Erkens Gerow Schmitz Zeiss Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte
|
|
- Clara Linden
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aufenthaltstitel in Deutschland Für die Einreise und den Aufenthalt bedürfen Ausländer grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. Das Aufenthaltsgesetz sieht insgesamt vier verschiedene Aufenthaltstitel vor: a. die Aufenthaltserlaubnis b. die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG c. die Niederlassungserlaubnis und d. das Visum. Die Aufenthaltserlaubnis wird befristet erteilt; dagegen ist die Niederlassungserlaubnis unbefristet, zeitlich und räumlich grundsätzlich unbeschränkt und berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit. Für aufenthaltsrechtliche Maßnahmen und Entscheidungen nach dem Aufenthaltsgesetz für Ausländer, die sich bereits in Deutschland aufhalten, sind die Ausländerbehörden zuständig. Ausländerbehörden sind keine nachgeordneten Stellen des Auswärtigen Amts. Auf ihre Entscheidungen kann das Auswärtige Amt keinen Einfluss nehmen. 德 国 居 留 的 相 关 规 定 如 果 要 进 入 德 国 或 者 在 德 国 居 留, 通 常 是 需 要 有 居 留 许 可 目 前, 主 要 有 四 种 形 式 : a. 普 通 德 国 居 留 许 可 b. 欧 盟 长 期 居 留 许 可 c. 德 国 长 期 居 留 许 可 d. 普 通 签 证 普 通 的 居 留 许 可 都 是 有 期 限 的, 当 然 欧 盟 和 德 国 的 长 期 居 留 许 可 是 没 有 期 限 的 在 时 间 和 地 域 上 没 有 限 制, 同 时 也 可 以 自 己 从 事 经 营 活 动 对 于 居 留 许 可 的 签 发, 主 要 是 由 当 地 的 外 国 人 管 理 局 依 据 居 留 法 进 行 审 核 和 签 发 但 是 外 管 局 并 非 外 交 机 构 的 下 属 机 构 所 以 外 交 机 构 对 于 签 证 的 最 终 决 定 没 有 任 何 的 影 响 力 Seite 1 von 8
2 1. Aufenthaltserlaubnis Die Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel, der befristet zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken erteilt wird. Diese sind zum Beispiel: Aufenthalt zum Zweck der Ausbildung ( AufenthG), Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit ( 18, 18a, 20, 21 AufenthG), Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen ( 22-26, 104a, 104b AufenthG), Aufenthalt aus familiären Gründen ( AufenthG). Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zu jedem dieser Zwecke ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden. Eine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist an dieselben Voraussetzungen geknüpft wie die erstmalige Erteilung. Allerdings kann die zuständige Behörde eine Verlängerung ausschließen, wenn der Aufenthalt nach seiner Zweckbestimmung nur vorübergehend sein sollte. Zu berücksichtigen ist bei der Verlängerung auch, ob ein Ausländer seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Teilnahme an einem Integrationskurs nachgekommen ist. War oder ist der Ausländer zur Teilnahme am Integrationskurs verpflichtet, wird die Aufenthaltserlaubnis grundsätzlich jeweils nur um ein Jahr verlängert, bis der Ausländer den Integrationskurs erfolgreich abgeschlossen hat oder nachweist, daß seine Integration in das gesellschaftliche und soziale Leben anderweitig erfolgt ist. 1. 普 通 的 德 国 居 留 许 可 居 留 许 可 就 是 依 据 法 律 规 定 的 居 留 目 的 而 签 发 的 比 如 : 接 受 教 育 的 目 的 ( 居 留 法 16,17 条 ) 工 作 和 自 主 经 营 目 的 ( 居 留 法 18,18a,20,21 条 ) 人 权 或 者 政 治 原 因 的 居 留 ( 居 留 法 22-26,104a,104b 条 ) 处 于 家 庭 原 因 的 居 留 ( 居 留 法 条 ) 根 据 德 国 居 留 法, 每 个 居 留 许 可 的 前 提 条 件 都 不 一 样 每 次 延 长 签 证, 前 提 条 件 都 是 和 第 一 次 的 相 同 当 然, 外 管 局 如 果 认 定 你 的 居 留 只 是 临 时 性 的, 他 们 可 以 不 予 延 长 你 的 居 留 许 可 当 然 在 延 长 签 证 的 时 候, 外 管 局 也 要 考 虑, 外 国 人 是 否 根 据 法 律 规 定, 有 义 务 参 加 融 合 班 如 果 说 这 个 义 务 是 存 在 的, 那 么 外 国 人 需 要 出 示 证 明, 已 经 参 加 了 融 合 班 并 且 已 经 成 功 毕 业, 或 者 能 够 提 供 其 他 证 明, 已 经 融 入 了 德 国 的 社 会 生 活 Seite 2 von 8
3 Ein Antrag auf Verlängerung bzw. Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels (beispielsweise einer Niederlassungserlaubnis) ist vor Ablauf der Geltungsdauer einer Aufenthaltserlaubnis zu stellen. Wird der Antrag rechtzeitig, d.h. vor Ablauf der Befristung gestellt, gilt der weitere Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde mit allen sich daran anschließenden Wirkungen (z.b. der Berechtigung zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit) als erlaubt. Eine verspätete Antragstellung (nach bereits abgelaufener Befristung) kann erhebliche Rechtsnachteile zur Folge haben. Der weitere Aufenthalt wäre dann unerlaubt. Sie sind dann ausreisepflichtig und dürften keiner Beschäftigung mehr nachgehen. 