Matthias Erhard Status und Potential des Herstellerleasing im mittelständischen Maschinenbau in Deutschland

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1 Diplomarbeit Studienrichtung Betriebswirtschaft Matthias Erhard Status und Potential des Herstellerleasing im mittelständischen Maschinenbau in Deutschland Studienschwerpunkt: Controlling und Finanzmanagement Erstprüfer: Prof. Dr. Michael Feucht Thema erhalten am: 15. März 2009 Abgabe der Arbeit: 14. September 2009 Verfasser der Diplomarbeit: Matthias Erhard Matrikelnummer Sedanstraße München Telefon: Fakultät für Wirtschaft School of Business Telefon Fax Hochschule Augsburg University of Applied Sciences An der Fachhochschule 1 D Augsburg Telefon Fax poststelle@fh-augsburg.de

2 Inhaltsverzeichnis Seite Abbildungsverzeichnis...IV Tabellenverzeichnis... VII Abkürzungsverzeichnis...IX 1. Einleitung Inhalt der Arbeit Aufbau der Arbeit Traditionelle Absatzfinanzierungsinstrumente Lieferantenkredit Factoring Finanzierungsfunktion Dienstleistungsfunktion Delkrederefunktion Forfaitierung Miete und Teilzahlungsgeschäft Leasing Direktes und indirektes Leasing Leasingobjekte Operate und Finance Leasing Voll- und Teilamortisationsverträge Risiken beim Leasing Bilanzierung von Leasingverhältnissen Motive zum Leasing Sale-and-Lease-Back Mietkauf Besicherungsinstrumente der Absatzfinanzierung Schuldbeitritt Bürgschaft Bankgarantie Rückkaufvereinbarung...27 I

3 3.5 Sicherungsabtretung Forfaitierung Ausfuhrkreditversicherung Herstellerleasing Motive zum Herstellerleasing Differenzierung durch das Angebot produktadditiver Dienstleistungen Aufbau von Markteintrittsbarrieren Verminderung von Aufwand durch Leistungsbündelung Effiziente Verteilung der Risiken Absatzsteigerung auf internationalen Märkten Verbesserung der Kundenorientierung Fallweiser Verweis an Leasinggesellschaften Same-Name-Leasing Herstellereigene Vendor-Leasinggesellschaft Ergebnisse der Analyse der Absatzfinanzierungsoptionen Sonderfall: internationales Geschäft Exportleasing Anforderungen an das Exportleasing Gründe für das Exportleasing Modelle des Exportleasing Entwicklung der Bedeutung des Herstellerleasing Anbieterstruktur von Herstellerleasing in Deutschland Organisationsformen Vertriebswege Objektgruppen Transaktionsgrößen Neugeschäftsvolumen Internationale Präsenz Ergebnisse der empirischen Untersuchung zum Herstellerleasingangebot in Deutschland Zielsetzung Befragungsmethodik...65 II

4 6.3 Organisationsform Entwicklung des Neugeschäfts Vertragsgestaltung Internationales Leasing Herstellerleasing Zusammenfassung der Ergebnisse Nachfragerstruktur von Herstellerleasing im mittelständischen Maschinenbau in Deutschland Mittelstand Maschinenbau Unternehmensfinanzierung, Konjunktur und Absatzproblematik Ergebnisse der empirischen Untersuchung zur Herstellerleasingnachfrage im mittelständischen Maschinenbau in Deutschland Zielsetzung Befragungsmethodik Strukturdaten der befragten Maschinenhersteller Nutzung von Leasing als Absatzfinanzierungsinstrument Nutzung alternativer Absatzfinanzierungsinstrumente Auftragsstruktur Ablehnung von Leasing Bedeutung von Herstellerleasing für den mittelständischen Maschinenbau Zusammenfassung der Ergebnisse Perspektiven des Herstellerleasing Potentiale in Abhängigkeit der Wachstumssituation der Hersteller Potentiale für das Exportgeschäft Strategische Potentiale Potentiale aufgrund der Einschätzung der Bedeutung von Herstellerleasing Anhang...X Literaturverzeichnis... XLI Internetquellenverzeichnis... XLIV Rechtssprechungsverzeichnis... XLVI Ehrenwörtliche Erklärung... XLVII III

5 Abbildungsverzeichnis Seite Abb. 1: Beziehungen beim Factoring...4 Abb. 2: Mietvertrag...6 Abb. 3: Teilzahlungsvertrag...7 Abb. 4: Partnerbeziehungen beim direkten Leasing...8 Abb. 5: Partnerbeziehungen beim indirekten Leasing...8 Abb. 6: Identifizierung von Leasingverhältnissen nach IFRS...16 Abb. 7: Beziehungen bei Mietkauf-Verträgen...23 Abb. 8: Beziehungen bei der Bürgschaft...25 Abb. 9: Beziehungen bei der Bankgarantie...26 Abb. 10: Beziehungen bei offener und stiller Zession...28 Abb. 11: Beziehungen bei der Forfaitierung...29 Abb. 12: Dienstleistungsportfolio von Herstellern...32 Abb. 13: Prozessschritte bei loser Zusammenarbeit...36 Abb. 14: Prozessschritte beim Same-Name-Leasing...40 Abb. 15: Vendor-Absatzfinanzierungsgesellschaft...43 Abb. 16: Prozessschritte bei einer herstellereigenen Vendor-Leasinggesellschaft...45 Abb. 17: Vergleich der Absatzfinanzierungsoptionen...50 Abb. 18: Deutsche Maschinenexporte nach Ländergruppen Abb. 19: Internationales Leasing mittels Korrespondenz-Leasinggesellschaft...56 Abb. 20: Internationales Leasing mittels Beteiligungs- oder Tochtergesellschaft (1. Variante)...57 Abb. 21: Internationales Leasing mittels Beteiligungs- oder Tochtergesellschaft (2. Variante)...57 Abb. 22: Internationales Leasing mittels Beteiligungs- oder Tochtergesellschaft (3. Variante)...58 Abb. 23: Leasing-Quoten in Deutschland...59 Abb. 24: Wachstumstreiber herstellerabhängiges Leasing...60 Abb. 25: Leasingpotentiale in europäischen Märkten...61 Abb. 26: Organisationsform der Leasinggesellschaften...66 IV

6 Abb. 27: Neugeschäftsvolumen im Geschäftsjahr Abb. 28: Entwicklung des Neugeschäftsvolumens...68 Abb. 29: Leasing-Vertriebskanal...68 Abb. 30: Finanzierte Leasingobjekte...69 Abb. 31: Leasingverträge im Angebot der Leasinggesellschaften...70 Abb. 32: Ticket-Größen...71 Abb. 33: Leasingpartnerschaften beim internationalen Leasing...71 Abb. 34: Bedeutung des internationalen Leasing für das Neugeschäft...72 Abb. 35: Internationales Herstellerleasing: Regionen mit besonderem Interesse...73 Abb. 36: Nationales und internationales Herstellerleasing: Bedeutung für das Neugeschäft...74 Abb. 37: Beurteilung des Herstellerleasing für das eigene Geschäft...75 Abb. 38: Klassifizierung der Hersteller nach Beschäftigung...80 Abb. 39: Entwicklung der Beschäftigung...81 Abb. 40: Jahresumsatz im Geschäftsjahr Abb. 41: Entwicklung der Umsatzrendite...82 Abb. 42: Unternehmerischer Auftrag...83 Abb. 43: Leasingangebot nach Beschäftigung...84 Abb. 44: Leasingangebot nach Umsatzvolumen...85 Abb. 45: Leasingangebot nach Entwicklung der Beschäftigung...85 Abb. 46: Leasingangebot nach Entwicklung des Umsatzvolumens...86 Abb. 47: Leasingverträge im Angebot der Hersteller...87 Abb. 48: Entwicklung der Leasingquote nach Beschäftigung...88 Abb. 49: Beurteilung der Wirksamkeit von Herstellerleasing auf die Absatzsituation..88 Abb. 50: Beurteilung der Wirksamkeit von Herstellerleasing auf Folgegeschäfte...89 Abb. 51: Angebot von Absatzfinanzierungsinstrumenten...90 Abb. 52: Angebot von Absatzfinanzierungsinstrumenten nach Beschäftigung...91 Abb. 53: Transaktionsgrößen...92 Abb. 54: Exportquoten...93 Abb. 55: Bevorzugte Absatzregionen...94 Abb. 56: Ausschluss von Leasing aus dem Herstellerangebot...94 Abb. 57: Gründe für den Ausschluss von Leasing aus dem Herstellerangebot...95 V

