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1 Inhalt 1 ALVZ Aufhebung Höchstgrenze Vorgehen Quellensteuertarife Summary: Tarife Umstellung der Tarif-Codes Tarif-Codes in ABACUS Neue Quellensteuertarife Umstellung Tarif-Code im Personalstamm L Zeitachse Januar QST-Code umstellen Betroffene Mitarbeiter suchen L Quellensteuerabrechnung L Servicepacks Aktivierung der neuen Quellensteuerabrechnung L Beispiel der Ausgabe im Kanton ZH nach Aktivierung Unbedingt beachten nach Umstellung im L Kanton Bern Kantone Ob- und Nidwalden Noch nicht alle Änderungen sind bekannt Kantone Waadt und Genf Konsequenzen beim Nicht-Installieren der Servicepacks QST-Tarife einlesen L Schnittstelle SECO Neue Quellensteuertarife im ABACUS-Format Druckdatum, /mw Seite: 1/13

2 1 ALVZ Aufhebung Höchstgrenze Die ALVZ-Höchstgrenze wird per aufgehoben. Somit ist die Lohnsumme über CHF neu ALVZ-pflichtig. ABACUS unterstützt diese Umstellung in allen Versionen. 1.1 Vorgehen Im Prg. 43 Nationale Daten für das Jahr 2014 die Werte ALVZ-Jahreshöchstlohn in Fr. und ALVZ- Monatshöchstlohn in Fr. anpassen. Maximaler Wert wie hier sichtbar eintragen und speichern. Je nach Version kann auch zusätzlich noch der Haken ALVZ-Höchstlohn unbeschränkt aktiviert werden (ganz unten in Prg. 43): Druckdatum, /mw Seite: 2/13

3 2 Quellensteuertarife 2014 Wie angekündigt wollen wir Sie laufend über Änderungen im Bereich der Quellensteuer, während der Umstellungsphase auf die neue QST-Codierung, informieren. Wir bitten Sie, das folgende Dokument ausführlich durchzulesen; nicht nur das Summary! Über fachliche Fragen bezüglich Quellensteuer informiert man sich am besten über das Internet. Die Kanton unterstützen ihre Kunden meisten sehr gut. Unten finden Sie eine Liste zu den offiziellen Homepages der Kantone. AG AI AR BE BL BS FR GE GL GR JU LU NE NW OW SG SH SO SZ TG TI UR VD VS ZG ZH Druckdatum, /mw Seite: 3/13

4 2.1 Summary: Betroffene Kunden Alle Kunden mit quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern sind von der neuen Verordnung betroffen. Alle haben Anpassungen per Januar 2014 vorzunehmen. Schnittstelle Kanton Waadt und Genf Alle Kunden, welche heute bestehenden Quellensteuerschnittstellen des Kantons Waadt und Genf benutzen müssen aktuelle Servicepacks installieren. Version 2012 Hotfix vom Version 2013 Servicepack vom Schnittstelle Quellensteuer-Tarife / Jahr 2014 Wir empfehlen Ihnen für das Jahr 2014 die Quellensteuertarife im ABACUS-Format einzulesen. Schnittstelle Quellensteuer-Tarife / Jahr 2015 Kunden, welche Quellensteuertarife einlesen, müssen auf eine Version updaten, wo das neue Seco- Format unterstützt wird. Dies sind die aktuellsten Servicepacks der Versionen 2011, 2012, 2013 und Bedenken Sie, dass die Version 2011 Ende nächstes Jahr, also dann wenn die Tarife eingelesen werden müssen, nicht mehr supportet wird. Liste der Kunden mit Quellensteuer Waadt und Genf Bitte melden Sie sich bei uns, wenn Sie quellensteuerpflichte Mitarbeiter im Kanton Waadt und Genf haben und diese Mitarbeiter via Schnittstelle einreichen. Druckdatum, /mw Seite: 4/13