2. Daueraufenthalt-EG Bei der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG, die auf EU-Recht beruht, handelt es sich um einen unbefristeten Aufenthaltstitel, den Ausländer nach fünfjährigem rechtmäßigen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. Deutschland erhalten. Dieser Titel beinhaltet das Recht auf Weiterwanderung in einen anderen Mitgliedstaat und bietet, wie die Niederlassungserlaubnis, eine weitgehende Gleichstellung von Drittstaatsangehörigen mit eigenen Staatsangehörigen z.b. beim Arbeitsmarktzugang und bei sozialen Leistungen. 对 于 延 长 签 证 的 申 请, 或 者 更 换 签 证 目 的 的 申 请 来 说, 需 要 在 许 可 到 期 前 提 出 如 果 在 截 止 日 前 及 时 提 出 申 请, 那 么 直 到 外 事 人 管 理 局 作 出 最 终 决 定 为 止, 你 仍 然 可 以 继 续 在 德 国 居 留, 以 及 相 应 的, 在 居 留 许 可 上 注 明 的 工 作, 比 如 自 营 业 等, 都 可 以 继 续 进 行 如 果 延 长 签 证 的 申 请 很 晚 才 提 出 ( 比 如 已 经 过 了 有 效 期 ), 那 么 会 有 比 较 严 重 的 后 果 不 可 以 继 续 留 在 德 国, 必 须 要 返 回 原 来 的 国 家, 并 且 不 能 继 续 从 事 工 作 或 者 自 主 营 业 2. 欧 盟 长 期 居 留 对 于 欧 盟 长 期 居 留 来 说, 涉 及 的 是 欧 盟 的 法 律, 当 然 也 是 没 有 期 限 限 制 的 长 期 居 留 需 要 外 国 人 在 欧 盟 国 家 内 居 留 满 5 年, 当 然 也 包 括 德 国 境 内 如 果 有 了 这 个 许 可, 你 是 可 以 前 往 欧 盟 其 他 欧 盟 国 家 居 留, 就 如 同 其 他 国 家 的 永 久 居 留 一 样, 与 他 们 享 有 同 样 的 权 利 比 如, 劳 动 就 业, 以 及 社 会 保 障 等 等 Seite 3 von 8
4 3. Niederlassungserlaubnis Die Niederlassungserlaubnis wurde mit dem Zuwanderungsgesetz als Aufenthaltstitel neben der Aufenthaltserlaubnis eingeführt. Im Gegensatz zu der Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit, ist räumlich unbeschränkt und darf außer in durch das Aufenthaltsgesetz zugelassenen Fällen nicht mit einer Nebenbestimmung versehen werden. Die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis sind in 9 AufenthG festgelegt. Sonderregelungen existieren, beispielsweise für Hochqualifizierte, für eine Erteilung der Niederlassungserlaubnis auf Grund einer Anordnung der obersten Landesbehörden nach 23 Abs. 2 AufenthG und für Ausländer, die aus humanitären Gründen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten ( 26 AufenthG). Die Voraussetzung hierfür ist normalerweise, daß die Person seit mindestens 5 Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist. Benötigt werden: Gültiger Nationalpass, inklusive Kopien aller bedruckten Seiten Aktuelles Passphoto (ab dem Jahr 2011 biometrisch) Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 5 Jahren Nachweis bezüglich der Sicherstellung des Lebensunterhaltes Nachweise über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz Nachweise über Rentenversicherung: Es müssen mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet worden sein. Gleiches gilt für Aufwendungen für einen Anspruch auf 3. 德 国 长 期 居 留 德 国 的 长 期 居 留 也 是 作 为 一 种 居 留 形 式 被 德 国 引 入 与 其 它 居 留 不 同 的 是, 长 期 居 留 是 没 有 时 间 限 制 的 居 留 许 可 你 有 权 力 进 行 营 业, 在 空 间 上 没 有 限 制, 但 是 要 遵 守 德 国 居 留 法 的 相 关 规 定 你 有 权 力 从 事 自 营 或 者 其 他 工 作, 在 空 间 上 不 受 限 制 签 发 长 期 居 留 的 条 件 主 要 规 定 在 外 管 人 居 留 法 第 9 条 当 然 也 存 在 特 殊 的 规 定, 主 要 针 对 特 殊 的 群 体, 比 如 对 于 高 校 毕 业 生, 基 于 政 府 的 规 定 签 发 永 久 居 留 ( 居 留 法 23 条 ), 基 于 人 道 主 义 等 原 因 签 发 永 久 居 留 ( 居 留 法 第 26 条 ) 通 常 情 况 下, 需 要 外 管 人 已 经 在 德 国 居 留 超 过 5 年, 也 就 是 说, 已 经 有 过 5 年 的 德 国 普 通 居 留 许 可 另 外 还 需 要 下 属 的 一 些 条 件 或 者 文 件 : 需 要 有 效 的 护 照 以 及 复 印 页 需 要 护 照 照 片 至 少 有 超 过 5 年 的 德 国 有 效 居 留 许 可 需 要 证 明, 能 够 保 证 自 己 的 生 活 费 用 需 要 证 明, 有 医 疗 保 险 Seite 4 von 8
5 vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens. Nachweis über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache Integrationsnachweise Nachweise über ausreichenden Wohnraum Für den Erwerb einer Niederlassungserlaubnis sollten im Regelfall die oben aufgeführten Unterlagen in dem zuständigen Bezirksausländeramt eingereicht werden. In einigen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein. Dieses wird dann im Rahmen Ihrer Vorsprache persönlich erörtert. Weiterhin können rechtskräftige Verurteilungen der Erteilung entgegenstehen. Selbständige können, wenn das geschäftliche Vorhaben erfolgreich verwirklicht wurde, ggfs. schon nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis bekommen. Deutschkenntnisse müssen nicht nachgewiesen werden. Wichtig ist in jedem Fall, dass der Lebensunterhalt nachhaltig gesichert ist und 36 Monate Rentenbeitragszahlungen geleistet wurden. 需 要 证 明, 有 养 老 保 险 : 至 少 有 60 个 月 的 法 定 缴 纳, 或 者 自 愿 缴 纳 了 60 个 月 的 养 老 保 险 需 要 证 明, 掌 握 足 够 的 德 语 水 平 融 入 证 明, 不 是 所 有 都 需 要 有 足 够 的 居 住 面 积 如 果 想 要 申 请 长 期 居 留, 通 常 需 要 将 上 述 的 文 件 证 明 等 递 交 给 当 地 的 外 事 人 管 理 局 当 然, 外 管 局 也 可 能 会 要 求 其 他 的 材 料 具 体 哪 些 材 料, 会 在 和 你 会 谈 的 时 候 告 知 你, 然 后 由 你 准 备 提 交 对 于 自 营 者 来 说, 还 比 较 特 殊, 如 果 你 的 经 营 顺 利, 比 较 成 功, 你 三 年 后 就 可 以 申 请 长 期 居 留 签 证 德 语 的 水 平 不 需 要 证 明, 但 是, 工 资 必 须 要 保 证 生 活 费 用, 并 且 要 已 经 缴 纳 36 个 月 的 养 老 保 险 Seite 5 von 8
