Ersteller des Berichtes: Energieberatung Kolb Gerhard Kolb Dipl.-Ing. (FH) Hasenlohe Pegnitz
|
|
- Ernst Baumann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Ersteller des Berichtes: Energieberatung Kolb Gerhard Kolb Dipl.-Ing. (FH) Hasenlohe Pegnitz Tel: Fax: info@energieberatung-kolb.de Auftrag vom Auftraggeber: Tischler-Unglaub Hausverwaltung Werner-Siemens-Str Bayreuth Objekt: Mehrfamilienhaus Rückertweg Bayreuth Erstellt am: Seitenzahl: 14 Seite 1 von 14 Bericht vom
2 Inhalt 1. Vorbemerkung Seite 3 2. Aufgabenstellung Seite 3 3. Ortstermin Seite 4 4. Beschreibung des Ist-Zustandes Seite 4 ff 4.1 Gebäudedaten Seite Energetische Qualität des Gebäudes Seite Ermittlung des vorhandenen U-Wertes Seite 6 der Außenwände 5. Anforderungen der Energieeinspar-VO (EnEV) 2014 Seite 7 ff 5.1 Nachträgliche Dämmung Seite Beurteilung der Obersten Baubehörde Seite Bagatellgrenze Seite Wirtschaftlichkeitsgebot Seite 9 6. Fördermittel der KfW Seite Juristische Bewertung Seite Anlagen Seite 12 ff Seite 2 von 14 Bericht vom
3 1. Vorbemerkung: Der Verfasser des Berichtes, Gerhard Kolb, ist als Sachverständiger bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zugelassen. Ebenfalls ist Gerhard Kolb in der so genannten BAFA-Energieberaterliste eingetragen. Voraussetzung hierzu ist eine neutrale, überparteiliche Beratertätigkeit. Es besteht aber keine öffentliche Bestellung als vereidigter Sachverständiger für das Bauwesen. 2. Aufgabenstellung: Derzeit laufen Planungen für eine Sanierung der Außenwände des Bestandsgebäudes Rückertweg 21 27, Bayreuth. Hierzu gibt es Überlegungen, die Vorhandfassade (Asbestzementplatten) zu erneuern. Die Fläche dieser zu sanierenden Bauteile beträgt ca m². Geplant ist folgende Sanierung: Abnehmen und Entsorgung der Asbestzementplatten Erneuerung der Lattenkonstruktion Aufbringen einer schwachen Dämmung (ca. 6 cm bzw. 12 cm) zwischen der Lattenkonstruktion Geprüft soll im Rahmen dieses Berichtes deshalb werden, welche Anforderungen die aktuell gültige Energieeinspar-VO (EnEV 2014) notwendigerweise für die genannte Sanierung vorsieht. Ebenfalls soll festgestellt werden, ob für die Fassaden eine zusätzliche Dämmung erforderlich wird. Seite 3 von 14 Bericht vom
4 3. Ortstermine: Am fand hierzu von 13:00 Uhr bis 13:30 Uhr ein Ortstermin statt. 4. Beschreibung des Ist-Zustandes 4.1 Gebäudedaten Art des Gebäudes Mehrfamilien-Wohnhaus Baujahr 1970/1971 Standort Rückertweg 21-27, Bayreuth Bauweise Massiv - Geschoßwohnungsbau mit 9 Vollgeschossen Wohnfläche nach WoFl-VO m² Nutzer 72 Wohnungen Keller nicht beheizt Heizungstechnik Zentralheizung Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1970/1971. Eine detaillierte Baubeschreibung liegt leider nicht vor. Für eine exakte Ermittlung des U-Wertes ist aber die genaue Kenntnis des Aufbaues erforderlich. Hierzu müssen detaillierte Informationen (z.b. Bauschreibung) vorliegen! Durch das Architekturbüro Schertel, Warmensteinach, erfolgte am ein Bericht im Rahmen des Vor-Ort-Beratungsprogrammes des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die darin festgehaltenen Angaben werden für diesen Bericht genutzt. Seite 4 von 14 Bericht vom
5 4.2 Energetische Qualität des Gebäudes Eine verbindliche Aussage zu den Außenbauteilen, wie Außenwand, Fenster, Dachfläche oder Kellerdecke ist leider aufgrund fehlender Unterlagen nicht möglich. Die Fenster im Objekt weisen unterschiedliche Qualitäten auf. Der energetische Stand der Außenwände kann als verbesserungswürdig bezeichnet werden. Die aktuell gültige Energieeinspar-VO (EnEV) mit Stand 2014 stellt hier höhere Anforderungen an den Aufbau der Außenwände. Bild 1: Außenfassade Seite 5 von 14 Bericht vom
6 Bild 2: Balkonseite des Gebäudes 4.3 Ermittlung des vorhandenen U-Wertes der Außenwände Wie bereits erwähnt, konnte leider im Bauamt der Stadt Bayreuth keine Baubeschreibung beschafft werden. Es liegt aber im BAFA-Bericht des Architekturbüro Schertel eine entsprechende Berechnung vor. Aufgrund dieser Information wurde für die Außenwände ein Wert ermittelt von: U = 1,23 W/(m² K). Vgl. hierzu Anlage 1. Inwieweit dieser Wert dem tatsächlichen ursprünglichen Aufbau der Außenwände entspricht, kann aber nicht eindeutig beurteilt werden. Seite 6 von 14 Bericht vom
