Verträge mit anderen Planern, TU Dresden Verträge mit anderen Planern

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1 Verträge mit anderen Planern 1/22

2 Ingenieurvertrag Subplaner Tragwerksplanung Zwischen dem Architekturbüro... und dem Ingenieurbüro... wird nachfolgende Vereinbarung geschlossen: 2/22

3 Präambel Das Architekturbüro... hat mit... einen Generalplanervertrag für die Baumaßnahme... geschlossen. Dieser Vertrag liegt als wesentlicher Bestandteil bei. Das Architekturbüro... erbringt im Rahmen der Übertragung der Generalplanerleistungen die Architektenleistungen, Objektplanung Gebäude, 33 HOAI. Mit dieser Vereinbarung werden dem Ingenieurbüro... die Leistungen der Tragwerksplanung als Subplaner beauftragt. 1 Auftragsgegenstand Gegenstand dieses Vertrages sind die Leistungen Tragwerksplanung ( 49, HOAI) betreffend den Neubau.... 3/22

4 2 Vertragsgrundlagen Grundlagen des Vertrages sind in nachstehender Reihenfolge: die Bestimmungen dieses Vertrages die Vereinbarungen im Generalplanervertrag, soweit sie die Leistungen des Subplaners betreffen die Bestimmungen über den Werkvertrag ( 631 ff. BGB) die HOAI in der bei Vertragsschluss geltenden Fassung 4/22

5 3 Umfang der Leistungen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer hat folgende Leistungen zu erbringen: - die Leistungen der Tragwerksplanung ( 65 HOAI) Geschuldet sind die Grundleistungen des Leistungsbildes Tragwerksplanung, 49 i.v.m. Anlage 13, Leistungsphasen 1 mit 6 sowie die Bewehrungsabnahme. 5/22

6 Besondere Vereinbarung: Der Auftragnehmer hat insbesondere all die Leistungen zu erbringen, die in seinen Aufgabenbereich fallen und das Architekturbüro...in die Lage versetzen, die Verpflichtungen aus dem Generalplanervertrag mit dem Auftraggeber termingerecht, fachgerecht und mangelfrei zu erfüllen. Der Subplaner hat insbesondere seine Leistungen so zu erbringen, dass das Architekturbüro... die Termine und Fristen gemäß 6 des Vertrages mit dem Auftraggeber einhalten kann. Gleiches gilt für die Einhaltung des Kostenlimits gemäß 1 Ziff. 1.3 des Generalplanervertrages. 6/22

7 Der Auftragnehmer hat weiterhin bei seiner Tätigkeit sämtliche baurechtlichen und sonstige öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die einschlägigen technischen Normen, Richtlinien und Bestimmungen einzuhalten. Eine Weitervergabe der mit diesem Vertrag übertragenen Subplaner- Leistungen ist nur nach Zustimmung des Architekturbüros... gestattet. Das Architekturbüro... wiederum benötigt zur Zustimmung die Einwilligung des Auftraggebers. 7/22

8 4 Honorar Für die mit diesem Vertrag übertragenen Leistungen wird folgendes Pauschal-Honorar vereinbart:... Sämtliche Nebenkosten sind im Pauschal-Honorar mit enthalten. Die Parteien gehen davon aus, dass das Pauschal-Honorar im Hinblick auf die geschuldeten Leistungen die Mindestsätze der HOAI nicht unterschreitet. Dem Subplaner ist auch bewusst, dass das Architekturbüro... auf die Wirksamkeit dieser Vereinbarung vertraut und die mit sämtlichen Subplanern vereinbarten Pauschal- Honorare Grundlage der Honorarvereinbarung mit dem Auftraggeber waren. 8/22

9 (2) Der Subplaner ist berechtigt, Abschlagsforderungen nach 15 Abs. 2 HOAI zu stellen. Zahlungen aus diesen Honorarrechnungen werden erst fällig, wenn das Architekturbüro... für diese Leistungen seinerseits vom Auftraggeber,..., Zahlung erhalten hat. 5 Haftpflichtversicherung Der Subplaner ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Die Deckungssummen dieser Versicherung müssen o für Personenschäden ,00 o für sonstige Schäden ,00 betragen und in jedem Versicherungsjahr zweifach zur Verfügung stehen. 9/22

10 6 Mängelhaftung Für eventuelle Fehlleistungen des Subplaners gelten die gesetzlichen Vorschriften des Werkvertragsrechts des BGB. Die Verjährung der gegen den Subplaner gerichteten Mängelansprüche beginnt erst mit Abnahme der Generalplanerleistungen durch den Auftraggeber zu laufen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 5 Jahre und einen Monat. 10/22

11 7 Ergänzende Vereinbarungen Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist....., den......, den /22

12 Konsortialvertrag Präambel Dem Architekturbüro... wird seitens der... GmbH & Co. KG der Generalplanungsauftrag für die Architekten- und Ingenieurleistungen betreffend das... - Standortzusammenlegung, Umbau des Bestandes und Anbau als Neubau in der... Str. Nr..., Regensburg übertragen. Zu diesem Zweck bilden das Architekturbüro..., das Architekturbüro..., das Ingenieurbüro..., das Ingenieurbüro..., das Ingenieurbüro... sowie das Ingenieurbüro... eine BGB- Innengesellschaft und bringen ihre Architekten- und Fachingenieurleistungen für den Auftraggeber ein, wobei im Außenverhältnis ausschließlich das Architekturbüro... als Beauftragter auftritt. Die Gesellschaft hat kein Gesellschaftsvermögen. Sie erwirtschaft weder Gewinne noch Verluste. 12/22