6 4. Visum a. Aufenthalt über drei Monate/ Aufnahme Erwerbstätigkeit Für Aufenthalte über drei Monate oder Aufenthalte, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit führen, sind Ausländer grundsätzlich visumpflichtig. Hiervon ausgenommen sind EU- Unionsbürger, EWR-Staatsangehörige sowie Staatsangehörige der Schweiz. Staatsangehörige Australiens, Israels, Japans, Kanadas, Neuseelands, der Republik Korea und der USA können darüber hinaus einen erforderlichen Aufenthaltstitel auch nach der Einreise einholen. Für alle anderen Staatsangehörigen gilt: Das Visum für einen längerfristigen Aufenthalt muss grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen Auslandsvertretung beantragt werden. Es bedarf grundsätzlich der Zustimmung der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland. Zuständig ist die Ausländerbehörde des Ortes, an dem der Ausländer seinen Wohnsitz nehmen wird. Ist im Visumverfahren die Zustimmung der Ausländerbehörde erforderlich, kann das Verfahren bis zu drei Monaten, gelegentlich auch länger, dauern, da neben der Ausländerbehörde oft noch weitere Behörden (wie die Bundesagentur für Arbeit) beteiligt sind. Die Auslandsvertretung darf das beantragte Visum erst dann erteilen, wenn die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt. Visa, die zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit berechtigen, bedürfen oftmals nicht der Zustimmung der Ausländerbehörde, was zu einer Beschleunigung des Visumverfahrens in diesen Fällen führt. 4. 短 期 签 证 a. 超 过 三 个 月 的 居 留 签 证 如 果 希 望 在 德 国 超 过 三 个 月 居 留, 或 者 希 望 在 德 国 进 行 经 营 活 动, 那 么 对 于 外 国 人 来 说, 首 先 就 需 要 一 个 签 证 对 于 欧 盟 公 民, 以 及 瑞 士 公 民 来 说, 不 需 要 签 证 澳 大 利 亚, 爱 尔 兰, 日 本, 加 拿 大, 新 西 兰, 韩 国, 美 国 公 民, 可 以 在 入 境 后 申 请 居 留 许 可 不 需 要 提 前 申 请 签 证 对 于 其 他 国 家 的 公 民 来 说, 申 请 这 种 长 期 签 证, 需 要 在 入 境 德 国 之 前, 向 当 地 的 大 使 馆 或 者 领 事 馆 提 出 申 请 至 于 是 否 批 准, 主 要 是 由 德 国 的 当 地 外 管 局 负 责 审 查 至 于 哪 个 外 管 人 管 理 局, 取 决 于 你 在 德 国 的 居 住 地 的 位 置 在 这 种 情 况 下, 由 于 需 要 德 国 外 管 局 的 审 批, 时 间 大 约 需 要 三 个 月, 因 为 除 了 外 管 局 的 审 批, 有 时 候 还 需 要 其 他 机 构 的 合 作, 比 如 劳 动 局 的 参 与 只 有 在 外 管 局 批 准 以 后, 当 地 的 大 使 馆 或 者 领 事 馆 才 能 最 终 发 放 签 证 对 于 自 营 者 来 说, 通 常 针 对 来 德 国 投 资 设 立 公 司 的 人 来 说, 对 于 签 证 的 审 批, 并 不 是 单 独 由 外 国 人 管 理 局 负 责, 而 是 由 当 地 IHK 等 机 构 负 责 审 核, 所 以 速 度 上 也 不 会 加 快 Seite 6 von 8
7 Das Visumantragsformular für einen langfristigen Aufenthalt (über 3 Monate) erhalten Antragsteller kostenlos von der jeweiligen Auslandsvertretung. Das hier abrufbare Formular für einen langfristigen Aufenthalt (deutsch, englisch, französisch, italienisch) kann ebenfalls bei der zuständigen Auslandsvertretung eingereicht werden, ist jedoch immer im Original (mindestens in zweifacher Ausfertigung) und nur in der von der Auslandsvertretung benutzten Sprachversion vorzulegen. Aufgrund der VO 265/2010 ist es nun möglich, sich mit einem nationalen Visum ("D-Visum") und einem gültigen Reisedokument bis zu drei Monate in einem Zeitraum von sechs Monaten im Schengen- Raum frei zu bewegen. 对 于 超 过 三 个 月 的 长 期 签 证 申 请 来 说, 相 关 的 表 格 都 可 以 在 当 地 的 领 事 馆 的 网 站 上 进 行 下 载 对 于 这 个 表 格, 有 不 同 的 语 言, 比 如 德 语, 英 语, 法 语, 意 大 利 语 递 交 的 时 候, 需 要 递 交 原 件, 通 常 是 两 份, 并 且 注 意 对 于 填 写 语 言 的 要 求 根 据 欧 盟 VO 265/2010 的 规 定, 持 有 德 国 签 证 的 人 士, 携 带 有 效 的 旅 行 材 料, 可 以 在 六 个 月 内, 在 申 根 区 自 由 旅 行, 但 是 不 能 超 过 3 个 月 b. kurzfristiges Visum (Schengen-Visa) Seit dem 5. April 2010 bildet die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex) die in sämtlichen Schengen- Staaten unmittelbar geltende europarechtliche Grundlage für die Erteilung von Visa für die Durchreise durch das Schengen- Gebiet oder für kurzfristige Aufenthalte im Schengen-Gebiet von höchstens 90 Tagen je 180 Tagen. Der Visakodex normiert die Visumerteilungsvoraussetzungen, deren Vorliegen im Rahmen des Visumverfahrens von der Auslandsvertretung geprüft werden müssen. Die zuständige Auslandsvertretung entscheidet über die Visumerteilung im Rahmen einer Ermessensentscheidung, in die sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalles einfließen. Ein Anspruch auf Erteilung eines Schengen-Visums besteht nicht. b. 短 期 申 根 签 证 根 据 2010 年 4 月 5 日 欧 盟 的 决 议, 对 于 整 个 申 根 国 家 来 说, 有 一 个 统 一 的 签 证 发 放 的 规 定, 来 有 效 的 规 定 在 申 根 区 进 行 的 旅 行 或 者 短 期 逗 留 主 要 就 是 针 对 180 天 内 最 高 90 天 的 逗 留 对 于 这 种 短 期 签 证 来 说, 是 由 当 地 的 使 领 馆 进 行 审 查 在 裁 量 的 权 限 内, 使 领 馆 有 最 终 的 签 证 发 放 决 定 权, 当 然 每 个 个 案 不 同, 使 领 馆 考 虑 的 因 素 也 不 同 作 为 申 请 者 来 说, 没 有 权 力 要 求 使 领 馆 一 定 发 放 申 根 签 证 Seite 7 von 8
