Energieberater für Baudenkmale. Aus Sicht der Denkmalpflege. Aus Sicht der Fördergebers (II) Aus Sicht eines Sachverständigen

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1 Energieberater für Baudenkmale Aus Sicht der Denkmalpflege Aus Sicht der Fördergebers (I) Aus Sicht der Fördergebers (II) Aus Sicht eines Sachverständigen 2. KfW-Programm - Effizienzhaus Denkmal 3. Vorausschau Baudenkmäler und EnEV 2014

2 Dipl.-Ing. Michael Krätschell ö.b.u.v. Sachverständiger für Wärme- und Feuchteschutz (IHK Berlin) Prüfsachverständiger für energetische Gebäudeplanung (Oberste Bauaufsicht Berlin) Zertifizierter Energieberater (AK Berlin) Energieberater für Baudenkmale (WTA - Erstliste) Bauphysik Energieberatung Bausubstanzbeurteilung Instandsetzung denkmalgeschützter Bauwerke Fassadenberatung Materialforschung Bauwerkssicherheit Baudynamik Tragwerksplanung Sachverständigenwesen Berlin Hamburg Hannover - München Foto: de Winder Architekten GbR

3 Blick auf den aktuellen Markt der Energieberatung für Bestandsgebäude Ziel bei Bestandsgebäuden: optimale Reduzierung der Energieverluste Sachverständiger für Energieeffizienz Sachverständiger zur energetischen Bewertung von Gebäude zertifizierter Energiemanager Sachverständiger für Hochbau und Energieeffizienz Bewertungsmaßstab: 1) Finanzieller Aspekt Kosten-Nutzen [ ] Amortisationszeit [a] 2) Ökologischer Aspekt Einsparung Energie [kwh] Gebäudeenergieberater Einsparung CO2 [kg] Staatlich geprüfter Energieberater Energieberater für Wohngebäude im Bestand zertifizierter Technischer Energiemanager Sachverständiger für energiesparendes Bauen Energieberater Energieberater für Nichtwohngebäude im Bestand Energieberater Vor-Ort-Beratung Foto: Universität Zürich - mediadesk Bewertungsgrundlage: Normative Regelwerke Offizielle Bekanntmachungen Gesetzliche Grenzwertvorgaben Mathematisch-physikalische Modelle Leistungsnachweis: Berechnung / Messung konkrete Werte

4 Grundsätzlicher Unterschied bei Baudenkmälern Ziel bei Bestandsgebäuden: optimale Reduzierung der Energieverluste Bewertungsmaßstab: 1) Finanzieller Aspekt Kosten-Nutzen [ ] Amortisationszeit [a] 2) Ökologischer Aspekt Einsparung Energie [kwh] Einsparung CO2 [kg] Bewertungsgrundlage: Normative Regelwerke Offizielle Bekanntmachungen Gesetzliche Grenzwertvorgaben Mathematisch-physikalische Modelle Ziel bei Baudenkmälern: optimale energetische Aufwertung bei Erhalt des Denkmalwerts Bewertungsmaßstab: 1) Denkmalverträglichkeit materieller Zeugniswert [-] Gestaltwert [-] Reversibilität [-] 2) Finanzieller Aspekt [, a] 3) Ökologischer Aspekt [kwh, kg] Bewertungsgrundlage: Einzelfallregelung keine allgemeingültigen gesetzlichen Grenzwertvorgaben Grundsätzlicher Unterschied für Energieberater: Leistungsnachweis: Berechnung / Messung konkrete Werte Leistungsnachweis: Neue Bezugsgröße 1) Neuer Bewertungsmaßstab und Bewertungsgrundlage -> erfordert z.t. direktes Zusammenwirken mit den zuständigen Denkmalbehörden und fachämtern -> Aneignung der dafür erforderlichen denkmalpflegerischen Sachkunde 2) Neue Bezugsgröße und Einzelfallregelung: -> Planungsrisiko / Haftungsrisiko / Kostenrisiko -> Höhere Eigenverantwortung