7 Damit liegt der ermittelte Wert nahe des Pauschalansatzes der Bauteiltabelle (sh. Anlage 2) gemäß Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung für Gebäude des BJ 1969 bis 1978 (dort genannt: U = 1,0 W/(m² K)). Vgl. hierzu Anlage Anforderungen der Energieeinspar-VO (EnEV) Nachträgliche Dämmung Die Energieeinspar-VO (EnEV 2014) fordert im Abschnitt 3 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden (1) Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen von Gebäuden Änderungen im Sinne der Anlage 3 Nummer 1 bis 6 ausgeführt werden, sind die Änderungen so auszuführen, dass die Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Flächen die für solche Außenbauteile in Anlage 3 festgelegten Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschreiten. Folgt Anlage 3 Anlage 3 (zu den 8 und 9) Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen und bei Errichtung kleiner Gebäude; Randbedingungen und Maßgaben für die Bewertung bestehender Wohngebäude 1. Außenwände Soweit bei beheizten oder gekühlten Räumen Außenwände a) ersetzt, erstmalig eingebaut oder in der Weise erneuert werden, dass b) Bekleidungen in Form von Platten oder plattenartigen Bauteilen oder Verschalungen sowie Mauerwerks-Vorsatzschalen angebracht werden, c) Dämmschichten eingebaut werden oder d) bei einer bestehenden Wand mit einem Wärmedurchgangskoeffizienten größer 0,9 W/(m² K) der Außenputz erneuert wird, sind die jeweiligen Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten nach Tabelle 1 Zeile 1 einzuhalten. Seite 7 von 14 Bericht vom
8 5.2 Beurteilung der Obersten Baubehörde Zur Klärung der Anforderungen und zur Klärung, ob eine zusätzliche Dämmung der Bauteile erforderlich ist, wurde in einer ähnlich gelagerten Sanierungsmaßnahme die Oberste Baubehörde im Bayerischen Staatsministerium des Inneren befragt. Die Sachlage wurde der Behörde geschildert, die für die Umsetzung der Energieeinspar-VO in Bayern verantwortlich ist. Daraufhin erfolgte am eine schriftliche Stellungnahme der Obersten Baubehörde. Demnach besteht für die Eigentümergemeinschaft die Verpflichtung, bei einem Austausch der Fassadenplatten auch die in Anlage 3 der EnEV genannten Wärmedurchgangskoeffizienten einzuhalten Dies führt dazu, dass bei der geplanten Sanierung der mit Asbestzementplatten verkleideten Wände der Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten von U = 0,24 W/(m² K) einzuhalten ist. Um diesen Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten einzuhalten, ist beispielweise eine nachträgliche Wärmedämmung mit 12 cm Dämmstärke der Wärmeleitgruppe (WLG) 035 erforderlich (vgl. Berechnungen in der Anlage 3). Seite 8 von 14 Bericht vom
9 5.2.2 Alternativ kann der Nachweis für das komplette Gebäude geführt werden: Dabei werden alle Gebäudeteile sowie die Anlagentechnik der Heizungsanlage bewertet. Die Anforderungen des Satzes 1 gelten als erfüllt, wenn 1. geänderte Wohngebäude insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach 3 Absatz 1 und den Höchstwert des spezifischen, auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogenen Transmissionswärmeverlusts nach Anlage 1 Tabelle 2, 2. geänderte Nichtwohngebäude insgesamt den Jahres-Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes nach 4 Absatz 1 und die Höchstwerte der mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche nach Anlage 2 Tabelle 2 um nicht mehr als 40 vom Hundert überschreiten. 5.3 Bagatellgrenze: Die so genannte Bagatellgrenze im 9 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden regelt im Absatz (3): (3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betreffen. Da jeweils die komplette Verkleidung einer Außenwandseite erneuert werden soll - und nicht nur ein kleiner Flächenanteil - greift die Bagatellgrenze nicht. Ausnahme: 5.4 unbillige Härte Wirtschaftlichkeitsgebot Energiesparmaßnahmen müssen wirtschaftlich vertretbar sein - das Wirtschaftlichkeitsgebot ist ein Prinzip des Energieeinsparungsgesetzes und somit der EnEV übergeordnet. Hierbei ist im Einzelfall auf Antrag durch die nach Landesrecht zuständige Behörde zu entscheiden, inwieweit solche Dämmmaßnahmen nach 25 Absatz 1 EnEV 2014 wegen fehlender Wirtschaftlichkeit eine unbillige Härte darstellen und deswegen im Einzelfall von den Anforderungen der EnEV zu befreien ist. 9 Befreiungen (zu 25 EnEV) (1) Das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Befreiung wegen besonderer Umstände, die durch unangemessenen Aufwand zu einer unbilligen Härte führen ( 25 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1, Satz 2 EnEV) muss von einem Sachverständigen im Sinn des 2 Abs. 1 bescheinigt werden. Seite 9 von 14 Bericht vom
10 ODER: Falls die Eternitplatten nicht demontiert werden, sondern z.b. lediglich mit einer Versiegelung versehen werden, muss in diesem Fall keine zusätzliche Wärmedämmung erfolgen. Hierzu fand am mit dem Gewerbeaufsichtsamt Coburg und der Bauberufsgenossenschaft ein Ortstermin mit dem Ergebnis statt, dass durch Probennahmen zu untersuchen ist, ob die an der Fassade angebrachten Asbestzementplatten (zwei unterschiedliche Typen) mit einer noch intakten Beschichtung versehen sind, so dass entsprechend der TGRS 519 (Technische Regeln für Gefahrstoffe) eine Überholungsbeschichtung zulässig ist. Eine Überholungsbeschichtung der vorhandenen Fassadenplatten ist aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Untersuchungen nicht möglich. Daraufhin wurde das Büro BEN Umwelt GmbH, Bayreuth zur Schadstoffuntersuchung eingeschaltet. Aufgrund der Laboruntersuchungen der zwei Plattentypen wurde festgestellt: Da auch in der putzähnlichen Beschichtung, die in einer Stärke von ca. 1 mm auf dem Trägermaterial aufgebracht ist, Asbest enthalten ist, gelten die Fassadenplatten als nicht beschichtet. Eine Reinigung oder Überholungsbeschichtung ist daher nicht zulässig. Seite 10 von 14 Bericht vom
