Aus-, Fort- und Weiterbildung Hygiene. Hygiene in Praxen. für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte
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1 Aus-, Fort- und Weiterbildung Hygiene 2015 Hygiene in Praxen für Medizinische und Zahnmedizinische Fachangestellte
2 Impressum Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Nordbahnhofstr Stuttgart Tel Fax Ansprechpartner: Dorothee Böhm Tel August 2014 Bildnachweis: contrastwerkstatt - Fotolia.com creative studio - Fotolia.com
3 Vorwort Hygiene in der Arzt- und Zahnarztpraxis dient der Vorbeugung von Infektionen bei der Patientenbehandlung. Die Verantwortung für die Hygiene trägt der ärztliche Leiter der Praxis. Dieser kann jedoch die Gestaltung des Hygieneplans und die Aufsicht über hygienerelevante Betriebsabläufe je nach Qualifikation seiner Mitarbeiter delegieren. Die leitende (Zahn-) Medizinische Fachangestellte übernimmt die Zuständigkeit für viele Bereiche in der Praxisorganisation und -logistik. Die vom Landesgesundheitsamt Baden- Württemberg (LGA) angebotene Fortbildung vermittelt der (Zahn-) Medizinischen Fachangestellten wichtige Sachkenntnisse für eine korrekte Praxishygiene und entsprechende Sterilgutversorgung. Wichtige Punkte der Fortbildung sind dabei die Instrumentenaufbereitung, ein geeigneter Umgang mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie gesetzliche Vorgaben z. B. zum Arbeits- und Infektionsschutz u.v.m. Auf Grund spezieller hygienischer Anforderungen werden die Kurse für Zahnarztpraxen und Arztpraxen aufgeteilt. Die Fortbildung gliedert sich in zwei 3-tägige Kurse. Eine Aufteilung in zwei zeitlich versetzte Kursteile erleichtert den vielbeschäftigten Praxismitarbeitern die Teilnahme. Die Fortbildung entspricht 4 (3) der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) und dem Rahmenlehrplan der Deutschen Gesellschaft für Sterilgutversorgung (DGSV). Seit 2010 ist dieser Kurs durch die DGSV anerkannt. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 3
4 Hygiene in Arztpraxen Teil 1 Termine weiterer Termin Planung weiterer Termin Teilnehmerzahl 25 Personen Voraussetzung Abgeschlossene Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten oder in einem anderen medizinischen Assistenzberuf Lehrgangsinhalt Rechtliche Grundlagen Mikrobiologie: Systematik und Diagnose Infektiologie: Übertragungswege Infektionsprävention Reinigung und Desinfektion Sterilisation Anforderungen an die Sterilgutversorgung Medizinproduktegesetz MPBetreibV Praxisorganisation und -management Händehygiene, Handschuhe Wundbehandlung und Antiseptik Abfallentsorgung Praxiswäsche und Dienstkleidung Hygieneplan für die Praxis Teilnahmegebühr , ,- In der Teilnahmegebühr sind die 17,- für die Broschüre Leitfaden Praxishygiene enthalten. 4 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
5 Hygiene in Arztpraxen Teil 2 Termine weiterer Termin Planung weiterer Termin Teilnehmerzahl 25 Personen Voraussetzung Kurs Hygiene in Arztpraxen Teil 1 Lehrgangsinhalt Werkstoffkunde und physikalische Grundlagen Instrumentenaufbereitung: Normen, Validierung, Prüfverfahren und Dokumentation Infektionsgefahren durch biologische Arbeitsstoffe Gefahrstoff Desinfektionsmittel Ambulantes Operieren: Ausstattung, Organisation, Hygieneplan Hygienische Anforderungen in der minimalinvasiven Chirurgie und Endoskopie Zivil-, Straf- und Haftungsrecht Am letzten Kurstag findet eine Prüfung in multiple-choice-form statt. Das Bestehen dieser Prüfung genügt 4 Abschnitt 3 MPBetreibV. Teilnahmegebühr , ,- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 5
6 Hygiene in Zahnarztpraxen Teil 1 Termine ausgebucht! weitere Termine ausgebucht! Planung weitere Termine Teilnehmerzahl 25 Personen Voraussetzung Abgeschlossene Ausbildung zur Zahnmedizinischen Fachangestellten oder einem anderen medizinischen Assistenzberuf Lehrgangsinhalt Rechtliche Grundlagen Mikrobiologie: Systematik und Diagnose Infektiologie: Übertragungswege Infektionsprävention Reinigung und Desinfektion Sterilisation Anforderungen an die Sterilgutversorgung Medizinproduktegesetz MPBetreibV Praxisorganisation und -management Händehygiene, Handschuhe Wundbehandlung und Antiseptik Abfallentsorgung Praxiswäsche und Dienstkleidung Hygieneplan für die Praxis Wasseraufbereitung in der Behandlungseinheit, Absauganlagen Teilnahmegebühr , ,- In der Teilnahmegebühr sind die 17,- für die Broschüre Leitfaden Praxishygiene enthalten. 6 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
