Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung

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1 Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Technik und Sicherheit - Stand Gliederung: Seite 1. Grundausbildung Technik und Sicherheit 2 2. Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit 3 3. Zusatzausbildung Technik und Sicherheit 4 4. Ausbildung von Lehrkräften Fortbildung von Lehrkräften für Lehrscheinverlängerungen 6 6. Lehrberechtigung / Lehrschein für Lehrkräfte der Ausbildung 7 Technik und Sicherheit

2 Grundausbildung Technik und Sicherheit 1.1. Ziel und Zweck Die Grundausbildung Technik und Sicherheit dient der fachlichen Qualifizierung der Angehörigen und freien Mitarbeiter der Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes. Damit wird die Grundlage für den Einsatz im Rahmen der Katastrophenschutzeinheiten des DRK-Landesverbandes Hessen geschaffen. Diese Grundausbildung befähigt zur Mitwirkung an Aufgaben im Bereich Technik und Sicherheit im Katastrophenschutz Teilnahmevoraussetzungen Rotkreuz-Einführungsseminar Erste-Hilfe-Ausbildung 1.3. Träger der Ausbildung Träger der Grundausbildung Technik und Sicherheit ist der Kreisverband Lehrkräfte Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverbandes Hessen für den Bereich Technik und Sicherheit Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden Lehrgang Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Ausbilder und den örtlichen Gliederungen übernommen. Die Grundausbildung Technik und Sicherheit umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die Ausbildung sollte nach spätestens 12 Monaten abgeschlossen sein. An einem Lehrgang sollen in der Regel nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmer erhalten nach vollständiger Absolvierung der Grundausbildung Technik und Sicherheit eine Teilnahmebescheinigung. ist Teil der Abrechnung gegenüber dem Kreisverband.

3 Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit 2.1. Ziel und Zweck Die Fachdienstausbildung dient der fachlichen Qualifizierung der Angehörigen der Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes. Diese Ausbildung vermittelt Fachwissen für den Einsatz im Rahmen der Katastrophenschutzeinheiten des DRK-Landesverbandes Hessen Teilnahmevoraussetzungen Erfolgreiche Teilnahme an der Grundausbildung Technik und Sicherheit Träger der Ausbildung Träger der Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit ist der Kreisverband Lehrkräfte Lehrkräfte sind Ausbilder mit gültiger Lehrberechtigung des DRK-Landesverbandes Hessen für den Fachdienstbereich Technik und Sicherheit Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden Lehrgang Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Ausbilder und den örtlichen Gliederungen übernommen. Die Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit umfasst mindestens 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. Die Ausbildung sollte nach spätestens 12 Monaten abgeschlossen sein. An einem Lehrgang sollen in der Regel nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmer erhalten nach vollständiger Absolvierung der Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit eine Teilnahmebescheinigung. Der Lehrgangsleiter unterschreibt die Teilnahmebescheinigung. ist Teil der Abrechnung gegenüber dem Kreisverband.

4 Zusatzausbildung Technik und Sicherheit 3.1 Zusatzausbildung Technik und Sicherheit z. B.: Führerschein für Flurförderzeuge Grundlehrgang und Fortbildungslehrgang Trinkwasseraufbereitung Motorsägenunterweisung Helfer im Großeinsatz / Helfer im Hilfszug Lehrgang Ladungssicherung Ziel und Zweck Die Zusatzausbildung Technik und Sicherheit dient der fachlichen Qualifizierung der Angehörigen und freien Mitarbeiter der Bereitschaften des Deutschen Roten Kreuzes. Damit wird die Grundlage für den Einsatz im Rahmen der Katastrophenschutzeinheiten des DRK-Landesverbandes Hessen geschaffen. Diese Zusatzausbildung befähigt zur Mitwirkung an Sonderaufgaben im Bereich Technik und Sicherheit im Katastrophenschutz Teilnahmevoraussetzungen Mindestens Grundausbildung Technik und Sicherheit Träger der Ausbildung Träger der Zusatzausbildung Technik und Sicherheit ist der DRK-Landesverband Hessen Lehrkräfte Ausbilder für die Zusatzausbildung werden durch den DRK-Landesverband Hessen bestimmt Rahmenplan für die Ausbildung Die Ausbildung richtet sich nach dem jeweils gültigen Leitfaden oder wird bei Bedarf vom Fachdienstbeauftragten Technik und Sicherheit im DRK-Landesverband Hessen festgelegt Lehrgang Die Vorbereitungsarbeiten werden vom Träger der Ausbildung in Zusammenarbeit mit dem Ausbilder und den örtlichen Gliederungen übernommen. An einem Lehrgang sollen in der Regel nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Die Teilnehmer erhalten nach vollständiger Absolvierung der jeweiligen Zusatzausbildung eine Teilnahmebescheinigung. ist Teil der Abrechnung gegenüber dem Landesverband.

