Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 für Studierende der Fachbereiche MNI und KMUB Stand 10/14
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- Oldwig Huber
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1 Fachgebiet PHYSIK Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 für Studierende der Fachbereiche MNI und KMUB Stand 10/14 0. Einleitung Die hier genannten Regeln dienen einem geordneten und planmäßigen Ablauf der Veranstaltung. 1. Bewertung 1. Die in den KMUB - Modulen PHYSIK1 und PHYSIK2 innerhalb des Physik-Praktikums jeweils obligatorisch durchzuführenden 6 Versuche werden anhand der folgenden Kriterien bewertet: - Vorbereitung (Kolloquium und Durchführung) (max. 5 Punkte) und - schriftliche Ausarbeitung (max. 10 Punkte). Jeder Teilnehmer hat zu drei (3) Versuchen eine schriftliche Ausarbeitungen zu fertigen. 2. Abschließend bewertet (testiert) wird ein Versuch erst dann, wenn er - vollständig durchgeführt wurde (Vortestat-Stempel) und - eine endgültige testierfähige Ausarbeitung rechtzeitig (Ziff.7) vorgelegt wurde. 3. Die Bewertung pro Versuch beträgt max. 5 Punkte (nur Koll.) bzw. max. 15 Punkte (Koll. plus Ausarb.). 4. Ein erfolgreich durchgeführter Versuch kann nicht wiederholt werden. 5. Die max. erreichbare Punktzahl für das gesamte Praktikum beträgt 60 Punkte. Dies entspricht einer Gesamtleistung von 100 % bzw. 25 Modul-%. (ein für das Modul relevanter Wert, siehe auch Modulhandbuch). Regeln zur Durchführung der Physik Praktika Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 Stand 10/2014 Autor: Elvers MNI-Physik Seite 1 von 5
2 2. Selbständige Durchführung Auf dem Deckblatt der Versuchsausarbeitung ist die vorgedruckte verbindliche Erklärung von allen Experimentatoren zu unterzeichnen (Name). Der Autor ist zu kennzeichnen. Die Verwendung von unzitierten Quellen Hilfsmitteln kann als Täuschungsversuch gewertet werden und zum Ausschluss aus dem laufenden Praktikum führen. In diesem Fall kann das Praktikum in einem der nächsten Semester (Ziff. 9) fortgesetzt werden, wobei bereits erfolgreich durchgeführte Versuche angerechnet werden. 3. Minderleistung Eine Minderleistung liegt vor, wenn ein Versuch nicht testiert werden kann, weil - die Summe der erbrachten Leistungen für einen Versuch (Kolloquium und Ausarbeitung) insgesamt mit weniger als 7,5 Punkten bewertet wurde - eine Teilleistung (Kolloquium Ausarbeitung) mit 0 Punkten bewertet wurde. In diesem Fällen muss der Versuch wiederholt werden; hierzu steht ein Nachholtermin (Ziff. 6) zur Verfügung. 4. Mehrfache Minderleistung Wird ein weiterer (zweiter) Versuch im Praktikum die Wiederholung eines Versuchs (Ziff. 3.1.) aufgrund einer erneuten Minderleistung nicht testiert, kann das Praktikum in diesem Semester nicht fortgesetzt werden. Bei einer Fortsetzung in einem der nächsten Semester (Ziff. 9), werden bereits erfolgreich durchgeführte Versuche angerechnet. 5. Verhinderte Versuchsdurchführung 1. Kann ein Versuch aus anderen Gründen nicht durchgeführt werden, so kann dieser nach Absprache mit dem Betreuer am Nachholtermin nachgeholt werden. Die Nichtteilnahme am Praktikum ist zu begründen (z.b. ärztl. Attest). Eine vorherige Abmeldung (wenn möglich) wäre sinnvoll. 2. Konnten weitere Versuche aus anderen Gründen (Ziff. 5.1.) nicht durchgeführt werden, ist eine Nachholung in einem späteren Semester möglich. Voraussetzung hierfür ist die Teilnahme (Anmeldung) an einer neuen Einführungsveranstaltung zum neuen Praktikum zu Beginn des neuen Semesters. Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 Stand 10/2014 Autor: Elvers MNI-Physik Seite 2 von 5
