Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA)

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1 Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) 04. Juli 2013 Referent: Franz Manzinger, DZ BANK AG Raiffeisenbank Haag-Gars-Maitenbeth eg

2 Was ist SEPA? SEPA steht für Single Euro Payments Area Verschmelzung des Inlands-Zahlungsverkehrs und des EU-Zahlungsverkehrs SEPA löst die nationalen Verfahren ab à SEPA betrifft alle! Betrifft: Überweisungen, Lastschriften, Kartenzahlungen Betrifft nicht: Schecks, Wechsel, Geldwechselgeschäfte, 2

3 Wieso, weshalb, warum? Hintergründe und Ziele Schritt zur Vollendung des EU-Binnenmarktes Stärkung der europäischen Wirtschaft Einheitlicher Rechtsrahmen Entwicklung einheitlicher europäischer ZV-Instrumente und einheitliche Prozesse Intensivierung des EU-weiten Wettbewerbs Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (Single Euro Payments Area SEPA) 3

4 Übersicht 1. Der S PA-Raum 2. IBAN und BIC 3. uro-überweisung 4. S PA-Basis-Lastschrift 5. S PA-Firmen-Lastschrift 6. Ihre Vorteile 7. Handlungsempfehlungen 8. Ansprechpartner 4

5 Nicht nur in den Euro-Staaten und der Europäischen Union Der S PA-Raum im Überblick 5

6 Die Migration Der Zeitplan zur Umsetzung 28. Januar 2008 Start des SEPA-Überweisungsverfahrens 31. Oktober 2009 EU-weit einheitliches Recht für Zahlungsdienste (1 Tag Überweisungslaufzeit) 2. November 2009 Start der beiden SEPA-Lastschriftverfahren 1. November 2010 Teilnahme aller Banken in der Euro-Zone am SEPA-Basis-Lastschriftverfahren sichergestellt 31. März 2012 In Kraft treten der EU-VO 260/2012 zur SEPA-Migration 9. Juli 2012 Anpassung der AGB (Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr) => Nutzbarkeit bestehender Einzugsermächtigungen als Lastschriftmandate im SEPA-Basis- Lastschriftverfahren 1. Februar 2014 Stichtag zur Ablösung der nationalen Zahlverfahren => Verbraucher dürfen noch Kontonummer und BLZ verwenden => Für Nicht-Verbraucher besteht ab dem 1. Februar 2014 XML-Pflicht 1. Februar 2016 Ende der Übergangsfristen = SEPA ist vollendet => Die Kunden nutzen ausschließlich die IBAN (der BIC wird ab 1. Februar 2016 entfallen) 6

7 SEPA Eine EU-weite Konsenslösung Umstellungstermin ist der Ablösung der nationalen Zahlverfahren zum 1. Februar 2014 mit einzelnen optionalen Übergangsregelungen bis zum 1. Februar Die Volksbanken Raiffeisenbanken sind seit Jahren SEPA-fähig und unterstützen Ihre Kunden mit umfassenden Lösungsangeboten. Insbesondere Unternehmen, Vereine und öffentliche Verwaltungen als Nicht-Verbraucher-Kunden haben nur noch ca. 6 Monate Zeit ihre IT- Systeme auf SEPA umzustellen. Stand: per

8 SEPA Der Countdown läuft Jeder ist betroffen Umstellungstermin Sie sind insbesondere von SEPA betroffen, wenn Ihr Unternehmen, Ihr Verein, Ihre Kommune Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands oder in andere SEPA- Länder abwickelt Heute mehrere Konten im EU-Binnenmarkt unterhält. Beleghafte Zahlungen, insbesondere Lastschriften beauftragt. Datenträger einreicht. Heute bereits elektronischen Zahlungsverkehr betreibt und Ihre Systeme umgestellt werden müssen. 8

9 Übersicht 1. Der S PA-Raum 2. IBAN und BIC 3. uro-überweisung 4. S PA-Basis-Lastschrift 5. S PA-Firmen-Lastschrift 6. Ihre Vorteile 7. Handlungsempfehlungen 8. Ansprechpartner 9

