Thema kompakt Anerkennungsgesetz

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1 Thema kompakt Anerkennungsgesetz Zentrum Kommunikation Pressestelle Caroline-Michaelis-Straße Berlin Telefon: Telefax: pressestelle@diakonie.de Berlin, im Juni 2015 Was ist das Anerkennungsgesetz? Das Anerkennungsgesetz das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen bietet eine bundesweit einheitliche Rechtsgrundlage, um ausländische Berufsqualifikationen anzuerkennen. In einem bundesweit einheitlichen Verfahren wird innerhalb von drei Monaten geklärt, ob die im Ausland erworbene Qualifikation den deutschen Standards entspricht und anerkannt wird. Auf diese Prüfung haben alle Menschen, die im Ausland einen Beruf erlernt oder studiert haben, einen Rechtsanspruch unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Dies soll erleichtern, auch in Deutschland in einem Beruf zu arbeiten, der im Ausland erlernt wurde. Es gibt jedoch keinen Anspruch auf automatische Anerkennung der Qualifikationen Organisation und Finanzierung Für wen gilt das Gesetz? Das Gesetz betrifft nur Berufe, die in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Dazu gehören Berufe wie Arzt, Apotheker, Rechtsanwalt, Kranken- oder Altenpfleger. Das Gesetz betrifft nicht die Berufe, für die die Länder zuständig sind, wie etwa Erzieher, Lehrer, Architekten oder Ingenieure und Schul- sowie Hochschulabschlüsse. Für die Berufe, die in ihrer Zuständigkeit liegen, haben die Länder eigene Gesetze erlassen. Seit Juli 2014 sind in allen Bundesländern die Landesanerkennungsgesetze in Kraft. Welche beruflichen Qualifikationen können anerkannt werden? Reglementierte Berufe Rund 60 Berufe wie Arzt, Psychotherapeut, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker, Anwalt oder Notar dürfen in Deutschland nur ausgeübt werden, wenn bestimmte Qualifikationen staatlich anerkannt

2 wurden (reglementierte Berufe). Für diese Berufe müssen Einstiegswillige ihren Berufsabschluss in Deutschland anerkennen lassen. Nicht reglementierte Berufe Auch für rund 350 weitere Berufe, darunter viele akademische und Ausbildungsberufe, für die in Deutschland keine staatliche Qualifikation benötigt wird, besteht Anspruch auf ein Anerkennungsverfahren (nicht reglementierte Berufe). Hochschulabschlüsse ohne Rechtsanspruch auf Prüfung Für Hochschulabschlüsse, die zu nicht reglementierten Berufen führen, beispielsweise Informatik, Biologie oder Germanistik, ist das Gesetz nicht anwendbar. Die Zuständigkeit liegt hier bei den Ländern. Die Anerkennung von Schulabschlüssen und auch einiger Hochschulabschlüsse wird also von der länderabhängigen Regelung bestimmt. Hochschulabschlüsse bewertet die Zentralstelle für das ausländische Bildungswesen, es gibt jedoch keinen Rechtsanspruch auf eine Prüfung. Weitere Regelungen im Detail Rechtsanspruch unabhängig von der Staatsangehörigkeit Alle Menschen, die im Ausland einen Beruf erlernt oder studiert haben, haben einen Rechtsanspruch darauf, dass ihre Qualifikationen geprüft werden. Unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit. Automatische Anerkennung bei Pflegeberufen für EU-Bürger EU-Bürgern wird ein Berufsabschluss im Bereich der Gesundheits- und Krankenpflege oder eine Hebammenausbildung automatisch anerkannt. Voraussetzung ist, dass die Ausbildung im EU- Ausland nach Beitritt des Landes in die EU begonnen wurde. Berufserfahrung wird anerkannt Berufserfahrung wird im Rahmen der Prüfung zusätzlich zur Ausbildung berücksichtigt und fließt als Qualifikation mit ein. Gesetz unabhängig vom Aufenthaltsstatus Auch ohne gültigen Aufenthaltsstatus kann aus dem Ausland ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden. Auch Geduldete oder Asylsuchende können ihre Berufsqualifikationen anerkennen lassen. Wie lassen sich Berufsabschlüsse anerkennen? Zuständige Stellen Zuständig für die Anerkennung von Abschlüssen für reglementierte Berufe sind weiterhin die Stellen und Behörden, die bislang die Abschlüsse von Anerkennungssuchenden geprüft haben. Für nicht reglementierte Berufe sind die Industrie- und Handelskammern sowie die örtlichen Handwerkskammern zuständig. Information und Beratung bieten zum Beispiel die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung der Diakonie Hamburg (ZAA) oder die Zentrale Anlaufstelle für Anträge aus dem Ausland (ZAB). Thema kompakt Anerkennungsgesetz - Seite 2 von 5

