfrage des Herrn Martin Steininger auf Errichtung eines 8- Familienhauses in Ergoldsbach, Am Kapellenberg 2, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der abweichenden Wandhöhe (gepl. 7,50 m, zulässig 6,00 m), der Firsthöhe (gepl. 11,50 m, zulässig 8,00 m), den zwei Zwerchgiebeln und der vorgesehenen Baugrenzüberschreitung wird gemäß 31 Abs. 2 BauGB einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 Kapellenberg zugestimmt. -5-

6 Laut GaStellV sind für ein 8-Familienhaus 9 Stellplätze erforderlich. Da der Bauherr jedoch nur 8 nachgewiesen hat, ist der letzte Stellplatz entweder nachzuweisen oder abzulösen. P. 5 Bauantrag der Eheleute Christoph und Beate Aschenbrenner auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Ergoldsbach, Muldenstr. 26 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich das geplante Bauvorhaben der Eheleute Christoph und Beate Aschenbrenner im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 26 Muldenstraße / Erweiterung befindet und wegen den geplanten Baugrenzüberschreitungen bei der Garage um 2,00 m in Richtung Westen, beim Wohnhaus um 1,10 m in Richtung Osten und bei der Überschreitung des Ortgangs (gepl. ca. 1,50 m; zulässig max. 1,00 m) nicht den Festsetzungen entspricht. Vom Bauantrag der Eheleute Christoph und Beate Aschenbrenner auf Neubau eines Wohnhauses mit Garage in Ergoldsbach, Muldenstr. 27, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen den geplanten Baugrenzüberschreitungen mit der Garage in Richtung Westen um 2,00 m, beim Wohnhaus in Richtung Osten um 1,10 m und bei der Überschreitung des Ortgangs (gepl. ca. 1,50 m; zulässig max. 1,00 m) wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 26 Muldenstraße / Erweiterung gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. P. 6 Bauantrag des Ersten Holledauer Waldkindergarten e.v. auf Aufstellung eines Bauwagens sowie Errichtung einer Holzhütte für einen Waldkindergarten auf dem Grundstück Flst.Nr. 908, Gemarkung Langenhettenbach, Einkreut Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich das geplante Bauvorhaben des 1. Holledauer Waldkindergarten e.v. auf dem Grundstück Flst.Nr. 908, Gmkg. Langenhettenbach, im Außenbereich befindet. Das Grundstück ist im gültigen Flächennutzungsplan des Marktes Ergoldsbach als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Darüber hinaus ist die Erschließung nicht gesichert, weil der Bauwagen über keine eigene Zufahrt verfügt und sowohl beim Bauwagen als auch bei der Holzhütte keine Entwässerung vorhanden ist. Herr Ludwig Meyer, vertreten durch den Rechtsanwalt Herrn Bernd Wadenspanner, teilte mit Schreiben vom mit, dass erhebliche Bedenken aufgrund des Vorhandenseins von Schwarzwild gegen den Waldkindergarten vorliegen. -6-

