Referat für Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement RBS-ZIM- 2

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1 Telefon Telefax Referat für Bildung und Sport Zentrales Immobilienmanagement RBS-ZIM- 2 Durchführung von Brandschutzmaßnahmen Grundschule Balanstr. 153 im 16. Stadtbezirk Ramersdorf-Perlach Projektkosten (Kostenobergrenze) ,00 Euro (davon Ersteinrichtungskosten ,00 Euro) 1. Bedarfs- und Konzeptgenehmigung 2. Projektauftrag 3. Projektgenehmigung 4. Ermächtigung zur verwaltungsinternen Ausführungsgenehmigung 5. Änderung des Mehrjahresinvestitionsprogramms , Investitionsliste 1, Maßnahmen Nr. 2110/8960, Rangfolge-Nr. 041und Maßnahmen Nr. 2000/7510, Rangfolge-Nr. 003 (VB) Sitzungsvorlage Nr / V Anlagen: Lageplan Nutzerbedarfsprogramm Projektdaten Beschluss des Ausschuss für Bildung und Sport des Stadtrates vom (SB) und (VB) Öffentliche Sitzung I. Vortrag des Referenten 1. Aufgabenstellung Aufgrund des Befundes einer Feuerbeschau vom der Branddirektion München sind im Schulgebäude Balanstr. 153 umfangreiche Brandschutzmaßnahmen zur Sicherstellung des 1. und 2. Flucht- und Rettungsweges durchzuführen. Durch die Aktivierung des 2. Fluchtweges im Kellergeschoss können dort zwei weitere Fachlehrsäle genutzt werden.

2 2. Projektstand Wegen der Eilbedürftigkeit des Projekts und um größtmögliche Kosten- und Planungssicherheit zu erzielen, hat das Baureferat in Abstimmung mit der Stadtkämmerei und dem Referat für Bildung und Sport bereits die Entwurfsplanung erstellt. Die Unterlagen nach 12 Abs. 3 KommHV-Doppik liegen vor. Die Realisierung des Projekts steht auf Grund der festgestellten brandschutztechnischen Mängel unter großem Zeitdruck. Deshalb wird vorgeschlagen, im Weiteren wie folgt zu verfahren: - Projektauftrag und Projektgenehmigung werden gemeinsam erteilt. - Auf eine Ausführungsgenehmigung im Stadtrat wird unter der Maßgabe der Kosteneinhaltung verzichtet. - Um die Qualität der Kostensicherheit zu gewährleisten, wird die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeigeführt. 3. Planung Das Baureferat hat die Entwurfsplanung erarbeitet und führt hierzu im Einzelnen aus: Die Brandschutzmaßnahmen betreffen alle Gebäudebauteile (Sporthalle, Aula, Turmbau, Hauptbau und Erweiterungsbau). In den Sommerferien 2010 wurden bereits folgende Sofortmaßnahmen im Rahmen des Bauunterhaltes geplant und durchgeführt: - Verschließen der Fensteröffnung des Schularztzimmers - Installation akustischer Rauchmelder im Treppenhaus des Turmbaues - Beschilderung und Siegelung der Feuerwehrzufahrten Die kostenmäßig überwiegende Hauptmaßnahme soll ab den Sommerferien 2011 zu den Sommerferien 2012 durchgeführt werden. Während der Maßnahme ist auf die Belange des Schulbetriebes Rücksicht zu nehmen. Lärmintensive Arbeiten werden daher fast ausschließlich in den Ferien 2011/2012 abgewickelt. Auf Grund der Fülle der Arbeiten ist es notwendig, Arbeiten im geringen Umfang auch während der Schulzeiten auszuführen. Die Durchführung wird in enger Absprache mit der Schulleitung erfolgen. Die Maßnahmen werden wie folgt zusammengefasst: - Schaffung eines gesicherten 1. und 2. Fluchtweges für alle Bereiche der Schule durch Errichtung von zwei zusätzlichen Treppenhäusern, notwendigen Fluren und Bypässen in den Klassenräumen - Unterteilung des Schulgebäudes in Brandabschnitte mit brandschutztechnischer Ertüchtigung der Leitungsführung in den Brandwänden - Austausch der Aulafassade und Ausrüstung mit einer manuellen Entrauchungsmöglichkeit - Einbau von Rauchschutztüren in den Fluren und Ertüchtigung der Klassenzimmertüren - Umnutzung von Nebenräumen in 2 zusätzliche Klassenzimmer im Kellergeschoss (möglich durch Ertüchtigung der Fluchtwege)

