Sicherheit von Patientinnen und Patienten bei Medizinprodukten
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- Silke Althaus
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1 Deutscher Bundestag Drucksache 17/ Wahlperiode Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Kathrin Vogler, Diana Golze, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 17/8755 Sicherheit von Patientinnen und Patienten bei Medizinprodukten Vorbemerkung der Fragesteller MedizinproduktegeratenregelmäßigindieSchlagzeilen.FastjedesMalsind dabeivielemenschenschwerzuschadengekommen,seiesdurchkünstliche Hüftgelenke,diemassenhaftbrechen,oderjetztaktuellzumJahreswechsel 2011/2012durchminderwertigeSilikon-Brustimplantate.Erfahrungenzeigen, dassgenauezahlenüberunerwünschteereignisse,hier Vorkommnisse genannt,schwerzuermittelnsind,daärztinnenundärzteundandereheilberuflerinnen und Heilberufler trotz Verpflichtung nur sehr lückenhaft melden. DerSkandalumfehlerhafteBrustimplantate,auchwennessichhierumein Verbrechenhandelt,machtnocheinmaldeutlich,dassbisherigeKriterienfür Zulassung,Marktzugang,Registrierung,ÜberwachungundKontrollenach MarktzugangsowieauchVersicherungs-undHaftungsfragenbeiMedizinproduktenüberdachtundinsbesonderefürProduktehöhererGefahrenklassenverändert werden müssen. ErgänzendzuderAntwortderBundesregierungaufdieKleineAnfrageder FraktionBÜNDNIS90/DIEGRÜNEN (Bundestagsdrucksache17/8548)zu diesem Thema bleiben wichtige Fragen unbeantwortet. Vorbemerkung der Bundesregierung DieBundesregierungteiltdieEinschätzung,dassesfürdieSicherheitvonMedizinproduktenvonentscheidenderBedeutungist,dassprofessionelleAnwenderundBetreibervonMedizinprodukten,dassindinallerRegelAngehörigeder Heilberufe,ihrenMeldepflichteninhöheremMaßealsbishernachkommen.Es sinddahergroßeanstrengungen,insbesondereauchinzusammenarbeitmitden Berufsverbänden,zuunternehmen,umüberdiebestehendenMeldepflichten undderenbedeutungfürdiesicherheitvonpatientinnenundpatientenaufzuklären. DieBundesregierungistjedochnichtderAuffassung,dassderjüngsteSkandal umdiebrustimplantatedesfranzösischenherstellerspolyimplantprothèse (PIP) DieAntwortwurdenamensderBundesregierungmitSchreibendesBundesministeriumsfürGesundheitvom14.März2012 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich in kleinerer Schrifttype den Fragetext.
2 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode zeigt,dassdiegeltendenkriterienfürdenmarktzugangunddiekontrollevon Medizinprodukten,insbesonderevonsolchenhöhererGefahrenklassen,grundsätzlichgeändertwerdenmüssen.SiesiehtvielmehrinersterLiniedieNotwendigkeit,dassdiegeltendenrechtlichenAnforderungenandenNachweisder SicherheitundLeistungsfähigkeitvonMedizinproduktenstringentundinnerhalbdesEuropäischenWirtschaftsraumseinheitlichbeachtetwerden.Zudem müssendiezuständigenbehördenundbenanntenstellenvonihrenkontrollmöglichkeitenumfassendgebrauchmachen.diebundesregierungunterstützt daherdiebestrebungenvoneu-kommissardalli,kurzfristigaufdergrundlage desgeltendenrechtsdieanforderungenandiebenanntenstellenzuvereinheit- lichenundzuerhöhenunddieüberwachungstätigkeitenderbehördendereu- Mitgliedstaaten zu intensivieren. AufnationalerEbenehatdieBundesregierungimDezember2011denEntwurf einerallgemeinenverwaltungsvorschriftzurdurchführungdesmedizinproduktegesetzesbeschlossen,dersichderzeitzurberatungimbundesratbefindet. AufderGrundlagedieserAllgemeinenVerwaltungsvorschriftsollendieLänder u.a.künftigihreüberwachungstätigkeitendadurchoptimieren,dasssiebundeseinheitlicheüberwachungsprogrammefestlegen,dieauchunangekündigteinspektionenundregelmäßigeprobennahmen (beimherstellerundimhandel) vorsehen. 1. Wie ist das Vigilanzsystem für Medizinprodukte aufgebaut? Wiefunktioniertes,wenndasherstellendeUnternehmenseinenSitznichtin Deutschland hat? Welchen Verbesserungsbedarf sieht die Bundesregierung? DasdeutscheMedizinprodukterechtbasiertaufharmonisiertemeuropäischen Recht,dasdurchdieMitgliedstaatenderEUumzusetzenwar.DieRahmenvorgabendesVigilanzsystemsfürMedizinprodukte (Medizinprodukte-Beobachtungs-und-Meldesystem)ergebensichdaherausdeneuropäischenRichtlinien überaktiveimplantierbaremedizinischegeräte (90/385/EWG),überMedizinprodukte (93/42/EWG)undüberIn-vitro-Diagnostika (98/79/EG).DieRichtlinienverpflichtendieMitgliedstaatenzurzentralenbehördlichenErfassungund BewertungschwerwiegenderProduktmängel,dieinihremHoheitsgebietaufgetretensind,sowiezurgegenseitigenUnterrichtungüberdurchgeführteodervorgeseheneRisikoabwehrmaßnahmen.EntsprechenddazuwerdendieHersteller indenanhängenderrichtlinienzudenkonformitätsbewertungsverfahrenverpflichtet,einesystematischeproduktbeobachtungimmarktvorzunehmenund dieihnenbekanntgewordenenschwerwiegendenproduktmängelandiezuständigebehördezumeldensowiedieerforderlichenmaßnahmenzurrisikobeseitigung oder -minimierung durchzuführen. DieseVorgabenderRichtlinienwerdendurch 29desMedizinproduktegesetzes (MPG),durchdieMedizinprodukte-Verordnung (MPV)unddieMedizinprodukte-Sicherheitsplanverordnung (MPSV)indeutschesRechtumgesetzt. ErgänztwerdendieseRegelungendurcheuropäischeLeitlinienzumMedizinprodukte-Beobachtungs-und-Meldesystem (MEDDEV2.12-1rev6),diezwar rechtlichnichtverbindlichsind,aberdennochinderzusammenarbeitzwischen denbehördenderewr-staatenuntereinanderundmitdenherstellernherangezogen werden. DievondenRichtliniengefordertezentraleErfassungundBewertungvonRisikenobliegtnach 29MPGdemBundesinstitutfürArzneimittelundMedizinprodukte (BfArM)unddemPaul-Ehrlich-Institut (PEI).DiejeweiligeZuständigkeitderBehördenergibtsichaus 32MPG.Nach 29Absatz1Satz1 und2mpghabendiebundesoberbehördenbeideranwendungoderverwen-
