Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen"

Transkript

1 Arbeitssicherheit Infos zu den Schulungen Pflichtkurse Die Abkommen der Staat-Regionen-Konferenzen Nr. 221 und 223 vom 21. Dezember 2011 definieren die Dauer, Mindestinhalte und Modalitäten der Schulungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Bereich Arbeitssicherheit. Diese Schulungen sind laut gesetzesvertretendem Dekret Nr. 81/2008 für alle Arbeitnehmer, Vorgesetzte, Führungskräfte und für Arbeitgeber, welche die Funktion des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz selbst ausüben, verpflichtend. Neben den Grundkursen sind auch verschiedene e vorgesehen. Die Dauer und die Mindestinhalte der Grund- und e hängen von der Einstufung des jeweiligen Betriebes in die jeweiligen Risikoklassen niedriges, mittleres oder hohes Risiko ab. Diese Einstufung erfolgt anhand des Tätigkeitskodex ATECO 2007 des jeweiligen Betriebes. Der Tätigkeitskodex lässt sich dem Handelskammerauszug entnehmen. SCHULUNG FÜR ARBEITGEBER ZUM LEITER DER DIENSTSTELLE FÜR ARBEITSSCHUTZ (LDAS) (Art. 34 GvD Nr. 81/2008 und Abk. Staat-Regionen-Konferenz Nr. 223/2011) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seinen Betrieb eine Person zum Leiter der Dienstelle für Arbeitsschutz zu ernennen. Diese Funktion kann bei Handels- und Dienstleistungsbetrieben mit bis zu 200 Mitarbeitern oder bei Handwerks- und Industriebetrieben mit bis zu 30 Mitarbeitern der Arbeitgeber selbst übernehmen. Der Arbeitgeber kann aber auch einen seiner Arbeitnehmer zum Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz ausbilden lassen oder einen betriebsexternen Experten zum Leiter der Dienststelle für Arbeitsschutz ernennen. Arbeitgeber, welche im eigenen Betrieb selbst die Aufgabe des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz übernehmen, müssen die dafür gesetzlich vorgesehene Schulung besuchen. Bei neuen Unternehmensgründungen müssen die Arbeitgeber, in Funktion des LDAS, innerhalb von 90 Tagen ab Tätigkeitsbeginn den Grundkurs absolvieren. Die Kursdauer beträgt: - 16 Stunden für niedriges Risiko, - 32 Stunden für mittleres Risiko, - 48 Stunden für Betriebe mit hohem Risiko. Die Schulung des Arbeitgebers zum LDAS ersetzt nicht die vom Gesetz vorgesehenen Kurse für Brandschutz und Erste Hilfe. Diese Schulungen müssen zusätzlich besucht werden. Die Kursdauer der e für Arbeitgeber als LDAS beträgt: - 6 Stunden für niedriges Risiko, - 10 Stunden für mittleres Risiko, - 14 Stunden für Betriebe mit hohem Risiko. Arbeitgeber, welche im Jahr 1996 dem Landesweiten Dienst für Arbeitsmedizin mitgeteilt haben, dass sie selbst die Aufgaben des Leiters der Dienststelle für Arbeitsschutz übernehmen und keinen 16- stündigen Kurs besucht haben, müssen die e innerhalb 11. Jänner 2014 absolvieren. Arbeitgeber, die im Zeitraum bis eine Schulung besucht haben, müssen den innerhalb 11. Jänner 2017 absolvieren. Arbeitgeber, die nach dem eine Schulung besucht haben, müssen den in einem 5-Jahresintervall ab Datum der Besuchsbestätigung der Pflichtschulung absolvieren.

2 Schulung für Arbeitnehmer Alle Arbeitnehmer müssen zusätzlich zur betriebsinternen Einweisung auch eine in Bezug auf ihre Tätigkeit angemessene Schulung erhalten. Die Schulung für Arbeitnehmer muss während der Arbeitszeit erfolgen und wird in einen allgemeinen Teil und in einen spezifischen Teil gegliedert. Der allgemeine Teil der Arbeitnehmerschulung beträgt für alle Risikoklassen 4 Stunden. Der spezifische Teil der Arbeitnehmerschulung beträgt je nach Risikoklasse: - 4 Stunden für niedriges Risiko (= insgesamt 8 Stunden), - 8 Stunden für mittleres Risiko (= insgesamt 12 Stunden), - 12 Stunden für hohes Risiko (= insgesamt 16 Stunden). Die Einstufung der Arbeitnehmer in die jeweilige Risikoklasse hängt vom Tätigkeitskodex ATECO 2007 des jeweiligen Betriebes ab, bei welchem der Arbeitnehmer tätig ist. Der Tätigkeitskodex lässt sich dem aktuellen Handelskammerauszug entnehmen. Arbeitnehmer, welche in Betrieben mit mittlerer oder hoher Risikoeinstufung arbeiten, können die Schulungen für niedriges Risiko besuchen, vorausgesetzt, dass diese Arbeitnehmer ausschließlich Tätigkeiten ausüben, die in die niedrige Risikoklasse fallen und nicht am Produktionsprozess beteiligt sind. Arbeitnehmer, die im Betrieb als Gabelstaplerfahrer, Kranfahrer, Gerüstbauer, Baggerfahrer tätig sind oder mit Hebebühnen arbeiten, müssen eine spezifische Ausbildung absolvieren. Genauso müssen Arbeitnehmer, welche eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) der 3. Kategorie (z. B. Anseilschutz) zur Ausübung ihrer Tätigkeit verwenden, eine spezifische Ausbildung erhalten. Die Schulung der Arbeitnehmer muss vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen. In Ausnahmefällen, in denen eine vorhergehende Schulung der neu angestellten Arbeitnehmer nicht möglich war, muss der Arbeitnehmer die Schulung innerhalb von 60 Tagen ab Anstellung absolvieren. Wechselt der Arbeitnehmer Arbeitsplatz, so gilt die bereits absolvierte Schulung als Bildungsguthaben und muss vom Arbeitnehmer nicht wiederholt werden. Arbeitnehmer, die innerhalb eine Schulung nach altem Model besucht haben, müssen diese nicht wiederholen. Arbeitnehmer, die betriebsintern nachweislich eine angemessene Schulung erhalten haben, sind von der Schulungspflicht befreit. Diese Schulung muss vom Arbeitgeber schriftlich dokumentiert sein und muss die gesetzlichen und kollektivvertraglichen Voraussetzungen bezüglich Inhalt, Dauer und Modalitäten erfüllen. Arbeitnehmer, die im Zeitraum bis eine Schulung besucht haben, müssen den bis 11. Jänner 2017 absolvieren. Arbeitnehmer, die nach dem die Pflichtschulung besucht haben, müssen die e von insgesamt 6 Stunden für alle Risikoklassen in 5 Jahresintervallen ab Datum der Besuchsbestätigung der Pflichtschulung absolvieren.

