4 Worauf ist bei den Betreuungsleistungen
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- Benjamin Maus
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1 4 Worauf ist bei den Betreuungsleistungen zu achten?
2 Kapitel 4 Worauf ist bei den Betreuungsleistungen zu achten? Zum Betreuten Wohnen gehören verschiedene Serviceleistungen. Diese werden in der Regel nicht vom Vermieter/Bauträger angeboten, sondern häufig arbeitet er dabei mit einem Dienstleistungsunternehmen, zum Beispiel einem Wohlfahrtsverband, als Betreuungsträger zusammen. Grundleistungen Monatliche Pauschale für Grundleistungen Ein Teil der Serviceleistungen ist in den so genannten Grundleistungen (oder Grundservice) enthalten, die jedem Bewohner der Anlage zur Verfügung stehen. Dafür fällt eine monatliche Pauschale (Grund- oder Servicepauschale) an. Diese muss gezahlt werden unabhängig davon, ob die Angebote genutzt werden oder nicht. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, über den Grundservice hinaus weitere Wahlleistungen in Anspruch zu nehmen. Im Gegensatz zu den Grundleistungen haben Bewohner hier die freie Wahl, ob sie Angebote der Wohnanlage oder anderer Anbieter nutzen wollen. Für Wahlleistungen werden nur dann Kosten berechnet, wenn diese tatsächlich auch in Anspruch genommen werden. Ansprechperson und Hausmeister als Grundleistung Die Angebote an Grund- und Wahlleistungen sind vielfältig, und auch die Aufteilung der Leistungen ist bei den Anbietern sehr unterschiedlich. Zur Grundleistung jeder Einrichtung sollten eine Ansprechperson (siehe S. 61 ff.) und Hausmeisterdienste für die Wohnanlage zählen. Auch der Hausnotruf ist häufig schon in der Grundleistung enthalten. Weitere Angebote wie Mahlzeitendienste, Wohnungsreinigung, Fahrdienste, Frei- 60
3 Grundleistungen zeitveranstaltungen oder Krankenpflege zählen eher zu den Wahlleistungen. Grundservice muss zu Erwartungen und Wünschen passen Bei den meisten Angeboten des Betreuten Wohnens gibt es nur ein festes Paket an Grundleistungen. Damit ist man bei der Entscheidung für eine bestimmte Wohnanlage automatisch an das entsprechende Leistungspaket gebunden. Bei der Auswahl einer Einrichtung sollte deshalb geprüft werden, ob die Serviceleistungen, die von der Anlage oder anderen Dienstleistungsunternehmen angeboten werden können, den aktuellen und voraussichtlich auch den zukünftigen Bedürfnissen entsprechen. Je weniger Leistungen im Grundservice enthalten sind, desto geringer ist oft der monatliche Preis. Bei Bedarf können weitere Leistungen frei wählbar hinzugekauft werden. Die Ansprechperson Das entscheidende Kriterium, wodurch sich Betreutes Wohnen vom»normalen«wohnen unterscheidet, ist die Ansprechperson (Betreuungskraft). Sie gibt Rat bei Fragen und Problemen, unterstützt bei der Bewältigung des Alltags und kann das Gemeinschaftsleben in der Wohnanlage fördern. Damit hat sie entscheidenden Einfluss darauf, ob das Betreute Wohnen seinem Namen gerecht wird. Allerdings sorgt der Begriff 61
4 Kapitel 4 Worauf ist bei den Betreuungsleistungen zu achten? Missverständnisse über Aufgabenspektrum»Betreuungskraft«bei vielen Interessenten für das Betreute Wohnen für Missverständnisse. Abgesehen von wenigen Ausnahmen bedeutet Betreuung durch die Ansprech person nämlich nicht, dass jederzeit eine persönliche Betreuungskraft für gemeinsame Spaziergänge, zur Erledigung von Einkäufen oder zur Unterstützung bei der Körperpflege zur Verfügung steht. Einen Service in diesem Umfang bietet eher ein Heim oder eine betreute Wohngemeinschaft. Wie lange die Ansprechperson in der Wohnanlage erreichbar und präsent ist, unterscheidet sich von Angebot zu Angebot. Deshalb ist genau darauf zu achten, welcher zeitliche Rahmen