Was ist in diesem Zusammenhang eine Vorgründungsgesellschaft?

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1 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER GESELLSCHAFTSFORMEN VORBEREITUNGSAUFGABE - LÖSUNGEN Aufgabe 1: Wie gründet man eine GbR? Lösung: Die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR) entsteht mit der Errichtung eines Gesellschaftsvertrages zwischen mindestens 2 Personen zum Erreichen eines gemeinsamen Zwecks. Dieser ist grundsätzlich nicht an eine bestimmte Form gebunden (Ausnahme: z. B. Grundstückseinbringung), die Schriftform ist jedoch dringend zu empfehlen. Aufgabe 2: Wie gründet man eine GmbH? Lösung: Die GmbH entsteht in mehreren Einzelschritten. Als erstes mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages, darauf folgt die Bestellung eines oder mehrerer Geschäftsführer. Der bzw. die Geschäftsführer veranlassen die Anmeldung der Gesellschaft zum Handelsregister. Erst mit Eintragung der GmbH ins Handelsregister entsteht die GmbH 11 Abs. 1 GmbHG. Der Gesellschaftsvertrag bedarf gem. 2 Abs. 1 S. 1 GmbHG der notariellen Form. Aufgabe 3: Was ist in diesem Zusammenhang eine Vorgründungsgesellschaft? Lösung: Im Zeitraum zwischen dem Beschluss der Gründung zur Errichtung einer Gesellschaft bis zum Zeitpunkt der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrages liegt eine Vorgründungsgesellschaft vor. Diese tritt im Außenverhältnis kaum in Erscheinung; sie ist nach h. M. stets als GbR anzusehen, falls mehrere Personen die GmbH gründen möchten und unterliegt somit nicht der Körperschaftsteuer. Sie entsteht durch Vereinbarung der künftigen Gesellschafter über die Gründung der Gesellschaft. Der Zweck der Vorgründungsgesellschaft besteht in der gemeinsamen Errichtung einer Kapitalgesellschaft. Die Vorgründungsgesellschaft ist weder mit der Vorgesell- Seite 1 von 3

2 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER GESELLSCHAFTSFORMEN VORBEREITUNGSAUFGABE - LÖSUNGEN schaft noch mit der später entstehenden Kapitalgesellschaft identisch. Ihre Rechte und Pflichten gehen nicht automatisch mit dem Abschluss des Gesellschaftsvertrages auf die Vorgesellschaft und später mit Eintragung der Kapitalgesellschaft auf diese über. Aufgabe 4: Was ist in diesem Zusammenhang eine Vorgesellschaft? Lösung: Diese entsteht mit Abschluss des notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrages. In der Regel ist sie ebenfalls eine GbR, ggf. auch eine OHG, wenn sie im geschäftlichen Verkehr nach außen in Erscheinung tritt und auch Kaufmann i. S. d. HGB ist. Steuerlich wird sie jedoch zusammen mit der später durch Eintragung ins Handelsregister entstehenden Körperschaft als einheitliches Rechtssubjekt behandelt, so dass von Anfang an KSt-Pflicht besteht. Sollte es wider Erwarten nicht zur Eintragung ins Handelsregister kommen, ist die Vorgesellschaft wie die Vorgründungsgesellschaft zu behandeln. Aufgabe 5: Wer haftet bei einer GbR? Lösung: Die GbR und deren Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch. Die Gesamtschuldnerschaft ist in 421 BGB geregelt. Demnach liegt eine Gesamtschuldnerschaft vor, wenn mehrere eine Leistung in der Weise schulden, dass jeder dazu verpflichtet ist, die gesamte Leistung zu bewirken. Der Gläubiger ist nur einmal dazu berechtigt die Leistung zu fordern und kann diese nach seinem Ermessen von jedem der Schuldner ganz oder zum Teil fordern. Die Gesellschafter haften persönlich und unbeschränkt mit ihrem Privatvermögen. Seite 2 von 3

