IV. Lohnentwicklung. Gesamttarif- Tariflohnvertrag mit stundenlohn (GTL) erhöhungen in vom Wirkung ab DM Lohngruppe 4 Prozentsätzen DM % 423) Ecklohn

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1 Anhang 1. Alte Bundesländer: IV. Lohnentwicklung Lohntarif- Tariferhöhung 423) cklohn Gesamttarif- Tariflohnvertrag mit stundenlohn (GTL) erhöhungen in vom Wirkung ab DM Lohngruppe 4 Prozentsätzen DM % ,16 14,92 3, ,63 14,98 15,42 15,79 3,3 2, ,43 15,91 16,26 16,76 3,0 3, ,48 17,02 17,37 17,94 3,6 3, ) ,46 18,47 19,76 20,91 18,40 19,56 20,93 22,14 2,6 5,8 425) 7,0 5, ,72 22,27 23,12 23,55 23,00 23,58 24,48 24,94 3,85 2,4 426) 3,8 427) 1, ,86 24,22 25,26 25,64 1,30 1, ,92 25,42 25,83 26,39 26,91 27,35 2,90 2,00 1,60 Ab 1. Januar 2002 in uro ,21 13, ) ,63 429) 13,96 14,43 14,78 3,20 2, ) ,61 13,75 14,18 14,39 14,41 14,56 15,01 15,24./. 2,50 431) 1,00 3,10 432) 1,50 433) ) ,62 14,96 15, ,48 15,84 16,20 16,68 1,60 433) 3, ,12 17, ,64 17,62 3,2 423) 424) 425) 426) 427) 428) 429) 430) 431) 432) 433) 434) Bis der Tarifstundenlohn der Berufsgruppe III b, danach Berufsgruppe III, ab Lohngruppe 4. Die Lohnerhöhung ab um 2,6% ergibt sich aus der Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden bei vollem Lohnausgleich ab Gleichzeitig wurde der Bauzuschlag von 5,4 auf 5,9% erhöht. Die Lohnerhöhung betrug daher insgesamt ca. 6,3%. Löhne der Berufsgruppe III zzgl. 0,03 DM; dies bedeutet eine rhöhung des Gesamttarifstundenlohnes der Berufsgruppe III um insgesamt 2,5%. Zuzüglich eines einmaligen Festbetrages von 50, DM für Kalendermonat Mai In der Zeit bis galten die bisherigen Löhne weiter, wobei für die Monate Juni, Juli und August ein monatlicher Festbetrag von 75, uro zusätzlich zu zahlen war. Ab (inführung neuer Lohnstrukturen) ist der cklohn (bisher Bundesecklohn) der Tarifstundenlohn der Lohngruppe 4 gemäß 5 Nr. 1 BRTV (bisher Tarifstundenlohn der Berufsgruppe III). In den Jahren 2004 und 2005 erfolgte keine prozentuale rhöhung der Stundenlöhne. Für die Kalendermonate September 2005 bis einschließlich März 2006 war monatlich ein Festbetrag in Höhe von 30, uro (für Vollzeitbeschäftigte) zu zahlen. Aufgrund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit ab von 39 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich wurden Zuzüglich eines Festbetrages von 0,4% monatlich nach 6 Lohn-TV. Zuzüglich eines Festbetrages von 0,5% monatlich nach 6 Lohn-TV. Für den Kalendermonat Mai 2009 gab es einen Festbetrag von 60,00 uro nach 6 Lohn-TV/West. 312

2 ntwicklung des Lohnes 2. Neue Bundesländer (ausgenommen Berlin-Ost) ) 10,76 436) ca. 11, ) 11,08 11,73 ca. 9, ,84 13,60 ca. 15, ,63 14,43 ca. 6, ,10 17,05 ca. 18, ) ,49 18,02 17,46 19,08 2,4 9,3 78, ) ,47 18,94 19,56 20,06 2,5 2,4 440) ) ,04 20,80 21,22 22,03 ca. 5,8 3,8 442) ,27 22,52 ca ,27 22, , ,66 22,94 1, ) ca. 3, ) 93,8 92, ,71 24,04 1,5 93, ,71 24, , ,71 24, , ,03 24,38 1,4 89,2 Ab 1. Januar 2002 in uro 11,78 12, ,16 12,87 3,2 89, ,45 13,18 2,4 89, ) ,14 12,26 12,85 12,98./. 2,5 446) 1,0 89,2 89, ,64 12,83 13,39 13,58 3,1 447) 1,5 448) 89,2 89, ) 13,04 13,37 13,80 14,16 1,6 448) ca. 2,6 450) 89,1 89, ,71 14,52 ca. 2,6 450) 89, ,18 15,01 3, ,59 15,45 2,9 90, ,17 16,07 4,0 91,2 435) Diese Löhne galten bis nur für Betriebe des Baugewerbes. Für die Beschäftigten in Unternehmen der Bauindustrie galten andere Lohn-Tarifverträge. 436) In den Gebieten Ostteil von Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern betrug der Gesamttarifstundenlohn bereits seit DM 10, ) Diese Lohnerhöhung galt nicht für die Betriebe des Baugewerbes in Sachsen und Sachsen-Anhalt sowie für die Zimmererbetriebe in Thüringen. 438) 439) 440) 2,4% Lohnausgleich für die Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 42 auf 41 Stunden ab ,5% Lohnausgleich für die Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ab Löhne der Berufsgruppe III zuzüglich 0,03 DM; dies bedeutet eine rhöhung des Gesamttarifstundenlohnes der Berufsgruppe III um insgesamt 2,5%. 441) Der Lohnausgleich für die Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden ab in Höhe von rechnerisch 2,6% ist in dieser Tariferhöhung bereits enthalten. 442) 443) Zuzüglich eines einmaligen Festbetrages von 50, DM für Kalendermonat Mai Dieser Prozentsatz wurde von den Tarifvertragsparteien des Baugewerbes bereits in der Vereinbarung vom festgelegt (siehe Tarifverträge und Arbeitsrecht Bau 1995/96, Seite 201, Fußnote 2). In der Tarifrunde 1997 wurde dieser Stufenplan aufgehoben und vereinbart, die seit geltenden Löhne ab nicht zu erhöhen. 444) 445) 446) Nach dem Schlichtungsspruch vom erhöhten sich die Löhne erst ab um 1,5%. In den Jahren 2004 und 2005 erfolgte keine Tariferhöhung. Aufgrund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit ab von 39 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich wurden 447) 448) 449) 450) Zuzüglich eines Festbetrages von 0,4% monatlich nach 7 Lohn-TV/Ost. Zuzüglich eines Festbetrages von 0,5% monatlich nach 7 Lohn-TV/Ost. Für den Kalendermonat Mai 2009 gab es einen Festbetrag von 60,00 uro nach 7 Lohn-TV/Ost. rhöhung um den gleichen uro-cent-betrag wie im Westen ( 2 Abs. 2 Lohn-TV/Ost). 313