7 Abb. 58: Ablehnungsgründe für die Aufnahme von Leasing in das Herstellerangebot.95 Abb. 59: Relevanz der Intensivierung von Leasing-Kooperationen...96 Abb. 60: Relevanz der Intensivierung von Leasing-Kooperationen nach Beschäftigung...97 Abb. 61: Erwartungen der Hersteller an eine Leasing-Kooperation...99 Abb. 62: Erwartungen der Hersteller mit Leasingangebot an eine Leasing- Kooperation nach Beschäftigung Abb. 63: Erwartungen der Hersteller ohne Leasingangebot an eine Leasing- Kooperation nach Beschäftigung Abb. 64: Erwartungen der Hersteller an eine Leasing-Kooperation nach Beschäftigung Abb. 65: Bevorzugte Leasing-Kooperationsformen der Hersteller ohne Leasingeinsatz Abb. 66: Bevorzugte Leasing-Kooperationsformen der Hersteller mit Leasingeinsatz Abb. 67: Identifikation von indirekten Nutzungsrechten nach IFRIC 4...X Abb. 68: Fragebogen für Leasinggesellschaften... XIII Abb. 69: Fragebogen für Maschinenhersteller mit aktuellem Leasingangebot...XVI Abb. 70: Fragebogen für Maschinenhersteller ohne aktuellem Leasingangebot...XIX VI

8 Tabellenverzeichnis Seite Tab. 1: Erlasskonforme Zurechnung mobiler Wirtschaftsgüter...15 Tab. 2: Erstansatz von Leasingverträgen nach IFRS...18 Tab. 3: Folgebewertung von Leasingverträgen nach IFRS...19 Tab. 4: Absatzfinanzierungsoptionen...48 Tab. 5: Strukturierung des Mittelstands nach Mitarbeiteranzahl und Umsatz...77 Tab. 6: Zusammenfassung der Ergebnisse der empirischen Untersuchung zur Herstellerleasingnachfrage im mittelständischen Maschinenbau in Deutschland Tab. 7: Mobilienleasing-Quoten in Deutschland in %... XX Tab. 8: Wachstum Herstellerleasing und herstellerunabhängiges Leasing in Deutschland... XX Tab. 9: Mobilienleasing Neuinvestitionen in Europa... XX Tab. 10: Mobilienleasing-Quoten in Europa in Prozent... XX Tab. 11: Bruttoanlageinvestitionen ohne Wohnungsbau XXI Tab. 12: Mobilienleasing-Neuinvestitionen in Europa in Mrd. EUR... XXII Tab. 13: Deutsche Maschinenexporte nach Ländergruppen XXII Tab. 14: Deutscher Maschinenbau Produktion und Exportwachstum XXII Tab. 15: Neugeschäftsvolumen Szenario... XXIII Tab. 16: Organisationsform der Leasinggesellschaften... XXIII Tab. 17: Neugeschäftsvolumen GJ XXIII Tab. 18: Entwicklung des Neugeschäftsvolumens in den letzten zwei Jahren... XXIII Tab. 19: Vertriebskanal...XXIV Tab. 20: Finanzierte Investitionsgüter...XXIV Tab. 21: Leasingvertragsformen...XXIV Tab. 22: Ticket-Größen... XXV Tab. 23: Leasingpartnerschaften im Ausland... XXV Tab. 24: Entwicklung des Anteils des internationalen Leasings am Neugeschäftsvolumen... XXV Tab. 25: Internationales Herstellerleasing...XXVI VII

9 Tab. 26: Entwicklung des Anteils des Herstellerleasings am Neugeschäftsvolumen...XXVI Tab. 27: Beurteilung des Herstellerleasings für das eigene Geschäft...XXVI Tab. 28: Strukturierung der Hersteller nach Beschäftigung...XXVII Tab. 29: Strukturierung der Hersteller nach Entwicklung der Beschäftigung...XXVII Tab. 30: Strukturierung der Hersteller nach Jahresumsatz...XXVII Tab. 31: Strukturierung der Hersteller nach Entwicklung der Umsatzrendite... XXVIII Tab. 32: Unternehmerischer Auftrag... XXVIII Tab. 33: Leasingnutzung nach Beschäftigung... XXVIII Tab. 34: Leasingnutzung nach Umsatzvolumen...XXIX Tab. 35: Leasingnutzung nach Entwicklung der Beschäftigung...XXIX Tab. 36: Leasingnutzung nach Entwicklung des Umsatzvolumens...XXIX Tab. 37: Beurteilung der Wirksamkeit des Herstellerleasing... XXX Tab. 38: Entwicklung der Leasing-Quoten... XXX Tab. 39: Leasingverträge im Angebot der Hersteller... XXX Tab. 40: Einsatz von Absatzfinanzierungsinstrumenten...XXXI Tab. 41: Absatzfinanzierungsinstrumente im Angebot der Hersteller...XXXI Tab. 42: Absatzfinanzierungsinstrumente nach Beschäftigung...XXXII Tab. 43: Wesentliche Transaktionsgrößen... XXXIII Tab. 44: Exportquoten... XXXIII Tab. 45: Bevorzugte Absatzregionen... XXXIV Tab. 46: Leasinganbieter in der Vergangenheit... XXXV Tab. 47: Ausschlussgründe von Leasing aus dem Angebot... XXXV Tab. 48: Gründe für den bisherigen Ausschluss von Leasing aus dem Angebot.. XXXVI Tab. 49: Bewertung der Intensivierung von Leasingkooperationen zur Absatzsteigerung... XXXVI Tab. 50: Relevanz der Intensivierung von Leasing-Kooperationen nach Beschäftigung...XXXVII Tab. 51: Erwartungen der Hersteller an eine Leasing-Kooperation... XXXVIII Tab. 52: Erwartungen der Hersteller an eine Leasing-Kooperation nach Beschäftigung... XXXIX Tab. 53: Bevorzugte Leasingkooperationsformen...XL VIII

10 Abkürzungsverzeichnis AfA... Absetzung für Abnutzung BMF... Bundesministerium für Finanzen BND... Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer BDL... Bundesverband Deutscher Leasing-Unternehmen e.v. ELFA... Equipment Leasing And Finance Association EU... Europäische Union FLF... Finanzierung, Leasing, Factoring GJ... Geschäftsjahr IAS... International Accounting Standards IFRIC... International Financial Reporting Interpretations Committee IFRS... International Financial Reporting Standards KWG... Kreditwesengesetz NBV... New Business Volume (Neugeschäftsvolumen) SIC... Standing Interpretations Committee VDMA... Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau e.v. ZfbF... Schmalenbachs Zeitschrift für betriebswirtschaftliche Forschung IX