3 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER GESELLSCHAFTSFORMEN VORBEREITUNGSAUFGABE - LÖSUNGEN Aufgabe 6: Wer haftet bei einer GmbH? Lösung: Grundsätzlich ist die Haftung der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, vgl. 13 Abs. 2 GmbHG (Haftungsbeschränkung). Eingezahlt wird das Stammkapital durch die Gesellschafter. Gemäß 43 Abs. 1 GmbHG muss der Geschäftsführer jedoch die Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns befolgen. Folge einer schuldhaften Pflichtverletzung ist die Haftung des Geschäftsführers gegenüber der Gesellschaft ( 43 Abs. 2 GmbHG). Bei Insolvenzverschleppung, also dem Fall, dass der Geschäftsführer schuldhaft pflichtwidrig nicht rechtzeitig einen Insolvenzantrag stellt, haftet er geschädigten Gläubigern gegenüber aus 823 Abs. 2 BGB i. V. m. 15a Abs.1 InsO. Der Geschäftsführer haftet zudem gegenüber der Finanzverwaltung aus 34 i. V. m. 69 AO für vorsätzliche oder grob fahrlässige Nichterfüllung der steuerlichen Pflichten der Gesellschaft. Seite 3 von 3

4 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER / GESELLSCHAFTSFORMEN - LÖSUNGEN Aufgabe 1: Was ist das gezeichnete Kapital bei einer GmbH und wie hoch ist es bei der Zufall & Schweiss GmbH? Lösung: Das gezeichnete Kapital enthält gemäß 272 Abs. 1 HGB den Teil des Eigenkapitals, auf den die Haftung der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Kapitalgesellschaft gegenüber den Gläubigern beschränkt ist. Unter dem Eigenkapital versteht man, egal welche Rechtsform, die Mittel, die dem Unternehmen von seinen Eigentümern ohne zeitliche Begrenzung zur Verfügung gestellt werden. Das Eigenkapital ermittelt sich rechnerisch aus der Differenz zwischen den Vermögensgegenständen (zu finden auf der Aktivseite der Bilanz) und den Schulden (zu finden auf der Passivseite der Bilanz). Bei einer GmbH wird das gezeichnete Kapital auch als Stammkapital bezeichnet. Das Stammkapital setzt sich aus den Anteilen der Gesellschafter zusammen, den sog. Stammeinlagen. Das durch den Gesellschaftsvertrag zu bestimmende Stammkapital muss gemäß 5 Abs. 1 GmbHG mindestens ,00 Euro betragen. Es entspricht der Summe der von den Gesellschaftern zu leistenden Stammeinlage. Zum Schutz der Gläubiger ist es verboten, das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen an die Gesellschafter auszuzahlen ( 30, 31 GmbHG). Es ist deshalb auf der Passivseite der Bilanz als gezeichnetes Kapital auszuweisen ( 266 Abs. 3 HGB, 42 Abs. 1 GmbHG) Das gezeichnete Kapital der Zufall & Schweiss GmbH beträgt ,00 Euro. Aufgabe 2: Wer ist Gesellschafter der Zufall & Schweiss GmbH und welche Rolle spielen sie als Gesellschafter? Lösung: Gesellschafter der Zufall & Schweiss GmbH sind Rainer Zufall mit 50 % und Axel Schweiss mit 50 %. Der Aufgabenkreis der Gesellschafter ergibt sich insbesondere aus 46 GmbHG. Hierzu zählt zum Beispiel die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses ( 46 Nr. 1 GmbHG), die Bestellung und Abberufung von Ge- Seite 1 von 10