3 Schulung für Vorgesetzte Vorgesetzter ist, wer im Rahmen seiner Funktion über die Arbeitstätigkeit wacht und die Umsetzung der erhaltenen Anweisungen garantiert, indem er die korrekte Ausführung durch die Arbeitnehmer überprüft und im Rahmen seiner Funktion Entscheidungsbefugnisse ausübt. Die Vorgesetzten müssen zusätzlich zu den Arbeitnehmerschulungen der jeweiligen Risikoeinstufung eine spezifische Ausbildung von 8 Stunden absolvieren. Die 8-stündige spezifische Schulung für Vorgesetzte ist für alle Risikostufen gleich. Bei Neuanstellung muss die Ausbildung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen bzw. innerhalb von 60 Tagen ab Anstellung abgeschlossen sein. Vorgesetzte, die im Zeitraum bis bereits eine Schulung besucht haben, müssen den bis innerhalb absolvieren. Vorgesetzte, die nach dem die Pflichtschulung besucht haben, müssen die e von insgesamt 6 Stunden für alle Risikoklassen in 5 Jahresintervallen ab Datum der Besuchsbestätigung der Pflichtschulung absolvieren. Schulung für Führungskräfte Führungskraft ist, wer im Rahmen seiner Funktion die Anweisungen des Arbeitgebers umsetzt, indem er die Arbeitstätigkeit organisiert und überwacht. Führungskräfte müssen eine von den Arbeitnehmern unabhängige 16-stündige Ausbildung absolvieren. Die 16-stündige spezifische Schulung für Führungskräfte ist für alle Risikostufen gleich. Bei Neuanstellung muss die Ausbildung vor Beginn des Arbeitsverhältnisses erfolgen bzw. innerhalb von 60 Tagen ab Anstellung abgeschlossen sein. Führungskräfte, die nach dem die Pflichtschulung besucht haben, müssen die e von insgesamt 6 Stunden für alle Risikoklassen in 5 Jahresintervallen ab Datum der Besuchsbestätigung der Pflichtschulung absolvieren. Als Übergangsregelung gilt Folgendes: Wer nach dem den 16-stündigen Kurs für Arbeitgeber besucht hat oder nach dem das 24-stündige A-Modul für RSPP/ASPP belegt hat, muss einen bis innerhalb 11. Jänner 2017 absolvieren. Führungskräfte, die im Zeitraum bis bereits eine Schulung besucht haben, müssen den innerhalb 11. Jänner 2017 absolvieren. Schulung Erste Hilfe-Beauftragte (Dekret des Landeshauptmannes Nr. 25 vom ) Jeder Betrieb mit Arbeitnehmern ist verpflichtet, einen Erste Hilfe-Beauftragten zu ernennen. Der Erste Hilfe-Beauftragte muss einen Kurs von 12 (Risikogruppe B und C) oder 16 (Risikogruppe A) Unterrichtseinheiten besuchen.