7 Zur Verdeutlichung wies er darauf hin, dass sich der Abschuss von Schwarzwild im Jahr 2008/2009 von 7 über das Jahr 2009/2010 bis zum Jahr 2010/2011 auf 23 Wildschweine erhöht hat. Aufgrund dessen befürchtet Herr Ludwig Meyer, dass es wegen der ansteigenden Population an Wildschweinen durchaus zu einem Personenschaden kommen kann. Mit 8 : 1 Stimmen wurde beschlossen: Vom Bauantrag des 1. Holledauer Waldkindergarten e.v. auf Errichtung einer Holzhütte als Gruppenraum und Notunterkunft bei Sturm, Gewitter oder Schneedruckgefahr sowie auf Aufstellung eines Bauwagens als Materiallager, Rückzugsmöglichkeit bei widriger Witterung und zum Aufwärmen mit Vordach als Regenschutz auf dem Grundstück Flst.Nr. 908, Gmkg. Langenhettenbach, wurde Kenntnis genommen. Dem geplanten Vorhaben kann nicht zugestimmt werden. Die Anfrage war abzulehnen, weil das geplante Vorhaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften widerspricht. Das Grundstück Flst.Nr. 908, Gmkg. Langenhettenbach liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes im Sinne des 30 Abs. 1 BauGB noch innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des 34 Abs. 1 BauGB, also im Außenbereich. Die Zulässigkeit des Vorhabens des Antragstellers richtet sich nach 35 BauGB. Da es sich nicht um ein privilegiertes Vorhaben im Sinne des 35 Abs. 1 BauGB handelt, ist es nach 35 Abs. 2 nur zulässig, wenn durch seine Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt werden. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt hier jedoch vor. Darüber hinaus ist die Erschließung nicht gesichert, weil der Bauwagen über keine eigene Zufahrt verfügt und sowohl beim Bauwagen als auch bei der Holzhütte keine Entwässerung vorhanden ist. P. 7 Bauantrag von Herrn Andreas Krammer auf Anbau eines Wintergartens in Ergoldsbach, Eschenstr. 4 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich das geplante Bauvorhaben von Herrn Andreas Krammer im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 20 Bayerbacher Straße befindet und wegen der geplanten Dachform und -neigung (gepl. Pultdach mit 8 DN, zulässig Satteldach mit DN) nicht den Festsetzungen entspricht. -7-

8 Vom Bauantrag von Herrn Andreas Krammer auf Anbau eines Wintergartens in Ergoldsbach, Eschenstr. 4, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der geplanten abweichenden Dachform und -neigung (gepl. Pultdach mit 8 DN, zulässig Satteldach mit DN) wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 20 Bayerbacher Straße gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. P. 8 Bauantrag der Firma LVM Servicebüro, Herr Markus Neumüller auf Anbringung einer Werbeanlage beim Anwesen Leonhardshaun 104 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich die geplante Werbeanlage mit einer Größe von 2,50 m x 0,90 m auf dem Grundstück Flst.Nr. 494/1, Gmkg. Martinshaun, Leonhardshaun 104, befindet. Mit 6 : 3 Stimmen wurde beschlossen: Vom Antrag der Firma LVM Servicebüro, Herr Markus Neumüller, auf Anbringung einer Werbeanlage beim Anwesen Leonhardshaun 104 wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es ist sicherzustellen, dass durch die geplante Werbetafel keine Sichtbehinderung für die Verkehrsteilnehmer entsteht. P. 9 Bauvoranfrage der Firma LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein a. G., Herr Richard Heindl auf Anbringung einer Werbeanlage beim Anwesen Langenhettenbach 222 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich die geplante Werbeanlagen Nr. 1 u. 2 mit einer Größe von 5,38 m x 0,50 m auf dem Grundstück in Langenhettenbach 222 befindet. Vom Antrag der Firma LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein a. G., Herr Richard Heindl, auf Anbringung von Werbeanlagen beim Anwesen Langenhettenbach 222 wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. -8-