5 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER / GESELLSCHAFTSFORMEN - LÖSUNGEN schäftsführern ( 46 Nr. 5 GmbHG), oder die Bestellung von Prokuristen und Handlungsbevollmächtigten ( 46 Nr. 7 GmbHG). Die Beschlüsse der Gesellschafter werden in der Gesellschafterversammlung gefasst ( 48 GmbHG). Die Versammlung ist das oberste Beschlussorgan der GmbH. Beschlussfassungen erfolgen nach der Mehrheit der abgegebenen Stimmen ( 47 Abs. 1 GmbHG). Die Gesellschafter haben gem. 29 Abs. 1 S. 1 GmbHG Anspruch auf einen Gewinnanteil. Aufgabe 3: Wie wird dieser Anspruch auf den Gewinnanteil versteuert? Lösung: Da die Beteiligungen im Privatvermögen gehalten werden, führen die Dividenden zu Einkünften aus Kapitalvermögen gem. 20 Abs. 1 Nr. 1 S. 1 EStG. Diese unterliegen gem. 43 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 i. V. m. 43a Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG einem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe von 25 % (zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventueller Kirchensteuer). Mit dem Steuerabzug ist die Einkommensteuer grundsätzlich abgegolten ( 43 Abs. 5 S. 1 EStG). Aufgabe 4: Wer ist Geschäftsführer der Zufall & Schweiss GmbH und welche Stellung hat der Geschäftsführer? Lösung: Rainer Zufall ist der alleinige Geschäftsführer der GmbH. Das GmbHG ( 35 GmbHG) schreibt zwingend für jede GmbH mindestens einen Geschäftsführer vor. Er ist das ausführende Organ der Gesellschaft. Erst durch ihn wird die GmbH als juristische Person handlungsfähig. Er vertritt die Gesellschaft nach außen, in allen Angelegenheiten gerichtlich und außergerichtlich. Zudem hat er intern die Geschicke der GmbH zu leiten. Er ist weisungsabhängig gegenüber der Gesellschafterversammlung der GmbH. Er hat deren Beschlüsse auszuführen und ihre Einhaltung sicherzustellen. Seite 2 von 10

6 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER / GESELLSCHAFTSFORMEN - LÖSUNGEN Rainer Zufall ist Gesellschafter-Geschäftsführer, da er selbst Gesellschafter der GmbH ist. Die GmbH hätte auch einen Fremdgeschäftsführer bestellen können, dieser ist dann in keiner Weise an der GmbH beteiligt. Aufgabe 5: Wie wird die GmbH Geschäftsführung vergütet? Lösung: Rainer Zufall kann einen Anstellungsvertrag mit der Zufall & Schweiss GmbH abschließen. Aus diesem Anstellungsverhältnis erhält er ein Gehalt, das normalerweise als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ( 19 Abs. S. 1 Nr. 1 EStG) versteuert wird. Aufgabe 6: Ist etwas zu beachten bei der Höhe des Gehaltes an den Gesellschafter- Geschäftsführer Rainer Zufall? Lösung: Für die Frage der Höhe des Gehaltes ist eine Angemessenheitsprüfung vorzunehmen. Was würde ein fremder Dritter für diese Tätigkeit erhalten? Falls sich herausstellt, dass das Gehalt unangemessen hoch ist, liegt gemäß 8 Abs. 3 Satz 2 KStG eine verdeckte Gewinnausschüttung vor. Diese ist außerhalb der Bilanz der GmbH bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens hinzuzurechnen. Bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer liegen dann keine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sondern aus Kapitalvermögen vor. Exkurs Definition verdeckte Gewinnausschüttung Eine verdeckte Gewinnausschüttung (vga) ist eine Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Einkommens auswirkt und nicht auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht. Seite 3 von 10

