D 5063 F. Nachrichten 1/2014. der Deutschen Rentenversicherung Hessen

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1 D 5063 F Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen 1/2014 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 /

2 INHALT 3 Parlament beschließt Satzungsänderung 4 Geschäftsführer Karlheinz Reichert verabschiedet 6 Bundesverdienstkreuz für Dr. Werner Scherer 6 Satzungsänderung der Deutschen Rentenversicherung Hessen 8 Das Rentenpaket: In aller Munde, aber noch kein Gesetz 11 Fragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes 14 Prävention ein weiterer Baustein zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit 17 Klinik am Park per Mausklick entdecken 18 Mittelkalbacher mit Milliarden-Verantwortung 20 Jetzt will ich s wissen Kostenlose Vorträge und Seminare der Deutschen Rentenversicherung Hessen 22 Bücher 23 Nachträge und Ergänzungen Impressum Herausgeber und Verleger: Deutsche Rentenversicherung Hessen Städelstraße Frankfurt a. M. Telefon (069) Telefax (069) Internet Redaktion: Astrid Morchat, Frankfurt am Main. Die Nachrichten sind das satzungsgemäße Veröffentlichungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Sie erscheinen alle drei Monate und werden im Rahmen der Aufklärungspflicht kostenlos abgegeben. Für die mit Namen gekennzeichneten Beiträge übernimmt die Redaktion nur die allgemeine pressegesetzliche Verantwortung. Nachdruck mit Ausnahme der mit Namen gekennzeichneten Beiträge gegen Belegstück gestattet. Quellenangabe erbeten. 64. Jahrgang Auflage ; ISSN Gesamtherstellung: Westdeutsche Verlags und Druckerei GmbH, Kurhessenstraße 4-6, Mörfelden- Walldorf Fotos: Deutsche Rentenversicherung Hessen 2 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 / 2014

3 Parlament beschließt Satzungsänderung Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen trat am 22. Januar 2014 in Frankfurt am Main zusammen. Schwerpunkt der Sitzung war die Änderung der Satzung. Demnach wird der hessische Rentenversicherungsträger künftig von einer dreiköpfigen Geschäftsführung vertreten. Der bisherige stellvertretende Geschäftsführer Jakob Brähler war bereits im Sommer vergangenen Jahres von der Vertreterversammlung zum Geschäftsführer gewählt worden; seine derzeitige Stellvertreterin Birgit Büttner wurde Ende vergangenen Jahres an die Verwaltungsspitze berufen. Zum 1. Februar 2014 traten beide ihr neues Amt an. Mit der Satzungsänderung machte das Parlament des hessischen Rentenversicherungsträgers nun den Weg frei für eine formale Umgestaltung der Führungsspitze. Die laufenden Verwaltungsgeschäfte der Deutschen Rentenversicherung Hessen werden künftig gemäß 36 Absatz 4 SGB IV von einer aus drei Mitgliedern bestehenden Ge- schäftsführung geführt. Das Hessische Ministerium für Soziales und Integration als zuständige Aufsichtsbehörde hat der Satzungsänderung zugestimmt. Am 4. April 2014 wird die Vertreterversammlung zu ihrer traditionellen Frühjahrssitzung in Dillenburg zusammenkommen. Dort wird nach Empfehlung des Vorstandes der Leiter der Abteilung Grundsatz Rehabilitation und Klinikmanagement, Thomas Hild-Füllenbach, zum Mitglied der Geschäftsführung gewählt werden und das Führungstrio unter Vorsitz des Ersten Direktors Jakob Brähler vervollständigen. Satzungsänderungen werden in den Nachrichten als satzungsgemäßes Veröffentlichungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Hessen publiziert. Die Änderungen finden Sie auf den Seiten 6-7 abgedruckt. Amtsantritt von Jakob Brähler und Birgit Büttner Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Hessen, Stefan Körzell, überreichte Ende Januar 2014 in einer kleinen Feierstunde in der Hauptverwaltung dem Geschäftsführer Jakob Brähler und der stellvertretenden Geschäftsführerin Birgit Büttner ihre Ernennungsurkunden. Er freue sich auch im Namen der Kolleginnen und Kollegen des Vorstands und der Vertreterversammlung auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit, so Körzell. Die Selbstverwaltung sei davon überzeugt, dass sie dann gemeinsam mit Herrn Hild-Füllenbach das Haus mit den gewohnt hohen Standards zukunftsorientiert weiterführen werden. Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 /

4 Geschäftsführer Karlheinz Reichert verabschiedet Der langjährige Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Hessen Karlheinz Reichert wurde Ende Januar 2014 in einer Feierstunde im Städel aus dem aktiven Dienst verabschiedet. Seit rund 16 Jahren an der Verwaltungsspitze und seit November 2005 als Erster Direktor war er verantwortlich für den größten hessischen Sozialversicherungsträger mit zurzeit rund Beschäftigten und einem Haushaltsvolumen von rund 8,2 Milliarden Euro für das Jahr Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Wirtschaft sowie die Kolleginnen und Kollegen aus dem Kreise der Geschäftsführungen der anderen Rentenversicherungsträger folgten der Einladung des Vorstandes, um Karlheinz Reichert für sein berufliches Wirken und sein ehrenamtliches Engagement zu danken. Unter den Gästen waren Persönlichkeiten wie der Hessische Sozialminister Stefan Grüttner, der Vorstandsvorsitzende der AOK Hessen Fritz Müller, die Vorsitzenden der Vertreterversammlung, des Vorstands und des Gesamtpersonalrats der Deutschen Rentenversicherung Hessen, Hans- Werner Schech, Stefan Körzell und Robert Vey sowie Dr. Herbert Rische, Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund. In seiner Amtszeit habe Karlheinz Reichert die Entwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung maßgeblich mitgeprägt und sich über die Grenzen Hessens hinaus hohe Anerkennung erworben, resümierte der Vorstandsvorsitzende Stefan Körzell in seiner Laudatio. Sie nahmen entscheidenden Einfluss auf die Entwicklung hin zu der derzeit guten Ausrichtung der gesetzlichen Rentenversicherung, so Körzell. Trägerübergreifend habe Karlheinz Reichert Verantwortung für die gesamte Rentenversicherung wahrgenommen. Als Vertreter seines Hauses in den Fachausschüssen für Organisation, für Rehabilitation und für Finanzen sowie im Erweiterten Direktorium der Deutschen Rentenversicherung Bund dessen Vorsitz er von 2010 bis 2011 inne hatte habe er bei der Vorbereitung von Entscheidungen aus dem Bereich der Grundsatz- und Querschnittsaufgaben und der gemeinsamen Angelegenheiten mitgewirkt und entscheidenden Einfluss genommen. Der Geschäftspolitik von Karlheinz Reichert sei es maßgeblich zu verdanken, so Körzell, dass die Deutsche Rentenversicherung Hessen in der seit der Organisationsreform veränderten Rentenversicherungslandschaft gut aufgestellt sei. Zu nennen sei hier beispielhaft die Situation der trägereigenen Kliniken. Vorgehaltene Indikationen waren an den künftigen Behandlungsbedarf anzupassen und eine Qualität zu etablieren, die als Maßstab für andere Häuser diene. Die kontinuierlichen Verbesserungen gewährleisteten eine Behandlung der Rehabilitanden nach modernen Standards und haben die Kliniken zukunftssicher gemacht. Das persönliche Engagement von Karlheinz Reichert ginge weit über sein Fachgebiet und seine dienstlichen Pflichten hinaus, betonte Stefan Körzell. Zu nennen seien hier insbesondere seine Ehrenämter als Vorstandsvorsitzender des Berufsförderungswerks Frankfurt am Main, als Verwaltungsratsvorsitzender des Berufsbildungswerks Südhessen, als stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitserziehung und als Beiratsvorsitzender der Willy Robert Pitzer Stiftung. Der Vorstandsvorsitzende dankte dem scheidenden Geschäftsführer auch im Namen der Kollegen von Vorstand und Vertreterversammlung für das gemeinsame vertrauensvolle und effektive Teamwork. Die Selbstverwaltung sei davon überzeugt, diesen erfolgreichen Weg mit dem künftigen Karlheinz Reichert mit dem Hessischen Sozialminister Stefan Grüttner... mit Herbert Schillinger, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund... mit dem ehem. Vorsitzenden des erweiterten Direktoriums der Deutschen Rentenversicherung, Wilfried Gleitze 4 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 / 2014