3 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 3 Drucksache 17/9009 dungvonmedizinproduktenauftretenderisikenzuerfassen,auszuwertenund zubewertensowiedieindiesemzusammenhangerforderlichenmaßnahmenzu koordinieren. DieBundesbehördenbesitzenselbstkeineMaßnahmenbefugnisse,sondern teilendasergebnisderrisikobewertungdenzuständigenbehördenderländer mit,diegemäß 29Absatz1Satz4MPGüberdienotwendigenMaßnahmenzu entscheidenhaben.imrahmenihrergrundsätzlichenzuständigkeitfürden VollzugdesMedizinproduktegesetzesobliegtdenLandesbehördenauchdie ÜberwachungderordnungsgemäßenUmsetzungerforderlicherundeigenverantwortlichdurchgeführterMaßnahmendesVerantwortlichenfürdaserstmalige Inverkehrbringennach 5MPG (dasistinderregelderherstellerodersein Bevollmächtigter),wenndieserseinenSitzinDeutschlandhat.DienähereAusgestaltungderbehördlichenAufgabenundderVerpflichtungendesVerantwortlichen nach 5 MPG erfolgt durch die MPSV. ImEinzelnenstelltsichdasVigilanzsystemfürMedizinprodukte,unabhängig davon,obderverantwortlichefürdaserstmaligeinverkehrbringenseinensitz in Deutschland hat oder nicht, wie folgt dar: Vorkommnisse,dieinDeutschlandaufgetretensind,undRückrufe,diein Deutschlanddurchgeführtwurden,sindvomVerantwortlichennach 5MPG derzuständigenbundesoberbehördezumelden.vorkommnissesinddaneben u.a.auchvonprofessionellenanwendernundbetreibernsowieärzten,denen imrahmenvontherapieunddiagnostikvonmitmedizinproduktenversorgten Patientenbekanntwerden,zumelden.DieBundesoberbehördeführteine RisikobewertungdesVorkommnissesmöglichstinZusammenarbeitmitdem Herstellerdurch.Dabeihatsiefestzustellen,obeinunvertretbaresRisikovorliegt undwelchekorrektivenmaßnahmengegebenenfallsgebotensind.führtderverantwortlichenach 5MPGeigenverantwortlicheMaßnahmendurch,prüftsie, obdieseangemessensindoderweitererhandlungsbedarfbesteht.dasergebnis derrisikobewertungwirddemverantwortlichennach 5MPG,demMeldendenunddenBehördenmitgeteilt,diefürdenSitzdesVerantwortlichennach 5 MPG oder des Vertreibers und den Ort des Vorkommnisses zuständig sind. SolltesichimErgebnisderRisikobewertungerweisen,dasskorrektiveMaßnahmenoderRückrufeerforderlichsind,hatdiefürdenSitzdesVerantwortlichen nach 5MPGzuständigeLandesbehördezuüberwachen,oberdieMaßnahmen ordnungsgemäßdurchführt.istderverantwortlichenach 5MPGnichtbereit, dieerforderlichenmaßnahmenzuergreifen,odersinddievonihmgetroffenen Maßnahmennichtausreichend,müssendiezuständigenLandesbehördentätig werden. 15MPSVsiehtfürdiesenFallbehördlicheMaßnahmengegendenin DeutschlandansässigenVerantwortlichennach 5MPGoderVertreiberaufder Grundlagevon 28Absatz2MPGvor.KanndurcheigenverantwortlicheMaßnahmendesVerantwortlichennach 5MPGundbehördlicheMaßnahmennach 28Absatz2MPG, 15MPSVeineausreichendeRisikominimierungnicht odernichthinreichendschnellerreichtwerden,könnendiezuständigenbehördenauchdasanwendenundbetreibenderbetroffenenmedizinprodukteuntersagen oder einschränken, 28 Absatz 2 MPG, 17 MPSV. FernerkönnengegenüberdernachgeordnetenHandelsketteVerkehrsverbote verhängtwerden,wennmaßnahmengegendenhersteller/bevollmächtigten nichtmöglichsind,etwaweilerkeinensitzindeutschlandhat,oderdiesezur Risikoabwehrnichtausreichendsind.Nach 28Absatz4MPGkönnendie BehördenderLänderbeiGefahrimVerzugauchhoheitlicheWarnungender Öffentlichkeit aussprechen. Gemäß 20Absatz2MPSVhabendiezuständigenLandesbehördendiezuständigeBundesoberbehördeübervonihnenaufderGrundlagederRisikobewertungderBundesoberbehördegetroffeneAnordnungenunddenFortgangund
4 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode AbschlussderveranlasstenMaßnahmenzuunterrichten.Diezuständige Bundesoberbehördeistauchzuinformieren,wenneineLandesbehördederen Risikobewertung nicht teilt. DesWeiterensinddiezuständigenBundesoberbehördendieKontaktstellenfür vonausländischenbehördenübermittelteinformationenüberdurchgeführte oderfürerforderlicherachtetekorrektivemaßnahmen, 21Absatz2MPSV. DiesoerhaltenenInformationensindzunächsteinerPlausibilitätsprüfungzu unterziehenundsodannandiefürdensitzdesverantwortlichennach 5MPG zuständigelandesbehördeweiterzuleiten,gegebenenfallsverbundenmiteiner Maßnahmenempfehlung.HatderVerantwortlichenach 5MPGseinenSitz nichtindeutschland,ergehtdiesemitteilungjenachdenumständendeseinzelfallsanalleodernurbestimmteoberstelandesbehördenoderanvondiesen benanntebehörden.entsprechendihrerüberwachungs-undmaßnahmezuständigkeithabendiezuständigenlandesbehördendafürzusorgen,dassdiegebotenenrisikoabwehrmaßnahmendurchgeführtwerden.fallsderverantwortliche nach 5MPGseinenSitzinDeutschlandhat,mussdiezuständigeLandesbehördeerforderlichenfallsauchsicherstellen,dasssichdievonihmveranlassten MaßnahmenaufdengesamtenEWRerstrecken.SofernwederderVerantwortlichenach 5MPGnocheinVertreiberinDeutschlandansässigist,kanndie Überwachung nur bei Betreibern und Anwendern erfolgen. VerbesserungsbedarfbestehtausSichtderBundesregierunginsbesondereim HinblickaufdieMeldebereitschaftvorallemseitensderAnwender.EntsprechendeMeldungenstellendas FeedbackausdemFeld dar,durchdaswertvolleinformationenzuvorkommnisrisiken,-ursachen,-hergangetc.übermittelt werden,dieeinewichtigebasisfürdiespäterebewertungdesbfarmbilden. EinwichtigesAnliegenderBundesregierungistzudemdieweitereVerbesserungdesMedizinprodukte-Beobachtungs-und-Meldesystemsaufeuropäischer Ebene.DieBundesregierungwirdsichimRahmenderanstehendenRevision deseuropäischenmedizinprodukterechtsdafüreinsetzten,dassdiezusammenarbeitdermitgliedstaatlichenbehördenimbereichdermedizinprodukte-vigilanz in rechtlich verbindlicher Weise näher ausgestaltet wird. 2.WievieleMeldungenzuVorkommnissenmitMedizinproduktensindinden letztenzehnjahreneingegangen (bitteprojahrundproduktklasseauflisten)? WelcheErkenntnisseoderVermutungenhatdieBundesregierungüberdie Zahl von Vorkommnissen, die nicht gemeldet werden? Wiewirdgewährleistet,dassausländische,auchaußereuropäischeErkenntnisse, über Medizinprodukte einfließen? WievieleMeldungenübersogenannteSchwerwiegendeUnerwünschte Ereignisse (SAE) gab es in den letzten zehn Jahren? ZurBeantwortungdererstenTeilfragewirdaufdiebeidenAnlagen,Tabelleund Schaubild, verwiesen. DieBundesregierunghatkeineErkenntnisseüberdieAnzahlnichtgemeldeter Vorkommnisse.RückmeldungenausGesprächenzwischendemBfArMund AnwendernlegenjedochdieVermutungnahe,dasshiereinerelativgroßeDunkelziffer nicht gemeldeter Vorkommnisse besteht. DasBfArMstehtüberverschiedeneGremien (z.b.medicaldeviceexpert Group,MDEG)undInformationsmechanismen (z.b.nationalcompetent AuthorityReport,NCAR)imAustauschmitdeneuropäischenundaußereuropäischenPartnerbehörden.AufdieseWeiseteilteseigeneBewertungsergebnisseanderenBehördenmitunderhältentsprechendeInformationenausdem Ausland.