10 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC (1) Die IBAN ist die Internationale Bankkontonummer (max. 34 alphanumerische Zeichen). Die Länge ist je Land unterschiedlich (Deutschland: 22 Stellen). DE ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) BLZ (8) Kontonummer (10) Der BIC ist der international standardisierte Business Identifier Code (ehem. Bank Identifier Code) zur weltweit eindeutigen Identifizierung von Kreditinstituten und besteht entweder aus 8 oder aus 11 Stellen. Beispiel: GENO DEF1 HMA èiban und BIC ermöglichen innerhalb des SEPA-Raums die automatisierte Verarbeitung von Zahlungsaufträgen. è VR-IBAN-Konverter : Software zur Umstellung von Stammdaten von Kontonummer/ Bankleitzahl auf IBAN/ BIC. 10

11 Kontonummer und BLZ werden international IBAN und BIC (2) Hier finden Sie die IBAN und BIC Ihres Kontos: Kontoauszug VR-BankCard Online-Banking unter Kontoinformationen 11

12 Übersicht 1. Der S PA-Raum 2. IBAN und BIC 3. uro-überweisung 4. S PA-Basis-Lastschrift 5. S PA-Firmen-Lastschrift 6. Ihre Vorteile 7. Handlungsempfehlungen 8. Ansprechpartner 12

13 Kleine, aber feine Unterschiede Europäische Überweisung (S PA Credit Transfer) Inlandsüberweisung uro-überweisung Anwendungsbereich Deutschland S PA-Raum Betragsgrenze keine keine Basisdaten Kontonummer Bankleitzahl und Name des Kreditinstituts / Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Einreichungsarten Beleghaft und beleglos möglich Beleg: Überweisung (BS 20) IBAN BIC des Kreditinstituts / Zahlungsdienstleisters des Zahlungsempfängers Beleghaft und beleglos möglich Beleg: URO-Überweisung (BS 16) Überweisungsart Textschlüssel: 53 = Lohn/Gehalt 54 = Vermögenswirksame Leistungen Purpose Codes: SALA = Lohn/Gehalt CBFF = Vermögenswirksame Leistungen Verwendungszweck 14 Zeilen a 27 Zeichen 2 Zeilen a 70 Zeichen AWV-Meldepflicht --- ab ,-- ins Ausland Datenformat DTAUS XML-Format ISO

14 Der Vordruck für die uro-überweisung (S PA) [1/2] Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Neuer Name zur Unterscheidung SEPA-Überweisungsverfahren ist bereits mit diesem Vordruck am 28. Januar 2008 gestartet und EU-weit sowie innerhalb Deutschlands nutzbar. Zahlungen auch innerhalb Deutschlands IBAN und BIC des Zahlungsempfängers Wegfall der Betragsgrenze von Euro IBAN des Kontoinhabers/ Zahlers Neues Belegerkennungsmerkmal 16 14

15 Der Vordruck für die uro-überweisung (S PA) [2/2] Europäische Überweisung (SEPA Credit Transfer) Bereits jetzt möglich! Seit 1. Februar 2013 in der genossenschaftlichen FinanzGruppe nutzbar BIC optional -Regelung für Zahlungen innerhalb Deutschlands Weitere Hilfslinien bei der IBAN- Angabe des Zahlungsempfäng ers BIC optional innerhalb Deutschlands 15

16 Übersicht 1. Der S PA-Raum 2. IBAN und BIC 3. uro-überweisung 4. S PA-Basis-Lastschrift 5. S PA-Firmen-Lastschrift 6.Ihre Vorteile 7. Handlungsempfehlungen 8. Ansprechpartner 16