11 1. Einleitung 1.1 Inhalt der Arbeit In konjunkturell schwachen Zeiten zeigen die Kunden häufig ein restriktives Investitionsverhalten und sind besonders kostenbewusst. Die aktuellen Auswirkungen der globalen Finanzmarktkrise auf die Kreditvergabe an Unternehmen bedeuten für viele investitionswillige Unternehmen insofern eine außergewöhnliche Situation, als dass Investitionen häufig nicht getätigt werden können, weil die Konditionen für Bankdarlehen außerhalb der Möglichkeiten der Unternehmen liegen. Die Finanzierung von Investitionen erweist sich somit als Engpass. Die Lieferanten sind bemüht der geringeren Nachfrage zu begegnen und suchen nach Möglichkeiten den Absatz der Produkte wenigstens auf dem bisherigen Niveau zu halten beziehungsweise trotz der gestiegenen Anforderungen zu steigern. Ein Instrumentarium zur Bewältigung der durch den Engpass Finanzierung beeinträchtigten Absatzproblematik ist die Absatzfinanzierung. Mit Hilfe der Absatzkreditpolitik soll die zur Nachfrage notwendige Kaufkraft geschaffen werden. 1 Über unterschiedliche Absatzfinanzierungsinstrumente besteht die Möglichkeit den Kunden Kapital zuzuführen, um diesen Anreize zur Tätigung von Investitionen zu schaffen beziehungsweise um diese überhaupt in die Lage zu versetzen Investitionen zu tätigen. Der exportorientierte Absatz des deutschen Maschinenbaus leidet aktuell besonders unter der schwachen Nachfrage aus dem Ausland. Die vorliegende Arbeit untersucht den Status und das Potential der Absatzfinanzierung durch den Einsatz des Instruments Herstellerleasing für mittelständische Maschinenhersteller in Deutschland. Das Herstellerleasing bedeutet in diesem Zusammenhang das Paketangebot von Maschine und Finanzierung durch den Maschinenhersteller. Neben der reinen Absatzfinanzierung eignet sich das Herstellerleasing je nach Unternehmenspolitik auch zum Aufbau zusätzlicher strategischer Potentiale. Anhand einer empirischen Studie sollen die aktuellen und die zukünftigen Möglichkeiten ermittelt werden, die das Herstellerleasing für die Anbieter und die Nachfrager von Herstellerleasing leisten kann, um daraus Potentiale abzuleiten inwieweit das Angebot und die Nachfrage von Herstellerleasing noch weiter zusammengeführt werden können. 1 Jung, Hans (2006), S

12 1.2 Aufbau der Arbeit Als Grundlage zum besseren Verständnis der empirischen Untersuchung des Status und des Potentials des Herstellerleasing werden zunächst jene für die Absatzfinanzierung relevanten Modelle vorgestellt. Die Einführung befasst sich exemplarisch mit der Beschreibung einiger traditioneller Absatzfinanzierungsinstrumente. Das Leasing erfährt hierbei eine ausführliche Darstellung. Im Anschluss daran werden wichtige Besicherungsinstrumente der Absatzfinanzierung dargestellt, mit welchen die Ansprüche der Gläubiger bei der Gewährung von Absatzkrediten abgesichert werden können. Der abschließende Abschnitt der Modelle befasst sich umfassend mit den gängigen Kooperationsformen des Herstellerleasings. Die besonderen Anforderungen an das internationale Geschäft werden darin ebenfalls behandelt. Der empirische Teil der Arbeit umfasst die Analyse und Interpretation von zwei schriftlichen Befragungen. Einerseits wurden Leasinggesellschaften und andererseits mittelständische Maschinenhersteller aus Deutschland als Repräsentanten des Angebots und der Nachfrage von Herstellerleasing dahingehend untersucht, in welcher Ausprägung die aktuelle Verwendung und die Haltung gegenüber der Absatzfinanzierung durch Herstellerleasing vorzufinden sind. Der empirischen Untersuchung zur Herstellerleasingnachfrage im mittelständischen Maschinenbau in Deutschland vorangestellt ist die empirische Untersuchung zum Herstellerleasingangebot hierzulande. Beiden Abschnitten geht jeweils ein erläuternder Abschnitt über die Struktur der Leasinganbieter beziehungsweise der Herstellerleasingnachfrager voraus als Rahmenwerk für die empirischen Untersuchungen. Im letzten Abschnitt werden die wesentlichen Ergebnisse der Befragungen als Perspektiven des Herstellerleasings zusammengefasst. 2

13 2. Traditionelle Absatzfinanzierungsinstrumente 2.1 Lieferantenkredit Ein Lieferantenkredit entsteht dadurch, dass einem Abnehmer einer Lieferung oder Leistung ein Zahlungsziel 2 eingeräumt wird. 3 Der Lieferant ermöglicht es somit dem Abnehmer, seine Lieferungen aus den Umsatzerlösen der verkauften Waren zu bezahlen, so dass der sonstige Kapitalbedarf des Abnehmers wesentlich geringer ist. Dadurch erhofft sich der Lieferant eine Steigerung seines Umsatzes. Das heißt, er finanziert den Absatz seiner Produkte. 4 Für Kunden mit geringer Kapitalausstattung und Liquidität, die nicht über genügend Sicherheiten verfügen, um Bankkredite in Anspruch nehmen zu können, kommt dem Lieferantenkredit eine besondere Bedeutung zu. Denn dieser wird ohne jede Formalität, ohne besondere Kreditwürdigkeitsprüfung und in der Regel ohne Sicherheiten abgesehen vom Eigentumsvorbehalt gewissermaßen nebenbei bei einem Kaufvertrag gewährt Factoring Aus Sicht eines Unternehmens bedeutet Factoring den laufenden Verkauf einer Forderungsgesamtheit 6 an ein Finanzierungsinstitut (Factor) in einem dauerhaften Vertragsverhältnis. Der Forderungsverkauf ermöglicht Unternehmen neben der Absatzfinanzierung auch die Abwälzung der Ausfallrisiken von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf ein Finanzierungsinstitut (Delkrederefunktion) sowie die Entlastung im administrativen Bereich (Dienstleistungsfunktion). 7 Abbildung 1 veranschaulicht das Beziehungsgeflecht beim Factoring. 2 Der Kaufpreis stellt die geschuldete Gegenleistung für die Lieferung oder Leistung dar. Das Zahlungsziel entspricht somit einer Stundung der Gegenleistung. Vgl. 433 Abs. 2 BGB, Rechtssprechungsverzeichnis. 3 Ein für den Lieferanten in Zukunft bedeutungsvoller Kunde kann einen Lieferantenkredit sogar erzwingen, indem er seine wirtschaftliche Machtstellung über den Lieferanten ausnutzt und schlicht verspätet zahlt. Vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S. 297 f. 4 Vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S. 297 f. 5 Vgl. Wöhe/Döring (2005), S Alle Forderungen oder bestimmte Forderungsgruppen. 7 Vgl. Schwarz (2002), S