5 Grundsätzlicher Unterschied bei Baudenkmälern: neue Bezugsgröße / höhere Eigenverantwortung

6 Spezielle Unterschiede bei Baudenkmälern: spezielle Kenntnisse/Erfahrung bei der Substanzbeurteilung (historische Materialien und Bauweisen, häufige Umnutzung)

7 Spezielle Unterschiede bei Baudenkmälern: spezielle Kenntnisse/Erfahrung bei der Substanzbeurteilung (historische Materialien und Bauweisen, häufige Umnutzung)

8 Spezielle Unterschiede bei Baudenkmälern: spezielle Kenntnisse/Erfahrung bei der Substanzbeurteilung (historische Materialien und Bauweisen, häufige Umnutzung) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen im Umgang mit vorherrschenden Abweichungen zu aktuellen Regeln der Technik (z.b. unzureichende Hinterlüftung von Schrägdächern)

9 Spezielle Unterschiede bei Baudenkmälern: spezielle Kenntnisse/Erfahrung bei der Substanzbeurteilung (historische Materialien und Bauweisen, häufige Umnutzung) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen im Umgang mit vorherrschenden Abweichungen zu aktuellen Regeln der Technik (z.b. unzureichende Hinterlüftung von Schrägdächern) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen zur Verwendbarkeit von Materialien abseits der Standardfälle (häufig kleinteilige Maßnahmen, d.h. flexibel einsetzbare Materialen erforderlich)

10 Spezielle Unterschiede bei Baudenkmälern: spezielle Kenntnisse/Erfahrung bei der Substanzbeurteilung (historische Materialien und Bauweisen, häufige Umnutzung) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen im Umgang mit vorherrschenden Abweichungen zu aktuellen Regeln der Technik (z.b. unzureichende Hinterlüftung von Schrägdächern) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen zur Verwendbarkeit von Materialien abseits der Standardfälle (häufig kleinteilige Maßnahmen, d.h. flexibel einsetzbare Materialen erforderlich) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen zum Einfluss selektiver Maßnahmen auf das Raumklima (insbesondere bei Erhöhung der Luftdichtheit)

11 Spezielle Unterschiede bei Baudenkmälern: spezielle Kenntnisse/Erfahrung bei der Substanzbeurteilung (historische Materialien und Bauweisen, häufige Umnutzung) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen im Umgang mit vorherrschenden Abweichungen zu aktuellen Regeln der Technik (z.b. unzureichende Hinterlüftung von Schrägdächern) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen zur Verwendbarkeit von Materialien abseits der Standardfälle (häufig kleinteilige Maßnahmen, d.h. flexibel einsetzbare Materialen erforderlich) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen zum Einfluss selektiver Maßnahmen auf das Raumklima (insbesondere bei Erhöhung der Luftdichtheit) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen über Einsatzbedingungen außenseitiger Maßnahmen: insbesondere Dauerhaftigkeit

12 Spezielle Unterschiede bei Baudenkmälern: spezielle Kenntnisse/Erfahrung bei der Substanzbeurteilung (historische Materialien und Bauweisen, häufige Umnutzung) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen im Umgang mit vorherrschenden Abweichungen zu aktuellen Regeln der Technik (z.b. unzureichende Hinterlüftung von Schrägdächern) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen zur Verwendbarkeit von Materialien abseits der Standardfälle (häufig kleinteilige Maßnahmen, d.h. flexibel einsetzbare Materialen erforderlich) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen zum Einfluss selektiver Maßnahmen auf das Raumklima (insbesondere bei Erhöhung der Luftdichtheit) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen über Einsatzbedingungen außenseitiger Maßnahmen: insbesondere Dauerhaftigkeit spezielle Kenntnisse/Erfahrungen über die Einsatzbedingungen raumseitiger Maßnahmen: insbesondere Innendämmung