7 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER / GESELLSCHAFTSFORMEN - LÖSUNGEN Aufgabe 7: Ist Rainer Zufall sozialversicherungspflichtig beschäftigt? Lösung: Rainer Zufall ist beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer und somit nicht in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis. Dieser zeichnet sich grundsätzlich dadurch aus, dass er über die Mehrheit der Kapitalanteile verfügt. Er kann aber auch wie im vorliegenden Fall auch auf andere Weise in der Lage sein die Geschäftspolitik der GmbH zu bestimmen, dafür genügt in der Regel auch eine hälftige Beteiligung, da dadurch keine Entscheidungen gegen seinen Willen realisiert werden können. Somit ist Rainer Zufall nicht sozialversicherungspflichtig. Für einen Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Minderheitsbeteiligung (< 50 %) ist es oft schwer zu beurteilen, ob er sozialversicherungspflichtig ist oder nicht. Das alleinige Abführen von Sozialversicherungsbeiträgen begründet keine Sozialversicherungspflicht. Seit dem wird bei der Anmeldung eines geschäftsführenden Gesellschafters durch Vermerk eines Statuskennzeichen der zuständigen Krankenkasse bekannt, dass ein Gesellschafter als Geschäftsführer tätig ist. Aufgrund dessen wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund ein Statusfeststellungsverfahren durchgeführt, in dem eine Prüfung der SV-Pflicht erfolgt. Aufgabe 8: Bei Gründung einer GmbH muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung (s. Anlagenpool Seiten 2 10) an das zuständige Finanzamt gesendet werden. a) Wie Sie dem Fragebogen entnehmen können, muss eine Eröffnungsbilanz erstellt und an das zuständige Finanzamt übersendet werden. Welche Buchungen sind zu machen wenn das Stammkapital in voller Höhe eingezahlt wurde? Lösung: Bank ,00 an EB Wert ,00 EB Wert ,00 an gezeichnetes Kapital ,00 Praxishinweis: Sie müssen an EB-Wert buchen, da ansonsten die EDV keine Eröffnungsbilanz erstellen kann. Seite 4 von 10

8 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER / GESELLSCHAFTSFORMEN - LÖSUNGEN b) Bitte erstellen Sie die Eröffnungsbilanz. Wer zur Buchführung verpflichtet ist, muss zum Beginn seiner Tätigkeit eine Eröffnungsbilanz erstellen. Jeweils zum Ende jedes Wirtschaftsjahres muss zudem eine Schlussbilanz erstellt werden (vgl. 242 Abs. 1 S. 1 HGB). Grundlage hierfür bilden die durch die Inventur ermittelten Werte, die in das Inventar übernommen werden. Das Wort Bilanz kommt aus dem Italienischen (bilancia) und bedeutet Waage. Beide Seiten einer Bilanz müssen gleich groß sein und sind somit in der Waage. Sind die Werte von Vermögen( incl. aktiven RAP) auf der Aktivseite, und den Schulden (incl. Rückstellungen und passiven RAP) auf der Passivseite unterschiedlich hoch, bildet das Kapital/Eigenkapital/Betriebsvermögen das Gleichgewicht. ERÖFFNUNGSBILANZ Zufall & Schweiss GmbH Großhandel mit Lebensmittel, Bergisch Gladbach Blatt 1 zum AKTIVA 01. April 2014 PASSIVA EUR A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital EUR I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ,00 I. Gezeichnetes Kapital , , ,00 Seite 5 von 10

9 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER / GESELLSCHAFTSFORMEN - LÖSUNGEN Aufgabe 9 Abwandlung: a) Welche Buchungen sind zu machen wenn Herr Zufall und Herr Schweiss jeweils nur 6.250,00 Euro eingezahlt haben. Lösung: Bank 6.250,00 an EB Wert 6.250,00 Bank 6.250,00 an EB-Wert 6.250,00 EB Wert ,00 an gezeichnetes Kapital ,00 ausstehende Einlage ,00 an EB-Wert ,00 b) Bitte erstellen sie die Eröffnungsbilanz. ERÖFFNUNGSBILANZ Zufall & Schweiss GmbH Großhandel mit Lebensmittel, Bergisch Gladbach Blatt 1 zum AKTIVA 01. April 2014 PASSIVA EUR EUR EUR A. Umlaufvermögen A. Eigenkapital I. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks ,00 I. Gezeichnetes Kapital nicht eingeforderte ausstehende Einlagen , ,00- eingefordertes Kapital , , ,00 Seite 6 von 10