14 Forderungsbevorschussung Factoring-Vertrag Factor Zahlung der Forderung Kreditüberwachung Forderung Bonitäts-Prüfung Bonitäts-Prüfung Unternehmen = Factoringkunde Kaufvertrag Lieferung auf Ziel Kunden = Forderungsschuldner Abb. 1: Beziehungen beim Factoring Finanzierungsfunktion Indem ein Unternehmen die Ansprüche aus den Kaufverträgen mit seinen Kunden an den Factor abtritt, erhält es sofort den Betrag der Forderungen unter Abzug eines Zinses und einer Gebühr und unter Einbehaltung eines Sperrbetrags 9 gutgeschrieben. Dadurch wird es als Verkäufer in die Lage versetzt, seinen Kunden Zahlungsziele einzuräumen, ohne dass es liquiditätsmäßige Belastungen eingeht und ohne dass es ein Kreditrisiko tragen muss. 10 Die Liquidität kann außerdem zur Optimierung der Bilanzrelation durch Tilgung von Schulden genutzt werden. Dies begünstigt die Realisation notwendiger Investitionen durch die geringer belastete Kreditlinie und verbesserte Bonität. Ebenso besteht die Möglichkeit ein starkes Umsatzwachstum durch zusätzliche Liquidität abzusichern: Durch Factoring wächst die Liquidität mit dem Umsatz Dienstleistungsfunktion Das Forderungsmanagement wird in einer Dienstleistungsfunktion zusammengefasst. Der Service besteht vor allem in der Verwaltung der Debitoren und offenen Rechnungen und der Übernahme des Mahn- und Inkassowesens, sowie der ständigen Bonitäts- 8 Vgl. Wöhe/Döring (2005), S Als Sicherheit für Skontoabzüge oder Mängelrügen. 10 Vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S. 305 f. 11 Vgl. Keitel (2008), S

15 kontrolle der Debitoren. 12 Durch den Wegfall dieser Aufgaben entsteht für den Factoringkunden ein Entlastungseffekt Delkrederefunktion Die Übernahme des Ausfallsrisikos durch den Factor ist ein optionaler Vertragsbestandteil beim Factoring. Fehlt diese, so spricht man von unechtem Factoring. Beim echten Factoring besteht der komplette Leistungsumfang durch den Factor. 14 In diesem Fall geht das gesamte Risiko auf den Factor über. Dies veranlasst den Factor zur ständigen Bonitätskontrolle der Debitoren. Damit hat der Factoringkunde eine zusätzliche Kontrolle über die Bonität seiner Kunden. Eine eventuell abgeschlossene Warenkreditversicherung wird somit hinfällig Forfaitierung Eine dem Factoring ähnelnde Absatzfinanzierungsvariante im Auslandsgeschäft ist der regresslose Verkauf von besicherten Exportforderungen 16 an spezielle Finanzierungsinstitute (Forfaiteure). Die Forfaitierung ermöglicht im Gegensatz zum Factoring die Veräußerung einzelner Forderungen 17 und schließt die Übernahme besonderer Dienstleistungen aus. 18 Bei vorbehaltloser Übernahme aller mit der Forderung verbundenen politischen und wirtschaftlichen Risiken 19 liegt eine echte Forfaitierung vor. Wenn unter gewissen Voraussetzungen Rückgriffsmöglichkeiten auf den Forderungsverkäufer bestehen, handelt es sich um eine unechte Forfaitierung. 20 In beiden Varianten haftet der Exporteur lediglich für den rechtlichen Bestand der Forderungen und trägt das Gewährleistungsrisiko Vgl. Wöhe/Döring (2005), S Vgl. Schwarz (2002), S Vgl., Oetker/Maultzsch (2007), S Vgl. Keitel (2008), S Vgl. zur Besicherung Abschnitt Großvolumige und langfristige Forderungen, vgl. Keitel (2008), S. 93. Beim Exportfactoring beträgt die maximale Laufzeit 180 Tage (Inlandsfactoring 90 Tage), vgl. Bernstorff (2007), S Vgl. Wöhe/Döring (2005), S Auch Kursrisiken bei Fremdwährungsforderungen. 20 Vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S Vgl. Bernstorff (2007), S

16 Die wesentlichen Vorzüge der Forfaitierung liegen für den Exporteur somit in der Deckung kurzfristigen Liquiditätsbedarfs bei der Einräumung von Zahlungszielen 22 und der gleichzeitigen Abnahme der Schuldner- und Länderrisiken der Forderung. Abbildung 11 veranschaulicht das Beziehungsgeflecht bei der Forfaitierung. 2.4 Miete und Teilzahlungsgeschäft Für Kunden besteht das Interesse an einer Sache oft nicht im Eigentum, sondern deren Nutzung. Die entgeltliche Überlassung des Gebrauchs einer beweglichen oder unbeweglichen Sache über einen bestimmten Zeitraum bezeichnet man als Miete. 23 Ein Mietvertrag ist im Wesentlichen durch zwei Parteien gekennzeichnet: Mieter Nutzungsvertrag Vermieter Abb. 2: Mietvertrag Durch Vermietung bietet der Lieferant seinem Kunden ausschließlich die Nutzungsmöglichkeit 24 gegen Zahlung einer regelmäßigen Nutzungsgebühr 25, ohne dass dieser das Eigentum an der Sache erwerben muss. Indem der Kunde nur für die laufende Nutzung aufkommen muss anstatt durch einen Kauf eine hohe Kapitalbildung in Höhe der Anschaffungs- und Herstellungskosten tragen zu müssen, übernimmt der Lieferant die hohe Kapitalbindung und finanziert so seinen Absatz. Beim Teilzahlungsgeschäft hingegen handelt es sich um einen Kauf auf Raten, bei dem sich der Lieferant das Eigentum an der Sache durch die aufschiebende Bedingung der ratierlichen Kaufpreiszahlung über einen Zeitraum hinweg vorbehält. 26 Dem Kunden 22 Die Zahlungsziele im Ausland sind oft größer als in Deutschland. Vgl. Bernstorff (2007), S In diesem Fall besteht ein umso größerer Bedarf an Liquidität, was den Forderungsverkauf noch günstiger erscheinen lässt. 23 Die Gestaltungsformen von Mietverträgen sind gesetzlich vorgegeben. Vgl. 535 ff. BGB, Rechtssprechungsverzeichnis 24 Auch eine nur zeitweise Beanspruchung im Produktlebenszyklus der Sache wird somit möglich. 25 Mietzahlungen erfordern lediglich einen periodisch gleichmäßigen Kapitaleinsatz, deren Rückfluss aus den laufenden Umsätzen gewonnen werden kann. 26 Es finden die gesetzlichen Vorschriften zum Kauf nach 433 ff. BGB, zum Handelsgeschäft nach 343 ff. HGB, sowie zum Teilzahlungsgeschäft nach 499 ff. BGB Anwendung. Vgl. zum BGB und HGB die Referenz im Rechtssprechungsverzeichnis. Der Eigentumsvorbehalt ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Vgl. 449 Abs. 1, 929 und 158 Abs. 1 BGB, Rechtssprechungsverzeichnis. 6

