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1 Informationen zum Lehramtsstudium für Studienbewerber/-innen Stand: März 2008

2 Termine und Fristen: Wintersemester 2008/2009 Vorlesungszeit: Einschreibfrist für zulassungsfreie Fächer: Bewerbungsfrist für örtl. NC-Fächer (vorbeh. gesetzl. Regelung) Rückmeldefrist: Sommersemester 2009 Vorlesungszeit: Einschreibfrist für zulassungsfreie Fächer: Rückmeldefrist: Bewerbung/Einschreibung: Studienfächer mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (Bewerbungszeitraum für das WS 08/09: ) - Deutsch (LGy und LH/R) - Deutsch als Fremdsprache (Beifach) - Englisch (LGy) - Geographie (LGy und LH/R) - Geschichte (LGy + L H/R) - Philosophie (LGy + L H/R) Einschreibung nur zum Wintersemester möglich, für: - Geographie (LGy, LH/R). Für alle zulassungsfreien Studiengänge kann man sich schriftlich, online und persönlich einschreiben. Während der Einschreibfrist ist der Antrag auf Immatrikulation (Einschreibung) unter eingestellt. Das Gleiche gilt auch für den Antrag auf Zulassung (örtliche NC-Fächer). Die Anträge können auch gegen Einsendung eines frankierten und adressierten Rückumschlages im Studierendensekretariat oder in der Zentralen Studienberatung angefordert werden Für die Einschreibung im Fach Kunst und Gestaltung ist der Nachweis über die bestandene Eignungsprüfung erforderlich. Dazu ist eine Mappe mit mindestens 15 selbständig angefertigten Arbeiten aus den letzten zwei Jahren einzureichen. Die Mappen müssen jeweils bis zum 1. Juni für das Wintersemester und bis zum 1. Dezember für das Sommersemester eingereicht werden. Zentrale Studienberatung Telefon: (03834) , und Fax: (03834) damerius@uni-greifswald.de, hatz@uni-greifswald.de zsb@uni-greifswald.de Internet: http// Offene Sprechzeiten: Mo - Fr Uhr Di Uhr 2

3 An der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald können die Studiengänge für belegt werden. das Lehramt an Gymnasien und das Lehramt an Haupt- und Realschulen Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung. Das Studium kann, mit Ausnahme des Faches Geographie, sowohl im Winter- als auch im Sommersemester begonnen werden. Das Studium umfasst in der Regel 9 Semester (8 Semester Fachstudium und ein Prüfungssemester) und wird mit der 1. Staatsprüfung abgeschlossen. Daran schließt sich die zweijährige Referendarzeit an, die mit der 2. Staatsprüfung beendet wird. Die gesetzlichen Grundlagen für das Lehrerstudium an unserer Universität sind insbesondere: 1. Das Erste Schulreformgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 26.April 1991; 2. Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Lande Mecklenburg-Vorpommern ab Matrikel 2000 (Lehrerprüfungsordnung 2000-LehPrVO 2000 M-V) 3. die Studienordnungen der Fächer und des erziehungswissenschaftlichen Begleitstudiums Zuständig für die Staatsexamensprüfungen ist das Lehrerprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern Außenstelle Greifswald Bahnhofstrasse 33/ Greifswald Telefon: (03834) ,-22,-23,-24 Fax: (03834) Sprechzeiten: Di und Do Uhr und Uhr 3

