Elektronisches Handelsregister + Elektronischer Bundesanzeiger = Neue Plattform.
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- Maximilian Huber
- vor 8 Jahren
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1 MERGET + PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte Elektronisches Handelsregister + Elektronischer Bundesanzeiger = Neue Plattform
2 MERGET + PARTNER Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte Hinweis: Nie die Steuerbilanz offen legen! In der speziellen Offenlegungsbilanz ist in der Regel viel weniger anzugeben, bestimmte Zahlen können zusammengefasst werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater! Eine rechtzeitige und gründliche Vorbereitung des Jahresabschlusses bzgl. Offenlegung ist unbedingt notwendig.
3 Digitales Unternehmensregister Ab 2007 werden Kapitalgesellschaften völlig gläsern. Ist bislang der Kreis derjenigen, die Einblick in ihre Bilanz und G + V nehmen konnten, noch eng begrenzt, ändert sich dies in wenigen Monaten schlagartig. Laut der Fachzeitschrift Steuer-Tipp vom sind Kapitalgesellschaften dann der Neugierde des neidischen Nachbarn und noch schlimmer der Konkurrenz, die als Einzelunternehmen oder als Personengesellschaften nicht veröffentlichungspflichtig sind, schutzlos ausgeliefert. I. Was ist passiert? Die Bundesregierung hat Ende 2005 ein Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister beschlossen. = EHUG Mit dem Gesetz wurde die Richtlinie 2003/58/EG zur Änderung der ersten gesellschafterrechtlichen Richtlinie, Teile der EU-Transparenzrichtlinie sowie Beschlüsse der Regierungskommission Corporate Governance umgesetzt. Weiterhin ist es ein Beitrag zu dem von der Bundesregierung im Koalitionsvertrag angekündigten small company act zur Entlastung insbesondere von Mittelstand und Existenzgründern von Bürokratieaufwand und zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren. Kurz also die Antwort auf die Limited. Alle wesentlichen offenlegungspflichtigen Unternehmensdaten wie Registereintragungen oder Jahresabschlüsse werden künftig online abrufbar sein. Hierfür wird eine neue Plattform, nämlich geschaffen, dass für jedermann(-frau) über das Internet einsehbar ist. Damit soll ab das Handelsregister zwingend elektronisch geführt werden.
4 Unter der Federführung des Bundesanzeigers ergibt sich zweierlei : II. Alle Daten werden online über den Notar beim Handelregister eingereicht. 1. Z. B. der Unternehmer U möchte eine GmbH gründen. Um die erforderliche Handelsregisteranmeldung zu veranlassen, begibt er sich zum Notar N. Liegen die Anmeldung und die mit der Anmeldung einzureichenden Unterlagen nur in Papierform vor, überträgt Notar N die Dokumente zunächst in ein elektronische Format. Anschließend nimmt er die erforderlichen elektronischen Beglaubigungen vor und übermittelt die Dokumente über das elektronische Gerichtspostfach elektronisch an das zuständige Registergericht, wo sie direkt nach Eingang bearbeitet werden können. Nach Prüfung der Anmeldung trägt das Handelsregister die GmbH in das elektronische Handelsregister ein. Mit der Eintragung wird sogleich die elektronische Bekanntmachung ausgelöst, zu sehen sind die Daten dann für jedermann(frau) über das Internet. 2. Um die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse zu erleichtern, ist jeder offenlegungspflichtige Unternehmer verpflichtet, diesen Jahresabschluss über den elektronischen Bundesanzeiger einzureichen, der widerum mit dem Unternehmensregister verknüpft ist. Zu den offenlegungspflichtigen Jahresabschlußunterlagen gehören die Bilanz, GuV, Anhang, Lagebericht, Bestätigungsvermerk etc.). In Deutschland gibt es zurzeit ca GmbHs, AGs und Personengesellschaften ohne natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, die insoweit publizitätspflichtig sind.
5 Insgesamt also deutlich über 1 Mio. von Unternehmensträgern, deren Bilanzen offen zu legen sind, sei als Abdruck im Bundesanzeiger, sei es durch Hinterlegung beim Registergericht und entsprechende Hinweisbekanntmachungen im Bundesanzeiger. Im Jahr 2001 sind nur ihren Verpflichtungen nachgekommen. Dies ist weniger als 5 % der zur Offenlegung verpflichteten Unternehmen. In früheren Jahren lag der Anteil sogar noch weit darunter. Es gibt keinen Rechtsbereich, der einen so hohen Prozentsatz an Nichtbefolgung der für ihn geltenden Normen aufweist. Mit der Einführung des elektonischen Bundesanzeiger will die Bundesregierung die Befolgung der Gesetze zur Offenlegung im größeren Maße als bisher erreichen, wie auch die Sanktionierung bei Nichtbefolgung des Gesetzesbefehls. D. h. der elektronische Bundesanzeiger kann nachvollziehen, welche Kapitalgesellschaften ihren Pflichten nachgekommen ist, oder nicht und wird dann die entsprechenden Aufforderungen verschicken. III. Die Wirklichkeit Aktuell befindet sich die Plattform im Aufbau. Beim Handelsregister Aschaffenburg soll zum ein Probelauf stattfinden. Laut den Notaren Schiller + Holzheu scheitert der geplante Start der neuen Plattform an der Übermittlungssoftware. Jedes Bundesland verwendet eine andere Verschlüsselungssoftware. Der Gesetzgeber in seiner unendlichen Weisheit hat deshalb bereits eine weiträumige Übergangsregelung bis 2009 beschlossen. Die Umsetzung wird hinausgeschoben, aber sie wird kommen.
6 IV. Ergebnis Was ist nun wirklich neu? Das Handelsregister gab es schon immer, die Offenlegung gibt es auch schon seit 1986, verschärft durch das KapCoRiLig ab 2001 für den Zeitraum ab Neu ist, am eigenen PC zuhause ist es für jedermann(-frau) sehr einfach, Unternehmensdaten einzusehen. Früher musste man den Gang zum Registergericht antreten, was viele dann doch tatsächlich nicht gemacht haben. Neu wird auch sein, dass in Zukunft die Einreichung der Offenlegungsbilanzen viel systematischer betrieben und bei Nichtbeachtung die Verhängung des Ordnungsgeldes von mindestens 2.500,00 pro Aufforderung viel öfters erfolgen wird. Hinweis: Nie die Steuerbilanz offen legen! In der speziellen Offenlegungsbilanz ist in der Regel viel weniger anzugeben, bestimmte Zahlen können zusammengefasst werden. Fragen Sie Ihren Steuerberater! Eine rechtzeitige und gründliche Vorbereitung des JA bzgl. Offenlegung ist unbedingt notwendig. Zum Abschluss: Die Begründung des Gesetzgebers für das EHUG: Das Gesetz wird ganz erheblich dazu beitragen, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Die Kritik der Notare dagegen: Das Gesetzgebungsverfahren zum EHUG ist ein Beispiel dafür, wie Anhänger einer unreflektierten Liberalisierung den Notar zu einem verzichtbaren, bürokratischen Hindernis herabqualifizieren, dessen Funktion im elektronischen Medium von technischen Verfahren ersetzt werden kann.
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