4 - Risikogruppe A : Betriebe, die industrielle Tätigkeiten ausüben und/oder Produktionseinheiten mit mehr als fünf Arbeitnehmern haben. - Risikogruppe B: Betriebe oder Produktionseinheiten mit drei oder mehr Arbeitnehmern, die nicht in die Gruppe A fallen. - Risikogruppe C: Betriebe oder Produktionseinheiten mit bis zu drei Arbeitnehmern, die nicht in die Gruppe A fallen. Die Ausbildung zum Erste Hilfe-Beauftragten ist gültig für 10 Jahre und nur in der Autonomen Provinz Bozen - Südtirol. Nach Ablauf dieser Zeit muss der praktische Teil der Ausbildung aufgefrischt werden. Pflichtschulung Brandschutzbeauftragte (Art. 46 GvD Nr. 81/2008 und Ministerialdekret vom 10. März 1998) Jeder Betrieb ist verpflichtet, einen Brandschutzbeauftragten zu ernennen. In der Risikobewertung wird gemäß Ministerialdekret vom bestimmt, welches Brandrisiko im Betrieb besteht. Die Dauer des Kurses für Brandschutzbeauftragte hängt vom jeweiligen Brandrisiko im Betrieb ab: - 4-stündiger Kurs bei niedrigem Brandrisiko, - 8-stündiger Kurs bei mittlerem Brandrisiko, - 16-stündiger Kurs bei hohem Brandrisiko. Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten hat eine unbegrenzte Gültigkeit. Es wird jedoch eine regelmäßige Auffrischung empfohlen. Pflichtschulung Sicherheitssprecher (Arbeitnehmervertreter für Arbeitsschutz) (Art. 47 GvD Nr. 81/2008 und nationale Kollektivverträge) Der Arbeitgeber muss die Arbeitnehmer über deren Möglichkeit der Ernennung eines Arbeitnehmervertreters für Arbeitsschutz (= Sicherheitssprecher) informieren. Wird kein Sicherheitssprecher unter den Arbeitnehmern ernannt, so wird ein territorialer Arbeitnehmervertreter eingesetzt. Für den betriebsinternen Sicherheitssprecher ist eine 32-stündige Schulung vorgesehen. Der betriebsinterne Sicherheitssprecher bzw. der territoriale Arbeitnehmervertreter muss dem INAIL mitgeteilt werden. Arbeitnehmervertreter für Arbeitsschutz müssen jährlich e besuchen. Die Dauer des Kurses wird nach der Anzahl der Mitarbeiter im jeweiligen Betrieb bestimmt: Mitarbeiter: keine Auffrischung erforderlich, Mitarbeiter: 4 Stunden und - bei >50 Mitarbeitern: 8 Stunden.

5 Pflichtschulung für Gabelstaplerfahrer (Art. 73 GvD Nr. 81/2008 und Abk. Staat-Regionen-Konferenz Nr. 53/2012) Alle Arbeiter, gleichgültig ob Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, welche spezifische Arbeitsmittel benützen, müssen eine angemessene Schulung mit Bezug auf Einsatz und Handhabung dieser spezifischen Arbeitsmittel absolvieren. Das Abkommen Nr. 53 vom 22. Februar 2012 der Staat-Regionen-Konferenz, welches mit 12. März 2013 in Kraft tritt, legt die Arbeitsmittel fest, für welche eine spezifische Befähigung der Arbeiter erforderlich ist. Einen solchen Befähigungskurs braucht es u. a. auch für Gabelstaplerfahrer. Der Befähigungskurs für Gabelstaplerfahrer ist in 3 Module gegliedert: - Modul 1 gesetzliche Grundlagen 1 Stunde, - Modul 2 technische Grundlagen 7 Stunden, - Modul 3 praktische Übungen 4 Stunden. Die Befähigung muss innerhalb von 5 Jahren ab Datum der Bescheinigung des erfolgten Befähigungskurses aufgefrischt werden. Der hat eine Mindestdauer von 4 Stunden, wobei davon 3 Stunden für praktische Übungen verwendet werden müssen. Übergangsregelung: All jene, die den Kurs für Gabelstaplerfahrer bereits vor Inkrafttreten des Abkommens Nr. 53/2012 der Staat-Regionen-Konferenz absolviert haben, müssen bis zum 12. März 2015 das Modul 3 praktische Übungen mit einer Dauer von 4 Stunden nachholen.

Rundschreiben Nr. 2/2010 ausgearbeitet: Martin Ceolan

Rundschreiben Nr. 2/2010 ausgearbeitet: Martin Ceolan Dietenheimer Straße 1 Via Teodone Bruneck (BZ) I-39031 Brunico (BZ) Tel.: +39 047 4 41 15 11 Fax: +39 047 4 41 23 12 Mail: info@arsis.it PEC: arsis@pec.it www. ars is.it Rundschreiben Nr. 2/2010 ausgearbeitet:

Mehr

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für

Ich beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Mehr

Sehr geehrte Vereinsmitglieder Ihre jeweilige Anschrift

Sehr geehrte Vereinsmitglieder Ihre jeweilige Anschrift Sehr geehrte Vereinsmitglieder Ihre jeweilige Anschrift BETREFF: Mitteilung gemäß und für die Wirkungen der Art. 10, 12 und 20 des G.v.D. 196/2003 Gesetzes Nr.675 vom 31.12.1996 über den Schutz der Person

Mehr

Elternzeit Was ist das?

Elternzeit Was ist das? Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das

Mehr

Dienstanweisung für Arbeitsschutz

Dienstanweisung für Arbeitsschutz Seite 1 von 5 Diese DA gilt ab: 01.07.2009 Diese DA ersetzt die Fassung vom: Änderungshinweise: 01.06.1999 Formelle Änderung Verteiler (Geltungsbereich) Alle Mitarbeiter des UKS Erstellt am 04.06. 2009

Mehr

Arbeitssicherheit Erforderliche Schulung für Arbeitgeber und Mitarbeiter

Arbeitssicherheit Erforderliche Schulung für Arbeitgeber und Mitarbeiter Dietenheimer Straße 1 Via Teodone Bruneck (BZ) I-39031 Brunico (BZ) Tel.: +39 047 4 41 15 51 Fax: +39 047 4 41 23 12 Mail: info@arsis.it PEC: arsis@pec.it www. ars is.it 02. März 2012 Arbeitssicherheit

