Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56. zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses

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1 Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat B 56 zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 Büron Triengen, Abschnitt Dorfausgang Büron Grenze Triengen, Gemeinde Büron 5. Mai 2000

2 Übersicht Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat die Botschaft zum Entwurf eines Grossratsbeschlusses über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 Büron Triengen, Abschnitt Dorfausgang Büron Grenze Triengen, Gemeinde Büron. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen. Hingegen sind zwei Mutationen und ein Enteignungsverfahren noch offen, deren Erledigung nach den bisherigen Erfahrungen längere Zeit in Anspruch nehmen wird. Die Dauer dieser Verfahren ist nicht absehbar. Der Regierungsrat unterbreitet dem Grossen Rat deshalb bereits heute die Abrechnung des Projekts und setzt für die noch zu leistenden Restzahlungen Schätzwerte ein. Die Kosten für den Landerwerb können noch unwesentlich ändern. Der Grosse Rat bewilligte für den Ausbau der Kantonsstrasse am 13. September 1994 einen Kredit von Franken. Mit Beschluss des Regierungsrates vom 24. November 1995 wurde das Projekt genehmigt und zusätzlich ein Kredit von Franken für den baulichen Unterhalt der Kantonsstrasse bewilligt. Der bewilligte Gesamtkredit für den Ausbau der Kantonsstrasse und die Unterhaltskosten beläuft sich somit auf Franken. Die voraussichtliche Abrechnungssumme beträgt Franken, was einer Unterschreitung des bewilligten Kredits um Franken entspricht. Die Gemeinde Büron hat an die auf ihrem Gemeindegebiet entstehenden Kosten einen Beitrag von 25 Prozent zu leisten. Die Einsparungen wurden dank günstigen Unternehmerofferten, laufenden Projektüberprüfungen und -optimierungen, einem konsequenten Projektmanagement und einer strengen Kostenkontrolle des Verkehrs- und Tiefbauamtes erzielt.

3 Der Regierungsrat des Kantons Luzern an den Grossen Rat Sehr geehrter Herr Präsident Sehr geehrte Damen und Herren Wir unterbreiten Ihnen die Abrechnung über den Ausbau und die Sanierung der Kantonsstrasse K 14, Abschnitt Dorfausgang Büron Grenze Triengen, in der Gemeinde Büron. Die Bauarbeiten sind abgeschlossen. Die grundbuchliche Erledigung der verschiedenen Mutationen ist zurzeit in Bearbeitung. Bei einem Grundeigentümer musste das Enteignungsverfahren eingeleitet werden. Der Fall wurde von der Schätzungskomission noch nicht entschieden, weil ein direkter Zusammenhang mit der laufenden Ortsplanung besteht. Bis zur endgültigen Erledigung könnte dieser Fall noch längere Zeit in Anspruch nehmen. Wir erachten es deshalb als zweckmässig, mit der Schlussabrechnung nicht weiter zuzuwarten und für die noch zu leistenden Zahlungen Schätzwerte einzusetzen. Die angegebenen Grundbuchkosten und die Landentschädigungen können nur noch unwesentlich ändern. Der bei der Schätzungskommission hängige Fall kann je nach Ausgang des Verfahrens zu einer zusätzlichen Mehrausgabe führen. Die Beiträge der Gemeinde sind weitgehend in Rechnung gestellt. I. Kredit Am 13. September 1994 stimmten Sie dem Projekt für den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 in der Gemeinde Büron, Abschnitt Dorfausgang Grenze Triengen, zu und beschlossen dessen Ausführung. Sie bewilligten hierfür einen Kredit von Franken (Preisstand Mai 1993). Mit Entscheid vom 24. November 1995 genehmigten wir das Projekt und beschlossen einen zusätzlichen Kredit für den baulichen Unterhalt der Kantonsstrasse im Betrag von Franken. Zudem setzten wir, gestützt auf das damals geltende Strassengesetz vom 15. September 1964, den Gemeindebeitrag an die Gesamtkosten von Franken auf 25 Prozent fest.

4 4 II. Baukosten Gesamtkredit Fr Landerwerbskosten / Mutationen Kostenstand per 3. Februar 2000 Fr noch ausstehende Rechnungen Fr Baukosten Kostenstand per 3. Februar 2000 Fr Honorare/WOV-Leistungen Kostenstand per 3. Februar 2000 Fr noch ausstehende Rechnungen Fr Perimeterbeitrag an Kanalisation Kleinfeldstrasse Kostenstand per 3. Februar 2000 Fr Reserve, Rundung Fr Total Bauwerkskosten Fr Die offenen Rechnungen sind in den betreffenden Rubriken zugerechnet. Der Gesamtkredit von Franken wurde um rund Franken unterschritten. Die Einsparungen wurden dank günstigen Unternehmerofferten, laufenden Projektüberprüfungen und -optimierungen, einem konsequenten Projektmanagement sowie dank einer strengen Kostenkontrolle erzielt. III. Beiträge Die Gemeinde Büron hat sich an den Gesamtkosten zu beteiligen. Mit unserer Projektgenehmigung vom 24. November 1995 setzten wir den Gemeindebeitrag auf 25 Prozent fest. Nicht beitragspflichtig ist der an die Gemeindekanalisation Kleinfeldstrasse geleistete Perimeterbeitrag des Kantons. Erstellungskosten Fr Perimeterbeitrag./. Fr Gemeindebeitrag 25% von Fr Fr

5 5 IV. Übersicht Bewilligte Kredite Fr Abzüglich Abrechnungssumme./. Fr Unterschreitung der bewilligten Kredite Fr Kostenanteil Gemeinde Büron Fr Kostenanteil Staat Fr Abrechnungssumme Fr V. Finanzierung der Bauschuld Die Aufwendungen für das Bauvorhaben sind in der Investitionsrechnung verbucht und belastet. Sie werden mit der Strassenbauschuld verzinst. Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, wir beantragen Ihnen, die Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 in Büron zu genehmigen. Luzern, 5. Mai 2000 Im Namen des Regierungsrates Der Schultheiss: Max Pfister Der Staatsschreiber: Viktor Baumeler

6

7 Entwurf Grossratsbeschluss über die Genehmigung der Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14 Büron Triengen, Abschnitt Dorfausgang Büron Grenze Triengen, Gemeinde Büron vom Der Grosse Rat des Kantons Luzern, nach Einsicht in die Botschaft des Regierungsrates vom 5. Mai 2000, beschliesst: 1. Die Abrechnung über den Ausbau der Kantonsstrasse K 14, Abschnitt Dorfausgang Büron Grenze Triengen, Gemeinde Büron, wird genehmigt. 2. Der Grossratsbeschluss ist zu veröffentlichen. Luzern, Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Der Staatsschreiber:

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