Usability Engineering

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1 Fakultät Informatik, Prof. Dr. rer. pol. Thomas Urban Usability Engineering Kapitel 6 Barrierefreiheit Gliederung 1 Usability Engineering - Einführung 2 Wahrnehmungspsychologie 3 Usability Engineering 4 Methoden der Usability-Evaluation 5 Mobile Usability 6 Barrierefreiheit 6.1 Begriff 6.2 Benutzergruppen 6.3 Säulen der Barrierefreiheit 6.4 Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien 6.5 WCAG Web Content Accessibility Guidelines BITV - Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung 6.7 BITV-Test 6.8 Unterschiede WCAG 2.0 und BITV 2.0 Usability Engineerin Folie 2 von 241 1

2 6.1 Begriff Barrierefrei sind gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. 4 Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) Web accessibility means that people with disabilities can use the Web. More specifically, Web accessibility means that people with disabilities can perceive, understand, navigate, and interact with the Web, and that they can contribute to the Web. (World Wide Web Consortium) Usability Engineering Folie 3 von Benutzergruppen Usability Engineering Folie 4 von 17 2

3 6.3 Säulen der Barrierefreiheit Mit dem Verständnis dieser Themenkomplexe sind zumindest die groben Anforderungen der Barrierefreiheit umsetzbar. Die nachfolgenden Fragestellungen müssen dabei beantwortet werden. 1.) Wenn Grafiken ausgeschaltet werden, kann die Seite dann im gleichen Umfang genutzt werden wie bei eingeschalteten Bildern? Wenn Multimedia eingesetzt wird, gibt es Beschreibungen der Visuellen Inhalte und Textabschriften der auditiven Inhalte? Sind diese ggf. auch mit den multimedialen Inhalten synchronisiert? Usability Engineering Folie 5 von Säulen der Barrierefreiheit 2.) Wenn in einem beliebigen Browser ein eigenes Farbschema eingestellt wird, sind alle Informationen einschließlich Highlighting, Warnungen und andere Hervorhebungen gut erkennbar? Genügen alle Farbkombinationen den Anforderungen an ausreichenden Kontrastverhältnisse? 3.) Die Nutzer müssen die voreingestellte Schriftgröße aller Texte, einschließlich Texten in Eingabefeldern, verändern können. Bei geringer Bildschirmauflösung und/oder vergrößertem Text muss jeder Textblock ohne horizontales Scrollen lesbar sein. Es muss sich um ein flexibles Layout handeln, das sich bei Kombinationen von Schriftvergrößerung und geringeren Bildschirmauflösungen anpasst. Usability Engineering Folie 6 von 17 3

4 6.3 Säulen der Barrierefreiheit 4.) Ist bei ausgeschaltetem Layout (CSS und Tabellen) jede Seite genauso nachvollziehbar wie bei eingeschaltetem Layout? Steht eine strukturelle Navigation vor allem bei umfangreicheren Seiten zur Verfügung, damit einzelne Seitenbereiche gezielt angesteuert werden können? 5.) Ist mit der Tastatur eine gleichwertige Bedienung des Inhalts wie mit der Maus möglich? Können bei dynamischen Veränderungen z. B. durch JavaScript auch die neuen Inhalte mit der Tastatur angesteuert werden? Ist die Seite ohne JavaScript zugänglich und vollständig nutzbar und sind die Inhalte, die mit JavaScript in die Seite geladen werden, ebenfalls barrierefrei? Sind alle Inhalte, die nicht nativ im Browser dargestellt werden, wie Flash, Java-Applets, aber auch PDF, ebenfalls barrierefrei? Usability Engineering Folie 7 von Säulen der Barrierefreiheit 6.) Sind Navigationsleisten vorhanden und sind sie schlüssig und konsistent? Werden vor allem auf größeren Webangeboten Orientierungshilfen, z. B. eine Hilfe oder eine Übersicht, angeboten? Sind die Texte im Hauptinhaltsbereich und der Navigation verständlich? Werden für Suchfunktionen auch phonetische Suchanfragen bearbeitet und gibt es Fehlerkorrekturen bei Formulareingaben? Ist die Sprache des Inhalts richtig angegeben, damit Sprachausgaben sie korrekt vorlesen können? Usability Engineering Folie 8 von 17 4

5 6.3 Säulen der Barrierefreiheit 7.) Wurde die Semantik in HTML für Überschriften, Absätze, Listen usw. durchgängig für alle Inhalte beachtet? Haben alle Formularelemente geeignete Beschriftungen? Sind Überschriften in Datentabellen korrekt mit Datenzellen verknüpft? Usability Engineering Folie 9 von Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien wichtige Richtlinien WCAG 2.0 Web Content Accessibility Guidelines 2.0 ATAG Authoring Tool Accessible Guidelines 1.0 UAAG User Agent Accessibility Guidelines 1.0 EU-Vorgaben 1996: Resolution: Equality of Opportunity for People with Disabilities A News European Community Disability Strategy 2001: Europäische Kommission: Aktionsplan eeurope : Europäischer Rat: Accessibility Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen zur Wissensgesellschaft 2006: 46-Punkte-Papier e-inclusion Usability Engineering Folie 10 von 17 5

6 6.4 Gesetzliche Vorgaben und Richtlinien Deutschland Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) Gesetz zur Gleichstellung der Menschen mit Behinderung (BGG) Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Landesverordnungen In den Bundesländern wurden eigene Gleichstellungsgesetze für Länderbehörden und Kommunen verabschieden. Die meisten Verordnungen orientieren sich an die BITV. In Thüringen gilt das Thüringer Gesetz zur Gleichstellung und Verbesserung der Integration von Menschen mit Behinderungen (ThürGIG) Usability Engineering Folie 11 von Web Content Accessibility Guidelines neue und erweitere Fassung der WCAG WCAG 2.0 ist pyramidenartig aufgebaut und umfasst 4 Ebenen 1.) 2.) 3.) 4.) Prinzipien: 1.) 2.) 3.) 4.) Usability Engineering Folie 12 von 17 6