5 Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund, Dr. Herbert Rische, überreicht die Verdienstmedaille der Deutschen Rentenversicherung. v.l: Stefan Grüttner, Hessischer Sozialminister, Hans-Werner Schech, Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen, Karlheinz Reichert, Stefan Körzell, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Rentenversicherung Hessen Geschäftsführer Jakob Brähler fortsetzen zu können. Für den bevorstehenden Lebensabschnitt wünschte er dem Kenner der guten Küche alles Gute und noch viele interessante Reiseziele. Der Hessische Minister für Soziales und Integration Stefan Grüttner bezeichnete die Zusammenarbeit mit Karlheinz Reichert als intensiv, vertrauensvoll und geprägt von einer großen Offenheit. Dies sei ein wertvolles Gut, an dem in Zukunft festgehalten werden solle, so Grüttner. Er dankte Karlheinz Reichert für den enormen Einsatz, den dieser für die gesetzliche Rentenversicherung und damit für die Bürgerinnen und Bürger in Hessen gezeigt habe. Der Präsident der Deutschen Rentenversicherung Bund Dr. Herbert Rische dankte Karlheinz Reichert für die langjährige gute Kooperation und überreichte ihm in Anerkennung seiner Leistungen die Verdienstmedaille der Deutschen Rentenversicherung. Er hob hervor, dass es Karlheinz Reichert gelungen sei, Teamgeist und Führungsstärke zu verbinden auch dank seiner natürlichen Autorität und in einer gleichsam spielerischen Leichtigkeit. Die Zusammenarbeit sei für ihn persönlich eine Bereicherung gewesen. Der Vorstandsvorsitzende der AOK Hessen Fritz Müller lobte das sehr gute und konstruktive Zusammenwirken mit Karlheinz Reichert. Es sei Karlheinz Reichert dabei immer um die Menschen gegangen, für die sie im Bereich des beruflichen Gesundheitsmanagements gemeinsam Verantwortung trugen, das spiegele sich auch in dessen Ehrenämtern wider. Karlheinz Reichert verstehe es, über den eigenen Tellerrand hinaus zu denken und zu handeln. Der Gesamtpersonalratsvorsitzende Robert Vey bedankte sich im Namen der Beschäftigten und Personalräte für die Arbeit Karlheinz Reicherts innerhalb und außerhalb der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Die mit seiner Arbeit verbundenen Entscheidungen trugen dazu bei, dass Beschäftigte einen sicheren Arbeitsplatz haben und zusammen mit ihren Familien beruhigt in die Zukunft blicken könnten. Die Kliniken seien für die Zukunft hervorragend aufgestellt und die Verfahrensabläufe im Verwaltungsbereich mit Augenmaß optimiert. In seinem Schlusswort dankte Karlheinz Reichert allen Gästen für ihr Kommen und den Rednern für die anerkennenden Worte. Den Dank für die guten Ergebnisse möchte er gerne an die Beschäftigten weitergeben. Er sei Kapitän und Steuermann gewesen, aber das Ziel werde nur erreicht, wenn die ganze Mannschaft mitzieht. Seinem Nachfolger Jakob Brähler und der künftigen Geschäftsführung wünschte er für die Zukunft eine glückliche Hand. Fritz Müller, Vorstandsvorsitzender der AOK Hessen Dr. Axel Reimann, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Bund Werner Krempel, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutschen Rentenversicherung Nordbayern Jakob Brähler, neuer Erster Direktor der Deutschen Rentenversicherung Hessen, mit Prof. Dr. Ralf Kreikebohm, Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 /

6 Bundesverdienstkreuz für Dr. Werner Scherer Im Rahmen einer Feierstunde der AOK Hessen anlässlich ihres 20-jährigen Jubiläums, an der auch der neue Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Hessen, Jakob Brähler teilnahm, ist Dr. Werner Scherer Mitte Dezember von Sozialminister Stefan Grüttner mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet worden. Scherer engagiere sich seit über dreißig Jahren in vorbildlicher Weise in der Selbstverwaltung, in Ausschüssen, Kuratorien, Verbänden und Vereinen, hieß es in der Begründung. Geehrt für sein vorbildliches Engegement: Dr. Werner Scherer (re.) zusammen mit seiner Frau und Sozialminister Stefan Grüttner Der promovierte, 64-jährige Jurist ist seit 1993 Geschäftsführer der Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.v. (VhU). In den frühen 90er-Jahren war er am Aufbau Ost beteiligt und unterstützte ostthüringische Firmen und Verbände. Er gehört dem Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Hessen seit Oktober 1993 an. Seit dieser Zeit nimmt der Arbeitgebervertreter dort auch den alternierenden Vorsitz wahr. Neben seiner Mitarbeit unter anderem im Personalausschuss des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Hessen engagiert sich Dr. Scherer auch im Bundesvorstand der Deutschen Rentenversicherung Bund, in der Tarifgemeinschaft der Deutschen Rentenversicherung und bei der Rechenzentrum Würzburg GmbH der süd- und südwestdeutschen Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung. Im Verein zur Förderung des Sozialrechts an der Uni Frankfurt wirkt er im Vorstand mit und hat auch in der AOK Hessen als langjähriger alternierender Verwaltungsratsvorsitzender, im Medizinischen Dienst der Krankenversicherung als alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrates und im Verwaltungsausschuss der Arbeitsagentur Limburg/ Wetzlar als langjähriger Vorsitzender entscheidende Akzente gesetzt. Darüber hinaus unterstützt Scherer als Mitglied des Lionsclubs Wetzlar und des Kuratoriums des Hospiz Mittelhessen e.v. seit vielen Jahren soziale Zwecke. Dr. Werner Scherer ist verheiratet, hat zwei erwachsene Söhne und lebt in Schöffengrund im Hintertaunus. Satzungsänderung der Deutschen Rentenversicherung Hessen Satzungsänderung durch Beschluss der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Hessen vom Genehmigung dieser Satzungsänderung gem. 34 Abs. 1 Satz 2 SGB IV durch das Hessische Ministerium für Soziales und Integration mit Schreiben vom , Az.: 54 a /2010/002. Satzungsänderungen werden in den Nachrichten als satzungsgemäßes Veröffentlichungsorgan der Deutschen Rentenversicherung Hessen publiziert (siehe auch Seite 3). Abschnitt B Verfassung 2 Selbstverwaltungsorgane (3) Der Vorstand besteht aus je sechs Vertretern der Versicherten und der Arbeitgeber. Ihm gehört die Geschäftsführung mit beratender Stimme an ( 43 Abs. 1, 44, 31 Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Abschnitt C - Vertreterversammlung 5 Aufgaben der Vertreterversammlung Die Vertreterversammlung hat insbesondere die Aufgabe, 5. auf Vorschlag des Vorstandes eine aus drei Personen bestehende Geschäftsführung und aus deren Mitte einen Vorsitzenden zu wählen ( 36 Abs. 2 i.v.m. Abs. 4 SGB IV), 8. die Jahresrechnung abzunehmen, dem Vorstand und der Geschäftsführung Entlastung zu erteilen ( 77 Abs. 1 SGB IV), 8 Widerspruchsausschüsse (3) Die Ausschüsse bestehen aus zwei ehrenamtlichen Mitgliedern und einem von der Geschäftsführung zu bestimmenden Mitglied der Verwaltung. Von den ehrenamtlichen Mitgliedern muss eines der Gruppe der Versicherten und eines der Gruppe der Arbeitgeber angehören; sie müssen die Voraussetzungen der Wählbarkeit als Organmitglied erfüllen ( 36 a Abs. 2 SGB IV). 6 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 / 2014

