Anforderungen an Umsatzsteuerrechnungen im Vereinigten Königreich
|
|
- Julian Hummel
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Servicebereich Steuern / Merkblatt Stand: April 2015 Anforderungen an Umsatzsteuerrechnungen im Vereinigten Königreich Rechnungen über Lieferungen und sonstige Leistungen müssen im Vereinigten Königreich besondere Anforderungen erfüllen. Die Erstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung liegt auch im Interesse des Rechnungsempfängers, weil die Berechtigung zum Vorsteuerabzug von der Einhaltung der nachfolgend beschriebenen Anforderungen abhängig ist. 1. Grundlegende Rechnungsanforderungen im Vereinigten Königreich a) Formale Anforderungen an Umsatzsteuerrechnungen (VAT invoices) Übersteigt ein Brutto-Rechnungsbetrag den Wert von 250 GBP, muss eine ordnungsgemäße Umsatzsteuerrechnung die folgenden Angaben enthalten: vollständiger (Firmen-)Name, Adresse und britische Umsatzsteuernummer des Rechnungsausstellers vollständiger (Firmen-)Name und Anschrift des Rechnungsempfängers fortlaufende Rechnungsnummer (invoice number) Ausstellungsdatum der Rechnung (invoice date) Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung (tax point) Eine Beschreibung, aus der Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung sowie der Nettopreis pro Einheit der Lieferung bzw. der Leistung hervorgeht. Hierbei kann die ausgewiesene Währung frei gewählt werden. bei Entgeltminderung der Prozentsatz oder Wert, z.b. Skonto oder Rabatt (discount) Gesamt-Nettobetrag der Rechnung (net invoice amount) Gesamt-Umsatzsteuerbetrag in GBP mit Angabe des Umsatzsteuersatzes (20%, 5% bzw. 0%) Soweit aus dem Vereinigten Königreich steuerfreie inngemeinschaftliche Lieferungen ausgeführt werden oder das Reverse Charge Verfahren Anwendung findet, ist dies auf der Rechnung zu vermerken. Rechnungshinweis für innergemeinschaftliche Lieferungen aus dem Vereinigten Königreich in andere EU- Staaten: Zero-rated intra-ec supply of goods Rechnungshinweis für Leistungen, für die das britische Reverse Charge Verfahren Anwendung findet: Reverse Charge Procedure applies Die Umsatzsteueridentifikationsnummer, unter der der Empfänger auftritt, ist auf der Rechnung zu vermerken Bei der Ausführung von Lieferungen und Leistungen kann im Vereinigten Königreich der Ausweis verschiedener Umsatzsteuersätze (20%, 5% bzw. 0%) erforderlich sein. In diesem Fall muss für jeden Steuersatz der Umsatzsteuerbetrag in britischer Währung GBP gesondert ausgewiesen werden. Soweit die Leistung von der Umsatzsteuer befreit ist oder der Steuersatz 0% beträgt, ist der Grund hierfür auf der Rechnung zu vermerken. Ein Beispiel für eine ordnungsgemäße Umsatzsteuerrechnung ist in Abschnitt 5 dieses Merkblattes abgebildet. Seite 1
2 Unterschreitet ein Brutto-Rechnungsbetrag den Wert von 250 GBP, so muss diese Rechnung (sog. less detailed VAT invoice) lediglich die folgenden Angaben enthalten: vollständiger (Firmen-)Name, Adresse und britische Umsatzsteuernummer des Rechnungsausstellers fortlaufende Rechnungsnummer (invoice number) Zeitpunkt der Lieferung oder der sonstigen Leistung (tax point) Menge und Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung anzuwendender Umsatzsteuersatz (20%, 5% bzw. 0%) für jeden ausgewiesenen Steuersatz das Entgelt und den Steuerbetrag in einer Summe b) Rechnungsstellung in Fremdwährungen und Sprache Rechnungen, die in einer Fremdwährung (z.b. in Euro) ausgestellt werden, müssen zumindest den Gesamt- Umsatzsteuerbetrag auf der Rechnung in der britischen Währung GBP zusätzlich anzeigen. Alle anderen in der Rechnung aufgeführten Beträge können in einer fremden Währung angegeben werden. Die Wechselkurse für die Umrechnung des Umsatzsteuerbetrags in GBP können britischen Tageszeitungen entnommen werden. Alternativ kann der Kurs der Europäischen Zentralbank oder der offizielle monatliche Umsatzsteuer-Umrechnungs kurs der britischen Finanzbehörde HM Revenue & Customs (HMRC) verwendet werden. Die Quelle des Umrechnungskurses sollte immer angegeben werden. Rechnungen können in jeder Sprache ausgestellt werden. Die Finanzbehörde behält sich jedoch vor, Übersetzungen der Rechnungen zu verlangen. Die Übersetzungen müssen innerhalb von 30 Tagen vorgelegt werden können. c) Skontogewährung Rechtslage bis zum 31. März 2015 Das britische Umsatzsteuerrecht sieht bei Gewährung eines Abzugs für fristgerechte Zahlung bislang ein Verfahren vor, das nicht mit der deutschen Skontoregelung vergleichbar ist. Wird ein Abzug für fristgerechte Zahlung in Aussicht gestellt (discount for prompt payment), so muss dieser Abzug bereits vorab als Rabatt aus der Kalkulation der Rechnung hervorgehen. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Umsatzsteuer ergibt sich in diesem Fall aus dem um den Rabatt geminderten Nettobetrag der Rechnung. Die um den Rabatt geminderte Umsatzsteuer wird unabhängig davon geschuldet, ob der Kunde den Rabatt tatsächlich in Anspruch nimmt. Der Umsatzsteuerausweis muss in diesem Fall nicht berichtigt werden. Wird dem Kunden eine Ratenzahlung gewährt, findet diese Regelung allerdings keine Anwendung. Rechtslage ab dem 1. April 2015 Ab dem 1. April 2015 ist auf der Rechnung der nicht skontierte Nettobetrag zuzüglich Umsatzsteuer auszuweisen. Der Leistende schuldet also zunächst den höheren, nicht skontierten Umsatzsteuerbetrag. Um die Inanspruchnahme eines angebotenen Skonto richtig abzubilden, bestehen zwei Möglichkeiten: Eine Möglichkeit besteht darin, dass der Leistende eine ordnungsgemäße Gutschrift über den jeweils in Anspruch genommen Skontobetrag einschließlich Umsatzsteuer ausstellt. Bitte beachten Sie hierbei die Anforderungen an ordnungsgemäße Gutschriften, siehe Abschnitte 2 und 5. Die andere Möglichkeit besteht darin, auf der Rechnung die genauen Bedingungen für die Gewährung des Skonto anzugeben (Prozentsatz und Angabe der Zahlfrist, innerhalb der der Skonto gewährt wird). Zusätzlich ist der Leistungsempfänger darauf hinzuweisen, dass keine Gutschrift ausgestellt wird und dass Vorsteuer nur anteilig auf die tatsächlich geleistete Zahlung geltend gemacht werden darf. Optional können darüber hinaus der skontierte Nettobetrag und der skontierte Umsatzsteuerbetrag sowie der skontierte Bruttobetrag auf der Rechnung ausgewiesen werden. Seite 2
3 Der Leistende muss die Rechnung mit den entsprechenden Angaben sowie einen Nachweis über den skontierten Zahlungseingang (z.b. Kontoauszug) nachhalten, um die Minderung des Leistungsumfangs und die hierauf entfallende Umsatzsteuer belegen zu können. Ein Beispiel für eine ordnungsgemäße Rechnung mit Gewährung eines Skontos unter Berücksichtigung der neuen Rechtslage finden Sie in Abschnitt 5. d) Elektronische Übermittlung von Rechnungen und Aufbewahrungsfrist Mit den zum 1. Januar 2013 in Kraft getretenen Vereinfachungsregelungen zur Ausstellung von Umsatzsteuerrechnungen wird die elektronisch übermittelte Rechnung der herkömmlichen Papierrechnung gleichgestellt. Dies hat zur Folge, dass bei der Übermittlung einer elektronischen Rechnung keine elektronische Signatur mehr verwendet werden muss. Die Versendung einer elektronischen Rechnung kann z.b. als PDF-Datei per erfolgen, ohne dass besondere technische Voraussetzungen vom Versender oder Empfänger zu beachten sind. Als Nachweis, dass eine Rechnung auf elektronischem Weg übermittelt wurde, gilt in diesem Fall die , die mit der Rechnung bereitgehalten werden sollte. Alle ausgestellten bzw. empfangenen Rechnungen müssen für mindestens sechs Jahre aufbewahrt werden. Dies gilt auch für die Speicherung von elektronisch erstellten Rechnungen. 2. Anforderungen an Gutschriften (Credit Notes) und Lastschriften (Debit Notes) Gutschriften bzw. Lastschriften müssen ergänzend bzw. abweichend von den im Abschnitt 1 dargestellten Rechnungsanforderungen folgende zusätzliche Angaben enthalten: Grund für die Gutschrift bzw. Lastschrift (z.b. grundsätzlicher Fehler bei der Rechnungsstellung, Gewährung eines zusätzlichen Preisnachlasses, retournierte Ware, sonstige Reduzierung der Lieferung oder Leistung) die Bezeichnung Credit Note bzw. Debit Note und die Nummer der Gutschrift bzw. Lastschrift sowie Rechnungsnummer und Datum der zugrunde liegenden Rechnung der Gutschrift bzw. Lastschrift Hierbei ist zu beachten, dass die Gutschrift bzw. Lastschrift innerhalb eines Monats nach Entdeckung des Fehlers oder der Vereinbarung beider Parteien über die Minderung der zugrunde liegenden Rechnung auszustellen ist. Wird die Gutschrift in Euro ausgestellt, muss der Umrechnungskurs der zugrundeliegenden Rechnung verwendet werden. Ein Beispiel für eine ordnungsgemäße Gutschrift ist in Abschnitt 4 des Merkblatts abgebildet. Wenn beide Parteien zustimmen, kann der Rechnungsempfänger eine Debit Note an den Leistenden über die Minderung ausstellen, wobei die o.g. Anforderungen erfüllt werden müssen. 3. Entstehung der Umsatzsteuer (Tax Point) Bei der Besteuerung nach vereinbarten Entgelten entsteht die Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich grundsätzlich mit der Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung. Sofern die Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen nach Ausführung der Lieferung oder sonstigen Leistung erfolgt ist, entsteht die Steuer mit dem Rechnungsdatum. Beispiel: Die A-GmbH schuldet der B-GmbH die schlüsselfertige Lieferung und Errichtung einer Biogasanlage in Manchester. Vertraglich ist vereinbart, dass der Gesamtbetrag von ,00 GBP mit Abnahme der Anlage am fällig wird. Am schreibt die A-GmbH der B-GmbH eine Umsatzsteuerrechnung. Der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld wäre das Abnahmedatum ( ), verschiebt sich aber auf das Rechnungsdatum ( ). Besteuerungszeitpunkt ist mithin Januar Zur Umrechnung in Pfund Sterling ist der Umrechnungskurs für Januar 2015 zu verwenden. Die Monatskurse der britischen Finanzbehörde HM Revenue & Customs (HMRC) sind unter folgendem Link abrufbar: Seite 3