17 wird dieser Kredit der geschuldeten Gegenleistung gewährt zum Zwecke der Absatzförderung. 27 Teilzahlungsnehmer Kaufvertrag mit Zahlungsaufschub Hersteller Abb. 3: Teilzahlungsvertrag 2.5 Leasing Zwischen der Überlassung einer Sache gegen Entgelt (Miete) und dem Kauf auf Raten befindet sich je nach Vertragsgestaltung das Leasing. Die beiden Enden der Vertragsgestaltung werden allerdings häufig nicht als Leasing bezeichnet sondern eben als Miete und Kauf. 28 Aufgrund der zahlreichen Erscheinungsformen war es in der Literatur bisher nicht möglich den Begriff Leasing eindeutig und einheitlich zu definieren. 29 Rechtlich bezeichnet das Leasing die Miete mittel- bis langfristiger Investitionsobjekte. 30 Finanzwirtschaftlich betrachtet besitzt das Leasing als eine Form der entgeltlichen Nutzungsüberlassung Finanzierungscharakter. 31 Die reine Gebrauchsüberlassung wird regelmäßig durch ein zusätzliches Serviceangebot ergänzt. Hierzu zählen beispielsweise die Wartung und Pflege des Leasinggegenstandes. Das Leasing besitzt also auch eine Dienstleistungsfunktion. Als wesentliche Grundlage zum Verständnis der nachfolgenden Abschnitte werden die Erscheinungsformen des Leasing im Folgenden anhand ihrer Systematisierungskriterien ausführlich beschrieben Direktes und indirektes Leasing Nach den beteiligten Parteien wird zwischen direktem und indirektem Leasing unterschieden. 32 Beim direkten Leasing wird der Leasing-Vertrag zwischen Leasing-Nehmer und dem Hersteller oder Händler (Herstellerleasing 33 ) des Gutes abgeschlossen. Zumeist wird das Leasinggeschäft bei Banken und Kreditinstituten refinanziert. 27 Vgl. Bähr (2004), S Vgl. Küssel (2006), S Vgl. Hartmann-Wendels/Klein/Suchy (2003), S Vgl. Engel (1993), S Vgl. Herzog (2000), S Vgl. Haunschild (2004), S Vgl. hierzu ausführlich Abschnitt 4. 7

18 Lieferung des Leasinggegenstandes Hersteller = Leasinggeber Leasingnehmer Leasing-Raten Leasing-Vertrag Sicherheiten Refinanzierung Kreditinstitut Abb. 4: Partnerbeziehungen beim direkten Leasing 34 Beim indirekten Leasing hingegen wird eine institutionelle Finanzierungs- oder Leasinggesellschaft zwischengeschaltet, die den Leasinggegenstand vom Hersteller erwirbt. Eine vertragliche Verbindung ist hier somit kundenseitig einzig mit dem Leasinggeber durch Abschluss des Leasingvertrags vorhanden. Diese Konstellation beschreibt das leasingtypische Dreiparteiengeschäft mit einem Leasing- und einem Kaufvertrag. Lieferung des Leasinggegenstandes Hersteller Kaufvertrag Kaufpreis Leasingnehmer Leasing-Raten Leasing-Vertrag Leasinggesellschaft = Eigentümer Sicherheiten Refinanzierung Kreditinstitut Abb. 5: Partnerbeziehungen beim indirekten Leasing Leasingobjekte Eine weitere Unterteilung lässt sich nach den verleasten Objektkategorien vornehmen; und zwar in Konsumgüter, mobile und immobile Investitionsgüter und Güter, die derart auf die Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind, dass sie von Dritten nicht genutzt werden können (Spezialleasing). 36 Komponenten sind nicht leasingfähige Objekte, weil sie rechtlich nicht selbständig bewertbar und verwendbar sind. Mit dem Verlust der 34 Vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S Vgl. ebd. 36 Vgl. ebd., S

19 rechtlichen Selbständigkeit wird die Komponente wesentlicher Bestandteil der anderen Sache, wodurch das Eigentum am Leasingobjekt zugunsten der Hauptsache erlischt Operate und Finance Leasing In Abhängigkeit von den vertraglichen Verpflichtungen differenziert man zwischen Operate und Finance Leasing. 38 Operate-Leasing-Verträge sind normale Mietverträge im Sinne des BGB. 39 Der Eigentumserwerb wird nicht beabsichtigt. Sie zeichnen sich durch eine deutlich kurzfristigere Nutzungsüberlassung als die wirtschaftliche Nutzungsdauer aus und sind von beiden Vertragspartnern kurzfristig oder jederzeit kündbar, ohne dass Strafzahlungen entstehen. So steht dem Leasinggeber kein Vollamortisationsanspruch seiner Anschaffungs-, Finanzierungs- und laufenden Kosten durch die vereinbarten Leasingraten zu. Er ist als Eigentümer maßgeblicher Träger der im Leasingverhältnis gebundenen Risiken. 40 Kosten für Versicherung, Wartung und Reparaturen fallen ebenso ihm zu. Aufgrund dieser hohen Risikobelastung seitens des Leasinggebers werden Operate Leases nur bei leicht wieder vermietbaren Objekten angeboten. Für die Kunden ist der Operate Lease als Kurzzeitmiete eine attraktive Investitionsalternative. Finance-Leasing-Verträge hingegen zeichnen sich dadurch aus, während der so genannten Grundmietzeit nicht gekündigt werden zu können. 41 Die vereinbarte Grundmietzeit bemisst sich aus einer zumeist mittel- bis langfristigen Zeitspanne, die jedoch oft kleiner ist als die in den AfA-Tabellen 42 angegebene betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Im Gegensatz zum Operate Leasing trägt beim Finance Leasing der Leasing-Nehmer das wirtschaftliche Investitionsrisiko. Er ist zur Amortisation der vollständigen Anschaffungskosten sowie aller Vertrags- und Vertragsnebenkosten verpflichtet. 43 Somit fun- 37 Kratzer/Kreuzmair (2002), S Vgl. Wöhe/Döring (2005), S. 682 f. Die Begriffspaare Finance/Financial Lease/Leasing, Capital Lease und Finanzierungsleasing werden synoym verwendet. Dasselbe gilt für die Begriffspaare Operate/Operating Lease/Leasing und unechtes Leasing. 39 Zur Miete vgl. Abschnitt Vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S Vgl. zu den Risiken beim Leasing Abschnitt Vgl. ebd., S. 281 f. 42 Absetzung-für-Abnutzungs-Tabellen: Das Bundesministerium für Finanzen legt darin die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von angeschafften oder hergestellten Wirtschaftsgütern fest als Bemessungsgrundlage für die zulässige, erfolgswirksame Absetzung des periodischen Werteverzehrs. Die zulässige Anwendung ist gesetzlich geregelt. Vgl. 7 7k EStG, Rechtssprechungsverzeichnis. 43 Vgl. Herzog (2000), S

20 giert der Leasinggeber als Kreditgeber für die Investition des Leasingnehmers: das Finance Leasing erweist sich als Finanzierungsalternative für den Kunden Voll- und Teilamortisationsverträge Leasingverträge lassen sich nach dem Amortisationsgrad des Leasingobjektes während der Grundmietzeit in Vollamortisations- und Teilamortisationsverträge differenzieren. 45 Bei einem Vollamortisationsvertrag (Full-Pay-Out-Vertrag) amortisiert der Leasingnehmer die vollständigen Investitionskosten sowie einen Gewinnaufschlag während der unkündbaren Grundmietzeit durch Zahlung der Leasingraten. Im Gegensatz dazu wird bei einem Teilamortisationsvertrag (Non-Full-Pay-Out-Vertrag) die vollständige Amortisation erst nach der unkündbaren Grundmietzeit erreicht. 46 Der noch bestehende Restwert wird dann im Anschluss an die Grundmietzeit durch nachfolgende Leistungen aus dem Vertrag gedeckt. In beiden Varianten findet eine vollständige Amortisation der Kosten des Leasinggebers statt. Es gibt verschiedene Ausgestaltungsformen bei Voll- und Teilamortisationsverträgen. Vollamortisationsverträge werden mit und ohne Optionsrechte für den Leasingnehmer geschlossen. 47 Fehlt eine solche Option, steht dem Leasinggeber als rechtlicher und wirtschaftlicher Eigentümer nach Vertragsende die Herausgabe des Leasingobjektes zu. 48 Ansonsten werden dem Leasingnehmer die Optionen zum Kauf oder zur Mietverlängerung vertraglich eingeräumt. Dadurch ist er berechtigt, nach Ablauf der Grundmietzeit das Investitionsgut entweder zu kaufen oder im Falle der Mietverlängerung den Leasingvertrag auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zu verlängern. Eine Kombination aus Kauf- und Mietverlängerungsoption ist ebenfalls gebräuchlich. Teilamortisationsverträge werden unterschieden in Verträge mit Andienungsrecht, mit Mehrerlösbeteiligung und mit Kündigungsrecht. Verträge mit Andienungsrecht befähigen den Leasinggeber dazu dem Leasingnehmer das Leasingobjekt nach Vertragsende 44 Vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S Vgl. Haunschild (2004), S Vgl. ebd., S Vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S Zum Herausgabeanspruch vgl. 985 BGB, zum Eigentum vgl. 929 BGB ivm. 433 BGB, Rechtssprechungsverzeichnis. 10

