Senatsverwaltung für Finanzen
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- Tomas Gabriel Pfaff
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1 Senatsverwaltung für Finanzen 1 Senatsverwaltung für Finanzen, Klosterstraße 59, D Berlin (Postanschrift) An die Vorsitzende des Hauptausschusses des Abgeordnetenhauses von Berlin über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei -GSen - Geschäftszeichen (bitte immer angeben) II B 21 Bearbeiter(in) Frau Badack-Hebig Dienstgebäude: Klosterstraße 59, D Berlin-Mitte Zimmer 3083 (030) , intern Tx sen d, Fax Internet Datum:. November 2002 Betr.: Kontrollmechanismen bei derivativen Finanzinstrumenten Vorg.: 90. Sitzung des Hauptausschusses am 28. April 1999 Der Hauptausschuss hat in seiner o.g. Sitzung folgendes beschlossen: Die Senatsverwaltung für Finanzen wird aufgefordert, auch dem Hauptausschuss den jährlichen Bericht an den Rechnungshof betr. Derivatgeschäft vorzulegen. Die wirtschaftlichen Ergebnisse und die Bewertung der Derivatgeschäfte per stellen sich wie folgt dar:
2 I. Vertragsvolumen 1. Grundlagen Im Rahmen der Kreditaufnahme des Landes Berlin und des Schuldenmanagements werden seit 1996 auf der Grundlage der haushaltsrechtlichen Ermächtigung im jeweiligen Haushaltsgesetz ergänzend Zinsderivate zur Steuerung von Liquiditäts- und Zinsänderungsrisiken und der Erzielung günstigerer Konditionen abgeschlossen. Dabei wird jedes Zinsderivat zum Zweck der Bewertung des wirtschaftlichen Ergebnisses individuell auf einzelne neu abgeschlossene oder bestehende Darlehen bezogen; es erfolgt keine Portfoliobetrachtung. 2. Neuabschlüsse Im Frühjahr des Haushaltsjahres 2001 wurden drei Derivatgeschäfte mit einem nominalen Vertragsvolumen von insgesamt 300 Mio. abgeschlossen. Dieses Volumen war Teilbetrag der zehnjährigen 5,00% Landesschatzanweisung des Landes Berlin von 2001 und wurde in ein variabel verzinstes Darlehen geswappt (Receiver-Swaps) 1. Die mit dem Erhalt von Swapprämien verbundenen drei Swapgeschäfte wurden dann Anfang November 2001 mit Wirkung zum 12. April 2002 durch drei Gegengeschäfte (Payer-Swaps) 2 gehedgt 3. Dadurch blieb zum einen der in den ursprünglichen Swaps vereinbarte variable Zinssatz für ein Jahr erhalten. Zum anderen konnte für den 300 Mio. Euro-Abschnitt, der nun auf Grund der Gegengeschäfte im Ergebnis wieder in ein Festsatzdarlehen geswappt wurde, zusätzlich eine hohe Vergünstigung von rund 40 Basispunkten (Festsatz bei rund 4,60%) für dann noch neun Laufzeitjahre (12. April 2002 bis 12. April 2011) erzielt werden. 3. Abschlußvolumina Zusammen mit den o. g. Neugeschäften beträgt das nominale Vertragsvolumen aller Derivatgeschäfte per 31. Dezember Dies entspricht ca. 4,4 Prozent des Gesamtschuldenstandes am Ende des Haushaltsjahres Das Vertragsvolumen hat sich seit 1996 wie folgt entwickelt: Vertragsbestand am Derivatverträge in Mio. DM Derivatverträge in Mio Tab. 1: Derivative Geschäfte - Darstellung der Volumina seit Receiver Swap: Das Land Berlin empfängt den Festsatz und zahlt den variablen Zinssatz. 2 Payer Swap: Das Land Berlin zahlt den Festsatz und empfängt den variablen Zinssatz. 3 Hedging = Absicherung 2
3 Das nominale Vertragsvolumen gliedert sich nach Geschäftsarten wie folgt: Nominalwerte in Zinsswaps Caps/Floors insgesamt Tab. 2: Derivative Geschäfte - Darstellung der Volumina nach Geschäftsarten Die Fristengliederung des nominalen Vertragsvolumens ergibt sich wie nachstehend: Nominalwerte in Restlaufzeiten - bis 1 Jahr bis 5 Jahre über 5 Jahre insgesamt Tab. 3: Derivative Geschäfte - Fristengliederung 4. Kreditrisiken Das durch die Gläubigerposition des Landes beim Abschluss von Zinsderivaten entstandene Kreditausfallrisiko wird durch ein festgeschriebenes Limitsystem eingeschränkt. Die Geschäftspartner, mit denen die 31 bestehenden Derivatverträge vereinbart wurden, genügen diesen Anforderungen. Inzwischen stehen insgesamt 17 Kreditinstitute, mit denen Rahmenverträge abgeschlossen wurden, für weitere Geschäftsabschlüsse zur Verfügung. Je nach Bonität des jeweiligen Kreditinstituts wird das Kreditrisiko in Anlehnung an die bankenaufsichtsrechtliche Laufzeitenmethode (KWG-Grundsatz) errechnet. Für die nominalen Vertragsvolumina werden in Abhängigkeit vom Rating des Geschäftspartners und der Laufzeit des Derivates sogenannte Kreditäquivalente errechnet. Die so ermittelten Kreditäquivalente werden zur Festlegung der kontrahentenbezogenen Abschlusslimite herangezogen. Für das gesamte nominale Vertragsvolumen ergibt sich per ein Kreditäquivalent von 79 Mio.. 3