3 6. Nachholtermin Ein Nachholtermin wird zu Beginn im Verlauf des Praktikums rechtzeitig bekanntgegeben. An diesem Nachholtermin kann nur ein Versuch (gem. Ziff. 3 Ziff. 5) nachgeholt werden. Pro Praktikum (Physik1 bzw. Physik 2) kann nur ein Versuch nachgeholt werden. 7. Abgabe der Versuchsausarbeitung 1. Die Abgabe der Versuchsausarbeitung muss spätestens eine Woche nach der Versuchsdurchführung erfolgen. (Ausnahme: dazwischen liegende Feiertage) Bis zur endgültigen (testierfähigen) Fassung stehen zwei Korrekturtermine zur Verfügung, die auf dem Deckblatt notiert werden. Die Frist für eine Korrektur beträgt 1 Woche. Diese angegebenen Termine sind verbindlich. 2. Es wird nur die Erstabgabeversion der Ausarbeitung benotet. Durch evtl. notwendige Korrekturen werden nur inhaltliche redaktionelle Ergänzungen Verbesserungen hinzugefügt. Pro Korrektur können mindestens 0,5 Punkte abgezogen werden. 3. Wird eine Ausarbeitung (Erstabgabe Korrektur) nicht rechtzeitig abgegeben (Verspätung bis 1 Woche nach dem gesetzten Termin (Ziff. 7.1.) ), so werden 2 Punkte für die nicht rechtzeitige Abgabe vom erreichten Testat abgezogen. 4. Erfolgt die Erstabgabe mehr als 2 Wochen nach der Versuchsdurchführung (also nach der Frist aus Ziff. 7.3.) erfolgt die Abgabe einer Korrektur mehr als 2 Wochen nach dem auf dem Deckblatt vermerkten Termin (Ziff. 7.1.), wird eine korrekturbedürftige Ausarbeitung nicht innerhalb 2 Wochen nach Abgabe abgeholt, so ist der jeweilige Versuch dann nicht mehr testierfähig und muss nachgeholt werden (Ziff. 6). Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 Stand 10/2014 Autor: Elvers MNI-Physik Seite 3 von 5
4 8. Anfang und Ende des Praktikums 1. Der Beginn und das Ende des Praktikums (1 bzw. 2), die Gruppeneinteilung, die Versuchsreihenfolge für die Gruppen sowie der jeweils letzte Testat-Termin wird durch Aushang im Praktikum bzw. auf der in der Einführungsveranstaltung genannten Homepage bekanntgegeben. 2. Sind nach Beendigung eines Praktikums (Ausschlussfrist!) nicht alle Versuche testiert, so gelten die jeweiligen Teilmodule PRAKTIKUM 1 bzw. PRAKTIKUM 2 innerhalb der KMUB - Module (s. Modulhandbuch) PHYSIK 1 bzw. PHYSIK 2 als nicht bestanden. 3. Bei mehr als drei fehlenden Testaten sollte das Praktikum 1 bzw. 2 vollständig (alle Versuche!) wiederholt werden. 9. Zulassung zum Praktikum Physik 1 und 2 1. Das Praktikum Physik 1 kann nach der Teilnahme an einer Pflicht-Einführungsveranstaltung angetreten werden. Dort werden Informationen zu den Praktika gegeben sowie eine Sicherheitsbelehrung zum Arbeiten im Labor bekanntgegeben. Ort und Datum der Veranstaltung werden rechtzeitig bekanntgegeben. 2. Das Praktikum Physik 2 sollte erst nach einem erfolgreich abgeschlossenen Praktikum Physik 1 durchgeführt werden. 10. Sicherheitsbelehrung Auf Wunsch eines mehrerer Teilnehmer kann die Belehrung aus der Einführungsveranstaltung (Ziff. 9.1) wiederholt werden. 11. Pflichten der Teilnehmer 1. Mit den Experimentalaufbauten ist sorgsam und rücksichtsvoll umzugehen. Schäden, Defekte Unregelmäßigkeiten sind den Betreuern unverzüglich zu melden. 2. Um einen reibungslosen Ablauf des Praktikums zu gewährleisten, ist ein pünktliches Erscheinen notwendig. Eine Verspätung von mehr als 5 Minuten kann zum Ausschluss an dem Praktikumstag führen. Ein Nachholtermin wäre wahrzunehmen. 3. Bei den Versuchen sind die in der Sicherheitsbelehrung genannten Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und zu befolgen. 4. Bei Fragen wenden Sie sich an die Betreuer. Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 Stand 10/2014 Autor: Elvers MNI-Physik Seite 4 von 5
5 12. Aufbewahrung Die Versuchsunterlagen einschl. der Ausarbeitung und der Testate sollten bis zum Ende des Studiums aufgehoben werden. 13. Bekanntmachungen Mitteilungen zu den Praktika werden an den Tafeln gegenüber der Eingangstür zum Praktikum (Raum A605) und/ über die genannte Homepage bekanntgegeben. Empfehlung: Jeder Teilnehmer sollte mindestens eine Kopie des testierten Deckblattes zu seinen Unterlagen nehmen. Gießen im September 2014 gez. Elvers Regeln zur Durchführung der Praktika Physik 1 und Physik 2 Stand 10/2014 Autor: Elvers MNI-Physik Seite 5 von 5
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