Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium
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- Daniela Frei
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1 Vorlesung Gesellschaftsrecht Übung - Einheit 8 GmbH Einführung GmbH, die UG, Haftung im Gründungsstadium
2 Einführung: Gründungsvoraussetzungen der GmbH Die Gründung der GmbH erfolgt in zwei Schritten: 1. Abschluss des Gesellschaftsvertrages (Satzung). 2. Eintragung in das Handelsregister 2
3 Einführung: Gründungsvoraussetzungen der GmbH 1. Abschluss des Gesellschaftsvertrages (Satzung): a) Form: Gem. 2 I GmbHG notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag (MoMiG: Vereinfachtes Gründungsverfahren durch Einsatz eines Musterprotokolles; 2 I a GmbHG-E) Notarielle Beurkundung eines der beiden dem GmbHG als Anlage beigefügten Musterprotokolle Musterprotokolle umfassen nicht nur den Gesellschaftsvertrag, sondern auch die Geschäftsführerbestellung und die Gesellschafterliste Vorteile: Reduzierung der Anzahl der erforderlichen Dokumente und kostenmäßig privilegiertes Verfahren. Hintergrund: Den Gründungsgesellschaftern soll in jedem Fall eine rechtliche Beratung zukommen. 3
4 Einführung: Gründungsvoraussetzungen der GmbH b) Inhalt: Gem. 3 GmbHG (Firma, Sitz, Einlage etc.) Stammkapital: Gem. 5 GmbHG: ,- EUR (MoMiG: Keine Herabsetzung des Mindeststammkapitals bei der klassischen GmbH) Folge: Mit Abschluss des Gesellschaftsvertrages entsteht die sogenannte Vor-GmbH. Diese ist noch keine GmbH ( 11 I GmbHG), sondern eine Gesellschaftsform sui generis, deren Rechtsfähigkeit von der Rechtsprechung anerkannt ist. 4
5 Einführung: Gründungsvoraussetzungen GmbH / Unternehmergesellschaft Hintergrund: Bedeutung eines gewissen Mindeststammkapitals nicht zu unterschätzen Berechtigtes Interesse bereits existierender GmbHs an Aufrechterhaltung des Renommees der GmbH als Rechtsform Für weniger Startkapital benötigende Existenzgründer besteht Möglichkeit der Gründung einer Unternehmergesellschaft (sog. 1-Euro-GmbH ) 5
6 Einführung: Gründungsvoraussetzungen GmbH / Unternehmergesellschaft Für weniger Startkapital benötigende Existenzgründer: Unternehmergesellschaft (sog. 1-Euro-GmbH / ( 5a GmbHG-E) Gesellschaftsgründung mit niedrigerem Stammkapital als dem Mindeststammkapital möglich (mind. 1 ) 6
7 Einführung: Gründungsvoraussetzungen GmbH / Unternehmergesellschaft Zwingend: Firmenzusatz Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder UG (haftungsbeschränkt) Stammkapital ist in voller Höhe und durch Geldeinlagen vor HR-Anmeldung einzuzahlen; vgl. 5 a II GmbHG-E - Halbeinzahlung nicht zulässig - Pflicht zur Bildung einer gesetzlichen Rücklage i.h.v. ¼ des Jahresüberschusses 7
8 Einführung: Gründungsvoraussetzungen GmbH / Unternehmergesellschaft Hintergrund: Erleichterung von Existenzgründungen (schnell, flexibel, einfach, kostengünstig); Sonderfirma UG warnt Publikum vor u. U. sehr niedrigem Gründungskapital Rücklagenbildung dient der Anhebung des Stammkapitals 8
9 Einführung: Gründungsvoraussetzungen der GmbH 2. Eintragung in das Handelsregister: Voraussetzungen: Einzahlung von mindestens der Hälfte des Stammkapitals der Gesellschaft gemäß 7 II GmbHG. Folge: Mit der Eintragung in das Handelsregister entsteht die GmbH als rechtsfähige Gesellschaft ( 13 Abs. 1 GmbHG). 9