7 Hygiene in Zahnarztpraxen Teil 2 Termine weitere Termine Planung weitere Termine Teilnehmerzahl 25 Personen Voraussetzung Kurs Hygiene in Zahnarztpraxen Teil 1 Lehrgangsinhalt Werkstoffkunde und physikalische Grundlagen Instrumentenaufbereitung: Normen, Validierung, Prüfverfahren und Dokumentation Infektionsgefahren durch biologische Arbeitsstoffe Gefahrstoff Desinfektionsmittel Anforderungen der RKI-Richtlinie an die Zahnmedizin Kontaminationsquellen in der Zahnarztpraxis Desinfektion und Sterilisation auf Grundlage des Hygieneplans Zivil-, Straf- und Haftungsrecht Am letzten Kurstag findet eine Prüfung in multiple-choice-form statt. Das Bestehen dieser Prüfung genügt 4 Abschnitt 3 MPBetreibV. Teilnahmegebühr , ,- Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 7
8 Allgemeine Hinweise Der Unterricht beginnt am ersten Tag um 9 00 Uhr und an allen andern Tagen um 8 15 Uhr. Unterrichtsende ist in der Regel um Uhr. Anmeldung Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg SG 91.2 Aus-, Fort- und Weiterbildung Nordbahnhofstr Stuttgart Tel Fax Elisabeth.Tschub@rps.bwl.de Formlos schriftlich, gerne per oder Fax. Bitte reichen Sie die Unterlagen zu den geforderten Voraussetzungen ein und geben Sie den Kostenträger an. Nach Anmeldung erhalten die Teilnehmer die verbindliche Bestätigung. Arbeitsunterlagen zum Seminar werden vom LGA zur Verfügung gestellt. Veranstaltungsort Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Nordbahnhofstr Stuttgart Unterkunft Für Unterkunft und Verpflegung müssen die Teilnehmer selbst sorgen. Das LGA darf auf Grund gesetzlicher Bestimmungen (LHO) keine Bewirtung anbieten. Zur Mittagszeit wird ein Brötchenservice anwesend sein. Ein Kaffee-, Kaltgetränke- und Snackautomat ist ebenfalls zur Selbstversorgung vorhanden. Weitere Auskünfte Stuttgart Marketing GmbH Rotebühlplatz 25, Stuttgart Tel Fax hotels@stuttgart-tourist.de 8 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
9 Allgemeine Geschäftsbedingungen Bei allen Veranstaltungen handelt es sich um Seminare mit begrenzter Teilnehmerzahl. Die Teilnehmer erhalten nach Anmeldung eine Rechnung über die Teilnehmergebühren, die gleichzeitig als Anmeldebestätigung gilt. Spätestens bei Rechnungserhalt wird die Anmeldung verbindlich. Die Gebühren sind unter Angabe des Rechnungsempfängers, der Rechnungsnummer und des Teilnehmernamens spätestens bis zum Fälligkeitsdatum auf das jeweils in der Rechnung ausgewiesene Konto zu überweisen. Werden die Gebühren nicht innerhalb eines Monats nach Fälligkeit entrichtet, fallen vom Tage nach Ablauf dieser Frist Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz nach 247 BGB an. Die Bezahlung der Teilnehmergebühren in bar oder per EC- bzw. Kreditkarte kann nicht akzeptiert werden. Eine Absage als Teilnehmer ist kostenfrei, wenn sie schriftlich bis spätestens sieben Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn erfolgt oder ein Ersatzteilnehmer benannt wird. Die Umbuchung auf eine andere Veranstaltung ist ebenfalls kostenfrei möglich. Bei späteren Stornierungen, vorzeitigem Abbruch oder Fernbleiben ohne Absage sind die Gebühren in voller Höhe fällig. Muss eine Veranstaltung aus unvorhergesehenen Gründen kurzfristig abgesagt werden, erfolgt eine unverzügliche Benachrichtigung. In diesem Falle besteht für das LGA nur die Verpflichtung zur Rückerstattung der bereits eingezahlten Teilnehmergebühren, auf deren Höhe sich jede weitere Haftung des LGA beschränkt. Die Benennung der Dozenten obliegt dem LGA. Verschiebungen oder Änderungen im Programmablauf sind nicht immer auszuschließen. Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg 9
10 Lageplan Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg Nordbahnhofstr Stuttgart ab Hauptbahnhof Stuttgart: S-Bahnlinien S4, S5, S6 Richtung Marbach, Bietigheim oder Weil der Stadt Haltestelle Nordbahnhof Stadtbahnlinie U12 Richtung Hallschlag Haltestelle Nordbahnhof 10 Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg
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Hygiene in Arztpraxen & Zahnarztpraxen
Vorwort Hygiene in der Arzt- und Zahnarztpraxis dient der Vorbeugung von Infektionen bei der Behandlung von Patient(inn)en. Die Verantwortung für die Hygiene trägt die ärztliche Leitung der Praxis. Diese
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