17 S PA-Basis-Lastschrift - Voraussetzungen 1 2 Voraussetzungen Kunde/Einreicher verfügt über eine Gläubiger-ID Vertragliche Vereinbarungen mit der Bank (Inkassovereinbarung) Bemerkungen DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) Die Gläubiger-ID muss Ihrer RaiffeisenVolksbank mitgeteilt werden Inkassovereinbarungen wurden bereits neu eingeholt. 3 Mandat Einholung eines Lastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen = Ermächtigung des Zahlungspflichtigen zum Einzug Beachtung der Migration Einzugsermächtigung zur Basis-Lastschrift 4 Mandatsreferenz z. B. Kunden- / Mitgliedsnummer (keine führende 0 und keine Leerzeichen) 5 Kunde verfügt über eine S PA-fähige Zahlungsverkehrssoftware oder Online Banking z. B. Profi cash Version 10, VR-Networld-Software Keine beleghafte Ausführung Keine Datenträgerverarbeitung 17

18 Kriterien des SEPA-Basis-Lastschriftverfahrens Europäische Basis-Lastschrift (SEPA Core) Zahlungsempfänger und Zahlungspflichtiger vereinbaren ein Fälligkeitsdatum (D) Der Zahlungsempfänger ist verpflichtet, dem Zahlungspflichtigen eine Vorabinformation ( Pre-Notification ) zu übermitteln (Betrag, Zeitpunkt, Gläubiger-Id; Mandatsreferenz) Vorgegebene Vorlagefristen bei Ihrer Bank (Erstlastschrift 6 Tage, wiederkehrende Lastschrift 3 Tage) Rückgabefrist 8 Wochen (bzw. 13 Monate bei nicht gültigem Mandat -> nicht authorisiert) WICHTIG: Die Einreichung der Lastschrifteinzüge ist nur noch beleglos möglich! 18

19 SEPA-Basis-Lastschrift Zahlungspflichtiger 0. Mandatseinholung 1. Mandat 2. Vorabinformation Zahlungsempfänger 5. Belastungsbuchung 3. transaktions- und mandatsbezogene Daten Clearing und Verrechnung 4. Weiterleitung aller Daten Bank des Zahlungspflichtigen Bank des Zahlungsempfängers 19

20 Vorabankündigung (Pre-Notification) 1. Die Pre-Notification ist die verpflichtende Information des Gläubigers an den Zahler über die anstehende Lastschrift 2. Der Zahlungspflichtige hat so die Möglichkeit, für eine ausreichende Deckung auf seinem Konto zu sorgen 3. Der Betrag und der/die Belastungstermin(e) sind dem Zahlungspflichtigen mitzuteilen. Des Weiteren müssen die Gläubiger-Identifikationsnummer und die Mandatsreferenz genannt werden 4. Bei immer denselben Beträgen, Intervallen und Terminen darf die Pre-Notification einmal vor dem ersten Einzug erfolgen (kann dann somit auch in dem Umwidmungsschreiben enthalten sein) und muss dann nur noch bei Änderungen von Betrag, Intervallen und Terminen erfolgen. 5. Der Gläubiger muss die Pre-Notification spätestens 14 Kalendertage vor der Fälligkeit der S PA- Lastschrift an den Zahler geschickt haben 6. Der Zeitraum von 14 Kalendertagen Vorlauf kann abweichend in den Vertragsbedingungen zwischen Gläubiger und Zahler vereinbart und dort verkürzt werden 1. z. B. auf den Tag der Einreichung vor Fälligkeit 2. die 14 Tage für die Pre-Notification werden gerechnet zum Fälligkeitstag 20

21 Einzugsermächtigung vs. S PA-Basis-Lastschrift Europäische Lastschrift (S PA Core Direct Debit) Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Einzugsermächtigungsverfahren 1) bei Sicht bei Sicht S PA-Basis-Lastschrift 6 Tage vor Belastungsdatum = D-6 (Erstlastschrift) bzw. 3 Tage vor Belastungsdatum = D-3 (wiederkehrende Lastschrift) am Belastungsdatum (D) Widerspruch Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Kunden (Zahlungspflichtiger): 8 Wochen nach Belastungsdatum Nicht autorisierte Zahlungen (z. B. kein gültiges Mandat): 13 Monate nach Belastungsdatum Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 05 ) XML (Kennzeichnung als core ) Mandat Einzugsermächtigung 1) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) S PA-Lastschriftmandat 2) Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig 1) Anpassung gilt sei 9. Juli ) Seit 9. Juli 2012 können bestehende Einzugsermächtigungen für Lastschrifteinzüge im S PA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. 21