4 Bei Anzahlungen oder Abschlagszahlungen, die ohne Rechnungserteilung vorgenommen werden, entsteht die Umsatzsteuer bereits dann, wenn der Anzahlungsbetrag bzw. Abschlagsbetrag beim Leistenden eingeht. Wurde über die Anzahlung bzw. den Abschlag eine Rechnung erstellt, so entsteht die Umsatzsteuer mit Rechnungsstellung oder Vereinnahmung des Entgeltes, je nachdem welcher Tatbestand zuerst eingetreten ist. Zu beachten ist, dass im Baugewerbe weitere Regelungen im Hinblick auf Rechnungsstellung, Steuersatz und Besteuerungszeitpunkt zu beachten sind, die wir gerne für den jeweiligen Einzelfall besprechen. 4. Abzugsfähigkeit von Vorsteuerbeträgen Grundsätzlich sind Vorsteuerbeträge im Vereinigten Königreich nur abzugsfähig, wenn die Ausgabe betrieblich veranlasst ist. Ausnahmen für den uneingeschränkten Vorsteuerabzug bestehen z.b. für die folgenden Sachverhalte: Die Bewirtung von Geschäftskunden im Vereinigten Königreich ist grundsätzlich nicht abzugsfähig. Bewirtungs- und Übernachtungskosten von Arbeitnehmern im üblichen Rahmen sind hingegen abzugsfähig. Hier wird grundsätzlich zu einer Einzelfallprüfung geraten. Fahrzeugkosten, wie z.b. Treibstoff- und Reparaturkosten, sind nur voll abzugsfähig, wenn die private Verwendung des Fahrzeugs, auch durch Arbeitnehmer, ausgeschlossen ist. Vorsteuerbeträge aus der Anschaffung von Fahrzeugen sind grundsätzlich nur abzugsfähig, wenn eine private Nutzung des Fahrzeugs über die gesamte Nutzungsdauer ausgeschlossen ist. Geschenke an Geschäftskunden berechtigen grundsätzlich zum Vorsteuerabzug, wenn eine deutlich erkennbare betriebliche Veranlassung dafür besteht. Übersteigen Sachgeschenke an Geschäftskunden den Wert von 50 GBP (inklusive britischer Umsatzsteuer) je Kunde innerhalb von zwölf Monaten, werden die Geschenke als unentgeltliche Wertabgabe mit dem Wiederbeschaffungswert der Umsatzsteuerbesteuerung unterworfen. Geschenke an Arbeitnehmer im üblichen Rahmen sind hingegen grundsätzlich abzugsfähig. Eine Berichtigung des Vorsteuerabzugs ist vorzunehmen, wenn die geltend gemachte Vorsteuer sechs Monate nach Leistungserbringung oder Fälligkeitsdatum (je nachdem welches Ereignis später eingetreten ist) nicht entrichtet worden ist. Bitte beachten Sie, dass es Ihre Pflicht ist, uns zu benachrichtigen, wenn eine Zahlung innerhalb der genannten sechs Monate nicht erfolgt. Seite 4
5 5. Beispiele für ordnungsgemäße Ausgangsrechnungen und Gutschriften im Vereinigten Königreich a) Rechnung für eine Lieferung innerhalb des Vereinigten Königreichs Rechnung (Invoice) Rechnungsnummer: Leistungsdatum: Rechnungsdatum: Ort der Leistung: London/UK Menge Leistungsbeschreibung Nettobetrag Steuersatz 15 xxxxxx Preis pro Einheit: 200, ,00 20% 10 xxxxxx Preis pro Einheit: 100, ,00 20% Wechselkurs von HM Revenue & Customs November 2014: 1 GBP = 1,2673 VAT in Pfund Sterling: 631,26 GBP Nettobetrag 4.000,00 VAT (20%) 800,00 Bruttobetrag 4.800,00 b) Rechnung für eine Lieferung innerhalb des Vereinigten Königreichs mit Gewährung eines Skonto (Rechtslage ab dem 1. April 2015) Rechnung (Invoice) Rechnungsnummer: Leistungsdatum: Rechnungsdatum: Ort der Leistung: London/UK Menge Leistungsbeschreibung Nettobetrag Steuersatz 15 xxxxxx Preis pro Einheit: 200, ,00 20% 10 xxxxxx Preis pro Einheit: 100, ,00 20% Bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen wird ein Skontoabzug in Höhe von 5% gewährt. Es wird keine Gutschrift ausgestellt. Der Leistungsempfänger darf bei Inanspruchnahme des Skonto Vorsteuer nur anteilig auf den tatsächlich gezahlten Betrag geltend machen. Gesamt-Nettobetrag 4.000,00 VAT (20%) 800,00 Bruttobetrag 4.800,00 Optionale Angabe Nettobetrag bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen 3.600,00 VAT (20%) bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen 720,00 Bruttobetrag bei Zahlung innerhalb von 30 Tagen 4.320,00 Seite 5
6 Wechselkurs von HM Revenue & Customs April 2015: 1 GBP = 1,xxxx VAT in Pfund Sterling: xxx,xx GBP c) Gutschrift für eine Lieferung innerhalb des Vereinigten Königreichs Gutschrift (Credit Note) Gutschriftsnummer: Ausstellungsdatum der Gutschrift: Bezug zur Rechnungsnummer vom Grund für die Gutschrift: z.b. retournierte Ware Menge Beschreibung Nettobetrag Steuersatz 1 XXXX 1.000,00 20% Wechselkurs von HM Revenue & Customs November 2014: 1 GBP = 1,2673 VAT in Pfund Sterling: 157,82 GBP Gesamt-Nettobetrag 1.000,00 VAT (20%) 200,00 Bruttobetrag der Gutschrift 1.200,00 Seite 6
