Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft
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- Benedikt Simen
- vor 8 Jahren
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1 Kapitel 7 Partnerschaft und Gesellschaft 7.1 Zusammenleben 1 Konkubinat Welche Aussagen treffen auf das Zusammenleben in der Ehe, welche auf das Leben im Konkubinat zu? Verbinden Sie. Elterliche Sorge bei Mutter Ehe Gründung & Auflösung ohne Formalitäten Einsparung bei Steuern Konkubinat Bei Tod des Partners gesetzliche Erbansprüche Anspruch auf 2 ganze Altersrenten Elterliche Sorge bei Vater und Mutter 2 Ehe Aussagen zur Ehe. Entscheiden Sie ob die Aussagen richtig oder falsch sind. Verbessern Sie die falschen Aussagen. Richtig Falsch Verbesserung Ein Verlöbnis muss schriftlich abgeschlossen werden. Das Verlöbnis stellt ein Vertrag dar. Bei Auflösung des Verlöbnisses können Gelegenheitsgeschenke zurück gefordert werden. Ehefähig ist, wer rechtsfähig ist. Bigamie ist ein Ehehindernis. Wenn ein Brautpaar in der Kirche heiratet, muss nicht zivil getraut werden. Die zivile Trauung findet vor einem Standesbeamten und zwei mündiger Zeugen statt. Die Ehegatten schulden einander Treue und Beistand. Die Rollen in der Ehe sind klar aufgeteilt, die Frau bleibt Zuhause, der Mann ist erwerbstätig. Das Verlöbnis ist an keine Formvorschrift gebunden. Keine Gelegenheitsgeschenke, nur teure Geschenke Ehefähig ist, wer handlungsfähig ist. Die zivile Trauung ist obligatorisch. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebene Rollenverteilung.
2 eingetragene Partnerschaft 3 Was unterscheidet eine eingetragene Partnerschaft von einer Ehe? Was sind Gemeinsamkeiten? Tragen Sie Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Tabelle ein. Unterschied Gemeinsamkeiten Können keine Kinder adoptieren Dürfen keine fortpflanzungstechnische Verfahren in Anspruch nehmen Namensgebung der Partner Bürgerrecht der Partner Unterstützungspflicht der beiden Partner Steuern Umgang mit Vorsorge (AHV, PK) 4. Familienrecht A) Wie lange unterstehen die Kinder der elterlichen Sorge? a) Bis sie urteilsfähig sind. b) Bis die Ausbildung ordentlicherweise abgeschlossen ist. c) Solange sie unmündig sind. d) Solange sie bei den Eltern wohnen. B) Welche Aussagen sind richtig, welche falsch? Richtig Falsch a) Eine Frau kann ohne Bewilligung ihres Mannes nicht berufstätig sein. b) Die Eltern eines drogensüchtigen 35-jährigen Mannes können u.u. verpflichtet werden, ihn finanziell zu unterstützen. c) Die Kündigung der Familienwohnung durch einen der Ehepartner ist gültig. d) Die 17-jährige Tochter kann sich ohne Einwilligung der Eltern eine eigene Wohnung mieten, wenn sie die Miete selber bezahlen kann.
3 5 Errungenschaftsbeteiligung Das ZGB kennt drei Güterstände. Verbinden Sie den korrekten Güterstand mit den dazugehörigen Aussagen. Gesetzlicher Güterstand Ehevertrag notwendig Gütertrennung Errungenschaftsbeteiligung Ordentlicher Güterstand Gilt, wenn nichts anderes vereinbart Gütergemeinschaft Grösster Teil des Ehevermögens gemeinsam Kein gemeinsames Vermögen Meist verwendeter Güterstand Errungenschaftsbeteiligung 6 Albert Berger und Claudia Dähler sind verheiratet. Sofern Albert und Claudia keinen Ehevertrag abgeschlossen haben, wird ihr Vermögen nach dem ordentlichen gesetzlichen Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung aufgeteilt. Was bedeutet das? Was sind laut Gesetz Errungenschaften und Eigengut? Schlagen Sie im ZGB nach und fassen Sie die Punkte kurz zusammen. (Art ZGB) Errungenschaften Errungenschaften sind Vermögenswerte, die ein Ehegatte während der Dauer des Güterstandes entgeltlich erwirbt. Dies umfasst den Arbeitserwerb Leistungen von Personalfürsorgeeinrichtungen, Sozialversicherungen, Sozialfürsorgeeinrichtungen Entschädigungen wegen Arbeitsunfähigkeit Erträge aus Eigengut Ersatzanschaffungen für Errungenschaften Eigengut Eigengut sind von Gesetztes wegen Gegenstände, die zum persönlichen Gebrauch dienen Vermögenswerte, die zu Beginn des Güterstandes einem Ehegatten gehörten Erbschaften Genugtuungsansprüche Ersatzanschaffungen für Eigengut
4 7. Welche Aussagen sind richtig, welche falsch? Richtig Falsch a. Ausgezahlte Renten (AHV/PK) sind Errungenschaft. b. Erbschaften werden der Errungenschaft zugerechnet. c. Zinsen des eingebrachten Vermögens bleiben Eigengut. d. Was man in die Ehe mitbringt, bleibt Eigengut. Güterrechtliche Auseinandersetzungen 8 Bei der Eheschliessung hat Albert Berger Ersparnisse von Fr. 20'000.- und seine Partnerin Claudia Dähler solche von Fr. 30' Weil Claudia kurz nach der Heirat schwanger wird, kündigt sie ihre Stelle als Floristin. Albert, der als Ingenieur einen hohen Lohn erzielt, kann im Verlauf der Jahre weitere Fr. 50'000.- sparen. Claudia erbt von ihrem Vater Fr. 100' Sie legt dieses Geld an und erzielt im Verlauf der Jahre einen Zinsertrag von Fr. 20' Drei Jahre nach der Heirat erleidet Claudia einen schweren Verkehrsunfall, der entstellende Narben im Gesicht und bleibende Gesundheitsschäden am rechten Bein zur Folge hat. Sie erhält von der Versicherung deshalb ein Schmerzensgeld von Fr. 30' Zehn Jahre nach der Heirat stirbt Albert. Neben Claudia hinterlässt er zwei Kinder. Machen Sie die güterrechtliche Auseinandersetzung. Güterrechtliche Auseinandersetzung Vermögen von Claudia Hinterlassenschaft von Albert Eigengut Errungenschaft Eigengut Errungenschaft Ersparnisse vor Ehe Erbschaft Schmerzensgel Zins Erbschaft Ersparnisse vor Ehe Lohn = =
5 Erbrecht 9 Berechnen Sie die gesetzlichen Erbansprüche in den folgenden Fällen. = Erblasser / = Vorverstorben
6 10 Migration Es gibt viele Gründe, warum Menschen ihr Heimatland verlassen. Ordnen Sie die verschiedenen Gründe den Push- oder Pull-Faktoren zu. Hohes Lohnniveau Überschwemmungen Push-Faktoren Verfolgung wegen politischer Überzeugung Pull-Faktoren Gute Ausbildungsmöglichkeiten Sichere politische Situation Mangel an Zukunftsperspektiven
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