11 6. Fördermittel der KfW Sollen Fördermittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) in Anspruch genommen werden, wird hier ein U 0,20 W/(m² K) gefordert. Dies entspricht z.b. einer nachträglichen Dämmung von beispielweise 14 cm Dämmstärke der Wärmeleitgruppe (WLG) 032 erforderlich (vgl. Berechnungen in der Anlage 3). Ein entsprechender Antrag für einen Zuschuss von 10 % auf alle förderfähigen Maßnahmen in diesem Fall bei der KfW gestellt werden. Als förderfähige Maßnahmen gelten in diesem Zusammenhang z.b.: Baustelleneinrichtung (Bautafel, Schilder, Absperrung von Verkehrsflächen) Rüstarbeiten (Gerüst, Schutzbahnen, Fußgängerschutztunnel, Bauaufzüge) Maßnahmen zur Wärmebrückenreduktion wie thermische Ertüchtigung bestehender Balkone/Loggien (inklusive nachträgliche Verglasung von unbeheizten Loggien) Einbau neuer bzw. Erneuerung der bestenden Fensterbänke Erneuerung Windfang, Vordachkonstruktionen, Geländer und Eingangsstufen Erneuerung der Briefkasten- und Klingelanlage Verlegung der Regenrohre Wiederherstellung der Außenanlage/Rabatte Austausch von Glasbausteinen 7. Juristische Bewertung: In den vorherigen Ausführungen wurde versucht, die gültigen technischen Anforderungen zu bewerten. Wie letztendlich eine juristische Bewertung der Sachlage z.b. durch ein Gericht ausfallen würde, kann aber nicht beurteilt werden! Für die gemachten Daten und Aussagen kann deshalb keine Gewähr übernommen werden. Pegnitz, Seite 11 von 14 Bericht vom
12 Anlage 1: Das Gebäude stammt aus dem Jahr 1970/1971. Eine detaillierte Baubeschreibung liegt leider nicht vor. Durch das Architekturbüro Schertel, Warmensteinach, erfolgte anlässlich des am erstellten BAFA-Berichtes folgende Berechnung des U-Wertes der Außenwände (vgl. BAFA-Bericht): s s λ R 1/α [cm] [m] [W/m*K] [m²*k/w] Übergang innen 0,130 1 HECK-Reibeputz 1,5 0,015 0,87 0,017 2 Ziegel 30 0,3 0,5 0,600 3 Kalk-, Kalkzementmörtel 2 0,02 0,87 0,023 Übergang außen 0,040 U-Wert [W/m²*K] Summe 33,5 0,810 1,23 Seite 12 von 14 Bericht vom
13 Anlage 2: Bauteiltabelle gemäß Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (Auszug aus den Vereinfachungen für die Aufnahme geometrischer Abmessungen und die Ermittlung energetischer Kennwerte von Bauteilen und Anlagensystemen sowie Erfahrungswerte für Bauteile und Anlagenkomponenten von bestehenden Wohngebäuden vgl. hier Werte für Baualtersklasse 1969 bis 1978) Seite 13 von 14 Bericht vom
14 Anlage 3: Um die Anforderungen der Energieeinspar-VO (EnEV) mit Stand 2014 für den U-Wert der Außenwände - U = 0,24 W/(m² K) - zu erfüllen, wäre z.b. eine Wärmedämmung mit 12 cm Dämmstärke der Wärmeleitgruppe (WLG) 035 erforderlich. Hierzu erfolgt die Berechnung: s s λ R 1/α [cm] [m] [W/m*K] [m²*k/w] Übergang innen 0,130 1 HECK-Reibeputz 1,5 0,015 0,87 0,017 2 Ziegel 30 0,3 0,5 0,600 3 Wärmedämmung 12 0,12 0,035 3,429 Übergang außen 0,130 U-Wert [W/m²*K] Summe 43,5 4,306 0,23 Um die aktuell gültigen Anforderungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den U-Wert der Außenwände - U 0,20 W/(m² K) - zu erfüllen, wäre z.b. eine Wärmedämmung mit 14 cm Dämmstärke der Wärmeleitgruppe (WLG) 032 erforderlich. Hierzu erfolgt die Berechnung: s s λ R 1/α [cm] [m] [W/m*K] [m²*k/w] Übergang innen 0,130 1 HECK-Reibeputz 1,5 0,015 0,87 0,017 2 Ziegel 30 0,3 0,5 0,600 3 Wärmedämmung 14 0,14 0,032 4,375 Übergang außen 0,130 U-Wert [W/m²*K] Summe 45,5 5,252 0,19 Seite 14 von 14 Bericht vom
Bewertung einer Gebäudesanierung
Bewertung einer Gebäudesanierung Objekt: Rückertweg 21-27 95444 Bayreuth Bericht vom 11.06.2015 1 Ersteller des Berichts Energieberatung Kolb Gerhard Kolb Dipl.-Ing. (FH) Hasenlohe 6 91257 Pegnitz Tel:
MehrAnforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015
Anforderungen an die energetische Sanierung öffentlicher Gebäude Magdeburg 03.09.2015 Referent Dipl.-Ing. (FH) Thomas Rochel Sachverständiger für Energetische Gebäudeoptimierung und Energieberatung Fachingenieur
MehrREGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN
REGIERUNGSPRÄSIDIUM TÜBINGEN Informationen zu den Anforderungen nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 bei der Erneuerung von Dächern, Fassaden und Fenstern nach Hagelschäden Der Hagelsturm am 28.
MehrFördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung. Die EnEV 2014 Anforderungen. Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 08.03. / 09.03.
Fördermöglichkeiten bei der energetischen Sanierung Die EnEV 2014 Anforderungen Wolfgang Seitz Alexander Schrammek 08.03. / 09.03.2014 Energieverbrauch private Haushalte Folie: 2 Förderprogramme Wohnen
MehrIst-Zustand der Gebäude - Ansichten -
Fachtagung: Energie-Effizienz im Gebäudebestand Rheinenergie Köln & Energieagentur NRW Thema: Referent: Bauen im Bestand Sanierungsbeispiele aus Köln Dr.-Ing. Jörg Albert Ist-Zustand der Gebäude - Ansichten
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrR I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach
R I C H T L I N I E N für ein Förderprogramm Umwelt und Wirtschaft der Gemeinde Leutenbach 1. Zweck und Ziel 1.1 Die Probleme der Klimaveränderung, die mit der Verbrennung fossiler Brennstoffe verbundene
MehrENEV-NACHWEISE PREISLISTE 2013
Dipl-Ing. Architekt Gerhard Mica Orleansstraße 21 81667 München ENEV-NACHWEISE PREISLISTE 2013 T 089-74790900 F 089-74790901 info@m2-plan www.m2-plan.de Energieausweis Neubau Der Energieausweis ist bei
MehrBundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673. Flachglasbranche.
Bundesverband Flachglas Großhandel Isolierglasherstellung Veredlung e.v. U g -Werte-Tabellen nach DIN EN 673 Ug-Werte für die Flachglasbranche Einleitung Die vorliegende Broschüre enthält die Werte für
MehrDer Bürgerverein Hörnle & Eichgraben begrüßt Sie zur Informationveranstaltung:
Der Bürgerverein Hörnle & Eichgraben begrüßt Sie zur Informationveranstaltung: - EnEV 2007 - Gebäudeenergiepass Referent: Dipl. Ing. (FH) Jürgen Waibel Guten Abend meine Damen und Herren Energieeinsparverordnung
MehrFür die Bearbeitung dieser Aufgabe sendet die Kundin Ihnen die Baupläne und Bilder von ihrem Haus zu.
Seminararbeit Aufgabenstellung Eine Eigentümerin eines Wohngebäudes in Rosenheim möchte eine Energieberatung. Sie bewohnt mit ihrer 4-köpfigen Familie das Einfamilienhaus aus dem Jahr 1936 selbst. Als
MehrEnergetische Klassen von Gebäuden
Energetische Klassen von Gebäuden Grundsätzlich gibt es Neubauten und Bestandsgebäude. Diese Definition ist immer aktuell. Aber auch ein heutiger Neubau ist in drei (oder vielleicht erst zehn?) Jahren
Mehr10.06.2019. Technische Universität Dresden Dezernat 4 Bergstraße 69 01069 Dresden 11.06.2009. Institutsgeb. für Lehre und Forschung
1.6.219 Lieg.Nr. EA33 Geb.Nr. EA33-3522-3523 Institutsgeb. für Lehre und Forschung August-Bebel-Str. 2, 1219 Dresden TU Dresden Haus 83 und Haus 94 1973 5.54 m² Dieses Gebäude 7 5 1 15 2 >2 Vergleichswert
MehrDie wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick
Energieausweis Die wichtigsten Informationen zum Energieausweis im Überblick Der Energieausweis soll Käufern und Mietern bei der Auswahl der Immobilie helfen und eine Vergleichbarkeit herstellen. Zugleich
MehrVon der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus
Von der EnEV 2009 über die ENEV 2014 zum Niedrigstenergiehaus Thomas Möller Dipl.-Ing., Dipl.Wirt.-Ing (FH), Energieberater (HWK) Brunhamstraße 43-81249 München Tel. 089-871 2454 - Telefax 089-871 2434
MehrHerzlich willkommen zum. 1. Infoabend
Herzlich willkommen zum 1. Infoabend Thema: Energieberatung allgemein Inhalt Sinn und Zweck einer Energieberatung Formen der Energieberatung, deren Kosten und Fördermöglichkeit Umfang einer Umfassenden
Mehr(H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze
Vortrag (H)ausweispflicht und weitere Verordnungen und Gesetze Energieeinsparverordnung, Erneuerbares Wärmegesetz Harald Schwieder Energieagentur Regio Freiburg GmbH Folie 1 Was regelt die Energieeinsparverordnung
MehrMarktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1
Marktgemeinde Straßwalchen Bezirk Salzburg-Umgebung - Land Salzburg 5204 Straßwalchen, Mayburgerplatz 1 Förderungsrichtlinien für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz Sanierungsförderung Ziel
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Erfenschlager Straße 73 Neubau Projekthaus METEOR 2 Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz
MehrEnEV 2014 und die KfW-Förderung Altbausanierung
Bauzentrum München 26.02.2014 EnEV 2014 und die KfW-Förderung Altbausanierung Dipl.-Ing. (FH) Hohenstaufenstr. 10 86830 Schwabmünchen Energieberater BAFA Sachverständiger KfW Energie-Effizienz-Experte
MehrBauschäden beim Vollwärmeschutz Schimmelbildung durch Wärmedämmung?