7 d) Beispiel für eine Schlussrechnung im Vereinigten Königreich Schlussrechnung (Final Invoice) Rechnungsnummer: 125 Leistungsdatum: Rechnungsdatum: Ort der Leistung: Manchester/UK Objekt: Name des Objekts bzw. Objekt-Nr. Ausgeführte Leistungen Leistungsbeschreibung Projektsumme Bau einer Lagerhalle ,00 abzüglich Teilbetragsrechnungen Nettobetrag 1. Teilbetragsrechnung Nr. 123 vom ,00 2. Teilbetragsrechnung Nr. 124 vom ,00 Summe der Teilbetragsrechnungen ,00 Gesamtbetrag der Schlussrechnung Nettobetrag ,00 VAT (20,0%) ,00 Bruttobetrag ,00 Wechselkurs von HM Revenue & Customs September 2014: 1 GBP = 1,2528 VAT in Pfund Sterling: ,60 GBP AHK London. Dieses Merkblatt wurde von der AHK London erstellt und dient nur Informationszwecken. Die Haftung für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit des Inhalts dieses kostenlosen Merkblattes ist ausgeschlossen. Stand: April 2015 Seite 7
Allgemeine Rechnungsanforderungen im Vereinigten Königreich
Servicebereich Steuern / Merkblatt Dezember 2010 Allgemeine Rechnungsanforderungen im Vereinigten Königreich Rechnungen über Lieferungen und sonstige Leistungen müssen im Vereinigten Königreich besondere
MehrPflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung
Pflichtangaben einer ordnungsgemäßen Rechnung Wir machen aus Zahlen Werte Wie der Gesetzgeber die Rechnung definiert Eine Rechnung ist jedes Dokument (bzw. eine Mehrzahl von Dokumenten), mit dem über eine
MehrDas kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins
HLB Ratgeber II/2014 Das kleine (oder auch große) Rechnungs-Einmaleins Steuertipps rund um die Rechnung und die elektronische Rechnung Dem Finanzamt genügt oft schon ein kleiner formaler Fehler um den
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Rechnungsstellung Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung abgerechnet
MehrMerkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009
Merkblatt Nr. 3: Umsatzsteuer - Versteuerung von Anzahlungen, Abschlagsrechnungen Stand: Februar 2009 I. Versteuerung von Anzahlungen 1. Was sind Anzahlungen? Anzahlungen (auch: Abschlagzahlungen, Vorauszahlungen)
MehrSteuern I News I Recht
Steuern I News I Recht Merkblatt Rechnung und Vorsteuerabzug Sehr geehrte Mandantin, sehr geehrter Mandant, in dieser Information möchten wir Sie auf die wichtigsten Punkte bei der Rechnungsstellung hinweisen.
MehrRechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern
Rechnungen richtig erstellen und Vorsteuerabzug sichern Die Umsetzung der Mehrwertsteuer- Systemrichtlinie, der EU-Rechnungsrichtlinie als auch aktuell die neue obligatorische Gelangensbestätigungen (eingeführt
MehrParkstraße 4. 59439 Holzwickede. Tel.: 02301 / 91209-0. Besuchen Sie auch unsere Homepage. Mandanteninformation
Parkstraße 4 59439 Holzwickede Tel.: 02301 / 91209-0 Besuchen Sie auch unsere Homepage Mandanteninformation So schreibe ich meine Rechnungen richtig Notwendige Inhalte einer ordnungsgemäßen Rechnung Stand:
MehrWie stelle ich eine korrekte Rechnung?
Steuerberater I Rechtsanwalt Wie stelle ich eine korrekte Rechnung?... denn DAMIT fängt das Geldverdienen an! Rechnungsstellung Was ist eine Rechnung? Grundsätzlich jedes Dokument, mit dem eine Leistung
MehrSONDER- KLIENTEN-INFO
20 Neufeldweg 3, 80 Graz Tel: +43 (0) 316 42428-0, Fax: -31 office@binder-partner.com www.binder-partner.com LG für ZRS Graz, FN 2201a SONDER- KLIENTEN-INFO ZUR ERINNERUNG: FRISTVERKÜRZUNG BEI ZUSAMMENFASSENDER
MehrRechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht
Infothek Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Stand: 12/2013 www.melzer-kollegen.de Rechnungsanforderungen im Umsatzsteuerrecht Die Konsequenzen unrichtiger oder unvollständiger Rechnungsangaben
MehrVereinsberatung: Steuern. Umsatzsteuer. Leitfaden
Leitfaden Unternehmereigenschaft eines Vereins Es muss sich um einen Unternehmer handeln (Ein Verein ist Unternehmer, wenn er nachhaltig mit Wiederholungsabsicht tätig ist um Einnahmen zu erzielen) Es
MehrRechnungseingang: Checkliste
Rechnungseingang: Checkliste Seite 1 Rechnungseingang: Checkliste Für Zwecke des Vorsteuerabzugs muss eine Rechnung nach 14 Abs. 4 und 14a folgende Angaben enthalten: vollständiger Name und die vollständige
MehrInsgesamt muß eine Rechnung damit folgende Bestandteile enthalten: 1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers,
Umsatzsteuer: Steuerverkürzungsbekämpfungsgesetz C.O.X. Mitja Wolf Wie muß eine Rechnung aussehen? Zunächst ist festzuhalten, daß ab 1.1.2002 auf allen Rechnungen für steuerfreie Umsätze ein Hinweis auf
MehrANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG. Inhaltsverzeichnis
ANFORDERUNGEN AN EINE RECHNUNG Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 2 1.1. STEUERLICHE GRUNDLAGEN... 2 1.2. FORMANFORDERUNGEN... 2 1.2.1. E-Mail-Rechnungen... 2 1.2.2. Fa-Rechnungen... 2 2. FEHLERFOLGEN...