mündlich und vertraglich zugesichert wird. Einige Qualitätssiegel fordern eine bestimmte Mindestkapazität an Personal. So ist beispielsweise bei der DIN-Norm für Betreutes Wohnen als Mindestmaß für die Betreuung eine Vollzeitstelle auf 100 Wohneinheiten vorgesehen. Die Empfehlung der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen lautet, dass unabhängig von der Größe der Wohn anlage mehrmals wöchentlich eine Ansprechperson vor Ort ist und sich bei Bedarf gesondert Termine vereinbaren lassen. Es gibt aber auch Konzepte, bei denen die Ansprechperson lediglich nach Terminvereinbarung ins Haus kommt. 62
5 Grundleistungen Das kann von der Ansprechperson erwartet werden: Die Ansprechperson im Betreuten Wohnen sollte llregelmäßig in der Wohnanlage anwesend sein, llüber Hilfeangebote der Wohnanlage und externe Dienstleister informieren, llhilfestellung bei der Nutzung von technischen Anlagen insbesondere dem Hausnotruf geben, llbei Bedarf Hilfeleistungen wie Reinigungsdienste, Wäscheservice oder Pflegedienste vermitteln, llinformieren, wie sich die Kosten ergänzender Hilfeleistungen zusammensetzen und Finanzierungsmöglichkeiten aufzeigen, llan weiterführende Beratungsstellen vermitteln, llüber Aktivitäten und kulturelle Veranstaltungen in der Anlage und im Stadtteil informieren, llumzugshilfe geben beim Einzug beziehungsweise bei der Überleitung ins Krankenhaus oder in ein Pflegeheim, llgemeinsame Veranstaltungen und Fahrdienste organisieren. Das übernimmt die Ansprechperson üblicherweise nicht: Betreutes Wohnen ist nicht vergleichbar mit einer Versorgung im Heim. Daher kann Folgendes nicht regelmäßig von der Ansprechperson erwartet werden: lldie Anwesenheit rund um die Uhr, llhilfe in der Wohnung, llpflegerische Leistungen, llversorgung von Blumen oder Haustieren bei Urlaub oder Kran kenhausaufenthalt. Einige dieser Leistungen sind allerdings als Wahlservice zusätzlich erhältlich. Je nach Konzept kann es sein, dass dann die Ansprec h- person selbst diese Dinge übernimmt. 63
6 Kapitel 4 Worauf ist bei den Betreuungsleistungen zu achten? Beratung von Interessenten außerhalb der Sprechzeiten Beratungsgespräche für neue Interessenten der Wohnanlage sollten nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Sprechzeiten erfolgen. Eine ausführliche Beratung und eventuell ein Rundgang nehmen leicht ein bis zwei Stunden in Anspruch, die nicht zu Lasten der Sprechzeiten für Bewohner gehen sollten. Auch die Ansprechperson benötigt Urlaub oder wird krank. Für diese Fälle sollten stets Vertretungsregelungen vorgesehen und vertraglich festgehalten werden. Unterschiedliche Qualifikation Die Qualifikation der Ansprechperson kann sehr unterschiedlich sein. Die meisten Experten sind sich darüber einig, dass es keine hoch qualifizierte Kraft mit Studium in der Sozialarbeit oder einer dreijährigen Pflegeausbildung sein muss. Viel wichtiger sind oft Freude am Umgang mit älteren Menschen und ein entsprechendes Einfühlungsvermögen. Dennoch sollte die Ansprechperson geschult sein, beispielsweise in Gesprächsführung sowie im Umgang mit Konflikten. Auch ein Basiswissen in Erster Hilfe und über Leistungen der Sozialversicherungssysteme ist empfehlenswert. Diese Kenntnisse können Betreiber von Wohnanlagen in Schulungen und Lehrgängen vermitteln. Der Hausmeister Von einer Seniorenwohnanlage sollte erwartet werden können, dass es einen Hausmeisterdienst gibt, der sich um die Pflege und Instandhaltung der Wohnanlage kümmert. Dazu gehören beispielsweise die Reinigung 64