5 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 5 Drucksache 17/9009 SAEistdieAbkürzungvonenglischseriousadverseevent (schwerwiegendes unerwünschtesereignis).eshandeltsichhierbeiumeinenbegriff,derim ZusammenhangmitklinischenPrüfungenvonArzneimittelundMedizinproduktenverwendetwird.FürdenMedizinproduktebereichwirddieserBegriffin 2Nummer5MPSVlegaldefiniert.SchwerwiegendeunerwünschteEreignisse (SAEs)sinddemBfArMerstseitdem21.März2010zumelden.Seitdem gingen insgesamt SAE-Meldungen beim BfArM ein. 3. Wie wird die Meldepflicht von Vorkommnissen durchgesetzt? WelcheAnreizebestehenfürentsprechendeMeldungenbzw.welcheSanktionen, falls Meldungen unterlassen werden? DieMedizinprodukte-Sicherheitsplanverordnungsiehtu.a.Meldepflichtenvon Vorkommnissen mit Medizinprodukten vor fürdenverantwortlichenfürdaserstmaligeinverkehrbringenimsinnevon 5 MPG (das ist in der Regel der Hersteller), für professionelle Anwender und Betreiber, fürärzte,denenimrahmenvontherapieunddiagnostikvonmitmedizinproduktenversorgtenpatientinnenundpatientenvorkommnissebekannt werden. DieNichteinhaltungdieserMeldepflichtenistnichtstrafbewehrt.Ergänzend wird auf die Antwort zu Frage 15 verwiesen. 4.AufgrundwelcherInformationenoderTestswerdenMedizinproduktebislang zugelassen (bitte nach den Klassen I, IIa, IIb und III aufschlüsseln)? Wiewirdsichergestellt,dassMedizinprodukteüberdiegesamteGebrauchsdauer funktionsfähig und sicher sind? AlleMedizinproduktemüssendieindenEuropäischenRichtlinienfestgelegten GrundlegendenAnforderungenandieSicherheit,Leistungsfähigkeitundandas notwendigerweisepositivenutzen-risiko-verhältnisfürdenpatientenerfüllen. FüralleProdukteisteineklinischeBewertungvorzunehmen.BeidiesenAnforderungen wird nicht zwischen den Risikoklassen der Produkte unterschieden. AufgrunddesbreitenSpektrumsvonMedizinprodukten (z.b.heftpflaster,einwegspritze,implantierbareinfusionspumpe,computertomographetc.)sinddie füralleproduktegeltendengrundlegendenanforderungenrelativallgemeingehalten.gleichwohlwerdenaberalleaspektedersicherheit (z.b.mechanische, thermische,elektrische,biologischesicherheit)undleistungsfähigkeit (klini- schebewertung,gebrauchsfähigkeit)sowiedernotwenigenrisiko-nutzen- Analyse umfasst. MittelsharmonisiertereuropäischeroderinternationalerProduktnormensowie GemeinsamerTechnischerSpezifikationenwerdendiekonkretenproduktgruppenspezifischenAnforderungenimEinzelnenfestgelegt.DieseNormenlegenin derregelauchdievordermarktphasedurchzuführendentestunduntersuchungen zur Sicherheit der Produkte oder klinischen Prüfungen fest. NebendiesenAnforderungenandieProdukteverlangendieeuropäischenRichtlinienvomHerstellereinesMedizinproduktesdieEinrichtungundEinhaltung bestimmterverfahrenundprozesse (Marktbeobachtungspflichten,RückverfolgbarkeitvonProdukten,MeldungvonVorkommnissen,permanenteAktualisierungderklinischenBewertung).Mitdiesensollerreichtwerden,dassdie SicherheitderProdukteüberdengesamtenLebenszykluseinesProduktesim Marktgewährleistetist.Gleichzeitigsolldamitsichergestelltwerden,dassz.B.
