Finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt

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1 Finanzielle Hilfen in der Schwangerschaft und nach der Geburt Staatliche Leistungen und Regelungen Bundesstiftung Mutter und Kind Schutz des ungeborenen Lebens Landesstiftung Familie in Not Finanzielle Hilfen aus kirchlichen Mitteln Serviceportal des Bundesministeriums für Familien informiert Eltern und Menschen, die Eltern werden wollen über staatliche Leistungen und Regelungen für Frauen/Paare mit geringem Einkommen einmalige Zahlung von max Euro darauf besteht kein Rechtsanspruch zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für Schwangere, die sich in einer Ausbildung befinden Anträge müssen vor der Geburt gestellt werden, bei: Schwangerschaftsberatungsstellen pro familia Diakonie und Sozialdienst katholischer Frauen und finanzielle Hilfen in besonderen Not- und Konfliktsituationen Schwangerschaftsberatungsstellen pro familia Diakonie und Sozialdienst katholischer Frauen und während der Schwangerschaft und bis 2 Jahre nach der Geburt nicht an Religionszugehörigkeit gebunden den Schwangerschaftsberatungsstellen des Sozialdienst katholischer Frauen und Mutterschaftsgeld 6 Wochen vor der Geburt bis 8 Wochen nach der Geburt gesetzlicher Krankenversicherung Bundesversicherungsamt Mutterschaftsstelle Friedrich-Ebert-Allee Bonn Tel.: 0228/ Elterngeld (Variante 1) kann in den ersten 14. Monaten des Kindes in Anspruch genommen werden beträgt i.d.r % vom Lohnausfall steht beiden Eltern gemeinsam mit 12 Monatsbeträgen zur Verfügung, die sie untereinander aufteilen können Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld erhalten

2 wenn ALG II erhalten wird, wird Elterngeld (300 Euro) nur bei Erwerbstätigkeit vor der Geburt gewährt wenn Einkommen unter 1000 Euro/Monat liegt kann Niedrigverdienerbonus beantragt werden Elterngeld wird auf ALG II angerechnet bei Mehrlingsgeburten: je 300 Euro zusätzlich für jeden weiteren Mehrling Geschwisterbonus bei 2 Kindern unter 3 Jahren bzw. 3 Kinder unter 6 Jahren Anträge und Infos bei: Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde L-Bank Karlsruhe Tel.: 0800/ (gebührenfrei) Fax: 0721/ familienfoerderung@l-bank.de Elterngeld Plus (Variante 2) Richtet sich an Eltern, die früher wieder in den Beruf einsteigen möchten Ersetzt wegfallendes Einkommen abhängig vom Voreinkommen zu % (wie bestehendes Elterngeld) Beträgt monatlich maximal die Hälfte des Elterngeldes, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde Wird für den doppelten Zeitraum gezahlt (ein Elterngeldmonat = 2 ElterngeldPlus-Monate) Gibt es auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus Partnerschaftsbonus: Gibt jedem Elternteil 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate, wenn Mutter und Vater mind. 4 Monate gleichzeitig zwischen Wochenstunden arbeiten Unterstützt auch Alleinerziehende: arbeiten sie für mind. 4 Monate in Teilzeit zwischen Wochenstunden, erhalten sie ebenfalls 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate Anträge und Infos bei: Rathaus der jeweiligen Stadt oder Gemeinde L-Bank Karlsruhe Tel.: 0800/ (gebührenfrei) Fax: 0721/ familienfoerderung@l-bank.de Kindergeld ab der Geburt bis mind. 18 und max. bis 25. Lebensjahr des Kindes für 1. und 2. Kind 188 Euro (ab Euro) für 3. Kind 194 Euro (ab Euro) jedes weitere Kind 219 Euro (ab Euro) wird auf ALG II angerechnet 2