7 (5) Der Vorsitzende wird von der Geschäftsführung bestimmt. Zum Vorsitzenden soll nur ein Bediensteter des höheren Dienstes der Deutschen Rentenversicherung Hessen bestellt werden. Abschnitt D Vorstand 10 Aufgaben des Vorstandes (2) Dem Vorstand obliegen insbesondere folgende Aufgaben: 2. Vorschlag an die Vertreterversammlung für die Wahl der Geschäftsführung und deren Vorsitzenden ( 36 Abs. 2 i.v.m. Abs. 4 SGB IV), 11. Beschlussfassung über Amtsentbindung und Amtsenthebung von Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes, Versichertenälteste sowie Vertrauenspersonen, der Mitglieder der Geschäftsführung ( 59 Abs. 2 bis 5, 61 Abs. 1, 36 Abs. 2 Satz 1 zweiter Halbsatz i.v.m. Abs. 4 SGB IV), 13. Erlass von Richtlinien für die Führung der Verwaltungsgeschäfte, soweit diese der Geschäftsführung obliegen ( 35 Abs. 2 i.v.m. 36 Abs. 4 SGB IV), 14. Entscheidung über Anlegung der Rücklage, soweit er diese nicht auf die Geschäftsführung übertragen hat ( 82 ff. SGB IV), 13 Willenserklärungen des Vorstandes (3) Willenserklärungen können im Auftrag des vertretungsberechtigten Vorstandsmitgliedes auch durch die Geschäftsführung abgegeben werden. 14 Bekanntmachungen durch den Vorstand Der Vorstand hat die Namen der zur Vertretung der berechtigten Mitglieder des Vorstandes und der Geschäftsführung sowie Änderungen im Staatsanzeiger für das Land Hessen und in den "Nachrichten der DEUTSCHEN RENTENVERSICHERUNG Hessen" zu veröffentlichen. Eine darüber hinausgehende Veröffentlichung bestimmt der Vorstand. Abschnitt F Geschäftsführung 18 Zusammensetzung und Wahl der Geschäftsführung Die Geschäftsführung besteht aus drei Mitgliedern. Die Mitglieder der Geschäftsführung und ihr Vorsitzender werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Vertreterversammlung gewählt ( 36 Abs. 2 i.v.m. Abs. 4 SGB IV). 19 Führung der Geschäfte (1) Die Geschäftsführung führt hauptamtlich die laufenden Verwaltungsgeschäfte, soweit Gesetz oder sonstiges für den Versicherungsträger maßgebendes Recht nichts Abweichendes bestimmen ( 36 Abs. 1 i.v.m. Abs. 4 SGB IV); insoweit vertritt sie die Deutsche Rentenversicherung Hessen gerichtlich und außergerichtlich. (3) Dem Vorsitzenden der Geschäftsführung obliegt die Leitung und Beaufsichtigung des gesamten Dienstbetriebes. 20 Stellung Die Geschäftsführung hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters und die Eigenschaft einer Behörde. Sie gehört dem Vorstand mit beratender Stimme an ( 31 Abs. 1 und 3 i.v.m. 36 Abs. 4 SGB IV). 21 Vertretung (1) Bei der Führung der laufenden Verwaltungsgeschäfte wird die Deutsche Rentenversicherung Hessen durch alle Mitglieder der Geschäftsführung oder durch jedes einzelne Mitglied der Geschäftsführung vertreten. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung der Geschäftsführung ( 36 Abs. 1 i.v.m. Abs. 4 SGB IV). (2) Im Verhinderungsfalle vertreten sich die Mitglieder der Geschäftsführung gegenseitig. Das Nähere bestimmt die Geschäftsordnung der Geschäftsführung. (3) Ist ein Mitglied der Geschäftsführung für längere Zeit an der Ausübung seines Amtes verhindert oder ist sein Amt für längere Zeit unbesetzt, kann der Vorstand einen leitenden Bediensteten des Versicherungsträgers mit der Wahrnehmung dieses Amtes beauftragen; die Wahrnehmung des Amtes erstreckt sich nicht auf den Vorsitz der Geschäftsführung. Die Beauftragung ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen ( 37 Abs. 2 SGB IV). 22 Zeichnung durch die Mitglieder der Geschäftsführung (1) Bei der Abgabe schriftlicher Willenserklärungen und im Schriftverkehr zeichnet der Vorsitzende der Geschäftsführung unter dem Namen der Deutschen Rentenversicherung Hessen wie folgt: Die Geschäftsführung Name Vorsitzender / Vorsitzende (2) Die übrigen Mitglieder zeichnen wie folgt: Die Geschäftsführung Name Direktor / Direktorin Erforderlichenfalls kann die Amtsbezeichnung jeweils angefügt werden. Abschnitt G Dienstrecht 23 Dienstherreneigenschaft Die Deutsche Rentenversicherung Hessen ist Dienstherr der Beamten der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Hessen ist oberste Dienstbehörde dieser Beamten, die Geschäftsführung Dienstvorgesetzter. Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 /

8 Das Rentenpaket In aller Munde, aber noch kein Gesetz Am 1. Juli kommt das neue Rentenpaket was steckt drin? Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erläutert auf seiner Website: start.html Zahlen und Fakten zum Thema, die wir hier gerne veröffentlichen. Einen Fragen-und Antwortenkatalog zum Gesetzentwurf finden Sie auf den Seiten Abschlagsfreie Rente ab 63 Langjährig Versicherte können nach 45 Beitragsjahren ab 63 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Kurzzeitige Unterbrechungen der Erwerbsbiografie aufgrund von Arbeitslosigkeit werden angerechnet. Wer 45 Jahre Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit Vollendung des 63. Lebensjahres ab dem 1. Juli 2014 ohne Abzüge in den Ruhestand gehen. Bisher müssen Versicherte für jeden Monat, den sie vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter aus dem Arbeitsleben ausscheiden, dauerhaft Abschlag bei ihrer Rente in Kauf nehmen. Bei der Wartezeit von 45 Jahren wird neben den Pflichtbeitragszeiten berücksichtigt: Kurzzeitige Unterbrechungen durch Arbeitslosigkeit (Bezug von Arbeitslosengeld I), Zeiten der Pflege, sofern Versicherungspflicht bestand, Erziehung von Kindern bis zum 10. Lebensjahr. Außerdem werden Schlechtwetter-, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld angerechnet. Dagegen nicht berücksichtigt werden Zeiten mit Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, da es sich nicht um Versicherungsleistungen handelt. Schrittweise Anhebung der Rente ab 63 Zwei Jahre früher abschlagsfrei in Rente, das heißt zunächst: mit 63 Jahren. Aus der Rente ab 63 wird dann schrittweise die Rente ab 65. Versicherte, die vor dem 1. Januar 1953 geboren sind und deren Rente nach dem 1. Juli 2014 beginnt, können mit 63 eine Rente ohne Abschläge erhalten, sofern sie auch die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Für Versicherte, die nach dem 1. Januar 1953 geboren sind, steigt die Altersgrenze langsam an, mit jedem Jahrgang um zwei Monate. Wer also nach dem 1. Januar 1964 geboren wurde, kann nach 45 Beitragsjahren abschlagsfrei in Rente gehen, wenn er das 65. Lebensjahr vollendet hat. 8 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 / 2014

9 Mütterrente Mütter, die ihre Kinder vor 1992 bekommen haben, erhalten pro Kind und Jahr über 300 Euro mehr Rente. Rentnerinnen, die vor 1992 Kinder bekommen und erzogen haben, erhalten einen weiteren Entgeltpunkt für jedes Kind zusätzlich zu ihrem bestehenden Rentenanspruch. Konkret bedeutet das: Mütter (ggf. auch Väter), die von der Regelung profitieren, erhalten pro Monat und Kind einen zusätzlichen (Brutto)Pauschalbetrag von 28,14 Euro in den alten beziehungsweise 25,74 Euro in den neuen Bundesländern. Das entspricht aufs Jahr gerechnet Brutto-Aufschlägen von rund 338 Euro (alte Bundesländer) beziehungsweise rund 309 Euro (neue Bundesländer). Diejenigen, die noch nicht in Rente sind, erhalten für ihre spätere Rente ein weiteres Jahr Kindererziehungszeit gutgeschrieben. Von der neuen Mütterrente profitieren alle Frauen, die vor 1992 Kinder geboren haben das sind 2014 allein gut 9,5 Millionen Frauen (und auch einige Männer) deutschlandweit. Erwerbsminderungsrente Mehr Rente für Erwerbsgeminderte mit Rentenbeginn ab 1. Juli 2014: Die Zurechnungszeit bei der Erwerbminderungsrente steigt von 60 auf 62 Jahre und die Berechnungsgrundlage wird verbessert. Wer krank ist, nicht mehr arbeiten kann und in Erwerbsminderungsrente gehen muss, bekommt aktuell eine Rente, als hätte er noch bis zum vollendeten 60. Lebensjahr weiter mit dem alten Verdienst gearbeitet. Diese Zurechnungszeit wird um zwei Jahre von 60 auf 62 Jahre verlängert. Erwerbsgeminderte werden dann so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen zwei Jahre länger als bisher gearbeitet hätten. Von dieser Verbesserung profitieren Rentenzugänge ab dem 1. Juli 2014 in die Erwerbsminderungsrente im Alter von unter 62 Jahren. Neben der Länge der Zurechnungszeit ist für die Höhe der Erwerbsminderungsrente auch entscheidend, wie der Verdienst ermittelt wird, der für die Zurechnungszeit fortgeschrieben wird. Bislang wird die Zurechnungszeit auf Grundlage des Durchschnittsverdiensts während des gesamten Erwerbslebens bis zum Eintritt der Erwerbsminderung bewertet. Mit dem Rentenpaket ändert sich das: Künftig wird geprüft, ob gegebenenfalls die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung diese Bewertung negativ beeinflussen, etwa weil in dieser Zeit wegen Einschränkungen bereits Einkommenseinbußen zu verzeichnen waren. Das ist häufig der Fall, etwa weil die Menschen in dieser Zeit schon häufig krank waren, oder krankheitsbedingt nicht mehr so viel beziehungsweise gar nicht mehr arbeiten konnten. Mindern die letzten vier Jahre bis zum Eintritt der Erwerbsminderung die Ansprüche, fallen sie künftig aus der Berechnung heraus. Diese so genannte Günstigerprüfung führt die Deutsche Rentenversicherung durch. Das Ergebnis ist immer das für den Erwerbsminderungsrentner positivere. Von der verbesserten Erwerbsminderungsrente werden alle Versicherten profitieren, die ab dem 1. Juli 2014 im Alter von unter 62 Jahren in Erwerbsminderungsrente gehen. Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 /