7 Grundleistungen von Fluren und Gemeinschaftsräumen, die Pflege der Grünanlagen, die Reparatur der Flurbeleuchtung und der Winterdienst. Auch die Mülltonnen sollte der Hausmeister zur Leerung herausstellen. Wichtig ist darüber hinaus, dass die zentrale Haustechnik wie Heizung und der Aufzug regelmäßig gewartet wird. Für den Fall, dass es dennoch zu Problemen kommt, sollte der Hausmeister ansprechbar sein und sich darum kümmern, dass der Schaden schnellstmöglich, am besten innerhalb eines Tages, behoben wird. Schnelle Schadensbehebung Damit Schäden überhaupt gemeldet werden können, muss der Hausmeister erreichbar sein. Sofern er nicht regelmäßig in der Wohnanlage anwesend ist, sollte es wenigstens eine Telefonnummer geben, über die zu den üblichen Geschäftszeiten zuverlässig jemand zu erreichen ist. Das bedeutet, dass es bei Urlaub oder Krankheit des Hausmeisters auch eine Vertretungsregelung geben muss. Die Leistungen des Hausmeisters in der Wohnanlage werden über die Mietnebenkosten abgerechnet. Weitere, im Betreuungsvertrag geregelte und gesondert abzurechnende Leistungen fallen nur noch für Tätigkeiten innerhalb der Wohnungen an. Für kleine technische Hilfen wie Glühbirnen auswechseln oder Möbel rücken ist jedoch selten ein gelernter Handwerker notwendig. Dementsprechend niedrig sollten auch die Personalkosten liegen. Materialkosten, die im Rahmen von technischen Hilfen in der Wohnung als Wahlleistung anfallen, müssen in der Regel selbst bezahlt werden. Geringe Pauschalen für kleine technische Hilfen 65
8 Kapitel 4 Worauf ist bei den Betreuungsleistungen zu achten? Der Hausnotruf Bewohner des Betreuten Wohnens wünschen sich vor allem, im Notfall Hilfe rufen zu können. Dazu dient der Hausnotruf. Bei den meisten Angeboten des Betreuten Wohnens gehört der Hausnotruf zum verpflichtenden Paket der Grundleistungen. Falls nicht, wird er als Wahlleistung vorgehalten. In diesem Fall sollte sichergestellt sein, dass alle technisch notwendigen Installationen in der Wohnung vorhanden sind und dass der Anschluss an den Hausnotruf innerhalb eines Werktages erfolgen kann. Wohnanlagen bieten den Hausnotruf in zwei unterschiedlichen technischen Varianten an. Die moderne und empfehlenswerte Form des Hausnotrufs besteht aus einer Kombination von Telefon und Funkverbindung. Dieses System lässt sich in jeder Wohnung, nicht nur in Seniorenwohnanlagen, problemlos installieren. Voraussetzungen hierfür sind lediglich ein Telefonanschluss und elektrischer Strom. Der Notruf wird entweder durch eine Taste am Telefon ausgelöst oder durch den so genannten Funkfinger, ein kleines Gerät, das als Armband, Brosche oder Medaillon an einer Halskette getragen werden kann. Ein Druck auf dieses Gerät löst per Funk den Notruf aus, der an eine Zentrale weitergeleitet wird. Dort sind zum Beispiel Informationen etwa zu altersbedingten Beeinträchtigungen des Senioren oder der Seniorin gespeichert und die notwendigen Maßnahmen werden nach einem Rückruf 66
9 Grundleistungen eingeleitet. Kann der Betroffene nicht auf den Anruf reagieren, wird automatisch ein Notarzt geschickt. Nur diese Art des Notrufs wird durch die Pflegekassen bezuschusst. Besonders in älteren Einrichtungen wird der Notruf über Schalter ausgelöst, die sich zum Beispiel an der Wohnungstür und im Bad befinden. Der Alarm wird innerhalb des Hauses an das Betreuungspersonal weitergeleitet, das dann in der Wohnung nachsieht, was passiert ist. Vorteil des Notrufs über Angestellte des Hauses ist, dass das Hilfspersonal in der Nähe und eventuell schon bekannt ist. Nachteilig ist jedoch, dass die Schalter in Notsituationen, besonders bei Stürzen, nicht zu erreichen sind. Aufgrund des größeren Personalaufwands ergeben sich zudem meistens höhere Kosten als für das oben beschriebene moderne Notrufsystem. Insbesondere wenn nicht gewährleistet ist, dass der Notruf an jeder beliebigen Stelle durch einen Alarmknopf am Körper