Mehr

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen

Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut

Mehr

Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten

Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten Info-Veranstaltung zur Erstellung von Zertifikaten Prof. Dr. Till Tantau Studiengangsleiter MINT Universität zu Lübeck 29. Juni 2011 Gliederung Zertifikate Wer, Wann, Was Ablauf der Zertifikaterstellung

Mehr

Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation

Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation Erwerb englischer Sprachkenntnisse Modul 6 Führung und Organisation Besuch eines fachsprachlichen Englischkurses des Sprachenzentrums der TU Dortmund mit Abschlussprüfung Alternativ: Absolvierung des Test

Mehr

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG)

Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) Gesetz über die Pflegezeit (Pflegezeitgesetz - PflegeZG) vom 28.05.2008 (BGBl. I Seite 874) zuletzt geändert durch: Artikel 3 des Gesetzes zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-

Mehr

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung?

Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? Welche Bereiche gibt es auf der Internetseite vom Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung? BAF ist die Abkürzung von Bundes-Aufsichtsamt für Flugsicherung. Auf der Internetseite gibt es 4 Haupt-Bereiche:

Mehr

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG

Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Telearbeit - Geltungsbereich des BetrVG Der persönliche Anwendungsbereich des BetrVG ergibt sich aus 5 BetrVG. Danach gelten als Arbeitnehmer i.s.d. BetrVG Angestellte und Arbeiter unabhängig davon, ob

Mehr

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht

3.13. Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006. Pfarrdienstrecht Landessynode 2006 3. (ordentliche) Tagung der 15. Westfälischen Landessynode vom 14. bis 17. November 2006 3.13 Pfarrdienstrecht Bestätigung der gesetzesvertretenden Verordnung zur Änderung des Ausführungsgesetzes

Mehr

Vorarbeiter Bau (Kurs Italienisch)

Vorarbeiter Bau (Kurs Italienisch) Vorarbeiter Bau (Kurs Italienisch) www.enaip.ch/ausbildung-berufsbildung/vorarbeiter-bau/ Für wen ist der Kurs geeignet? Haben Sie langjährige Berufserfahrung als Maurer und auch schon in der Funktion

Mehr

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Datenschutz im Alters- und Pflegeheim Urs Belser, Fürsprecher Safe+Legal, AG für Datenschutz und Management-Consulting Schwarztorstrasse 87, 3007 Bern Tel. 031 382 74 74 E-Mail urs.belser@safelegal.ch Datenschutz im Alters- und Pflegeheim

Mehr

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER

Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER Oberstufenreform INTERAKTIVER FÄCHERPLANER 84 GSO (2007) Festsetzung der Gesamtqualifikation (achtjähriges Gymnasium) (1) 1 Aus den in den Ausbildungsabschnitten 11/1 bis 12/2 eingebrachten Leistungen

Mehr

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des

Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)

Mehr

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge

Anleitung für die Online-Bewerbung über LSF auf Lehrveranstaltungen aller Lehramtsstudiengänge Einloggen: Eingabe von Benutzername und Passwort Benutzername = Matrikelnummer (z.b. 999999) Passwort = Geburtsdatum (z.b. 31.12.1998) wird angezeigt als ********** Nach dem ersten Einloggen sollten sie

Mehr

Flexibilität und Erreichbarkeit

Flexibilität und Erreichbarkeit Flexibilität und Erreichbarkeit Auswirkungen und Gesundheitsrisiken Ergebnisse einer Umfrage unter Führungskräften, in Zusammenarbeit mit dem Verband Die Führungskräfte e.v. BARMER GEK Hauptverwaltung

Mehr

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp?

Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Test: Sind Sie ein Unternehmertyp? Weitere Hinweise darauf, ob Sie ein Unternehmertyp sind, gibt Ihnen der folgende Persönlichkeitstest. Er ist eine von vielen Möglichkeiten zu erfahren, ob Sie für die

Mehr

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden

Herzlich willkommen. zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Herzlich willkommen zur Information Arbeitssicherheit / Gesundheitsschutz / für Kirchgemeinden Treier & Partner AG, Unterer Kirchweg 34, 5064 Wittnau Aug. 2012 V1 1 Inhaber Franz Treier Sicherheitsfachmann

Mehr

Statuten in leichter Sprache

Statuten in leichter Sprache Statuten in leichter Sprache Zweck vom Verein Artikel 1: Zivil-Gesetz-Buch Es gibt einen Verein der selbstbestimmung.ch heisst. Der Verein ist so aufgebaut, wie es im Zivil-Gesetz-Buch steht. Im Zivil-Gesetz-Buch

Mehr

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -

Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...