3 Das Projekt umfasst keine Maßnahmen zur energetischen Modernisierung und zum Einsatz regenerativer Energieträger. 4. Kosten Das Baureferat hat auf der Grundlage der Projektuntersuchung und Entwurfsplanung die Kostenberechnung erstellt. Darin enthalten sind Baukosten nach DIN 276 entsprechend dem derzeitigen Preis- und Erkenntnisstand zuzüglich eines Ansatzes von 12,5 % für nicht vorhersehbare Kostenrisiken (Konkretisierung der Planung sowie der Mengen- und Preisansätze). 4.1 Ermittlung der Projektkosten Kostenberechnung Reserve für Kostenrisiken (rd. 12,5 % der Kostenschätzung) Projektkosten und Kostenobergrenze ,00 Euro ,00 Euro ,00 Euro Danach ergeben sich für das Bauvorhaben Projektkosten in Höhe von ,00 Euro und Gesamtbaukosten (ohne Risikoreserve) von ,00 Euro. Die Projektkosten in Höhe von ,00 Euro (incl. Risikoreserve) werden als Kostenobergrenze für die weitere Planung und Vorbereitung des Projektes festgelegt. Unabhängig davon ist eine Kostenfortschreibung auf Grund von Indexbzw. Marktpreisveränderungen zulässig. Die Eigenleistungen des Baureferats sind in den Projektdaten auf Blatt 5 aufgeführt. 4.2 Stellungnahme zu Investitionskosten Die Vorgaben des Beschlusses des Stadtrats Überprüfung der Baukosten bei Kindertageseinrichtungen und Grundschulen vom lassen sich nicht auf die Durchführung von Brandschutzmaßnahmen Grundschule Balanstr. 153 übertragen, da bauliche Vorgaben aus dem Bestandsgebäude übernommen werden müssen, die sich keinen Richtwerten zuordnen lassen und daher nicht bewertet werden können. 5. Finanzierung Der derzeitige Finanzbedarf beträgt inklusive einer Risikoreserve von 12,5 % Euro. Für die Maßnahme wurden Euro aus Planungsmitteln finanziert. Die Finanzierung der restlichen Kosten (inklusive Risikoreserve) kann ohne Ausweitung des Mehrjahresinvestitionsprogrammes (MIP) durch Inanspruchnahme der FIPo Pauschale für Brandschutzmaßnahmen, Kategorie I (Gefahr für Leben und Gesundheit) sichergestellt werden. Die erforderliche Anpassung des MIP , die die Stadtkämmerei im Büroweg vornehmen wird, ist in der Anlage dargestellt. Die notwendigen Veranschlagungsberichtigungen werden vom Baureferat durchgeführt. Die Ersteinrichtungskosten belaufen sich insgesamt auf ,00 Euro. Nachdem es sich bei der Baumaßnahme um eine durch Auflagen der Branddirektion relevante Maßnahme (betroffen sind auch die im Kellergeschoss umzubauenden

4 Räume, welche derzeit gesperrt sind) handelt, werden die notwendigen Mittel aus der dafür zur Verfügung stehenden Pauschale für Brandschutzmaßnahmen (IL 1, Kenn-Nr ) abgespalten. Die Baumaßnahme soll am (zum Ferienbeginn) beginnen. Die sonst übliche Abspaltung der Risikoausgleichs-pauschale (UA ) erfolgt wegen des zeitnahen Baubeginns und wegen der mit diesem Beschluss bereits erteilten Ausführungsgenehmigung nicht mehr. Der Betrag wird bereits jetzt den Gesamtkosten bei der Maßnahmen-Nr zugeordnet. Das Mehrjahresinvestitionsprogramm ist, wie im Antrag aufgezeigt, zu ändern. Die schulaufsichtliche Genehmigung ist beantragt. Für die Maßnahme ist eine staatliche Förderung zu erwarten. Die Stadtkämmerei hat gegen die Beschlussvorlage keine Einwendungen erhoben. Gemäß Bezirksausschusssatzung ist für diesen Beschluss eine Anhörung des Bezirksausschusses 16 Ramersdorf-Perlach erforderlich. Die Stellungnahme lag bei Drucklegung noch nicht vor und wird bei Bedarf im Ausschuss für Bildung und Sport bekannt gegeben. Der Korreferentin des Referats für Bildung und Sport, Frau Stadträtin Zurek, sowie der Verwaltungsbeirätin, Frau Stadträtin Burkhardt, wurde je ein Beschlussentwurf zugeleitet. II. Antrag des Referenten 1. Der Ausschuss für Bildung und Sport beschließt als Senat: 1.1 Der Bedarf gemäß Nutzerbedarfsprogramm wird genehmigt. Dem Projektauftrag wird zugestimmt. 1.2 Das Projekt mit Kosten in Höhe von ,00 Euro wird nach Maßgabe der Entwurfsplanung genehmigt. 1.3 Das Baureferat wird beauftragt, die Ausführung vorzubereiten und Firmenangebote einzuholen. 1.4 Die Verwaltung wird unter Maßgabe der Kosteneinhaltung ermächtigt, die Ausführungsgenehmigung verwaltungsintern herbeizuführen. 1.5 Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, wenn die Voraussetzungen nach KommHV vorliegen und die Kostenobergrenze eingehalten wird, die notwendigen Mittelbereitstellungen im Büroweg vorzunehmen. 1.6 Die Stadtkämmerei wird ermächtigt, im Bedarfsfall bei Einhaltung der Kostenobergrenze die Ausführungskosten im Haushalt anzupassen und das Mehrjahresinvestitionsprogramm mit den aktuellen Kosten zu berichtigen und fortzuschreiben. 1.7 Dieser Beschluss unterliegt nicht der Beschlussvollzugskontrolle.