3 Auch diakonische Anlaufstellen wie die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) oder die Jugendmigrationsdienste bieten Erstberatung an und helfen, die zuständige Anerkennungs-Stelle zu finden. Kosten Teilweise werden Kosten für das Feststellungsverfahren und eventuelle Nachqualifizierungen erhoben. Diese muss der Anerkennungssuchende zunächst selbst tragen. Unter Umständen werden die Kosten jedoch auch durch die Agentur für Arbeit oder das Sozialamt übernommen. Historie und Ausblick Dezember 2009 Die Bundesregierung einigt sich auf die Eckpunkte des Anerkennungsgesetzes als Reaktion auf den Fachkräftemangel, der sich in vielen Bereichen abzeichnet oder schon eingetreten ist. Rund 60 Gesetze und Verordnungen enthalten bereits Anerkennungsregelungen. Diese müssen angepasst werden, was die Erarbeitung des Gesetzes in die Länge zieht. 29. September 2011 Der Deutsche Bundestag beschließt den Gesetzesentwurf. 1. April 2012 Das Anerkennungsgesetz tritt in Kraft. 1. Juli 2013 Novellierung der Verordnung über Beschäftigung von AusländerInnen BeschV, die es einem nicht EU-Bürgerermöglicht, eine Arbeitserlaubnis zu erlangen, wenn er über eine Anerkennung in einem der auf der Positivliste aufgeführten Mangelberufe 6 Absatz2 Nr. 2 BeschV verfügt. 1. Januar 2014 In Kraft tritt die Verordnung zur Durchführung und zum Inhalt von Anpassungsmaßnahmen sowie zur Erteilung und Verlängerung von Berufserlaubnissen in Heilberufen des Bundes, durch die die Länder konkreten Vorgaben zur Durchführung der Anerkennung von Heilberufen unterliegen. Hintergrund und Zahlen In Deutschland leben rund 2,9 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund, die ihren höchsten beruflichen Abschluss im Ausland erworben haben. Dies geht aus einer Sonderauswertung des Mikrozensus 2008 hervor, die im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung durchgeführt wurde. Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) schätzte bei in Kraft treten des Gesetzes, dass bis zu Menschen von der neuen Regelung profitieren werden. Diese konnten bislang in Deutschland nicht in ihren gelernten Berufen arbeiten, weil ihre Abschlüsse nicht anerkannt wurden. Ein erster Bericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung wurde Anfang 2014 veröffentlicht. Daraus geht hervor: Insgesamt Anträge wurden seit in Kraft treten des Anerkennungsgesetzes bis Thema kompakt Anerkennungsgesetz - Seite 3 von 5