ausgelöst werden kann, raten die Verbraucherzentralen von einer solchen Lösung ab. Notruf durch Alarmknopf am Körper empfehlenswert Unabhängig davon wie der Notruf ausgelöst wird, muss sichergestellt sein, dass die Stelle, bei der der Notruf eingeht, rund um die Uhr an allen Tagen des Jahres sicher besetzt ist. Hausnotrufzentralen großer Träger können diese Anforderung üblicherweise gewährleisten. Schwieriger wird es, wenn der Notruf im Dienstzimmer des benachbarten Altenheimes oder auf einem Handy eines Pflegedienstmitarbeiters eingeht. Der kann eventuell gerade beschäftigt sein, etwa weil die Nachtwache im Heim dort zeitgleich einen Bewohner zu versorgen hat. Dann kann es passieren, dass Notrufzentrale rund um die Uhr erreichbar 67
10 Kapitel 4 Worauf ist bei den Betreuungsleistungen zu achten? der Notruf erst verspätet oder gar nicht wahrgenommen wird. Hilfemaßnahmen absprechen Für den Fall eines Notrufs sollte mit dem Bewohner abgesprochen sein, welche Hilfekette in Gang zu setzen ist. So kann beispielsweise ein Angehöriger oder eine verantwortliche Kraft im Betreuten Wohnen informiert werden. Unabhängig davon wird die Hausnotrufzentrale sofort einen Notarzt schicken, wenn nach Auslösen des Notrufs keine Rückmeldung erfolgt oder sonst Zeichen dafür sprechen, dass Hilfe notwendig ist. Tipp Wenn Sie einen Hausnotruf installiert haben, lösen Sie ihn probehalber ein- bis zweimal im Jahr aus. So haben Sie nicht nur ein sicheres Gefühl, dass am anderen Ende jemand erreichbar ist. Sie können so auch für den Notfall üben. Diese Probealarme kosten nicht extra und werden von den meisten Anbietern unterstützt. Wohnungsschlüssel hinterlegen Wenn der Notarzt kommen muss, steht er oft vor verschlossenen Türen, die dann notfalls mit Gewalt aufgebrochen werden müssen. Um sich diesen Ärger zu ersparen, kann der Wohnungsschlüssel beim Betreiber des Hausnotrufs hinterlegt werden. Er sollte dort an einem sicheren Ort und ohne Zuordnung von Namen und Adresse aufgehoben werden. Zu den Schlüsseln dürfen nur autorisierte Personen Zugang haben. 68
11 Grundleistungen Abgesehen von der normalen Notruffunktion gibt es bei modernen Systemen die Möglichkeit, weitere Meldegeräte daran anschließen zu lassen. Sinnvoll ist dies zum Beispiel beim Rauchmelder. Er löst dann nicht nur innerhalb der Wohnung einen Alarm aus, sondern die Information über Rauchentwicklung kommt auch in der Notrufzentrale an. Ähnliches gilt für Wassermelder, die Überschwemmungen im Bad melden oder Bewegungsmelder, die Alarm schlagen, wenn sich über einen bestimmten Zeitraum niemand in deren Umkreis aufhält. Sofern die Ansprechperson im Betreuten Wohnen nicht regelmäßig Kontakt zu allen Bewohnern aufnimmt, gibt es auch die Möglichkeit, dass man über einen bestimmten Knopf innerhalb einer festgelegten Zeit seine Anwesenheit melden muss. Fehlt diese Rückmeldung, schlägt das Gerät selbst Alarm. Diese Funktion hilft für den Fall, dass es Bewohnern schlecht geht und sie nicht in der Lage waren, selbst den Notruf auszulösen. All diese Zusatzfunktionen sind allerdings nur gegen einen Aufpreis zu haben. Rauch- und Wassermelder an Notruf anschließen Weitere Betreuungsleistungen Alle weiteren Betreuungsleistungen, die über die Ansprechperson, den Hausmeister und den Hausnotruf hinausgehen, sollten zu den Wahlleistungen gehören. Damit muss für diese Angebote nur gezahlt werden, wenn sie tatsächlich auch in Anspruch genommen werden. Außerdem ist man bei den Wahlleistungen nicht auf Angebote des Anlagenbetreibers angewiesen, sondern es kann jeder beliebige Dienstleister auf dem Markt eingekauft werden. Insofern muss die Freie Anbieterwahl bei Wahlleistungen 69
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