13 1 Gesellschaftszweck Gesellschaftszweck ist die ganzheitliche Erbringung der Planungs-, Ausschreibungs-, Vergabe- und Bauleitungsleistungen, der Objektplanung Gebäude, der Tragwerksplanung, der Fachingenieurleistungen für Heizung, Lüftung, Sanitär und Elektro, sowie die Erstellung des Wärmeschutznachweises und des Entwässerungsgesuchs. Als Besondere Leistungen gegenüber der... GmbH & Co. KG ist geschuldet das Aufmaß des Bestandbaues, die Erstellung des Bodengutachtens, der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes sowie des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes gemäß Baustellenverordnung (BaustellV). Grundlage ist die Vorentwurfs-Planung vom... (Variante..), die den Konsorten bekannt ist. Mit der... GmbH & Co. KG wird ein Rahmen-Terminplan und eine Baubeschreibung unter Mitarbeit der Konsorten erstellt. 13/22

14 2 Geschäftsführung, Vertretung Die Gesellschaft tritt als solche nicht im Rechtsverkehr nach außen in Erscheinung. Zur Geschäftsführung ausschließlich berechtigt und verpflichtet ist Herr / Frau.... Die Geschäftsführungsbefugnis umfasst die Wahrnehmung sämtlicher Rechtsgeschäfte und Rechtshandlungen, die der gewöhnliche Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Für außergewöhnliche Rechtsgeschäfte ist die Zustimmung der Gesellschafter erforderlich. Der Geschäftsführer ist zur Koordinierung der Leistungen der Konsorten auf die Gesamtplanung verpflichtet. Das Architekturbüro... erhält für die Federführung jeweils eine Pauschale von 10 % der den Konsorten zustehenden Honorare, diese Pauschale ist bereits bei den Prozentsätzen der zu verteilenden Einnahmen berücksichtigt. 14/22

15 3 Leistungserbringung der Konsorten Die Konsorten haben folgende Leistungen zu erbringen: Objektplanung Gebäude: (mit Ausnahme Leistungsphasen 5 8 des Rohbaus) Des Weiteren: Leistungen Umbau des Bestandes, Ausbau des Neubaus sowie die Besonderen Generalplanerleistungen: Architekturbüro... Objektplanung Gebäude: (Rohbau des Neubaus) Leistungsphasen 5 8 Architekturbüro... 15/22

16 Tragwerksplanung: Ingenieurbüro... Fachingenieurleistungen Heizung, Lüftung, Sanitär: Ingenieurbüro... Fachingenieurleistungen Elektro: Ingenieurbüro... Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes: Ingenieurbüro... 16/22

17 4 Vertragsdurchführung, Vergütung Jeder Konsorte ist verpflichtet, die Aufträge vorrangig und fristgerecht unter Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik und Baukunst, im Übrigen entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen des Architekturbüros... mit der... GmbH & Co. KG (Generalplanervertrag) zu erbringen. 17/22

18 Mit der... GmbH & Co. KG ist ein Gesamthonorar vereinbart in Höhe von:... Von diesem Honorar erhalten: - das Architekturbüro (... %) - das Architekturbüro (... %) - das Ingenieurbüro (... %) - das Ingenieurbüro (... %) - das Ingenieurbüro (... %) - das Ingenieurbüro (... %) 18/22

19 Das Architekturbüro... fordert bei der... GmbH & Co. KG Honorare entsprechend einem gemeinsam zu erstellenden Zahlungsplan an. Dieser soll unter Berücksichtigung der Üblichkeit und der Wahrung der Interessen der Konsorten für den Eingang der Honorare sorgen. Die Honoraransprüche der Konsorten werden 10 Werktage nach Zahlungseingang durch den Auftraggeber zur Zahlung fällig. Die Konsorten werden ihre Leistungen aus diesem Vertrag grundsätzlich durch ihr eigenes Büro erbringen. 19/22

20 5 Haftung Im Innenverhältnis haftet jeder Konsorte für die mangelfreie Erfüllung der seinen Leistungsanteil betreffenden Verpflichtung. Wird wegen einer Mängelhaftungsverpflichtung, die aus dem Leistungsbereich eines anderen Konsorten herrührt, das Architekturbüro... in Anspruch genommen, so hat das Architekturbüro einen Freistellungsanspruch gegenüber dem Konsorten, in dessen Leistungsbereich die Pflichtverletzung fällt. 20/22

21 6 Dauer der Gesellschaft, Kündigung Der Vertrag beginnt am... und endet mit dem Ende der Mängelhaftungsfrist der gemeinsamen Planungsaufgabe. Er kann nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Die Kündigung eines Konsorten führt zu seinem Ausscheiden und lässt den Bestand der Gesellschaft im Übrigen unberührt. Der Konsorte hat im Falle seiner Kündigung oder seines sonstigen Ausscheidens aus dieser Gesellschaft keinen Anspruch auf eine Abfindung. 21/22

22 7 Wettbewerbsabrede Jeder Konsorte verpflichtet sich, keine Einzelangebote an den Bauherrn abzugeben und an keinem Zusammenschluss teilzunehmen, der hinsichtlich dieses Bauprojekts mit dem Bauherrn in rechtsgeschäftliche Verbindung tritt. Verstößt ein Konsorte gegen diese Verpflichtung, so ist die Planungsgemeinschaft berechtigt, diesen aus der Innengesellschaft auszuschließen...., den Unterschriften 22/22

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