10 Reha-Budget Das Reha-Budget wird erhöht. Davon profitieren alle Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung, die während ihres Erwerbslebens Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation beziehen. Was ist das Reha-Budget? Wenn die Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen gefährdet oder bereits beeinträchtigt ist, können Versicherte von ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation bekommen. Für diese Leistungen stehen den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung begrenzte Mittel zur Verfügung das so genannte Reha- Budget. Es wird jährlich neu festgesetzt und dabei bislang nur an voraussicht- liche Entwicklung der Bruttolöhne- und Gehälter je Arbeitnehmer angepasst. Die Nachfrage nach Rehabilitations- und Präventionsleistungen steigt. Das liegt vor allem daran, dass die geburtenstarken Jahrgänge die so genannten Baby-Boomer in ein Alter gekommen sind, in dem Reha-Leistungen häufiger notwendig werden. Das Reha-Budget wird an die Bevölkerungsentwicklung angepasst. Rückwirkend zum 1. Januar 2014 wird das jährliche Reha-Budget dadurch um rund 100 Millionen Euro erhöht. Diese zusätzliche Erhöhung steigt auf bis zu 233 Millionen Euro im Jahr Nach 2017 wird die zusätzliche Erhöhung des Reha-Budgets schrittweise wieder abgebaut, bis die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gegangen sind. INFO Weitere Informationen auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: 10 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 / 2014

11 Fragen & Antworten zum Entwurf des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf beinhaltet im Wesentlichen vier Komponenten: die Rente ab 63, die Mütterrente, die Erwerbsminderungsrente und das Reha-Budget. Die folgenden Fragen und Antworten berücksichtigen die Regelungen, die im Gesetzentwurf vorgesehen sind. Das Bundeskabinett hat ihn am 29. Januar 2014 verabschiedet und das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Dieses soll nach den Plänen der Bundesregierung im Juni 2014 abgeschlossen werden. Im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens können sich noch Änderungen an den vorgeschlagenen Regelungen ergeben. Rente ab 63 Was ist die Rente ab 63? Seit 2012 können schon nach heutigem Recht besonders langjährig Versicherte, die mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert waren, mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Zukünftig sollen Versicherte nach 45 Jahren bereits mit 63 eine abschlagsfreie Rente erhalten können. Welche Zeiten zählen zu den 45 Jahren? Insbesondere folgende Zeiten sollen bei den 45 Jahren mitzählen: w Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Beschäftigung, w Zeiten der geringfügigen, nicht versicherungspflichtigen Beschäftigung, w Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus selbstständiger Tätigkeit, w Zeiten der Wehr- oder Zivildienstpflicht, w Zeiten der nicht erwerbsmäßigen Pflege von Angehörigen, w Zeiten der Kindererziehung bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes, w Zeiten, in denen Arbeitslosengeld, Teilarbeitslosengeld, Leistungen bei Krankheit (zum Beispiel Krankengeld, Verletztengeld) oder Übergangsgeld bezogen wurden, w Zeiten des Bezugs von Leistungen bei beruflicher Weiterbildung, w Zeiten des Bezugs von Kurzarbeitergeld, Schlechtwettergeld und Winterausfallgeld, w Zeiten des Bezugs von Insolvenzgeld und Konkursausfallgeld (Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers), w Ersatzzeiten. Nicht berücksichtigt werden bestimmte Anrechnungszeiten (zum Beispiel wegen eines Schul-, Fachschul- oder Hochschulbesuchs), Zeiten der freiwilligen Versicherung, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II, Zurechnungszeiten und zusätzliche Wartezeitmonate aufgrund eines Versorgungsausgleichs oder Rentensplittings. Zählen Zeiten der Arbeitslosigkeit unbegrenzt mit oder nur maximal fünf Jahre? Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld sollen nach gegenwärtigem Stand zeitlich unbegrenzt berücksichtigt werden. Zeiten des Bezugs von Arbeitslosenhilfe oder Arbeitslosengeld II werden nicht berücksichtigt. Ab wann kann man die Rente ab 63 abschlagsfrei beziehen? Wer 63 Jahre oder älter ist und bislang noch keine Altersrente bekommt, soll nach dem Gesetzentwurf ab 1. Juli 2014 die Altersrente für besonders langjährig Versicherte abschlagsfrei erhalten können, soweit die sonstigen Voraussetzungen für diese Altersrente erfüllt sind. Für ab 1953 geborene Versicherte wird die Altersgrenze von 63 Jahren schrittweise auf 65 Jahre angehoben. Wie verläuft die schrittweise Anhebung auf 65 Jahre? Für Versicherte, die ab 1953 geboren sind, wird die Altersgrenze von 63 Jahren wie folgt angehoben: Versicherte Jahrgang Anhebung um... Monate Jahr auf Alter Monat Für die Jahrgänge ab 1964 beträgt die Altersgrenze für diese Rentenart dann 65 Jahre. Kann ein bereits gestellter Rentenantrag zurückgenommen werden, um die abschlagsfreie Rente mit 63 zu bekommen? Ein Rentenantrag kann zurückgenommen werden, solange über die beantragte Rente noch kein bindender Rentenbescheid erteilt worden ist. Bindend ist ein Rentenbescheid dann, wenn er zum Beispiel wegen Ablauf der Widerspruchsfrist nicht mehr angefochten werden kann. Müssen Versicherte mit 63 in Rente gehen, wenn sie die Voraussetzungen für die abschlagsfreie Rente erfüllen oder können sie weiterarbeiten? Arbeitnehmer, die bereits die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen, sind nicht verpflichtet, diese auch in Anspruch zu nehmen. Sie können vorbehaltlich tarifvertraglicher oder anderer arbeitsrechtlicher Einschränkungen weiterarbeiten. Wird auf die Rente ab 63 ein Nebenverdienst angerechnet oder kann unbegrenzt hinzuverdient werden? Bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze kann neben einer Altersrente nur begrenzt hinzuverdient werden. Die Regelaltersgrenze steigt derzeit schrittweise von 65 auf 67 Jahre. Abhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes wird die Altersrente in voller Höhe oder als Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 /

12 Teilrente gezahlt. Wird die höchste Hinzuverdienstgrenze überschritten, erlischt der Anspruch auf die Rente. Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Rentner ohne Auswirkungen auf die Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Mütterrente Was ist die Mütterrente? Mit dem Begriff Mütterrente ist eine bessere Anerkennung von Erziehungszeiten für Kinder gemeint, die vor 1992 geboren wurden. Für sie wird bislang ein Jahr Kindererziehungszeit berücksichtigt. Es ist vorgesehen, ab dem 1. Juli 2014 für alle Mütter oder Väter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, ein zusätzliches Jahr mit Kindererziehungszeiten anzurechnen. Wie wirkt sich die Mütterrente auf die Rentenhöhe aus? Bei einem Rentenbeginn vor dem 1. Juli 2014 wird die Rente für jedes vor 1992 geborene Kind pauschal um einen zusätzlichen Entgeltpunkt erhöht. Dies entspricht derzeit einer Erhöhung von 28,14 Euro im Westen und 25,74 Euro im Osten. Bei einem späteren Rentenbeginn fließen die auf zwei Jahre erweiterten Kindererziehungszeiten in die individuelle Rentenberechnung ein. Wird die Mütterrente brutto oder netto ausgezahlt? Die 28,14 Euro (West) und 25,74 Euro (Ost) für jedes vor 1992 geborene Kind sind Bruttowerte. Sie unterliegen gegebenenfalls einem Abzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie der Besteuerung. Gibt es eine Nachzahlung für vergangene Jahre? Die Erhöhung ist für die Zeit ab 1. Juli 2014 vorgesehen. Rentennachzahlungen für Zeiträume vor dem 1. Juli 2014 wird es nicht geben. Wie erhält man die Mütterrente, wenn man schon Rentner ist? Wer vor dem 1. Juli 2014 bereits eine Rente bezieht, bei der Kindererziehungszeiten für ein vor 1992 geborenes Kind berücksichtigt wurden, erhält die Mütterrente ohne Antrag. Er muss nicht von sich aus tätig werden. Wie erhält man die Mütterrente, wenn man noch keine Rente bezieht? Auch wer bis zum 1. Juli 2014 noch keine Rente bezieht und bereits die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten geltend gemacht hat, braucht nicht von sich aus tätig zu werden. Hier hat die Deutsche Rentenversicherung die Kindererziehungszeiten bereits im Rentenkonto gespeichert, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Die Deutsche Rentenversicherung prüft in diesen Fällen von sich aus die Berücksichtigung der Mütterrente und speichert gegebenenfalls das weitere Jahr im Versicherungskonto. Etwas anderes gilt für Versicherte mit Kindern, die bislang noch keine Zeiten der Kindererziehung bei der Rentenversicherung geltend gemacht haben und für die dementsprechend auch noch keine Kindererziehungszeiten im Rentenkonto gespeichert sind. Sie sollten die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten für ihre vor 1992 geborenen Kindern geltend machen. Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann auch die Berücksichtigung der Mütterrente. Die Deutsche Rentenversicherung weist die Versicherten von sich aus darauf hin, dass die Berücksichtigung der Kindererziehungszeiten geltend zu machen ist. Die Versicherten erhalten den Hinweis erstmals mit Erreichen des 43. Lebensjahres im Rahmen des sogenannten Kontenklärungsverfahrens. In diesem Verfahren wird geprüft, ob im Rentenkonto alle für die Rentenberechnung relevanten Zeiten enthalten sind. Die Kindererziehungszeiten sollten spätestens im Rentenantragsverfahren geltend gemacht werden. Wird die Mütterrente auf die Grundsicherung im Alter angerechnet? Ja. Kann die Mütterrente Auswirkungen auf eine gezahlte Hinterbliebenenrente haben? Einkommen oberhalb eines im Gesetz festgelegten Freibetrags (derzeit 742,90 Euro in den alten Bundesländern und 679,54 Euro in den neuen Bundesländern) wird zu 40 Prozent auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. Zum anzurechnenden Einkommen gehört auch eine eigene Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder wegen Alters. Erhöht sich eine solche Rente durch die Berücksichtigung der Mütterrente und wird der Freibetrag überschritten, kommt es zu einer Reduzierung der Hinterbliebenenrente. Hat die Mütterrente Auswirkungen auf die Pfändung einer Rente? Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, kann dies dazu führen, dass sich dadurch erstmalig ein pfändbarer Betrag oder ein höherer pfändbarer Betrag als bisher ergibt. Welche Auswirkungen hat die Mütterrente auf einen bereits abgeschlossenen Versorgungsausgleich nach einer Ehescheidung? Erhöht sich eine Rente durch die Mütterrente, können die Voraussetzungen für eine Neuberechnung des Versorgungsausgleichs gegeben sein. Die Neuberechnung kann auf Antrag eines der beteiligten Geschiedenen beim Familiengericht eingeleitet werden. Der Antrag kann gestellt werden, wenn mindestens einer von beiden Geschiedenen bereits eine Rente bezieht oder innerhalb der nächsten sechs Monate in Rente gehen wird. Dabei kann es für die Beteiligten zu einer Änderung der bisherigen Berechnung des Versorgungsausgleichs kommen. Bevor ein Antrag auf Abänderung gestellt wird, sollten die sich hieraus ergebenden Auswirkungen geprüft werden. Wirken sich eigene Beitragszeiten aufgrund einer beruflichen Tätigkeit während der Kindererziehung auf die Höhe der Mütterrente aus? Treffen Kindererziehungszeiten mit Beitragszeiten, zum Beispiel aufgrund einer beitragspflichtigen Beschäftigung, zusammen, werden zu den Entgeltpunkten aus eigener Beitragsleistung zusätzlich Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten berücksichtigt. Die Summe der Entgeltpunkte aus Beitragszeiten und Kindererziehungszeiten ist allerdings durch die Beitragsbemessungsgrenze begrenzt. Aktuell beträgt sie im Westen Euro und im Osten Euro. Um die Beitragsbemessungsgrenze einzuhalten, werden die Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten gegebenenfalls gemindert. Dies gilt jedoch nicht für Personen, deren Rente schon vor dem 1. Juli Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 / 2014