21 zum kalkulierten Restwert anzudienen. 49 Sofern der Marktwert zu diesem Zeitpunkt kleiner als der kalkulierte Restwert ist, erscheint die Ausübung des Andienungsrechts in diesem Fall finanziell günstig. Bei Verträgen mit Mehrerlösbeteiligung wird das Leasingobjekt nach der Grundmietzeit durch den Leasinggeber oder auf dessen Weisung hin am Markt veräußert. 50 In Abhängigkeit von der Höhe des Verkaufserlöses ergeben sich zwei Szenarien: Wird ein größerer Verkaufspreis als der Restwert erzielt, so erhält der Leasingnehmer eine Mehrerlösbeteiligung. Deckt der Verkaufserlös hingegen die Restamortisation nicht, so ist der Leasingnehmer zum Ausgleich des Differenzbetrages verpflichtet (Nachschusspflicht). 51 Die Variante mit Kündigungsrecht räumt dem Leasingnehmer das Recht ein, während der Vertragslaufzeit unter Berücksichtigung einer Mindestlaufzeit ordentlich zu kündigen. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit darf der Leasingnehmer frühestens kündigen. 52 Kündigt er, so muss er eine Abschlusszahlung leisten, die den Restwert übersteigt. 53 Die Kündigungstermine und Zahlungsmodalitäten werden im Vertrag festhalten. Die Anrechnung von Erlösen aus dem Verkauf oder der Verwertung des Leasinggegenstandes wird regelmäßig bis zu 90 Prozent auf die Abschlusszahlung gestattet. Eine Mehrerlösbeteiligung steht dem Leasingnehmer jedoch nicht zu Risiken beim Leasing Beim Leasing bestehen für die beteiligten Parteien besondere Risiken. Zum Einen besteht ein Bonitäts- oder Ausfallrisiko des Finanzierungsgebers. Es resultiert aus der potentiellen Zahlungsunwilligkeit oder -unfähigkeit des Leasingnehmers. 55 In dieser Situation wird der Vertrag nach erfolgloser Mahnung in aller Regel gekündigt und das Gut entweder verwertet und der Erlös auf die Kündigungsforderung angerechnet oder aber an einen weiteren Kunden vermietet. Die Einforderung eines Restwertes bei Vollamortisationsanspruch des Leasinggebers wird sich im Falle der Insolvenz des Leasingnehmers jedoch nicht erreichen lassen Vgl. Herzog (2000), S Vgl. Haunschild (2004), S Vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S. 283 f. 52 Vgl. Herzog (2000), S Vgl. Haunschild (2004), S Vgl. Herzog (2000), S Vgl. ebd., S Vgl. Herzog (2000), S

22 Zu den Risiken am Investitionsobjekt zählt man die Sach- und Preisgefahr, die Gewährleistungshaftung sowie das Investitionsrisiko. Die Preisgefahr beschreibt das Risiko, auch dann die Gegenleistung in Geld erbringen zu müssen, wenn die Sache zufällig untergeht oder vorzeitig verschlissen wird. 57 Die Sachgefahr birgt das Risiko neu leisten zu müssen, wenn das Gut zufällig untergeht oder vorzeitig verschlissen wird. 58 Gewährleistungsansprüche entstehen durch Mängel an der Sache. 59 Beim Finanzierungs- Leasing wälzt der Leasinggeber das Preis-, Sach- und Gewährleistungsrisiko mit befreiender Wirkung auf den Leasingnehmer über, falls sämtliche Gewährleistungsansprüche aus dem Kaufvertrag an diesen abgetreten werden. 60 Aus risikopolitischen Motiven heraus wird der Eigentümer der Sache also stets zur vollständigen Abtretung getrieben sein. Das Investitionsrisiko beschreibt das Risiko einer Fehlinvestition, indem der Kapitalrückfluss nicht zur Amortisation der Investition hinreicht. Ursachen liegen zumeist in der technischen oder wirtschaftlichen Entwertung des Objektes. 61 Beim Finanzierungsleasing wird das Investitionsrisiko über die Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf den Leasingnehmer übergewälzt. 62 Das Risiko einer unzureichenden Verwertungsmöglichkeit des Objekts am Markt bleibt für den Leasinggeber jedoch bestehen. Zwar ist Leasing nicht gesetzlich geregelt in Deutschland. Jedoch besteht durch die umfangreiche Rechtsprechung weitestgehende Rechtssicherheit. 63 Rechtlich begründete Risiken betreffen insbesondere die Produkthaftung, den Umweltschutz und die Besteuerung. Im internationalen Geschäft sind zusätzliche risikopolitische Aspekte zu beachten. 64 In den nachfolgenden Ausführungen zu den Modellen beim Herstellerleasing werden effiziente Absatzfinanzierungskonzepte des Herstellers vorgestellt, die eine Verteilung 57 Vgl. Stuhlmann (2001), S Vgl. ebd., S Die Gewährleistung ergibt sich aus den gesetzlichen Mängelansprüchen beim Kauf oder den vertraglichen Regelungen. Vgl. 433 ff. BGB, Rechtssprechungsverzeichnis. 60 Vgl. Herzog (2000), S Vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S Vgl. Herzog (2000), S Vgl. Stuhlmann (2001), S. 22 f. 64 Vgl. Abschnitt

23 der Risiken entsprechend den individuellen Risikopräferenzen der Vertragsparteien zulassen Bilanzierung von Leasingverhältnissen Beim Leasing ist es von zentraler Bedeutung, ob der Leasinggegenstand dem Leasinggeber oder dem Leasingnehmer zuzurechnen ist. Für die Vertragspartner ergeben sich in Abhängigkeit davon bilanzielle Auswirkungen, die anhand der aus deutscher Sicht maßgeblichen Rechnungslegungssysteme vorgestellt werden Bilanzierung nach HGB Die Bilanzierung von Leasingverhältnissen nach deutschem Handelsrecht richtet sich nach den steuerlichen Zurechnungskriterien, die durch BFH 66 -Rechtsprechung in Grundsatzerlassen zu Finanzierungs-Leasing-Verträgen festgesetzt wurden. 67 Ist das Objekt dem Leasinggeber zuzurechnen, so wird der Gegenstand zu den Anschaffungsund Herstellungskosten in seiner Bilanz aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 68 Demzufolge aktiviert der Leasingnehmer das Objekt nicht. Die vom Leasinggeber vereinnahmten Leasingraten stellen für den Leasingnehmer voll abzugsfähige Betriebsausgaben dar. 69 Die Zurechnung des Gegenstandes beim Leasingnehmer hat andererseits die Aktivierung der Anschaffungs- und Herstellkosten mitsamt der zugehörigen Nebenkosten 70 im Anlagevermögen des Leasingnehmers zur Folge. Die Abschreibung ist erfolgswirksam. Außerdem passiviert er eine Verbindlichkeit gegenüber dem Leasinggeber in Höhe der Anschaffungs- und Herstellkosten ohne der Nebenkosten. 71 Die Leasingraten des Leasingnehmers bestehen aus einem Zins- und Kosten sowie einem Tilgungsanteil. Der Leasingnehmer kann stets nur den Zins- und Kostenanteil als Betriebsausgabe steuerlich abziehen. 72 Der Tilgungsanteil verrechnet sich mit der Verbindlichkeit erfolgsneutral. 65 Vgl. zu den Modellen des Herstellerleasings im Abschnitt Bundesfinanzhof. 67 Vgl. Barth/Barth (2008), S. 172, sowie im selben Abschnitt weiter unten. 68 Vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S Vgl. Wöhe/Döring (2005), S Z.B. Transport-, Versicherungs- oder Montagekosten. 71 Vgl. Wöhe/Döring (2005), S Vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S