22 Die Gläubiger-Identifikationsnummer (Creditor Identifier CI ) Europäische Lastschrift DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) notwendige Voraussetzung für die europäischen Lastschriftverfahren (SEPA Direct Debit Core und B2B ) fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) in Deutschland neu entwickelt: zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter Beantragung ggf. als Service durch die Bank oder durch den Kunden selbst möglich 22

23 Beantragung Gläubiger-ID über die VR-NetWorld-Software Administration der Gläubiger-ID Verlinkung der Internetseite für die Beantragung einer Gläubiger-ID Unterstützung des Bereichskennzeichens in der Mandatsverwaltung 23

24 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA Core Direct Debit) Die eindeutige Bezeichnung SEPA-Lastschriftmandat muss als Kennzeichnung für die Verwendung des SEPA-Basis- Lastschriftverfahrens (SDD Core) angegeben werden Daten des Lastschriftgläubigers: Name und Anschrift Gläubiger-ID Mandatsreferenz Dieser Mandatstext des SEPA- Lastschriftmandats (Basis) ist fest vorgegeben und zwingend zu verwenden. 24 Daten des Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift Name des Kreditinstituts mit BIC IBAN rechtsverbindliche Unterschrift mit Datum und Ort

25 D. h. 2 neue Nummern Gläubiger-ID wird von Deutscher Bundesbank für den Unternehmer vergeben Mandatsreferenz vergibt der Unternehmer: Für jeden Lastschriftkunden eine Mandatsreferenz max. 35 Stellen 25

26 Die Migration, d.h. Umdeutung Inkasso-Kunden können auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren migrieren! Lastschrifteinzieher müssen ihre Kunden vor dem Wechsel auf das SEPA- Basis-Lastschriftverfahren über den Wechsel informieren und ihnen die Gläubiger-Identifikationsnummer sowie die Mandatsreferenz mitteilen. Die bisherigen Einzugsermächtigungen (gültig!!!) können als Lastschriftmandat im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren genutzt werden. Bisherige Einzugsermächtigungen müssen nicht neu eingeholt werden, sofern diese wirksam vorliegen. Kombi-Mandate sind nicht mehr notwendig. Kunden sollten sukzessive ihre Formulare auf SEPA-Lastschriftmandate anpassen. 26

27 Muster: Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen 27

28 Muster: Umdeutung bestehender Einzugsermächtigungen 28

29 Praktischer Umgang mit Mandaten Feste Vorgabe für die Gestaltung und Formulierung der Mandate Mandate in der Sprache des Zahlungspflichtigen oder zweisprachig (zusätzlich in Englisch) Aufbewahrungspflicht mind. 14 Monate nach letztem Einzug Zahlungspflichtiger hat Recht auf Mandatsanforderung über seine Bank Ein Mandat verfällt 36 Monate nach letztem Lastschrifteinzug 29

30 Übersicht 1. Der S PA-Raum 2. IBAN und BIC 3. uro-überweisung 4. S PA-Basis-Lastschrift 5. S PA-Firmen-Lastschrift 6. Ihre Vorteile 7. Handlungsempfehlungen 8. Ansprechpartner 30

31 Grundlagen S PA-Firmen-Lastschrift (SDD B2B) nur zwischen Nicht-Verbrauchern möglich Der Zahlungspflichtige muss seiner Bank vor dem erstem Einzug ein Original des Mandats oder eine im Original unterschriebene Kopie vorlegen Die beleglose Einreichung bei der Bank muss spätestens 2 Tage vor Fälligkeit erfolgen Die Bank des Zahlungspflichtigen ist zur Prüfung des Mandats verpflichtet Kein Widerspruch durch den Zahlungspflichtigen möglich Keine Umwidmung von Abbuchungsaufträgen möglich 31