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt I. Muster (Brutto-Rechnungsbetrag über 150 )... 2 II. Erleichterungen für Rechnungen von weniger als 150,- brutto (sog. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrNeuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei Bauleistungen
Neuregelung zum Umsatzsteuerausweis bei en Ab Oktober 2014 Frankoniabilanz Miskys & Lang Steuerberater-Partnerschaft Roter Mühlenweg 28 08340 Schwarzenberg www.frankoniabilanz.de alte Lesart 13b Absatz
MehrKurzanleitung bezüglich erforderlicher Rechnungsdaten
Hinweise RECHNUNGEN FÜR BESTELLUNGEN Lieferantenname Der Lieferantenname muss der Bestellung an -Bezeichnung auf anderen Bestellungen von Colgate/Hill s entsprechen. Wenn sich Ihr in der Bestellung angegebener
MehrMERKBLATT RECHNUNG - DASS MUSS DRINSTEHEN
MERKBLATT RECHNUNG - DASS MUSS DRINSTEHEN Inhalt I. Pflichtangaben in der Rechnung 1. Name des leistenden Unternehmers 2. Anschrift des leistenden Unternehmers 3. Name und Anschrift des Leistungsempfängers
MehrDas unternehmerische 1x1 Steuern und Buchführung für Gründer
Handelsrecht Buchführungspflicht für alle Kaufleute nach 238 (1) HGB Führung der Handelsbücher ( 239 HGB) Inventar (Vermögensaufstellung) ( 240, 241 HGB) Entlastung von der Buchführungspflicht 241 a HGB
MehrRechnungen - Das muss drinstehen
Rechnungen - Das muss drinstehen Die Rechnung, die Sie Ihrem Kunden stellen, ist nicht nur für Ihre Unterlagen wichtig, sondern sie ermöglicht Ihrem Kunden den Abzug der Umsatzsteuer, die Sie ihm in Rechnung
MehrUmsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU. Nr. 119/08
Umsatzsteuer: Die Lieferung und der Erwerb neuer Fahrzeuge in der EU Nr. 119/08 Verantwortlich: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Hauptmarkt 25/27, 90403
MehrWiderrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
MehrDer Vertrag und die Rechnung
Der Vertrag und die Rechnung Butter bei die Fische Hamburg Kreativgesellschaft HAW 26.05.2014 Dr. Gero Brugmann, LL.M. (UNSW) Der Vertrag und die Rechnung Verträge schließen und Rechnungen schreiben sind
MehrMerkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt
Anforderungen an eine Rechnung Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Steuerliche Grundlagen 1.2 Formanforderungen 1.2.1 Elektronische Übermittlung von Rechnung 1.2.2 E-Mail-Rechnungen 1.2.3 Fa-Rechnungen 1.2.4 Online-Fahrausweise
MehrM A N D A N T E N I N F O R M A T I O N
M A N D A N T E N I N F O R M A T I O N Merkblatt zu Abschlags- und Schlussrechnungen 1. Grundsatz In Abschlagsrechnungen wird entsprechend des Fortschrittes der Arbeiten bereits ein Teil der insgesamt
MehrOrdnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG. Rechtsstand: April 2013
Ordnungsgemäße Rechnung gem. 14 Abs. 4 UStG Rechtsstand: April 2013 Inhalt Seite I. Beispiel (Brutt-Rechnungsbetrag über 150 )...2 II. Erleichterungen für Rechnungen vn weniger als 150,- brutt (sg. Kleinstbetragsrechnungen)
MehrDreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer
Dreiecksgeschäfte in der Umsatzsteuer Was versteht man unter einem Dreiecksgeschäft? Ein Dreiecksgeschäft ist ein Sonderfall des Reihengeschäftes. Die Grundregeln des Reihengeschäftes sind im Infoblatt
Mehr"Rechnungsstellung im Umsatzsteuerrecht" 3. Auflage. Inhaltsverzeichnis. Vorwort... 3
Inhaltsverzeichnis Vorwort... 3 Kap 1 Einleitung 1.1 Was ist eine Rechnung?... 10 1.2 Wofür brauche ich eine Rechnung?... 10 1.2.1 Vorsteuerabzug... 10 Kap 2 Allgemeines 2.1 Berechtigung und Verpflichtung
MehrWichtige Informationen an unsere Mandanten
Wichtige Informationen an unsere Mandanten Umsatzsteuer bei Bauleistungen zwischen Bauunternehmern Durch das Haushaltsbegleitgesetz 2004 wird die Umsatzsteuerbesteuerung von Bauleistungen zwischen Bauunternehmern
MehrMerkblatt. Anforderungen an eine Rechnung. Inhalt
Anforderungen an eine Rechnung Inhalt 1 Allgemeines 1.1 Steuerliche Grundlagen 1.2 Formanforderungen 1.2.1 Elektronische Übermittlung von Rechnung 1.2.2 E-Mail-Rechnungen 1.2.3 Fa-Rechnungen 1.2.4 Online-Fahrausweise
MehrDie Umsatzsteuervoranmeldung (UVA)
Die Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) Voranmeldungszeitraum Unter Voranmeldungszeitraum versteht man jenen Zeitraum, für den Sie die Umsatzsteuer selbst berechnen eine Umsatzsteuervoranmeldung erstellen und
MehrM e r k b l a t t. Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen
Stand: Januar 2016 M e r k b l a t t Neues Verbrauchervertragsrecht 2014: Beispiele für Widerrufsbelehrungen Sie haben Interesse an aktuellen Meldungen aus dem Arbeits-, Gesellschafts-, Wettbewerbsund
MehrElektronische Rechnungen. Endlich einfach?
Elektronische Rechnungen Endlich einfach? Informationstag für Unternehmen in Zittau 13.06.2012 Angela Looke Niederlassungsleiterin Löbau Steuerberaterin Diplom-Kauffrau angela.looke@connex-stb.de +49 (0)
Mehrder Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers ( 13b UStG) auf bestimmte
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Oberste Finanzbehörden der Länder HAUSANSCHRIFT TEL Wilhelmstraße 97, 10117
MehrKleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer
Kleinunternehmerregelung in der Umsatzsteuer I. Allgemeines II. Wer ist Kleinunternehmer III. Ermittlung der Umsatzgrenzen IV. Folgen der Kleinunternehmerregelung V. Folgen des Überschreitens der Umsatzschwelle
MehrPendelordner für Buchhaltungsmandanten
Pendelordner für Buchhaltungsmandanten Jürgen Schmidt -Steuerberater- Kammannsweg 22 23611 Bad Schwartau Tel.: 0451-293010 Fax: 0451-283645 buero@steuerberater-schmidt.de www.steuerberater-schmidt.de Öffnungszeiten
MehrNeue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
FALK GmbH & Co KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 1 Umsatzsteuer: Neue Anforderungen an die Buch- und Belegnachweise bei Ausfuhrlieferungen und bei innergemeinschaftlichen Lieferungen
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Merkblatt zur Umsatzsteuerpflicht bei der Auftragsforschung Infolge der Aufhebung der vormaligen Steuerbefreiung der Umsätze der staatlichen Hochschulen aus Forschungstätigkeit
Mehrzu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft?
zu 4.: Häufig gestellte Fragen: 1. Frage: Was heißt Übergang der Steuerschuldnerschaft? Im Regelfall schuldet der leistende Unternehmer die Umsatzsteuer, d. h. er hat diese an das Finanzamt abzuführen.