13 begonnen hat. Hier ist geplant, einen pauschalen Zuschlag in Höhe eines persönlichen Entgeltpunktes zu zahlen. Eine während der Erziehung ausgeübte Beschäftigung hat bei diesem Personenkreis keine Auswirkung auf die Höhe der Mütterrente. Bei wie vielen vor 1992 geborenen Kindern hat ein Versicherter allein aus der Kindererziehung einen Rentenanspruch? Ein Anspruch auf eine Regelaltersrente setzt voraus, dass fünf Jahre mit Beitragszeiten vorhanden sind. Infolge der Mütterrente werden ab 1. Juli 2014 bei vor 1992 geborenen Kindern zwei Jahre mit Beitragszeiten angerechnet. Das bedeutet, dass zukünftig drei vor 1992 geborene Kinder erzogen worden sein müssen, um allein aus Kindererziehungszeiten einen Rentenanspruch zu erwerben. Erwerbsminderungsrente Was ist eine Erwerbsminderungsrente? Versicherte, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, regelmäßig eine Erwerbstätigkeit im Umfang von mindestens sechs Stunden am Tag auszuüben, können einen Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit haben. Voraussetzung ist unter anderem, dass insgesamt mindestens fünf Jahre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden und in den letzten fünf Jahren vor dem Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit vorliegen. Wie bemisst sich bisher die Höhe der Erwerbsminderungsrente? Die Höhe der Rente berechnet sich aus den bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten. Bei einem Eintritt der Erwerbsminderung in jungen Jahren wird mit der so genannten Zurechnungszeit gegenwärtig so getan, als ob noch bis zur Vollendung des sechzigsten Lebensjahres weitergearbeitet worden wäre. Durch die Zurechnungszeit werden also zusätzliche Zeiten berücksichtigt, für die keine Beiträge gezahlt wurden. Die Zurechnungszeit wird mit dem Durchschnittswert der bis zum Eintritt der Erwerbsminderung zurückgelegten Versicherungszeiten bewertet und steigert so die Rente. Was ändert sich bei der Erwerbsminderungsrente? Die Zurechnungszeit soll um zwei Jahre verlängert werden. Sie endet dann mit Vollendung des 62. Lebensjahres. Das heißt, Erwerbsgeminderte werden so gestellt, als ob sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen bis zum 62. statt wie bisher zum 60. Geburtstag weitergearbeitet hätten. Außerdem sollen die letzten vier Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung zukünftig für die Bewertung der Zurechnungszeit herausfallen, wenn dies für den Versicherten günstiger ist. Das heißt: Einkommenseinbußen in den letzten vier Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung zum Beispiel durch den Wegfall von Überstunden, den Wechsel in Teilzeit oder durch Krankheitszeiten wirken sich zukünftig nicht mehr negativ auf die Höhe der Erwerbsminderungsrente aus. Für wen gilt die Neuregelung bei der Erwerbsminderungsrente? Die Neuregelung gilt für alle Erwerbsminderungsrenten mit einem Beginn nach dem 30. Juni Wie stark steigen die Erwerbsminderungsrenten durch die Neuregelung? Durch die geplante Verlängerung der Zurechnungszeit um zwei Jahre fallen nach dem 30. Juni 2014 beginnende Renten wegen voller Erwerbsminderung im Durchschnitt monatlich um rund 40 Euro brutto höher aus als die derzeit beginnenden entsprechenden Renten. Gilt die Verlängerung der Zurechnungszeit bis zum 62. Lebensjahr für alle Renten, in denen eine Zurechnungszeit berücksichtigt wird, und somit auch für Renten wegen Todes? Ja, die Gesetzesänderung betrifft auch Renten wegen Todes. Das bedeutet, dass zum Beispiel auch bei Witwenund Witwerrenten sowie Waisenrenten die Zurechnungszeit verlängert wird, sofern der Verstorbene bei seinem Tod das 62. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und die Rente nach dem 30. Juni 2014 beginnt. Reha-Budget Was ist das Reha-Budget? Die gesetzliche Rentenversicherung erbringt für ihre Versicherten Leistungen zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation, wenn deren Erwerbsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Hierfür steht ein begrenzter Geldbetrag zur Verfügung das so genannte Reha- Budget. Im Jahr 2013 waren dies 5,8 Milliarden Euro. Wie wurde das Reha-Budget bisher berechnet? Das Reha-Budget wird jährlich nach gesetzlich festgelegten Regeln neu errechnet. Bisher richtete sich die Anpassung des Reha-Budgets ausschließlich nach der voraussichtlichen Lohnentwicklung (Entwicklung der Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer). Wie wird das Reha-Budget zukünftig berechnet? Bei der jährlichen Anpassung des Reha-Budgets soll künftig neben der voraussichtlichen Lohnentwicklung zusätzlich die demografische Entwicklung berücksichtigt werden. Das wird dazu führen, dass der Deutschen Rentenversicherung in den nächsten Jahren mehr Geld für Rehabilitationsleistungen zur Verfügung steht. Warum wird das Reha-Budget erhöht? Die demografische Entwicklung führt dazu, dass die Generation der Babyboomer in ein Alter (45+) kommt, in dem Reha-Leistungen häufiger notwendig werden. Dies ist mit einer steigenden Zahl von Rehabilitationen und steigenden Ausgaben verbunden. Um sicherzustellen, dass die Rentenversicherung auch in Zukunft alle notwendigen Reha-Leistungen für ihre Versicherten finanzieren kann, ist eine Anpassung des Reha-Budgets an die demografische Entwicklung erforderlich. In welcher Größenordnung wird das Reha-Budget erhöht? Beginnend im Jahr 2014 wird das jährliche Reha-Budget zunächst um rund 100 Millionen Euro zusätzlich erhöht. Durch die Berücksichtigung der demografischen Entwicklung steigt die Erhöhung bis 2017 auf knapp 250 Millionen Euro an. Anschließend wird diese zusätzliche Erhöhung des Reha-Budgets wieder abgebaut. Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 /

