Die anerkannten Ausbildungsberufe

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1 Die anerkannten Ausbildungsberufe 2009 W. Bertelsmann Verlag GmbH & Co. KG Postfach Bielefeld Telefon: 05 21/ Telefax: 05 21/ Internet: Bundesinstitut für Berufsbildung BIBB»- Zukunft gestalten Bundesinstitut fur Berufsbildung Robert-Schuman-Platz Bonn Telefon: 0228/107-0 Telefax: 02 28/

2 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 9 Abkürzungsverzeichnis VERZEICHNIS DER ANERKANNTEN AUSBILDUNGSBERUFE Einleitung Alphabetisches Register zu Teil Systematisches Verzeichnis der anerkannten oder als anerkannt geltenden Ausbildungsberufe nach der Klassifizierung der Berufe (Ausgabe 1988) Alphabetisches Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe nach der Art der Anerkennung, ihrer Struktur und nach Ausbildungsbereichen Nach 4 Abs. 1 BBiG anerkannte Ausbildungsberufe und erlassene Ausbildungsordnungen sowie nach 25 Abs. 1 HwO erlassene Ausbildungsordnungen Ausbildungsberufe ohne Spezialisierung Ausbildungsberufe mit Schwerpunkten Ausbildungsberufe mit Fachrichtungen Ausbildungsberufe mit Anrechnungsmöglichkeit Berufe, die angerechnet werden können Berufe, auf die angerechnet werden kann Ausbildungsberufe mit Wahlqualifikationseinheiten Ausbildungsberufe in chronologischer Reihenfolge Ausbildungsberufe sowie neue Ausbildungsformen in Erprobung nach 27 HwO bzw. 6 BBiG Ausbildungsberufe in Erprobung Neue Ausbildungsformen in Erprobung Fortgeltung bestehender Regelungen nach 104 Abs. 1 BBiG und 122 Abs. 4 HwO Vor Inkrafttreten des BBiG anerkannte Ausbildungsberufe nach Ausbildungsbereichen Industrie und Handel Handwerk Vergleichbar geregelte Ausbildungsberufe nach Ausbildungsbereichen Landwirtschaft Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe nach BBiG/HwO und ihre Vorgänger (Genealogie) Verzeichnis weiterer Regelungen, die anerkannte Ausbildungsberufe betreffen Rechtsverordnungen über die Eignung der Ausbildungsstätte nach 27 BBiG Rechtsverordnungen zur Gleichstellung von Prüfungszeugnissen nach 50 Abs. 1 BBiG (Abschlussprüfung) oder 40 Abs. 1 HwO (Gesellenprüfung) 215

3 Inland Ausland Frankreich Österreich VERZEICHNIS WEITERER REGELUNGEN FÜR DIE BERUFSBILDUNG 2.1 Vergleichbare betriebliche Ausbildungsgänge außerhalb des Geltungsbereiches des BBIG ( 3 Abs. 2 Nr. 3) Bundesrechtliche Aus- und Weiterbildungsregelungen für Berufe im Gesundheitswesen VERZEICHNIS DER REGELUNGEN FÜR DIE BERUFLICHE FORTBILDUNG UND UMSCHULUNG 3.1 Regelungen des Bundes für die berufliche Fortbildung und Umschulung sowie Empfehlungen des Bundes für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen Regelungen für Meisterprüfungen Rechtsverordnungen nach 45 Abs. 1 sowie 51a Abs. 2 HwO über die Anforderungen in der Meisterprüfung in einem Gewerbe der Anlage A bzw. Β zur Handwerksordnung Fortgeltung bestehender Regelungen bei handwerklichen Meisterprüfungen nach 122 HwO Rechtsverordnungen über die Anforderungen in Meisterprüfungen Nach 53 Abs. 1 BBiG bzw. 42 Abs. 1 HwO Landwirtschaft Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Fortbildung nach 53 Abs. 1 BBiG bzw. 42 Abs. 1 HwO sowie Empfehlungen des Bundes für die Durchführung von Fortbildungslehrgängen (außer Regelungen für die Meisterprüfungen) Rechtsverordnungen zur Regelung der beruflichen Umschulung nach 58 BBiG, 42e HwO Rechtsverordnungen über die Eignung der Ausbilder nach 30 Abs. 5 BBiG und nach 15 des Bundesbeamtengesetzes VERZEICHNIS DER ZUSTÄNDIGEN STELLEN 4.1 Nach dem Berufsbildungsgesetz Zuständige Stellen für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung ( 71 Abs. 1 BBiG) Zuständige Stellen für die Berufsbildung in Gewerbebetrieben, die nicht Handwerksbetriebe oder handwerksähnliche Betriebe sind, insbesondere in der Industrie und im Handel ( 71 Abs. 2 BBiG) 275