6 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode beiauftretenunerwarteterereignisseschnellemaßnahmenzurrisikominimierung getroffen werden müssen und können. BevorMedizinprodukteaufdenMarktgebrachtwerdendürfen,müsseninAbhängigkeitvonderRisikoklassederProduktebestimmteKonformitätsbewertungsverfahrendurchgeführtwerden.BeidiesenKonformitätsbewertungsverfahrenhatderHerstellereinetechnischeDokumentationzuerstellen,diealle mitderentwicklungundherstellungderprodukteverbundeneninformationen, Berechnungen,Untersuchungen,Risiko-Analysen,klinischenBewertungen usw.enthält.gleichzeitigmussderherstellerdennachweiserbringen,dasser dievondenrichtliniengefordertenprozesseinbezugaufdiesystematische Marktbeobachtung u. a. in seinem Unternehmen implementiert hat. BeiKlasse-I-ProduktenweistderHerstelleranhanddertechnischenDokumentationdieÜbereinstimmungseinerProduktemitdenGrundlegendenAnforderungenandieSicherheitundLeistungsfähigkeitnach,stellteineKonformitätserklärung aus und kann seine Produkte mit dem CE-Zeichen versehen. BeiProduktenmithöheremRisikomussderHerstellereineunabhängigefachlichkompetentePrüforganisation (BenannteStelle,z.B.TÜV)indenProzess derkonformitätsbewertungeinbindenundmitderprüfungdereinhaltungder gesetzlichenanforderungenbeauftragen.diebenanntestellekontrolliertdas QualitätsmanagementsystemdesHerstellers.Dabeiwirdu.a.kontrolliert,ob derherstellerdiefürdiekonformitätsbewertungnotwendigentestsunduntersuchungenmitgeeignetenverfahren,messeinrichtungenundqualifiziertem Personal ordnungsgemäß durchführt oder durchführen lässt. BeiKlasse-IIa-und-IIb-ProduktenprüftdieBenannteStellezusätzlichmindestensfüreinProduktausdemPortfoliodesHerstellers,obdasProduktdieAnforderungenderMedizinprodukterichtlinieerfüllt.ImZusammenhangmitdem jährlichstattfindendenüberprüfunsgsauditwirddieseprüfunganeinemanderen Produkt wiederholt. BeiKlasse-III-ProduktenmussdieBenannteStelleeinesolcheProduktauslegungsprüfungfürjedesProduktdurchführen.BeidieserPrüfungwertetdieBenannteStellealledurchgeführtenTests,Untersuchungen,Berechnungensowie präklinischeundklinischebewertungenausoderführtzusätzlicheeigeneuntersuchungen durch (oder lässt durchführen). NacherfolgreicherÜberprüfungstelltdieBenannteStelleentsprechende Zertifikateaus,nämlichbeiKlasse-IIa-und-IIb-ProdukteneinZertifikatfürdas Qualitätsmanagementsystem,beiKlasseIII-ProdukteneinProduktzertifikatund einzertifikatfürdasqualitätsmanagementsystem.mitdiesenzertifikatenerteiltdiebenanntestelledemherstellerdieberechtigungzurce-kennzeichnung.diezertifikatesindbefristetundmüssenregelmäßigerneuertwerden. NachdemderHerstellersichbeiderzuständigenLandesbehörderegistrierthat, kannermitdenzertifikatendiekonformitätseinerproduktemitdengesetzlichenanforderungenerklären,dieproduktemitdemce-zeichenversehenund in Europa in Verkehr bringen. 5.WiehäufigwerdenProdukteinderLieferketteoderindenPraxenundKliniken in Augenschein genommen? DieBundesregierungverfügtzudieserFrageüberkeineeigenenErkenntnisse, dadasmpggemäßartikel83ggvondenländernalseigeneangelegenheit ausgeführtwird.nach 26MPGgehörtesu.a.zudenAufgabenderLänder, BetriebeundEinrichtungenmitSitzinDeutschland,indenenMedizinprodukte hergestellt,verpackt,sterilisiert,ausgestellt,errichtet,betrieben,angewendet, klinischgeprüftoderaufbereitetwerden,zuüberwachen.aufeineentspre-
7 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 7 Drucksache 17/9009 chendeanfragedesbundesministeriumsfürgesundheit (BMG)habendieLändermitgeteilt,dassimgesamtenBundesgebietjährlichmehrereHundertBetriebeund (Gesundheits-)Einrichtungenüberwachtwerdenunddabeiauch Medizinprodukte inaugenschein genommenwerden.auchwenninkeinem LandeinestatistischeErfassungderZahlderinAugenscheingenommenMedizinprodukteerfolgt,istschätzungsweisevonmehrerenTausendinAugenschein genommenen Medizinprodukten auszugehen. UnabhängigdavonsiehtdieMedizinprodukte-BetreiberverordnungfürdenAnwenderunddenBetreiberverschiedeneVerpflichtungenvor (u.a.regelmäßige sicherheitstechnischekontrollen),dieauchdazuführen,dassmedizinprodukte unabhängigvonderbehördlichenüberwachungvorortregelmäßiginaugenschein genommen werden. 6.WievieleFällesindderBundesregierungbekannt,indenenFirmenwiderrechtlicheineMedizinprodukte-Zulassungerwirkenwollten,undwieviele dieser Fälle sind erst nach erfolgter Zulassung bekannt geworden? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor. 7.InwieweitmussfürMedizinprodukteeinmedizinischerNutzennachgewiesenwerden,damitdieKostenfürdieAnwendunginKrankenhäusern vondengesetzlichenkrankenkassenübernommenwerden (ergänzendzu derantwortderbundesregierungzufrage12aufbundestagsdrucksache 17/8548)? InwieweitistderermittelteNutzenmitderNutzenbewertungbeiArzneimittelngemäß 35adesFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV)vergleichbar? FürdieEinführungvoninnovativenUntersuchungs-undBehandlungsmethoden (einschließlichsolcher,diemitderanwendungvonmedizinproduktenverbundensind)indiegesetzlichekrankenversicherunggibtesunterschiedlichewege: FürdieambulanteVersorgunggiltdasVerbotmitErlaubnisvorbehalt (Aufnahme erstnachpositiverentscheidungdesgemeinsamenbundesausschusses G-BA), währendimkrankenhausbereichneueuntersuchungs-undbehandlungsmethodeneingeführtundfinanziertwerdenkönnen,ohnedassvorhereineanerkennungdermethodedurchdeng-baerforderlichist.diefinanzierungerfolgt hierübervereinbarungenderkrankenkassenmitdenkrankenhäusern,wenndie MethodeimDRG-SystemnachFeststellungdesInstitutsfürdasEntgeltsystem imkrankenhaus (InEK)nochnichtsachgerechtvergütetwerdenkann.Diesgilt abernur,solangeeinemethodenichtaufantrageinesantragsberechtigten,wie z.b.desgkv-spitzenverbandes,vomg-baüberprüftundausgeschlossen wird.dieauswahldervomg-bazubewertendenmethodenunddieantragstellungliegendabeiinderverantwortungderantragsberechtigtenorganisationennach 137cdesFünftenBuchesSozialgesetzbuch (SGBV).Esbleibtihnen unbenommen,jederzeiteinenentsprechendenantragaufbewertungzustellen. DasNäherezurBewertungvonUntersuchungs-undBehandlungsmethodenist imzweitenkapitelderverfahrensordnungdesg-badargelegt.auchbeider BewertungdesNutzensvonnichtmedikamentösenmedizinischenMethoden liegt der Fokus auf dem für die Patientinnen und Patienten relevanten Nutzen.