10 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER / GESELLSCHAFTSFORMEN - LÖSUNGEN Aufgabe 10: Die Finanzbuchhaltung der Zufall & Schweiss GmbH ist bis zum erstellt. Anbei erhalten Sie die den vorläufigen Kontennachweis zur Bilanz sowie den vorläufigen Kontennachweis zur GuV. Ermitteln Sie das zu versteuernde Einkommen und berechnen Sie die Körperschaftsteuerrückstellung sowie die Rückstellung des Solidaritätszuschlages. Ermittlung des zu versteuernden Einkommens Vorläufiger Jahresüberschuss laut GuV Handelsbilanz ,66 nicht abziehbare Aufwendungen (einzutragen in Anlage A) KSt-Aufwand laut GuV ( 10 Nr. 2 KStG) 1.500,00 Soli-Aufwand laut GuV ( 10 Nr. 2 KStG) 82,50 GewSt-Aufwand laut GuV ( 4 Abs. 5b EStG i. V. m. 8 Abs. 1 S. 1 KStG) 1.610,00 n. abzb. Bewirtungsaufwendungen ( 4 Abs. 5 Nr. 2 EStG i. V. m. 8 Abs. 1 S. 1 KStG) 54,03 + Summe nicht abziehbarer Aufwendungen 3.246,53 Summe der Einkünfte ,19./. Spendenabzug ( 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG) 0,00 Gesamtbetrag der Einkünfte ,19./. Verlustabzug ( 10 d EStG) 0,00 Einkommen ,19./. Freibetrag ( 24 KStG) 0,00./. Freibetrag ( 25 KStG) 0,00 zu versteuerndes Einkommen ,19 Ermittlung der Körperschaftsteuer 15,00 v. H. aus zu versteuerndem Einkommen 23 Abs. 1 KStG 5.360,00 Ermittlung der Körperschaftsteuer-Rückstellung Festzusetzende Körperschaftsteuer 5.360,00./. KSt-Aufwand lt. GuV (Vorauszahlungen) 1.500,00 KSt-Rückstellung / Nachzahlung 3.860,00 Ermittlung des Solidaritätszuschlags BMG = festzusetzende KSt 5.360,00 Solidaritätszuschlag 5,5 % ( 1 Abs. 1 SolZG) 294,80./. SolZ-Aufwand lt. GuV (Vorauszahlungen) 82,50, gerundet = 83,00 SolZ-Rückstellung / Nachzahlung 211,80 Seite 7 von 10

11 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER / GESELLSCHAFTSFORMEN - LÖSUNGEN Die Rückstellungen sind erfolgswirksam zu verbuchen. Im Hinblick auf 10 Nr. 2 KStG ergibt sich keine Auswirkung auf das zu versteuernde Einkommen. Buchungen: Körperschaftsteuer # ,00 an Körperschaftsteuerrückstellung 3.860,00 Solidaritätszuschlag # ,80 an Rückstellung Soli 211,80 Seite 8 von 10