4 Lehramt an Gymnasien Das Studium erfolgt in zwei gleichberechtigten, in der Kombination frei wählbaren Fächern. Die Ausbildung in den Fächern wird ergänzt durch die Erziehungswissenschaft und durch die Fachdidaktiken. Als Studienfächer stehen zur Verfügung: Deutsch, Englisch, Geographie, Geschichte, Kunst und Gestaltung, Philosophie, ev. Religion und Russisch. Als zusätzlich vertieft zu studierende Fächer (Drittfach) werden Dänisch, Norwegisch, Schwedisch und Polnisch angeboten. Die geforderte Hausarbeit wird im Prüfungssemester in einem der beiden gewählten Fächer angefertigt. Sprachanforderungen der Fächer: Das Latinum wird in Geschichte erwartet. Das Studium in philologischen Fächern verlangt in der Regel die Kenntnis zweier Fremdsprachen. Im Fach Geschichte ist neben Latein die Beherrschung des Englischen notwendig. Das Fach ev. Religion erfordert das Graecum und das Latinum oder Hebraicum. Ein dreimonatiger (ausbildungsrelevanter) Auslandsaufenthalt ist für folgende Fächer notwendig: Dänisch, Englisch, Norwegisch, Polnisch, Russisch und Schwedisch. Lehramt an Haupt- und Realschulen Das Studium erfolgt in drei Fächern, einem Pflichtfach, einem Zweitfach und einem Beifach. Die Ausbildung in den Fächern wird ergänzt durch die Erziehungswissenschaft und durch die Fachdidaktiken. Als Pflichtfach können gewählt werden: Deutsch und Englisch 4

5 Als Zweitfach sind folgende Fächer möglich: Deutsch, Englisch, Geographie, Geschichte, Kunst und Gestaltung, Philosophie, ev. Religion und Russisch. Für das Beifachstudium können alle an der Universität angebotenen schulartspezifischen Fächer gewählt werden. Das Beifach kann durch ein weiteres Fach ersetzt werden, wenn es wie ein Zweitfach studiert wird. Bei der Wahl von Kunst und Gestaltung als Zweitfach entfällt die Pflicht für das Beifach, allerdings mit erhöhtem Stundenvolumen für das gewählte Fach. Sprachanforderungen der Fächer: Das Latinum ist für das Fach Geschichte eine notwendige Bedingung. Für das Fach Geschichte wird zusätzlich die Beherrschung der englischen Sprache gefordert. Für das Fach ev. Religion wird eine Einführung in die theologische Fachsprache erwartet. Ein dreimonatiger (ausbildungsrelevanter) Auslandsaufenthalt ist für folgende Fächer notwendig: Englisch, Russisch und Polnisch. Mögliche Beifächer für das Lehramtsstudium Deutsch Deutsch als Fremdsprache Englisch Geographie Geschichte Kunstgeschichte Künstlerische Gestaltung Philosophie Polnisch Religion Russisch 5

6 Erwerb von Sprachkenntnissen Notwendige Sprachabschlüsse für beide Lehramtsstudiengänge, wie Latinum, Graecum und Hebraicum, können bei Bedarf an der Universität erworben werden. Erweiterungs- und Aufbauprüfung Die Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter ermöglicht nach Abschluss des Ersten oder Zweiten Staatsexamens das Studium eines oder mehrerer Fächer für das entsprechende Lehramt (Erweiterungsprüfung). Weiter kann über das abgeschlossene Lehramt hinaus ein höheres Lehramt angestrebt werden (Aufbauprüfung). Erziehungswissenschaftliches Studium Fächerübergreifend muss durch alle Lehramtsstudenten das Fach Erziehungswissenschaft studiert werden. Das erziehungswissenschaftliche Studium soll die Studierenden auf ihre spätere Berufstätigkeit als Lehrerin oder Lehrer vorbereiten. Im Bereich des erziehungswissenschaftlichen Studiums wird am Institut für Erziehungswissenschaft die pädagogische Ausbildung in den Lehrämtern Haupt- und Realschule sowie Gymnasium angeboten. Aufbau und Inhalt des Studiums bereiten gezielt auf die Bewältigung des 1. Staatsexamens, aber auch auf die künftige Berufstätigkeit vor. Die erziehungswissenschaftliche Ausbildung umfasst eine Regelstudienzeit von 8 Semestern, die sich in Grund- und Hauptstudium gliedert. Folgende inhaltlichen Schwerpunkte werden in den Lehrveranstaltungen vermittelt: 1. Grundfragen der Erziehungswissenschaft 2. Gesellschaftliche und historische Aspekte von Bildung und Erziehung 3. Institutionelle und organisatorische Aspekte von Bildung und Erziehung 4. Allgemeine Didaktik und pädagogische Kompetenz 5. Professionelle pädagogische Handlungskompetenz 6. Psychologische Aspekte von Bildung und Erziehung 7. Interkulturelle Erziehung. 6