8 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 8.AuswelchemGrundwerdenBehandlungenmitMedizinproduktenbezüglichderKostenübernahmedurchdieKrankenkassenbeiambulanterBehandlungandersbehandeltalsBehandlungenmitArzneimitteln (Verbotsvorbehalt versus Erlaubnisvorbehalt)? IndermedizinischenVersorgungistzwischennichtmedikamentösenundmedikamentösenBehandlungenzuunterscheiden.FürnichtmedikamentöseinnovativeUntersuchungs-undBehandlungsmethodenbedeutetdasin 137cSGBV geregelteprinzipdererlaubnismitverbotsvorbehalt,dassdieseauchohneeine VorabprüfungdurchdenzuständigenG-BAzeitnahfinanziertunddenjenigen VersichertenzurVerfügunggestelltwerdenkönnen,dieeinerstationären BehandlungimKrankenhausbedürfen.SoferndieMethodeuntrennbarmitder AnwendungeinesMedizinproduktsverknüpftist,sindhierfürdiefürden VersorgungskontextinDeutschlandgeltendenMarktzugangsvoraussetzungen zuerfüllen.dergesetzgeberhathiereineinnovationsfreundlicheregelung geschaffen,diediebesonderheitenderstationärenkrankenhausbehandlungin Deutschlandberücksichtigt.InderVersorgungvonstationärbehandlungsbedürftigenunddahertypischerweiseschwerererkranktenVersichertenbestehtein besondererbedarfnach auchbishernochnichtaufhohemniveaubelegten innovativenbehandlungsalternativen.aufgrunddesimkrankenhausstärker ausgeprägtensystemsderinterdisziplinärenzusammenarbeitverschiedener ArztgruppenunddergegenseitigenstrukturellenundkollegialenKontrollebei IndikationsstellungundTherapieplanung,dieeinenbesserenSchutzvoreiner medizinischwillkürlichenundausuferndenanwendungneuermethodenbietet, kanndortaucheineneuemethodegrundsätzlichangewendetwerden,wennsie erforderlichist.diesgilt,solangesienichtdurchentsprechenderichtliniendes G-BA ausdrücklich ausgeschlossen wird. InderambulantenVersorgunghingegengilt sofernessichumneuenichtmedikamentösebehandlungsmethodenimsinnevon 135SGBVhandelt,dass dieseerstzulastendergesetzlichenkrankenversicherungerbrachtwerdenkönnen,wennderg-baeinepositive,diemethodeerlaubendeentscheidungin Richtliniengetroffenhat.DerG-BAhatdieAufgabe,denNutzen,diemedizinischeNotwendigkeitsowiedieWirtschaftlichkeiteinerneuen (nichtmedikamentösen)untersuchungs-oderbehandlungsmethode auchimvergleichzubereits zulastenderkrankenkassenerbrachtenmethoden zuprüfen.damitsoll sichergestelltwerden,dassneueuntersuchungs-undbehandlungsmethodenerst nachausreichenderprüfungindemdafürvorgesehenenverfahreninder gesetzlichenkrankenversicherungeingesetztwerden.dieshatiminteresseder QualitätdervertragsärztlichenVersorgungdenSinn,dieVersichertenunddie VersichertengemeinschaftvorderbreitenambulantenAnwendungvongegebenenfallsriskantenund/oderineffektivenmedizinischenMaßnahmenzuschützen. FürzugelasseneArzneimittelgiltdieBesonderheit,dassderenQualität,WirksamkeitundUnbedenklichkeitbereitsbeiderarzneimittelrechtlichenZulassung vondenzuständigenzulassungsbehördengeprüftwordensindundsiedaher unmittelbarinderambulantenversorgungzulastendergesetzlichenkrankenversicherungverordnetwerdenkönnen,ohnedasseseinervorherigenprüfung dieserkriterienunterdemaspektdesmedizinischennutzensdurchdeng-ba bedarf.
9 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 9 Drucksache 17/ WievieleMedizinproduktewerdenjährlichwegenMängelnausdemVerkehrgezogenodervondenHerstellernaufgrundvonFehlermeldungen nicht mehr weiter vertrieben? NachderzeitigemStandergibtsichfolgendesBild (nochnichtallekorrektiven Maßnahmenaus2011konntenabschließendvomBfArMbewertetundstatistisch erfasst werden): AnwendungsstoppVertriebs-/Produktionsstopp BeiwievielenMedizinproduktenwurdenKrankenhäusernbislangdie KostenübernahmedurchdiegesetzlicheKrankenversicherungverweigert bzw. später zurückgezogen, und was waren die Gründe dafür? DerBundesregierungliegenkeineInformationendazuvor,beiwievielen MedizinproduktenKrankenhäusernbislangdieKostenübernahmedurchdie GesetzlicheKrankenversicherungverweigertbzw.späterzurückgezogenwurde. AucheineAnfragebeimGKV-Spitzenverbandhatgezeigt,dassdortebenfalls keineentsprechendeninformationenvorliegen,dadiekrankenkassenimregelfall nicht über den Einsatz von Medizinprodukten informiert werden. 11.WelcheAufklärungspflichtenhabendieÄrztinnenundÄrztebeider Implantation von Brustimplantaten? WelcheSchlussfolgerungenziehtdieBundesregierungausMedienberichten,denenzufolgevieleFrauennichtüberdieRisikenundFolgebehandlungen aufgeklärt wurden? Sieht die Bundesregierung hier ein Vollzugsproblem? DiebehandelndeÄrztinoderderbehandelndeArzthatdiePatientinüberArt undumfangdermaßnahmenundderdamitverbundenengesundheitlichen RisikenaufzuklärenundihreEinwilligungdazueinzuholen,sowiedieseAufklärungunddieeinzelnenBehandlungsmaßnahmenzudokumentieren.Eine wirksameeinwilligungsetzteinesoumfassendeaufklärungderpatientinvoraus,dassdieseaufgrundderpersönlichenfähigkeiteninderlageist,art,umfangundtragweitedermaßnahmeundderdamitverbundenengesundheitlichenrisikenzuermessenundsichentsprechendzuentscheiden.dieartund Weise,wieaufzuklärenist,stehtnachderständigenRechtsprechungdesBundesgerichtshofsregelmäßigimpflichtgemäßenBeurteilungsermessenderbehandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes. DieRegelungenderärztlichenBerufsausübungunterliegennachdemGrundgesetzderausschließlichenZuständigkeitderLänder,dieauchdieEinhaltung desärztlichenberufsrechtsüberwachen.diesehabenesinihrenheilberufs-und KammergesetzenweitgehenddenÄrztekammernüberlassen,entsprechende Berufsordnungenaufzustellen,diewiederumvondenoberstenLandesgesundheitsbehördenderLändergenehmigtwerdenmüssen.DieBerufsordnungenentsprechenimWesentlichender (Muster-)Berufsordnung (MBO)fürdiein DeutschlandtätigenÄrztinnenundÄrzte,dievomDeutschenÄrztetagverabschiedet und bei Bedarf modifiziert wird. DasBMGhatwedereinAufsichtsrechtgegenüberdenLandes-Ärztekammern noch gegenüber den aufsichtführenden Landesgesundheitsministerien.