4 Dezember 2012 gestellt, davon 79,8 Prozent für reglementierte Berufe und 20,2 Prozent für nicht reglementierte Berufe. Von den erstellten Bescheiden bescheinigten 82 Prozent die volle Gleichwertigkeit, 6,5 Prozent wurden negativ beurteilt. Häufige Berufe in den Anfragen waren Arzt/Ärztin, Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie Zahnarzt/Zahnärztin. Die häufigsten Ausbildungsstaaten waren unter anderem Rumänien, Russland, Polen und Österreich. Im Juni 2015 wurde der zweite Bericht zum Anerkennungsgesetz veröffentlicht. Darin enthalten sind Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Anerkennungsgesetz des Bundes für das Berichtsjahr Demnach gab es seit April 2012 bis zum 31. Dezember 2013 insgesamt Anträge auf Anerkennung ausländischer Abschlüsse. Im Jahr 2013 wurden Bescheide erstellt, die Ablehnungsquote lag bei 4 Prozent. Die häufigsten Referenzberufe 2013 waren Arzt/Ärztin, Gesundheits- und Krankenpfleger/in sowie Physiotherapeut. Zu den häufigsten Ausbildungsstaaten zählten Polen, Rumänien und Russland. Bewertung der Diakonie Deutschland Die Diakonie begrüßt, dass mit dem Anerkennungsgesetz alle Menschen mit einem ausländischen Abschluss einen Rechtsanspruch auf Anerkennungsprüfung ihres Abschlusses haben - unabhängig von ihrer Herkunft. Jedoch hilft das Gesetz voraussichtlich nur zehn Prozent der insgesamt fast drei Millionen erwerbsfähigen Menschen mit ausländischen Berufsabschlüssen, da die Anerkennung weiterhin kompliziert und mit hohen Gebühren und zusätzlichen Kosten verbunden ist. Die ersten Erfahrungen in der Umsetzung zeigen, dass die Menschen nun häufig vor bürokratischen und finanziellen Hürden stehen. Wenn, wie in den meisten Fällen, eine Teilanerkennung ausgesprochen wird, fehlt es an Mitteln, die notwendige Nachqualifizierung zu ermöglichen oder die Anerkennungssuchenden bei den Kosten wenigstens zu entlasten. Wenn Arbeitgeber innerhalb und außerhalb der Diakonie verstärkt internationale Fachkräfte und Hochqualifizierte gewinnen wollen, bedarf es einer deutlichen Vereinfachung und Beschleunigung der Verfahren. Dies wäre auch für die zeitnahe Eingliederung von Flüchtlingen und Asylsuchenden in den Arbeitsmarkt nötig. Diese Menschen bringen oftmals hohe Qualifikationen mit, die sie nicht nutzen können. Es ist wichtig, Teilanerkennungen mit Angeboten der Nachqualifikation in Deutschland zu verbinden. Die Angebote zur Qualifizierung und Weiterbildung müssen zudem auch Eingewanderten ohne berufliche Abschlüsse und Langzeitarbeitslosen offen stehen, um Nachteile durch fehlende schulische und berufliche Abschlüsse auszugleichen und neue berufliche Orientierungen zu ermöglichen. Informationen im Netz In mehreren hundert Migrationsfachdiensten berät die Diakonie im Rahmen der Migrationsberatung auch zu Fragen rund um ausländische Abschlüsse. Die Landesverbände der Diakonie helfen, eine Beratungsstelle vor Ort zu finden: das Informationsportal zum Anerkennungsgesetz des Bundes, informiert über rechtliche Grundlagen und Verfahren der beruflichen Anerkennung. Informationsflyer zur Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse können in mehreren Sprachen herunter geladen werden. Thema kompakt Anerkennungsgesetz - Seite 4 von 5

5 Eine Telefonhotline des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge bietet eine Erstberatung zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse (Deutsch und Englisch) montags bis freitags von 9 bis 15 Uhr unter Informationen zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse bieten die Informationsportale: Informationsportal zur Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse Informationsportal Berufliche Anerkennung Netzwerk Integration durch Qualifizierung Weitere Informationen zur Anerkennung ausländischer Abschlüsse in Pflegeberufen gibt es unterhttp:// Den ersten Bericht des BMBF zum Anerkennungsgesetz aus dem Jahr 2014 gibt es unter den zweiten Bericht aus dem Jahr 2015 unter Eine Zusammenfassung der Statistik zum Anerkennungsgesetz des Bundes über das Berichtsjahr 2013 gibt es unter Text: Diakonie/Sarah Schneider und Ulrike Pape Thema kompakt Anerkennungsgesetz - Seite 5 von 5

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