4 II. Bewertung der Derivatgeschäfte 1. Ermittlung des wirtschaftlichen Erfolges Zur Bewertung der laufenden Derivatgeschäfte, in denen das Land Berlin Festsatzzahler ist (Payer-Swaps), werden die Zinsausgaben aus variablem Grunddarlehen und Payer- Swap den Zinsausgaben eines zum Abschlusszeitpunkt des Grundgeschäfts alternativen Festsatzdarlehens (Benchmark-Darlehen) gegenübergestellt. Darüber hinaus fließen die bei den Abschlüssen von einzelnen Derivaten vorab empfangenen Abschluss-Prämien (Upfront-Zahlungen) mit in die Bewertung ein. Zur Bewertung von Derivaten, bei denen ein durch das Land Berlin in der Vergangenheit abgeschlossenes Festsatzdarlehen in ein variabel verzinstes Darlehen gewandelt wurde (Receiver-Swap), werden die sich aus dem Derivat ergebenden vergangenen Zinszahlungen und die auf der Grundlage der aktuellen Forwardsätze ermittelten zukünftigen Zinszahlungen mit denen des Referenzdarlehens verglichen, das hier dem fest verzinsten Grunddarlehen (Bestandsdarlehen) entspricht. Bei der Bewertung des Rate Floor Agreements wird die beim Abschluss vereinnahmte Prämie mit den vergangenen und den auf der Basis der aktuellen Forwardsätze ermittelten künftigen Einzahlungen in den Floor verglichen. 2. Laufende Bestandsbewertung Der Beitrag des Derivateeinsatzes zur Reduzierung der Zinskosten in der Vergangenheit (ex-post-betrachtung) wird ergänzt um die laufende Bewertung der Swapgeschäfte. Hierbei werden die Marktwerte der variablen und der festen Seite ermittelt und verglichen, um unter Einbeziehung der eigenen Zinsprognose eine Aussage darüber treffen zu können, ob eine Fortführung des Swaps oder eine vorzeitige Auflösung (bzw. Hedging) vorteilhafter erscheint. Aus der Sicht des Landes Berlin kann sich bei veränderten Marktbedingungen, wie z. B. absoluten Zinsänderungen oder einer Veränderung der Steilheit der Zinsstrukturkurve, ein komparativer Vorteil aus einer vorzeitigen Auflösung (bzw. Hedging) des Swapgeschäftes ergeben. 4
5 3. Ergebnis Die bis zum Berichtszeitpunkt abgeschlossenen Derivatgeschäfte haben im Haushaltsjahr 2001 zu einer Zinskostenersparnis gegenüber der jeweiligen Benchmark von insgesamt ,03 geführt (Erfolgsbetrachtung). Die Ermittlung des Saldos der aus den Derivatgeschäften empfangenen und zu leistenden Zinszahlungen entspricht einer reinen Cash-Flow-Betrachtung. Da bei normaler Zinsstrukturkurve die festen Zinsverpflichtungen die variablen regelmäßig übersteigen, wird der Saldo in der Regel negativ ausfallen. Die saldierten Zahlungsströme haben somit den Charakter einer Versicherungsprämie gegen steigende Zinsen. Im Haushaltsjahr 2001 ist der Saldo der empfangenen und zu leistenden Zinszahlungen positiv. Er beträgt ,16 zugunsten Berlins, da einmalig umfangreiche Prämien bei Swapabschlüssen vereinnahmt wurden. Unter Berücksichtigung aller Prämienzahlungen ergeben sich aus den seit 1996 bestehenden Verträgen bis zum Zinskostenersparnisse in Höhe von insgesamt ,55. Darüber hinaus ergeben sich aus der variablen Vorlaufzeit von Payer- Swaps im Vergleich zur jeweiligen Benchmark Zinsvorteile in Höhe von insgesamt ,12. III. Ausblick Grundlage aller Aktivitäten am Kapitalmarkt also auch bei der Kreditaufnahme für den Haushalt - ist die mit der Leitung des Hauses abgestimmte Zinsprognose. In die laufende Bewertung und in die Berechnungen für weitere Derivatgeschäfte gehen sowohl die aktuellen Geld- und Kapitalmarktzinssätze als auch die am Markt gebildeten Forwardsätze ein. Um einen wirtschaftlichen Erfolg mit dem Einsatz von Derivaten zu erzielen, werden weitere Derivatgeschäfte unter Berücksichtigung der Marktentwicklung und der jeweils aktuellen Zinsprognose abgeschlossen. Ich bitte, den Beschluss damit für dieses Jahr als erledigt zu betrachten. Dr. Thilo Sarrazin 5
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