32 Abbuchungsauftrag vs. S PA-Firmen-Lastschrift Europäische Lastschrift (S PA B2B Direct Debit) Auflieferung Ausführung / Fälligkeit Abbuchungsauftragsverfahren bei Sicht bei Sicht S PA-Firmen-Lastschrift 2 Tage vor Belastungsdatum = D-2 (Erstlastschrift) bzw. 2 Tage vor Belastungsdatum = D-2 (wiederkehrende Lastschrift) am Belastungsdatum (D) Widerspruch Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen Kundenbereich (Zahlungspflichtiger): keine Widerspruchsmöglichkeit des Kunden gegen Belastungsbuchung vorgesehen Datenformat DTAUS (Kennzeichnung 04 ) XML (Kennzeichnung als B2B ) Mandat Abbuchungsauftrag S PA-Firmenlastschrift-Mandat Mandatsprüfung Zahlstelle Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen an die Bank des Zahlungspflichtigen erforderlich; Abbuchungsauftrag muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein Gläubiger-ID (CI) nicht vorhanden / nicht notwendig vorhanden / notwendig Ermächtigung vom Zahlungspflichtigen (Debitor) an den Zahlungsempfänger (Creditor) und an die Bank des Zahlungspflichtigen (Zahlstelle) erforderlich; S PA-Firmen-Lastschrift-Mandat muss vor dem ersten Einzug der Zahlstelle vorliegen und geprüft sein 32

33 Voraussetzungen zur Durchführung einer S PA-Firmen-Lastschrift 1 2 Voraussetzungen Kunde/Einreicher verfügt über eine Gläubiger-ID Vertragliche Vereinbarungen mit der Bank (Inkassovereinbarung) Bemerkungen DE 02 ZZZ ISO-Ländercode (2) Prüfziffer (2) Geschäftsbereichskennung (3) Nationales Identifikationsmerkmal (11) jeder Einreicher von Lastschriften benötigt eine Gläubiger-ID zentrale Vergabe durch die Deutsche Bundesbank (kostenfrei unter fixe Struktur je Land (18 Stellen in Deutschland) Die Gläubiger-ID muss Ihrer RaiffeisenVolksbank mitgeteilt werden Inkassovereinbarungen wurden bereits neu eingeholt. 3 Mandat Einholung eines Lastschriftmandats durch den Zahlungsempfänger vom Zahlungspflichtigen = Ermächtigung des Zahlungspflichtigen zum Einzug Neue Vereinbarung notwendig (keine Migration!!) 4 Mandatsreferenz Z. B. Kunden- / Mitgliedsnummer (keine führende 0 und keine Leerzeichen) 5 Kunde verfügt über eine SEPA-fähige Zahlungsverkehrssoftware oder Online Banking 33 z. B. Profi cash Version 10, VR-Networld-Software Keine beleghafte Ausführung Keine Datenträgerverarbeitung

34 Ohne Mandat geht s nicht Europäische Lastschrift (SEPA B2B Direct Debit) Die eindeutige Bezeichnung SEPA-Lastschriftmandat muss als Kennzeichnung für die Verwendung des SEPA-Basis- Lastschrift-verfahrens (SDD Core) angegeben werden Daten des Lastschriftgläubigers: Name und Anschrift Gläubiger-ID Mandatsreferenz Dieser Mandatstext des SEPA- Lastschriftmandats (Basis) ist fest vorgeben und muss zwingend verwendet werden. 34 Daten des Zahlungspflichtigen: Name und Anschrift Name des Kreditinstituts mit BIC IBAN rechtsverbindliche Unterschrift mit Datum und Ort

35 S PA-Firmen-Lastschrift = S PA-Basis-Lastschrift Folgende Themen aus dem Bereich S PA-Basis-Lastschrift gelten analog für die S PA-Firmen-Lastschrift: Transaktionsfluss Vereinbarung eines konkreten Fälligkeitsdatums Rechtliche Vorgaben für Mandate à siehe Folie Praktischer Umgang mit Mandaten Vorabankündigung (Pre-Notification) 35

