Mitteilung zur Kenntnisnahme
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- Swen Friedrich
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1 17. Wahlperiode Drucksache 17/ Mitteilung zur Kenntnisnahme Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützen Drucksachen17/1758 und 17/1059 und Schlussbericht
2 Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/2057
3 Senatsverwaltung für Inneres und Sport ZS C 2 Hö (0) An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - Mitteilung - zur Kenntnisnahme - über Vertraulichkeit des Inhalts elektronischer Kommunikation mit öffentlichen Stellen schützen - Drucksachen Nr. 17/1758 und 17/1059 und Schlussbericht Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport legt nachstehende Mitteilung dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Das Abgeordnetenhaus hat in seiner Sitzung am aufgrund des Antrages der Fraktion PIRATEN Folgendes beschlossen: Das Abgeordnetenhaus nimmt zur Kenntnis, dass schon heute Angebote der Endezu-Ende-Verschlüsselung in der Berliner Verwaltung bestehen. Der Senat wird aufgefordert, darauf hinzuwirken, dass zum Zwecke des Schutzes der Vertraulichkeit des Inhalts sensibler elektronischer Kommunikation mit und zwischen öffentlichen Stellen des Landes Berlin das Angebot einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung ausgebaut wird. Der Senat soll im Rahmen des IT-Sicherheitsberichtes über die Verschlüsselung seiner Kommunikation berichten. Dem Abgeordnetenhaus ist bis zum 15. Dezember 2014 zu berichten. Hierzu wird berichtet: Bei der elektronischen Kommunikation mit und zwischen öffentlichen Stellen des Landes Berlin muss die Vertraulichkeit der Inhalte gemäß dem jeweiligen Schutzbedarf gewährleistet sein. Sofern die Kommunikation im Rahmen von fachspezifischen IT-Verfahren (egovernment-lösungen) stattfindet, werden die übermittelten Daten durch entsprechende technische Lösungen geschützt und, soweit erforderlich, auch durchgehend zwischen Absender und Empfänger verschlüsselt übertragen.
4 Auch bei der Nutzung von zur elektronischen Kommunikation muss durch entsprechende Maßnahmen die Vertraulichkeit gewährleistet sein. Dazu sind bereits Lösungen zur Verschlüsselung von für ausgewählte Kommunikationsbeziehungen im Einsatz. Als flächendeckende Lösung für alle Behörden des Landes Berlin wird derzeit ein zentral bereitgestellter E-Government-Basisdienst für D unter Federführung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport aufgebaut. D ist ein System zur rechtssicheren digitalen Übertragung von Nachrichten. Das umfasst die sichere Identifikation von Sender und Empfänger, aber auch eine Nachverfolgbarkeit der Nachricht. Bei D werden s auf dem Übertragungsweg vom jeweiligen D Anbieter (Provider) verschlüsselt übertragen und vor unbefugtem Zugriff geschützt. Damit wird bereits ein hohes Maß an Schutz der Vertraulichkeit erreicht. Im Sinne einer durchgehenden Ende-zu-Ende Verschlüsselung erstreckt sich die mittels De- Mail realisierte Verschlüsselung jedoch nur auf die Übertragungswege des jeweiligen Providers, jedoch nicht auf die Teilstrecken zwischen Absender bzw. Empfänger und dem jeweiligen Provider (im Vergleich zur Briefpost: Der Transport zwischen Briefkasten und Postamt findet unverschlüsselt statt, zwischen den jeweiligen Postämtern wird verschlüsselt). Für das weitere Vorgehen zum Ausbau der Ende-zu-Ende verschlüsselten Kommunikation hat das IT-Dienstleistungszentrum Berlin (ITDZ) im Auftrag der Senatsverwaltung für Inneres und Sport eine Handreichung erstellt, in der Szenarien und Lösungen zur verschlüsselten Kommunikation beschrieben und entsprechende Einsatzempfehlungen insbesondere für ein Angebot zur Ende-zu-Ende verschlüsselten -Kommunikation - für die Behörden dargestellt sind. Auf dieser Basis können die Behörden die für ihre dezentralen Anforderungen passende Lösung auswählen. Die Umsetzung obliegt jeweils der dezentralen Verantwortung. Um das Angebot einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung bei der - Kommunikation mit der Berliner Verwaltung auszubauen, empfiehlt das ITDZ, in den Behörden eine Verschlüsselung von s mittels PGP anzubieten. Dies stellt ein verhältnismäßig einfaches und zumeist kostenloses Verfahren dar. Die Behörde hat dafür ein Schlüsselpaar zu erstellen. Auf Seiten der Behörde ist ein entsprechendes Postfach ( -Adresse) einzurichten, welches die Nachrichten entgegen nimmt. Hierbei sollte es sich um ein Funktionspostfach handeln. Innerhalb der Organisation ist der Umgang (z. B. innerbehördliche Weiterleitung) mit den am Funktionspostfach eingegangenen verschlüsselten s zu regeln. Es ist auch denkbar, dass verschiedene öffentliche Schlüssel (mit entsprechenden Postfächern) für unterschiedliche Organisationseinheiten eines Hauses verwendet werden, damit Bürgerinnen und Bürger mit einer verschlüsselten direkt den richtigen Adressaten erreichen können. Hier empfiehlt es sich, die bisherigen Prozesse bestmöglich auf den elektronischen Kommunikationsweg zu übertragen. Die konkrete Umsetzung ist von jeder Behörde gemäß den vorhandenen Randbedingungen eigenverantwortlich zu prüfen und zu entscheiden.
5 Das Angebot einer PGP-basierten verschlüsselten -Kommunikation eignet sich insbesondere für eine formlose, gleichwohl als schutzbedürftig eingeschätzte Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung. Sofern ein regelmäßiger Austausch von sensiblen Daten im Rahmen einer Fachaufgabe notwendig ist, sind dazu die entsprechenden egovernment-verfahren mit entsprechenden Sicherheitsfunktionen auszurüsten (s. o.). Nach Ansicht der Senatsverwaltung für Inneres und Sport ist es sinnvoll, das Angebot zur Ende-zu-Ende-verschlüsselten -Kommunikation in geeigneter Weise zu verknüpfen mit der notwendigen Eröffnung elektronischer Zugänge gem. Art. 1 2 Abs. 1 EGovG Bund. Im Rahmen der derzeit laufenden Testphase für das D -Gateway der Berliner Verwaltung soll ausgehend von der Empfehlung des ITDZ auch die optionale Endezu-Ende Verschlüsselung mit erprobt werden. Über den aktuellen Sachstand zum Angebot einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung wird im Rahmen der jährlichen Vorlage des IT-Sicherheitsberichtes an das Abgeordnetenhaus berichtet. Ich bitte, den Beschluss damit als erledigt anzusehen. Berlin, den 19. Dezember 2014 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport
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