10 Sachverhalt A, B, C und D sind Vorstandsmitglieder und gleichzeitig Mehrheitsaktionäre von vier Online-Unternehmen (AGs). Sie beschließen, dass sie künftig bei der teuren Entwicklung neuer Software-Tools enger zusammen arbeiten werden. Dazu soll eine gemeinsame GmbH gegründet werden, an der A, B, C und D jeweils als Privatpersonen zu 1/4 beteiligt sind. Die Gesellschaft soll ein Stammkapital von ,- EUR erhalten, an dem A, B, C und D mit einer Stammeinlage von jeweils 7.000,- EUR beteiligt sind. 10
11 Sachverhalt Nachdem A, B u. D den C überredet haben, dass man die Gründung so schnell wie möglich durchführen müsse, findet einige Wochen später vor einem Notar die Beurkundung des Gesellschaftsvertrages der Progressive-Tools GmbH statt. Darin werden die drei Gesellschafter A, B u. C als allein vertretungsberechtigte Geschäftsführer der Gesellschaft bestellt. Die Progressive-Tools GmbH wird am selben Tag zur Eintragung in das Handelsregister angemeldet, nachdem A, B, C und D die übernommenen Einlagen bar gezahlt haben. 11
12 Sachverhalt Bereits vor der Eintragung nimmt die Gesellschaft ihren Geschäftsbetrieb auf, denn für einen neuen Online-Dienst, den alle vier Aktiengesellschaften anbieten wollen, wird dringend neue Software gebraucht. Da jedoch noch keine Software- Entwickler eingestellt sind, kauft A (in Absprache mit B und C) das erste Software-Paket P1 bei der Firma T-X für ,- EUR. Der D erwirbt (ohne Rücksprache mit A, B und C) noch das sehr günstige Upgrade P2 bei T-X für 3.000,- EUR für die Gesellschaft. 12
13 Sachverhalt Allerdings stellt sich nach kurzer Zeit heraus, dass die Idee der gemeinsamen Entwicklung von Software nicht die erhofften Vorteile bringt, da die Strategien der vier Unternehmen von A, B, C und D doch zu verschieden sind. Zudem erweist sich die Software P1 als unbrauchbar für die Zwecke der vier Unternehmen, was A, B und C aus mangelnder Sachkenntnis übersehen hatten. Schließlich weigern sich A, B und C auch, den Kaufpreis für das von D erworbene Upgrade P2 zu bezahlen. Von wem kann T-X die Bezahlung des Upgrades P2 (3.000,- EUR) verlangen? (1. Fallfrage) 13
14 Sachverhalt Welche Verpflichtungen treffen A, B, C und D wenn sie die Eintragung der GmbH wegen der fehlenden Perspektiven nicht weiter betreiben, das restliche Geld entnehmen und sich auch sonst um die Gesellschaft nicht weiter kümmern? (2. Fallfrage) Wie ist die Rechtslage, wenn die Eintragung der GmbH in das Handelsregister erfolgt? (3. Fallfrage) 14
15 Frage 1 A, B und C weigern sich, den Kaufpreis für das von D erworbene Upgrade P2 zu bezahlen. Von wem kann T-X die Bezahlung des Upgrades (3.000,- EUR) verlangen? 15
16 Frage 1 - Lösung 1. Vertrag zw. Vor-GmbH und T-X geschlossen? Voraussetzung: Zwei übereinstimmende Willenserklärungen 1. Willenserklärung von T-X : Liegt vor. 2. Willenserklärung der Vor-GmbH? Frage, ob die Willenserklärung des D der Vor-GmbH als eigene Willenserklärung zurechenbar ist. 16
17 Frage 1 - Lösung Willenserklärung des D könnte im Rahmen einer Vertretung gem. 164 BGB zurechenbar sein: Voraussetzungen: 1. Eigene Willenserklärung (kein Bote) 2. Handeln im Namen der Vor-GmbH 3. Handeln mit Vollmacht der Vor-GmbH 17
18 Frage 1 - Lösung 1. Eigene Willenserklärung? Liegt vor. 2. Handeln im Namen der Vor-GmbH? Liegt vor. 3. Handeln mit Vollmacht der Vor-GmbH? Nein. D war weder im Gesellschaftsvertrag als Geschäftsführer bestellt, noch hatte er eine sonstige Vollmacht übertragen bekommen. Folge: D haftet ggü. der T-X als Vertreter ohne Vertretungsmacht gem. 179 I BGB, da die Genehmigung des Vertrages verweigert wurde. 18