4 4.1.3 Zuständige Stellen für die Berufsbildung in den Betrieben der Landwirtschaft ( 71 Abs. 3 BBiG) - Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft vom (BGBI. I S. 2284), Berichtigung vom (BGBI. I S. 1899) Zuständige Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes ( 73 BBiG) Bund Länder Zuständige Stellen im Bereich der Kirchen und sonstigen Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts ( 75 BBiG) Evangelisch-lutherische Kirche Katholische Kirche Zuständige Stellen für die Berufsbildung der Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarfachangestellten ( 71 Abs. 4 BBiG) - Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten in Rechtsanwalt- und Patentanwaltschaft, Notariat und bei Rechtsbeiständen (ReNoPatAusb-FachEigV) vom (BGBI. I S. 2196) Rechtsanwaltsfachangestellter/Rechtsanwaltsfachangestellte Patentanwaltsfachangestellter/Patentanwaltsfachangestellte Notarfachangestellter/Notarfachangestellte Zuständige Stellen für die Berufsbildung der Steuerfachangestellten ( 71 Abs. 5 BBiG) - Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Fachangestellten im Bereich der Steuerberatung vom (BGBI. I S. 2776) Im Bereich der Steuerberaterkammer Im Bereich der Wirtschaftsprüferkammer Zuständige Stellen für die Berufsbildung der Medizinischen Fachangestellten (früher: Arzthelfer/-innen), Zahnmedizinischen Fachangestellten und Pharmazeutischkaufmännischen Angestellten ( 71 Abs. 6 BBiG) - Verordnung über die fachliche Eignung für die Berufsausbildung der Medizinischen, Zahnmedizinischen und Tiermedizinischen Fachangestellten sowie der Pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten vom (BGBI. I S. 311) Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte Pharmazeutisch-kaufmännischer Angestellter/ Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Zuständige Stellen für die Berufsbildung in der Hauswirtschaft ( 72 BBiG) - Verordnung über die Anforderung an die fachliche Eignung und die Anerkennung von Prüfungen zum Nachweis der fachlichen Eignung für die Berufsausbildung in den Berufen der Landwirtschaft und der Hauswirtschaft vom (BGBI. I S. 2284), Berichtigung vom (BGBl. I S. 1899) Zuständige Stellen für die Berufsbildung in sonstigen Berufs- und Wirtschaftszweigen ( 72 BBiG) 326

5 Tiermedizinischer Fachangestellter/Tiermedizinische Fachangestellte Sozialberater/Sozialberaterin (geprüfter/geprüfte) Außerhalb des Geltungsbereichs des Berufsbildungsgesetzes ( 3 Abs. 2 Nr. 3 BBiG) Zuständige Stelle für die Berufsbildung zum Schiffsmechaniker/ zur Schiffsmechanikerin STATISTIK 5.1 Bestand an Ausbildungsberufen Nach 4 Abs. 1 BBiG anerkannte Ausbildungsberufe und nach 25 Abs. 1 HwO erlassene Ausbildungsordnungen Vor Inkrafttreten des Berufsbildungsgesetzes anerkannte Ausbildungsberufe bzw. Ausbildungsregelungen im Handwerk ( 104 Abs. 1 BBiG und 122 Abs. 4 HwO) Vergleichbar geregelte Ausbildungsberufe ( 104 Abs. 1 BBiG) Gesamtzahl der anerkannten und als anerkannt geltenden Ausbildungsberufe Ausbildungsberufe in Erprobung nach 6 BBiG Quantitative Entwicklung der Ausbildungsberufe Nach 4 Abs. 1 BBiG anerkannte Ausbildungsberufe und nach 25 Abs. 1 HwO erlassene Ausbildungsordnungen Vor Inkrafttreten des BBiG anerkannte Ausbildungsberufe ( 104 Abs. 1 BBiG und 122 Abs. 4 HwO) Vergleichbar geregelte Ausbildungsberufe ( 104 Abs. 1 BBiG) Auszubildende Gesamtzahlen Auszubildende nach Ausbildungsbereichen ALPHABETISCHES GESAMTREGISTER 341

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