Leistungsübersicht Gebündelte Geschäftsversicherung 2015

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1 Leistungsübersicht Gebündelte Geschäftsversicherung 2015 Hinweis: Die Leistungsaufzählungen und Hinweise Neu bzw. Besser beziehen sich auf das aktuelle Produkt 07/2015 und sind stark verkürzt wiedergegeben. Rechtlich verbindlich sind deshalb allein die im Versicherungsvertrag getroffenen Vereinbarungen (z. B. Pauschaldeklarationen; Versicherungsbedingungen). Nr. Versichert sind Sachschäden gegen Schäden durch bzw. Ertragsausfallschäden infolge eines Sachschadens durch in der Feuerversicherung Brand, Blitzschlag, Explosion, Anprall oder Absturz eines Luftffahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch, Raub Leitungswasser (Nässeschaden) in der Sturmversicherung Sturm und Hagel Versichertes Interesse einschl. fremden Eigentums summarisch 1), d. h. in einer Position, in den Geschäfts- und Lagerräumen (Versicherungsort) sowie in Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung: die technische und kaufmännische Betriebseinrichtung einschl. Daten und Programme, die für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig sind, sowie in das Gebäude eingefügte Sachen, die ein Mieter auf seine Kosten angeschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, jedoch ohne zulassungspflichtige Kraftfahrzeuge, Kraftfahrzeuganhänger und Zugmaschinen, ohne Automaten mit Geldeinwurf (einschl. Geldwechsler), ohne Geldautomaten, ohne Geschäftsunterlagen und ohne Sachen gemäß Nr , 4.170, 4.180, und die gesamten Vorräte (jedoch ohne Inhalt von Automaten mit Geldeinwurf) als Vorsorge zum Ausgleich für eine etwaige Unterversicherung der entgangene Betriebsgewinn sowie Aufwand an fortlaufenden Kosten für einen Zeitraum von 12 Monaten (Haftzeit) im Rahmen der Klein-BU-Versicherung (ZKBU 2010) im Rahmen der Mittleren-BU-Versicherung (ZMBU 2010) Ertragsausfallschäden Prozentsätze berechnet aus der Versicherungssumme, bei mehreren Versicherungsorten mit gemeinsamer Versicherungssumme (Klausel SK 1402(10)) aus dem Durchschnitt der Versicherungssumme (gilt nicht für die Mittlere-BU-Versicherung), nach Nr Nr gemäß Versicherungsschein/ Nachtrag gemäß Versicherungsschein/ Nachtrag B = Besser, N = Neu, = versichert bzw. vereinbart, = versichert, mit gesamthafter Begrenzung, = versichert, nur wenn ausdrücklich vereinbart 1) = Summarische Versicherung bedeutet, dass im Schadenfall Unterversicherung nur dann berücksichtigt wird, wenn der gesamte Wert von Einrichtung und Vorräte am Schadentag höher ist als die Gesamt versicherungssumme für Einrichtung, Vorräte und Vorsorge (Nr ); die summarische Versicherung entfällt bei Vereinbarung der Stichtagsklausel für Vorräte Leistungsübersicht Gebündelte Geschäftsversicherung Seite 1 von 5

2 Deckungserweiterungen In Erweiterung der bzw. abweichend von den vereinbarten Allgemeinen Versicherungsbedingungen auf höchstens auf höchstens gilt versichert (soweit nachstehend keine besondere pro- zentuale und/oder summenmäßige Entschädigungsgrenze vereinbart gilt, besteht Versicherungsschutz im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen nach Nr. 1) in der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturmversicherung Abhängige Außenversicherung für Sachen gemäß Nr ; jedoch ohne Sachen gemäß Nr und ohne Baustellen B in der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung (Geltungsbereich: 20% ) Europa) B (Geltungsbereich: Deutschland und ) benannte angrenzende Staaten) auf Baustellen (Geltungsbereich: Deutschland) B in der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung 20% ) (Selbstbehalt 25 % je Schaden) ) Neu hinzukommende Betriebsgrundstücke bis zu 12 Monate B in der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung (Geltungsbereich: 100% % Europa) N (Geltungsbereich: Deutschland); nur für 100% % Büro- und Verwaltungsbetriebe Schäden durch radioaktive Isotope N Vergrößerung des Ertragsausfallschadens durch behördlich angeordnete Wiederherstellungs- oder Betriebsbeschränkungen Ertragsausfallschäden infolge Verlust, Veränderung oder Nichtverfügbarkeit von ) nicht duplizierten Daten und Programmen in der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung B Rückwirkungsschäden von unbenannten Zulieferern; Selbstbehalt EUR 20% ) je Schaden; Geltungsbereich Europa) N Rückwirkungsschäden von unbenannten Abnehmern; Selbstbehalt EUR 20% je Schaden; Geltungsbereich Europa) in der Feuerversicherung Schäden durch Terrorakte 1) 1) Schäden durch Anprall oder Absturz von unbemannten Flugkörpern B Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder sonstigen Ursachen, in der Sachschadendeckung 10% ) 100% ) unter Einschluss von Folgeschäden; Selbstbehalt: 10 % mind. 250 EUR je Sachschaden, EUR je Ertragsausfallschaden) Schäden durch Nutzfeuer/Nutzwärme Schäden durch Blindgänger N Sengschäden N Schäden durch Implosion Schäden durch zusätzliche Gefahren und zwar Innere Unruhen, böswillige Beschädigung, Streik oder Aussperrung, Selbstbehalt EUR je Schaden) Fahrzeuganprall, Rauch, Überschallknall; Selbstbehalt EUR je Schaden) N Unbenannte Gefahren; Selbstbehalt je nach Vereinbarung mind. jedoch EUR je Schaden; Jahreshöchstentschädigung EUR B Verderb von Medikamenten in Kühlgeräten infolge unvorhergesehenem Stromausfall; Selbstbehalt 300 EUR je Schaden) nur für Betriebe des Heilwesens B = Besser, N = Neu, = versichert bzw. vereinbart, = versichert, mit gesamthafter Begrenzung, = versichert, nur wenn ausdrücklich vereinbart Leistungsübersicht Gebündelte Geschäftsversicherung Seite 2 von 5

3 2.180 B Verderb von Tiefkühlgut in Gefrierschränken infolge von unvorhergesehenem Stromausfall nur für Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und Lebensmittelhandels B Schäden durch meldepflichtige Infektionskrankheiten; gilt nur, sofern nicht eine eigenständige (beitragspflichtige) Infektionsschutzversicherung besteht nur für Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und Lebensmittelhandels Schäden durch Vandalismus anlässlich Raub Schäden durch Wasserlöschanlagen-Leckage Schäden durch Wasser aus Regenfallrohren innerhalb des Gebäudes N Schäden durch Gas aus Rohren der Gasversorgung in der Sturmversicherung Weitere Elementarschäden (BEG 2010); Jahreshöchstentschädigung EUR, jedoch ohne Sachen gem. Nr , und zwar Überschwemmung, Rückstau (Selbstbehalt EUR je Schaden) Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch (Selbstbehalt 500 EUR je Schaden) Entschädigungsgrenzen Die Entschädigung für Sachen gemäß Nr. 1 ist begrenzt auf höchstens auf höchstens die insbesondere an Schaufensterinhalt eintreten, ohne dass der Täter das ) Gebäude betritt in Schaukästen und Vitrinen außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb ) des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt, und in dessen unmittelbarer Umgebung an höherwertigen Gegenständen im Rahmen der Betriebseinrichtung nach 20% ) Nr , wie echten handgeknüpften Teppichen, Gobelins, Kunstgegenständen, wie z.b. Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Graphiken und Plastiken) und Antiquitäten (Sachen, die über 100 Jahre alt sind, ausgenommen Möbelstücke) an höherwertigen Waren im Rahmen der Vorräte nach Nr , die für den 5% Verkauf bestimmt sind, jedoch nicht betriebstypisch sind Zusätzliche Einschlüsse Zusätzlich sind auf Erstes Risiko versichert bis höchstens bis höchstens Für die mit gekennzeichneten zusätzlichen Einschlüsse gilt keine besondere 100% % prozentuale und/oder summenmäßige Begrenzung (Pauschale Mitversicherung); die zusätzliche Gesamtleistung hierfür ist jedoch je Versicherungsfall insgesamt wie nebenstehend begrenzt in der Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser- und Sturmversicherung Aufräumungs- und Abbruchkosten, Bewegungs- und Schutzkosten, ferner in der 1) Feuerversicherung auch Feuerlöschkosten Mehrkosten durch Preissteigerungen 1) Mehrkosten durch behördliche Wiederherstellungsbeschränkungen 1) Aufräumungs-, Abbruch-, Abfuhr- und Isolierkosten für radioaktiv verseuchte 1) Sachen Kosten für die Ermittlung und Feststellung des Schadens Kosten für die Dekontamination von Erdreich 1) N Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen 10% ) Sachverständigenkosten bis 100 %, soweit der entschädigungspflichtige 1) 1) Schaden EUR übersteigt N Regiekosten, soweit der entschädigungspflichtige Schaden EUR übersteigt 1) B = Besser, N = Neu, = versichert bzw. vereinbart, = versichert, mit gesamthafter Begrenzung, = versichert, nur wenn ausdrücklich vereinbart Leistungsübersicht Gebündelte Geschäftsversicherung Seite 3 von 5

4 4.100 N Rückreisekosten aus dem Urlaub, soweit der entschädigungspflichtige Schaden EUR übersteigt Wiederherstellungskosten von Geschäftsunterlagen sowie von sonstigen Daten und Programmen, die weder für die Grundfunktion einer versicherten Sache notwendig noch für den Verkauf bestimmt sind B Aufgebots- und Wiederherstellungskosten für Urkunden Vertragsstrafen 1) Wertverluste und zusätzliche Aufwendungen 1) Zusätzliche Standgelder und ähnliche Mehraufwendungen 1) Anschauungsmodelle, Prototypen und Ausstellungsstücke, ferner typengebundene, 1) für die laufende Produktion nicht mehr benötigte Fertigungsvorrichtungen (Zeitwert) N Eigentum von Gästen in Beherbergungsbetrieben ) nur für Betriebe des Hotelgewerbes Gebrauchsgegenstände von Betriebsangehörigen und Besuchern 10% ) Sachen im Freien auf dem Grundstück des Versicherungsortes, und zwar in der Feuer- und Leitungswasserversicherung Sachen gemäß Nr , ) jedoch ohne Sachen gemäß Nr und B in der Einbruchdiebstahl- und Sturmversicherung ausschließlich Außenbestuhlung ) und Gartenmöbel sowie Leergut (Getränkekisten); Selbstbehalt 100 EUR je Schaden) nur für Betriebe des Hotel- und Gaststättengewerbes und Lebensmittelhandels B Beitragsfreie Vorsorgeversicherung zu Nr , unter der Voraussetzung, dass 5% die Summenanpassungsklausel für die jeweilige Position vereinbart gilt Bargeld und Wertsachen (Urkunden (z. B. Sparbücher und sonstige Wertpapiere), Briefmarken, Münzen und Medaillen, Schmucksachen, Perlen und Edelsteine, auf Geldkarten geladene Beträge, unbearbeitete Edelmetalle