Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich FILAG 2012

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1 Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich FILAG 2012 Modelle im Bereich Sozialhilfe André Gattlen, stv. Vorsteher Kantonales Sozialamt

2 Senkung Existenzminimum? Bonus-Malus-System? Selbstbehalte? Kanton Bern Stichworte Entsolidarisierung? Sozialabbau?

3 Ausgangslage Heutige Finanzierung über Lastenausgleich Sozialhilfe: 50% Kt. 50% Gden Das System hat sich grundsätzlich bewährt, gewisse Anreize sollen verstärkt werden 3 unterschiedliche laufende Prozesse Indirekte Änderungen des Sozialhilfegesetzes via FILAG per 2012 Direkte Änderungen des Sozialhilfegesetzes via Revisionsprozess per 2012 Überarbeitete Ausführungsbestimmungen per 2010 und per 2012

4 Zielsetzungen / Prämissen Die Sozialhilfe im Kanton Bern ermöglicht bedürftigen Menschen ein menschenwürdiges Leben Die heutigen sozialpolitischen Errungenschaften sollen beibehalten werden Das System soll finanziell die richtigen Anreize setzen und ist finanzierbar. Es sollen so wenig wie möglich neue Fehlanreize geschaffen werden Missbrauchsfälle schaden den effektiv bedürftigen Menschen sowie dem Image der Sozialhilfe und werden sanktioniert

5 Die FILAG-Modelle im Überblick Nr Modell Optimierung mit verstärktem Controlling (Grundmodell) Optimierung mit Bonus-Malus-System Kombination von Optimierung und Selbstbehalt (mit Soziallastenzuschuss) Abschaffung des Lastenausgleichs und Ausgleich über Soziallastenzuschuss Neue Aufgabenteilung im Alters- und Behindertenbereich und Selbstbehalt inkl. Ausgleich über Soziallastenzuschuss bei ausgewählten Angeboten Bestehende Aufgabenteilung im Alters- und Behindertenbereich und Selbstbehalt inkl. Ausgleich über Soziallastenzuschuss bei ausgewählten Angeboten Individuelle Sozialhilfe Institution. Sozialhilfe

6 Individuelle Sozialhilfe Modell 1 Optimierung mit verstärktem Controlling (Grundmodell) Verstärktes Controlling Jährliche Ermittlung der Kosteneffizienz der Sozialdienste Einführung von Sozialinspektoraten Einführung ab 2012 / Übergangslösung ab 2010 Keine finanzielle Konsequenzen für die Gemeinden

7 Modell 1.1 Optimierung mit Bonus-Malus-System Analyse von 4 Faktoren pro Sozialdienst: Anzahl der EL-BezügerInnen Anzahl der Alleinerziehenden Anzahl der Personen ohne Bildungsabschluss Bevölkerungsdichte Diese 4 nicht beeinflussbaren Faktoren erklären über 70% der Kosten der wirt. Hilfe. Anschliessend pro Sozialdienst Schätzung der Kosten pro Einwohner (aufgrund dieser 4 Faktoren).

8 Bonus-Malus-System wirtschaftliche Hilfe Geschätzte Kosten / Einwohner Kosten / Einwohner in Fr SD A SD B SD C SD D SD E Sozialdienst

9 Bonus-Malus-System wirtschaftliche Hilfe Geschätzte Kosten / Einwohner Kosten / Einwohner in Fr Effektive Kosten / Einwohner SD A SD B SD C SD D SD E Sozialdienst

10 Bonus-Malus-System: Auswirkungen Die kosteneffizientesten 10% der Sozialdienste (= 7) werden honoriert (Bonus) Die kostenineffizientesten 10% der Sozialdienste (= 7) werden sanktioniert (Malus) Bonus- / Malus-Höhe: ca. zwischen Fr pro Jahr und betroffenem Sozialdienst Rollende Dreijahresbetrachtung System zielt auf Ausreisser, Offenlegung der Auswertung erzeugt gewissen Druck, neuer finanzieller Anreiz Favorisiertes Modell des Regierungsrates

11 Modell 1.2 Optimierung und Selbstbehalt (mit Soziallastenzuschuss) Alle Massnahmen gemäss Grundmodell (ausser Bonus-Malus-System) plus Selbstbehalt wirtschaftliche Hilfe Auf allen von den Gemeinden vorfinanzierten Leistungen in der wirtschaftlichen Hilfe wird ein Selbstbehalt von 20% statuiert. Ausgleich über einen Soziallastenzuschuss. Vertikale Lastenverschiebung von ca. Fr. 31 Mio. Kurzfristigere Kostenoptik, die zulasten von nachhaltigen Lösungen gehen kann Abschiebungen von Sozialhilfebedürftigen?

12 Institutionelle Sozialhilfe Modell 2 Abschaffung des Lastenausgleichs und Ausgleich über Soziallastenzuschuss Kommunalisierung: Familienergänzende Betreuungsangebote, offene Kinder- und Jugendarbeit, Gemeinschaftszentren Kantonalisierung: Alle übrigen Angebote (Spitex, EL für Wohnen im Heim, Beschäftigungs- und Integrationsmassnahmen, Suchthilfe, Gesundheitsförderung, Mütter- und Väterberatung, Frauenhäuser etc.) Vertikale Lastenverschiebung von ca. Fr. 264 Mio. Ausgleich? Finanzierung von kostendynamischen Bereichen wird an den Kanton delegiert Angebotsabbau im kommunal. Bereich? Rolle der Gemeinden in der Sozialhilfe?

13 Modell 3 Neue Aufgabenteilung im Alters- und Behindertenbereich und Selbstbehalt inkl. Ausgleich über Soziallastenzuschuss bei ausgewählten Angeboten Selbstbehalt von 20% auf familienergänzende Kinderbetreuung, offene Kinder- und Jugendarbeit und Gemeinschaftszentren Kantonalisierung Bereich ältere Personen und behinderte Erwachsene Lastenausgleich für die Aufwendungen für Kinder und Jugendliche mit einem besonderen Pflege-, Betreuungs- oder Bildungsbedarf Vertikale Lastenverschiebung von ca. Fr. 35 Mio. Favorisiertes Modell des Regierungsrates

14 Zeitplan FILAG Vernehmlassung: Vorberat. Kommission: Lesung Gr. Rat: Lesung Gr. Rat: Inkrafttreten:

15 Fazit Ein Sozialabbau sowie eine Entsolidarisierung sind theoretisch möglich Keine Senkung des Existenzminimums via FILAG 2012 Die Vorlage ist fachlich und politisch gut konsolidiert Die durch den Regierungsrat favorisierten Modelle sind sozial- und finanzpolitisch vertretbar

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