Praktikumsordnung. der SRH Hochschule der populären Künste (hdpk)

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1 Praktikumsordnung der SRH Hochschule der populären Künste (hdpk) Fassung vom 6. März 2013, auf Grundlage der Fassung vom 3. April

2 Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich Zweck der Praktikums Stellung des Praktikums Anerkennung berufsfeldrelevanter Praxiserfahrung Umfang und Art des Praktikums Der hdpk Career Sservice Umsetzung und Organisation Prüfung Inkrafttreten... 6 Anhang 1:Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung Praktikum/Auslandssemester

3 1 Geltungsbereich Die Praktikumsordnung gilt für die Studiengänge Bachelor of Arts Musikproduktion, Bachelor of Arts Medienmanagement, Bachelor of Arts Mediendesign und Bachelor of Arts Audiodesign an der SRH Hochschule der populären Künste (hdpk) in Berlin. Die Ordnung kann auf weitere Studiengänge erweitert werden. 2 Zweck der Praktikums (1) Zweck und Ziel des Praktikums ist es, die Studierenden Praxiserfahrungen auf dem von ihnen gewählten Gebiet in einem nationalen oder internationalen berufs- und branchenspezifischen Umfeld sammeln zu lassen und die Erfordernisse eines globalisierten Arbeitsmarktes kennen zu lernen. Darüber hinaus können sie ihre Schlüsselqualifikationen wie Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit, Offenheit und Kenntnisse anderer Kulturen und Märkte erweitern. 3 Stellung des Praktikums (1) Über die Platzierung des Praktikums im konsekutiven Studienverlauf entscheidet der einzelne Studiengang und weist dies im exemplarischen Studienverlaufsplan sowie in der Modulbeschreibung aus. 4 Anerkennung berufsfeldrelevanter Praxiserfahrung (1) Bei belegter und nachprüfbarer Praxiserfahrung, gewonnen während des Studiums in einem für den jeweiligen Studiengang relevanten Bereich, kann das Praktikum entfallen oder verkürzt werden. Der/die Studiengangsleiter/in prüft vor und gibt dem Prüfungsausschuss eine entsprechende Empfehlung. Nach Prüfung durch den Prüfungsausschuss werden dem jeweiligen Arbeitsaufwand entsprechende ECTS gewährt. 5 Umfang und Art des Praktikums (1) Das einzelne Praktikum entspricht der Arbeitsbelastung eines akademischen Semesters von 900 Stunden (30 ECTS), gerechnet bei durchschnittlich 24 Wochen Gesamtdauer bei 37,5 Wochenstunden. 3

4 (2) Das Praktikum kann im In- wie im Ausland absolviert werden. (3) Die Wahl der Tätigkeit und des Unternehmens sind innerhalb gewisser Grenzen, die die Modulbeschreibung des jeweiligen Studiengangs in der Beschreibung der Qualifikationsziele regelt, frei. Der einzelne Studiengang regelt in Absprache mit dem hdpk Career Service, welche Unternehmen und Branchen sowie welche Tätigkeiten und Formen der Beschäftigung für das Praktikum in Frage kommen. 6 Der hdpk Carrere Service (1) Der hdpk Career Service steht den Studierenden als Beratungsstelle sowie als Vermittlungsservice zur Verfügung. Hier werden Anfragen von Unternehmen gesammelt, das Profil des Unternehmens mit dem der Studierenden abgeglichen und Empfehlungen ausgesprochen. Des Weiteren sucht der hdpk Career Service aktiv nach Unternehmen, die Praktikanten/innen der hdpk beschäftigen wollen. (2) Es wird aufgrund der allgemeinen Ausführungen von dem/der Studiengangsleiter/in in Absprache mit dem hdpk Career Service über die Anerkennung der Praktika entschieden; eine Ablehnung des Praktikumsplatzes ist möglich. 7 Umsetzung und Organisation (1) Die finale Organisation des Praktikums übernehmen die Studierenden selbst. Die hdpk achtet durch Informationssuche über Unternehmen und Feedback über Praktikumsplätze darauf, dass es sich um tatsächliche Lehr- und Lernpraktika handelt, die dem Anspruch an ein Learning by Doing und Learning on the Job in qualifiziertem und qualifizierendem Rahmen genügen. Die Rückmeldungen der Studierenden über das Praktikum an den hdpk Career Service sowie an die Studiengangsleiter/innen sind obligatorisch im Rahmen des Praxisberichts und stellen eine wichtige Basis der Bewertung der Praktikumsstellen dar. (2) Ein Bewerbungstraining kann am Anfang des Interesses für ein Praktikum stehen. Hierzu gehört das Erstellen eines Lebenslaufs nach dem Muster der Europäischen Union ( Ansprache und Selbstdarstellung, Suche in Jobbörsen und Communities, Selbstdarstellung in Communities, Überprüfung der eigenen Vorstellungen und Wünsche, Erstellen einer SWOT-Analyse 4