7 6.5 Web Content Accessibility Guidelines 2.0 Den 4 Prinzipien sind 12 Richtlinien zugeordnet Usability Engineering Folie 13 von Web Content Accessibility Guidelines 2.0 den 12 Richtlinien sind 61 Erfolgskriterien zugeordnet sie enthalten Handlungsanweisungen zur Umsetzung der Barrierefreiheit Sie werden in 3 Kategorien priorisiert: 25 Erfolgskriterien der Konformitätsstufe A (hohe Priorität) 13 Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AA 23 Erfolgskriterien der Konformitätsstufe AAA (niedrige Priorität) Die drei Konformitätsstufen geben Anbietern die Möglichkeit, einen bestimmten Grad der Barrierefreiheit anzustreben und als Erklärung zur Barrierefreiheit zu dokumentieren. Abschließend werden zahlreiche Techniken dokumentiert, mit denen die Mindestanforderungen für die Konformitätsstufen als auch weitere Anforderungen umgesetzt werden können. Usability Engineering Folie 14 von 17 7

8 6.6 BITV BITV = Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung gilt für Webangebote und öffentliche zugängliche Intranetangebote sowie für grafische Programmoberflächen der Bundesverwaltung am 22. September 2011 trat die BITV 2.0 in Kraft, die als technische Standards die Web Content Accessibility Guidelines 2.0 enthalten BITV unterscheidet Anforderungen nach Priorität 1 und 2. alle Angebote müssen die unter Priorität 1 aufgeführten Anforderungen und Bedingungen erfüllen. zentrale Navigations- und Einstiegsangebote müssen zusätzlich die unter Priorität II aufgeführten Anforderungen und Bedingungen erfüllen. Usability Engineering Folie 15 von BITV Beispiel: Priorität I Prinzip 1: Wahrnehmbarkeit Die Informationen und Komponenten der Benutzerschnittstelle sind so darzustellen, dass sie von den Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können. Anforderung 1.1 Für jeden Nicht-Text-Inhalt sind Alternativen in Textform bereitzustellen, die an die Bedürfnisse der Nutzerinnen und Nutzer angepasst werden können. Bedingung Nicht-Text-Inhalte Für jeden Nicht-Text-Inhalt, der dem Nutzer oder der Nutzerin präsentiert wird, ist eine Text-Alternative bereitzustellen, die den Zweck dieses Inhalts erfüllt. Text-Alternativen müssen in den folgenden Fällen nicht bereitgestellt werden: Es handelt sich um ein Kontrollelement oder um ein Element, das Eingaben der Nutzerin oder des Nutzers akzeptiert, und es ist ein Bezeichner vorhanden, der seinen Zweck beschreibt. Es handelt sich um zeitgesteuerte Medien und Text-Alternativen, die bereits mindestens eine beschreibende Erklärung des Nicht-Text-Inhalts enthalten. Es handelt sich um Tests oder Übungen, die im Nicht-Text-Format präsentiert werden müssen, und Text-Alternativen, die bereits mindestens eine beschreibende Erklärung des Nicht-Text-Inhalts enthalten, stehen zur Verfügung. Usability Engineering Folie 16 von 17 8

9 6.7 BITV-Test in Deutschland häufig eingesetztes Testverfahren ( ist ein Prüfverfahren für die umfassende und zuverlässige Prüfung der Barrierefreiheit von informationsorientierten Webangeboten Die Bewertung erfolgt nach einem Punktesystem, insgesamt können maximal 100 Punkte erreicht werden. Ab 90 Punkten wird ein Webauftritt als gut zugänglich bewertet, ab 95 Punkten als sehr gut zugänglich. Test in 3 verschiedene Varianten für unterschiedliche Zwecke 1.) Abschließender BITV-Test zur Abschließenden Feststellung des erreichten Grades der Barrierefreiheit 2.) Entwicklungsbegleitender BITV-Test Für die entwicklungsbegleitende Qualitätssicherung 3.) BITV-Selbstbewertung Barrierefreiheit selbst testen für Agenturen und Webdesigner Usability Engineering Folie 17 von Unterschiede WCAG 2.0 und BITV 2.0 Die normative Bestimmungen der WCAG 2.0 wurden in der BITV 2.0 nicht aufgenommen. In der WCAG 2.0 gibt es drei Konformitätsstufen (A, AA und AAA) und in der BITV 2.0 finden sich zwei Prioritäten (Priorität I umfasst die Anforderungen der Konformitätsstufen A und AA, Priorität II umfasst die Anforderungen der Konformitätsstufe AAA) Kern der WCAG 2.0 sind die 61 Erfolgskriterien. Diese wurden weitgehend aber nicht identisch in der BITV 2.0 als Bedingungen übernommen. Zu jedem Erfolgskriterium der WCAG 2.0 gibt es Links zu zusätzlichen Dokumenten, in der Techniken beschrieben und Erläuterungen geboten werden und regelmäßig aktualisiert und erweitert werden. Die WCAG 2.0 ist somit langfristig angelegt. Die BITV 2.0 verweist nicht auf diese Dokumente. Die BITV 2.0 umfasst in Anlage 2 weitere Anforderungen zur Leichten Sprache und zur Gebärdensprache. Usability Engineering Folie 18 von 17 9

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