10 Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 12.WieteueristdieEntfernungeinesminderwertigenBrustimplantats,insbesonderewenndieEntfernungdesSilikonkissensnachdemAuslaufenoder AusschwitzendesFüllmaterialsdurchdieHülleerschwertunddadurchdie Operationkomplizierterwird,undwieteueristeineOperationdurchschnittlich,beiderzusätzlicheinentsprechenderBrustaufbauwiedervorgenommen wird? GrundsätzlichkanndieEntfernungeinesBrustimplantatsbzw.derWechseleinerMammaprothesealsambulanteOperationnach 115bSGBVoderauch vollstationärerbrachtwerden.dieentscheidung,obdieseleistungimrahmen einerambulantenoperationerbrachtwerdenkann,istimmeranhanddesaktuellengesundheitszustandesderpatientininindividuellerarzt-/patientin-entscheidungzutreffen.nachinformationendesgkv-spitzenverbandesistbei ambulantem,beidseitigeneingriffzuzüglichnebenleistungen (Anästhesie, Überwachung,postoperativeBehandlung)mitKostenunter1000Euro (bei einempunktwertvon3,5cent)zurechnen.diekostenfürimplantatesinddarin nicht enthalten. FürdiestationäreVergütungdesEingriffsistnachInformationendesGKV- SpitzenverbandeseinehoheBandbreiteanFallkonstellationenmöglich.Diese ergebensichinabhängigkeitvonderzugrundeliegendenhauptdiagnose,der FragenachExplantationoderWechselderBrustprothesesowieeventuellzu berücksichtigenderkurzliegerabschlägebeiverweildauernvonnureinemtag. DieSpannedermöglichenDRGsreichtdabeivonrund1270Eurobiszurund 4540 Euro. 13.SinddieimplantierendenÄrztinnenundÄrztehaftbarzumachen,wenn sieaufgrundderbeschaffenheitderimplantatederfirmapolyimplants Prothèses (PIP)hättenerkennenkönnen,dassdieProduktefehlerhaftsind? SindderBundesregierungAussagenbekannt,nachdenenimplantierende ÄrztinnenundÄrztehättenerkennenkönnen,dassdiebetroffenenImplantate fehlerhaft sind? DerBundesregierungliegenkeineErkenntnissedarübervor,dassÄrztinnenund ÄrztebeieinerSichtkontrollederPIP-ImplantatevorImplantationhättenerkennenkönnen,dasssieunterVerwendungvonIndustrie-Silikonhergestelltworden sind.dieproduktetrugeneince-kennzeichen,auchwenndiesesvomhersteller unrechtmäßig angebracht worden ist. DieFragenachderHaftunglässtsichimÜbrigenallgemeindahingehendbeantworten,dasssichdiezivilrechtlicheHaftungvonÄrztinnenundÄrztennachden VorschriftendesBürgerlichenGesetzbuchsrichtet.Sieistebensowieauchdie strafrechtliche Ahndung nach den Umständen des Einzelfalls zu beurteilen. 14.KanndieBundesregierungMedienberichtebestätigen,wonacherstInsideraussageneinesPIP-MitarbeiterseineÜberprüfungdesHerstellersbewirkten, und welchen Schluss zieht die Bundesregierung daraus? Hierzu liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse vor.
11 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 11 Drucksache 17/ WievieleMeldungenvonVorkommnissenzuPIP-Brustimplantatengabes von April 2010 bis Januar 2012 pro Monat? Wie viele davon betrafen SAE? WelcheRückschlüsseziehtdieBundesregierungdarausbezüglichder Meldepflichterfüllung der behandelnden Ärztinnen und Ärzte? ImZeitraumApril2010bisJanuar2012sindfolgendeVorkommnismeldungen zupip-brustimplantaten (Hersteller:PolyImplantProthéseundRofil)beim BfArM eingegangen: April Mai 2010 Juni Juli 2010 August 2010 September 2010 Oktober November Dezember 2010 Januar 2011 Februar 2011 März 2011 April 2011 Mai Juni 2011 Juli 2011 August 2011 September 2011 Oktober 2011 November 2011 Dezember Januar ZuPIP/Rofil-BrustimplantatenliegendemBfArMkeineSAE-Meldungenvor. WiebereitszuFrage2ausgeführt,handeltessichbeiSAE (seriousadverse event =schwerwiegendesunerwünschtesereignis)umeinenbegriff,derimzusammenhangmitklinischenprüfungenvonarzneimittelundmedizinprodukten verwendetwird.dainderzeitvonapril2010bisjanuar2012indeutschland keineklinischenprüfungenmitpip-brustimplantatendurchgeführtwurden,beziehensichdievorkommismeldungenindiesemzeitraumausschließlichauf Vorkommnisse in Sinne der Definition von 2 Nummer 1 MPSV. InsbesondereimZusammenhangmitdemPIP-Skandalhatsichgezeigt,dass nichtalleärztinnenundärzteihrenmeldeverpflichtungennachgekommen sind.zuüberlegenistdaher,wiediesemmissstandsinnvollbegegnetwerden kann.esbestehtaufklärungs-undinformationsbedarf.einappellandas VerantwortungsbewusstseinderindenVorschriftenangesprochenenAkteuren erscheintzielführenderalsverschiedentlichangedachtesanktionsmaßnahmen. DeshalbsollenÄrzteundKlinikenaufgeeignetenWegennochmalsaufihre Dokumentations-undMeldeverpflichtungenhingewiesenwerden.Gleichwohl müssen die rechtlichen Möglichkeiten einer Sanktionierung diskutiert werden.