3 Familienkasse Baden-Württemberg Ost - Ravensburg Schützenstr Ravensburg Tel.: 0800/ Familienkasse-Baden-Wuerttemberg- Ost@arbeitsagentur.de Kinderzuschlag Für Alleinerziehende und Elternpaare bei bestimmten niedrigen Einkommen, wenn: die monatlichen Einnahmen der Eltern die Mindesteinkommensgrenze erreichen, das zu berücksichtigende Einkommen und Vermögen die Höchsteinkommensgrenze nicht übersteigt und der Bedarf der Familie durch die Zahlung von Kinderzuschlag gedeckt ist und deshalb kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II/Sozialgeld besteht. höchstens 140 Euro/Monat je Kind (ab höchstens 160 Euro/Monat je Kind) Anträge und Informationen bei: Familienkasse Baden-Württemberg Ost - Ravensburg Schützenstr Ravensburg Tel.: 0800/ Familienkasse-Baden-Wuerttemberg- Ost@arbeitsagentur.de Kindbezogene Steuerentlastungen Kinderfreibetrag erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Anträge und Informationen bei: Finanzamt Konstanz Byk-Gulden-Str. 2 a Konstanz Tel.: 07531/289-0 Finanzamt Singen Alpenstr Singen Tel.: 07731/823-0 Krankengeld Anspruch auf Krankengeld nach dem SGB V bei Erkrankung des Kindes durch die gesetzliche Krankenversicherung Anspruch für jedes Kind, dass das 12 Lebensjahr noch nicht vollendet hat für längstens 20 Arbeitstage + bei mehreren Kindern höchstens für 50 Arbeitstage 3

4 Voraussetzung ist, dass das Kind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist Informationen bei: Krankenkassen Arbeitslosengeld II (ALG II) bei finanzieller Notlage (unabhängig von Schwangerschaft und Geburt, Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein) abhängig vom Einkommen und der Personen, welche in der Bedarfsgemeinschaft leben Jobcenter: Geschäftsstelle Konstanz Konzilstraße Konstanz Tel.: 07531/ Fax: 07531/ jobcenter-landkreis-konstanz@jobcenterge.de Geschäftsstelle Singen Hohgarten Singen Tel.: 07731/ Fax: 07731/ jobcenter-landkreiskonstanz.singen@jobcenter-ge.de Geschäftsstelle Radolfzell Ekkehardstr Radolfzell Tel.: 07732/ Fax: 07732/ jobcenter-landkreiskonstanz.radolfzell@jobcenter-ge.de Geschäftsstelle Stockach Adenauerstr Stockach Tel.: 07771/ Fax: 07771/ jobcenter-landkreiskonstanz.stockach@jobcenter-ge.de Wohngeld bei finanzieller Notlage (unabhängig von Schwangerschaft und Geburt, Anspruchsvoraussetzungen müssen erfüllt sein) abhängig vom Einkommen, Größe der Familie, Miete bzw. Belastung bei Eigenheim Der jeweiligen Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde Landratsamt Konstanz Benediktinerplatz Konstanz Telefon 07531/

5 Weitere Infos unter: F5CC314?searchString=wohngeld&tab=0 Unterhaltsvorschuss Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehende können Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn sie vom anderen Elternteil keinen Unterhalt erhalten Dauer: höchstens 72 Monate, max. bis zum 12. Lebensjahr des Kindes nach Abzug des halben Erstkindergeldes für Kinder unter 6 Jahren 133 Euro/Monat und von 6-12 Jahre 180 Euro/Monat (genauer Betrag wird durch das Jugendamt errechnet) Landratsamt Konstanz Amt für Kinder, Jugend und Familie Otto-Blesch-Str Radolfzell Tel.: 07531/ Fax: 07531/ jugendamt@lrakn.de Beratung und Unterstützung beim Ausfüllen des Antrages Anträge und UVG-Merkblatt gibt es manchmal auch bei der jeweiligen Stadt oder Gemeinde BAföG Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz Antragsstellung: für Studenten i.d.r. beim Studentenwerk der Hochschule für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, höheren Fachschulen und Akademien, das Amt für Auszubildende, in dessen Bezirk sich die Auszubildungsstätte befindet für alle anderen Schüler das Amt für Ausbildungsförderung der Stadt-/Kreisverwaltung am Wohnort der Eltern 5

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