5 2.2 Tarife Umstellung der Tarif-Codes Die schweizweite Vereinheitlichung der QST-Tarife ist auch eine Harmonisierung der Tarifbezeichnungen und der Anwendung in den verschiedenen Kantonen. Als Grundlage wurde von der eidgenössischen Steuerverwaltung die Verordnung über die Quellensteuer überarbeitet. Diese gilt für die ganze Schweiz. Als Folge werden neu diverse Codierungen anders vergeben. In einigen Fällen kann beispielsweise aus dem Code A ein Code H oder C werden, C und B können wechseln usw. Der Kinderabzug beim Tarif C gilt neu für beide Ehepartner. Bis anhin konnte nur der erwerbstätige Mann den Kinderabzug geltend machen. Konkret bedeutet dies, dass die Arbeitgeber die QST-Tarif-Zuordnung bei allen Mitarbeitern überprüfen und per Januar 2014 anpassen müssen. Die Kantone stellen dazu auf ihren Homepages diverse Unterlagen und Hilfsmittel zur Verfügung. Die Pflicht der Tarif-Umstellung obliegt beim Arbeitgeber selbst. Bei Unklarheiten kann der Arbeitgeber ab Dezember 2013 eine Tarifeinstufung bei dem Gemeinsteueramt verlangen. Weist sich der Arbeitnehmer über seine persönlichen Verhältnisse nicht zuverlässig aus, hat der Arbeitgeber folgende Tarife anzuwenden: Für ledige Arbeitnehmende sowie für Arbeitnehmende mit unbestimmtem Zivilstand den Tarif A0Y (Y = mit Kirchensteuer) Für verheiratete Arbeitnehmende den Tarif C0Y (Y = mit Kirchensteuer). Quelle: Steuerverwaltung Zürich, Infoblatt Tarif-Codes in ABACUS Die neue Codierung kann grundsätzlich in allen ABACUS Versionen erfasst, abgerechnet und ausgewertet werden. Natürlich weiterhin unter Berücksichtigung der ABACUS Regeln. Die Kunden müssen jeden QST-Tarif ihrer Mitarbeiter systematisch überprüfen. Dazu müssen eventuell weitere persönliche Informationen eingeholt werden. Druckdatum, /mw Seite: 5/13

6 2.2.3 Neue Quellensteuertarife Per 1. Januar 2014 gelten in allen Kantonen einheitlich folgende neue Tarife: Tarif A Tarif B Tarif C Tarif D Tarif E Tarif F Tarif H Tarif L Tarif M Tarif N Tarif O Tarif P Für alleinstehende Steuerpflichtige (ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Steuerpflichtige), die nicht mit Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben; Für in rechtlich oder tatsächlich ungetrennter Ehelebende Ehegatten*, bei welchen nur ein Ehegatte* erwerbstätig ist; Für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten*, bei welchen beide Ehegatten* erwerbstätig sind und zwar auch dann, wenn diese Erwerbseinkünfte ergänzend ordentlich veranlagt werden; Für Personen mit Nebenerwerbseinkommen oder für Personen mit Ersatz-einkünften; Für Personen, die im vereinfachten Abrechnungsverfahren über die Sozialversicherungsanstalten besteuert werden; Für doppelverdienende Grenzgängerinnen und Grenzgänger die in einer italienischen Grenzgemeinde leben und deren Ehegatte* ausserhalb der Schweiz erwerbstätig ist; Für alleinstehende Steuerpflichtige (ledige, geschiedene, gerichtlich oder tat-sächlich getrennt lebende und verwitwete Steuerpflichtige), die mit Kindern im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten; Für echte Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach dem Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-D), welche die Voraus-setzungen für eine Einstufung nach Tarif A erfüllen würden; Für echte Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für eine Einstufung nach Tarif B erfüllen würden; Für echte Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für eine Einstufung nach Tarif C erfüllen würden; Für echte Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach de m DBA-D, welche die Voraussetzungen für eine Einstufung nach Tarif D erfüllen würden; Für echte Grenzgängerinnen und Grenzgänger nach dem DBA-D, welche die Voraussetzungen für eine Einstufung nach Tarif H erfüllen würden; *Gilt auch für Personen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben. Quelle: Steuerverwaltung Zürich, Infoblatt Druckdatum, /mw Seite: 6/13