5 Ausbildung zu Ausbildern für die Grund- und Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit 4.1 Ziel und Zweck Die Ausbildung der Ausbilder soll die Qualität der Ausbildung Technik und Sicherheit sichern. Die Ausbilder benötigen eine fachliche und didaktische Qualifikation. Nach Abschluss des Ausbilderlehrgangs können die Teilnehmer selbständig die Ausbildung Technik und Sicherheit durchführen Teilnahmevoraussetzungen Teilnahmevoraussetzungen sind: Rotkreuzeinführungsseminar Grundsätzlich: Mitgliedschaft im Deutschen Roten Kreuz Teilnahme an einer Grund- und Fachdienstausbildung Technik und Sicherheit Erfolgreiche Teilnahme an dem Lehrgang Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (oder eine vergleichbare Qualifikation) Mitwirkung an einer Ausbildung im Bereich Technik und Sicherheit 4.3 Träger Träger des Ausbilderlehrgangs ist der DRK-Landesverband Hessen. 4.4 Lehrkräfte Lehrkräfte sind Multiplikatoren und werden durch den DRK-Landesverband Hessen bestimmt Rahmenplan für die Ausbildung Inhalte sind: Programm der Ausbildung Technik und Sicherheit Anforderungsprofil und Aufgaben der Lehrkraft Fachdidaktik der Ausbildung Technik und Sicherheit Aufbau und Handhabung des Leitfadens Unterrichtsbeispiele Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der Ausbildung Technik und Sicherheit 4.6 Lehrgang Die Ausbilderschulung umfasst auf der Basis der Teilnahme an der Fachdienstausbildung mindestens 40 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten. An einem Lehrgang sollen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen.

6 - 6 - ist Teil der Abrechnung gegenüber dem Landesverband. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreicher Teilnahme an der Ausbilderschulung eine vorläufige Lehrberechtigung, die auf zwei Jahre befristet ist. Bei nicht erfolgreichem Abschluss ist eine einmalige Wiederholung des Lehrgangs zulässig. Innerhalb der Gültigkeitsdauer der vorläufigen Lehrberechtigung hat sich der Lehrscheinanwärter einer Überprüfung durch Instruktoren bzw. den Fachdienstbeauftragten zu unterziehen. Der zuständige Instruktor bzw. Fachdienstbeauftragte fertigt über diese Überprüfung eine Beurteilung an, die als Bestandteil der Ausbildungsakte beim Landesverband Hessen verbleibt. Der Kreisverband erhält hiervon eine Kopie. 5. Fortbildung von Lehrkräften für die Ausbildung Technik und Sicherheit 5.1 Ziel und Zweck Die Fortbildung der Lehrkräfte dient der Erweiterung und Vertiefung vorhandener Kenntnisse und Fähigkeiten. 5.2 Träger Träger der Fortbildung ist der DRK-Landesverband Hessen. 5.3 Lehrkräfte Lehrkräfte für die Fortbildung werden durch den DRK-Landesverband Hessen bestimmt. 5.4 Rahmenplan für die Fortbildung Themen und Inhalte der Fortbildung werden durch den Fachdienstbeauftragten Technik und Sicherheit im DRK-Landesverband Hessen festgelegt Lehrgang Die Fortbildung umfasst mindestens 16 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

7 Lehrberechtigung / Lehrschein für Lehrkräfte der Ausbildung Technik und Sicherheit 6.1 Ausstellung der Lehrberechtigung Voraussetzungen: Erfolgreiche Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang Technik und Sicherheit Erfolgreiche Durchführung von mindestens einem Lehrgang Technik und Sicherheit sowie einer Überprüfung und positiver Beurteilung durch einen Instruktor bzw. Fachdienstbeauftragten innerhalb von zwei Jahren nach dem Ausbilderlehrgang. Erfolgreiche Teilnahme an der Motorsägenunterweisung Sind diese Voraussetzungen erfüllt, wird die Lehrberechtigung für die Dauer von drei Jahren erteilt. 6.2 Verlängerung des Lehrberechtigung Die Gültigkeit der Lehrberechtigung kann um jeweils drei Jahre verlängert werden, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: Aktive Tätigkeit als Ausbilder Teilnahme an einer mindestens 16 UE umfassenden Fortbildung innerhalb von drei Jahren. Ist die Lehrberechtigung länger als ein Jahr ungültig, so ist grundsätzlich die erneute Teilnahme an einem Ausbilderlehrgang erforderlich. 6.3 Entzug der Lehrberechtigung Die Lehrberechtigung kann vom DRK-Landesverband Hessen entzogen werden, wenn die Lehrtätigkeit und/oder das Verhalten der Lehrkraft für den DRK-Landesverband Hessen unzumutbar sind oder die Mitgliedschaft nicht mehr besteht.

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