Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung
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1 Wintersemester 2014/15 Vorlesung Ethik in der Medizin Reproduktionsmedizin und Embryonenforschung PD Dr. Alfred Simon Institut für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin
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3 Gliederung der Vorlesung Ethisch und rechtliche Fragen Assistierte Reproduktion Präimplantationsdiagnostik (PID) Forschung an humanen embryonalen Stammzellen (hesz)
4 Assistierte Reproduktion Methoden In-vitro-Fertilisation mit oder ohne ICSI Donogene Insemination Samenspende Eizellspende Embryonenspende Quelle: de.wikipedia.org
5 Assistierte Reproduktion Richtlinien und Gesetze Embryonenschutzgesetz, 1990 (ESchG) Wiss. Beirat der Bundesärztekammer: (Muster-)Richtlinie zur Durchführung der assistierten Reproduktion, 2006 (RDaR)
6 Assistierte Reproduktion Verfahren ESchG In-vitro-Fertilisation Zulässig 1 Samenspende (heterologe Insemination) Zulässig 1,2 Eizellspende Verboten Kommerzielle Embryonenspende Verboten Leih- bzw. Ersatzmutterschaft Verboten Statusrechtliche Voraussetzungen (RDaR): 1 Ehe oder feste Partnerschaft 2 Ausgeschlossen bei Frauen die in keiner Partnerschaft oder in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft leben
7 Assistierte Reproduktion Single-Embryo-Transfer Deutschland: Dreierregel Es dürfen pro Zyklus bis zu 3 Eizellen befruchtet und übertragen werden Dilemma: Risiko einer Mehrlingsschwangerschaft oder geringere Erfolgsaussicht Ausland: elektiver Single-Embryo-Transfer Kultivierung mehrerer Embryonen Beurteilung der Embryonenmorphologie Übertragung des Embryos mit den größten Entwicklungschancen
8 Präimplantationsdiagnostik Künstliche Befruchtung Entnahme einer Zelle im 8- bis 16-Zell- Stadium genetische Untersuchung Rechtliche Bewertung? Ethische Bewertung? Quelle: faz.net
9 Rechtliche Bewertung der PID ESchG Verbietet jede Verwendung des Embryos zu einem nicht seiner Erhaltung dienenden Zweck Als Embryo im Sinne des Gesetzes gilt die befruchtete, entwicklungsfähige menschliche Eizelle vom Zeitpunkt der Kernverschmelzung an jede einem Embryo entnommene totipotente Zelle Rechtliche Einschätzung (bis 2010): PID widerspricht ESchG
10 Rechtliche Bewertung der PID BGH: Urteil vom PID an pluripotenten Zellen verstößt nicht gegen das ESchG Bei genetischer Vorbelastung der Eltern kann die PID eine PND und die damit verbundenen Risiken für die Schwangere verhindern
11 Rechtliche Bewertung der PID Präimplantationsdiagnostikgesetz (2011) PID grundsätzlich verboten Ausnahmen schwerwiegende Erbkrankheiten hohes Risiko von Fehl- und Totgeburt Voraussetzungen Aufklärung und Beratung zu medizinischen, psychischen und sozialen Folgen Positives Votum einer Ethikkommission Durchführung in zugelassenen Zentren
12 Ethische Bewertung der PID Argumente der Kritiker: Moralische Status des Embryos Vorgeburtliche Selektion Dammbruch Diskriminierung von Behinderung Argumenten der Befürworter: Einschränkung der Fortpflanzungsfreiheit Widerspruch zur Zulässigkeit der PND Verbot Ausweichen ins Ausland
13 Forschung an hesz Stammzellen Vorläufer differenzierter Zellen Adulte Stammzellen Im Gewebe adulter Lebewesen (z.b. Knochenmark, Haut) Geweberegeneration Plastizität und Vermehrbarkeit eingeschränkt Embryonale Stammzellen Nur im Embryo Pluripotent Differenzierung in sämtliche Zelltypen Unbegrenzt teilungsfähig
14 Forschung an hesz Ziele und Hoffnungen Grundlagenforschung Differenzierung/Reprogrammierung von Zellen Krankheitsentstehung Medikamentenentwicklung Anwendung im Bereich der Humantherapie Zell- und Gewebeersatz Therapien für Parkinson, Herz-Kreislauferkrankungen, Diabetes
15 Forschung an hesz Risiken und Probleme Tumorbildung nach Transplantation Infektion hesz durch Kulturbedingungen Immunkompatibilität ( therapeut. Klonen)
16 Quelle:
17 Quelle:
18 Forschung an hesz Ethische Bedenken Vernichtung von Embryonen Instrumentalisierung und Manipulation von Embryonen Abwägung: Embryonenschutz Forschungsinteressen Interessen künftiger Patienten
19 Forschung an humanen ESZ Rechtliche Regelung ESchG verbietet Gewinnung von hesz Stammzellgesetz (2002/2008) erlaubt Forschung an importierten hesz unter bestimmten Voraussetzungen: Gewinnung vor dem aus überzähligen Embryonen hochrangiges Forschungsziel keine Alternativen Genehmigung durch Zentrale Ethik-Kommission für Stammzellforschung
20 Zusammenfassung Embryonenschutz Unterschiedliche gesetzliche Bestimmungen (StGB, ESchG, Stammzellgesetz) mit unterschiedlichen Schutzniveaus Diskrepanz zwischen dem rechtlichen Schutz des Embryos in vitro und in vivo Bedarf für ein einheitliches Fortpflanzungsmedizingesetz
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