Mehr19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG)
19 Abs. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Kleinunternehmerinnen/ Kleinunternehmer Nach 19 Abs. 1 UStG wird die für Umsätze im Sinne des 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG geschuldete Steuer von den Kleinunternehmern (vgl.
MehrRechnungserklärung. Haus der Stadtwerke Kröpeliner Straße 32 18055 Rostock. Info-Telefon 0381 805-2000 FAX 0381 805-2166 E-mail kundenzentrum@swrag.
Rechnungserklärung Die Rechnung - oft ein Buch mit sieben Siegeln. Bei uns nicht: Wir sagen Ihnen, was sich hinter den einzelnen Bestandteilen unserer Rechnung konkret verbirgt. Keine Frage: Die Rechnung
MehrVom BMF wurde hierzu ein Einführungsschreiben herausgegeben. 2
1. Pflichtangaben in einer Rechnung Die Rechnungsrichtlinie der EU wurde umgesetzt. 1 Vom BMF wurde hierzu ein Einführungsschreiben herausgegeben. 2 1.1 Zeitraum ab 01.01.2004 Pflichtangaben einer Rechnung
MehrRechnung das muss drinstehen
Rechnung das muss drinstehen Die Rechnung, die Sie Ihrem Kunden stellen, ist nicht nur für Ihre Unterlagen wichtig, sondern sie ermöglicht Ihrem Kunden den Abzug der Umsatzsteuer, die Sie ihm in Rechnung
MehrSTEUERRECHT UND STEUERBERATUNG. Band 54
STEUERRECHT UND STEUERBERATUNG Band 54 Rechnungen im Umsatzsteuerrecht Rechtssichere Erstellung, Prüfung und Aufbewahrung konventioneller und elektronischer Rechnungen Von Prof. Dipl.-Kfm. Rolf-Rüdiger
Mehr13b UStG Leistungsempfänger als Steuerschuldner
13b G Leistungsempfänger als Steuerschuldner Bereich: FIBU Info für Anwender Nr. 1202 Inhaltsverzeichnis 1. Ziel 2. Vorgehensweise Leistungserbringer 3. Vorgehensweise Leistungsempfänger 4. Details 4.1.
MehrSonderrundschreiben. Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen
Sonderrundschreiben Arbeitshilfe zu den Pflichtangaben in Immobilienanzeigen bei alten Energieausweisen Sonnenstraße 11-80331 München Telefon 089 / 5404133-0 - Fax 089 / 5404133-55 info@haus-und-grund-bayern.de
MehrBezahlung von Übungsleitern
Fitness & Gesundheit im Verein Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge Bezahlung von Übungsleitern Steuern, Sozialabgaben und Freibeträge In vielen Vereinen stellt sich des Öfteren
MehrC.O.X. Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer
Einkommensteuergesetz: Einführung einer Bauabzugssteuer C.O.X. Mitja Wolf Zum Jahresbeginn 2002 wurde ein neuer Bausteuerabzug eingeführt. Ebenso wie bei der Lohnsteuer und bei der Ausländersteuer hat
Mehr25. November 2009. Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung. Sehr geehrte Mandanten,
25. November 2009 Umsatzsteuer: Neuregelung des Orts der Sonstigen Leistung Sehr geehrte Mandanten, durch das Jahressteuergesetz 2009 ergeben sich weit reichende Änderungen für Unternehmer, die Dienstleistungen
MehrUmsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb
MERKBLATT Recht und Steuern Umsatzbesteuerung beim innergemeinschaftlichen Erwerb Bezieht ein Unternehmer eine Warenlieferung von einem Unternehmer aus dem EU- Binnenmarkt unterliegt dieser Umsatz beim
MehrVorab per E-Mail. Oberste Finanzbehörden der Länder
Postanschrift Berlin: Bundesministeriu m der Finanzen, 11016 Berlin Christoph Weiser Unterabteilungsleiter IV C POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail Oberste Finanzbehörden
MehrStammkunden, bei denen keine Zahlungsrückstände bestehen, können auch per Lastschrift zahlen.
AGB Zahlungsweise: Neukunden Vorauskasse (Rechnung kommt per E-Mail) Kreditkarte (Mastercard oder Visa) Bitte beachten Sie, dass bei der Zahlungsweise mit Kreditkarte eine Gebührenpauschale von 4,00 auf
MehrSo sichern Sie Ihren Vorsteuerabzug
Seite 1 von 10 So sichern Sie Ihren Vorsteuerabzug Der Vorsteuerabzug bringt jedem Unternehmer bares Geld, das verloren geht, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich geforderten Angaben enthält. Bereits
MehrUmsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen?