Altbautage Mittelfranken 2016 Bauschäden beim Vollwärmeschutz Schimmelbildung durch Wärmedämmung? Dipl.-Ing. (FH) Wolff Fülle beraten planen prüfen Wolff Fülle - 1 - beraten planen prüfen Inhalt Definition
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 14.08.2023 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Mehrfamilienreiheneckhaus 1918 Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) 18 1.267,5 m² Erneuerbare
MehrFach-Informationsveranstaltung
10.000-Häuser-Programm Welche Förderung passt zu meinem Bauvorhaben? Fach-Informationsveranstaltung Vortrag von Hans Seitz, Geschäftsführer GEKO - Energieberatung mbh Höhlenfeuer Erste Holzhäuser Stroh-Lehmhäuser
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrNeuerungen EnEV Stand 5/2016
Die geltende EnEV 2014 fordert seit dem 1. Januar 2016 einen höheren energetischen Standard für neu geplante und zu errichtende Wohn- und Nichtwohngebäude. Regelungen der Energieeinsparverordnung Die aktuellste
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrThermografische Inspektion
Thermografische Inspektion Gebäude: Auftraggeber: Erstellt von: Berufsschule Gudrunstraße 2-4 83646 Bad Tölz Landratsamt Bad Tölz Herr Josef Niedermaier Prof.-Max-Lange-Platz 1 83646 Bad Tölz Bayern Facility
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 27.09.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger
MehrABM-Datenerfassungsbogen und Bestellung des Wohngebäude 1 -Energieausweises auf Verbrauchsbasis
ABM-Datenerfassungsbogen und Bestellung des Wohngebäude 1 -Energieausweises auf Verbrauchsbasis Füllen Sie bitte diesen Erhebungsbogen aus und schicken diesen unterschrieben an uns zurück. Der fertige
MehrÜberschlägiger hydraulischer Abgleich bestehender Fußbodenheizungskreise
Überschlägiger hydraulischer Abgleich bestehender Fußbodenheizungskreise Regelgenauigkeit und Effizienz werden nur durch ein hydraulisch abgeglichenes System erzielt Eine wichtige Voraussetzung für die
MehrHerzlich Willkommen! 25.03.2011 1. Info-Forum Kerndämmung, VHS Minden Arnold Drewer, IPEG-Institut, Paderborn
Herzlich Willkommen! 25.03.2011 1 Kerndämmung von Hohlwänden Energie(Effizienz) 2 : Kostengünstig & kostensparend 25.03.2011 2 Tätigkeitsbereich IPEG-Institut: Wärmedämm-Beratung (private, gewerbliche,
MehrCheckliste zur Bestellung eines Online-Energieausweises für Wohngebäude
Checkliste zur Bestellung eines Online-Energieausweises für Wohngebäude Der von den Stadtwerken Schwerin angebotene Online-Energieausweis ist ein bedarfs- bzw. verbrauchsorientierter Energieausweis für
MehrEEWärmeG. Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren
EEWärmeG Das Erneuerbare Energien Wärmegesetz Welche Auswirkungen hat das EEWärmeG auf Planung und Betrieb von Logistikzentren Alexander Wölflick Geschäftsführer Haydn Energie Consult GmbH - HEC Übersicht
MehrHinweise zu den Angaben über die energetische Qualität des Gebäudes
Gültig bis: 30.04.2024 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen 1929 Gebäudenutzfläche 565,20 Erneuerbare Energien Lüftung Anlass der Ausstellung
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 10.02.2021 1 Gebäude Gebäudetyp Mehrfamilienhaus, Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1966 / 1994 Baujahr Anlagentechnik 1994 Anzahl Wohnungen 3 Gebäudenutzfläche (A N ) 355,2 m² Erneuerbare Energien
MehrDas dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen.
Das dena-güte siegel Effizienzhaus. Energieeffiziente Wohnhäuser auf den ersten Blick erkennen. Hausschild und Zertifikat für das dena-gütesiegel Effizienzhaus, hier mit dem Standard Effizienzhaus 55.