36 Ihre Vorteile Steuern Sie Ihren Euro-Zahlungsverkehr im Binnenmarkt komplett über Ihr Konto bei der Raiffeisenbank Haag-Gars-Maitenbeth eg Profitieren Sie von einfachen, effizienten und schnellen Zahlungen Bestimmen Sie durch die neue Lastschrift den Zeitpunkt des Geldeingangs aus Ihrer Rechnungslegung selbst Optimieren Sie Ihre Liquiditätssteuerung im europäischen Ausland Genießen Sie mehr Sicherheit dank einheitlicher Regelungen Setzen Sie bei der Umstellung auf die neuen Zahlungsanwendungen und kompetente Unterstützung Ihrer RaiffeisenVolksbank eg Gewerbebank 36

37 Übersicht 1. Der S PA-Raum 2. IBAN und BIC 3. uro-überweisung 4. S PA-Basis-Lastschrift 5. S PA-Firmen-Lastschrift 6. Ihre Vorteile 7. Handlungsempfehlungen 8. Ansprechpartner 37

38 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen Wer kümmert sich um SEPA (SEPA-Beauftragter)? Entwickeln Sie einen Umsetzungszeitplan für Ihr Unternehmen Geben Sie auf allen relevanten Formularen, Rechnungen etc. zusätzlich Ihre Bankverbindung mit IBAN und BIC an Fragen Sie Kunden und Lieferanten nach deren Bankverbindung mit IBAN und BIC Prüfen Sie Ihre Finanzbuchhaltung auf SEPA-Fähigkeit (IBAN/BIC-Fähigkeit, XML-Datenaufbau, Mandatsdaten hinterlegbar) Prüfen Sie Ihre Banking-Software auf SEPA-Fähigkeit Ist die SEPA-Fähigkeit der Lohnbuchhaltung gegeben? 38

39 Was ist zu tun? Handlungsempfehlungen für Unternehmen Zusätzlich bei Lastschrifteinzug: Gläubiger-ID bei der Bundesbank beantragen Vereinbarungen mit der Bank ergänzen/erneuern Aufbau der Mandatsreferenz festlegen Einzugsermächtigungen prüfen und vor Umstellung auf SEPA umdeuten Vorlauffristen bei der Einreichung beachten Vorabankündigung beachten Zusätzlich bei Firmenlastschrifteinzug: neues Mandat einholen (Achtung: nur bei Firmen möglich!!) Bezogener muss dieses Mandat bei seiner Bank hinterlegen lassen! 39

40 Was ist zu tun? (3) Handlungsempfehlungen für Unternehmen Regelmäßig zu beachten Überweisungen / Lastschriften: IBAN verwenden à automatisch hinterlegt Lastschriften: Rechtzeitige Information der Zahlungspflichtigen Rechtzeitige Einreichung der Lastschriften (D-6, D-3, D-2) (Lastschriften haben ein festes Fälligkeitsdatum) 40

41 Übersicht 1. Der S PA-Raum 2. IBAN und BIC 3. uro-überweisung 4. S PA-Basis-Lastschrift 5. S PA-Firmen-Lastschrift 6. Ihre Vorteile 7. Was ist zu tun? 8. Ansprechpartner 41

42 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA-Umstellung Produkte/ Anwendungen ebanking Private Edition ebanking Business Edition VR-Networld SW ab Version 4.4 Profi cash ab Version 10.3 Electronic Banking-Produkte / Anwendungen SEPA- Einzelüberweisung SEPA- Sammelüberweisung SEPA- Einzellastschrift SEPA- Sammellastschrift Ja Ja Nein Nein Ja Ja Ja Ja Umwandlung Kto.Nr./BLZ in IBAN/BIC Vorlagen werden umgewandelt Vorlagen werden umgewandelt Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Ja Daueraufträge werden automatisch umgewandelt Aktuelle Informationen und Neuerungen finden Sie auf unserer Homepage 42

43 43

44 Wir unterstützen Sie bei Ihrer SEPA- Umstellung 44

45 Noch Fragen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Ihre Raiffeisenbank Haag-Gars-Maitenbeth eg Franz Manzinger DZ BANK AG 45

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