5 2. Der Ausschuss für Bildung und Sport beschließt als vorberatender Ausschuss: Das Mehrjahresinvestitionsprogramm wird wie folgt geändert: MIP alt: GS Balanstr. 153, Brandschutz, IL 1, Maßnahmen-Nr , RF 041 Gruppe Bez.(Nr.) 2009 E (935) 0 0 B (940) Summe Z (361) 0 St. A Summe ff MIP alt: Pauschale für Brandschutzmaßnahmen, Kategorie I, Maßnahmen-Nr , RF 003 MIP neu: GS Balanstr. 153, Brandschutz, IL 1, Maßnahmen-Nr , RF 041 Gruppe Bez. (Nr.) 2009 Summe ff E (935) B (940) Summe Z (361) St. A. MIP neu: Pauschale für Brandschutzmaßnahmen, Kategorie I, Maßnahmen-Nr , RF 003 Gesamtkosten Gruppe Gesamtkosten Bez.(Nr.) 2009 Summe ff E (935) B (940) Summe Z (361) 0 St. A. 0 Gesamtkosten Gruppe Bez. Gesamtkosten (Nr.) 2009 Summe ff E (935) B (940) Summe Z (361) St. A. Abkürzungen: E (935) = Ersteinrichtungskosten EEK gem. KGr. 613 gem. DIN 276/08 (4.2 DIN 276/81) B (940) = Baukosten Hochbau ohne KGr. 100, 613 gem. DIN 276/08 (1.1, 1.2, 4.2 DIN 276/81) Z (361) = Zuschüsse, sonst. Zuwendungen (z. B. Förderanteile ROB) St. A. = Städtischer Anteil

6 III. Beschluss nach Antrag Über Abschnitt 2 des Antrages des Referenten wird durch die Vollversammlung des Stadtrates endgültig entschieden. Der Stadtrat der Landeshauptstadt München Die Vorsitzende Der Referent Christine Strobl Rainer Schweppe 2. Bürgermeisterin Stadtschulrat IV. Abdruck von I. mit III. über den Stenographischen Sitzungsdienst an das Direktorium- Dokumentationsstelle (2x) das Revisionsamt die Stadtkämmerei II/21, II/22 zur Kenntnis. V. Wiedervorlage Referat für Bildung und Sport-ZIM, Bayerstr. 28 Referat für Bildung und Sport I. Die Übereinstimmung vorstehenden Abdrucks mit der beglaubigten Zweitschrift wird bestätigt. II. An das Baureferat - RZ, RG2, RG4 das Baureferat - H, HZ, H 3, H6, H7, H8, H9 das Baureferat - T, G das Baureferat MSE das Baureferat H3 das Referat für Bildung und Sport F 4 das Referat für Bildung und Sport F 5 das Referat für Bildung und Sport - Sportamt das Referat für Bildung und Sport PKC das Referat für Bildung und Sport ZIB das Referat für Bildung und Sport ZIM/SG 1, Frau Niedermeier das Referat für Bildung und Sport ZIM/SG 1 (Einrichtung) das Referat für Bildung und Sport ZIM/SG 2 (2-fach) die Leitung der Grundschule Balanstr. 153, Frau Bartmann-Knöbel die Leitung des Hortes Balanstr. 153, Herrn Wünnenberg den Bezirksausschuss des 16. Stadtbezirks Ramersdorf-Perlach zur Kenntnis. Am

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