MehrDämmung eines Dachbodens
Erstellt von Dipl.-Ing. Olof E. Matthaei, Energieberatung - Mitglied der IG 3E Dämmung eines Dachbodens Dachbodendämmung ist Pflichtaufgabe und spart erheblich Energie-Kosten Die Energie-Einsparverordnung
MehrEnergieberater KfW-Beraterbörse Industrie / Gewerbe. LEHMEYER www.sun-haus.com
Energieberater Nicht-Wohngebäude Ingenieurkammer Bau Sachverständiger 21 EnEV DIN 18599 staatlich anerkannt und geprüft Energieberater KfW-Beraterbörse Industrie / Gewerbe Initialberatung und Detailberatung
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrBERECHNUNG DER WÄRMEBRÜCKENBEIWERTE FÜR DIE VERBINDUNG WAND-FENSTER UNTER EINBEZIEHUNG VON ZIERLEISTENPROFILEN MIT PROFILSTÄRKEN VON 25 MM.
Abteilung Verkleidung und Beläge Hygrothermisches Verhalten von Baukonstruktionen Angelegenheit Nr.: 12-047A Den 29. Oktober 2012 Ref. DER/HTO 2012-260-BB/LS BERECHNUNG DER WÄRMEBRÜCKENBEIWERTE FÜR DIE
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig : 01.10.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Universität (Institutsgebäude II)
MehrLineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren
Lineargleichungssysteme: Additions-/ Subtraktionsverfahren W. Kippels 22. Februar 2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung 2 2 Lineargleichungssysteme zweiten Grades 2 3 Lineargleichungssysteme höheren als
MehrProfessionelle Seminare im Bereich MS-Office
Der Name BEREICH.VERSCHIEBEN() ist etwas unglücklich gewählt. Man kann mit der Funktion Bereiche zwar verschieben, man kann Bereiche aber auch verkleinern oder vergrößern. Besser wäre es, die Funktion
MehrP r e s s e i n f o r m a t i o n
P r e s s e i n f o r m a t i o n Effiziente Planung effiziente Resultate: Neues Online- Tool zur energetischen Vordimensionierung von VHF Ab Januar 2016 gelten für Neubauten erhöhte Anforderungen an die
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 05.11.2022 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Verwaltungsgebäude Reisholzer Werftstrasse 38-40 40589 Düsseldorf Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1994 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes Energiebedarf Glasbläserallee 18/Fischzug 2-8/Krachtstraße, Bauteil 1 - Haus I-M 2 Endenergiebedarf 73 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) [kg/(m² a)] 43 kwh/(m² a) Primärenergiebedarf
MehrDNotI. Fax - Abfrage. GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen. I. Sachverhalt:
DNotI Deutsches Notarinstitut Fax - Abfrage Gutachten des Deutschen Notarinstitut Dokumentnummer: 1368# letzte Aktualisierung: 14. Juni 2004 GrEStG 1 Abs. 3 Anteilsvereinigung bei Treuhandverhältnissen
MehrEnergieausweis / Energieberatung / Wärmegesetz
/ Energieberatung / Wärmegesetz -Grundlagen - Dipl.-Ing. Josef Broll 24.06.2008 Gropiusplatz 10 70563 Stuttgart www.stz-egs.de Zur Einstimmung Heizölpreis bei knapp 1 /Ltr.!! Heizölpreis ct / Ltr.] Energieeffizienz:
MehrKurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8. Flughafen Leipzig Halle. Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld
SCHALLSCHUTZ Consulting Dr. Fürst Inh. D. Friedemann Kurz-Bericht Nr. 08-1931 / 07-8 Flughafen Leipzig Halle Start- und Landebahn Süd mit Vorfeld Bodenlärm Bodenlärmabschirmung durch 20 m hohe Stand: 03.11.2009
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrWärmeübertragung durch Bauteile (k-wert) nach ÖNORM EN ISO 6946. Copyright 1999 LandesEnergieVerein, Burggasse 9, 8010 Graz. Autor: G.
Wärmeübertragung durch Bauteile (k-wert) nach ÖNOM EN ISO 6946 Copyright 999 LandesEnergieVerein, Burggasse 9, 800 Graz Autor: G. Bittersmann 4.07.000 :3 Seite von 9 Wärmeübertragung durch Bauteile (k-wert)
MehrTARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014
TARIFE FÜR DIE QUALITÄTSZERTIFIZIERUNG KLIMAHAUS IN DER AUTONOMEN PROVINZ BOZEN In Kraft ab 01.01.2014 INHALT: 1) Tarife Zertifizierung innerhalb der Provinz Bozen, Klasse Gold, A, B, C Neubau oder Sanierung
MehrEnergieberatung bei Neubau oder Renovierung
Presseartikel Luxemburg, den 18. Juni 2015 Energieberatung bei Neubau oder Renovierung Wenn man den Neubau oder die Renovierung des Eigenheims plant, ist es empfehlenswert sich zuerst von einem Energieexperten
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 29.04.2024 1 Hauptnutzung / kategorie Adresse teil Baujahr Baujahr Wärmeerzeuger Verwaltungsgebäude mit normaler techn. Ausstattung größer 3.500 m² NGF Hansa Haus Frankfurt Berner Straße 74-76,
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 07.04.2024 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1980 Baujahr Anlagentechnik ¹) 2001 Anzahl Wohnungen 47 Gebäudenutzfläche (A ) N 3677 m² Erneuerbare Energien
MehrBereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche
Bereich METIS (Texte im Internet) Zählmarkenrecherche Über die Zählmarkenrecherche kann man nach der Eingabe des Privaten Identifikationscodes einer bestimmten Zählmarke, 1. Informationen zu dieser Zählmarke
MehrE N E R G I E A U S W E I S
Gültig bis: 26.02.2025 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Neubau eines Studentenwohnheimes Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 16.03.2018 Aushang Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Nichtwohngebäude Sonderzone(n) Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Kapellenstr.
MehrRICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM
Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit RICHTLINIE ZUR FÖRDERUNG STIPENDIENPROGRAMM ZUR VERBESSERUNG DER MEDIZINISCHEN VERSORGUNG IM LÄNDLICHEN RAUM Vorbemerkung Der Freistaat Bayern gewährt
Mehr2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung
Inhalt 1. Vorbemerkung 2. Förderbedingungen, Empfängerin oder Empfänger sowie Art und Höhe der Förderung 2.1 Erneuerung von Gebäuden, abgeschlossenen Wohn- und Gewerbeeinheiten 2.2 Empfängerin oder Empfänger
MehrAnleitung über den Umgang mit Schildern
Anleitung über den Umgang mit Schildern -Vorwort -Wo bekommt man Schilder? -Wo und wie speichert man die Schilder? -Wie füge ich die Schilder in meinen Track ein? -Welche Bauteile kann man noch für Schilder
MehrRechtsanwaltskanzlei Germer
Verhandlungsprotokoll Immobilienkauf Dieses Verhandlungsprotokoll hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung wird nicht übernommen. Es wird darauf hingewiesen, dass dieses Protokoll ausschließlich
Mehr(beschlossen in der Sitzung des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision am 1. Dezember 2010 als Fachgutachten KFS/VU 2) Inhaltsverzeichnis
Fachgutachten des Fachsenats für Unternehmensrecht und Revision der Kammer der Wirtschaftstreuhänder über Grundsätze ordnungsmäßiger Berichterstattung bei Abschlussprüfungen von Versicherungsunternehmen
MehrBERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG
Frist berechnen BERECHNUNG DER FRIST ZUR STELLUNGNAHME DES BETRIEBSRATES BEI KÜNDIGUNG Sie erwägen die Kündigung eines Mitarbeiters und Ihr Unternehmen hat einen Betriebsrat? Dann müssen Sie die Kündigung
MehrEinfamilienreihenhaus, erbaut in den 60er Jahren (1960-69) Gebäudetyp R 60 S
Einfamilienreihenhaus, erbaut in den 60er Jahren (1960-69) Gebäudetyp R 60 S Die 60er Jahre sind geprägt von einer soliden Bausubstanz. Der bauliche Wärmeschutz wurde nur mäßig berücksichtigt. die Außenwände
Mehr1 Mathematische Grundlagen
Mathematische Grundlagen - 1-1 Mathematische Grundlagen Der Begriff der Menge ist einer der grundlegenden Begriffe in der Mathematik. Mengen dienen dazu, Dinge oder Objekte zu einer Einheit zusammenzufassen.
MehrStellungnahme der Bundesärztekammer
Stellungnahme der Bundesärztekammer zum Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des 87 der Strafprozessordnung Berlin, 21. Februar 2012 Korrespondenzadresse: Bundesärztekammer Herbert-Lewin-Platz
MehrWhite Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012
White Paper - Umsatzsteuervoranmeldung Österreich ab 01/2012 Copyright 2012 Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Österreich ab 01/2012...3 1.1. Einleitung...3 1.2. Voraussetzung...4
MehrEner g!eaus?els für Wohngebäude
Ener g!eaus?els für Wohngebäude gemäß den ää 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) 1 Mehrfamilienhaus Nitzschkaer Str. 5a+ b, 04808 Burkartshain 1993 1993 15 1194,432 m2 :'-??. Neubau -l Vermietung /
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
Gültig bis: 24.0.202 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Doppelhaushälfte Uhlenhorst 25a,
MehrProgrammmoduls für die CEMES-Plattform zur onlinebasierten Ermittlung der Leistungspunkte
Verfasser Dr. Lothar Muschter Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert. Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser;
MehrBayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32
Bayerisches Landesamt für Steuern 17 ESt-Kartei Datum: 18.01.2011 Karte 2.1 S 2244.1.1-7/3 St32 Rückwirkende Absenkung der Beteiligungsgrenze in 17 Absatz 1 Satz 4 EStG; Auswirkungen des Beschlusses des
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig : 10.0.00 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) St. Hedwig Krankenhaus Große Hamburger Straße 5-11 10115 Berlin 1850 1990 Gebäudefoto
MehrEinbau bzw. Umbau einer USB-Schnittstelle für das Testboard TB1 nicht nur für il-troll
Einbau bzw. Umbau einer USB-Schnittstelle für das Testboard TB1 nicht nur für il-troll Lesen Sie bitte bevor Sie mit dem Umbau beginnen dieses Dokument sorgfältig durch. Version 1.0 Juli 2010 WH Seite
MehrDer Energieausweis: Aus der Praxis
Der Energieausweis: Aus der Praxis Ing. Wolfgang Fetscher, Geschäftsführer der ARGE Energieausweis GmbH ist unser Partner rund um das Thema Energieausweis. In einem kurzen Interview gibt er Ihnen wertvolle
Mehrwww.energiewende.saarland.de klima plus saar das Förderprogramm für private haushalte zur senkung der energiekosten
www.energiewende.saarland.de klima plus saar das Förderprogramm für private haushalte zur senkung der energiekosten Heiko Maas Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr Liebe Saarländerinnen,
MehrFördermittelübersicht
Fördermittelübersicht MHG Heiztechnik Einfach besser. HINWEIS: Anlagen in Neubauten werden mit einer Ausnahme 1) nicht mehr gefördert. Gas-Brennwertanlage ProCon/ProCon Streamline ohne thermische Solaranlage
MehrSteuern. Die elektronische Lohnsteuerkarte
Steuern Die elektronische Lohnsteuerkarte Was ändert sich für mich als Arbeitnehmer? Die Lohnsteuerkarte 2010 behält bis zur Anwendung des elektronischen Verfahrens ihre Gültigkeit. Die darauf enthaltenen
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrAbschnitt 1 Anwendungsbereich und Allgemeine Anforderungen an die Konformitätsbewertung 1 Anwendungsbereich
13.06.2007 Verordnung über Medizinprodukte - (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)* vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Februar 2007 (BGBl. I S.
