»STARKWIND IN SCHLESWIG-HOLSTEIN«Drohen Turbulenzen durch das LaPlaG und EEG 3.0? Dipl.-Ing. Torsten Levsen, Vorstand DWAG
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1 »STARKWIND IN SCHLESWIG-HOLSTEIN«Drohen Turbulenzen durch das LaPlaG und EEG 3.0? Dipl.-Ing. Torsten Levsen, Vorstand DWAG
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3 OVG - Urteil Akzeptanz Flächenverfügbarkeit Wirtschaftlichkeit Planungssicherheit EEG 3.0 3
4 DIE AKTUELLE SITUATION Seit = EEG 2014 Anpassung des Vergütungsmodells zugunsten windschwächerer Standorte Standortabhängig bis zu 18,5 % geringere Vergütung Wegfall SDL-/Repoweringbonus, Managementprämie»Atmender Deckel«= MW netto Degression bis zu 4,8 % p.a. (bislang 1,5 %) 4
5 DIE AKTUELLE SITUATION Ende 2016 =»EEG 3.0«10-Punkte-Energie-Agenda des BMWi Referenten- & Gesetzentwurf Genehmigung EU-Kommission Eckpunktepapier Konsultation L&V Anhörung Beginn Ausschreibungen Vergütungshöhe wird über Ausschreibungen ermittelt Auktionsverfahren bislang nicht festgelegt Neue Planungs- und Investitionsrisiken 5
6 WAS ERWARTET DIE WINDBRANCHE? Projektbindung oder Handel mit Förderberechtigungen? materielle/finanzielle Teilnahmebedingungen? Realisierungsfrist & Strafzahlungen? Weiterer Standortausgleich zu Gunsten südlicher Bundesländer? Auswirkungen auf Bürgerbeteiligung? 6
7 DAS OVG-URTEIL UND DIE FOLGEN Urteil: Regionalpläne I + III unwirksam Innergebietlich fehlt eine abgewogene Zielbestimmung Gemeindevotum rechtfertigt keinen Verzicht auf Abwägung Keine neue Abwägung harter/weicher Tabuzonen Neuaufstellung der Regionalpläne notwendig Andernfalls droht ungesteuerter Zubau nach 35 BauGB»Windenergieanlagen sind im Außenbereich zulässig, sofern keine öffentlichen Belange entgegenstehen (Privilegierung)«Benötigtes Zeitfenster: 2 Jahre Grundlage: Neuer Winderlass inkl. Kriterienkatalog 7
8 SICHERUNG DER PLANUNGSHOHEIT 2-jährige Veränderungssperre durch Änderung LaPlaG WEA grundsätzlich unzulässig, Ausnahmen sind möglich Neuer Winderlass als Entscheidungsgrundlage Harte Tabukriterien * (tatsächlich ausgeschlossen) z.b. Naturschutzgebiete, militärische Schutzgebiete Weiche Tabukriterien* (im Grundsatz nicht erwünscht 1 ) z.b. FFH-Gebiete, Vogelflugkorridore Kriterien zur Abwägung verbleibender Flächen** z.b. Naturparke, Landschaftsschutzgebiete * Ausnahmen nicht möglich ** Ausnahmen möglich : Feinsteuerung auf RP-Ebene Schutzzweck mit WEA vereinbar? 8
9 STATUS DER WINDENERGIE IN S-H Ziel 2025* = 300 % Erneuerbare Energie (heute 100%) Zur Zielerreichung benötigt = MW Wind onshore in Betrieb vor IB im Verfahren noch benötigt Ziel MW MW MW MW MW MW MW Stand ca. 400 WEA warten auf Ausnahmegenehmigung ca. 1,8 Mrd. Euro Investitionsvolumen ca. 60 Mio. Euro Vorinvestition (BImSchG-Antrag) Energiewende-Bericht der Landesregierung (06/2014) auf Basis * Pöyry-Studie»Potenzialuntersuchung & Ausbauprognose S-H«9
10 FLÄCHENBEDARF IN S-H zur Zielerreichung MW Wind onshore fehlen noch MW = WEA (netto) ha* unbebaute Vorranggebiete für Windenergie zusätzlich zu den bereits bebauten Bestandsflächen entspricht zusätzlichen 0,84 % der Landesfläche Bestandsflächen ha 0,87 % LF Auf WEG RP-TF 2012 bebaut/genehmigt* ha 0,49 % LF benötigte neue Flächen* ha 0,84 % LF Summe ha 2,20 % LF * Rechnerisch bei Ø Flächenbedarf = 8 ha / WEA Landesfläche S-H = km² 10
11 AUSBAUPFAD BUND & S-H Zur Erreichung der Energiewendeziele ist ein jährlicher Ausbau von MW Wind onshore vorgesehen. Für das Ziel 300 % EE-Anteil bis 2025 ist ein jährlicher Ausbau von 460 MW Wind onshore notwendig Bei einem Flächenanteil von 4,4 % benötigt S-H 18,4 % des bundesweiten Windenergie-Ausbaus Ein Einbruch des WEA-Ausbaus würde den künftig erforderlichen Anteil an der bundesweiten Ausschreibungsmenge erhöhen Länderpositionspapier BW, SL, HE, NRW, RP, TH: Getrennte Nord- & Südauktion plus Ausgleich Standortnachteil 11
12 KERNFORDERUNG Keine Änderung am Referenzertragsmodell im EEG 3.0 Schleswig-Holsteins EE-Ziele wären nicht mehr realisierbar Keine saubere Evaluierung des Ausschreibungsmodells möglich Kostenanstieg durch Verzicht auf Standortvorteile Kaum zusätzliche Wertschöpfung aus Windenergie in S-H. 12
13 OVG-Urteil EEG 3.0 DIE WINDENERGIE IN S-H BAUT AUF... Solides Ausschreibungsdesign Attraktivität Bürgerbeteiligung Keine Änderung am Referenzertragsmodell Klare Gegenposition der Nordländer S-H: Kontinuität im Ausbau 2016 & 2017 Ausnahmeregelung, Feinsteuerung, Repowering Genehmigungsfähigkeit auf Bestandsflächen Ausnahmeoption auch bei weichen Tabukriterien (wenn Konflikte fachlich aufgelöst) Akzeptanzfördernde Maßnahmen 13
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