Mehr

Änderungen zum Jahreswechsel 2010

Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Änderungen zum Jahreswechsel 2010 Wie bereits angekündigt, erhalten Sie nachfolgend die wichtigsten Informationen für die Lohnabrechnung Januar 2010. Wie jedes Jahr konnten wir einen Großteil der gesetzlichen

Mehr

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014

Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014 Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung

Mehr

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch

Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft. Ausbildung. Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Regionaler Qualifizierungspool in der Landwirtschaft Ausbildung Vertr.-Prof. Dr. Dörte Busch Gliederung I. Modell der Ausbildungspartnerschaft II. III. IV. Inhalt des schriftlichen Ausbildungsvertrages

Mehr

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer

Mehr

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM

Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Was sagt der Anwalt: Rechtliche Aspekte im BEM Peter Gerhardt Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Frankfurt am Main Gesetzliche Grundlagen des BEM seit 2004 in 84 Abs. 2 SGB IX geregelt. bei allen

Mehr

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV)

Zusatz-Tarifvertrag. für die in der. DB Zeitarbeit GmbH. beschäftigten Arbeitnehmer. (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) 1 Tarifpolitik Zusatz-Tarifvertrag für die in der DB Zeitarbeit GmbH beschäftigten Arbeitnehmer (DB Zeitarbeit-ZusatzTV) Stand nach 3. ÄTV DB Zeitarbeit-ZusatzTV vom 22.12.2011 2 Inhaltsverzeichnis Präambel

Mehr

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral!

Qualität und Verlässlichkeit Das verstehen die Deutschen unter Geschäftsmoral! Beitrag: 1:43 Minuten Anmoderationsvorschlag: Unseriöse Internetanbieter, falsch deklarierte Lebensmittel oder die jüngsten ADAC-Skandale. Solche Fälle mit einer doch eher fragwürdigen Geschäftsmoral gibt

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung über die Einrichtung einer Beschwerdestelle nach 13 Abs.1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz vom 18.08.2006) 1. Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste

Mehr

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitgeber-Info Das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Arbeitsrechtlicher Teil * Kennen Sie das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG)? Das AGG ist am 18. August 2006 in Kraft getreten

Mehr

Newsletter: Februar 2016

Newsletter: Februar 2016 1 ASR GmbH www.asr-security.de Newsletter: Februar 2016 Neue behördliche Vorgaben für Onlineschulungen Seit dem 01. Februar 2016 gelten neue behördliche Anforderungen an Online- Luftsicherheitsschulungen.

Mehr

Das neue Reisekostenrecht 2014

Das neue Reisekostenrecht 2014 Seite 1 von 8 Das neue Reisekostenrecht 2014 Inhaltsverzeichnis: Seite I. Festlegung der ersten Tätigkeitsstätte 1.1 Der zentrale Begriff: die erste Tätigkeitsstätte 1 1.2 Prüfungsstufe 1: Festlegung durch

Mehr

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV

Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische

Mehr

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott?

Informationen für den Wahlkreis. 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005. Wohin mit dem Elektroschrott? ' Informationen für den Wahlkreis 15. Wahlperiode / 02-2005 15.03.2005 Deutscher Bundestag Unter den Linden 50 11011 Berlin Tel.: (030) 227-73 303 Fax: (030) 227-76 303 ulla.burchardt@bundestag.de Wahlkreisbüro

Mehr

Gefahrgutfahrer - Infos

Gefahrgutfahrer - Infos Für die Beförderungen von Gütern welche als Gefahrgut eingestuft sind gelten strenge Vorschriften. Diese Vorschriften sind in den ADR Bestimmungen zusammengefasst. (ADR = Europäisches Übereinkommen über

Mehr

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor

So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von Gewerbeaufsicht und Berufsgenossenschaft vor G 51/1 So bereiten Sie sich auf Betriebsrevisionen von und Berufsgenossenschaft vor Inhalt Seite Suchwort-Register Magazin Die Sifa und die Betriebsrevisionen: ein wichtiges Thema 2 Revisionen durch die

Mehr

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages

Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall

Mehr

1 Belastung. 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten

1 Belastung. 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten Inhalt 1 Belastung 1.1 Standortbestimmung 1.2 Belastungsvorhersage 1.3 Favoriten 2 Beschwerden 2.1 Registrierung / Einloggen 2.2 Symptome 2.3 Diagramme 3 Info 3.1 Lexikon 3.2 Tutorial 3.3 Impressum 4 Einstellungen

Mehr

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016

Tarifliche Veränderungen. in 2015 und 2016 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Eine Übersicht September 2015 MAV der Evang. Kirche in Mannheim 1 Tarifliche Veränderungen in 2015 und 2016 Veränderungen der Evang. Landeskirche in Baden beim

Mehr

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung

6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung

Mehr

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung

Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Umzug der abfallwirtschaftlichen Nummern /Kündigung Um sich bei ebegleitschein abzumelden/ zu kündigen sind folgende Schritte notwendig: Schritt 1: Sie erteilen bifa Umweltinstitut GmbH den Auftrag, Ihre

Mehr

Die. gute Idee. Erfindungen und Geschäftsideen entwickeln und zu Geld machen

Die. gute Idee. Erfindungen und Geschäftsideen entwickeln und zu Geld machen Die gute Idee Erfindungen und Geschäftsideen entwickeln und zu Geld machen DIE GUTE IDEE Erfindungen und Geschäftsideen entwickeln und zu Geld machen Alexander Schug Liebe Leser, Die gute Idee Erfindungen

Mehr

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG)

Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Personalförderungsgesetz PFördG 790 Kirchengesetz über die Maßnahmen zur Personalförderung (Personalförderungsgesetz PFördG) Vom 23. November 2007 (ABl. 2008 S. 14), zuletzt geändert am 25. November 2015

Mehr

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt

3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen 3. Der behinderte Mensch auf dem Arbeitsmarkt 3.1 Die Arbeitsmarktsituation behinderter Menschen Arbeit ist ein zentraler Bestandteil des Lebens in einer