sowie Sachen aus Edelmetallen, soweit sie nicht dem Raumschmuck dienen oder Teile von Werkzeugen sind) sowie Vertragsärztliche Verordnungen und Abrechnungsunterlagen für Krankenkassen in qualifizierten Behältnissen (verschlossene Wertschutzschränke nach VdS ) Grad I bis X, Panzergeldschränke, gepanzerte Geldschränke, Wertschränke der Sicherheitsstufe C oder mehrwandige Stahlschränke der Sicherheitsstufe B mit einem Mindestgewicht von 300 kg, Einmauerschränke mit mehrwandiger Tür der Sicherheitsstufe B, Einbauschränke nach VdS - Grad I bis III) in sonstigen Behältnissen, die eine erhöhte Sicherheit bieten, und zwar auch ) gegen die Wegnahme des Behältnisses selbst außerhalb von Behältnissen sowie in geöffneten Registrierkassen, 500 elektr(on)ischen Kassen sowie Rückgeldgebern befindlich Edelmetalle (unverarbeitete und verarbeitete) außerhalb von Behältnissen 500 nur für Betriebe des zahnärztlichen/-technischen Heilwesens in der Feuer-, Leitungswasser- und Sturmversicherung an der Außenseite des Gebäudes angebrachte Antennen-, Gefahrenmelde-, 1) Beleuchtungs- und Leuchtröhrenanlagen, Transparente, Markisen, Schilder, Überdachungen, Schutz- und Trennwände, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt B Mehrverbrauch von Leitungswasser und Gas ) Kosten für die Beseitigung von Gebäudeschäden, jedoch ohne Kosten nach 1) Nr Kosten für die Beseitigung von Schäden an Schaukästen und Vitrinen (ausgenommen Verglasung) außerhalb des Versicherungsortes, aber innerhalb des Grundstücks, auf dem der Versicherungsort liegt und in dessen unmittelbarer Umgebung B = Besser, N = Neu, = versichert bzw. vereinbart, = versichert, mit gesamthafter Begrenzung, = versichert, nur wenn ausdrücklich vereinbart Leistungsübersicht Gebündelte Geschäftsversicherung Seite 4 von 5 1)

5 4.420 Schlossänderungskosten Erweiterte Schlossänderungskosten zu Behältnissen nach Nr ) Kosten bei Abhandenkommen von Schlüsseln zu Kundenfahrzeugen Kosten für provisorische Sicherungsmaßnahmen 1) Kosten für Telekommunikationsmissbrauch nach einem Einbruch Verluste an Bargeld, Vorräten und sonstigen Sachen durch Raub innerhalb eines Gebäudes oder Grundstückes (Versicherungsort) ) Raub auf Transportwegen innerhalb Deutschlands unter der Voraussetzung, ) dass nicht mehrere Transporte gleichzeitig unterwegs sind Erpressung, Betrug, Diebstahl von unmittelbar in körperlicher Obhut befindlichen Sachen (Erweiterung zu Raub auf Transportwegen) B Raub innerhalb der Hauptwohnung des Versicherungsnehmers B Diebstahl von Geschäftsfahrrädern ) Diebstahl von Firmen- und Praxisschildern ) Diebstahl von Arzttaschen und deren Inhalt, jedoch ohne Bargeld und Wertsachen ) nur für Betriebe des Heilwesens Sonstige Erweiterungen Zusätzlich gilt vereinbart Schadenhöhe bis höchstens Schadenhöhe bis höchstens Verzicht auf den Einwand der Unterversicherung Verzicht auf den Einwand der groben Fahrlässigkeit bei der Herbeiführung des 10% % Versicherungsfall N Verzicht auf den Zeitwertvorbehalt (Erweiterte Neuwertentschädigung) zur Betriebseinrichtung nach Nr B = Besser, N = Neu, = versichert bzw. vereinbart, = versichert, mit gesamthafter Begrenzung, = versichert, nur wenn ausdrücklich vereinbart Leistungsübersicht Gebündelte Geschäftsversicherung Seite 5 von 5 Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, München

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