14 Prävention ein weiterer Baustein zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit Von Marion Hornischer *) Wer nicht jeden Tag etwas für seine Gesundheit tut, wird einmal viel Zeit für seine Krankheiten aufbringen müssen. Mit diesen Worten hat bereits Sebastian Kneipp vor mehr als 100 Jahren den hohen Stellenwert der gesundheitlichen Vorsorge (Prävention) umschrieben. In den letzten Jahren hat die Prävention in allen Bereichen der Gesundheitsvorsorge einen neuen Stellenwert erhalten. Die Prävention soll zu einem wesentlichen Baustein der Gesundheitsförderung und der Sicherung der Erwerbsfähigkeit ausgebaut werden und ergänzt somit die Leistungen zur medizinischen Rehabilitation der Deutschen Rentenversicherung. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nach 15 SGB VI In der Bundesrepublik Deutschland gibt es neben der ambulanten und stationären Krankenbehandlung die medizinische Rehabilitation, die sich über Jahrzehnte zu einem eigenständigen Teil der gesundheitlichen Versorgung entwickelt hat. Die Gesetzliche Rentenversicherung erbringt nach dem Grundsatz Reha vor Rente" diese Leistungen, um die wegen einer Krankheit oder Behinderung erheblich gefährdete oder bereits geminderte Erwerbsfähigkeit ihrer Versicherten wieder herzustellen. Sie kommen also erst in Betracht, wenn bereits Schädigungen und Beeinträchtigungen vorliegen, die sich auf die Erwerbsfähigkeit auswirken. Mit den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wird den Menschen eine größtmögliche Teilhabe auch bei bleibenden Krankheitsfolgen ermöglicht. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden heute sowohl stationär als auch ganztägig ambulant in Rehabilitationseinrichtungen, die unter ständiger ärztlicher Verantwortung stehen, erbracht wurden bei der Deutschen Rentenversicherung mehr als 1,6 Millionen Anträge auf medizinische Rehabilitation gestellt. Die Gesetzliche Rentenversicherung führte im gleichen Jahr Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch. Die Aufwendungen hierfür betrugen rund 4,4 Milliarden Euro. 1) 1) Vgl. Reha-Bericht 2013 der Deutschen Rentenversicherung *) Referatsleiterin in der Abteilung Grundsatz Rehabilitation und Klinikmanagement, Fremde Reha-Einrichtungen Konzept der Rehabilitation Erwerbstätigkeit Krankheit Rehabilitation Konzept derprävention Erwerbstätigkeit Erwerbstätigkeit Begleitende Präventionsmaßnahme Abb. 1 Schematische Darstellung von Rehabilitations- und Präventions-Ansatz Betrachtet man den volkswirtschaftlichen Nutzen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation 2) und berücksichtigt, dass solche Leistungen erst bei bereits vorliegender Gefährdung oder Minderung der Erwerbstätigkeit erbracht werden, liegt der Schluss nahe, dass es gesamtgesellschaftlich sinnvoll wäre, bereits früher anzusetzen. Dabei kann davon ausgegangen werden, dass der Aufwand für Leistungen bei beginnenden Funktionsstörungen geringer ist, als der Aufwand der für die Wiedererlangung der gefährdeten oder geminderten Erwerbsfähigkeit erbracht werden muss. Fundierte Belege für diesen Zusammenhang sind wissenschaftlich jedoch noch nicht ausreichend abgebildet. Die Erhaltung der Erwerbsfähigkeit von Arbeitnehmern ist auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht von zunehmender Bedeutung. Angesichts des demografischen Wandels sehen sich Unternehmen einer Überalterung ihrer Belegschaft gegenüber und sind schon heute dem steigenden Wettbewerb um Arbeitskräfte ausgesetzt. Auch aufgrund der Verlängerung der Lebensarbeitszeit wird die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen in den nächsten Jahren steigen. Durch frühzeitig einsetzende Leistungen könnte nicht nur ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben verhindert, sondern insbesondere auch die Wahrscheinlichkeit von Rehabilitationsmaßnahmen oder die Zahlung von Erwerbsminderungsrenten gesenkt werden. Solche präventiven Leistungen können zudem berufsbegleitend durchgeführt werden und verhindern die Unterbrechung der Erwerbstätigkeit (Abb. 1). Wiedereintritt ins Erwerbsleben Erwerbstätigkeit 2) Siehe Studie der Prognos AG vom 10. August 2009: Die medizinische Rehabilitation Erwerbstätiger Sicherung von Produktivität und Wachstum. Die Studie belegt: Für jeden in die medizinische Rehabilitation investierten Euro gewinnt die Gesellschaft schon heute fünf Euro zurück. Der Netto- Nutzen könnte sich bis 2025 auf 23 Milliarden Euro vervielfachen. 14 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 / 2014

15 Vorliegen erster gesundheitlicher Beeinträchtigungen beginnende Funktionsstörungen der Bewegungsorgane beginnende Funktionsstörungen verschiedener innerer Organe psychische Beeinträchtigungen Präventionsleistungen - Sonstige Leistungen nach 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI Gesetzliche Grundlage für ein entsprechendes Leistungsangebot seitens der gesetzlichen Rentenversicherung ist 31 Abs. 1 Nr. 2 SGB VI. Versicherte, die eine Präventionsmaßnahme in Anspruch nehmen wollen, müssen wie bei den Leistungen zur medizinischen Rehabilitation die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen des 11 SGB VI erfüllen. Medizinisch ist eine Leistungsgewährung möglich, sofern eine die Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausgeübt wird, aufgrund derer erste gesundheitliche Beeinträchtigungen aufgetreten sind, die aber noch keinen Krankheitswert haben (Abb. 2). Rahmenkonzeption Betsi Die Überlegung, dass medizinische und multiprofessionelle Interventionen bereits im Frühstadium bei vielen, insbesondere lebensstilbedingten Gesundheitsstörungen die Gesunderhaltung fördern beziehungsweise die Auswirkungen von Gesundheitsstörungen auf die Erwerbsfähigkeit begrenzen können, führte zur Entwicklung eines Angebots präventiver Leistungen durch die Gesetzliche Rentenversicherung. Erwerbstätigkeit Individuelle verhaltensbedingte Faktoren Belastende Einflussfaktoren aus dem Arbeitsumfeld Arbeitsinhalte (Art und Umfang der Tätigkeit) ungesunde Ernährung Bewegungsmangel emotional belastende Situationen im Berufsleben schwierige persönliche Lebensumstände Arbeitsumgebung (zum Beispiel Hitze, Lärm, biolologische Arbeitsstoffe) Arbeitsorganisation (zum Beispiel Arbeitszeit/-abläufe/-dichte) Soziale Komponenten (zum Beispiel Führungsstil, Betriebsklima) Arbeitsmittel (zum Beispiel Callcenter, Bildschirmtätigkeit) Abb. 2 Persönliche Voraussetzungen für Präventionsleistungen der gesetzlichen Rentenversicherung Unter Federführung der Deutschen Rentenversicherung Bund wurde ein gemeinsames Rahmenkonzept zur frühzeitigen und teilhabeorientierten Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbstätigen Versicherten erarbeitet: Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern (Betsi). Auf der Grundlage des Betsi-Rahmenkonzeptes konnten in den letzten Jahren unterschiedliche regionale Präventionsprogramme entwickelt werden: w Modellprojekt Betsi der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Baden-Württemberg und Bund w FRESH Freiburger Programm zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit in der Pflege (Deutsche Rentenversicherung Bund) w FEE Frühintervention zum Erhalt der Erwerbsfähigkeit (Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland) w GUSI Gesundheitsförderung und Selbstregulation durch individuelle Zielanalyse (Deutsche Rentenversicherung Bund) w KomPAS Kombinierte Präventionsleistungen bei Arbeit mit Schichtanteilen (Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz) w Plan Gesundheit (Deutsche Rentenversicherung Rheinland) w WeB-Reha Rehabilitation mit hohem Arbeitsplatzbezug und Arbeitgeberkooperation (Deutsche Rentenversicherung Rheinland) Das Modellprojekt Betsi der Deutschen Rentenversicherung Westfalen, Baden-Württemberg und Bund ist durch das Institut für Rehabilitationsforschung Norderney evaluiert worden. Die Studie belegt, dass die berufsbegleitende Präventionsleistung Betsi in die bestehenden Strukturen von Rehabilitationseinrichtungen erfolgreich implementiert werden kann und dass sie sowohl auf Seiten der Versicherten, als auch auf Seiten der Betriebsärzte und Arbeitgeber Akzeptanz findet. Von den Teilnehmern wurde eine Steigerung des subjektiven Gesundheitszustandes beschrieben (Aufbau von körperlicher Aktivität, Stressbewältigung, Ernährungsumstellung und Gewichtsreduktion). Die Veränderungen im Gesundheitsverhalten lassen sich auch anhand von Laborparametern objektivieren. 3) Präventionsprogramm der Deutschen Rentenversicherung Hessen Die Deutsche Rentenversicherung Hessen führte im Jahr 2010 ein Modellprojekt zur Prävention mit dem Volkswagenwerk Kassel in Baunatal durch. Im Rahmen des Projektes konnten positive Auswirkungen auf die Arbeitsunfähigkeitszeiten beobachtet werden. Derzeit wird die Umsetzung eines Präventionsprojektes nach dem Betsi- Rahmenkonzept gemeinsam mit der AOK Hessen für ein hessisches Unternehmen im Odenwald geplant. Das Angebot richtet sich gezielt an Mitarbeiter des beteiligten Unternehmens, die bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen aktiv versichert sind und bei denen aus gesundheitlichen Gründen und aufgrund des beruflichen Umfeldes (Schichtarbeit, Heben und Tragen von schweren Gegenständen, Dampfentwicklung am Arbeitsplatz) ein Bedarf für entsprechende, frühzeitig einsetzende Leistungen zur Sicherung der Erwerbstätigkeit besteht. 3) Vgl. Abschlussbericht des Institutes für Rehabilitationsforschung Norderney mit dem Titel Beschäftigungsfähigkeit, Teilhabe orientiert sichern Machbarkeitsstudie und Evaluation Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 /