7 2.3 Umstellung Tarif-Code im Personalstamm L Zeitachse Januar 2014 Die QST-Tarife müssen per Januar 2014 bei allen quellensteuerpflichtigen Mitarbeitern überprüft und angepasst werden (neue Zeitachse per Januar 2014). Es muss in allen Kantonen der Tarif, die Anzahl Kinder und die Kirchensteuer Yes / No erfasst werden, unabhängig davon, ob der Kanton überhaupt die Kirchensteuer kennt. Druckdatum, /mw Seite: 7/13

8 2.3.2 QST-Code umstellen Beispiel 1 Tarif A, Alleinstehend ohne Kinder, ohne Kirchensteuer Die Plus 1 -Regel im ABACUS gilt bis und mit der Version 2014 weiterhin und wird erst auf der Version 2015 abgeschafft! Druckdatum, /mw Seite: 8/13

9 Beispiel 2 Grenzgänger Deutschland, Tarif C, verheiratet mit 2 Kindern, mit Kirchensteuer Betroffene Mitarbeiter suchen L351 Wir empfehlen im Programm L351 Personallisten eine Liste für alle aktiven Mitarbeiter auszugeben. Dazu sollten die Spalten QST-Tarifcode und QST-Tarifklasse eingefügt werden. Druckdatum, /mw Seite: 9/13

10 2.4 Quellensteuerabrechnung L Servicepacks Die angepasste Quellensteuerabrechnung und die angepassten Schnittstellen für die Kantone Waadt und Genf werden auf untenstehenden ABACUS-Versionen unterstützt. Version 2011 Wird nicht unterstützt Version 2012 Hotfix vom Version 2013 Servicepack vom Aktivierung der neuen Quellensteuerabrechnung L443 Das Programm L295 Quellensteuerabrechnung wechselt NICHT automatisch per Januar 2014 auf die angepassten kantonalen Listen und Schnittstellen (VD/GE). Sie müssen diese Entscheidung fällen und diese Änderung aktivieren. Dazu müssen Sie imi Prg. 443 Firmenkonfiguration unter Quellensteuer den Switch QST-Auswertung und Schnittstellen gemäss neuen Tarifen ausgeben aktivieren. (Achtung: Dieser Switch ist auf der Version 2012 vom leider noch mit Reserve bezeichnet. Dies wird nächstens angepasst) Der Wechsel erfolgt nicht automatisch, weil die Änderungen aller Kantone nicht vollständig mit einem Servicepack publiziert werden können. Dazu kommt die Problematik, dass einige Definitionen pro Kanton im Programm 295 in den Vorgaben gespeichert werden. Diese Vorgaben übersteuern und blockieren automatische Anpassungen. Druckdatum, /mw Seite: 10/13

11 2.4.3 Beispiel der Ausgabe im Kanton ZH nach Aktivierung Unbedingt beachten nach Umstellung im L Vorgaben löschen und neu erfassen Nach der Aktivierung des Switch müssen die Vorgaben im Programm 295 gelöscht und neu angelegt werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass nicht ein falsches Feld oder andere Altlasten den korrekten Ausdruck der Quellensteuerabrechnung verfälschen Kanton Bern Bitte kontrollieren Sie zusätzlich den Kanton Bern. Je nach Servicepack fehlen die Tarife auf der Standardausgabe. Diese müssen dann via Tab Gestaltung hinzugefügt werden. Die Felder 12 Tarif, 13 Kinder, 40 Kirchensteuer können dann hinzugefügt werden Kantone Ob- und Nidwalden Bitte kontrollieren Sie zusätzlich die Kantone Ob- und Nidwalden. Je nach Servicepack ist die Reihenfolge der Tarifdarstellung falsch. Die korrekte Reihenfolge ist A0Y, also Tarif-Kinder-Kirche. Die Reihenfolge kann dann in der Gestaltung geändert werden Noch nicht alle Änderungen sind bekannt Zum Zeitpunkt dieser Umstellung haben erst die Kantone Zürich und Glarus neue Quellensteuerformulare publiziert. Evtl. folgen noch weitere Anpassungen auf späteren Servicepacks. Druckdatum, /mw Seite: 11/13

