Betreuungsvertrag. pme Familienservice GmbH Schaarsteinweg Hamburg Tel:
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- Kevin Junge
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1 Betreuungsvertrag zwischen dem Träger der Kindertageseinrichtung: pme Familienservice GmbH Schaarsteinweg Hamburg Tel: für: Einsteinchen - CompanyKids Geesthacht. (nachfolgend CompanyKids. genannt) Max-Planck-Str Geesthacht und Familie: Sorgeberechtigt sind: Mutter Vater Mutter: Adresse: Telefon, Mobil & Vater: Adresse: Telefon, Mobil & Kinderkontonummer : CoKi Gee / (sowie Name,Vorname des Kindes) (Bitte bei allen Zahlungen als Verwendungszweck angeben) (nachfolgend "Eltern" genannt) wird folgender Betreuungsvertrag geschlossen: Stand:
2 1. Aufnahme des Kindes Name des Kindes: Geburtsdatum: wird ab dem in die Kindertagesstätte CompanyKids. aufgenommen. Die Gestaltung der Eingewöhnungszeit wird mit den Eltern vor der Aufnahme des Kindes abgesprochen. Das Kind erhält einen Ganztags-/Teilzeitplatz (Nichtzutreffendes streichen) für folgende Wochentage/Zeiten: Montag Donnerstag Dienstag Freitag Mittwoch Kann das Kind die Einrichtung nicht besuchen, ist die Leiterin der Einrichtung bzw. die Bezugsperson in der Einrichtung umgehend zu informieren. Für eine optimale Planung der pädagogischen Arbeit werden die Eltern gebeten, ihre Ferien- und Urlaubszeiten am Jahresanfang mitzuteilen. CompanyKids ist montags - freitags von 7:30 Uhr 18:00 Uhr geöffnet. An gesetzlichen Feiertagen sowie jeweils am und am ist CompanyKids. geschlossen. Es gibt keine weiteren Schließtage. 2. Gesundheit Zur Aufnahme des Kindes legen die Eltern ein ärztliches Attest vor, dass nicht älter als eine Woche sein darf. Das Attest bestätigt, dass das Kind frei von ansteckenden Krankheiten ist. Die Eltern verpflichten sich, gemäß dem von der Bundesregierung empfohlenen Impfkalender alle Impfungen altersgerecht durchzuführen. Sollten persönliche Gründe eine Impfung ausschließen, ist dies CompanyKids. schriftlich mitzuteilen. Evtl. Allergien bzw. chronische Erkrankungen müssen der Einrichtung über den gesamten Betreuungszeitraum hinaus schriftlich mitgeteilt werden. Das Kind darf CompanyKids. nur besuchen, wenn es frei von ansteckenden Krankheiten ist. Bei Erkrankung durch eine gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) meldepflichtige Krankheit ist CompanyKids. umgehend zu informieren. Ferner muss in diesem Fall nach der Genesung eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Arztes vorgelegt werden. CompanyKids. ist nach dem IfSG verpflichtet alle meldepflichtigen Erkrankungen mit Übermittlung der personenbezogenen Falldaten dem örtlichen Gesundheitsamt anzeigen. Stand:
3 3. Kostenbeteiligung und Zahlungsweise Die Beteiligung der Eltern an den Betriebskosten der Kindertageseinrichtung liegt bei pro Monat inkl. Essensgeldpauschale. Die Berechnung erfolgt i.d.r. durch das Amt für Kindertagesbetreuung der Behörde für Familie, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz in Hamburg oder dem zuständigen Jugendamt der Heimatgemeinde der Familie (Ausnahme: Privatzahler). Eine Anpassung des Elternbeitrags kann durch das zuständige Amt (der jeweiligen Heimatgemeinde) bzw. durch den Träger der Einrichtung vorgenommen werden. Eine Änderung durch die Gemeinde (insbesondere Hamburg) muss von den Eltern in der Einrichtung durch Vorlage des geänderten Bescheids sofort angezeigt werden. Der Elternbeitrag ist ein Ganzjahresbeitrag und ist auch während der Krankheit des Kindes, der Urlaubs- und Fehlzeiten und bis zur Wirksamkeit der Kündigung zu entrichten. Die Beiträge sind jeweils im Voraus bis zum 3. eines jeden laufenden Monats fällig. Der/die Sorgeberechtigte/n des Kindes verpflichten sich zur Zahlung der monatlichen Beiträge als Gesamtschuldner. Der/die Sorgeberechtigte/n bevollmächtigen sich gegenseitig zur Entgegennahme aller Erklärungen, die aufgrund dieses Vertrages an sie ergehen. Die Anmeldung ist verbindlich. Mit vereinbartem Betreuungsbeginn wird der Beitrag für den ersten Betreuungsmonat fällig. Er soll per Dauerauftrag unter Angabe der o.a. Kinderkontonummer und unmittelbar nach Vertragsunterzeichnung (in einem Betrag mit dem evtl. anfallenden Essengeld) überwiesen werden. Die Bankverbindung der pme Familienservice GmbH lautet: SEB Bank München, Konto-Nr , BLZ Kommt das Kind nicht zum vereinbarten Betreuungsbeginn in die Einrichtung, wird der Platz zum nächst möglichen Zeitpunkt anderweitig vergeben. Der bereits geleistete Beitrag wird nicht zurück erstattet. Die Einrichtung kann auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder aus anderen zwingenden Gründen geschlossen werden. Ist die Schließung von der Leitung der Einrichtung vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, wird das anteilige Entgelt für die ausgefallenen Betreuungszeiten rückerstattet; in allen anderen Fällen scheidet eine Rückerstattung aus. 4. Leistungen Der Elternbeitrag umfasst neben der Vergütung für die Betreuungsarbeit ebenfalls sämtliches Material, das für die pädagogische Arbeit notwendig ist. Im Elternbeitrag sind das Frühstück, ein warmes, frisch zubereitetes, kindgerechtes Mittagessen, ein Nachmittagssnack, das Abendbrot sowie alle Getränke enthalten. Alle darüber hinaus anfallenden Kosten (z.b. für Sondernahrung, Pflegeprodukte, wie Windeln, Eintrittsgelder, Fahrtkosten) werden von den Eltern getragen. Stand:
4 5. Betreuung in der Kindertageseinrichtung Die Erziehung, Bildung und Betreuung der Kinder erfolgt auf der Grundlage der für Kindertageseinrichtungen geltenden gesetzlichen Regelungen. Während des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung und auf den damit im Zusammenhang stehenden Wegen sowie den Wegen von und zur Kindertageseinrichtung nach Hause, besteht für das Kind gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Der/die Sorgeberechtigte/n erklären sich damit einverstanden, dass ihr Kind an Veranstaltungen der Kindertageseinrichtung außerhalb der Einrichtung teilnehmen darf, z. B. auch unter Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel. Mit der Leitung der Kindertageseinrichtung ist schriftlich zu vereinbaren, von wem das Kind abgeholt werden darf. Und zwar: 6. Elternarbeit Für das Kind ist es besonders wichtig, dass die Eltern und die Erzieher/innen der Kindertageseinrichtung vertrauensvoll zusammenarbeiten und sich gegenseitig informieren. Wir erwartet, dass die Eltern an den von der Kindertageseinrichtung angebotenen Elternveranstaltungen teilnehmen. Gleiches gilt für die jährlich zwei Mal zwischen Bezugspersonen und der/den Sorgeberechtigten stattfindenden Entwicklungsgespräche. 7. Prophylaktische Betreuung durch die Freie und Hansestadt Hamburg oder der Stadt Geesthacht oder des Kreises Herzogtum Lauenburg Hiermit erklären der/die Sorgeberechtigten sich einverstanden, einverstanden, nicht einverstanden, nicht einverstanden, dass Ihr Kind in die kostenfreie prophylaktische zahnärztliche Betreuung dass Ihr Kind in die kostenfreie prophylaktische jugendärztliche Betreuung des Gesundheitsamtes der Freien und Hansestadt Hamburg einbezogen wird. 8. Beendigung des Vertrages Das Vertragsverhältnis endet am letzten Tag des Monats, an dem die Vollendung des 6. Lebensjahres des zu betreuenden Kindes erreicht wird. Eine Verlängerung der Betreuungszeit ist in einem getrennten Vertrag zu vereinbaren. Stand:
5 Das Vertragsverhältnis kann ab Vertragsbeginn von beiden Seiten bei Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Eine kürzere Kündigungsfrist wird nur in begründeten Ausnahmefällen anerkannt. Bei Nichteinhalten von Vertragsklauseln kann CompanyKids. den Vertrag fristlos kündigen. CompanyKids stellt drei Monatsbeiträge (Höhe im Vertrag festgelegt) ab dem vertraglich festgehaltenen Betreuungsbeginn in Rechnung, wenn Sie innerhalb von drei Monaten vor Betreuungsbeginn den Betreuungsvertrag kündigen. CompanyKids kann den Vertrag fristlos kündigen und das Kind vom Besuch der Kindertageseinrichtung ausschließen, wenn die Eltern trotz Mahnung ihren Zahlungsverpflichtungen (Zahlungsrückstand von 2 Monatsbeiträgen oder ausstehende einmalige Zahlung gemäß 90 KJHG) nicht nachkommen oder sie die in diesem Vertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Regelungen wiederholt nicht beachtet haben. Ein außerordentliches Kündigungsrecht wird dem Familienservice eingeräumt bei Veränderungen der gesetzlichen Grundlagen, deren Verordnungen und Ausführungsbestimmungen sowie einer Reduzierung der Förderung durch die Stadt Hamburg. Die Kündigung bedarf der Schriftform. 9. Datenschutz CompanyKids versichert, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weiter gegeben werden, es sei denn, dies ist zur Erfüllung dieses Vertrages notwendig. Die Sorgeberechtigten sind mit der Speicherung der maschinell verarbeiteten, persönlichen Daten zum Zweck der Betreuung des Kindes einverstanden. Darüber hinaus erklären sich die Eltern einverstanden, dass das Kind in der Einrichtung fotografiert/ gefilmt werden darf. Die Bilder/ Filme werden nicht an Dritte weiter gegeben, sondern dienen der Dokumentation der Entwicklung des Kindes. Der/die Sorgeberechtigte/n versichern, dass alle Angaben in diesem Vertrag und in dem zu diesem Vertrag gehörenden Anmeldebogen wahrheitsgemäß sind. Alle gesundheitsrelevanten Angaben über das Kind wurden vollständig gemacht. Der/die Sorgeberechtigte/n verpflichten sich, alle den Vertrag betreffenden Änderungen unverzüglich anzuzeigen. 10. Nebenabreden Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit der Schriftform. Dieses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages bzw. der in diesem Vertrag einbezogenen Benutzungsregeln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahe kommt. Stand:
6 Mit den Vertragsbedingungen erklären sich der/die Sorgeberechtigte/n einverstanden. Das pädagogische Konzept ist den Sorgeberechtigten bekannt und wird anerkannt. Hamburg/Geesthacht, den... Geesthacht, den... pme Familienservice GmbH 1. Sorgeberechtigte/r Stempel FS 2. Sorgeberechtigte/r Stand:
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