12 Anlage 1 zu Frage 2 Jahr Produktgruppe Aktive Implantate Injektion/Infusion/Transfusion/Dialyse Nichtaktive Implantate Medizinische Elektronik und Elektromedizin Dentalprodukte OP-Ausrüstung und Anästhesie Orthopädie- und Rehabilitationstechnik Humanmedizinische Instrumente Physikalische Therapie Ophthalmologische Technik Allg. med. Behandlungseinrichtungen/ -geräte/-hilfsmittel Optik/Feinmechanik Radiologische Technik Verbandmaterial/Unterlagen Empfängnisregelung Strahlentherapie/Strahlenschutz In-vitro-Diagnostika Elektro-Magnetische Felder Ultraschalltechnik Medizinische Datenverarbeitung (Software) Drucksache 17/ Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode
13 : : : : : : : : : : : : 6138 Anlage 2 zu Frage 2 Deutscher Bundestag 17. Wahlperiode 13 Drucksache 17/9009
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15
16 Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co., Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83 91, Berlin, Vertrieb: Bundesanzeiger Verlagsgesellschaft mbh, Postfach , Köln, Telefon (02 21) , Fax (02 21) , ISSN
Tätigkeit der Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei Krankenkassen- und (Zahn-)Ärzteorganisationen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13588 17. Wahlperiode 17. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
Mehrwerden. DerEuropäischeRathatam13.September2010einemmodifiziertenRichtlinienentwurfzugestimmt,auchmitUnterstützungderBundesregierung.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4113 17. Wahlperiode 03. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Mehrsiehabenkeinesicherheitüberihrestundenzahlunddamitüberihreeinkommenshöhe,
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7004 17. Wahlperiode 19. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Memet Kilic, Josef Philip Winkler, Volker Beck (Köln),weiterer Abgeordneter
Mehrmöglich, wenndieszumausgleichaufdemausbildungsmarktundzurförderungderberufsausbildungerforderlichist.dieträgeroderdrittemüssensich
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13512 17. Wahlperiode 15. 05. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Yvonne Ploetz, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
MehrMögliche Diskriminierung von Versicherten durch den Krankenkassen- Wettbewerb
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Mehreinembußgeldvon40euroundeinempunktinderflensburgerverkehrssünderkarteigeahndetwerden.dieregelungenzudenumweltzonensollen
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11464 17. Wahlperiode 14. 11. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Friedrich Ostendorff, Cornelia Behm, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/12483 16. Wahlperiode 26. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Klaus Ernst, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/11997 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 16/11550 16. Wahlperiode 05. 01. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kai Gehring, Krista Sager, Priska Hinz (Herborn), weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4239 17. Wahlperiode 13. 12. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Jan van Aken, Christine Buchholz, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/2889 17. Wahlperiode 09. 09. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Viola von Cramon-Taubadel, Marieluise Beck (Bremen),
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/13101 17. Wahlperiode 17. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Angelika Graf (Rosenheim), Mechthild Rawert, Dr. Marlies Volkmer,
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP Drucksache 16/9852
Deutscher Bundestag Drucksache 16/10008 16. Wahlperiode 18. 07. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Gudrun Kopp, Martin Zeil, Rainer Brüderle, weiterer Abgeordneter
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Deutscher Bundestag Drucksache 17/4964 17. Wahlperiode 01. 03. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, Maria Klein-Schmeink, weiterer
Mehrinwärme-undkältespeicherneingesetzt,umdieenergiespeicherungzuvergrößern.
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9214 17. Wahlperiode 28. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Josef Fell, Oliver Krischer, Ingrid Nestle, weiterer Abgeordneter
MehrÜberhöhte Tarife für Frauen in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/2786 17. Wahlperiode 19. 08. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Dr. Martina Bunge, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
MehrVorbemerkung der Fragesteller Biszum31.September2005warenSynchronschauspielerüberwiegendalsunständigBeschäftigtesozialversicherungspflichtig
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1367 16. Wahlperiode 02. 05. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Göring-Eckardt, Brigitte Pothmer, Claudia Roth (Augsburg),
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9336 17. Wahlperiode 18. 04. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Maria Klein-Schmeink, weiterer
MehrErfahrungen mit der steuerlich geförderten Basis- oder Rürup-Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7593 17. Wahlperiode 02. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer, Matthias W. Birkwald, Dr. Barbara Höll, weiterer Abgeordneter
MehrProjektträger in der Wissenschafts-, Forschungs- und Innovationspolitik
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6846 17. Wahlperiode 19. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Krista Sager, Ekin Deligöz, Katja Dörner, weiterer Abgeordneter und
MehrAntwort. Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595. der Bundesregierung
Deutscher Bundestag Drucksache 16/3595 16. Wahlperiode 28. 11. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Mechthild Dyckmans, Jens Ackermann, Dr. Karl Addicks, weiterer Abgeordneter
Mehrzurförderungderselbständigkeitvon1999wurdenzweizieleverfolgt:diejenigen,dietatsächlichbeschäftigtundnurzumscheinselbständigewaren,
Deutscher Bundestag Drucksache 16/5819 16. Wahlperiode 25. 06. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Werner Dreibus, Dr. Barbara Höll, Dr. Lothar Bisky, weiterer Abgeordneter
Mehrgut oder sehrgut fürdieanlageberatungerreichen.sechsdervoninsgesamt21überprüftenbankenfielenbeiderkontrolle
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6080 17. Wahlperiode 03. 06. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Gerhard Schick, Nicole Maisch, Dr. Thomas Gambke, weiterer Abgeordneter
MehrStand des Breitbandausbaus in Deutschland und möglicher Genehmigungsstau bei LTE
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11999 17. Wahlperiode 02. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Tabea Rößner, Dr. Tobias Lindner, Kerstin Andreae, weiterer Abgeordneter
MehrSicherheit von über das Internet steuerbaren Industrieanlagen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14031 17. Wahlperiode 17. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Konstantin von Notz, Ingrid Hönlinger, Jerzy Montag, Josef Philip
MehrUmgang mit durch eine private Krankenversicherung entstandener Verschuldung von Arbeitslosengeld-II-Bezieherinnen und -Beziehern
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7452 17. Wahlperiode 25. 10. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
MehrUmsetzung der Leistungen des bundesweiten Fonds Heimerziehung in der Bundesrepublik Deutschland in den Jahren 1949 bis 1975
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9682 17. Wahlperiode 18. 05. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Dörner, Josef Philip Winkler, Ulrich Schneider, weiterer Abgeordneter
MehrKrankengeld für gesetzlich versicherte, unständig und kurzzeitig Beschäftigte sowie Selbstständige
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6659 17. Wahlperiode 22. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
MehrZahngesundheit von älteren, pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderungen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6563 17. Wahlperiode 11. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Martina Bunge, Dr. Ilja Seifert, Inge Höger, weiterer Abgeordneter
MehrDatenverlust im Zentrum für Nachrichtenwesen der Bundeswehr
Deutscher Bundestag Drucksache 16/6116 16. Wahlperiode 23. 07. 2007 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgit Homburger, Elke Hoff, Dr. Rainer Stinner, weiterer Abgeordneter