19 Frage 2 Welche Verpflichtungen treffen A, B, C und D, wenn die Beteiligten die Eintragung der GmbH wegen des ersten Misserfolges und der fehlenden Perspektiven nicht weiter betreiben, das restliche Geld entnehmen und sich auch sonst um die Gesellschaft nicht weiter kümmern? 19
20 Frage 2 Lösung - Ansprüche der T-X Anspruch der T-X gegen die Vor-GmbH auf Zahlung der ,- EUR: -Vor-GmbHist rechtsfähig und kann damit Anspruchsgegnerin sein. - Vertrag wurde durch den A gem. 164 BGB im Namen der GmbH und mit Vertretungsmacht geschlossen. Folge: Vor-GmbH haftet mit ihrem Gesellschaftsvermögen für die Kaufpreisforderung. 20
21 Frage 2 Lösung Weitere Ansprüche der T-X Anspruch der T-X gegen A? Handelndenhaftung gemäß 11 Abs. 2 GmbH? Voraussetzungen des 11 Abs. 2 GmbHG liegen vor, da A als bestellter Geschäftsführer den Vertrag vor Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister geschlossen hat. A haftet im Rahmen der Handelndenhaftung. 21
22 Frage 2 Lösung Weitere Ansprüche der T-X Anspruch der T-X gegen B, C und D? Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Keine Haftung der (nicht beteiligten) Gesellschafter einer Vor-GmbH im Außenverhältnis. Einzige Verpflichtung: Leistung der Stammeinlage an die GmbH (Innenverhältnis). 22
23 Frage 2 Lösung Weitere Ansprüche der T-X Ausnahme: Wenn Eintragung der Gesellschaft nicht weiter verfolgt wird und die Gesellschaft geschäftsführungs- und vermögenslos ist. Beides ist hier der Fall, somit ist eine Haftung von B, C und D hier ausnahmsweise gegeben. 23
24 Frage 2 Lösung Ansprüche der Gesellschaft Ansprüche der GmbH gegen die Gesellschafter (Innenverhältnis): Verpflichtung zur Erbringung des Stammkapitals haben diese durch Einzahlung bereits erfüllt. Allerdings hat die Gesellschaft bis zur Eintragung bereits einen Verlust von ,- EUR erwirtschaftet, so dass das Stammkapital in dieser Höhe bereits aufgebraucht ist! 24
25 Frage 2 Lösung Ansprüche der Gesellschaft Rechtsprechung des BGH zur Vor-GmbH: Bei Minderungen des Stammkapitals, die bis zur Eintragung der Gesellschaft ins HR eingetreten sind, müssen die Gesellschafter die Minderungen durch Zahlungen ausgleichen (Teil des Grundsatzes der Kapitalaufbringung). Im Innenverhältnis zur GmbH besteht dann eine Haftung der Gesellschafter (die sogenannte Vorbelastungs-, Differenz-, Unterbilanz- oder Verlustdeckungshaftung). 25
26 Frage 2 Lösung Ansprüche der Gesellschaft Folge... A, B, C und D sind zu je 1/4 verpflichtet, die entstandene Unterbilanz von ,- EUR auszugleichen! 26
27 Frage 3 Wie ist die Rechtslage, wenn die Eintragung der Progressive Tools -GmbH in das Handelsregister erfolgt? 27
28 Frage 3 Lösung Anspruch T-X gegen GmbH: Mit Eintragung ins HR wandelt sich die Vor-GmbH in eine GmbH um. Folge: Es ist ein Anspruch der T-X gegen die GmbH gegeben, da sie von vorneherein beabsichtigter Vertragspartner war. 28
29 Frage 3 Lösung Anspruch der T-X gegen A nach Eintragung? Handelndenhaftung des A gem. 11 Abs. 2 GmbHG erlischt mit Eintragung. Ansonsten kommt gem. 13 Abs. 2 GmbHG eine Haftung der Gesellschafter nach Eintragung grundsätzlich nicht mehr in Betracht. Auch liegt der o.g. Ausnahmefall nicht vor, da die Eintragung erfolgt ist. 29
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