8 Das Vorliegen folgender Visumerteilungsvoraussetzungen muss von der Auslandsvertretung bei jedem einzelnen Visumantragsteller positiv festgestellt werden: 1. Plausibilität und Nachvollziehbarkeit des Reisezwecks in Deutschland 2. Finanzierung der Lebenshaltungsund Reisekosten aus eigenem Vermögen bzw. Einkommen 3. Bereitschaft des Visuminhabers, vor Gültigkeitsablauf des Visums wieder aus dem Schengen-Raum auszureisen, 4. Vorlage einer für den gesamten Schengen-Raum und für die gesamte Aufenthaltsdauer gültigen Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von EUR Ist der Nachweis einer eigenen Finanzierung nicht möglich, kann die Finanzierung durch Abgabe einer förmlichen Verpflichtungserklärung gemäß 66, 68 AufenthG durch eine dritte Person nachgewiesen werden. Zuständig zur Entgegennahme einer solchen Erklärung ist in der Regel die Ausländerbehörde am Wohnort des sich Verpflichtenden. Personen, deren Einreise in den Schengen- Raum die Sicherheit oder die öffentliche Ordnung in den Schengen-Staaten gefährden würde oder die eine oder mehrere der oben genannten Erteilungsvoraussetzungen nicht erfüllen, können kein Visum erhalten. Im Falle der Ablehnung eines Visumantrags werden dem Antragsteller die für die Ablehnung maßgeblichen Gründe mitgeteilt. Gegen die Entscheidung der Auslandsvertretung steht jedem Antragsteller der Rechtsweg offen. 对 于 申 请 申 根 签 证 的 人 士 来 说, 需 要 提 交 或 者 满 足 下 列 条 件 : 1. 在 德 国 的 逗 留 属 于 短 期 的 目 的 2. 生 活 的 费 用 还 有 旅 行 的 费 用 都 是 自 己 负 担, 或 者 通 过 工 资 负 担 3. 签 证 申 请 人 已 经 准 备 好, 在 旅 行 结 束 后, 或 者 签 证 到 期 后, 从 申 根 国 返 回 4. 提 交 旅 行 期 间 的 医 疗 保 险 证 明, 保 额 至 少 为 3 万 欧 元 如 果 对 于 无 法 提 交 资 金 的 证 明, 那 么 可 以 根 据 居 留 法 的 66 和 68 条, 由 第 三 人 提 供 一 个 担 保 通 常 负 责 的 机 构 是 提 供 担 保 人 的 住 所 地 的 外 国 人 管 理 局 如 果 申 请 人 在 申 根 国 的 旅 行 可 能 会 危 害 公 共 安 全 或 者 秩 序, 或 者 上 述 的 前 提 条 件 没 有 满 足, 那 么 使 领 馆 有 可 能 不 会 发 放 申 根 签 证 如 果 使 领 馆 一 旦 决 定 不 发 放 申 根 签 证, 那 么 申 请 人 也 会 收 到 使 领 馆 的 通 知, 并 且 告 知 理 由 对 于 使 领 馆 的 决 定, 申 请 人 有 权 利 通 过 法 律 途 径 进 行 申 诉 Seite 8 von 8
Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland. März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG. Künstler
Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland März 2014 ARBEIT SM ARK TZULASSUNG Künstler Künstler Beschäftigung ausländischer Künstler in Deutschland Künstler aus den EU/EWR-Staaten sowie aus der
MehrDie Seite "Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer" ist in folgende Abschnitte gegliedert:
Dieses Dokument finden Sie auf www.aachen.ihk.de unter der Dok-Nr. 74926 RECHTSINFORMATION Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer Die Seite "Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer"
MehrFreie Hansestadt Bremen
Stadtamt Aufenthalt und Einbürgerung Freie Hansestadt Bremen Stadtamt Bremen Postfach 10 78 49 28078 Bremen Dienstgebäude Stresemannstr. 48 Auskunft erteilt T (04 21) 361 88630 F (04 21) 361 15013 E-mail:
MehrSelbstständigkeit und Existenzgründung für drittstaatsangehörige Personen
Selbstständigkeit und Existenzgründung für drittstaatsangehörige Personen 21 AufenthG Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium für Bildung
MehrAusländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer
Ausländerrecht I Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Ausländer I. Allgemeines Im Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz
MehrSozialgericht Berlin Urteil vom 30.03.2012
1. Die in 5 Abs. 11 SGB 5 genannten Nicht-EU-Ausländer unterfallen dann nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung nach 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB 5, wenn nach ihrem Aufenthaltstitel
MehrInternationaler Personalaustausch und Auslandsprojekte Information für Arbeitgeber - Verfahren
Dezember 2015 Internationaler Personalaustausch und Auslandsprojekte Information für Arbeitgeber - Verfahren 1. Wie sieht dieses Verfahren für international tätige Unternehmen oder Konzerne in Deutschland
MehrAusländer ist jeder, der nicht Deutscher i.s.d. Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist.
Ausländerbehörde Im Bereich der Ausländerbehörde werden die Einreise, der Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von ausländischen Staatsangehörigen im Rahmen der örtlichen Zuständigkeit
MehrGebühren nach der AufenthV
Gebühren nach der AufenthV 44 Gebühren für die Niederlassungserlaubnis An Gebühren sind zu erheben 1. für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte ( 19 Abs. 1 des 250 Euro, 2.
MehrWesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11. Die Blaue Karte EU. Stand der Präsentation: 1. Januar 2014
Wesentliche Inhalte dieses Gesetzes MI11 Die Stand der Präsentation: 1. Januar 2014 Die Teil 1: Gesetz zur Einführung der Blauen Karte Teil 2: Teil 3: Prozess zur Erteilung der Blauen Karte Teil 4: Weitere
MehrVortrag im Rahmen einer Fortbildung im Bereich Aufenthaltsrecht und Hochschulen bei der Universität Ulm, 25. Mai 2011
Vortrag im Rahmen einer Fortbildung im Bereich Aufenthaltsrecht und Hochschulen bei der Universität Ulm, 25. Mai 2011 Tamás Szeidl, Referat 22FIII im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge www.bamf.bund.de
MehrAufenthaltsrecht von EWR-Bürgern und Schweizern, die Angehörige von unionsrechtlich aufenthaltsberechtigten EWR-Bürgern und Schweizern sind
UNIONSRECHTLICHES AUFENTHALTSRECHT VON EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN SOWIE VON FAMILIENANGEHÖRIGEN VON UNIONSRECHTLICH AUFENTHALTSBERECHTIGTEN EWR-BÜRGERN UND SCHWEIZERN, DIE DRITTSTAATSANGEHÖRIGE SIND Aufgrund
MehrMitteilung zur Kenntnisnahme
17. Wahlperiode Drucksache 17/0243 23.03.2012 Mitteilung zur Kenntnisnahme Reform des Rückkehrrechts von Ausländerinnen und Ausländern im Aufenthaltsrecht Der Senat von Berlin SenInnSport I B 1 0345/51.1
MehrSelbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen
Selbstständigkeit und Existenzgründung von drittstaatsangehörige Personen Fallstricke in der Praxis Das Netzwerk IQ wird gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales, das Bundesministerium
Mehr1. EU-Bürger Freizügigkeit der EU-Bürger ( 4 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), Freizügigkeitsgesetz/EU)
Aufenthaltsrecht 1. EU-Bürger 2. Nicht-EU-Bürger 3. Besondere Aufenthaltsrechte 4. Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft 1. EU-Bürger Freizügigkeit der EU-Bürger ( 4 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG),
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
Mehr2. Benutzung ausländischer Führerscheine bei ordentlichem Wohnsitz in der Bundesrepublik
Merkblatt für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse (Führerscheine) aus EU- und EWR-Staaten über Führerscheinbestimmungen in der Bundesrepublik Deutschland Dieses Merkblatt informiert Sie über die wichtigsten
MehrVerpflichtungserklärung einer Privatperson für Besuchseinreisen
Landeshauptstadt Fachbereich Öffentliche Ordnung Verpflichtungserklärung einer Privatperson für Besuchseinreisen Deutsche Auslandsvertretungen verlangen vor der Erteilung eines Einreisevisums nicht selten
MehrEinladung zum Zweck des Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland
Einladung zum Zweck des Besuchs in der Bundesrepublik Deutschland Die Verpflichtungserklärung nach 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist vom Gastgeber persönlich beim Ausländeramt auszufüllen. Die Unterschrift
MehrMerkblatt zur Verpflichtungserklärung
Ausländerangelegenheiten Rechtsgrundlage Die Rechtsgrundlagen für die Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung sind 12 Abs. 2 Satz 1 und 68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Durch die Verpflichtungserklärung
MehrBlaue Karte EU. und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie
Blaue Karte EU und das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie Übersicht Blaue Karte EU Neuregelungen für Studierende Neuregelungen für Absolventen deutscher Hochschulen Neuregelung für
MehrFactsheet. Aufenthaltskategorien in der CH
Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein
MehrWir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des
Wir, gewählter Oberster Souverän von Gottes Gnaden, Treuhänder des Reiches bestimmen und ordnen was folgt: Gesetz über die Staatsangehörigkeit des Königreiches Deutschland (Staatsangehörigkeitsgesetz)
MehrInformationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Hochschulabsolventen
Informationen zum Aufenthaltsrecht ausländischer Aufenthaltserlaubnis nach 16 Abs. 4 AufenthG Zielgruppe: erfolgreiche Absolventen eines Hochschulstudiums Aufenthaltszweck: Suche eines dem Studienabschluss
MehrFragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung)
Fragen und Antworten zur Prüfmöglichkeit für ausländische Investitionen (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes und der Außenwirtschaftsverordnung) 1. Welche Investitionen können geprüft werden? Einer Prüfung
MehrTechnische Universität Dresden. Fakultät Erziehungswissenschaften
Technische Universität Dresden Fakultät Erziehungswissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Weiterbildungsforschung und Organisationsentwicklung (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrGründungszuschuss 93 SGB III
Gründungszuschuss 93 SGB III Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit Wichtige Tipps für Existenzgründer Industrie- und Handelskammer zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12, 19053 Schwerin Telefon
MehrArbeitsmarktzulassung
Stand: 01.01.2014 Arbeitsmarktzulassung Au-pair-Beschäftigung Information für deutsche Gastfamilien 1. Allgemeines 2. Anwerbung und Vermittlung 3. Vergütung für die Vermittlung 4. Zustimmungs-/Arbeitsgenehmigungsverfahren
MehrForschungsaufenthalte
Forschungsaufenthalte in Deutschland Informationen zu Einreise und Aufenthalt von Forschenden aus Nicht-EU-Staaten ( 16 bis 21 - insbesondere 20 - Aufenthaltsgesetz) Einreise aus dem außereuropäischen
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
152.204 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2011 Nr. 572 ausgegeben am 19. Dezember 2011 Verordnung vom 6. Dezember 2011 über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) Aufgrund von Art. 8 Abs.
MehrErklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABHlAV zur Abgabe der Verpflichtungserklärung
Ausländerbehörde: Stadt lserlohn - der Bürsermeister - Bereich lntesration und Aufenthalt- Erklärung des Verpflichtungsgebers vor der ABHlAV zur Abgabe der Verpflichtungserklärung vom: Nr.: "Ich bestätigte,
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in öffentlichen Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 21. November
MehrDeutsche Sprache. Deutsche Vielfalt. Deutscher Pass.