Mehrseinsollen.gemäßartikel58absatz4habendiemitgliedstaatendafürzusorgen,dassdiemarktteilnehmerübersystemeundverfahrenzuridentifizierung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13158 17. Wahlperiode 18. 04. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Cornelia Behm, Dr. Valerie Wilms, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts (Wirtschaftsstrafgesetz 1954)
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14360 17. Wahlperiode 10. 07. 2013 Gesetzentwurf der Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur weiteren Vereinfachung des Wirtschaftsstrafrechts
Mehrpolizeilicherundmilitärischerausbildungshilfeüberdenschutzvonhandelsschiffenbishinzukampfhandlungen.auchwennvieledieseraktivitäten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7166 17. Wahlperiode 27. 09. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Keul, Marieluise Beck (Bremen), Volker Beck (Köln), weiterer
MehrStand der Übertragung von Flächen des Bundes im Rahmen des Nationalen Naturerbes
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10370 17. Wahlperiode 23. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Undine Kurth (Quedlinburg), Cornelia Behm, Hans-Josef Fell, weiterer
Mehrdesboomendenwassertourismusundderattraktivitätderangeboteausländischerwettbewerberistesnotwendig,geltendesrechtkontinuierlichzuaktualisieren
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4942 17. Wahlperiode 28. 02. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Valerie Wilms, Markus Tressel, Bettina Herlitzius, weiterer Abgeordneter
MehrSäumniszuschläge, Beitragsschulden und Unversicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12317 17. Wahlperiode 08. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Harald Weinberg, Diana Golze, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter
Mehr1.WieistderaktuelleUmsetzungsstandderVKE20derA49,undwannist mit einem Abschluss der Bauarbeiten der VKE 20 der A 49 zu rechnen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12281 17. Wahlperiode 05. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Daniela Wagner, Nicole Maisch, Harald Ebner, weiterer Abgeordneter
MehrMitdieserRegelungsollderMissbrauchinderLeiharbeitverhindertwerden. ZurDurchsetzungneuergesetzlicherRegelungensindaberaucheffektiveKontrollen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12165 17. Wahlperiode 28. 01. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Brigitte Pothmer, Markus Kurth, weiterer Abgeordneter
Mehrihnen ankommen. BereitsseitdemJahr2011stelltderBundübereineum2,8ProzentpunkteerhöhteBundesbeteiligungandenLeistungenfürUnterkunftundHeizungnach
Deutscher Bundestag Drucksache 17/13663 17. Wahlperiode 29. 05. 2013 Gesetzentwurf des Bundesrates Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch Weiterfinanzierung von Schulsozialarbeit
MehrBeschlussempfehlung und Bericht
Deutscher Bundestag Drucksache 17/5795 17. Wahlperiode 11. 05. 2011 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8548 17. Wahlperiode 06. 02. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Dr. Harald Terpe, Birgitt Bender, weiterer
MehrBeeinträchtigung der Arzneimitteltherapie durch wirtschaftliche Interessen der Pharmaindustrie
Deutscher Bundestag Drucksache 17/11080 17. Wahlperiode 18. 10. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrMissstände bei im deutschen Auftrag tätigen Sicherheitsunternehmen in Afghanistan
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10228 17. Wahlperiode 03. 07. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Katja Keul, Volker Beck (Köln), weiterer
MehrStand der Stromsparinitiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14246 17. Wahlperiode 27. 06. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Oliver Krischer, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrProbleme der Umsatzbesteuerung und des Verbraucherschutzes bei Onlinespielen
Deutscher Bundestag Drucksache 17/7592 17. Wahlperiode 04. 11. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ingrid Arndt-Brauer, Lothar Binding
Mehrauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE. Drucksache 16/2369
Deutscher Bundestag Drucksache 16/2433 16. Wahlperiode 23. 08. 2006 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Sevim Dagdelen, Ulla Jelpke, Petra Pau, Jörn Wunderlich und der Fraktion
MehrWirkungszeitpunkt von Beitragssatzveränderungen einer Krankenkasse auf die Beitragsbemessung von freiwillig versicherten Rentnern und Rentnerinnen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8694 16. Wahlperiode 02. 04. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehr331ff.desStrafgesetzbuches (StGB)nichtanwendbarsind,wennVertragsärztinnenund-ärztevoneinemPharmaunternehmenVorteilealsGegenleistung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10440 17. Wahlperiode 08. 08. 2012 Kleine Anfrage der Abgeordneten Kathrin Vogler, Diana Golze, Dr. Martina Bunge, Ulla Jelpke, Jens Petermann, Yvonne Ploetz, Kathrin
MehrEnergieeffizienzfonds und Zuschüsse für stromintensive Unternehmen im Energie- und Klimafonds
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6729 17. Wahlperiode 03. 08. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Daniela Wagner, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
MehrBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Deutscher Bundestag Drucksache 17/9113 17. Wahlperiode 26. 03. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, Birgitt Bender, weiterer
MehrLeistungsniveau der Rente bei der gesetzlichen Rentenversicherung und der so genannten Riesterrente
Deutscher Bundestag Drucksache 16/8634 16. Wahlperiode 19. 03. 2008 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, weiterer Abgeordneter
MehrVerbraucher- und Datenschutz bei der Einführung von digitalen Zählern sicherstellen
Deutscher Bundestag Drucksache 16/12244 16. Wahlperiode 12. 03. 2009 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Silke Stokar von Neuforn, Hans-Josef Fell, Nicole Maisch, weiterer
MehrNicht nachhaltige Geldanlagen bei Pflichtversicherungen im öffentlichen Dienst
Deutscher Bundestag Drucksache 17/14747 17. Wahlperiode 13. 09. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Agnes Brugger, weiterer
MehrEntgelte für das Abheben an fremden Geldautomaten für Verbraucherinnen und Verbraucher
Deutscher Bundestag Drucksache 17/12250 17. Wahlperiode 04. 02. 2013 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Carsten Sieling, Lothar Binding (Heidelberg), Ingrid Arndt-Brauer,
MehrExistenzsicherungslücke im Übergang von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II in die Rente
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3283 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katja Kipping, Matthias W. Birkwald, Diana Golze, weiterer Abgeordneter
Mehrwehrtechnischeindustrie.eigenewehrtechnischefähigkeitensinddievoraussetzung,umdeneuropäischenintegrationsprozessmitzugestalten
Deutscher Bundestag Drucksache 17/8097 17. Wahlperiode 08. 12. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Christine Buchholz, Annette Groth, weiterer
MehrAusgabenentwicklung und Wettbewerb in der privaten Krankenversicherung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/1249 17. Wahlperiode 26. 03. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Birgitt Bender, Dr. Harald Terpe, Elisabeth Scharfenberg, weiterer
Mehr1.BeabsichtigtdieBundesregierung,demDeutschenBundestageineEvaluation zur Riester-Rente vorzulegen?
Deutscher Bundestag Drucksache 17/10889 17. Wahlperiode 28. 09. 2012 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Nicole Maisch, Dr. Wolfgang Strengmann-Kuhn, Dr. Gerhard Schick,
MehrPlanungen der Bundesregierung zur Einführung einer Bildungschipkarte
Deutscher Bundestag Drucksache 17/3290 17. Wahlperiode 12. 10. 2010 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Diana Golze, Dr. Rosemarie Hein, Dr. Petra Sitte, weiterer Abgeordneter
MehrImkerei 2011: Qualitätsverbesserungen durch Aus- und Weiterbildung
Deutscher Bundestag Drucksache 17/6656 17. Wahlperiode 21. 07. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Kirsten Tackmann, Karin Binder, Ralph Lenkert, weiterer Abgeordneter
Mehrbereits2009davorgewarnt,dasssichdenmarktteilnehmernaufdenbörsenmärktenfürelektrizitätvielfältigemöglichkeitenzurwohlfahrtsschädigenden
Deutscher Bundestag Drucksache 17/4469 17. Wahlperiode 20. 01. 2011 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ingrid Nestle, Hans-Josef Fell, Bärbel Höhn, weiterer Abgeordneter
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