13 Spezielle Unterschiede bei Baudenkmälern: spezielle Kenntnisse/Erfahrung bei der Substanzbeurteilung (historische Materialien und Bauweisen, häufige Umnutzung) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen im Umgang mit vorherrschenden Abweichungen zu aktuellen Regeln der Technik (z.b. unzureichende Hinterlüftung von Schrägdächern) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen zur Verwendbarkeit von Materialien abseits der Standardfälle (häufig kleinteilige Maßnahmen, d.h. flexibel einsetzbare Materialen erforderlich) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen zum Einfluss selektiver Maßnahmen auf das Raumklima (insbesondere bei Erhöhung der Luftdichtheit) spezielle Kenntnisse/Erfahrungen über Einsatzbedingungen außenseitiger Maßnahmen: insbesondere Dauerhaftigkeit spezielle Kenntnisse/Erfahrungen über die Einsatzbedingungen raumseitiger Maßnahmen: insbesondere Innendämmung Häufigere Durchführung von Bauteilsimulation (z.b. bei Innendämmung, individuellen Lösungen) Spezieller Unterschied für Energieberater: deutlich umfassenderes und detailliertes Bauphysikwissen erforderlich um die Aufgaben in der Praxis lückenfrei zu lösen -> klassischer Fall Innendämmung

14 2. KfW-Programm Effizienzhaus Denkmal Erforderliche Flexibilität der Fördervoraussetzung ist gegeben. Fördervoraussetzung bei Überschreitung Qp 160% : Begriff optimale Reduzierung oder Durchführung aller technisch möglichen Maßnahmen zur Senkung der Transmissionswärmeverluste ist nicht näher definiert. -> Unsicherheit insbesondere hinsichtlich Kostenplanung; Konkretisierung/Anhaltswert wünschenswert (H T 175%?) Fördervoraussetzung allgemein: Diese Zusage erfolgt unter der Voraussetzung, dass mit dem beantragten Sanierungsvorhaben nicht vor dem Eingang ihres Antrages bei der KfW am.. begonnen wurde. -> Bei Baudenkmälern oft hoher Umfang an Bauteilöffnungen zur Bestimmung der optimalen Maßnahmen erforderlich; daher zeitlich schwierig den Antrag und den Baubeginn klar voneinander zu trennen; Angepasste Regelung bei Baudenkmälern wünschenswert Allgemeiner Wunsch zur KfW-Förderung auf Basis von Praxiserfahrung: Aufgrund der Vielzahl an Programmen, Kombinationen, und stetigen Änderungen herrscht eine breite Unsicherheit ( Förderdschungel ) -> Vermarktung des Produkts Förderung vorrangig über einheitlich strukturierte Ablaufdiagramme

15 3. Vorausschau Baudenkmäler und EnEV 2014 EnEV Baudenkmäler EnEV Baudenkmäler 9 Abs. 1 Änderung bestehender Gebäude zulässige U-Werte: auch bei Kern- und Innendämmung Entlastung 9 Abs. 1 Änderung bestehender Gebäude Keine Erhöhung der U-Werte und Entfall der Anforderungen an Kern- und Innendämmung 9 Abs. 1 Änderung bestehender Gebäude zulässig Qp = Neubau EnEV 2009 * 1,40 (140%-Regel) unverändert 9 Abs. 1 Änderung bestehender Gebäude Zulässig Qp = Neubau EnEV 2009 * 1,4 16 Abs. 4 Energieausweise keine Vorlage- oder Aushangpflicht. unverändert 16 Abs. 5 Energieausweise keine Vorlage- oder Aushangpflicht. 24 Abs. 1 Ausnahmen Abweichung möglich. unverändert 24 Abs. 1 Ausnahmen Abweichung möglich. Energieberater für Baudenkmale auch zentraler Ansprechpartner zur Bestätigung der Ausnahmevoraussetzung nach 24 Abs. 1 EnEV

16 Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit Vortrag unter: Dipl.-Ing. Michael Krätschell Kontakt: CRP Ingenieurgemeinschaft Cziesielski, Ruhnau + Partner GmbH Max-Dohrn-Straße Berlin Tel.: (030) michael.kraetschell@crp-berlin.de

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