5 zum eigenen Profil, Einschätzung der eigenen Kompetenzen, Vollständigkeit der Unterlagen, zeitliche Organisation der Bewerbung. (3) Folgende Unterlagen müssen für die Anerkennung eines Praktikums eingereicht werden: 1. Bewerbungsformular (unterschriebener Papierausdruck) 2. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung; die Studienbescheinigung für das Semester, in dem das Praktikum absolviert wird, kann ggf. nachgereicht werden. 3. Darlegung der Motivation für das jeweilige Praktikum (formlos, mindestens 20 Zeilen auf einem Extra-Blatt) 4. Eine Praktikumsvereinbarung (für Praktika in Deutschland) bzw. ein Training Agreement and Quality Commitment (bei Praktika im Ausland). Es ist von dem/der Praktikumsgeber/in und dem/der Studierenden auszufüllen und zu unterschreiben. Darüber hinaus prüfen und unterschreiben der hdpk Career Service und die Studiengangsleitung die Vereinbarung. 8 Prüfung (1) Das Praktikum ist ein wählbarer Bestandteil des Studiums und wird bei erfolgreicher Absolvierung mit 30 ECTS-Punkten bewertet. Die Wahl erfolgt zwischen Praktikum und einsemestrigem Auslandstudium. (2) Für die Prüfung und somit Anerkennung des Praktikums muss der/die Studierende einen Bericht anfertigen. Dieser ist einen Monat nach Abschluss des Praktikums abzugeben und in der Länge von mindestens fünf und maximal acht Seiten abzufassen. Bei Bedarf kann sich eine Präsentation und Befragung der eigenen Erfahrungen und des Erlernten vor einem/r Professoren/in oder einem/r Lehrbeauftragten von mindestens zehn und maximal 15 Minuten anschließen. Für den Fall der Anerkennung nicht während des Studiums erbrachter Praktika ist eine mündliche Prüfung obligatorisch, ein Bericht entfällt. (3) Ein Zeugnis des/ Praktikumsgebers/in vervollständigt in jedem Fall die Prüfung. (4) Kriterien für die Bewertung sind: Einordnung der Praxis-Erfahrungen in das vom Studiengang ausgewiesene Berufsfeld / Verortung der Erfahrungen im Selbstbild / Reflexion der gewonnenen Kenntnisse und Fähigkeiten / kritische Bewertung des sozialen Umfelds wie der sozialen Erfahrungen / Anwendung des im bisherigen Studium gewonnen Wissens wie der Erkenntnisse und Theorien auf das Praktikum. 5

6 (5) Das Praktikum wird nicht benotet, sondern mit bestanden / nicht bestanden bewertet. 9 Inkrafttreten (1) Die Praktikumsordnung wird durch den Beschluss im Akademischen Senat verbindlich. Anhang 1: Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung Praktikum (1) Die Studiengangsleiter/innen legen jeweils für ihren Studiengang allgemeine Kriterien fest, die durch das Praktikum erfüllt werden müssen. (2) Der hdpk Career Service akquiriert Unternehmen, die als Partner der Hochschule regelmäßig Praktikanten/innen aufnehmen, und verhandelt mit diesen die Rahmenbedingungen für die Praktika. (3) Die Studiengangsleiter/innen geben die von der Hochschule vermittelten oder von den Studierenden selbst akquirierten Praktikumsstellen frei. (4) Über eine Verkürzung des Praktikums aufgrund vorheriger Erfahrung entscheidet der Prüfungsausschuss nach Beratung durch den/die Studiengangsleiter/in. Die Anerkennung der Kompetenzen orientiert sich am jeweiligen Modulhandbuch. Vorbereitung: (1) Den Studierenden wird spätestens sechs Monate vor Beginn des Praktikums eine Beratung angeboten, die Folgendes beinhaltet: (a) Informationen zu Praktikumsordnung, Praktikumsvereinbarung (b) Hilfe bei der Suche nach einer geeigneten Firma für das Praktikum und Informationen zu bestehenden Partnerschaften mit Praktikumsgebern (c) Unterstützung bei der Bewerbung (2) Die Studierenden bewerben sich in Rücksprache mit dem hdpk Career Service um ein Praktikum in einem von der Hochschule vermittelten Unternehmen. 6

7 (3) Die Studierenden reichen die in der Praktikumsordnung festgelegten Dokumente und Formulare ein und unterzeichnen mit dem/r Praktikumsgeber/in, dem/der Studiengangsleiter/in und dem hdpk Career Service die Praktikumsvereinbarung. Durchführung des Praktikums: (1) Inhalt, Dauer und Verlauf des Praktikums werden durch die Praktikumsvereinbarung geregelt. (2) Die Studierenden bleiben während des Praktikums mit dem hdpk Career Service in Kontakt und geben nach zwei Monaten einen kurzen (Umfang etwa eine halbe Seite) Zwischenbericht über den Verlauf des Praktikums. Nachbereitung: (1) Die Studierenden erbringen die in der Praktikumsordnung festgelegten Prüfungsleistungen. (2) Die Erfahrungen der Studierenden während des Praktikums werden in Hinblick auf zukünftige Kooperationen mit dem Praktikumsgeber ausgewertet. 7

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