16 Die arbeitsplatzbezogenen Präventionsleistungen werden berufsbegleitend erbracht und gliedern sich in eine siebentägige stationäre Phase von Sonntag bis zum darauf folgenden Samstag, eine 8-wöchige ambulante Trainingsphase sowie einem Eigentraining. Es werden zwei jeweils eintägige Auffrischungskurse angeboten. Die für eine Präventionsleistung nach dem geplanten Konzept in Frage kommenden Mitarbeiter sollen durch den Betriebsarzt angesprochen und über das Konzept sowie eine mögliche Antragstellung informiert werden. Bei Vorliegen der medizinischen Voraussetzungen erstellt der Betriebsarzt einen ärztlichen Befundbericht (Formular G 190) 4) und veranlasst die Antragstellung durch den Versicherten bei der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Die Antragstellung (G 180) 4) wird ergänzt durch eine Anlage (G 185) 4), in der u.a. Angaben zum Arbeitsplatzprofil erfolgen. Da zur Durchführung dieser präventiven Leistungen keine neuen Strukturen aufgebaut werden sollen, wird diese Präventionsleistung in Kooperation mit der trägereigenen Eleonoren-Klinik in Lindenfels-Winterkasten durchgeführt. Die Eleonoren-Klinik ist eine Rehabilitationsklinik der Deutschen Rentenversicherung Hessen mit den Schwerpunkten Gastroenterologie und Stoffwechselerkrankungen sowie onkologische Erkrankungen. Die Eleonoren-Klinik ist Diabeteszentrum und Schulungs- und Behandlungszentrum der Deutschen Diabetesgesellschaft für Menschen mit Typ 1- und Typ 2-Diabetes. Sie ist Lehrklinik für Ernährungsmedizin. Für die Präventionsleistungen sollen die Teilnehmer für die stationäre Einführungswoche in einer Gruppe von acht bis zwölf Personen zusammengefasst werden. Ziel der Einführungswoche ist es, neben einer allgemeinen Anamnese (mit ggf. EKG und Laborscreening) auch die berufsbezogenen und weiteren Risikofaktoren zu erfassen. Die Teilnehmer werden außerdem über Ablauf, Ziele und Inhalte der Präventionsleistung umfassend informiert. Folgende Module werden regelhaft in der Klinik während der Einführungswoche durchgeführt: w Einführungsvortrag Sinn und Zweck der Prävention w Verhaltenstherapeutisch orientierte Gruppentherapien (Stressbewältigung, Entspannungstherapie) w Mobilisation durch bewegungstherapeutische Maßnahmen (theoretische Grundlagen und aktive Bewegungsund Sporttherapie) w Vermittlung gesundheitsgerechter Verhaltensweisen w Vermittlung von Ernährungswissen und Ernährungskompetenzen (Information über gesunde Ernährung, Ernährungsschulung, Umgang mit Übergewicht) w Arbeitsplatzbezogene Beratung und Fokussierung auf das Thema Selbstreflexion, Arbeitswelt und Zufriedenheit Außerdem können die Teilnehmer der Präventionsgruppe auch folgende zusätzliche Angebote wahrnehmen: w Tabakentwöhnung w Hypertonieschulung w Fettstoffwechselschulung w Diabetesmanagement w Gedächtnis- und Konzentrationstraining w Lehrküche w Einkaufstraining In den Abendstunden stehen die Ressourcen der Klinik und deren Umgebung zur freien Verfügung. In der ambulanten Trainingsphase sollen die bisher vermittelten und eingeleiteten gesundheitsbezogenen Verhaltens- und Lebensstiländerungen stabilisiert und in die Alltagsroutine übertragen werden. Die Sensibilisierung für subjektive Gesundheitsgefährdungen im Berufs- und Alltagsleben und die Motivation für eigenverantwortliches Handeln stehen dabei im Vordergrund. Nach Abschluss der ambulanten Trainingsphase soll ein eintägiges Treffen in der Eleonoren-Klinik stattfinden. Dieser 1. Refresher-Tag bietet den Teil- Module Betriebliche Vorbereitung Stationäre Initialphase Ambulante Trainingsphase 1. Refreshertag Eigentraining 2. Refreshertag Dauer Individuell 7 Tage 8 Wochen 1 Tag fortlaufend 1 Tag Inhalte Betriebsarzt identifiziert und informiert umstellung Aktive Bewegungstherapie Entspannungsund Stressbewältigungstraining Beginn der Lebensstilumstellung Diskussion der erreichten Lebensstiländerungen Erarbeitung von möglichen Alternativen Fortführung der Lebensstil- Individuelle Statuserhebung Zielfestlegung Information Schulungen Bewegungstherapeutische Maßnahmen Verhaltenskontrolle Abb. 3 Ablauf des Präventionsprojektes 4) Die Vordrucke finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung Hessen unter w Services w Formulare & Anträge 16 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 / 2014

17 nehmern unter qualifizierter Anleitung die Möglichkeit, sich noch einmal über präventive Themen auszutauschen und zuvor gesetzte Ziele auf ihre Umsetzung im Alltag hin zu überprüfen. Bereits in der stationären Initialphase sollen durch die Eleonoren-Klinik die Weichen für ein weiteres Eigentraining der Teilnehmer gestellt und arbeitsoder wohnortnahe Möglichkeiten hierfür aufgezeigt werden. Das Eigentraining, in dem entsprechende Elemente eigenverantwortlich fortgeführt werden sollen, schließt sich an die ambulante Trainingsphase und den 1. Refresher-Tag an. Ein Jahr nach Beginn der Präventionsmaßnahme findet ein 2. Refresher- Tag in der Klinik statt. Er dient insbesondere der Verhaltenskontrolle. Es wird erwartet, dass sich mit der Umsetzung des geplanten Präventionsprojektes mittel- bis langfristig für die beteiligten Arbeitnehmer und das Unternehmen folgende positive Effekte ergeben: w Die Arbeitnehmer erhalten zu einem frühen Zeitpunkt die Möglichkeit, ihre gesundheitlichen Risiken zu minimieren und durch eine Verbesserung ihrer Gesundheitskompetenz ihre körperliche und berufliche Leistungsfähigkeit zu erhalten oder zu verbessern. w Für das Unternehmen bedeutet das eine Reduzierung der Arbeitsunfähigkeitszeiten der Mitarbeiter. Durch den Erhalt beziehungsweise die Verbesserung der Leistungsfähigkeit seiner qualifizierten Mitarbeiter kann das Unternehmen bei zunehmendem Fachkräftemangel einen Wettbewerbsvorteil erlangen. Fazit Sollten sich die genannten positiven Effekte wie erwartet einstellen und auch wissenschaftlich nachweisen lassen, kann ein gezielter Ausbau der bereits existierenden Modellprojekte zu einer Reduzierung der Ausgaben im Gesundheitswesen führen. Durch Präventionsleistungen können nicht nur chronische Gesundheitsstörungen vermieden und damit krankheitsbedingte Ausfälle und Behandlungskosten reduziert werden, sondern es können Teilhabeleistungen und Erwerbsminderungsrenten reduziert und ein krankheitsbedingter Verlust des Arbeitsplatzes mit all seinen Folgen verhindert werden. Wer frühzeitig etwas für seine Gesundheit tut, muss viel weniger Zeit für seine Krankheiten und deren Folgen aufbringen. Klinik am Park per Mausklick entdecken Die Klinik am Park ist in allen Bereichen modern ausgestattet. Unser Therapiezentrum wurde komplett neu gebaut und eingerichtet. Deshalb sind wir in der Lage, aktuelle Rehabilitationskonzepte auf den Gebieten der Orthopädie und Unfallchirurgie, der Rheumatologie und der Rehabilitationsmedizin zeitnah umzusetzen. Die Klinik am Park in Bad Schwalbach, trägereigene Klinik der Deutschen Rentenversicherung Hessen, ist mit eigenem Web-Auftritt unter online. Der Web-Auftritt umfasst neben Informationen zur Klinik, ihrer Lage und Ausstattung eine umfangreiche Darstellung ihrer Leistungen in den Bereichen Orthopädie und Unfallchirurgie, Rheumatologie und Rehabilitationsmedizin. Leicht zu finden sind auch die Kontaktdaten der Klinik. Das Logo zum Träger der Klinik verbindet direkt zum Web-Auftritt der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 /