MehrMonolithische Bauweise aus Sicht der Energieberatung
Alberichstr.36 12683 Berlin Telefon Mobile Telefax E-Mail Internet : : : : : 3/ 65 24 8 1/2231 3393 3/ 7 7 86 heinz.schoene@t-online.de www.schoene-energieberatung.de Berlin, 17. September 215 Ja es ist
MehrDie Richtlinie 2006/126/EG. Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen
Die Richtlinie 2006/126/EG Auswirkungen auf Nutzfahrzeugrelevante Fahrerlaubnisklassen Dipl.-Ing. Jörg Biedinger Fachreferent Fahrerlaubnis TÜV Nord Mobilität 24.9.2012 1 Besonderheiten der Klassen BE
MehrHerrn Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe Gartenstraße 210-214 48147 Münster
Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin MGEPA Nordrhein-Westfalen 40190 Düsseldorf Dr. Theodor Windhorst Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe
MehrÜbersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen
Übersicht zu den möglichen Vorgehensweisen von Patienten bei Zahnarztsachen Von RA Dr. Rainer Schütze, Fachanwalt für Medizinrecht Es ist zu unterscheiden zwischen: 1. Privat versicherten Patienten 2.
MehrSichern auf den zentralen TSM-Servern unter Windows. Sichern auf den zentralen TSM-Servern unter Windows
Sichern auf den zentralen TSM-Servern unter Windows v. 1.0 Juni 2016 1 Inhaltverzeichnis Vorwort... 3 Daten über die grafische Benutzungsschnittstelle (GUI) sichern... 4 Daten über die grafische Benutzerschnittstelle
MehrBauhinweise Dampfbad Selbstbau:
Bauhinweise Dampfbad Selbstbau: Kaiser Wellness +43 660 68 60 599 www.dampfgenerator.at office@kaiser-wellness.at Dampfbad Selbstbau Bauhinweise - Dampfbad Selbstbau: Das eigene Dampfbad, einfach selbst
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude
freiwillige Aushangseite bedarfsbasierter Energieausweis Gültig bis: typ Adresse Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Anlagentechnik 1) Anzahl Wohnungen nutzfläche (A N ) Erneuerbare Energien Lüftung Anlass
MehrHerzlich Willkommen zum 16. Energieberatersymposium
Herzlich Willkommen zum 18. Februar 2014 Dipl.-Ing. Dirk Schön Zentrum für Umwelt und Energie der Handwerkskammer Düsseldorf (UZH) 1 Thema Neues zum Stand der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme
MehrRECHT AKTUELL. GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht
RECHT AKTUELL GKS-Rechtsanwalt Florian Hupperts informiert über aktuelle Probleme aus dem Beamten- und Disziplinarrecht Rechtsanwalt Florian Hupperts Was muss eigentlich in einer Konkurrentenmitteilung
MehrInformationen für Enteignungsbetroffene
1 Informationen für Enteignungsbetroffene Sie sind Eigentümer, Pächter oder haben ein anderes Recht (z. B. Nießbrauchrecht, Erbbaurecht) an einem Grundstück, das von Planungen zum Wohle der Allgemeinheit
MehrStatistische Berichte
Statistische Berichte A II 2 j 2002 Gerichtliche Ehelösungen 2002 Geschiedene Ehen im Saarland nach der Ehedauer (in % der Eheschließungen der jeweiligen Heiratsjahrgänge) 35 30 Heiratsjahrgang...... 1990...
MehrPrüfung der Mehrkosten für erhöhte Energiestandards im Baugebiet Westlicher Ortsrand in Ditzingen
Ingenieurbüro ebök Schellingstraße 4/2 D-72072 Tübingen Tel. 0 70 71 93 94 0 Fax 0 70 71 93 94 99 www.eboek.de mail@eboek.de Prüfung der Mehrkosten für erhöhte Energiestandards im Baugebiet Westlicher
MehrProjektierung und Ausführung von Gebäude-Sanierungen zur Energieeinsparung
Projektierung und Ausführung von Gebäude-Sanierungen zur Energieeinsparung Beratung Beantragung der Fördergelder Ausschreibung Bauüberwachung Bauabnahme Gutachten Garantie mit Preis- und Qualitätsgarantie
Mehr