9 P. 10 Bauantrag der Eheleute Hans-Günther und Beatrice Struve auf Neubau eines Einfamilienhauses in Ergoldsbach, Am Kapellenberg 17 Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass sich das geplante Bauvorhaben der Eheleute Hans-Günther und Beatrice Struve im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 33 Kapellenberg befindet und wegen der geplanten Baugrenzüberschreitung bei der Garage um 0,50 m in Richtung Nordosten, der Wandhöhe beim Wohnhaus (gepl. 6,10 m; zulässig 6,00 m), der Firsthöhe beim Wohnhaus (gepl. ca. 11,10 m; zulässig 8,00 m) und wegen der Errichtung eines Zwerchgiebels nicht den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht. Vom Bauantrag der Eheleute Hans-Günther und Beatrice Struve auf Neubau eines Einfamilienhauses in Ergoldsbach, Am Kapellenberg 17, wurde Kenntnis genommen und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Wegen der geplanten Baugrenzüberschreitung mit der Garage in Richtung Nordosten um 0,50 m, der Überschreitung der Wandhöhe beim Wohnhaus um 0,10 m, der Firsthöhe beim Wohnhaus um ca. 3,10 m und der Errichtung eines Zwerchgiebels wird einer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 33 Kapellenberg gemäß 31 Abs. 2 BauGB zugestimmt. P. 11 Einziehung eines Teilstückes des öffentlichen Feld- und Waldweges Lohberg, Flst.Nr. 1273, Gemarkung Oberergoldsbach, gemäß Art. 8 Bayer. Straße- und Wegegesetz (BayStrWG) Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass dieser Tagesordnungspunkt bereits am im Bauausschuss behandelt wurde und wegen der noch nicht abgeschlossenen Grundstücksverhandlungen abgesetzt werden musste. Herr Karl-Heinz Böhm hat die Grundstücke in der Zwischenzeit erworben und beantragt nun die Einziehung eines Teilstücks des öffentlichen Feld- und Waldweges Flst.Nr (Lohberg), Gmkg. Oberergoldsbach. Die Zufahrt zu den umliegenden Feldern kann über andere Feld- und Waldwege erfolgen. Entlang der zur Endwidmung vorgesehenen Straße gehören die Grundstücke dem gleichen Eigentümer. MGR Böhm hat wegen persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen. -9-

10 Mit 8 : 0 Stimmen wurde beschlossen: Die Absicht der Einziehung ist gemäß Art. 8 Abs. 2 BayStrWG 3 Monate öffentlich bekannt zu machen. Nach Ablauf der Frist ist eine neue Beratung durchzuführen. P. 12 Mitteilungen, Berichte und Anfragen Herr Bürgermeister Robold berichtete, dass folgende Bauanträge im Büroweg an das Landratsamt Landshut weiter geleitet wurden: Bauantrag Markus Ewender auf Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage sowie Errichtung einer neuen Grundstückszufahrt in Osterhaun 131. Bauantrag Sabine Ecker auf Garagenaufstockung und Wintergartenanbau in Paindlkofen 108. Bauantrag Bernhard Aichner auf Neubau eines Betriebsgebäudes für Schreinerei in Ergoldsbach, Am Kapellenberg 8. Herr Bürgermeister Robold berichtete weiter, dass für die Versetzung der Straßenlampe vor dem Rathaus, Hauptstr. 29, nochmals ein Angebot bei der E.On Bayern AG eingeholt wurde. Nach dem neuerlichen Angebot entstehen Kosten in Höhe 812,45 für diese Versetzung. Die Grabarbeiten müssen hierbei vom gemeindlichen Bauhof ausgeführt werden. -10-

11 MGR Alfred Mittermeier erklärte, dass an der Gemeindeverbindungsstraße Langenhettenbach / Neufahrn auf Höhe Einkreut Straßenschäden vorhanden sind. Ebenso sollte eine Reparatur der Goldbachstraße von der Einmündung Langenhettenbacher Str. bis zum Beginn der Häuser erfolgen. Herr Bürgermeister Robold vertrat die Meinung, dass bei der nächsten Bauausschusssitzung eine Ortsbesichtigung durchgeführt werden soll. MGR Paintner fragte, ob die Grundstücksangelegenheit bei der Einmündung Gartenstr. / Landshuter Str. zum Abschluss gebracht wurde. Herr Bürgermeister Robold erklärte hierzu, dass der Finanzausschuss in seiner Sitzung am hierzu eine Entscheidung getroffen hat. MGR Josef Rosenwirth teilte mit, dass auf dem Parkplatz vor dem Schülerhort ein LKW parkt. Herr Bürgermeister Robold sicherte zu, dass der Firmeninhaber bzw. LKW-Fahrer gebeten wird, seine LKW an anderer Stelle abzustellen. ENDE DER ÖFFENTLICHEN SITZUNG! -11-

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