3 Anhang 3. Berlin Berlin-West: Berlin-Ost: Bis galten die Löhne der alten Bundesländer. Bis galten die nachstehenden Löhne: ) 10, ,08 11,73 ca. 9, ,82 15,69 ca. 33, ,51 17,48 ca. 11,4 83, ,42 20,56 ca. 17,6 92, ,66 21,88 ca. 6,4 95, ) 21,18 22,42 2,5 97, ,71 22,99 2,4 97, ) 22,27 23,58 2,5 100 Vom bis galten auch in Berlin-Ost die Löhne der alten Bundesländer (s. oben Ziff. 1). Seit gelten in Berlin ( West und Ost) folgende Löhne: ,92 26,39 2, ,17 26,65 1, ,57 27,08 1,6 99 Ab 1. Januar 2002 in uro 13,07 13, ,49 14,28 3, ,81 14,62 2,4 98, ) 13,46 14,25./. 2,5 455) 98, ,59 14,39 1,0 98, ,01 14,84 3,1 456) 98, ,22 15,06 1,5 457) 98, ,45 15,30 1,6 457) 98, ) 14,78 15,65 98, ,12 16,01 98, ,57 16,49 3,0 98, ,93 16,86 98, ,44 17,40 3,2 98,75 451) Diese Löhne galten bis nur für Betriebe des Baugewerbes mit Sitz in Berlin-Ost. Für die Beschäftigten in Unternehmen der Bauindustrie galten andere Lohn-Tarifverträge. 452) 2,5% Lohnausgleich für die Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 41 auf 40 Stunden ab ) Der Lohnausgleich für die Verkürzung der Wochenarbeitszeit von 40 auf 39 Stunden ab in Höhe von rechnerisch 2,6% ist in dieser Tariferhöhung bereits enthalten. 454) In den Jahren 2004 und 2005 erfolgte keine Tariferhöhung. 455) Aufgrund der Verlängerung der Wochenarbeitszeit ab von 39 auf 40 Stunden ohne Lohnausgleich wurden 456) Zuzüglich eines Festbetrages von 0,4% monatlich nach 6 Lohn-TV/Berlin. 457) Zuzüglich eines Festbetrages von 0,5% monatlich nach 6 Lohn-TV/Berlin. 458) Für den Kalendermonat Mai 2009 gab es einen Festbetrag von 60,00 uro nach 6 TV Lohn/Berlin. 314

4 ntwicklung des Lohnes 4. Mindestlöhne: Mindestlöhne i. S. d. Arbeitnehmer-ntsendegesetzes Mindestlohn 1 Mindestlohn 2 West Ost West Ost ,18 7, ,46 8, ,65 8, ,80 8, ,12 8, ,36 8,95 12,47 10, ,36 8,95 12,47 9, ,36 8,95 12,47 10, ,20 8, , ,30 8,90 12,40 9, ,40 9,00 12,50 9, ,70 9,00 12,85 459) 9, ,80 9,25 12,90 460) 461) ,90 9,50 12,95 460) ,00 9,75 13,00 462) ,05 10,00 13,40 463) ,05 10,25 13,70 464) ,10 10,50 13,95 465) ,15 10,75 14,20 466) ,25 11,05 14,45 467) ,30 11,30 14,70 468) 459) 460) 461) 462) 463) 464) 465) 466) 467) 468) Berlin: 12,70. Berlin: 12,75 (gültig vom bis ). Mit Wirkung ab gibt es in den neuen Bundesländern keinen Mindestlohn 2 i. S. d. Arbeitnehmer-ntsendegesetzes mehr. Berlin: 12,85. Berlin: 13,25. Berlin: 13,55. Berlin: 13,80. Berlin: 14,05. Berlin: 14,30. Berlin: 14,

5

ab 1.6.07 ab 1.6.07 ab 1.6.07 ab 1.6.09 ab 1.4.07 ab 1.4.07 ab 1.4.09 ab 1.9.08

ab 1.6.07 ab 1.6.07 ab 1.6.07 ab 1.6.09 ab 1.4.07 ab 1.4.07 ab 1.4.09 ab 1.9.08 Tariflohn ab 1.4.10 Tariflohn ab 1.4.10 Gehaltssätze ab 1.4.10 Mindestlöhne ab 1.7.11 West ab 1.6.09 Ost ab 1.6.09 ab 1.6.09 ab 1.9.10 ab 1.4.09 ab 1.4.09 ab 1.4.09 ab 1.9.09 ab 1.9.08 ab 1.9.08 ab 1.9.08

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