7 Der Prozess des erziehungswissenschaftlichen Studiums wird durch praxisnahe Ausbildungssequenzen in Form von drei Praktika unterstützt, die bereits vor Aufnahme schulischer Lehrtätigkeit den Erwerb erster pädagogischer Erfahrungen im Bereich der Schule ermöglichen. Durch eine günstige Relation von Studenten und Lehrkräften, eine umfassende Betreuung der Studenten durch das Lehrpersonal und die Bereitstellung pädagogischer Fachliteratur in der hauseigenen Bibliothek sind hier gute personelle und materielle Studienbedingungen gegeben. Eine Besonderheit des erziehungswissenschaftlichen Studiums in Greifswald besteht auch darin, dass Angebote genutzt werden können, die die Zusammenarbeit von Schule und Jugendarbeit betreffen. Sozial- und schulpädagogische praktische Studien sind unerlässliche Studienbestandteile, um die Aneignung von erziehungs- und sozialwissenschaftlichen Theorien in enger Verbindung mit grundlegender pädagogischer Handlungsbefähigung zu gestalten. Als Leistungsnachweise sind zu erbringen: 2 Nachweise Pädagogik 2 Nachweise Psychologie 1 Nachweis Philosophie/Politikwissenschaft. Es sind folgende Praktika zu absolvieren: 1. Sozialpraktikum Das Sozialpraktikum dient der Orientierung über ein außerschulisches soziales Berufsfeld und der Mitwirkung in ihm. Die Studierenden sollen unterschiedliche Lebenslagen und Lebensführungen von Menschen kennen lernen und im Umgang mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen selbst Erfahrungen sammeln. Das Sozialpraktikum sollte zu Beginn des Grundstudiums absolviert werden. 7

8 2. Orientierungspraktikum Das Orientierungspraktikum ist thematisch gebunden an den Besuch einer einführenden Veranstaltung in die Erziehungswissenschaft im Grundstudium. Es soll die erziehungs- und sozialwissenschaftliche Auseinandersetzung mit Problemen der Sozialisation und Erziehung, Bildung und Ausbildung durch Erfahrung im Praxisfeld Schule verbinden. Damit trägt es bei: zur Reflexion der Studien- und Berufsmotivation, zur Analyse des Berufsfeldes Schule und der widersprüchlichen Berufsanforderungen an den Lehrer, zur Erfassung des Verhältnisses von erziehungswissenschaftlichen Theorien und pädagogischer Praxis. Das Orientierungspraktikum ist in der Regel an einer Schule Mecklenburg-Vorpommerns zu absolvieren, die nicht dem gewählten Lehramt entspricht. 3. Hauptpraktikum Das Hauptpraktikum ermöglicht den Studierenden die Wahrnehmung des Unterrichts in seiner Komplexität sowie das Erfassen der vielfältigen Aufgaben eines Fach- und Klassenlehrers. Die Studierenden sollen anhand ihrer während des Studiums erworbenen pädagogisch-psychologischen, fachlichen und fachdidaktischen Kenntnisse selbständig Unterrichtssituationen planen und gestalten sowie gleichzeitig Vorgänge in und um die Schule insgesamt und im Unterricht beobachten, analysieren und kritisch reflektieren. Das Hauptpraktikum ist Bestandteil des Hauptstudiums und enthält vor allem fachdidaktische Aufgabenstellungen, die auch unter pädagogisch-psychologischen Gesichtspunkten zu erörtern sind. Es wird lehramtsbezogen in der Regel an Schulen Mecklenburg-Vorpommerns durchgeführt. Nähere Hinweise zu den geforderten praktischen Studienabschnitten und zur Praktikumsordnung sind zu erfahren beim Praktikumsbeauftragten für das Lehramtsstudium Herrn Dr. Pospischil Institut für Erziehungswissenschaft, Franz-Mehring-Str.47 Tel /