WIRTSCHAFT UND RECHT W 041/2014 vom 10.04.2014 Umsatzsteuer Wichtige Neuerungen: Wer schuldet die Steuer bei Bauleistungen? Bitte beachten Sie, dass die neuen Grundsätze des BMF-Schreibens (Anlage 1) ohne
MehrOrlando-Finanzbuchhaltung
Allgemeine Informationen Ein Dreiecksgeschäft liegt dann vor, wenn sich ein Warenverkauf über 3 EU-Länder erstreckt. Bei einem Dreiecksgeschäft handelt es sich um ein Reihengeschäft, bei dem eine umsatzsteuerliche
MehrIm Deutsch-Indischen Doppelbesteuerungsabkommen ist der Höchstsatz für die Quellensteuer festgelegt. Der Abzug der Quellensteuer liegt bei:
STEUERN IN INDIEN QUELLENSTEUER (TDS) UND PERMANENT ACCOUNT NUMBER (PAN) Was ist die indische Quellensteuer und wann wird sie erhoben? Für nach Indien in Rechnung gestellte Dienstleistungen, Zinsen sowie
MehrLeitfaden für die OB10 IG Rechnungseinreichung
1 Leitfaden für die OB10 IG Rechnungseinreichung Einreichung von Rechnungen / Gutschriften Seite 2 Erstellen von Entwürfen Seite 9 Einkauf von weiteren Rechnungen Seite 11 Erhalt von Rechnungskopien Seite
MehrWiderrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen
Widerrufrecht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen Häufig werden Handwerker von Verbrauchern nach Hause bestellt, um vor Ort die Leistungen zu besprechen. Unterbreitet der Handwerker
MehrLESEPROBE DIE UMSATZSTEUER IN BEISPIELEN 6. AUFLAGE 110. 1.12 Ausstellung von Rechnungen ( 11 UStG 1994)
LESEPROBE DIE UMSATZSTEUER IN BEISPIELEN 6. AUFLAGE 110 1.12 Ausstellung von Rechnungen ( 11 UStG 1994) Allgemeines 11 Abs 1 Berechtigung Verpflichtung Merkmale Anzahlungsrechnung 11 Abs 1a Übergang der
Mehr822.948 443.238 373.452 76.085 62.227 73.539 68.670 51.851 63.626 53.869
Traffic: 12 Monate 900.000 822.948 800.000 700.000 600.000 524.186 503.648 500.000 440.456 443.238 Page Impressions Visits 400.000 351.521 355.666 362.077 368.487 343.944 373.452 308.153 336.102 300.000
MehrÄnderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung
Änderung IFRS 2 Änderung des IFRS 2 Anteilsbasierte Vergütung Anwendungsbereich Paragraph 2 wird geändert, Paragraph 3 gestrichen und Paragraph 3A angefügt. 2 Dieser IFRS ist bei der Bilanzierung aller
MehrGrant Thornton Hungary News. April 2014
Grant Thornton Hungary News April 2014 Liebe Kunden, mit diesem Rundschreiben dürfen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass die Verordnung des Ministers für Nationalwirtschaft über die Detailregeln bezüglich
MehrBerufungsentscheidung
Außenstelle Wien Senat 15 GZ. RV/1441-W/06 Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch OWEH&CASH, vom 6. April 2006 gegen den Bescheid des Finanzamtes
MehrDIE GELANGENSBESTÄTIGUNG
Hubert GmbH DIE GELANGENSBESTÄTIGUNG Neuer Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen Definition der innergemeinschaftlichen Lieferung Ein Gegenstand gelangt von Deutschland in einen anderen
MehrNEUE MELDEPFLICHTEN DER ZUSAMMENFASSENDEN MELDUNG AB 1.7.2010
MANDANTENINFORMATION Sonderausgabe August 2010 Themen dieser Ausgabe Neuerungen zum Umsatzsteuerrecht Neue Meldepflichten der Zusammenfassenden Meldung ab 1.7.2010 Meldepflicht für innergemeinschaftliche
MehrEinnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015
Eine gemeinsame Initiative aller Berliner und Brandenburger SteuerberaterInnen Einnahmen Überschussrechnung und Rechnungsstellung Steuerberatungstag am 28. Mai 2015 1 1. Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
MehrUmsatzsteuer Stand 20.01.2015 ECONECT/hemmer Steuerfachschule GmbH 2014/2015
Umsatzsteuer Stand 20.01.2015 Karteikarten Umsatzsteuer Inhalt 2 A. Übersicht B. Steuerbarkeit C. Steuerbefreiungen D. Bemessungsgrundlagen E. Steuersatz F. Steuerschuld und Steuerschuldverhältnis G. Vorsteuerabzug
MehrBedienungsanleitung: Onlineverifizierung von qualifiziert signierten PDF-Dateien
Sie haben von der VR DISKONTBANK GmbH ein signiertes PDF-Dokument (i.d.r. eine Zentralregulierungsliste mit dem Status einer offiziellen Rechnung) erhalten und möchten nun die Signatur verifizieren, um
MehrSteuerliche Behandlung von Preisgeldern
Steuerliche Behandlung von Preisgeldern Exinger GmbH Wien, 16. Februar 2009 2003 Firm Name/Legal Entity Übersicht Grundlagen der Besteuerung Annahmen Einkommensteuerliche Würdigung g Umsatzsteuerliche
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
Mehr1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen?
Fragen und Antworten 1. Wie kann ich eine Rückerstattung aus der Steuerkorrektur geltend machen? Zur Rückerstattung muss der auf der Internetseite abrufbare Antrag ausgefüllt und unterschrieben an die
MehrFragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB
Fragenliste 2. WIRE - Test am 18. Jänner 2005 5 EEB Theorie 1) Erläutere den Begriff der buchhalterischen Abschreibung. Bei welchen Anschaffungen muss sie berücksichtigt werden, bei welchen nicht? Im Unternehmen
MehrÜbergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber
Übergang der Umsatzsteuerschuld auf den Auftraggeber insbesondere bei Leistungen durch ausländische Unternehmer Kompetenz beweisen. Vertrauen verdienen. Seit dem 1.1.2002 kann die Vergabe von Aufträgen
MehrWhitepaper. Produkt: combit factura manager. Mehrwertsteuererhöhung durchführen. combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz
combit GmbH Untere Laube 30 78462 Konstanz Whitepaper Produkt: combit factura manager Mehrwertsteuererhöhung durchführen Mehrwertsteuererhöhung durchführen - 2 - Inhalt Aufgabenstellung 3 Allgemeine Hinweise
MehrDie Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften
Die Umsatzsteuer bei Wassergenossenschaften Mag. Lahner, Dr. Kreilmeier/Raiffeisenverband OÖ März 2003 Rechtliche Einordnung der Wassergenossenschaften Wassergenossenschaften sind Körperschaften öffentlichenrechts.
MehrTipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen
03.12.2010 Tipps und Hinweise zum Umsatzsteuerausweis in Handwerkerrechnungen Mit diesem Merkblatt soll ein Überblick gegeben werden, unter welchen Voraussetzungen Handwerker in ihren Rechnungen Umsatzsteuer
MehrDer Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer
EXISTENZGRÜNDUNG E35 Stand: November 2013 Ihr Ansprechpartner Dr. Thomas Pitz E-Mail thomas.pitz @saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-211 Fax (0681) 9520-389 Der Kleinunternehmer und die Umsatzsteuer Inhalt:
MehrErläuterung Abrechnung (Kreditoren)
Erläuterung Abrechnung (Kreditoren) Dokumente zur BAG-Abrechnung Nr. 1 Version 31. Oktober 2010 (gültig ab 1. Januar 2011) BAG Buchhändler-Abrechnungsgesellschaft mbh & Co. KG Hanauer Landstraße 126-128
MehrForm- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen
Form- und Inhaltsvorschriften für Rechnungen Inhalt 1. Definition... 2 2. Pflicht zur Rechnungsstellung... 2 3. Allgemeine Formvorschriften... 2 4. Notwendige Angaben auf einer Rechnung... 2 5. Rechnungen
MehrUmsatzsteuerrecht. Sommersemester 2012
Umsatzsteuerrecht Sommersemester 2012 1 Wiederholung Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer Berechnung 02.07.2012 13:31 2 Bemessungsgrundlage Fall nach BStBl I 2006, 193 Das Fitnessstudio K versteuert seine
MehrDer Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten!
Der Frühling steht vor der Tür und somit ist es mal wieder Zeit auszumisten! I. Aussonderung von Unterlagen a) Fristberechnung Zu Beginn des Jahres 2015 dürfen wieder umfangreiche Geschäftsunterlagen ausgesondert
MehrUmsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main
Umsatzsteuer-Kartei OFD Frankfurt am Main 19 S 7361 Rdvfg. vom 13.09.2005 S 7361 A 2 St I 1.30 HMdF-Erlass vom 21.04.2005 S 7361 A 2 II 5 a Karte 2 Anwendung der Kleinunternehmerregelung bei fehlendem
MehrErläuterung der Abrechnung (Kreditor)
Erläuterung der Abrechnung (Kreditor) Dokumente zur BAG-Abrechnung Nr. 1 (gültig ab 1. September 2014) DZB BANK GmbH Ihr Ansprechpartner: Buchwert GmbH & Co. KG Geschäftsbereich Abrechnung Hanauer Landstraße
MehrReverse-Charge-Verfahren bei Abfall- und Schrottverkäufen im Inland
Reverse-Charge-Verfahren bei Abfall- und Schrottverkäufen im Inland Durch das Jahressteuergesetz 2010 unterliegen nun auch ab dem 1.1.2011 Lieferungen von Abfällen und Schrotten dem sogenannten Reverse-Charge-Verfahren.
MehrVereinigtes Königreich. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Vereinigtes Königreich Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Nein.
MehrGPA-Mitteilung Bau 5/2002
GPA-Mitteilung Bau 5/2002 Az. 600.513 01.07.2002 Verjährung der Vergütungs-/Honoraransprüche bei Bau-, Architektenund Ingenieurverträgen (Werkverträgen) Durch Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung des
MehrAndere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1")
Andere Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b UStG schuldet (z. B. Bauleistungen, Schrott, Metalle - Kennzeichen "B1") Die nachfolgenden Erläuterungen betreffen Aufwendungen im
MehrAuftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV
Auftrag des Lieferanten an den Netzbetreiber zur Unterbrechung der Anschlussnutzung gemäß 24 Abs. 3 NAV Lieferant: VDEW-Nr.: Ansprechpartner: Tel.-Nr.: Fax-Nr.: Email: Netzbetreiber: Stadtwerke Mosbach
MehrInformationschreiben 85 / 2015
Steuerberater Josef Zaschka* Sedanstr. 23, 93055 Regensburg Tel.: 0941 / 79 94-585, Fax: -584 mobil: 0171 / 36 47 450 Email: Zaschka@T-Online.de *Handelsfachwirt Sparkasse Regensburg IBAN: DE53 7505 0000
MehrDr. Klaus Junkes-Kirchen 13.09.2013
19 % 1 UStG Steuerbare Umsätze: Der Umsatzsteuer unterliegen die folgenden Umsätze: 1. die Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens
MehrNetzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
MehrZypern. Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Zypern Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja, Zypern hat zwei Gegenseitigkeitsabkommen
MehrLEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott
LEITFADEN zur Einstellung von Reverse Charge bei Metall und Schrott (berücksichtigt die Rechtslage ab 01.01.2014) Der vorliegende Leitfaden zeigt Ihnen eine Möglichkeit auf, wie Sie die geltende Rechtslage
MehrStammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten
Stammdatenanlage über den Einrichtungsassistenten Schritt für Schritt zur fertig eingerichteten Hotelverwaltung mit dem Einrichtungsassistenten Bitte bereiten Sie sich, bevor Sie starten, mit der Checkliste
MehrMuster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
MehrTechnische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924
Technische Anfrage an Fax: +49 (0)3723-42924 eska GmbH Abt. Onlineshop Schulzegasse 1 09337 Hohenstein-Ernstthal Tel.: +49 (0)3723-6685610 Fax: +49 (0)3723-42924 info@eska24h-shop.de www.eska24h-shop.de
MehrSteuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet. die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen
Steuerpflichtige sonstige Leistungen eines im übrigen Gemeinschaftsgebiet ansässigen Unternehmers, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach 13b Abs. 1 UStG schuldet (Kennzeichen L1) Die nachfolgenden
Mehr2. Sozialrecht/Beitragsrecht
2. Sozialrecht/Beitragsrecht Anfragende/Anfordernde Stelle Künstlersozialkasse Zweck/Umfang/Art der Information Melde- und Auskunftspflicht Rechtsgrundlage Art der Übermittlung Bemerkungen 11, 12, 13 Künstlersozialversicherungsgesetz
Mehr