Deutsche Sprache. Deutsche Vielfalt. Deutscher Pass. Leichter mitbestimmen, freier reisen, beruflich weiterkommen. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit. www.mein-deutscher-pass.de Anneta Politi Radiomoderatorin
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
MehrArbeiten in Deutschland
Arbeiten in Deutschland Rechtliche Bestimmungen für internationale Studierende während und nach dem Studium Study & Work ist eine gemeinsame Initiative von Inhalt Arbeiten in Deutschland... 3 Arbeiten
MehrMerkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers
Merkblatt zur Einreise von Angehörigen des Spätaussiedlers Mit diesem Merkblatt will Sie das Bundesverwaltungsamt über die Möglichkeiten der Einreise von Familienangehörigen des Spätaussiedlers informieren.
MehrGesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG)
Gesetz zum Schutz der Berufsbezeichnungen "Ingenieurin" und "Ingenieur" (Ingenieurgesetz - IngG) vom 29. Januar 1971 (GVBl. S. 323) zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Dezember 2007 (GVBl. S. 628) 1
MehrFlüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit
Flüchtlinge Zugang zu Praktikum, Ausbildung und Arbeit Fachtag, 21.01.2016 Ellahe Amir-Haeri bridge Berliner Netzwerk für Bleiberecht 1 Überblick Flüchtlinge Kurzüberblick Schule Wer darf arbeiten / eine
MehrMerkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten
Merkblatt zu syrischen Staatsangehörigen, die sich zum Studium in Deutschland aufhalten Vorbemerkung Dieses Merkblatt gibt Hinweise zu syrischen Staatsangehörigen, die sich bereits zum 1. Februar 2013
MehrIntegrationskurse Was ist ein Integrationskurs? Wer darf am Integrationskurs teilnehmen? Wer muss an einem Integrationskurs teilnehmen?
Integrationskurse Was ist ein Integrationskurs? Wer als ausländischer Mitbürger in Deutschland leben möchte, sollte Deutsch sprechen. Das ist wichtig, um Arbeit zu finden, Anträge ausfüllen zu können oder
MehrDann zahlt die Regierung einen Teil der Kosten oder alle Kosten für den Dolmetscher.
Erläuterung der Förder-Richtlinie zur Unterstützung der Teilhabe hör- oder sprachbehinderter Eltern und Sorge-Berechtigter an schulischen Veranstaltungen in Leichter Sprache In Rheinland-Pfalz gibt es
MehrDer neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht
Der neue EU-Führerschein und das neue Erlaubnisrecht 1. Grundlagen Im Jahre 1991 hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaft die 2. Richtlinie über den Führerschein verabschiedet. Die Richtlinie
MehrReglement Mediator SAV / Mediatorin SAV
Reglement Mediator SAV / Mediatorin SAV Der Vorstand des Schweizerischen Anwaltsverbandes SAV erlässt nachfolgendes Reglement. A. Grundsatz zum Titel Mediator SAV / Mediatorin SAV 1. Der Schweizerische
MehrKostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen
Kostenübernahme für den Einsatz von Gebärdendolmetscherinnen und Gebärdendolmetschern in Schulen Bekanntmachung des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur vom 20. November 2009 (9211-05
MehrSie wohnen mit Hauptwohnsitz im Lahn-Dill-Kreis und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit?
Einbürgerung Allgemeine Informationen Sie wohnen mit Hauptwohnsitz im Lahn-Dill-Kreis und möchten die deutsche Staatsangehörigkeit? Dann erhalten Sie im Folgenden die wesentlichen Informationen über die
MehrAnlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum Lohnsteuer-Ermäßigungsantrag zur Einkommensteuererklärung Bitte beachten Sie die Erläuterungen zum Antrag
MehrVerordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft
Verordnung über die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Vom 18. Dezember 1990 (BGBl. I S. 2881) zuletzt geändert durch Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer
MehrKeF-Info Nr. 3 Visum Argentinien Stand: Juni 2011
KeF-Info Nr. 3 Visum Argentinien Stand: Juni 2011 Information für Entsendeorganisationen Unterlagen, die an die Botschaft in Berlin geschickt werden müssen: (Die Botschaft wünscht, dass Entsendeorganisationen,
MehrORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007
UNIVERSITÄT LEIPZIG Inhalt ORDNUNG ÜBER DIE GASTHÖRERSCHAFT AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG (GASTHÖRERORDNUNG) vom 11. Juli 2007 1 Gasthörerschaft 2 Zulassung 3 Geltungsdauer der Zulassung 4 Der Gasthörerschein
MehrElternzeit Was ist das?
Elternzeit Was ist das? Wenn Eltern sich nach der Geburt ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern möchten, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Während der Elternzeit ruht das
MehrIch beantrage die Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung für
An die Kreishandwerkerschaft Münster Innung für Kälte- und Klimatechnik Münster Ossenkampstiege 111 48163 Münster Antrag auf Ausstellung einer vorläufigen Sachkundebescheinigung gem. 9 Abs. 2 Chemikalien-Klimaschutzverordnung
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrVerordnung über die Einreise und die Visumerteilung
Verordnung über die Einreise und die Visumerteilung (VEV) Änderung vom 12. März 2010 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Verordnung vom 22. Oktober 2008 1 über die Einreise und die Visumerteilung
MehrMerkblatt zum Antrag auf Zulassung als Medizinisches Versorgungszentrum
Bezirksstelle Köln Ansprechpartner / Ansprechpartnerin: Geschäftsstelle Frau Raffaela Bamberg 0221 7763-6512 0221 7763-6500 Zulassungsausschuss Frau Johanna Erpelding 0221 7763-6518 0221 7763-6500 Sedanstr.
MehrFÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*)
SCTA/Malmedy/N:/Elections/Formules/2010/AB-Chambre&Sénat/10-0739/FS-AH FORMULAR AB/19 FÖDERALE PARLAMENTSWAHLEN VOM... WAHLVOLLMACHT (*) Anlage: eine Bescheinigung Unterzeichnete(r),... (Name und Vornamen),
MehrInformationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK)
Informationen zur Prüfung Geprüfter Handelsfachwirt (IHK)/Geprüfte Handelsfachwirtin (IHK) Die Prüfung zum Geprüften Handelsfachwirt (IHK)/zur Geprüften Handelsfachwirtin (IHK) ist eine öffentlich-rechtliche
MehrFamilienversicherung. Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015.
Familienversicherung Voraussetzungen für die beitragsfreie Familienversicherung 2015. Sehr geehrte Versicherte, sehr geehrter Versicherter, die Familie gibt ein besonderes Gefühl von Schutz und Geborgenheit.
MehrMerkblatt. zur Gewährung von Umzugskostenvergütung. I. Allgemeines
Merkblatt zur Gewährung von Umzugskostenvergütung Anlage 13 I. Allgemeines Die Gewährung von Umzugskostenvergütung richtet sich nach dem Sächsischen Umzugskostengesetz (SächsUKG) vom 23. November 1993
MehrAnlage U. A. Antrag auf Abzug von Unterhaltsleistungen als Sonderausgaben. Geburtsdatum
Anlage U für Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten zum LohnsteuerErmäßigungsantrag Bitte beachten Sie die Erläuterungen auf der letzten Seite. A. Antrag auf
MehrKWF-Programm»Impulsprojekte«
KWF-Programm»Impulsprojekte«im Rahmen der Richtlinie»Anschlussförderungen«Wie lautet die Zielsetzung? Ziel dieses KWF-Programms ist die Stärkung und Festigung des Wachstumspotenzials von bestehenden und
MehrHäufig gestellte Fragen zum Thema Migration
Häufig gestellte Fragen zum Thema Migration Was tun die EU und die Niederlande zur Bekämpfung der Fluchtursachen? Im November 2015 haben die Europäische Union und zahlreiche afrikanische Länder in der
MehrPrivatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden. Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz
Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Tipps und Hinweise für die Anmeldung der Privatinsolvenz Privatinsolvenz anmelden oder vielleicht sogar vermeiden Überschuldet Was nun? Derzeit
MehrAufenthaltsgenehmigung in Spanien für Ausländer
Aufenthaltsgenehmigung in Spanien für Ausländer Gesetz 14/2013, vom 27. September Von Mauro Cruz-Conde Spanien hat endlich ein neues Gesetz verabschiedet, das es ermöglicht, Visen und Aufenthaltsgenehmigungen
MehrOrdnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
Technische Universität Dresden Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften Ordnung über die Feststellung der Eignung im Master-Studiengang Psychologie: Cognitive-Affective Neuroscience (Eignungsfeststellungsordnung)
MehrKyudojo Kiel e. V. Japanisches Bogenschießen
SATZUNG 1 Der Verein führt den Namen Kyudojo Kiel e.v. Sein Sitz ist Kiel. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden. 2 (1) Der Vereinszweck ist die Pflege und Förderung des Kyudo in der
MehrEigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen
Eigenerklärung des Bewerbers zu Gründen, die gemäß 6 EG Abs. 4 VOL/A zwingend zum Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen Der Bewerber versichert, dass gem. 6 EG Abs. 4 VOL/A keine Gründe
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrInformationen zum Begleiteten Fahren ab 17
Informationen zum Begleiteten Fahren ab 17 Ausbildung Darf auch ein Bewerber ausgebildet werden, der in einem Bundesland seinen ersten Wohnsitz hat, wenn dieses Bundesland das Begleitete Fahren nicht eingeführt
MehrSoziale Sicherung der Pflegeperson
Soziale Sicherung der Pflegeperson ( 44 SGB XI) Pflegepersonen, die zu Gunsten der Pflege eines Angehörigen, Nachbarn oder Freundes ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben, haben Einbußen in Bezug
MehrFactsheet. Aufenthaltskategorien in der CH
Factsheet Aufenthaltskategorien in der CH Aufenthaltskategorien in der Schweiz Ausweis F. Ausweis N. Ausweis G. Ausweis C. Ausweis B. Ausweis C EU/EFTA. Ausweis B EU/EFTA. Wer kriegt welchen Ausweis? Ein
MehrOldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg
Oldenburgische Industrie- und Handelskammer Postfach 25 45 26015 Oldenburg Hinweise: Der Antrag auf Registrierung kann zeitgleich mit dem Erlaubnisantrag gestellt werden. Bitte verwenden Sie hierzu Formular
MehrSächsisches Sozialanerkennungsgesetz
Gesetz über die staatliche Anerkennung von Absolventen mit Diplom oder Bachelor in den Fachgebieten des Sozialwesens, der Kindheitspädagogik oder der Heilpädagogik im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sozialanerkennungsgesetz
MehrDA Seite 1 28. Gesetzestext
DA Seite 1 28 Gesetzestext 28 SGB III Sonstige versicherungsfreie Personen (1) Versicherungsfrei sind Personen, 1. die das Lebensjahr für den Anspruch auf Regelaltersrente im Sinne des Sechsten Buches
Mehrzum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
Breitenbachstraße 1, 60487 Frankfurt am Main Telefon: (069) 7919-0 Telefax: (069) 7919-227 bgl@bgl-ev.de www.bgl-ev.de Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetzes
MehrDER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER
DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) Vom 20. Dezember 2001, BGBl. I S. 3854 geändert am 4. Dezember 2002, BGBl I S. 4456 zuletzt geändert am 13. Februar 2004, BGBl I S. 216
MehrCaritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück
Caritasverband f. d. Stadt und den Landkreis Osnabrück, Johannisstr. 91, 49074 Osnabrück Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Osnabrück Arbeitsgenehmigungsrechtliche Informationsstelle Ansprechpartnerin
MehrSymposium Medizinrecht Trier 17.02.2016
Symposium Medizinrecht Trier 17.02.2016 Folie 1 BESCHRÄNKTE BERUFSERLAUBNIS UND GLEICHWERTIGKEITSPRÜFUNG UNTER BERÜCKSICHTIGUNG DER BERUFSANERKENNUNGSRICHTLINIE Folie 2 EINIGE ZAHLEN: Erteilte Approbationen:
MehrWie bekomme ich eine. Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren
Wie bekomme ich eine Arbeitserlaubnis? Die Voraussetzungen und das Verfahren Gefördert durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und den Europäischen Sozialfonds. Vorwort Diesen Flyer finden
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Linz Senat 2 GZ. RV/0301-L/10 Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 2. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 19. Jänner 2010
Mehr(Beiblatt B 3) An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien. Antragsteller: Adresse einer in Österreich gelegenen Niederlassung:
An die Energie-Control Austria Rudolfsplatz 13a A-1010 Wien Antragsteller: [Firma oder Name] [Firmenbuchnummer/Handelsregisternummer bei juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften,
Mehrder bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest
der bürgermeister soest Kulturförderrichtlinie der Stadt Soest 1. Allgemeine Ziele der Kulturförderung 2. Gegenstand der Projektförderung 3. Antrags- und Bewilligungsverfahren 3.1 Allgemeine Bewilligungsbedingungen
MehrKlausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14. Modul 55100 FernUniversität Hagen
Klausurbesprechung im Propädeutikum WS 2013/14 Modul 55100 FernUniversität Hagen Vorgehensweise Falllösung 1. Sachverhalt lesen 2. Fallfrage lesen: Anspruch Wer will was von wem woraus? 3. Sachverhalt
MehrDELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr.../.. DER KOMMISSION. vom 19.9.2014
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 19.9.2014 C(2014) 6515 final DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr..../.. DER KOMMISSION vom 19.9.2014 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/17/EU des Europäischen Parlaments und
MehrGrundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen
Hrsg. Institut für Sachverständigenwesen e.v. Seite 1/5 Grundsätze für die Überprüfung der besonderen Sachkunde von Sachverständigen Grundsätze.doc Erstmals: 01/2000 Stand: 01/2000 Rev.: 0 Hrsg. Institut
MehrEinladung zur ordentlichen Hauptversammlung
München Wertpapier-Kenn-Nr.: A1X3WX ISIN DE000A1X3WX6 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Donnerstag, den 07. Juli 2016, um 10.00 Uhr im Leonardo Hotel
MehrRegistrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE)
ABSCHLUSSPRÜFERAUFSICHTSKOMMISSION AUDITOROVERSIGHTC OMMISSION Registrierung von Abschlussprüfern aus Drittländern Formular A (DE) Formular zur Registrierung von Prüfungsunternehmen aus einem Drittland
MehrVerwaltungsvorschrift des Ministeriums für Soziales und Gesundheit
Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Mittagsverpflegung von bedürftigen Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege bis zum Eintritt in die Schule (Richtlinie Mittagsverpflegung)
MehrInfoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung
Infoblatt Lehrer Organisation der Finanzierung und der Buchführung Einen Teil des Projekts stellt der Bereich der Finanzen dar, der vom Projektstart an ein wichtiges Thema sein sollte, muss doch für ein
MehrVerlagerung der Buchführung ins Ausland. 146 Abs. 2a AO
Verlagerung der Buchführung ins Ausland 146 Abs. 2a AO Neufassung i.r. des JStG 2010 vereinfachende, entschlackende Regelungen praktikabel bei Nachweispflichten und Überprüfungsmöglichkeiten Stand der
MehrVfW-Sachverständigenordnung
VfW-Sachverständigenordnung Stand: Januar 2013 Herausgegeben vom VfW VfW-Sachverständigenordnung 2/5 VfW-Sachverständigenordnung VfW-Sachverständige für Energiedienstleistungen Im Folgenden möchten wir
MehrSchadenversicherung Zulassung von Forderungen gegen Rückversicherer zur Bestellung des gebundenen Vermögens
CH-3003 Bern An alle beaufsichtigten Schadenversicherungsunternehmen und Krankenkassen, welche Zusatzversicherungen anbieten Referenz: A177012/GB-V/V-MKS Kontakt: Truffer Beat Bern, 23. Dezember 2011 FINMA-Mitteilung
MehrVerordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV)
05.07.2005 Verordnung über Medizinprodukte (Medizinprodukte-Verordnung - MPV) vom 20. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3854), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 13. Februar 2004 (BGBl. I S. 216)
MehrCopyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
MehrVerordnung zum Stipendiengesetz vom 24. April 1988
45. Verordnung zum Stipendiengesetz vom 4. April 988 vom 4. Oktober 988 (Stand. Oktober 009) Der Kantonsrat des Kantons Appenzell A.Rh., gestützt auf Art. 4 Abs. des Stipendiengesetzes vom 4. April 988
MehrLiechtensteinisches Landesgesetzblatt
Liechtensteinisches Landesgesetzblatt 952.11 Jahrgang 2015 Nr. 250 ausgegeben am 25. September 2015 Verordnung vom 22. September 2015 über die Abänderung der Sorgfaltspflichtverordnung Aufgrund von Art.
Mehr13 Verpflichtungsklage Prüfungsschema
Prüfungsschema A. Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs 40 I 1 VwGO; öffentlich rechtliche Streitigkeit nicht verfassungsrechtlicher Art; keine besondere Rechtswegzuweisung B. Zulässigkeit I. Statthafte
MehrAnerkennungsordnung. in der Fassung vom 20. November 2009
Anerkennungsordnung in der Fassung vom 20. November 2009 Präambel Die Deutsche Gesellschaft für Mediation e. V. setzt sich gemäß 2 Abs. 1 ihrer Vereinssatzung in der Fassung vom 28. Mai 2008 das Ziel,
MehrDas NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung. Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. Fragen und Antworten
Das NEUE Leistungspaket der Sozialversicherung Mehr Zahngesundheit für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr Fragen und Antworten Stand: Juni 2015 1 Grundsatzfragen zum neuen Leistungspaket 1.1
MehrStudienplatzbeschaffung
Studienplatzbeschaffung - Einklagen www.asta.haw-hamburg.de Hintergrund Alle Unis und Hochschulen unterliegen dem Kapazitätsausschöpfungsgebot Sie müssen alle ihnen zur Verfügung stehenden Plätze vergeben!
Mehr