24 Dadurch ergeben sich steuerlich abzugsfähige Betriebsausgaben in Höhe der Summe aus Abschreibungen, sowie dem Zins- und Kostenanteil der Leasingraten. In Deutschland erscheint die Zurechnung des Leasingobjektes beim Leasinggeber für den Leasingnehmer regelmäßig steuerlich vorteilhaft, weil die Leasing-Raten dann vollständig steuerlich abzugsfähig sind und in aller Regel die Summe aus den zulässigen Abschreibungen einer Periode und dem Zins- und Kostenanteil der Leasingraten übertreffen. 73 Bei umso kürzeren Grundmietzeiten kann dieser desto größere Beträge in den Perioden der Grundmietzeit Gewinn mindernd absetzen. Neben diesem ertragsteuerlichen Vorteil kann der Leasingnehmer im gleichen Zuge eine Bilanzverlängerung mit Auswirkung auf die Kapitalstruktur und somit verschlechternder Bonität vermeiden. Voll- und Teilamortisationserlasse Beim Operate Leasing erfolgt die Bilanzierung beim Leasinggeber. 74 Die Zurechnung des Leasingobjekts beim Finance Leasing erfolgt jedoch differenziert; und zwar gemäß den Bestimmungen in den Mobilien-Leasing-Erlassen zu Voll- und Teilamortisationsverträgen. 75 Für die Beurteilung, wem das Leasingobjekt zugerechnet wird, ist die Dauer der Grundmietzeit entscheidend. Hierbei ist grundsätzlich zu prüfen, ob die unkündbare Grundmietzeit eines Leasingvertrages mehr als 40 Prozent, jedoch nicht mehr als 90 Prozent der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer beträgt. 76 In Abhängigkeit dieser so genannten Regel und den Ausgestaltungsformen der Finanzierungs-Leasing- Verträge ergeben sich Bilanzierungsgebote. Die Ergebnisse sind in Tabelle 1 zusammengefasst. 73 Vgl. Stuhlmann (2001), S. 33, vgl. Wöhe/Bilstein (2002), S. 286 f. 74 Vgl. Wöhe/Döring (2005), S Vgl. hierzu die BMF-Schreiben vom , BStBl. I, 1972, S zur Vollamortisation, sowie vom , BB, 1976, S. 72 zur Teilamortisation. 76 Vgl. Knobbe-Keuk (1993), S. 79 f. 14

25 Zurechnung des Leasingobjektes beim Vertragstyp Leasing-Geber Leasing-Nehmer Vollamortisation Leasingvertrag ohne Kaufoder Mietverlängerungsoption Die Grundmietzeit entspricht der Regel Die Grundmietzeit entspricht nicht der Regel Leasingvertrag mit Kaufoption Die Grundmietzeit entspricht der Regel und der Kaufpreis ist mindestens in Höhe des durch lineare Abschreibung ermittelten Restbuchwertes oder niedrigeren gemeinen Wertes im Zeitpunkt der Die Grundmietzeit entspricht nicht der Regel oder der Kaufpreis ist bei Einhaltung der Regel unter dem Restbuchwert bzw. niedrigerem gemeinen Wert im Zeitpunkt der Veräußerung Veräußerung Leasingvertrag mit Mietverlängerungsoption Die Grundmietzeit entspricht der Regel und die Anschlussmiete deckt den Wertverzehr für das Leasingobjekt, der sich auf Basis des Restbuchwertes bei Zugrundelegung einer linearen Abschreibung oder des niedrigeren gemeinen Wertes und der Restnutzungsdauer ergibt Die Grundmietzeit entspricht nicht der Regel oder bei Einhaltung der Regel deckt die Anschlussmiete nicht den Wertverzehr für das Leasingobjekt, der sich auf Basis des Restbuchwertes bei Zugrundelegung einer linearen Abschreibung oder des niedrigeren gemeinen Wertes und der Restnutzungsdauer ergibt Spezialleasingverträge Stets beim Leasing-Nehmer Teilamortisation Leasingvertrag mit Andienungsrecht Die Grundmietzeit entspricht der Regel Die Grundmietzeit entspricht nicht der Regel Leasingvertrag mit Mehrerlösbeteiligung Die Grundmietzeit entspricht der Regel und der Leasing- Geber erhält mindestens 25 Prozent eines möglichen Mehrerlöses Die Grundmietzeit entspricht nicht der Regel und der Leasing- Nehmer erhält mindestens 75 Prozent eines möglichen Mehrerlöses Kündbarer Leasingvertrag Die Kündigung erfolgt frühestens nach Ablauf von 40 Prozent der BND und die Anrechnung von 90 Prozent des Verkaufserlöses ist auf die Abschlusszahlung erlaubt Kündigung erfolgt vor Ablauf von 40 Prozent der BND und die Anrechnung von mehr als 90 Prozent des Verkaufserlöses ist auf die Abschlusszahlung erlaubt Tab. 1: Erlasskonforme Zurechnung mobiler Wirtschaftsgüter Vgl. Stuhlmann (2001), S. 36 ff., Knobbe-Keuk (1993), S. 79 ff. u. Wöhe/Bilstein (2002), S

26 Bilanzierung nach IAS/IFRS Die International Financial Reporting Standards (IFRS) sind verbindlich vorgeschrieben für die Konzernabschlüsse kapitalmarktorientierter Konzerne. 78 Für andere Unternehmen besteht ein Wahlrecht zur Rechnungslegung nach den IFRS. 79 Um als Leasingverhältnis gemäß International Acounting Standards (IAS) Anwendung zu finden, müssen als Grundvoraussetzung Nutzungsrechte an Vermögensgegenständen vertraglich übertragen werden. 80 Dabei lassen sich einerseits direkte Nutzungsrechte gemäß den Bestimmungen aus IAS 17 eindeutig ableiten. Indirekte Nutzungsrecht ergeben sich anderseits aus den Interpretationen des International Financial Reporting Interpretations Committee (IFRIC) Hierbei handelt es sich um Vereinbarungen, die in Leasing im Anwendungsbereich des IAS 17 Direkte Nutzungsrechte nach IAS 17 Miete Pacht Leasing Mietkauf Indirekte Nutzungsrechte nach IFRIC 4 Langfristige Liefer- / Leistungsverträge SIC 27 Sale- / Lease-and- Lease-Back Abb. 6: Identifizierung von Leasingverhältnissen nach IFRS 82 der rechtlichen Ausgestaltung nicht als Leasing gelten, jedoch vom wirtschaftlichen Charakter her als Leasing zu klassifizieren sind. Anderseits gibt es auch Verträge, die nach den Interpretationen des Standing Interpretations Committee (SIC) 27 nicht als Leasing qualifiziert werden dürfen, obwohl sie den vorangehenden Ansprüchen genü- 78 Vgl. für Deutschland 315a Abs. 1 u. 2 HGB, Rechtssprechungsverzeichnis. 79 Vgl. Ballwieser (2006), S Vgl. IAS 17.2, in: Federmann (2006), S IAS ist die Bezeichnung für die alten Standards. 81 Ein Schema zur Identifikation indirekter Nutzungsrechte entnehme man im Anhang Abb Vgl. Heinrichsdorff (2007), S