12 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER / GESELLSCHAFTSFORMEN - LÖSUNGEN Aufgabe 11: Berechnen Sie den Gewerbeertrag und die Gewerbesteuerrückstellung. Ermittlung Gewerbeertrag zu versteuerndes Einkommen ( 7 GewStG) ,19 Hinzurechnungen ( 8 GewStG) Konto 2110 kurzfr. Zinsen ( 8 Nr. 1a GewStG) 123,80 Konto 2120 langfr. Zinsen ( 8 Nr. 1a GewStG) 3.126,00 Konto 4210 Miete ,00 davon 50% ( 8 Nr. 1d GewStG) 6.750, ,80./. Freibetrag max , ,80 Summe Hinzurechnung 0,00 Summe Kürzungen ( 9 GewStG) 0,00 vorläufiger Gewerbeertrag ,19 abgerundet auf volle 100 ( 11 Abs. 1 S.2 GewStG) ,00 kein Freibetrag bei GmbH ( 11 Abs. 1 GewStG) Gewerbeertrag ,00 Ermittlung Gewerbesteuerrückstellung Steuermessbetrag ,00 x 3,5 % 1.249,00 Gewerbesteuerschuld 1.249,00 x 460,00 % (Hebesatz) 5.745,40./. GewSt Aufwand lt. GuV (Vorauszahlungen) ,00 GewSt-Rückstellung / Nachzahlung 4.135,40 Die Rückstellungen sind erfolgswirksam zu verbuchen. Im Hinblick auf 8 Abs. 1 S. 1 KStG i. V. m. 4 Abs. 5b EStG ergibt sich keine Auswirkung auf das zu versteuernde Einkommen bzw. auf den Gewerbeertrag. Buchungen: Gewerbesteuer # ,40 an Gewerbesteuerrückstellung 4.135,40 Aufgabe 12: Füllen Sie die Körperschaftsteuererklärung 2014 aus (s. Anlagenpool 11 19). Seite 9 von 10

13 SCHWERPUNKTTHEMA: CROSS-OVER / GESELLSCHAFTSFORMEN - LÖSUNGEN Aufgabe 13: Füllen Sie die Gewerbesteuererklärung 2014 aus (s. Anlagenpool 20 23). Aufgabe 14: Die Herren Schlau und Kräftig haben in 2004 die Schlau & Kräftig GbR gegründet und ein Geschäftshaus erworben. Die GbR vermietet die Büroräume an Unternehmer die alle zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Weitere Tätigkeiten übt die GbR nicht aus. Sind Schlau und Kräftig Mitunternehmer geworden und welche Einkünfte werden erzielt? Lösung: Da die Tätigkeit der GbR als reine Vermögenverwaltung zu qualifizieren ist, liegt keine gewerbliche Tätigkeit vor. Schlau und Kräftig sind keine Mitunternehmer i.s.v. 15 Abs. 1 Nr. 2 EStG. Sie erzielen als Gesellschafter der Schlau & Kräftig GbR Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung gemäß 21 EStG. Aufgabe 15: Erstellen Sie die gesonderte und einheitliche Feststellung der Schlau & Kräftig GbR (s. Anlagenpool 24 36). Aufgabe 16: Berechnung der Umsatzsteuer Umsatzerlöse 19% USt , ,00 (Umsatzsteuerverprobung stimmt mit Konto 1776 USt 19% überein) Vorsteuer Konto 4260, Instandhaltungskosten 5.750,00 Konto 4955, Buchführungskosten 1.080,00 Konto 4957, Abschlusskosten 1.300,00 Summe 8.130,00 x 19% ,70 (Vorsteuerverprobung sti mit Konto 1576 VorSt 19% überein) verbleibende Umsatzsteuer ,30./. Vorauszahlungssoll ,56 Erstattungsanspruch - 29,26 Seite 10 von 10

14 Anlagenpool zu den Lösungen Seiten Aufgabe 8: Muster-Fragebogen zur steuerlichen Erfassung 2 10 Aufgabe 12: - Körperschaftsteuererklärung Aufgabe 13: - Gewerbesteuererklärung Aufgabe 15: - gesonderte und einheitliche Feststellung Seite 1 von 36

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41 Feststellung 2014 in Euro Finanzamt Gummersbach Schlau & Kräftig GbR Steuernummer: 212/7777/7777 Ergänzungsliste zur Anlage V 1. Anlage V: Vermietungsstr. 15, Köln Einzelangaben zu Zeile 46 Grundsteuer Gesamtbetrag Hausversicherungen Gesamtbetrag Abzugsfähige Werbungskosten Summe Seite 28 von 36

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