9 Psychologische Ausbildung Die psychologische Ausbildung der Studenten für die Lehrämter an Gymnasien bzw. Hauptund Realschulen erfolgt am Institut für Psychologie unserer Universität. Die psychologische Ausbildung soll den Studenten des Lehramts über wichtige Erkenntnisse der Entwicklungspsychologie und der Pädagogischen Psychologie informieren und sie in die Lage versetzen, diese Kenntnisse auf Probleme des Unterrichts und der Erziehung anzuwenden. Der zeitliche Umfang für die Lehramtsstudenten in Psychologie umfasst 8 Semesterwochenstunden (SWS). Davon entfallen jeweils 4 SWS auf das Grund- und das Hauptstudium. Im Grundstudium werden obligatorische und wahlobligatorische Lehrveranstaltungen im Bereich Entwicklungs- und Sozialpsychologie angeboten; im Hauptstudium sind es entsprechende Lehrveranstaltungen aus dem Bereich Pädagogische Psychologie. Im Bereich der Entwicklungs- und Sozialpsychologie sollen die Studierenden als obligatorische Veranstaltung die Vorlesung Entwicklungspsychologie I oder Entwicklungspsychologie II im Grundstudium besuchen. Im Hauptstudium ist für die Lehramtsstudenten die Vorlesung Pädagogische Psychologie I obligatorisch. Diese obligatorischen Vorlesungen werden in der Regel einmal im Jahr angeboten. Wahlobligatorische Veranstaltungen werden in jedem Semester angeboten. Im Grundstudium sollen die Studierenden ein Seminar aus dem Veranstaltungsangebot der Entwicklungsund Sozialpsychologie besuchen und dort einen Leistungsschein erwerben. Im Hauptstudium soll entsprechend ein Seminar aus dem Bereich Pädagogische Psychologie gewählt und mit einem Leistungsschein abgeschlossen werden. 9

10 Modularisierter Studienplan für LA-Studierende (gültig für Erstsemester ab WS 2007/08) Modul Veranstaltung Leistungsnachweis 1. Modul (1. Semester) 2. Modul (2. Semester) 3. Modul (3. Semester) 4. Modul (4. Semester) 5. Modul (5. Semester) 6. Modul (6. Semester) 7. Modul (7. Semester) 8. Modul (8. Semester) Einführung in die Erziehungswissenschaft 1 SWS Vorlesung Einführung in das Sozialpraktikum Sozialpraktikum (zwischen 1. und 2. Semester) Entwicklungspsychologie 2 SWS Vorlesung Einführung in die Schulpädagogik 1 SWS Vorlesung Einführung in die Allgemeine Didaktik 1 SWS Vorlesung Einführung in das Orientierungspraktikum Allgemeine Pädagogik oder Vergleichende/Historische Pädagogik Orientierungspraktikum (zwischen 4. und 5. Semester) Pädagogische Psychologie 2 SWS Vorlesung Auswertung des Orientierungspraktikums Politikwissenschaft oder Philosophie Kompetenzbereich: Unterrichten/Erziehen Kompetenzbereich: Beurteilen Interkulturelle Pädagogik, Schultheorie Hauptpraktikum (zwischen 7. und 8. Semester) [dazu vorherige Anmeldung] Kompetenzbereich: Unterrichten/Erziehen Kompetenzbereich: Innovieren oder Medienpädagogik (mit Leistungsnachweis) (mit Leistungsnachweis) (mit Leistungsnachweis) (mit Leistungsnachweis) (Leistungsnachweis im 7. oder 8. Semester) Sprecherziehung 10

11 Alle Lehramtsstudenten müssen im Verlauf ihres Studiums an einem Kurs für Sprecherziehung erfolgreich teilnehmen. 11

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