Aufsicht über die Privatschulen im Kanton Bern!
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- Gerburg Flater
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1 RIBEM Kreis 5 Aufsicht über die Privatschulen im Kanton Bern Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Nr.
2 RIBEM Kreis 5 Übersicht Kanton Bern (2011) Anzahl SuS in der Volksschule: 104ʻ075 Anzahl SuS in Privatschulen: 4ʻ410 (4,25 %) Anzahl Privatschulen: 42 Schulen 33 kleine und mittlere, nicht subventionierte PS 7 grosse, subv. PS (> 100 SuS): NMS, Muristalden, fgb, Rudolf Steiner Schule (4 Stao) 2 internationale subv. PS: ISBerne, Ef de Berne Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Nr.
3 RIBEM Kreis 5 Gesetzliche Grundlagen Art. 2 VSG Aufgaben der Volksschule Art. 64 VSG Grundsatz: Privatschule oder Privatunterricht Art. 65 VSG Bewilligung Art. 66 VSG Bewilligungsvoraussetzungen / Aufsicht und Entzug Art. 67 VSG Beiträge / Leistungsverträge Art. 68 VSG Kontrolle des Schulbesuches Art. 69 VSG Ein- und Austritt von SuS Art. 70 VSG Führung und Besuch einer nicht bewilligten Schule Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Nr.
4 RIBEM Kreis 5 Bewilligungsverfahren Gesuchseinreichung: Schulinspektorat berät Gesuchssteller, prüft Unterlagen und stellt Antrag im AKVB / Fachbereich Betrieb Volksschule Gesuchsunterlagen: Aktueller Strafregisterauszug Aktueller Handelsregisterauszug (juristische Person) Pädagogisches Konzept, Angaben über die pädagogisch ausgebildete(n) Person (en), die den Unterricht verantworten Angaben zu den Schuleinrichtungen (Standort, Eignung) Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Nr.
5 RIBEM Kreis 5 Ausbildung der Lehrpersonen an PS - Es benötigt lediglich eine pädagogisch ausgebildete Person, die diejenigen Personen anleitet und überwacht, die den Unterricht erteilen. die subventionierten PS haben idr ausgebildete LP Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Nr.
6 RIBEM Kreis 5 Aufsicht in Privatschulen Subventionierte PS Controlling Leistungsvertrag: Leitbild / Statuten (Gewinnorientierung) Anzahl SuS pro Klasse Schulgeld Anzahl Lehrpersonen Lektionentafel Schulärztliche & schulzahnärztliche Untersuchungen Bericht über integrative Massnahmen Notfallkonzept Bericht über Tagesschulstrukturen Nicht subventionierte PS Reporting: nach Beginn SJ SuS-Listen LP-Listen Ev. Berichte Vorjahr / Unterlagen zum neuen Schuljahr Periodische Überprüfung: Unterrichtsbesuch und Gespräch mit SL Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Nr.
7 RIBEM Kreis 5 Evaluation / Q-Management Controlling: Abgabe von gewünschten Dokumenten Schulbesuche RC-Gespräch zu Leistungsvertrag Keine direkte Einflussnahme auf Q-Management SI verfasst Bericht AKVB Entzug der Bewilligung: Bei Nichterfüllen der Bewilligungsvoraussetzungen Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Nr.
8 RIBEM Kreis 5 Leistungen an Privatschulen Subventionierte PS => Staatsbeitrag pro SuS/a Information / Beratung durch SI zu Neuerungen keine weitere Unterstützung, d.h Päd. Fragen (Beschwerden) Integration Schularzt / Schulzahnarzt Kantonale Weiterbildungsangebote (PHBern IWB) Lehrmittel... Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Nr.
9 RIBEM Kreis 5 Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Nr.
10 RIBEM Kreis 5 Bewilligungsvoraussetzungen Art. 66 VSG Bewilligungsvoraussetzungen 1 Die Bewilligung wird erteilt, wenn die Privatschule gewährleistet, dass a b c d e die Aufgaben gemäss Artikel 2 erfüllt werden, pädagogisch ausgebildete Personen diejenigen Personen anleiten und überwachen, die den Unterricht erteilen, genügende Schuleinrichtungen vorhanden sind, die für die öffentlichen Primar- und Realklassen geltenden Unterrichtsinhalte und -ziele im Rahmen der Schulstufen erreicht werden und die Unterrichtssprache sich unter Vorbehalt von Absatz 2 nach der Amtssprache der Region richtet. 2 Eine andere Unterrichtssprache in einzelnen Fächern kann bewilligt werden, wenn die Privatschule gewährleistet, dass die unterrichtenden Personen über die notwendigen Qualifikationen verfügen. Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Nr.
11 RIBEM Kreis 5 Bildungsauftrag VS & Privatschulen Art. 2 VSG Aufgabe 1 Unterstützung die Familie in Erziehung 2 Beitrag zu harmonischer Entwicklung 3 Sorge für seelisch-geistige & körperliche Integrität / Klima von Achtung & Vertrauen. 4 Toleranz / verantwortungsbewusstem Handeln / Verständnis für andere Sprachen und Kulturen. 5 Vermittlung Kenntnisse und Fertigkeiten für berufliche Ausbildung Erziehungsdirektion des Kantons Bern / Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung Regionales Schulinspektorat Bern-Mittelland Nr.
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