27 gen. Hierbei handelt es sich um Sale- oder Lease-and-Lease-Back-Transaktionen. 83 Details zum Anwendungsbereich des IAS 17 werden an dieser Stelle nicht näher erläutert. 84 Abbildung 6 veranschaulicht die wesentlichen Vertragsformen im Anwendungsbereich des IAS 17. Bei Anwendbarkeit als Leasingverhältnis folgt die Zurechnung des Leasinggegenstandes. Bei der Klassifizierung als Finanzierungsleasing werden Objekte grundsätzlich dem Leasingnehmer zugerechnet. 85 Demgegenüber werden Objekte aus Operate- Leasing-Verhältnissen grundsätzlich beim Leasinggeber aktiviert. 86 Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass beide Vertragspartner das Objekt aktivieren müssen oder dass das Objekt in keiner Bilanz erscheint. 87 Das Finanzierungsleasing ist in IAS 17.4 als Vertrag definiert, der im Wesentlichen alle Chancen und Risiken im Zusammenhang mit dem Objekt auf den Leasingnehmer überträgt. 88 Operate Leases sind alle Leasingverhältnisse, die keine Finance Leases sind. 89 Zur Bestimmung der Zurechnung nach IFRS ist also die Beurteilung der Chancen und Risiken vonnöten. Dabei ist die wirtschaftliche Betrachtungsweise entscheidend. 90 IAS 17.7 nennt beispielhaft als Objektchancen die Partizipation an Gewinnen aus Wertsteigerungen und den gewinnbringenden Einsatz im Geschäftsbetrieb, sowie als Beispiele für Objektrisiken die Verluste aus ungenutzten Kapazitäten und durch technische Überalterung. 91 IAS 17 konkretisiert den Begriff Finanzierungsleasing durch weitere Beispiele in IAS und Indikatoren in IAS , auf die an dieser Stelle nicht näher eingegangen wird. 92 In Tabelle 2 sind die Konsequenzen aus den IAS zum erstmaligen Ansatz von Leasingverhältnissen zusammengefasst. 83 Vgl. hierzu Abschnitt Vgl. zum IAS 17 Federmann (2006), S. 250 ff., vgl. zu den IFRIC ebd., S. 134 ff. u. vgl. zu den SIC27 ebd., S. 526 ff. 85 Vgl. IAS 17.20, in: ebd., S. 256 f. 86 Vgl. IAS 17.49, in: ebd., S Vgl. Heinrichsdorff (2007), S Vgl. IAS 17.4, in: Federmann (2006), S Vgl. IAS 17.4, in: ebd. 90 Vgl. Heinrichsdorff (2007), S Vgl. IAS 17.7, in: Federmann (2006), S Vgl. IAS u , in: ebd., S. 254 f. 17

28 Leasinggeber erfasst im Leasingnehmer erfasst im Soll Haben Soll Haben Finanzierungsleasing Forderung in Höhe der Summe der Barwerte der Leasingraten zuzüglich des Restwerts Zahlungsmittel oder Schuld Minimum aus Fair Value 93 und Barwert der Mindestleasingzahlungen plus anfängliche Schuld in Höhe des Minimums ohne anfängliche direkte Kosten (IAS 17.20) (IAS und 17.38) direkte Kosten 94 (IAS 17.20) Operating Leasing Anschaffungsoder Herstellungskosten plus anfängliche direkte Kosten (IAS und 17.52) Zahlungsmittel oder Schuld Nichts wegen schwebenden Vertrags Nichts, solange schwebender Vertrag nicht als belastend im Sinne des IAS angesehen wird 95 Tab. 2: Erstansatz von Leasingverträgen nach IFRS 96 Tabelle 3 veranschaulicht die Bewertungsmaßstäbe in der Folgeperiode gemäß IAS Finanzierungsleasing Leasinggeber erfasst im Leasingnehmer erfasst im Soll Haben Soll Haben Restforderung Zahlungsmittel Erstansatzwert Restschuld abzüglich abzüglich Differenz oder Schuld abzüglich der Ab- der Mindest- aus Brutto- schreibung gemäß leasingzahlun- Investition und der erwarteten gen 97 (IAS 17.25) Nettoinvestition Nutzung, bzw. (IAS 17.40) abzüglich dem Minimum aus Nutzungsdauer und Vertragslauf- 93 Als Fair Value bezeichnet man den beizulegenden Zeitwert. 94 Z.B. Kosten der Absicherung oder Vereinbarung von Leasingverhältnissen, sofern dem Leasingnehmer zurechenbar. Vgl. hierzu IAS 17.24, in: Federmann (2006), S Vgl. IAS 37.10, in: ebd., S. 436 ff. 96 Vgl. Ballwieser (2006), S. 59 f. Vgl. IAS 17.20, 17.36, 17.38, u in: Federmann (2006), S Die Mindestleasingzahlungen sind in einen Finanzierungs- und einen ergebnisneutralen Tilgungsanteil zu trennen. 18

29 Operating Leasing Erstansatzwert abzüglich der Abschreibung gemäß der erwateten Nutzung (IAS und 17.53) Zahlungsmittel oder Schuld Tab. 3: Folgebewertung von Leasingverträgen nach IFRS 98 zeit, falls Eigentumsübergang nicht feststeht (IAS und 17.28) Wenn der tatsächliche Wertverzehr größer den geleisteten Zahlungen ist, so ist ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden Wenn der tatsächliche Wertverzehr kleiner den geleisteten Zahlungen ist, so ist ein passiver Rechnungsabgrenzungsposten zu bilden Wesentliche Unterschiede in der Rechnungslegung nach HGB und IFRS Ein Vergleich der IFRS mit der durch die Bestimmungen aus den Leasingerlassen geprägten HGB-Bilanzierung erscheint durch die Auslegungsspielräume in den IAS 17 nicht möglich. 99 Stattdessen lassen sich als wesentliche Unterschiede der Rechnungslegungssystematiken nach HGB und IFRS die folgenden Merkmale herausbilden: Bei Zurechnung des Leasingobjektes zum Leasingnehmer erfolgt der Wertansatz der Forderung nach HGB zu Anschaffungs- und Herstellungskosten, nach IFRS hingegen zur Summe der Barwerte der Leasingraten sowie des garantierten und nicht garantierten Restwerts. Die Aktivierung des Leasingobjektes erfolgt nach HGB zu den Anschaffungsund Herstellungskosten. Die IFRS sehen als Wertansatz das Minimum aus Fair Value und Barwert der Mindestleasingzahlungen plus anfängliche direkte Kosten vor. Die Abschreibungen erfolgen nach Handelsrecht stets bezogen auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Nach IAS 17 müssen Abschreibungen gemäß der erwarteten Nutzung verteilt werden. Bei Zurechnung des Vermögenswertes zum Leasingnehmer erfolgt die Abschreibung zur Kürzeren Zeitspanne aus Nutzungs- 98 Vgl. IAS 17.25, 17.27, 17.28, 17.40, u in: Federmann (2006), S Vgl. Heinrichsdorff (2007), S

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