18 Mittelkalbacher mit Milliarden-Verantwortung Jakob Brähler ist Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Hessen Jakob Brähler wohnt in Mittelkalbach nahe Fulda. Von dort pendelt er täglich ins Rhein-Main-Gebiet. Redakteurin Anne Kramer hat mit ihm über den Bezug zu seiner Heimatregion, sein dortiges ehrenamtliches Engagement, seinen beruflichen Werdegang und seinen neuen Aufgabenbereich als Geschäftsführer der Deutschen Rentenversicherung Hessen gesprochen. Ihr Artikel erschien am 1. März 2014 in der Fuldaer. Mittelkalbach Ein Mittelkalbacher steht an der Verwaltungsspitze der Deutschen Rentenversicherung Hessen. Jakob Brähler (61) ist seit Februar Geschäftsführer und Erster Direktor des größten hessischen Sozialversicherungsträgers. Jakob Brähler hat viel Verantwortung: Die hessische Rentenversicherung mit Hauptsitz in Frankfurt betreut rund zwei Millionen Versicherte, zahlt Monat für Monat Renten aus. Brähler hat Beschäftigte unter sich, verwaltet in diesem Jahr ein Haushaltsvolumen von etwa 8,2 Milliarden Euro. Der Mittelkalbacher hat Karriere gemacht und ist dabei ganz bodenständig geblieben. In die Main-Metropole zu ziehen, das schließt der 61-Jährige mit einem kurzen, aber prägnanten Nein aus. Die Lebensqualität in Mittelkalbach ist hervorragend, schwärmt er. Außerdem ist Brähler fest ins Vereinsleben des Dorfes eingebunden. Denn der Jurist ist vielen in der Region vor allem als Funktionär im Sport bekannt: 20 Jahre lang war er der Vorsitzende des Sportvereins Mittelkalbach, leitete die Jugendabteilung, trainierte die jungen Fußballer und ist bis heute bei den Alten Herrn als defensiver Mittelfeld-Spieler auf dem Platz aktiv. Ganz besonders am Herzen liegt ihm die Arbeit der Krebsberatungsstelle in Fulda. Dort erhalten Krebspatienten und deren Angehörige professionelle Beratung und Unterstützung, erklärt er. Er ist Gründungsmitglied des Fördervereins. Trotz dieses zeitaufwändigen, ehrenamtlichen Engagements hat Brähler auch die Karriereleiter erklommen. Der Sohn der Fuldaer "Rädchen-Wirte" Heinrich und Elfride Brähler besuchte erst die Heinrich-von-Bibra- Schule, wechselte dann auf das Franziskanergymnasium und Internat Watersleyde in Holland. Durch den Lateinunterricht dort bin ich auf die Idee gekommen, Rechtswissenschaften zu studieren, erzählt der zweifache Familienvater. Denn im Unterricht faszinierte ihn das Römische Recht. Dass das beim Jura-Studium in Gießen keine allzu große Rolle spielte, hielt den Mittelkalbacher aber nicht ab, das Zweite Staatsexamen abzulegen. Das Themengebiet Sozialversicherungsrecht entdeckte Brähler schon 1981 bei seiner ersten Arbeitsstelle bei der Landesversicherungsanstalt Hessen in Fulda für sich: Von da an stieg der Jurist kontinuierlich auf. Nach drei Jahren habe ich die Dienststelle in Fulda geleitet, sagt Brähler. Da war er gerade 32 Jahre alt, hatte Verantwortung für 140 Mitarbeiter: Das liegt mir einfach. Ich habe gern mit Menschen zu tun, kann gut kommunizieren und organisiere gerne. Fünf Jahre lang blieb Brähler Chef in der Barockstadt, dann wechselte er nach Frankfurt in den Hauptsitz der Versicherungsanstalt. Die Aufgabe hat mich gereizt, erklärt er. Und seitdem pendelt der Mittelkalbacher 18 Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 / 2014

19 tagtäglich zur Arbeit, mit dem Regionalexpress geht es vom Neuhofer Bahnhof aus an den Main, drei Stunden ist Brähler jeden Tag unterwegs: Das macht mir nichts. Ich kann im Zug gut arbeiten. Dass man bei der Deutschen Rentenversicherung mit Brählers Leistung zufrieden ist, zeigt sein weiterer Aufstieg: 2005 wurde er zum stellvertretenden Geschäftsführer ernannt. Seit Februar sitzt er als Geschäftsführer und Erster Direktor auf dem Chefsessel. Zu seinen Aufgaben gehört es zum Beispiel, den reibungslosen Ablauf in der Sozialversicherungsbehörde zu organisieren, damit Renten bewilligt und ausgezahlt werden, damit überprüft wird, ob Betriebe die notwendigen Abgaben leisten. Ich trage dafür Sorge, dass der Laden läuft, formuliert er salopp. Mindestens einmal im Monat ist Brähler außerdem in Berlin, wenn der Fachausschuss für Versicherung und Rente bei der Deutschen Rentenversicherung tagt, in der er Mitglied ist. Damit die Familie bei seinem enormen Arbeitspensum nicht zu kurz kommt, ist Brählers Tagesablauf straff durchorganisiert. Doch ein wenig ruhiger will er es bald schon angehen lassen. Weil Brähler von Berufswegen mit der Rente zu tun hat und nun schon 61 Jahre alt ist, kommt das Ende der Karriere langsam auch auf ihn zu: Bis 65 will ich auf jeden Fall arbeiten, sagt er. Und in seiner Freizeit wird ihm nach der Pensionierung bestimmt auch nicht langweilig. Jakob Brähler (61) stammt aus Fulda, seine Eltern betrieben lange Zeit des Goldene Rad ("Rädchen") und bauten später das Hotel Grashof im gleichnamigen Kalbacher Weiler. Schon seit Jahrzehnten lebt Brähler in Mittelkalbach. Der Jurist ist seit 36 Jahren mit Ehefrau Dorothea (58) verheiratet. Das Paar hat zwei erwachsene Kinder, Sohn Benjamin (33) und Tochter Esther (27). Seit vier Monaten gehört Enkeltochter Paula zur Familie. Unsere Termine 2014 Messe Wächtersbach vom 24 Mai. bis 1. Juni 2014 Landesausstellung zum Hessentag in Bensheim Fragen zur Rente? Wir stehen auf Messen Rede und Antwort. vom 6. bis 15. Juni 2014 w Wie hoch ist meine Rente? w Arbeiten und Rente - darf ich das? w Die richtige Altersvorsorge - worauf muss ich achten? Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 /

20 Jetzt will ich s wissen Kostenlose Vorträge und Seminare der Deutschen Rentenversicherung Hessen Wie genau wird meine Rente berechnet? Das hängt mit dem Einkommen zusammen, klar. Aber wie wirken sich Ausbildungszeiten aus? Wie eine Babypause? Und was passiert, wenn ich meinen Job nicht mehr ausüben kann? Unter welchen Voraussetzungen muss ich als Rentner Steuern zahlen? Die Deutsche Rentenversicherung Hessen gibt Antwort auf diese Fragen. Sie bietet eine Reihe von Vorträgen und Seminaren zu allen wichtigen Themen rund um Rente und Altersvorsorge an. Die Teilnahme ist kostenlos. Die nächsten Veranstaltungen finden Sie gleich hier: Einfach die Themen auswählen und die Anmeldung nicht vergessen! Im Kasten Veranstaltungsorte finden Sie alle Hinweise zur Kontaktaufnahme. Vorträge Beginn jeweils 16:30 Uhr; Vortragsdauer etwa zwei Stunden. Altersrenten Wer? Wann? Wie(viel)? Jeder Monat zählt! Bausteine für meine Rente w Was sagen mir Renteninformation und Versicherungsverlauf? w Zählen neben Beitragszeiten auch Zeiten der Ausbildung, der Krankheit, der Pflege, der Arbeitslosigkeit und der Kindererziehung...? w Wie kann ich fehlende Zeiten nachweisen? Termine Bad Sooden-Allendorf Wiesbaden Erwerbsgemindert oder berufsunfähig was wäre wenn? w Wann liegt Berufsunfähigkeit oder Erwerbsminderung vor? w Wie lange wird die Rente gezahlt? w Darf ich hinzuverdienen? Termin Kassel Frauen und Rente: Was ist wichtig? w Eigene Rente und zusätzliche Altersvorsorge w Babypause, Teilzeitarbeit, Minijobs und Pflege von Angehörigen w Versorgungsausgleich bei Scheidung w Witwen- und Erziehungsrenten Termine Bad Sooden-Allendorf Frankfurt w Wer kann Rente wegen Alters beanspruchen? w Wann sind die Voraussetzungen erfüllt? w Wie, wo und wann kann die Rente beantragt werden? w Ergeben sich für mich Rentenabschläge? Termine Bad Sooden-Allendorf Frankfurt Selbständig? Richtig und gut rentenversichert! w Selbständig oder scheinselbständig? w Wie sich Existenzgründer absichern sollten w Wer muss oder kann Beiträge zahlen? w Welche Fristen sind zu beachten? w Unsere Leistungen ohne Risikoausschluss bzw. -zuschlag Termine Frankfurt Wiesbaden Aktuelles aus der Deutschen Rentenversicherung w Informationen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung Termine Frankfurt Kassel Wiesbaden Nachrichten der Deutschen Rentenversicherung Hessen Nr. 1 / 2014

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