Mehr

TYPO3 Tipps und Tricks

TYPO3 Tipps und Tricks TYPO3 Tipps und Tricks Seiten als Shortcut. Hiermit ist gemeint, dass eine Oberseite direkt auf eine tiefere Unterseite verlinkt. Dies kann bei Themen ohne gesonderte Übersichtsseite hilfreich sein. Zum

Mehr

Lehrer: Einschreibemethoden

Lehrer: Einschreibemethoden Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder

Mehr

Copernicus-Einstellungen Wie ändere ich die Sprache?...11 Wie gelange ich von den persönlichen Einstellungen zum Kurs?...12

Copernicus-Einstellungen Wie ändere ich die Sprache?...11 Wie gelange ich von den persönlichen Einstellungen zum Kurs?...12 GRUNDAUSBILDUNG ZUM ARBEITSSCHUTZ E-Learning Kurs Allgemeine Ausbildung zum Arbeitsschutz für das Personal der Landesverwaltung und dem Lehr- und Landespersonal der Schulen auf dem Online-Service-Portal

Mehr

Ganz sicher oben arbeiten!

Ganz sicher oben arbeiten! www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns

Mehr

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl.

Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Ein Betriebsrat. In jedem Fall eine gute Wahl. Unser Wegweiser zur Wahl eines Betriebsrates Inhalt: Warum sollten Sie einen Betriebsrat wählen? 1 Wann wird gewählt? 1 Was macht eigentlich ein Betriebsrat?

Mehr

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012

White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4

Mehr

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt?

Hautkrebsscreening. 49 Prozent meinen, Hautkrebs sei kein Thema, das sie besorgt. Thema Hautkrebs. Ist Hautkrebs für Sie ein Thema, das Sie besorgt? Hautkrebsscreening Datenbasis: 1.004 gesetzlich Krankenversicherte ab 1 Jahren Erhebungszeitraum:. bis 4. April 01 statistische Fehlertoleranz: +/- Prozentpunkte Auftraggeber: DDG Hautkrebs ist ein Thema,

Mehr

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten

Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Arbeitsschutz an Schulen und Schulkindergärten Verwaltungsvorschrift vom 29. März 2001 Az.: 15-0304.5/83 1. Verantwortlichkeiten Für die Beachtung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ist als Arbeitgeber

Mehr

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung

betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Richtlinie des Landes Tirol betreffend die Förderung der Kurzzeitpflege und Kurzzeitbetreuung für Menschen mit Behinderung Abteilung Soziales 1 Beschluss der Tiroler Landesregierung vom 19. Mai 2015 2

Mehr

Satzung. über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen

Satzung. über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Villingen-Schwenningen Feuerwehrentschädigungs-Satzung (FwES) Aufgrund 4 der GemO für Baden-Württemberg i.d.f.

Mehr

Was ist das Budget für Arbeit?

Was ist das Budget für Arbeit? 1 Was ist das Budget für Arbeit? Das Budget für Arbeit ist ein Persönliches Geld für Arbeit wenn Sie arbeiten möchten aber nicht mehr in einer Werkstatt. Das gibt es bisher nur in Nieder-Sachsen. Und in

Mehr

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement)

Reglement. über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) Reglement über die Mitgliedschaft für PR-Agenturen (Aufnahmereglement) I. Allgemeines 1. Voraussetzungen Art. 1 Grundsätze Das Mitglied von LEADING SWISS AGENCIES muss: a) in der Schweiz domiziliert sein,

Mehr

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz

Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Rechte und Pflichten des Betriebsrats beim Arbeits- und Gesundheitsschutz Der Betriebsrat ist als kollektive Interessenvertretung auch in den Bereichen Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitssicherheit,

Mehr

Medizinischer Eignungstest G26. Juni 2015

Medizinischer Eignungstest G26. Juni 2015 G26 Juni 2015 Was ist die Untersuchung nach G26? Da Atemschutzgeräte ihre Träger über die normalen Anstrengungen hinaus belasten, muss vor dem Einsatz filtrierender Atemschutzgeräte eine medizinische Eignungsuntersuchung

Mehr

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV)

Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Verordnung über die Arbeitszeit bei Offshore- Tätigkeiten (Offshore-Arbeitszeitverordnung - Offshore-ArbZV) Offshore-ArbZV Ausfertigungsdatum: 05.07.2013 Vollzitat: "Offshore-Arbeitszeitverordnung vom

Mehr

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:

Teilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer: Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.

Mehr

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss

Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Tarifrunde 2012 Aktuelle Informationen und Verhandlungsergebnisse M+E Mitte Sonderbeilage zum Tarifabschluss Die Bausteine des Tarifpakets 2012 I. Entgelt Die Tabellenentgelte werden rückwirkend zum 01.05.2012

Mehr

Betriebswirtschaftliches Beratungstool für Steuerberater Ziele, Inhalte und Struktur

Betriebswirtschaftliches Beratungstool für Steuerberater Ziele, Inhalte und Struktur Betriebswirtschaftliches Beratungstool für Steuerberater Ziele, Inhalte und Struktur Prof. Dr. Oliver Kruse Im Rahmen der Initiative: Projektträger: Überblick 1. Welche Ziele verfolgt das betriebswirtschaftliche

Mehr

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)

DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.

Mehr

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...

Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:... Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten

Mehr

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17

Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt

Mehr

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg

ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee. 26. Januar 2007 in Meersburg ZIELVEREINBARUNG über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee 26. Januar 2007 in Meersburg Zielvereinbarung Stand 10.11.2006 über die Internationale Gartenbauausstellung 2017 am Bodensee

Mehr

MASTER-BERATUNG. im Fach Kunstgeschichte

MASTER-BERATUNG. im Fach Kunstgeschichte MASTER-BERATUNG im Fach Kunstgeschichte Wie ist der Masterstudiengang Kunstgeschichte aufgebaut? Was sind die Neuerungen ab WS 12/13? Die genaue Struktur Ihres Studiums entnehmen Sie am besten unserem

Mehr

Umfrage Stress und Arbeitsbelastung in Deutschland

Umfrage Stress und Arbeitsbelastung in Deutschland Ergebnisse einer repräsentativen Befragung durch TNS Infratest im Rahmen der ver.di Aktionswoche 9.-13. November 2015 Umfrage Stress und Arbeitsbelastung in Deutschland Beruflicher Stress, Arbeitsbelastung

Mehr

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind

Aufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind UNIONSRECHTLICHES AUFENTHALTSRECHT VON EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN SOWIE VON FAMILIENANGEHÖRIGEN VON UNIONSRECHTLICH AUFENTHALTSBERECHTIGTEN EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN, DIE DRITTSTAATSANGEHÖRIGE SIND Aufgrund

Mehr

Fast jeder zweite Deutsche würde gerne abnehmen

Fast jeder zweite Deutsche würde gerne abnehmen Allensbacher Kurzbericht 10. April 2014 Fast jeder zweite Deutsche würde gerne abnehmen - 38 Prozent haben schon einmal eine Diät gemacht - Prozent der Bevölkerung würden gerne abnehmen, äußern diesen

Mehr

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland

Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Verein PPP Schweiz Risikomanagement bei PPP Projekten: Erfahrungen aus Deutschland Veranstaltung des Verein PPP Schweiz am14.05.2014 in Bern Vortrag von Peter Walter Landrat a.d., Vorsitzender Verein PPP

Mehr

Managementsysteme und Arbeitssicherheit

Managementsysteme und Arbeitssicherheit Managementsysteme und Arbeitssicherheit 1. Managementsysteme: Welche gibt es? 2. Managementsysteme aus Sicht des Mitarbeiters 3. Schlussfolgerungen für integrierte Managementsysteme 4. 3 Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst

Krefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung

Mehr

Gründung Personengesellschaft

Gründung Personengesellschaft 1 Gründung Personengesellschaft Personengesellschaften lassen sich in zwei große Gruppen einteilen: a) Die Personenhandelsgesellschaften: Offene Handelsgesellschaft (OHG) und Kommanditgesellschaft (KG)

Mehr

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10.

Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. - 1-412.310 Verordnung betreffend die Organisation und die Direktionen der kantonalen Berufsfachschulen der Sekundarstufe II vom 10. Januar 2013 Der Staatsrat des Kantons Wallis eingesehen den Artikel

Mehr

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt

Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.

Mehr

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage

POCKET POWER. Qualitätsmanagement. in der Pflege. 2. Auflage POCKET POWER Qualitätsmanagement in der Pflege 2. Auflage Datenschutz (BDSG) 19 sonals sind dabei die häufigste Übertragungsquelle von Krankheitserregern. Die Mitarbeiter sollten daher gut geschult sein,

Mehr

HOTEL BÄREN. Familie Sauter Beobachtungen & Problembereiche. Interview mit Stefan Sauter (Miteigentümer)

HOTEL BÄREN. Familie Sauter Beobachtungen & Problembereiche. Interview mit Stefan Sauter (Miteigentümer) HOTEL BÄREN Familie Sauter Beobachtungen & Problembereiche Interview mit Stefan Sauter (Miteigentümer) Werdegang Stefan Sauter 1990 bis 2004 Wie sein Bruder Thomas im Angestelltenverhältnis 1995 bis 2000

Mehr

Versetzungsregeln in Bayern

Versetzungsregeln in Bayern Grundschule Schüler der Jahrgangsstufen 1 und 2 rücken ohne besondere Entscheidung vor. Das Vorrücken in den Jahrgangsstufen 3 und 4 soll nur dann versagt werden, wenn der Schüler in seiner Entwicklung

Mehr

Integrationskurse Was ist ein Integrationskurs? Wer darf am Integrationskurs teilnehmen? Wer muss an einem Integrationskurs teilnehmen?

Integrationskurse Was ist ein Integrationskurs? Wer darf am Integrationskurs teilnehmen? Wer muss an einem Integrationskurs teilnehmen? Integrationskurse Was ist ein Integrationskurs? Wer als ausländischer Mitbürger in Deutschland leben möchte, sollte Deutsch sprechen. Das ist wichtig, um Arbeit zu finden, Anträge ausfüllen zu können oder

Mehr

Hinweise für die Online- Dienste der Studierenden

Hinweise für die Online- Dienste der Studierenden Welche Schritte sind für die Nutzung von Online-Diensten erforderlich? 1. Der Anmeldevorgang in TUBIS Bitte melden Sie sich im persönlichen Portal von TUBIS mit Ihrem Benutzernamen und Passwort an, um

Mehr

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.

Baustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. ... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft

Mehr

Sächsischer Baustammtisch

Sächsischer Baustammtisch Sächsischer Baustammtisch Leipziger Straße 3 09599 Freiberg Tel.: 03731/215006 Fax: 03731/33027 Handy: 0172 3510310 Internet: www.saechsischer-baustammtisch.de Mail: info@saechsischer-baustammtisch.de

Mehr

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b

AGROPLUS Buchhaltung. Daten-Server und Sicherheitskopie. Version vom 21.10.2013b AGROPLUS Buchhaltung Daten-Server und Sicherheitskopie Version vom 21.10.2013b 3a) Der Daten-Server Modus und der Tresor Der Daten-Server ist eine Betriebsart welche dem Nutzer eine grosse Flexibilität

Mehr

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil)

Lehramt für Sonderpädagogik (Anschluss an den Bachelor rehabilitationswissenschaftliches Profil) Technische Universität Dortmund Fakultät Mathematik Institut für Entwicklung und Erforschung des Mathematikunterrichts Juni 2008 Information für die Studierenden im Modellversuch Veranstaltungsangebot

Mehr

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg.

Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Der neue Feuerwehrführerschein, erste Erfahrungen aus Baden-Württemberg. Dipl.-Ing. Thomas Egelhaaf, Leiter der Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg Fachtagung der Fachgruppe Feuerwehren-Hilfeleistung

Mehr

Delegiertenver- sammlung. 28. Oktober 2008

Delegiertenver- sammlung. 28. Oktober 2008 Delegiertenver- sammlung 28. Oktober 2008 Gesetz zur strukturellen Weiterent- wicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz) vom 28. Mai 2008 2 Pflege-Weiterentwicklungsgesetz Verabschiedung

Mehr

Vom 26. Januar 1989 (ABl. EKD 1989 S. 105) Datum Fundstelle Paragrafen Art der Änderung. Recht. bisher keine Änderungen. erfolgt

Vom 26. Januar 1989 (ABl. EKD 1989 S. 105) Datum Fundstelle Paragrafen Art der Änderung. Recht. bisher keine Änderungen. erfolgt Richtlinie f. d. Weiterbildung z. Paramentiker/in 8.15 Richtlinien für die Weiterbildung zur Evangelischen Paramentikerin/ zum Evangelischen Paramentiker gemäß Artikel 9 Buchstabe a) der Grundordnung der

Mehr

Geschäftsbriefe in der Praxis

Geschäftsbriefe in der Praxis Abmahnungen: Voraussetzung zur Kündigung 109 Geschäftsbriefe in der Praxis In diesem Teil finden Sie wertvolle Informationen und Praxisbeispiele zu den wichtigsten Themen der modernen Geschäftskorrespondenz

Mehr

Neues Namens- und Bürgerrecht

Neues Namens- und Bürgerrecht Neues Namens- und Bürgerrecht RA lic. iur. Simon Bachmann Ab 1. Januar 2013: Neues Namens- und Bürgerrecht Überblick Das Namensrecht ab 2013 Übergangsbestimmungen Partnerschaftsgesetz Bürgerrecht Namensänderung

Mehr

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem

72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge. TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG. abgeschlossen zwischen dem la".. np r, 2u'll Id' " '8 I 72 94 l' SHKlCGM-Tarifverträge TARIfVERTRAG ZUR BERUfSBEZOGENEN WEITERBILDUNG abgeschlossen zwischen dem Fachverband Sanitär Heizung Klempner Klima Land Brandenburg und der

Mehr

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016

Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Stornierungsbedingungen und weitere Voraussetzungen - 2016 Teil I) Buchungsbedingung und Verbesserung A. BOOKING ONLINE Folgendes Verfahren ermöglicht der Kunde ihr Aufenthalt im Hotel in voller Selbstständigkeit

Mehr

Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen

Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen LANDESTIERÄRZTEKAMMER HESSEN KÖRPERSCHAFT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS Gehaltstarifvertrag für Tiermedizinische Fachangestellte / Tierarzthelfer/Tierarzthelferinnen zwischen dem Bundesverband Praktischer Tierärzte

Mehr

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz

Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Evaluationsordnung der Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz Aufgrund des 5 Abs. 2 Satz 1 i.v.m. 2 Abs. 3 Nr. 4 des Verwaltungsfachhochschulgesetzes (VFHG) vom 2. Juni 1981 (GVBl. S. 105),

Mehr

Grant Thornton Hungary News. April 2014

Grant Thornton Hungary News. April 2014 Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich

Mehr

Erläuterungen zu den Lohnklassen

Erläuterungen zu den Lohnklassen Erläuterungen zu den Lohnklassen gemäss Art. 42 des Landesmantelvertrages für das Schweizerische Bauhauptgewerbe 2012-2015 vom 1. April 2012 Lohnklassen Voraussetzungen Bauarbeiter C Bauarbeiter Bauarbeiter

Mehr

Nach dem Modulhandbuch Statistik MSc bzw. Datenwissenschaft MSc, Modul Projektarbeit, gilt:

Nach dem Modulhandbuch Statistik MSc bzw. Datenwissenschaft MSc, Modul Projektarbeit, gilt: Außeruniversitäres Praktikum Bedingungen, Hinweise etc. Fakultät Statistik, Technische Universität Dortmund (Studiengänge: Statistik MSc, Datenwissenschaft MSc) Stand: März 2010 Nach der Prüfungsordnung

Mehr

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)

Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,

Mehr