12 2.4.8 Kantone Waadt und Genf Die Kantone Waadt und Genf unterhalten bereits seit mehreren Jahren eigene Schnittstellen, welche es den Arbeitgebern ermöglichen, die Quellensteuerabrechnung elektronisch einzureichen. Speziell im Kanton Waadt wird dies sogar von jedem Arbeitgeber verlangt, welcher mehr als 50 quellensteuerpflichtige Mitarbeiter im Kanton Waadt hat. Unsere Lohnbuchhaltung unterstützt bekanntlich diese Schnittstellen. Durch die Änderungen der Tarife wurden auch Anpassungen in dieser Schnittstelle notwendig (Anpassungen im XML-Schema). Diese Änderungen sind für alle Quellensteuereinreichungen für das Jahr 2014 anzuwenden. ABACUS musste diese Schnittstellen-Änderungen softwareseitig ebenfalls vornehmen. Wir unterstützen dies auf den aktuellen 2012er-, 2013er- und 2014er- Versionen. Die genauen Servicepack-Angaben finden Sie am Anfang dieses Kapitels Konsequenzen beim Nicht-Installieren der Servicepacks Kantone Waadt und Genf Die Schnittstellen von den Kantonen Waadt und Genf können ab Januar 2014 nur noch beliefert werden, wenn diese Servicepacks installiert sind Konsequenzen für Papierausgabe Die Reihenfolge der Darstellung eines Tarifs ist gegeben. Das heisst zum Beispiel A0Y, also Tarif- Kinder-Kirche. Falls Sie die Servicepacks nicht installieren, wird zwar die volle Information auf der Quellensteuerabrechnung ausgegeben, aber nicht in der korrekten Reihenfolge. Ein Bespiel dazu: Wie Sie selber sehen können, sind die Unterschiede relativ klein und die Informationen vollständig. Wir gehen deshalb davon aus, dass alle Kantone auch eine ausgedruckte Quellensteuerabrechnung, Druckdatum, /mw Seite: 12/13

13 so wie rechts gedruckt, akzeptieren werden. Wie immer gilt auch hier, dass die Ausnahmen dann die Regel bestätigen werden. 2.5 QST-Tarife einlesen L Schnittstelle SECO Es besteht die Möglichkeit, die Quellensteuertarife von der estv-seite herunterzuladen und einzulesen. Diese Variante empfehlen wird nicht. Sie enthält Probleme im Bereich Grenzgängertarife und ist nicht in allen Versionen funktionsfähig. Die Variante, die Quellensteuertarife im ABACUS- Format einzulesen ist seit dem 1.Dezember 2013 nicht mehr kostenpflichtig Neue Quellensteuertarife im ABACUS-Format Die Quellensteuertarife können aber auch im ABACUS-Format eingelesen werden. Dieses ABACUS- Format ist seit der Preisumstellung in der Lohnbuchhaltung kostenlos. Überdies funktioniert dies in allen ABACUS-Versionen unabhängig von jeglichem Servicepack. Dies funktioniert auch auf nicht mehr supporteten Versionen, wobei ABACUS dafür keine Garantie mehr übernimmt. Achtung: Diese Funktionalität, also die Tarife im ABACUS-Format einzulesen, war früher kostenpflichtig. Neu ist dies bekanntlich im Grundumfang enthalten. Ältere Versionen haben aber noch einen Lizenzcheck enthalten. Falls dies der Fall ist, kann kostenlos von der ABACUS eine aktualisierte Lizenz angefordert werden. Konkret ist wird dies bei folgenden Versionen so eintreten: Allen 2010er-Versionen, älteren 2011er-Versionen als vom und älteren 2012er-Versionen als vom Die neuen Quellensteuer-Tarife im ABACUS-Format finden Sie auf der ABACUS-Homepage. Druckdatum, /mw Seite: 13/13

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